worden war, wurden Ketzer auch als Staatsfeinde angesehen. Deshalb wurde die Inquisition seit dem Mittelalter mit staatlicher Hilfe betrieben.
2. Die Anfänge des Hexenwahns
2.1 Wo und Wann fanden die ersten Prozesse statt?
Die ersten Prozesse fanden vereinzelt schon um 1000 statt. So ist z.B. ein Fall aus Freisingen bekannt, wo 1090 drei Frauen als Wettermacherinnen verurteilt und am Isarstand verbrannt wurden. Damals übrigens noch gegen den Willen der Kirche.
Die richtige Hexenjagt begann aber nicht schon, wie viele annehmen im finsteren Mittelalter, sondern erst danach, zur Zeit der Reform, auch Gegenreform genannt. Aber die Phase der Wissenschaftsrevolution kam zu spät, sie konnte den Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die ersten kirchlich genehmigten Hinrichtungen fanden in Frankreich statt, wie z.B. der Fall Jeanne d’Arc, die 1431 als Ketzerin verbrannt wurde.
Hinrichtungen fanden vor allem in katholischen und protestantischen Gebieten statt. Auffällig ist auch, dass es sehr viele (ungefähr die Hälfte aller weltweit) im deutschsprachigem Raum gab.
2.2 Was waren die Ursachen?
Ein Grund für die Entstehung des Hexenwahns war die schlechte Volksbildung. Der Großteil der Menschen war sehr arm, sie waren ständig mit dem überleben beschäftigt und hatten daher keine Zeit für Schule. Bildung war etwas für die Reichen und nichts für das einfache Volk. Außerdem war das Volk sehr abergläubisch, da viele noch an die heidnischen Götter- und Dämonenvorstellungen glaubten. Für Schlechtes Wetter, Mißernten, Fehlgeburten, Pest u.s.w. wurden der Teufel oder Hexen verantwortlich gemacht. Vor allem zur Zeit von Mißernten und der Pest wurde die Menschen immer offener für die Suche nach einem Sündenbock. Und da es zur dieser Zeit „wirklich“ Wahrsager, Volksmagier, Gruppen von Gotteslästerern und teilweise auch Satansanbeter gab, wurden diese gerne zur Rechenschaft gezogen.
Auch war der Übergang von Wissenschaft zur Magie nur sehr klein. Glaube und Aberglaube gingen ineinander über. So waren z.B. Astronomen gleich Astrologen, und auch Ärzte hatten oft astrologische Kenntnisse. Wenn eine Krankheit unbekannt oder unheilbar war, war der Teufel oder andere Dämonen dafür verantwortlich.
Ein weiter bedeutender Fakt für die Verbreitung des Hexenwahns, war die Erfindung des Buchdrucks. So konnten Schriften gegen Ketzer und Hexen weit über das ganze Land verbreitet werden.
Den größten Anteil an der Entstehung der Hexenwahns hatte allerdings die Kirche. Denn erst durch sie entstand die Hexenlehre:
2.3 Der Einfluß der Kirche auf den Ausbruch des Hexenwahns
Die Kirche stand nicht von Anfang an für die Verfolgung und Vernichtung von Hexen. Im Gegenteil: sie war gegen die Hinrichtungen. So wandte sie sich z.B. gegen die Verbrennung der o.g. Freisinger Wetterhexen. Bis Anfang des 14.Jh war es sogar strafbar eine Hexe zu verbrennen. Der Schuldige wurde meist selbst mit dem Tod bestraft.
Zauberei war in den Augen der Kirche zwar Sünde, da man es aber nicht beweisen konnte, konnte man die Täter auch nicht bestrafen. Oft mußten sie nur Geldbußen bezahlen und wurden dann wieder freigelassen. Die Bibel besagte, das solche Sünden erst am jüngsten Tag aufgedeckt und verurteilt werden würden. Bis zum Beginn der Renaissance glaubten sie auch, die Hexen hätten mit „Gottes
Erlaubnis“ Macht über Wetter, Tiere und Menschen. Und was Gott erlaubt, wollten sie nicht bestrafen.
Die Kirche bestritt letztendlich die Existenz von Hexen und Dämonen und schloß alle Bischöfe aus der Gemeinschaft aus, die an teuflische Magie und Hexenflug glaubten.
