- wird der Mensch durch Rechtfertigung und Taufe wiedergeboren, aber die böse Lust und Neigung bleiben. Daher ist der Gerechtfertigte Sünder und Gerechter zugleich. Nach dem Konzil von Trient:
- hat Adam durch die Sünde die „Heiligkeit und Gerechtigkeit“ verloren, d. h. er ist an die Macht des Teufels verfallen.
- wurde die Sünde nicht durch Nachahmung, sondern durch Abstammung übertragen, so dass sie alle n innewohnt und jedem eigen ist⇒ Erbsünde.
- wird die Erbsünde durch die Sakramente getilgt und die zurückbleibende Begierlichkeit (= nicht nur im sexuellen sondern auch im geistigen Sinne gemeint. Die Folgen wären Hochmut und die Widerspenstigkeit des Leibes und des Geistes gegen die Grundausrichtung der Person) ist nur die Folge und nicht die Sünde selbst.
- Adam ist im bibl. Sprachgebrauch eine Kollektivbezeichnung für die Menschheit, deshalb ist es falsch für die Sünde nur einen Menschen einzusetzen. Das Wort Erbsünde- ein Widerspruch
- Das Erbe ist etwas, das man durch Abstammung übernimmt
- Die Sünde ist eine Tat für die man selbst verantwortlich ist.
- Das führt zu einem Dilemma. Denn entweder ist der sündige Zustand durch das Erbe übernommen, dann ist es aber keine Sünde oder der Mensch begeht die Sünde, dann ist aber das Wort „Erbe“ fehl am Platz.
- Man löst diese Paradoxie durch die Solidarität aller Menschen auf , denn jeder ist von Anfang an beeinflußt durch Erziehung, Umwelt etc.. Dabei findet er eine Situation vor, die von Schuld geprägt ist.
Jesus Christus
- Im neuen Testament deckt erst Jesus Christus die Universalität und Radikalität der Sünde auf und lehrt, dass die Universalität der Sündenmacht als Todesmacht über die Menschen herrscht.
- Gott sieht in die Herzen der Menschen und will ihnen vergeben (Heilswille in Jesus Christus) und nicht verurteilen. Erst im Wissen um Vergebung ist das Eingeständnis der Sünde möglich.
- Jesus Christus ist die Universalität des Heils. Die Funktion der Lehre der Erbsünde ist es uns auf Jesus Christus als unser einziges Heil hinzuweisen.
- Maria ist allerdings frei von dem Begriff der Erbsünde wegen ihrer unbefleckten Empfängnis. Nachtrag -das Konzil von Trient (1545-63):
- Von Paul III zur Sicherung der Einheit von Glauben und Kirche einberufen und vom päpstl. Legaten geleitet.
- Bestimmung:
- Sich von evgl. Lehren stark abhebende Glaubensdekredte über Sakramente, Tradition, Maßopfer, Priestertum, Erbsünde, Beichte; Reformdekrete über Ausbildung, Kleidung, Pflichten, Zölibat des Priestertums, Beseitigung von Pfründen- und Ablassmissbrauch
- Bedeutung:
- Grundlegende theol. Und kirchl. Reorganisation des Katholizismus. Quelle:
- dtv- Atlas, Weltgeschichte, Deutscher Taschenbuchverlag, Band 1, S. 239
- katholischer Erwachsenen- Katechismus, Das Glaubensbekenntnis der Kirche, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz, Verlage der Verlagsgruppe „engagement“, S. 14, 22, 32, 91, 111, 126- 140, 179, 373
Arbeit zitieren:
Julia Drebes, 2000, Die katholische Kirche zu den Begriffen Erbsünde/ Ursünde/ Sünde, München, GRIN Verlag GmbH
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