Die Europäische Union ist heute sehr bekannt und hat eine beachtliche Grösse eingenommen. Die war allerdings nicht immer so. Ich möchte deshalb die Entstehung der EU von ihren Anfängen an behandeln. Zudem werde ich danach auf die Aufgaben und die Ziele der EU eingehen. Ein weiterer Punkt in meinen Vortrag beschäftigt sich mit dem heutigen Aufbau und den verschiedenen Aufgaben der Organe. Am Schluss werde ich noch auf die aktuelle Situation eingehen und einige Zahlen zur Europäischen Union liefern. Auf die Thematik des Verhältnisses Schweiz-EU werde ich allerdings nicht eingehen, denn Nicole wird euch davon in einem separaten Vortrag etwas erzählen. Hier die genaue Gliederung meines Referats: [FOLIE] 1. Entstehung der EU 2. Aufgaben und Ziele der EU
3. Aufbau heute (Gewaltenteilung), verschiedene Organe 4. Mitgliedsstaaten heute, Zahlen 5. Schluss
Auf dem Blatt, das ich euch zuvor verteilt habe, ist die Gliederung meines Vortrages noch etwas ausführlicher. Zudem ist es selbstverständlich nicht verboten, auf diesem Blatt gewisse Notizen anzubringen.
1. Entstehung der europäischen Union
Nach dem zweiten Weltkrieg war in Europa ein grosser Teil der Infrastruktur zerstört. Es gab viele Verletzte, Tote und Arbeitslose. Zudem waren die Beziehungen zwischen den Nationen eher schlecht. Denkt man da zum Beispiel an die Beziehung Deutschland - Frankreich; denn Frankreich war auf der Seite der Alliierten und bekämpfte Deutschland. Dadurch litt auch die Wirtschaft, denn der Handel zwischen den Ländern war eher gering. Am 19. September 1946 hielt der britische Premierminister Churchill in Zürich folgende Rede:
„Doch es gibt ein Heilmittel, das innerhalb weniger Jahre ganz Europa oder wenigsten dessen grösseren Teil glücklich machen könnte, wie es die Schweiz heute ist. Worin besteht dieses Allheilmittel? Darin, dass man die europäische Familie, oder doch einen möglichst grossen Teil davon, wieder aufrichtet und ihr eine Ordnung gibt, unter der sie in Frieden, Sicherheit und Freiheit leben kann. Wir müssen eine Art „Vereinigte Staaten von Europa“ schaffen. Nur dann können viele hundert Millionen arbeitender Menschen sich wieder den einfachen Freuden und Hoffnungen hingeben, die das Leben lebenswert machen. Der erste Schritt zur Neubildung der europäischen Familie muss eine Partnerschaft Frankreichs und Deutschlands sein.“
Diese Rede Churchills löste eine breite Diskussion aus. Etwas später, nämlich 1950, wurde sich der französische Aussenminister Robert Schumann klar, dass es gerade im Bereich der Wirtschaft nicht so weitergehen kann und gab folgende Erklärung ab:
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen. Die Vereinigung der europäischen Nationen erfordert, dass der jahrhundertealte Gegensatz zwischen Frankreich und Deutschland ausgelöscht wird. Das begonnene Werk muss in erste Linie Deutschland und Frankreich erfassen.
