Darauf beruht auch das in Deutschland grundsätzlich angewandte Preisbildungssystem, welches im Näheren betrachtet werden soll. Zunächst aber einige Probleme, die ebenfalls grundlegende Faktoren für die Preisbildung von Ergas darstellen. Am Ende folgen einige Ausblicke, in Verbindung mit dem Schluss-wort.
2. Grundsätzliche Probleme bei der Preisbildung von Erdgas
Bei der Lieferung von Erdgas müssen hohen Investitionen für Exploration, Produktion, Speicherung und Transport getätigt werden. Für den letzten Punkt spielt eine Rolle, dass eine anderweitige Verwendung der Pipelines meist nicht möglich ist, da sie das Gas nur zwischen zwei festgelegten Punkten transportieren kann, die sich 7 Dar-
nach den speziellen Bedürfnissen der Lieferanten und der Abnehmer richten. aus ergibt sich für die Lieferanten die Notwendigkeit einer langfristigen Vertragsbindung, mit einer genauen Preisregelung, um diese Kosten zu amortisieren und um die Risiken der ungewissen Marktentwicklung für beide Seiten zu reduzieren. Ein weiterer Grund für langfristige Verträge ergibt sich durch hohe Austritts- und Unterbrechungskosten, die zu hohen Transaktionskosten führen und deshalb zu opportunistischem Verhalten verleiten. Aber auch das Ziel, eine möglichst konstante, hohe Kapazitätsauslastung zu erreichen und die 20-30 jährige Lebensdauer der Projekte, die sich aus Einführungsphase, Aufbauphase, Plateauphase, einer eventuell folgenden Prolongations- bzw. Verlängerungsphase und der Auslaufphase zusam- 8 .
mensetzt, erfordern eine langfristige Vertragsbindung 9
Diese kann als eine Form der vertikalen Integration angesehen werden. Das Finden einer langfristigen Preisregelung für diese Verträge stellt das Hauptproblem der Gaswirtschaft dar. Ein langfristiger Vertrag, in dem der Preis immer wieder für kurze Zeit neu ausgehandelt würde, ist nach Friedrich Späth nicht realisierbar, da die Kunden in der Phase der Verhandlung und für den Fall, dass sic h die Vertragspartner nicht einigen könne n, die Energie zu einem Preis kaufen müssten, den sie nicht kennen.
7 vgl. Donath,R., (1996 ), S. 130.
8 vgl. Donath,R., (1996 ), S.134.
9 vgl. Bolle, F, (1989), S.251.
2
Um langfristig eine hohe Nachfrage nach Erdgas zu sichern, ist , wie oben schon angemerkt, die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit des Erdgaspreises auf dem Absatzmarkt noch unumgänglich. Da der Hauptabsatzmarkt für Erdgas der Wärmemarkt ist, auf dem der Preis für Heizöl der bestimmende Faktor für ein wettbewerbsfähiges Preisniveau darstellt, wurde der Erdgaspreis in den 60iger Jahren an den Preis für Heizöl gebunden und nicht, wie oft von Kritikern behaup- 10
tet wurde, weil die Ölgesellschaften ihren Einfluss geltend machten. Die Ölpreisbindung kann durch Bindung an leichtes oder schweres Heizöl sowie anteilsmäßig an beide erfolgen.
Die Bedeutung von schwerem Heizöl, an das der Erdgaspreis ursprünglich gebunden war, nimmt, mit zunehmendem Umweltbewusstsein, zu Gunsten des leichten 11 Alle Gasversorgungsunternehmen in Deutschland unterliegen der Heizöls ab.
Ölpreisbindung. Meist passen sich die Erdgaspreise mit einer Verzögerung von 12
ca. 6 Monaten jeder Preisveränderung für Heizöl an.
Weitere Probleme ergeben sich durch die unterschiedlichen Abnehmerstrukturen und Verteilungskosten. Hinzu kommt, dass Gas nicht als homogenes Gut angesehen werden kann, da es sich hinsichtlich seiner Druck- und Qualitätsanforderungen, sowie Abnahmeort und -menge unterscheidet. Auch spielt eine Rolle, ob die 13 Die Folge sind Abweichungen in den Lieferung Unterbrechbar ist oder nicht. 14
Konkurrenzbedingungen auf den Teilmärkten.
3. Preisbildung in Deutschland
Die beiden in Deutschland geschichtlich vorherrschenden Arten der Preisbildung sind die Preisbildung nach dem Anlegbarkeitsprinzip und nach der Kostenorien- 15 tierung.
