INHALTSVERZEICHNIS
A EINLEITUNG 2
B DAS PRINZIP DES PERSONENVERBANDES 3
C DIE BRAUTWERBUNG ALS PRÜFSTEIN FÜR DEN PERSONENVERBAND 7
Hetels (schematische) Brautwerbung 7
„mir râtent al die friunde mîn“ 8
Kaufmannslist und Vertriebenenlist 12
Die Treuebrüche der „kamerære“ 16
D LITERATURVERZEICHNIS 21
A EINLEITUNG
Die um 1240 entstandene Kudrun gehört wie das Nibelungenlied zur Gattung der Heldenepik. Das einzelne Epos kann - vor allem auf inhaltlicher Ebene - mit historischem Interesse als Zeitdiagnose ausgewertet werden. Betrachtet man sie jedoch im Rahmen einer knappen „literaturwissenschaftlichen“ Arbeit, ist es angebracht, aus dem Inhalt heraus Gestaltungsprinzipien zu entdecken:
Der Gegenstand dieser Arbeit ist das für mittelhochdeutsche Epen ´handlungstreibende´ Moment der „vriuntschaft“. Sie offenbart sich im Mittelalter im sog. Personenverband. Die Eingliederung in einen Personenverband verlangt vom Einzelnen das Einhalten bestimmter Verhaltensnormen, die als Regelwerk eruiert werden können. 1 Die Ausübung konventioneller Rechte und Pflichten motiviert dabei die Handlung des Erzählwerks bzw. ist schlechthin Handlung. Das Inkrafttreten eines solchen Gemeinschaftsmodells und die „kettenförmige Verknüpfung einzelner Elemente des sozialen Verbandes“ 2 bedingt zudem das progressive Fortschreiten der Erzählung, das ´Sichfortschreiben´ des Epos. 3 Die Untersuchung bleibt - von Hinweisen auf das NL abgesehen - werkimmanent und wird anhand einer Auswahl von Strophen die Relevanz dieses Modells für die Kudrun belegen. Nach einem Kapitel über die Funktionsweise des Modells und seiner Terminologie werden Kudruntext 4 am vorwiegend herrschaftlich und verwandtschaftlich strukturierte Personenverbände zu erörtern sein:
Der Treuekonflikt bei einem Mitglied (Oberkämmerer an Hagens Hof) verschiedener Verbände (Hetel / Hagen) infolge unterschiedlicher Interessen (Hagen / Tochter) und auch das Erfolg garantierende Handeln eines in sich geschlossen auftretenden Verbandes (Hetel) werden als Beispiel herangezogen, um im Epos das Wirken von Personenverbänden aufzuzeigen. Es geht also mehr um eine literarische Manifestation, die von der Realität mittelalterlicher Gesellschaft abweicht, also nicht zwingend authentisch ist.
1 Vgl. A l t h o f f, Gerd: Verwandte, Freunde und Getreue. Zum politischen Stellenwert der Gruppenbindungen
im früheren Mittelalter. Darmstadt 1990. S. 182 - 219
2 M ü l l e r, Jan-Dirk: Spielregeln für den Untergang. Die Welt des Nibelungenliedes. Tübingen 1998. S. 157.
Aufgrund gegenseitiger Verpflichtungen der Mitglieder kann die Pflichtausübung in der epischen Darstellung
einen (handlungsreichen) ´Dominoeffekt´ verursachen, wenn das Ergebnis der einen stets die Initialzündung