Das änderte sich allerdings nachdem der christliche Glauben zur Staatsreligion wurde. Viele der Menschen hielten immer noch an den heidnischen Götter- und Dämonenvostellungen fest. Sie lebten trotz des Christentums in den Köpfen der Menschen weiter. Deshalb übernahm die Kirche bewußt einige der heidnischen Dämonen- und Magievorstellungen, um der heidnischen Bevölkerung den Übergang zum Christentum zu erleichtern.
Der eigentliche Auslöser für Wandlung im Glauben der Kirche war allerdings die Entstehung einer Reihe von kirchenkritischer Glaubensgemeinschaften. Die beiden mächtigsten Reformbewegungen waren die Katharer und die Waldenser. Beide zweifelten an der Richtigkeit der geltenden kirchlichen Lehre. Ihr einfaches Leben in Frömmigkeit, Einfachheit und Nächstenliebe überzeugte viele und so wuchs ihre Anhängerzahl ständig. Vor allem in Südfrankreich und Norditalien wurden die Katharer zu einer mächtigen Organisation. Die Kirche mußte mit ansehen, wie sich die Menschen immer mehr von ihnen abwandte.
Nachdem ein großangelegter Predigtfeldzug scheiterte, griff der Papst zum letzen Mittel: von 1209 bis 1229 ließ er einen fürchterlichen Vernichtungskrieg gegen die Katharer führen der in einer Katastrophe endete.
Um die Schuld von sich zu laden, beschuldigte der Papst und seine Berater den Teufel für das Geschehene. Unbemerkt von der Kirche hätte er die ketzerischen Lehren im Volk verbreitet und somit letztendlich das fürchterliche Blutbad verursacht.
Da man den Teufel aber selbst nicht bestrafen konnte, machte die Kirche nun Jagt auf seine Helfershelfer und Anhänger. Absofort galten Zauberei, und damit Hexen, und Ketzerei zu Todsünden, die sofort bestraft gehören. Dabei wich die Kirche vom Jüngsten Tag zurück und bezog sich auf die Bibel, das man Zaubereisünden nicht dulden durfte. Hexen und Ketzer wurden jetzt mit weltlichen Waffen verfolgt und verurteilt.
Die Inquisitioren verstärkten den aufkommenden Wahn auch noch, da sie neue „Opfer“ brauchten, um ihre Existenz fortzuführen, denn ihre eigentliche Aufgabe, die Vernichtung der Ketzergruppen, war ja jetzt erledigt.
So veröffentlichten z.B. die beiden Inquisitioren J. Hansen und H. Cramer 1487 das Buch „Hexenhammer“, das zum Handbuch der Hexenlehre wurde. Das Buch besteht aus drei Teilen, von denen der erste systematisch auf Zauberei und die Rolle von Teufel und Hexe eingeht, der zweite auf die von Hexen verübten Fälle von Schadenzauber und der dritte auf die Prozeßführung oder auf „die Art der Ausrottung“. Nach dem Erscheinen des Buches häuften sich die Hinrichtungen extrem. Um die Hexenlehre unter das Volk zu bringen, wurden die Bischöfe und Prediger dazu verpflichtet den Gottesdienstes zur Verbreitung zu nutzen. Absofort hieß es, wer nicht an Zauberei und Hexen glaubte, war selbst ein Ketzer.
2.4 Wer waren die Opfer?
Die Opfer des Hexenwahns waren vor allem Frauen. Das lag zum größten teil an der Veröffentlichung des „Hexenhammers“, da in dem Buch alle Schädigungen als Werke von Frauen beschrieben wurden, und das ganze Buch mit Geschlechterhaß gegen Frauen durchtränkt war. Oft handelte es sich dabei um ältere, zurückgezogene und teilweise auch behinderte Frauen die der Gemeinde zur Last fielen und deshalb von ihr als Hexe aus dem Weg geschaft wurden.
Teilweise wurden auch Kinder, später auch Männer als Hexer verurteilt. In Neuengland gab es sogar einen Fall, bei dem zwei Hunde als Hexen verurteilt wurden. Dieser Fall beweist eigentlich wie unsinnig dieser Hexenwahn war.
Anfangs wurden nur Leute aus dem unteren Stand verurteilt, später aber auch einige aus dem höheren Stand und sogar aus dem Adel.
3. Die Hexenprozesse
3.1 Zur Geschichte
Bis zum Beginn des 15.Jh waren in weltlichen Gerichten Zaubereisünden noch nicht strafbar. Solche Sünden wurden nur von der Kirche bestraft. Allerdings nur mit geistlichen Mitteln, wie Fegefeuer oder Geldbußen. Es gab eigentlich keine richtigen Prozesse und auch keine Strafen, man vertraute auf das Jüngste Gericht.
Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation übernahm das weltliche Gericht die Zaubereisünden, das den Begriff Hexerei allerdings erst nicht anerkannte, da sich solche Sünden nicht beweisen ließen. Erst nach der Einführung der Folter und den damit einhergehenden „Geständnissen“ der Angeklagten, verurteilte das weltliche Gericht die Zaubereisünden. Erstmals soll 1419 in einem Prozeß in der Stadt Luzern der Begriff Hexerei in einem weltlichem Gericht aufgetreten seien sollen.
3.2 Das Verfahren
Der Ankläger war immer in einer stärkeren Position. Man konnte jemanden anklagen aufgrund irgendeines Gerüchtes oder Aussagen von Personen, egal ob und wie glaubwürdig diese waren. Oft reichte schon der geringste Verdacht auf Zauberei oder ein schlechter Ruf um verhaftet und verhört zu werden. Der Ankläger handelte aus Sorge gegenüber dem Staat oder dem rechten Glauben, er mußte seine Anklage nicht beweisen.
Der Angeklagte allerdings, war ungeschützt. Die Verteidiger kamen oft nicht gegen die Behandlung des Falles an. Das heutige: unschuldig bis die Schuld bewiesen ist gab es nicht. Damals hieß es, wenn man verhaftet wird ist man schuldig. Nur selten gelang es die Richter von der Unschuld des Angeklagten zu überzeugen. Allerdings benötigte man für eine Verurteilung ein Geständnis. Deshalb reichte ein bloßer Verdacht des Richters um den Angeklagten foltern zu lassen und so ein Geständnis zu erbringen. Oft versprachen die Richter dem Gefolterten das Leben für ein Geständnis, hielten es aber nicht. Der Angeklagte wurde trotzdem zum Tode verurteilt. In seltenen Fällen wurden man mangels genauer Anklage oder fehlenden Geständnisses wieder freigelassen. Allerdings war der Ruf dann soweit geschädigt, das man bald wieder verhaftet und angeklagt wurde. Diesmal aber ohne Freispruch.
3.3 Die amtlichen Anweisungen
In den amtlichen Anweisungen standen Handlungen, die als Aberglaube, Zauberei oder Hexerei anzusehen waren und sofort zu melden waren.
Dies führte zur vorurteilshaften Verleumdungen, wie z.B. in einer bayrischen Anweisungen Maximilian I. Er setzte auch gängige Bräuche der Volksmedizin, z.B. baden am Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen , auf den Index und verbot es damit. Wer bei solchen Bräuen erwischt wurde, galt als Hexe und wurde als solche verurteilt. Auch ein Strafmaß wurde in den Anweisungen festgelegt: - wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt
- wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet - wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen und das Vermögen wird eingezogen
- bei Schadenszauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit glühenden Zangen gezwickt
Eine Spezialinstruktion verpflichtete außer dem alle Amtsuntertanen jeden Verdacht auf Hexerei zu melden. Dadurch vermehrten sich die Verurteilungen fast um das Doppelte und auch höhergestellte Personen wurden hingerichtet, da man schon beim geringsten Verdacht angeklagt wurde. Die Vorschriften Maximilians mußten jewals zu Weihnachten und Pfingsten in der Kanzel verlesen werden. Dadurch wurde die Hysterie immer mehr angestachelt, was dazu führte, das sich die Richter weigerten, mit den Angeklagten überhaupt zu sprechen oder für die Dauer der Untersuchungen und Folter im selben Haus zu wohnen, aus Angst selbst als verhext zu gelten.
4. Folter und Proben
Ein Problem für die Kirche war, das sich Zauberei nicht beweisen ließ. Außer dem brauchte man für die Verurteilung ein Geständnis. Da die Angeklagten aber wohl kaum freiwillig ein Geständnis ablegen würden, mußte sich das Gericht einen anderen Weg suchen um sie Verurteilen zu können. Deshalb erfand man die sogenannten Proben auch Gottesurteil genannt, da ein Zeichen Gottes die Unschuld beweisen konnte.
Die häufigsten Proben waren die Eisen-, Feuer-, Nadel- und Wasserproben. Bei der Wasser- probe ging man davon aus, das Hexen für ihren Flug leicht sein mußten. Deshalb ließ man das Opfer an ein Seil gebunden ins Wasser. Schwammen es oben, war das der Beweis, das sie eine Hexe war, ging sie unter, war sie eine Hexe. In diesem Fall ertrank das Opfer aber meisten, da die Probe bis zu drei mal wiederholt wurde.