Zu diesem Zweck schlägt die französische Regierung vor, in einem begrenzten, doch entscheidendem Punkt sofort zur Tat zu schreiten. Die franz. Regierung schlägt vor, die Gesamtheit der französischdeutschen Kohle- und Stahlproduktion unter eine gemeinsame oberste Aufsichtsbehörde zu stellen, in einer Organisation, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht. Die Zusammenlegung der Kohlen- und Stahlproduktion wird sofort die Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung sichern und die Bestimmung jener Gebiete ändern, die lange Zeit der Herstellung von Waffen gewidmet waren.“
[FOLIE] Ein Jahr nach dieser Rede wurde das Versprechen in die Tat umgesetzt. Die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS, wurde mit der Unterzeichnung des Vertrags von Paris
gegründet. Aber nicht nur Deutschland und Frankreich machten mit, sondern auch Holland, Luxemburg, Italien und Belgien. Diese Zusammenarbeit ist auch unter dem Begriff Montan-Union bekannt und ist somit der erste Schritt zur Vereinigung Europas. Sechs Jahre später, also 1957, wurde diese Zusammenarbeit noch ausgeweitet. Mit der Unterzeichnung der Römerverträgen gründeten die
sechs Montan-Union-Staaten die europäische Wirtschaftsgemeinschaft kurz EWG. Folgende drei wirtschaftlichen Ziele wollten die sechs Staaten innerhalb von 12 Jahren verwirklichen: Erstens die Abschaffung von Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten, Zweitens gemeinsame Zölle für Importe aus nicht EWG-Staaten und drittens eine gemeinsame Politik betreffend Landwirtschaft. Im gleichen Jahr noch wurde auch die EAG, das heisst eine europäische Atomgemeinschaft gegründet. Auch wenn dies ein weiterer Schritt zu „Vereinigten Europa“ war, ist die Bedeutung der EAG eher klein. Zum Teil wird diese Organisation auch mit dem Namen EURATOM bezeichnet. Grossbritannien wollte sich an diesen Gemeinschaften nicht beteiligen. Aber als die britischen Politiker die immer bessere Zusammenarbeit der sechs Staaten sahen, erkannten sie den Handlungsbedarf. England gründete so im Jahre 1960 die „European Free Trade Association“, besser bekannt unter der Abkürzung EFTA. Dies sollte etwas wie eine zweite europäische Gemeinschaft geben. Mitglieder waren Grossbritannien, die Schweiz, Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal und Schweden. Dadurch bestand allerdings die Gefahr, dass nun ein sogenanntes geteiltes Europa entstehen würde mit zwei sich konkurrenzierenden Blöcken. Nun aber zurück zu den 3 europäischen Gemeinschaften.
Im Jahre 1967 schlossen sich die 3 Gemeinschaften Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die europäische Atomgemeinschaft zusammen. Die europäische Gemeinschaft, kurz EG, wurde gegründet. Der Sitz dieser Organisation liegt in der belgischen Stadt Brüssel. Mit der Abschaffung gewisser Zölle beim Handel zwischen den Staaten wurde bereits der erste Erfolg verbucht. 1969 kamen beim Haager Gipfel in den Niederlanden alle Staatsoberhäupter der Mitgliedsstaaten zusammen. Es wurde die Gründung einer Währungs- und Wirtschaftsunion, kurz WWU, beschlossen; das heisst alle Staaten sollten die gleiche Währung haben. In den folgenden Jahren wurde die wirtschaftliche Zusammenarbeit vertieft. [FOLIE]: „Gigantisch, dieses niedliche Köpfchen!“. Diese Karikatur stammt aus unserem Geschichtsbuch. Dabei wird angeprangert, dass die politische Bedeutung der EG eher klein ist. Auch vergrösserte sich die EG zusehends: Irland, Dänemark Griechenland, Spanien, und Portugal kam dazu. Aber auch Grossbritannien konnte nicht widerstehen und trat nach langem zögern doch der Europäischen Gemeinschaft bei. So kann man sich auch erklären, warum es im Jahre 1972 zu einer Zusammenarbeit, respektive einem Freihandelsabkommen, zwischen der EFTA und der EG kam. Der wirtschaftliche Nutzen war die Abschaffung der Zölle zwischen der EG und der EFTA. Die Bedeutung der EFTA nahm danach zusehends ab.
Dazu noch eine Karikatur betreffend der EG; wirtschaftlich stark, politisch schwach und klein. Im Jahre 1979 trat das Europäische Währungssystem EWS in Kraft. Das Ziel davon war die Umtauschkurse der verschiedenen Währungen zu stabilisieren und die Inflation einzudämmen. Längerfristig wollte man eine gemeinsame Währung für alle Mitgliedstaaten der EG schaffen. Dazumals wollte man die Einheitswährung noch ECU nennen, eine Abkürzung von European Currency Unit. Selbstverständlich mit dem Gedanken, der Handel in Europa noch weiter zu vereinfachen und die Wirtschaft zu stärken sowie neben Dollar und japanischem Yen noch einen dritten Währungsblock zu bilden.