10 vgl. Späth, F., (1982), S. 149.
11 vgl. Donath, R., (1996), S. 182.
12 vgl. Stadtwerke Erfurt,
www.stadtwerke-erfurt.de/SWEG/HTML/preise2.htm, 10.06.01. 13 vgl. Schneider, H. K., (1990), S.365.
14 vgl. Schneider, H. K., (1990), S.360.
15 vgl. Angel, J., et al., (1995), S. 51.
3
3.1 Anlegbarkeitsprinzip
Das Prinzip des anlegbaren Gaspreises geht davon aus, dass der Gaspreis, den der Endverbraucher zu zahlen hat, gegenüber den Preisen, die für alternative Energie- 16
träger auf dem Wärmemarkt zu leisten sind, wettbewerbsfähig sein muss. Dieser wettbewerbsfähige Gaspreis errechnet sich aus den verbrauchsgebundenen Kosten be i Verwendung der günstigsten Konkurrenzenergie. Von diesen werden die Kapital- und Betriebskostendifferenz, sowie die Differenz sonstiger Kosten zwischen Gasanlage und der Anlage des Substitutionsenergieträges abgezogen. Die nicht rechenbaren Vorteile bei der Nutzung von Erdgas werden hinzu addiert und die nicht rechenbaren Nachteile subtrahiert. Dies wird nun durch die benötig- 17
te Gasmenge pro Jahr geteilt. Das Ergebnis ist der anlegbare Ga spreis. In der Lieferkette wird dieser Preis zurück gerechnet, indem Verteilungs- und Transportkosten abgezogen werden. Diese Rechnung wird auch als Net-back Rechnung bezeichnet. Die jeweilige Lösung ist ein Referenzpreis für Verhandlungen zwischen Anbietern und Nachfragern der Lieferkette.
3.2 Kostenorientierung
Der kostenorientierten Preisbildung liegen die Kosten der Lieferkette zugrunde. Für ihre Berechnung werden die spezifischen Produktionskosten , die Kosten für Entnahme und Transport addiert und ein Gewinn aufgeschlagen. Dieser Preis ist dann der Basispreis für Verhandlungen, wobei der Abnehmer jedoch meist nicht nachvollziehen kann, wie hoch die wirklichen Kosten am jeweiligen Punkt der Lieferkette sind. Somit hängt die Festlegung des Preises auch vom Verhandlungs- 18 NachKlaus
geschick und der strategischen Position der Verhandlungspartner ab. Deparade, liegt Kostenorientierung dann vor, wenn zum einen jede Kundengruppe ihre zurechenbaren Kosten vorwiegend selbst trägt und zum anderen die Gesamt- 19
kosten der Versorgungsunterne hmen mindestens gedeckt sind.
16 vgl. Angel, Jonathan et al., (1995), S. 51.
17 vgl. König, J., (1992), S. 575.
18 vgl. Angel, Jonathan et al., (1995), S. 51.
19 vgl. Schiffer, H.-W., (1994), S. 1580.
4
3.3 Anlegba rkeitsprinzip versus Kostenorientierung
Wegen der starken Rigidität der Angebotsmenge und den begrenzten Speichermöglichkeiten ist es notwendig, dass die Preispolitik möglichst flexibel ist, um das Abgabevolumen zu steuern und eine möglichst effiziente Marktversorgung zu 20 Durch die Orientierung der Preisbildung an den Vollkosten ist diese
sichern.
Flexibilität nicht gegeben. Es kommt zum Verlust von Märkten und folglich zu einer geringeren Marktversorgung, falls die Vollkosten über dem Preis der Substitutionsenergieträger liegen, da es keine Möglichkeiten zur Umverteilung gibt. Ein weiteres Problem stellt der Umstand dar, dass die Gesamtkosten der Versorgung nach dem Verursachungsprinzip nicht auf die einzelnen Abnehmer umlegbar sind. Es sind Aufteilungsschlüssel nötig, die sich, aus ökonomischer Sicht, am besten am Marktwert orientieren. Der Marktwert ist jedoch vom Preis der Substitutionsenergie abhängig. Folglich ergibt sich auch hier eine Orientierung an der Anlegbarkeit.