Bei der Feuerprobe wurden die Hände und Füße mit glühenden Eisen verletzt. Wenn die Wunden drei Tage später verschwunden waren war sie unschuldig, wenn nicht war sie eine Hexe. Auch nachdem Papst Innozenz IV. die Folter 1252 zuläßt, werden die Proben weiterhin verwand. Nachdem die Folter erlaubt worden war, hatte die Gerichte endlich das richtige Mittel um Geständnisse von den Angeklagten zu erzwingen. Wie schon erwähnt, reichte jetzt der bloße Verdacht, um unschuldige Menschen zu foltern, wenn das Verhör vorher nichts brachte. Im Gegensatz zu den Proben war es bei der Folter nicht möglich die Unschuld zu beweisen. Selbst Schweigen oder Anzeichen von Angst galten als Geständnis. Henker, sogenannte Hexenjäger führten die Folter aus und bekamen einen hohen Lohn dafür. Mittel zur Folter waren Daumen- und Fußschrauben, Streckbank oder Auspeitschungen. Die Opfer wurden solange gefoltert, bis sie gestanden und Komplizen nannten. Starb ein Opfer bei der Folter, war es die Schuld des Teufels. Nur schwangere Frauen wurden nicht gefoltert und hingerichtet. Bei Müttern wurden oft die Kinder gefoltert, um sie zu einer Aussage gegen ihre Mütter zu bekommen. Solche Aussagen wurden vom Gericht ohne weiteres als Geständnis anerkannt.
Wer einmal gestanden hatte, hatte keine Chance mehr sein Geständnis nach der Folter zu widerrufen. Wer es versuchte, wurde erneut gefoltert.
In den Gerichtsprotokollen betonte man dann, dass die Geständnisse völlig freiwillig, ohne Folter und außerhalb der Folterkammer abgelegt wurden. Das hieß dann aber nur, das die Opfer nach der Folter in einen anderen Raum geführt wurden, in dem dann das Geständnis aufgenommen wurde.
5. Die Folgen der Hexenprozesse
Wer nach der Folter oder den Prozessen wieder freigesprochen wurde, hatte ein schwieriges Leben, denn die Opfer trugen nicht nur körperliche sondern auch seelische Verletzungen davon. Außer dem war der Ruf danach oft so geschädigt, das für sie kein normales Leben in der Gemeinde mehr möglich war. Ständig mußten sie in der Angst leben wieder verhaftet zu werden. Auch die Familien der Verurteilten mußten leiden. Denn wenn eine Verwandte der Hexerei für schuldig befunden wurde, wurde die restliche Familie von Hexenjägern überprüft, ob es nicht noch mehr gibt oder welche von ihnen versteckt wurden. Auch die Kosten für das Gericht und die Hinrichtung mußten sie bezahlen.
Die Hinrichtungen selbst arteten immer mehr in makabere Feste aus. Sie dienten zum Vergnügen und zur Profitsteigerung. Die Umsätze von fahrenden Händlern und ortsansässigen Geschäftsleuten vervielfachten sich bei solchen Veranstaltungen.
Die Hexenverfolgung entwickelte sich zu einem eigenem Gewebe. Sie beschäftigte Richter, Gefängniswärter, Henker, Exorzisten, Zimmerleute, Schreiber, Sachverständige und wurde zur sicheren Einkommensquelle. Die wirtschaftliche Krise wurde dadurch beseitigt. Die öffentlichen Hinrichtungen wirkten sich aber auch negativ auf die Psyche der Menschen aus. Sie bekamen immer mehr Angst vor dem Teufel und wollten, da sie den Teufel selbst nicht anklagen konnten, wenigstens seine Handlanger zur Strecke bringen. Das führte dazu, dass die Verfolgungen immer größere Ausmaße annahmen.
Die Folgen für die Kirche kann man eigentlich nur Nutzen nennen. Der Nachlaß der Verurteilten wurde von ihnen eingezogen, so das die Kirche und Inquisition einen großen Gewinn daraus zog. Auch wurden bei Hinrichtungen Ablaßbriefe verkauft, mit denen sich der Bürger vom Fegefeuer freikaufen konnte.
Außer dem konnten sie sich so geschickt von Andersgläubigen und Widersachern befreien. Es reichte eine kleines Gerücht oder Beschuldigung, und schon wurde derjenige verhaftet und verurteilt und die Kirche zog dessen Vermögen ein.