Das wichtigste Ziel der Europäischen Gemeinschaft war die Schaffung eines Binnenmarktes. Diese Idee wurde stark getragen vom französischen Finanzminister Jacques Delors, der am Gipfeltreffen in Mailand der Kommission einen Sieben-Jahres-Plan zur Aufhebung beinahe aller Handelsbarrieren vorlegte. Dieses Streben löste innerhalb der EG diverse Reformen aus. Sozusagen vollendet wurde dieser Binnenmarkt im Januar 1993 mit der vollständigen Umsetzung der vier Freiheiten. [FOLIE]. Diese Freiheiten bestehen genauer aus dem freien Personenverkehr, dem freien Dienstleistungsverkehr, dem freien Warenverkehr und dem freien Kapitalverkehr. Diese Veränderungen verstärkte die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zusehends. Wegen diesen Reformen, respektive der Vergrösserung des Aufgabenbereiches, wurde aus der EG die Europäische Union. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die 12 Mitgliedsstaaten die Maastrichter Verträge, welche am 1. November 1993 in
Kraft traten. An diesem Tag entstand also die heutige EU oder Europäische Union. Zwei Jahre später traten der EU noch Schweden, Finnland und Österreich bei. Somit wuchs die EU auf ihre heutige Grösse, nämlich 15 Staaten. Man spricht auch von der EU der fünfzehn. Im Jahre 1998 wurde der Euro,
die europäische Gemeinschaftswährung, auf dem Papier eingeführt. Dadurch bildete sich die Währungs- und Wirtschaftsunion, der heute 11 Staaten angehören. Im Verlaufe des nächsten Kapitels werde ich noch einmal auf die WWU eingehen.
Auf dieser Folie kann man unschwer feststellen, dass sich die EFTA langsam auflöst, indem viele Mitglieder der Europäischen Union beitreten.
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Nach so viel Text gibt es vor dem nächsten Kapitel etwas Musik; und zwar ein Ausschnitt aus der neunten Sinfonie von Beethoven. Denn das ist seit 1972 die offizielle Europa-Hymne. Der Text dazu stammt von Friedrich Schiller und beginnt folgendermassen: „Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium.“.
2. Aufgaben und Ziele der EU
Als die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet wurde, standen die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund. Aber im Laufe der Zeit haben sich die Aufgaben und Ziele der EU verändert und erweitert. Um diese verschiedenen Ziele aber zu begreifen, ist es wichtig zu wissen, dass die EU eine supranationale Organisation ist. Das heisst, sie regelt vorwiegend die
Zusammenarbeit zwischen den Staaten und nicht gewisse Dinge eines einzelnen Landes. Denn gerade ein Ziel der Europäischen Union ist es, die nationale Identität der Mitgliedsstaaten zu achten. Die weiteren Ziele und Aufgaben lassen sich gut mit drei Säulen eines Tempels darstellen. Die erste Säule heisst „Europäische Gemeinschaft“, die zweite Säule „Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik“, abgekürzt auch GASP, und die dritte „Zusammenarbeit Justiz- und Innenpolitik“. Diese Bereiche wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt. Die Punkte der ersten Säule waren bereits in der EG vorhanden. An dieser Stelle sieht man gut, wie die EG in die heutige EU integriert wurde. Bei der ersten Säule genügt im Normalfall bei Entscheidungen einen Mehrheitsbeschluss. Bei den anderen zwei allerdings braucht es einen einstimmigen Beschluss; das heisst die zweite und dritte Säule basieren auf einem weicheren Konstruktionsprinzip: Aussen-, Sicherheits-, Justiz- und Innenpolitik werden nicht überstaatlich geregelt, sondern verbleiben in den Händen der jeweiligen Regierung. Das bedeutet hier, dass sich die Regierungen zu gegenseitigen Absprache verpflichten. Verbindliche EU-Beschlüsse, die nationales Recht brechen, gibt es in diesen Bereichen nicht. Ich möchte nun einige Punkte herausgreifen und näher darauf eingehen [FOLIE]. Zollunion: Bei der Zollunion geht es vorwiegend um den Wegfall der Grenzen und den damit verbundenen Zollgebühren. Dies bringt eine Vereinfachung des Handels und des Transports innerhalb der Mitgliedsstaaten.