Das Anlegbarkeitsprinzip gestattet hingegen eine wesentlich flexiblere Preispolitik, da sie sich dem Element der Preisdifferenzierung bedient. Diese ermöglicht einen Belastungsausgleich durch Kesselgas- und unterbrechbare Lieferungen, sowie die Nutzung der erheblichen Kostendegression, was Abnehmern großer Mengen erlaubt, diese zu relativ niedrigen anlegbaren Preisen zu beziehen. Da auch die Lieferanten von der Kostendegression profitieren, weil Lieferungen gr ößerer Mengen zu insgesamt niedrigeren Kosten pro Einheit führen, besteht ein Anreiz die Kapazitäten auszubauen, wodurch eine schnelle Marktpenetration erleichtert wird. Zudem wird die Intensität des Wettbewerbs durch diese Art der Preisbildung positiv beeinflusst, da die Risiken, die durch die hohen Kapazitätskosten im Hinblick auf die ungewisse Marktentwicklung entstehen, abgemildert werden.
Die Kostenorientierung fehlt aber auch bei der Preisbildung nach dem Anlegbarkeitsprinzip nicht ganz, da kein Unternehmen langfristig im Betriebsminimum 21 Ihr wird durch die Indexierung der Heizölpreisentwicklung an
operieren kann.
den Gaspreis in den Preisanpassungsformeln und die Orientierung des Preises an einer langfristigen Nachfrage Rechnung getragen. Letzteres trägt zu einer Se n- 20 dasfolgende hach Schneider, H. K., (1990), S. 362ff.
21 vgl. Deparade, K., (1994), S.548.
5
kung der Durchschnittskosten bei. Zudem beeinflussen die dir ekt zurechenbaren 22
Kosten die Entscheidung der Aufnahme oder Fortführung einer Lieferung.
3.4 Die Preisstruktur
Der anlegbare Preis, der sich wie oben erklärt errechnet, wird den Anbietern im allgemeinen nicht als Einheitspreis angeboten. Er wird vielmehr so strukturiert, dass die sich ergebenden (Durchschnitts-) Preise den unterschiedlichen Abnahmeverhältnissen angepasst sind. Diese Preisstruktur setzt sich in der Regel aus einem mengenunabhängigen und einem oder mehreren von der Bezugsmenge abhängigen Preiselement zusammen. Die Aufschlüsselung des Preises wird mit Markt-oder Kostenargumenten begründet. Nach dem Kostenargument reflektiert die Aufsplitterung des Preises die Trennung in fixe und variable Kosten. Das nach König überzeugendere, ist jedoch das Marktargument. Danach hat der von der Bezugsmenge unabhängige Preis die Aufgabe, den mengendegressiven Verlauf der Durchschnittspreiskurve des Erdgases dem degressiven Verlauf der Preiskurve 23 Ein weiteres Preiseleme nt, das diesen des Konkurrenzenergieträgers anzupassen.
Zweck verfolgt, ist die Mindestpreisregelung, auf die später noch eingegangen wird.
3.5 Die Abhängigkeit der Preisbildung von 3 Marktstufen
Grundsätzlich sind hier die Produktions - und Importstufe, die Weiterverteilungs- 24 Preisunterschiedeergeben stufe und die Endverbraucherstufe zu unterscheiden. sich hier hauptsächlich durch Mengen- und Lastdegression, welche von der ge-handelten Menge und der Intensität der Netznutzung abhängig sind.
22 vgl. Schneider, H. K., (1990), S. 363.
23 vgl. König, J., (1992), S. 580f.
24 vgl. Schiffer, H.-W., (1985), S. 703.
6
3.5.1 Preisbildung auf der Produktions - und Importstufe
Auf dem europäischer Beschaffungsmarkt werden Verträge zwischen Produzenten und Ferngasgesellschaften geschlossen. Die hier vorhandene Marktform ist ein bilaterales Oligopol. Auf diesem Markt stellen die sogenannten Take -or-Pay Verträge die übliche Form langfristiger Verträge dar. Sie verteilen die Risiken der ungewissen Marktentwicklung auf die Vertragspartner und wirken opportunistischem Verhalten entgegen. Der Produzent trägt in diesen Verträgen das Preisrisiko, da er zur Lieferung einer bestimmten Menge verpflichtet wird und nicht durch Mengenänderung auf den Preis reagieren kann. Der Importeur hingegen wird zur Abnahme dieser Menge verpflichtet und trägt somit das Mengenrisiko, weil er 25
nicht auf Abnahmeschwankungen seiner Abnehmer reagieren kann. Die Liefermengen und der Basispreis für Erdgas werden in den Importverträge 26 Grundsätzlich bilden sich die Preise zwar nach dem individuell ausgehandelt.