der nächsten wird. Siehe auch: Kapitel B und C
3 Ebd.
4 K u d r u n: Hg. von Karl Stackmann nach der Ausgabe von Karl Bartsch. Tübingen 2000 (= ATB 115).
2
B DAS PRINZIP DES PERSONENVERBANDES
Ein Leser durchgängig neuzeitlicher Literatur könnte bei diesem Eingangswort zur Annahme verleitet werden, dass die Erzählung von einer Figur namens Kudrun handelt, die als Charakter eingeführt und romanhaft entwickelt wird. Die Kudrun ist jedoch eine Heldendichtung, ein Epos. Sie gehorcht damit einem anderen Darstellungsprinzip: Auch in diesem werden bestimmte Themenkreise ins Feld geführt, die aber über das Geschick des Einzelnen hinausgehen und im Überindividuellen versuchen, die Entwicklung „einer in ihren vor[zu]tragen“. 6 Realitätsbezügen geschlossenen Gemeinschaft Eine Nähe zum
Nibelungenlied besitzt die Kudrun dabei nicht nur als Gegenbild eines Gemeinschaftsethos der Rache 7 , sondern auch in einer Verwandtschaft der Erzählstruktur: „Der Personenverband und nicht die einzelne Figur ist der eigentliche Held […]“. 8
Der Personenverband in der Kudrun ist Gegenstand dieser Untersuchung. Es ist notwendig, die Bedeutung dieses Begriffs zu klären, um bei der Analyse der Kudrunstrophen Schlüsse aus dem Verhalten der Figuren - den einzelnen Mitgliedern eines Personenverbandesziehen zu können. Tatsächlich ist jede Figur qua Geburt schon in einen solchen integriert, für das Mittelalter gilt allgemein:
„Der mittelalterliche Mensch wurde einerseits in Gruppen und Gemeinschaften hineingeboren; in seine Sippe und seinen Stamm, in das Gefüge der herrschaftlichen wie freundschaftlichen Bindungen seines Vaters, die er wie ein dingliches Erbe übernahm. […] Er hatte Verwandte, […] Freunde, war Getreuer, wenn er eine Lehnsbindung eingegangen war und hatte unter Umständen als Lehnsherr
selbst Getreue.“ 9
Diese als Personenverband bezeichneten Gruppenbindungen regulierten das gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis der Mitglieder durch ein System „global definiert[er]“ 10 , also nur auf mündlichem Konsens basierenden Rechten und Pflichten, dem der Zweck zugrunde lag,
5 K u d r u n (ATB 115). S. 1
6 B e s t, Otto F.: Handbuch literarischer Fachbegriffe. 4. Aufl. Frankfurt a. M. 1998. [Art. Epos].
7 Vgl. hierzu den Aufsatz von Werner Hoffmann: Die Kudrun. Eine Antwort auf das Nibelungenlied. In:
Nibelungenlied und Kudrun. Hg. von Heinz Rupp (Wege der Forschung 54). Darmstadt 1976. S. 599-620
8 M ü l l e r (1998), S. 153
9 A l t h o f f, S. 2
10 S. 3
3
„in einer prinzipiell friedlosen Gesellschaft einen Raum friedfertigen Verhaltens, [sowie] Unterstützung und Hilfe in allen Lebensbereichen“ 11 anstelle bzw. mangels einer staatlich organisierten Gemeinschaft zu gewährleisten. Erst um 1224 entsteht durch Eike von Repgows ´Sachsenspiegel´ das erste Rechtsbuch, das zumindest das Land- und Lehnsrecht in seiner bis dato geltenden Rechtspraxis zusammenfasst. 12 Die frühmittelalterliche Organisationsform der Gesellschaft bezeichnet man gemäß den obigen Erläuterungen auch mit dem Begriff „Personenverbandsstaat“. 13 Er wird wirksam in einem Epos wie der Kudrun und dem Nibelungenlied dergestalt, dass das Handeln der einzelnen Figuren durch dieses Prinzip gesellschaftlichen Zusammenlebens bedingt ist. 14 Im Folgekapitel ist dies sichtbar zu machen.
Die Personenverbände sind ihrer Form nach nicht einheitlich. Es gibt verschiedene Konfigurationen d er ´An-Bindung´ zweier oder mehrerer Parteien und dem daraus entstehenden Verhaltenskodex. So unterscheidet Althoff „verwandtschaftliche,
genossenschaftliche und herrschaftliche Bindungsformen“. 15 Für das Epos ist die Trennung zwischen verwandtschaftlicher und herrschaftlicher Bindung relevant. In letzterer hat vor allem das Lehnswesen große Bedeutung. Wenn im Heldenepos von ´her unt man´ (?) die Rede ist, dann ist darunter das Verhältnis von Lehnsherr und Lehnsmann (Vasall) zu verstehen. Der Lehnsmann verpflichtet sich seinem Lehnsherrn zu consilium et auxilium. 16 Diese Verpflichtung hat „Vertragscharakter“ und wird durch ein Ritual besiegelt:
„Der Vasall kniet vor dem sitzenden Lehnsherrn und leistet Mannschaft (homagium). Er legt dabei seine gefalteten Hände (immixtio manuum) in die des Herrn. […] Zur Begründung des Lehnsverhältnisses gehört auch der Huldeschwur des Lehnsmannes, den dieser […] mit
Gelöbnisgebärde und unter Berühren der Reliquien ablegt.“ 17
Der Schwur „wechselseitiger hulde (familiaritas)“ 18 ist - als Ritualhandlung vollzogen oder nicht - auch Element in anderen Gruppenbindungen, etwa der verwandtschaftlichen. Allen