Währungsunion: Das Ziel der Währungsunion ist, wie bereits erwähnt, die Schaffung einer einheitlichen Währung. Der Einheitswährung Euro besteht bereits auf dem Papier. Am 1.1.2002 soll diese Währung dann spätestens im Alltag zu Zahlungszwecken verwendet werden können. Voraussichtlich ab dem 30. Juni 2002 findet eine endgültige Umstellung von der Deutschen Mark auf den Euro statt. Der Euro wird dann alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel und ersetzt die verschiedenen Währungen der teilnehmenden Staaten. Allerdings wollen nicht alle Mitgliedsstaaten den EURO einführen, wie zum Beispiel Grossbritannien, Schweden und Griechenland. Auch Dänemark lehnte kürzlich bei einer Volksabstimmung die Einführung des Einheitswährung ab. An dieser Stelle möchte ich euch den Kursverlauf des Euros gegenüber dem Schweizer Franken/US-Dollar zeigen. [FOLIE]. Man sieht, dass der Euro über lange Zeit an Wert eingebüsst hatte, in letzter Zeit aber etwas zulegte. Gestern abend kostet ein Euro SFR 1.5215. Zudem will die EU eine Vereinfachung für Geldbewegungen. Im Jahre 1991 wurde auch eine Europäische Zentralbank, kurz EBZ, geschaffen. Ziel dieser Organisation ist es eine Zins- und Wechselkursstabilität zu gewähren. Der erste Präsident ist Wim Duisenberg. Verkehr: Die EU setzt sich für ein zusammenhängendes Schienen- und Strassennetz ein und will dieses auch noch verbessern. Eine weitere Erleichterung im Verkehr bringt der Wegfall der Grenzen und der Wegfall der Grenzkontrollen, der im Schengenabkommen vereinbart wurde. Bildung: Die EU sorgt dafür, dass erworben Zeugnisse und Diplome auch im Ausland angenommen und anerkannt werden. Im Weiteren erstellt die EU Bildungsprogramme wie „Sokrates“ und „Leonardo da Vinci“.
Polizeiliche Zusammenarbeit: Dies ist vorwiegend bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wichtig. Denn gerade in diesem Falle müssen die verschiedenen Polizeiabteilungen und Grenzwachen zusammenarbeiten und wichtige Informationen austauschen. Im weiteren wird EUROPOL, das europäische Polizeiamt, ausgebaut.
Gemeinsame Aktionen: Gewisse Aktionen will die Europäische Union gemeinsam bestreiten. Vor allem in Kriegs- und Krisengebieten macht das Auftreten einer grösseren „Macht“ in Anführungszeichen mehr Sinn, denn so können die Hilfeleistungen besser koordiniert werden. Damit eng verbunden ist natürlich auch die Hilfe für Drittweltländer und die Wahrung der Menschenrechte in kritischen Gebieten.
Ein weiteres hier nicht erwähntes Ziel des EU ist die sogenannte Ost-Erweiterung. Die Europäische Union sieht vor, innerhalb der nächsten Jahre, frühestens aber ab 2003, noch weiter Staaten aufzunehmen. Es gibt bereits Verhandlungen mit Polen, Estland, Tschechei, Ungarn, Türkei und Slowenien.
Auch spricht man bereits von einer sogenannten Süderweiterung. Denn Malta und Cypern haben bereits ihre Mitgliedschaft beantragt. Im Jahre 2015 könnte - so wird gesagt - die Europäische Union somit schon 27 Mitgliedsstaaten haben. Bei der Konferenz in Nizza meinte der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder zu diesem Thema: (Zitat) „Endlich wächst dann zusammen, was
zusammen gehört. Erstmals in der Geschichte sind West- und Osteuropa dann friedlich vereint.“ Damit wäre also das Churchills Ziel mit den „Vereinigten Staaten von Europa“ beinahe erreicht.