Anlegbarkeitsprinzip, sie werden aber durch die Preisverhandlungen der Vertragspartner, ähnlich der Preisdifferenzierung ersten Grades, abnehmerspezifisch differenziert. Der Erdgaspreis ergibt sich aus dem ausgehandelten Basisarbeitspreis, einem verbrauchsabhängigen Preiselement, mit Hilfe einer Preisanpa s- 27 Diesesoll die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitspreises für Erdgas sungsklausel.
zu jeder Zeit sichern. Sie wird additiv mit dem Basisarbeitspreis verbunden, damit die Preisänderungen des einen oder mehrerer Substitutionsenergieträger relativ und nicht, wie es bei einer multiplikativen Preisanpassungsklausel der Fall wäre, absolut weitergegeben werden. Dieses einteilige Preissystem, wodurch der Arbeitspreis der laufenden Periode Pt ermittelt wird, lässt sich nach Donath durch folgende Formel ausdr ücken: n ∑ − • + = ) a a ( x P P 0 i it i 0 t = 1 i
Dabei stellt P0 den zwischen den beiden Vertragpartnern ausgehandelte Basisarbeitspreis dar. Der Preis des Konkurrenzenergieträgers i mit i=1,...n ist mit a bezeichnet, und xi gibt den Umrechnungsfaktor von i an. Dieser ergibt sich durch Multiplikation der Gewichtung wi mit der absoluten Bindung yi und dem wärme-
25 vgl.Bolle, F., (1989), S.251f.
26 vgl. Donath, R., (1996), S.130f. 27 vgl. Donath, R., (1996), S.134f.
7
äquivalenten Umrechnungsfaktor zi, der die Preisnotierung des Substitutionsenergieträgers in die Preisnotierung bei Erdgas transformiert. n = = z y w x 1 w Damit gilt , da sich die Gewichtung der n Sub- i i i i i = 1 i
stitutionsenergieträger zu eins addieren muss.
Der Basisarbeitspreis und die Vertragsbedingungen werden auf Grund der in den meisten Verträgen verankerten Wiederverhandlungsklauseln alle zwei bis fünf 28
Jahre überprüft und eventuell neu diskutiert.
3.5.2 Preisbildung auf der Weiterverteilungsstufe
Auf dieser Marktstufe werden Verträge zwischen Ferngas- und Verteilergesellschaften geschlossen. Ein typisches Verhalten der Verteilergesellschaften, sofern sie die gleichen Vorlieferanten haben, ist der Zusammenschluss zu Beziehergemeinschaften und die Standardisierung der Verträge. Die Vertragsverhandlungen um Menge und Preis führt jedes Unternehmen jedoch unabhängig von den Anderen. Dabei sind die Verteilergesellschaften natürlich daran interessiert, eine möglichst hohe Marge zwischen ihrem Bezugspreis und dem Absatzpreis, der sich auf Grund des Anlegbarkeitsprinzips ergibt, zu erwirtschaften. Da die Ferngasgesellschaften selbst daran interessiert sind, dass die Verteilergesellschaften bestehen bleiben, sind sie bereit eine ausreichende Marge zuzulassen. Der Bezugspreis wird seit Mitte der achtziger Jahre durch ein zweiteiliges Leistungspreissystem ermittelt, welches sich aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis zusammensetzt. Der Leistungspreis wird auf Grundlage des Lohnes und des maximalen Tagesbezugs pro Jahr bemessen. Letzteres soll dazu anreizen möglichst konstante Mengen über das ganze Jahr hinweg zu beziehen, um den maximalen Tagesbezug 29 während die Lohnbindung der Berüc k-und damit den Leistungspreis zu senken,
sichtigung der Inflationsentwicklung dient. Sie findet durch eine additive Preisanpassungsklausel Eingang in die Berechnung des Leistungspreises, genau wie es bei den Preisänderungen der Substitutionsenergieträger im Hinblick auf den Ar- 30 beitspreis der Fall ist.
28 vgl. Donath, R., (1996), S.141.
29 vgl. Schuhmacher, K.S., (1984), S. 9. 30 vgl. Donath, R., (1996), S.189f.