Diese Art der Personenentledigung machten sich auch die normalen Bürger zu nutze. So kam es das in der Hochphase oft ganze Gemeinden im gegenseitigen Streit ausgelöscht wurden.
6. Widerstand und Kritik
„Was suchen wir so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Richter, ich will euch gleich zeigen, wo sie stecken. Auf, greift Kapuziner, Jesuiten, alle Ordenspersonen und foltert sie, und sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal, sie werden schon bekennen. Bleiben sie noch immer verstockt, dann exorziert, schert ihnen die Haare vom Leib, sie schützen sich, der Teufel macht sie gefühllos. Fahrt nur fort, sie werden sich endlich doch ergeben müssen. Wollt ihr dann noch mehr, so packt Prälaten, Kanoniken, Kirchenlehrer, sie werden gestehen, denn wie sollen auch diese zarten, feinen Herren etwas aushalten können? Wollt ihr dann immer noch mehr, dann will ich euch selbst foltern lassen und ihr dann mich. Ich werde nicht in Abrede stellen, was ihr gestanden habt. So sind wir schließlich alle Zauberer.“ (Friedrich von Spee, 1967, S.96)
In allen Phasen des Hexenwahns, wurde das verfolgen unschuldiger Menschen teilweise heftig kritisiert. In einzelnen Gebieten Europas gab es z.B. keine Hexenverfolgungen, höstens einzelne Verhöre ohne Folter. Meist wurden sie Beschuldigten aber wieder freigelassen, mangels Beweisen. Mit zu den ersten Gegnern der Hexenverurteilungen zählte wohl Johann Weyer (1515 - 1588). Nach seinem Medizinstudium in Paris und Orleans verbrachte er den größten teil seines Lebens als Leibarzt des Herzogs von Kleve-Jülich-Berg in Düsseldorf. Dort schrieb er auch sein Buch „De praestigiis daemonum et incantatoribus ac veneficiis“ (Von den Blendwerken der Dämonen sowie von Bezauberungen und Vergiftungen), das 1563 in Basel erschien. In seinem Buch bestreitet Weyer weder die Macht des Teufels, noch die Existenz der Hexen. Allerdings ist er der Ansicht, dass der Teufel den Menschen den ganzen Unfug der Hexenlehre nur vorgaukelt und die sogenannten Hexen nur unwissende, melancholische Frauen wären, die vom Teufel getäuscht und benutzt wurden, um ein „Blutbad der Unschuldigen“ zu veranstalten und so gegen die Gebote des barmherzigen Gottes zu sündigen. Gerade die hohen Ämter der Kirche müßten das doch erkennen und die Prozesse verbieten, um den Plan des Bösen zu durchkreuzen. Er verlangt die sofortige Freilassung aller Angeklagten und bestand darauf, dass sie zumindest nicht mehr gefoltert oder getötet wurden.
Wie zu erwarten, konnte ein einziges Werk den Hexenwahn jedoch nicht stoppen, doch gelang es ihm, seinen eigenen Landesherren zu beeinflussen und hatte damit einen gewissen Anteil an der Tatsache, dass Kleve-Jülich-Berg zu den prozeßärmsten Gebieten Europas zählte. Ein weiterer Kämpfer gegen den Wahn, war Cornelius Loos (1546-1595). Man beauftragte den Kontroverstheologen 1590 ein Buch gegen J. Weyer zu schreiben. Aber die Arbeit mit Weyers Schriften und seine eigenen Erfahrungen ließen ihn das Gegenteil schreiben. Er kritisiert in seinem Buch heftig, wie durch das Elend der Opfer Geld gemacht wird. Als er sein Buch 1591 unzensiert einem Drucker einreicht wird es beschlagnahmt und Loos zum Widerruf gezwungen und ausgewiesen. Aber auch als Pfarrer in Brüssel fuhr er fort, brieflich gegen die Hexenprozesse vorzugehen.
Das wohl bedeutendste Werk gegen im Kampf gegen den Wahn schrieb wohl der Jesuitenpater Friedrich von Spee (1591-1635). In seinem Buch „Cautio Criminalis“ deckte er schonungslos die Zustände während der Folter und der Verhandlungen auf und nahm auch gegenüber seiner geistlichen Jesuitenbrüder kein Blatt vor den Mund. Die sogenannten Hexen waren für Spee völlig unschuldige Menschen, die nur durch die Folter zu Geständnissen Gezwungen wurden. Er forderte wie Weyer die sofortige Abschaffung der Folter und Hexenprozesse. Im Gegensatz zu den andern, setzte sich Spee aber auch persönlich für die Verurteilten ein, indem er sie während der Prozesse seelsorglich begleitete und für ihre Seelen betete.