3. Die verschiedene Organe der EU
Wie jeder Staat ist auch die europäische Union in verschieden Organe mit ihren Rechten und Pflichten aufgeteilt. Allerdings hat die EU nicht wie zum Beispiel die Schweiz eine Verfassung, sondern ein kompliziertes Vertragswerk, das ständig ergänzt und erneuert wird. Nun werde ich euch die sechs verschiedenen Organe mit ihren Aufgaben vorstellen. Diese sechs sind hier auf dem Organigramm dargestellt. Es sind der europäische Rat, das europäische Parlament, der Rat der europäischen Union, die europäische Kommission, der europäische Gerichtshof und der europäische Rechnungshof. Alle werden von sogenannten Ausschüssen tatkräftig unterstützt. [FOLIE]. Europäischer Rat: Im Europäischen Rat kommen zwei Mal jährlich die 15 Regierungschefs der Mitgliedstaaten und der Präsident der Kommission zusammen. Diese beraten über die einzuschlagende Politik und über die weitere Entwicklung der europäischen Union. Dieser Rat hat also eine Weisungsbefugnis. Diese Sitzung findet jeweils in einem Gastgeberland statt. Europäisches Parlament: Das europäische Parlament besteht aus 567 Abgeordneten. Diese werden als einziges Organ direkt von den Einwohnern jedes Landes gewählt und zwar alle fünf Jahre. Die zu vergebenden Sitze sind proportional zur jeweiligen Bevölkerungszahl. 1994 war Deutschland mit 99 Sitzen die grösste Vertretung. Es folgen Frankreich und Grossbritannien mit je 87 Sitzen, Italien und Spanien mit 64 und Holland mit 31 Sitzen. Das europäische Parlament hat keine gesetzgebende Gewalt, sondern verfügt lediglich in ausgewählten Bereichen über das Legislativrecht, und dann auch nur zusammen mit dem Rat der europäischen Union. Weitere Aufgaben sind das Zustimmen des Budgetentwurfes und auch bei gewissen Verträgen ist die Zustimmung des Parlaments notwendig. Rat der europäischen Union (Legislative): Der Rat der europäischen Union, zum Teil auch Ministerrat genannt, verkörpert die Legislative. Er besitzt Entscheidungs- und Rechtsetzungsbefugnis. Dieser Rat setzt sich aus den Ministern zusammen: Pro Mitgliedstaat und pro Bereich kann jedes Land einen Minister entsenden. So gibt es zum Beispiel Agrarminister, Aussenminister und Verkehrsminister. Einiges komplizierter ist das Abstimmungsverfahren: Der Rat kann über etwas entweder einstimmig, mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit abstimmen. In diesem Jahr hat übrigens im ersten Halbjahr Schweden die Ratspräsidentschaft, im zweiten Belgien. Europäische Kommission (Exekutive): Die europäische Kommission hat eine eigene Verwaltung und beschäftigt etwa 20'000 Mitarbeiter: also etwa so viele, wie Riehen Einwohner hat. Nur die Kommission hat das Recht, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten. Diese Kommission hat 20 Mitglieder, die grösseren Mitgliederländer entsenden je zwei, die kleineren Staaten je einen. Als ausführendes Organ ist die Kommission für die Aufstellung und den Vollzug des Budgets zuständig. Bei dieser Aufgabe wird die Kommission allerdings vom europäischen Parlament kontrolliert. Europäischer Gerichtshof (Judikative):
Der europäische Gerichtshof hat die schwierige Aufgabe bei der Anwendung der Verträge und bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft für die Wahrung des Rechts zu sorgen. Der Gerichtshof kann von allen Mitgliedsstaaten sowie allen natürlichen und juristischen Personen angerufen werden. Der Gerichtshof ist zudem zuständig für alle Klagen. Er besteht aus 15 Richtern und 9 Generalanwälten, die jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren berufen werden.
Europäischer Rechnungshof: Der Europäische Rechnungshof wacht darüber, dass die Gelder für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Er sorgt dafür, dass bei der Rechnungsführung bestimmte
Grundsätze des Rechts und des Budgets beachtet und ausgeführt werden. Diese Rechnungszentrale informiert am Ende jedes Jahres die Öffentlichkeit über die Verwaltung der EU-Finanzen.
Ausschüsse: Im Weiteren gibt es auch sogenannte Ausschüsse. Diese Ausschüsse haben ähnlich dem Europäischen Rat nur eine beratende Funktion. Der wohl wichtigste Ausschuss ist derjenige, der sich um Wirtschafts- und Sozialfragen kümmert. Dieser besteht aus 189 Mitarbeitern. Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen muss dieser bei vielen Gesetzesthemen vom Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission angehört werden.
Diese Organe tagen vorwiegend in Brüssel (Belgien), Strassburg (Frankreich) und in Luxemburg.
Und hier noch ein kleiner Trost für alle, die die politische Aufteilung der EU nicht auf anhieb begreifen: Auch EU-Kenner und Experten werfen der EU vor, die Organisation sei zum Teil etwas unübersichtlich und in einem Lehrmittel steht, dass die Transparenz etwas zu kurz gekommen sei.