8
Ein zweiteiliges Leistungspreissystem wird nun anhand einer nach Donath hier
31
typischen Bezugspreisformel erläutert. [ ] [ − • + ] ) L L ( y LP = 0 t L 0 a / d / KWh max / Pf LP t Bd
LP ergibt sich aus der Division der Benut zungstage Bd und Der Leistungspreis t
LP mit dem Produkt aus der absoluten der Summe des Basisleistungspreises 0
y und der Lohndifferenz aus dem aktuellen Lohn der Lohnbindung L L und dem Basislohn 0 L der kommunalen Tarifverhandlungen t
Arbeitgeberverbände. Die absolute Lohnbindung ist das Produkt aus der aktuellen Lohnbindung, die üblicherweise bei 30% liegt und dem Quotienten aus Basisleistungspreis und Basislohn.
AP ergibt sich wie in der oben aufgeführten Formel, mit dem Der Arbeitspreis t
Unterschied, dass er hier nur auf die Preisänderung eines Substitutionsenergieträgers, das leichte Heizöl, bezogen ist. − • • + = ) HEL HEL ( z y AP AP 0 t HEL HEL 0 t
Die absolute Bindung des Arbeitspreises an de n Preis für leichtes Heizöl beträgt in der Regel ca. 93%, um der Verteilergesellschaft bei steigenden Heizölpreisen die Möglichkeit zu geben, eigene Kostensteigerungen aufzufangen. Da bei sinkenden Heizölpreisen die Preissenkung nicht vollständig weitergegeben wird, wird oft zusätzlich eine Ersatzarbeitspreisregelung in den Vertrag aufgenommen. Danach wird der Ersatzarbeitspreis EAP zur Berechnung des Gasbezugspreises verwendet, wenn er unterhalb des Arbeitspreises liegt. Dies ist umso wahrscheinlicher, je höher die Benutzungsdauer Bd und der Heizölreferenzpreis der aktuellen HEL ist. Die Berechnung des Ersatzarbeitspreises erfolgt hier nach fol-Periode t LP − • • = HEL z y EAP gender Formel: t HEL HEL Bd
Aus der Addition von Arbeitspreis oder Ersatzarbeitspreis und Leistungspreis ergibt sich der Erdgasbezugpreis in Pfennig pro kWh für die Verteilergesellschaften.
Um die Bezugsmenge konstant zu halten, besteht neben der Speicherung die Möglichkeit, Großverbrauchern unterbrechbare Lieferungen anzubieten. Hierbei verpflichten sich die Abnehmer in Spitzenbezugszeiten den Bezug von Erdgas auf
31 vgl. Donath, R., (1996), S.191ff.
9
Anfrage zu reduzieren oder einzustellen und auf die Substitutionsenergie umzusteigen. Diese Vertragsart wird auch verwendet, wenn angenommen wird, dass der Gesamterlös bei durchgehender Lieferung geringer ist, als die Gesamtkosten. Unterbricht der Großabnehmer den Bezug, so entfällt auch für das GVU die Za h- 32
lung des Leistungspreises, für die reduzierte Menge, an die Ferngasgesellschaft.
3.5.3 Preisbildung auf der Endverbraucherstufe
Auf dieser Stufe beliefern gewöhnlich Gasversorgungsunternehmen Haushalte, 33 Sie sind jeweils in einzelne Abnehmer-
Kleinverbraucher und Industriekunden.
gruppen eingeteilt, für die sich der anlegbare Preis aus unterschiedlichen Tarif-und Preissystemen ergibt. Diese Einteilung erfolgt anhand der Art der Lieferve rträge. Welches System und welche Vertragsart angewendet wird, ist insbesondere von der Bezugsmenge und dem Verwendungszweck abhängig. Auf Grund der Unterscheidung nach dem Verwendungszweck erfolgt eine Preisdifferenzierung 3. Grades.
Zunächst gibt es die Tarifkunden, deren Tarife sich in Pflichttarife und Wahltarife unterscheiden. Pflichttarife sind der Kleinverbrauchs - und der Grundpreistarif für Klein- und Kleinstverbraucher, die das Erdgas nur zum Kochen und/oder zur Warmwasseraufbereitung benöt igen.
Der Wahltarif ist der Tarif für Haushalte und Kleinverbraucher, die Erdgas zum Heizen und/ oder zur Vollversorgung von Etagenwohnungen und Häusern nutzen. Die zweite Kundengruppe sind die Sondervertragskunden , welche entweder durch normierte oder individuelle Sonderverträge gebunden sind. In den normierten Verträgen sind die Tarife für Kleinverbraucher und kleine Industriekunden durch Zonen- oder Grundpreissysteme festgelegt. Der Verwendungszweck dieser Gruppen sind Heizen und/ oder Prozeßwärme. Auch hier werden die Preise als Gruppendurchschnittspreise ermittelt. Individuelle Sonderverträge werden mit Industriekunden geschlossen, die zunehmend Prozeßwärme benötigen. Es werden nun keine Durchschnittspreise mehr ermittelt. Die Preise errechnen sich durch Leistungspreissysteme, da die Verbraucher auf Grund des größeren Anteils an Prozeßgas ihre Leistung beeinflussen können.