Allerdings mußte Spee sein Buch anonym und unter anderen Namen veröffentlichen aus Angst vor seinen Gegnern. Und diese Angst war berechtigt, denn wer gegen die Hexenjagt Einspruch erhebte oder nicht an Hexen glaubte, galt selbst als Ketzer und wurde gnadenlos gejagt. Die Kirche nutzte den eigenen Feldzug, um ihre Gegner und Widersacher los zu werden. Nur wer angesehen oder eine hohe Stellung in der Gesellschaft hatte, war einigermaßen geschützt. Der erste, der die Existenz von Hexen und Dämonen überhaupt öffentlich anzweifelte, war der niederländische Prediger Balthasar Bekker. Er ging als Theologe vor und überprüfte die Grundlagen der Hexenlehre am Text der Bibel, mit dem Ergebnis, dass der Dämonen- und Hexenglaube aus dem antiken Heidentum stamme, und somit unchristlich sei.
Auch der Leipziger Jurist Christian Thomasius (1655-1728) ging gegen die Kirche vor. Er wies wie Bekker nach, dass der Hexenglauben erst seit 1500 durch die abergläubischen Erlasse der Päpste existierte und nicht wie behauptet, aus alter Erfahrung stamme. Er war der Meinung, dass jeder Mensch ein natürliches Recht auf Leben, Eigenständigkeit und Glück habe. Um dieses „Naturrecht“
vernünftig durchsetzten zu können, dürfe sich der Staat nicht nach den angeblich „göttlichen Geboten“ richten, sondern nach den Grundsätzen der Vernunft. Dadurch würde die Kirche weit in den Hintergrund gedrängt und ihre Macht in der Politik des Landes verlieren. Der Erfolg seiner Forschungen war, dass der preußische König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1713 befahl, dass fortan jedes Hexenurteil von ihm persönlich bestätigt werden müsse, was dazu führte, dass in Preußen so gut wie keine Prozesse mehr stattfanden. 7. Ende des Hexenwahns
Der unermüdliche Kampf der Kritiker und Gegner brachte letztendlich doch Erfolg. Die Menschen erkannten durch die Aufklärung, das nicht die Kirche, sondern die Vernunft im Mittelpunkt stand und das es Dämonen und Hexen gar nicht gab. Auch die Beendigung der konfessionell motivierten Kämpfe trug einen Großteil dazu bei. Man wurde toleranter und fand sich damit ab, dass es zwei Kirchen (die Katholische und die Evangelische) gab. Die Achtung vor der Religion des anderen und vor der Menschenwürde stieg.
Durch die neuen Entdeckungen und Durchbrüche in der Wissenschaft und Medizin wurde der Hexenglauben endgültig verdrängt. Krankheiten und Unwetter waren nicht mehr das Werk des Teufels, sondern wurden durch die Wissenschaft begründet.
Auch wurde durch die Aufklärung die Folter verboten (man erkannte die Untauglichkeit zur Wahrheitsfindung) und ein neues Prozessverfahren eingeführt. Das Geständnis verlor an Bedeutung, man setzte auf Zeugen- und Indizienbeweise.
Durch das schon genannte Edikt von Friedrich Wilhelm I., das Verbot der Folter durch König Friedrich II. und der Verweigerung Kaiserin Maria Theresia von Östereichs Hexenurteile in ihrem Land zu bestätigen wurde die Hexenverfolgung noch weiter eingeschränkt, bis sie endlich zum Stillstand kam.
Die letzte bekannte Hinrichtung fand 1793 in Posen statt. Zwei Frauen wurden verurteilt, weil sie angeblich das Vieh des Nachbarn krank gemacht hätten und rotglühende Augen hatten.
Arbeit zitieren:
Anja Bethge, 2000, Hexenverfolgung im Mittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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Loris Sturlese
Dani
...Das Referat ist schon gut gemacht, aber überprüft mal die Rechtschreibung, die Zeichensetzung und den Satzbau. Dann ist es besser.
am Monday, February 04, 2002-
Thomas Krause
Hexenverfolgung im Mittelalter.
Jaaa, die Reform! Daß sie auch Gegenreform genannt wird, finde ich toll. Und daß die Autoren des Hexenhammers jetzt Hansen und Kramer heißen (statt Sprenger und Institoris) ist eine wirklich gelungene Innovation. Herzlichen Glückwunsch!
am Friday, July 19, 2002-