4. Heutige Situation und einige Zahlen (>Vergleich)
[FOLIE, Karte] Auf dieser Karte sieht man die 15 Mitgliedsstaaten der EU. Es sind Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Finnland, Irland, Schweden, Griechenland, Dänemark, Grossbritannien. Die Mitgliederländer sind übrigens auch auf eurem Blatt vermerkt. Man sieht, dass im Osten eigentlich noch keine Länder Mitglieder der EU sind. Dies erklärt die Expansion der Europäischen Union nach Osten. Die Aufnahme dieser Staaten in die EU wäre für diese Länder eine grosse Chance; jedenfalls vorwiegend aus wirtschaftlicher Sicht. Allerdings stellt die EU auch gewisse Forderungen, die zur Aufnahme in die EU erfüllt werden müssen. Und dies ist für diese Länder zum Teil schwierig.
Hier ein kleiner Vergleich zwischen der Europäischen Union, der Schweiz und den USA. Die Währung EURO steht in Klammern, weil nur die Länder, die in der Währungsunion dabei sind, dieses Zahlungsmittel verwenden. Was auffällt ist besonders, dass die EU wegen der höheren Bevölkerungsdichte die Vereinigten Staaten an Einwohnern übertrifft. Auch zu erkennen ist der deutliche Unterschied zwischen dem Bruttosozialprodukt von der Schweiz und der EU, respektive den USA. Das Bruttosozialprodukt, kurz BSP, ist die Summe aller umgesetzten Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Landes; zum besseren Vergleich wird überall in US-Dollar pro Kopf gerechnet.
Interessant ist auch der Vergleich betreffend der Arbeitslosigkeit: Sie liegt in der EU beinahe fünf mal höher als in der Schweiz, in der USA dagegen ist sie nur etwas doppelt so hoch. [FOLIE, Vergleich]
5. Schluss
Bei der Materialsammlung zum Thema EU bin ich unter anderem auf die Entstehung der Europa-Flagge gestossen. Eine Flagge zu kreieren, die allen Mitgliedern gefiel, war allerdings gar nicht so einfach. Hier ein paar Beispiele. Besonders interessant ist diese Flagge hier: eine gewisse Ähnlichkeit zu einer anderen Flagge besteht schon. Aber weiss jemand, wie viele Sterne es auf der heutigen EU-Flagge hat? (Vorschläge?). Zuerst wollte man 15 Sterne nehmen - mit der Begründung, für jeden Mitgliedsstaat einen. Der Nachteil: Wenn ein Staat dazukommt, müsste man die Flagge ändern. Dann eben 14; auch nicht gut - denn der Staat, der als letzter dazukam fühlte sich verständlicherweise irgendwie übergangen. Dann eben 13: Was, eine Unglückszahl? Nein. Auch 10 und 11 Sterne wurden ausführlich diskutiert, aber nur die 12 konnte sich durchsetzen. Hier die Begründung vom Leiter der Informationsabteilung Paul Lévy: „12 ist ein Zeichen der Vollkommenheit und Fülle. In der Bibel gibt es 12 Apostel, Jakob hatte 12 Söhne, es gab 12 römische Gesetzestafeln, 12 Arbeiten des griechischen Sagenhelden Herkules, 12 Stunden hat der Tag, 12 Monate das Jahr und 12 Zeichen der Sternkreis.“ Mit diesen Worten möchte ich meinen Vortrag über die EU beenden und hoffe, dass ihr euch nun unter der Abkürzung EU etwas mehr vorstellen könnt als noch zuvor.
1. Einleitung
2. Entstehung der EU
3. Aufgaben und Ziele
4. Die verschiedenen Organe
5. Mitgliedsstaaten heute; Vergleich EU, USA, CH in Zahlen
6. Schluss
1. Einleitung
• Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951): • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (1957): • Europäische Atom-Gemeinschaft (1957):
• Zusammenschluss der 3 Organisationen > Europäische Gemeinschaft (1967): • Vertrag von Maastricht > Europäische Union (1992/1993):
3. Aufgaben und Ziele
• 3 Säulen:
• Wirtschaft-/Währungsunion (WWU), Euro: • Süd-, Osterweiterung:
4. Die verschiedenen Organe
• Europäischer Rat: • Europäisches Parlament: • Rat der europäischen Union: • Europäische Kommission: • Europäischer Gerichtshof: • Europäischer Rechnungshof: • Ausschüsse:
5. Mitgliedsstaaten heute
• Vergleich EU, USA, CH in Zahlen:
6. Schluss
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Oliver Lüthi, 2001, Geschichte, Aufgaben und Organisation der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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am Wednesday, November 07, 2001-