32 vgl. König, J., (1992), S. 588.
33 das folgende nach Donath, R., (1996), S.258-288.
10
Außerdem lohnen sich die Leistungsmeßeinrichtungen erst ab einer von den Industriekunden bezogenen Menge. Bei den zwei- oder dreiteiligen Leistungspreissystemen kommt es, wie auch auf der Weiterverteilungsstufe, vor allem zu mengen-, aber auch lastabhängiger Preisdegression, wodurch sich die Abnehmer auf Grund ihres Verbrauchs und die damit verbundene Wahl des Preises, selbst selektieren. Es besteh folglich Preisdifferenzierung 2. Grades. Für größere Industriekunden werden die anlegbaren Preise völlig individuell ermittelt. Dies bedeutet eine Preisdifferenzierung 1. Grades, wie auch auf Produktions - und Importstufe.
Eine genauere Untersuchung der einzelnen Preissysteme wird abnehmerspezifisch in den Punkten 3.6.2 und 3.6.3 vorgenommen.
3.6 Die Abhängigkeit der Preisbildung von den Abnehmergruppen
Grob lassen sich diese Abnehmer in drei Kategorien einteilen. Die erste Gruppe stellen die Kraftwerke und Großkesselverbraucher der Industrie dar. Die beiden anderen Abnehmergruppen sind die in 3.5.3 schon erwähnten industriellen Pro- 34
duktionsgasverbraucher und die privaten und gewerblichen Kleinabnehmer.
3.6.1 Preisbildung bei Kraftwerken und Großkesselverbrauchern in der Industrie
Kraftwerke und Großkesselverbraucher benötigen Erdgas zur Elektrizitätserze ugung. Während für die Großkesselverbraucher hauptsächlich leichtes Heizöl als Substitutionsenergieträger zu sehen ist, kommen für die Kraftwerke auch schweres Heizöl und insbesondere Kohle hinzu. Über eine Kohlepreisbindung wird oft diskutiert, da sie treffender erscheint als die Ölpreisbindung. Jedoch ist ihre Anwendung auch mit größeren Problemen verbunden. Das Erdgas nimmt bei dieser Abnehmergruppe, nach Bergmann, eine Ergä n- 35
zungs - und Nische nfunktion ein.
34 vgl. Späth, F., (1982), S.152.
35 vgl. Bergmann, B., (1993), S. 21.
11
Mit beiden Abnehmern werden im allgemeinen unterbrechbare Lieferungen ver- 36 Beieinteiligen Preissystemen dient der Bezugsarbeitspreis als Kalkulaeinbart.
tionsgrundlage für einen Lieferarbeitspreis, der auch gegenüber günstigen 37 Werden zweitei-
Energieträgern, wie dem schweren Heizöl, konkurrenzfähig ist. lige Preissysteme angewendet, wird nur ein geringer Leistungspreis vereinbart. Kommt der Abnehmer der Aufforderung zur Unterbrechung der Lieferung nicht nach, muss zusätzlich ein Leistungspreis bezahlt werden, der oft über dem normalen Leistungspreis für diese Menge liegt.
3.6.2 Preisbildung bei industriellen Produktionsgasverbrauchern
Wie oben erwähnt, wird diese Abnehmergruppe gewöhnlich von Gasversorgungsunternehmen beliefert. Jedoch ist die Anzahl der direkt von den Transpor tgesellschaften belieferten Industriekunden im Ruhrgebiet recht groß, da die Transportgesellschaften ihre ehemaligen und momentanen Aktionärskunden, sowie Kunden, die früher auf Grund zu geringer Kapazitäten nicht durch Verteilergesellschaften beliefert werden konnten oder denen von den Verteilergesellschaften kein wettbewerbsfähiger Preis angeboten werden kann, selbst beliefern. Im Gegensatz dazu ist eine direkte Belieferung der Industrie 38
durch die Transportgesellschaften in den neuen Bundesländern eher untypisch. Der wichtigste Konkurrenzenergieträger für industrielle Großverbraucher ist das schwere Heizöl. Bei Bezugsmengen unterhalb von 100 GWh/a gewinnt das leich- 39
te Heizöl zune hmend an Bedeutung.