11 S. 2
12 Kindlers Neues Literaturlexikon führt einen Artikel dazu [„Sachsenspiegel“].
13 Vgl. W e d d i g e, Hilkert: Einführung in die germanistische Mediävistik. 3. Aufl. München 1997. S. 161f.
und A l t h o f f, S. 5-10
14 Vgl. M ü l l e r (1998), S. 153
15 A l t h o f f, S. 2
16 Vgl. S. 10
17 W e d d i g e, S. 163
18 M ü l l e r, Jan-Dirk: Das Nibelungenlied. Berlin 2002. S. 93
4
gemein ist das Geloben gegenseitiger Diese zentrale Vokabel
mittelhochdeutscher Heldenepen deutet auf den Zustand einer Bindung hin: Leisten die Mitglieder einer Gruppe wechselseitige „triuwe“, so besteht das Verhältnis einer idealen „vriuntschaft“ 20 , womit sich der erste Teil des Kapitels C befassen wird. Sie charakterisiert auch die intakte Bindung von Lehnsherr und Vasall. Unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung eines mündlichen Vertrages mit seinen Verpflichtungen und als Schlagwort für konziliante Gruppenbindungen bzw. Personenverbände, sichert die „vriuntschaft“ vor allem wegen ihrer rechtsverbindlichen Merkmale innerhalb einer Gruppe ein friedliches Zusammenleben.
Im Nibelungenlied konkretisiert sich das Motiv der „vriuntschaft“ besonders im Schlussteil hinsichtlich eines Vergleichs der militärischen Stärke verschiedener Personenverbände 21 : Die Intensität der „vriuntschaft“ wird ein Gradmesser für die Integrität und Kampfkraft einzelner Gruppen, wenn es „Kriemhild nur [dann gelingt], der Burgunden Herr zu werden, indem sie gleich strukturierte Personenverbände gegen sie aufbietet […]“. 22 Kriemhild muss Etzels heidnische Gefolgsleute bekanntlich mit Goldgaben ´motivieren´, der christliche Verband Rüdegers und Dietrichs erweist sich im Epos als solider und garantiert - ähnlich stabil wie der burgundische - einen zumindest kurzfristigen Gemeinschaftserfolg. 23 Unter Berücksichtigung anderer Konfrontationen im Nibelungenlied erstellt Müller eine (absteigende) Rangfolge von Bindungstypen hinsichtlich der Verbandsstärke, die sie in einer Gruppe entfalten: „Waffengemeinschaft, Vasallität, Verwandtschaft, Verpflichtung mittels Lohn ( miete)“. 24 Althoff untersucht historische Fälle und stellt für das einzelne Gruppenmitglied fest, dass unter dem Kriterium der Treue- und Hilfeleistung die Entscheidung im „Konfliktfall […] für die verwandtschaftliche oder
freundschaftlich/genossenschaftliche Bindung - und gegen die herrschaftliche - ausfiel“. 25
Nicht nur im Epos ist dieses Gemeinschaftsmodell also von vornherein offen für Konflikte: Die mehrfache Bindung des Einzelnen an unterschiedliche Personen führt ihn unter Umständen zu widersprüchlichen Forderungen seines Umfeldes. Im zweiten Teil des
19 Vgl. ebd.
20 Vgl. ebd.
21 Vgl. S. 96
22 Ebd.
23 Vgl. S. 95f.
24 S. 95
25 A l t h o f f, S. 215
5
Arbeit zitieren:
Marcel Frank, 2002, Das Prinzip des Personenverbandes - Zur 'triuwe' und 'vriuntschaft' in einer Brautwerbung des Kudrun-Epos, München, GRIN Verlag GmbH
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