Mit den Industriekunden werden Sonderverträge geschlossen, deren Preissysteme sich je nach Abnahmemenge unterscheiden.
Bei kleinen Industriekunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 2 Mio.kWh bei Neuanschlüssen und 5 Mio.kWh bei Altanschlüssen ergibt sich der Preis entweder durch ein Zonenpreissystem oder ein zweiteiliges Grundpreissystem. Beim Zonenpreissystem wird die Erdgasmenge in Mengenzonen eingeteilt, wobei für jede Zone ein Einheitspreis festgelegt wird. Der Einheitspreis sinkt mit steigender Bezugsmenge. Der jeweilige Einheitspreis einer Mengenzone gilt aber nicht für
36 vgl. Donath, R., (1996), S.196.
37 vgl. König, J., (1992), S. 588.
38 vgl. Donath, R., (1996), S.148.
39 vgl. Donath, R., (1996), S.228.
12
die gesamte Bezugsmenge, sondern nur für die gezonte Menge. Manchmal wird dieser Einheitspreis noch mit einem geringen Grund- oder Meßpreis kombiniert. 40 Dieses System ist jedoch Die Preiskurve verläuft hier stufenweise degressiv. beim Verbraucher schwer durchzusetzen, weshalb reine Zonenpreissysteme auch eher selten angewendet werden.
Im Falle eines zweiteiligen Grundpreissystems kann es sich um einen pauschalen oder nach Leistung abgestuften Grundpreis handeln, zudem ein Arbeitspreis hinzu kommt, der auch mengengezont sein kann. Wird ein leistungsorientierter Grundpreis verwendet, dient er zumeist dazu, temperaturabhängige 41
Schwankungen beim Gasverbrauch zu glätten.
Mit Industriekunden, die einen Jahreverbrauch von mehr als 2-5 Mio.kWh haben, werden individuelle Sonderverträge geschlossen.
Bei Kunden mit einem Verbrauch bis zu 20- 50 Mio.kWh basiert die Berechnung des Gaspreises auf einem Leistungspreissystem. Es besteht aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis, wie bei der Preisbildung auf der Weiterverteilungsstufe erläutert. Der Leistungspreis kann den maximalen Tages- oder Stundenbezug als Bemessungsgrundlage haben, je nach dem, ob es beim Bezug nur eine oder mehrere Tagesspitzen gibt. Bei manchen Gasversorgungsunternehmen kommt noch ein Grundpreis als drittes Element hinzu.
Haben die Kunden ein höheren Verbrauch als 20- 50 Mio.kWh pro Jahr, werden 42 Da der Prozessgasanteil hoch ist die anlegbaren Preise individuelle ermittelt.
und so eine relativ gleichmäßige Netzauslastung erfolgt, werden in der Regel ein- 43
teilige Preissysteme angewendet.
3.6.3 Preisbildung bei privaten und gewerblichen Kleinabnehmern
Für diese Abnehmer werden die jeweiligen Preise, wie bereits erwähnt, als Gruppendurchschnittspreise ermittelt, wobei sich die Gruppierung am Verwendungszweck ausrichtet.
40 vgl. König, J., (1992), S. 583.
41 vgl. Donath, R., (1996), S.276.
42 vgl. Donath, R., (1996), S. 277.
43 vgl. Donath, R., (1996), S.180.
13
Die erste Gruppe, die Klein- und Kleinstverbraucher, wird nach dem Klein- 44 BeidePflichttarife bestehen aus
verbrauchs - oder dem Grundpreistarif beliefert.
einem fixen und einem variablen Preiselement. Das fixe Preiselement des Kleinverbrauchstarifes wird als Messpreis bezeichnet, während es im Grundpreistarif der Grundpreis ist. Letzterer übersteigt den Messpreis je nach Marktort um das Zwei- bis Vierfache. Als variables Preiselement haben beide Tarife einen Arbeitspreis, wobei dieser im Grundpreistarif nur drei viertel des Arbeitspreises im Kleinverbrauchstarif ausmachen darf. Im Gegensatz zu den anderen privaten und gewerblichen Kleinabnehmern ist hier die Elektrizität der wichtigste Substitutionsenergieträger.
Die zweite Gruppe, die Gruppe der Haushalte und Kleinverbraucher, wird nach Wahltarifen beliefert. Diese sind, im Unterschied zu den Pflichttarifen, keinen Vorschriften hinsichtlich der Preisstruktur unterworfen. Üblicherweise werden auch hier Grundpreissysteme angewendet. Meist werden zwei oder drei Kombinationen aus Grund- und Arbeitspreisen angeboten, wobei der Grundpreis mit höherer Bezugsmenge steigt, während der Arbeitspreis sinkt. Duch eine Bestabrechnung können die Kunden feststellen, ab welcher Bezugsmenge welche Preiskombination für sie am Geeignetsten ist. Dafür wird die Grundpreisdifferenz durch die Arbeitspreisdifferenz der zwei betrachteten Tarife dividiert. Oft werden diese Grundpreissysteme um Mindestpreisregelungen ergänzt. Durch sie wird die Preisprogression, durch das Setzen von Mindestpreisen abgefangen und der Preisprogression des leichten Heizöls angenähert. Angewendet werden aber auch hier vereinzelt Zonenpreissysteme.
Ab einem Jahresverbrauch von 20 bzw. 25 kW bieten viele GVU ein Preissystem an, bei der ein leistungsdifferenzierter Grundpreis mit einem pauschalen oder mengengezonten Arbeitspreis verknüpft wird. Folglich ist der Preis abhänig von der individuellen Nennleistung und Bezugsmenge eines Verbrauchers. Der Vorteil dieses Preissystems ist in dem Anreiz für den Abnehmer zu sehen, Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs zu tätigen.
Mit Gewerbebetrieben und öffentlichen Verwaltungen, die einen Jahresverbrauch von 2-5 Mio. kWh haben, werden, wie mit den kleinen Industriekunden,
44 das folgende nach Donath, R., (1996), S. 260ff.
14
normierte Sonderverträge geschlossen. Die Preisbildung erfolgt, wie oben 45
erläutert, mittels Zonenpreis- oder Grundpreissystem.
4. Schluss
Im Zuge der Liberalisierung des Erdgasmarktes drängt sich nun die Frage auf, ob die Preise, wie es bereits auf dem Strommarkt zu beobachten war, sinken werden, oder ob doch eher mit einer Preissteigerung zu rechnen ist. Die Prognosen reichen hier von einer 30-prozentigen Preissteigerung bis zu einer 20-prozentigen Preissenkung.
Gründe für die Annahme, dass die Preise nicht sinken werden, sind z.B. in den langfristigen Verträgen, sowie dem Risiko der ungewissen Marktentwicklung und der Ölpreisbindung, die insbesondere in der letzten Zeit für die steigenden Gaspreise Verantwortlich war, zu sehen.
46
Auch gibt es beim Erdgas keine Überkapazitäten, wie auf dem Strommarkt.
Die in dieser Arbeit untersuchte Preisbildung von Erdgas, die auf dem Anlegbarkeitsprinzip beruht und unter den jahrelang andauernden Wettbewerbsverhältnissen auch eine recht gut Lösung für eine möglichst effiziente Marktversorgung darstellte, ist nun aber nicht mehr gerechtfertigt. Mit dem direkten Wettbewerb sollten sich die Erdgaspreise, wie es auch in England geschehen ist, vom Ölpreis lösen.
Allerdings ist ebenfalls fraglich, ob und wie lange die Ölpreisbindung bestehen bleibt. Momentan ist dies noch der Fall. Solange sie besteht, rechnet der VEA 47 Folglich wird die Wettbewerbsentwic k-
auch mit zukünftigen Preissteigerungen.
lung insbesondere vom Auftreten neuer Markteilnehmer abhängen. Anreize für potentielle Wettbewerber sind vorhanden, da ein Großteil der Verbraucherpreise durch Aufschläge der Verteilerunternehmen entstehen, die nicht durch Kosten- 48
steigerrungen hervorgerufen werden.
45 vgl. Donath, R., (1996), S.276.
46 vgl. Scheuring, J., (02.08.2000)
http://www.wuerzburg.ihk.de/energie/gasmarkt/aktuell/quovadis.html, 11.06.01.
47 vgl. Scheuring, J., (10.11.2000),
http://www.wuerzburg.ihk.de/energie/gasmarkt/aktuell/index.html,11.06.01.
48 vgl. Scheuring, J., (02.08.2000)
http://www.wuerzburg. ihk.de/energie/gasmarkt/aktuell/quovadis.html, 11.06.01.
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Monika Reiser, 2001, Preisbildung bei Erdgas, München, GRIN Verlag GmbH
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