Der letzte Punkt ist der schwerwiegendste im Zusammenhang mit Unfällen mit Hunden, da diese Fehler oft unbewußt auch von Haltern, welche keinen Kampfhund haben möchten, gemacht werden. Die Experten kommen zu dem Schluß, daß der Einfluß des Menschen auf den Hund viel stärker beachtet werden muß, als die Rasse an sich.
Nach einer Umfrage bei deutschen Ordnungsämtern (1992) kam es zu folgendem Ergebnis: 94,5 % der Mitarbeiter der Ordnungsämter sahen die Verantwortlichkeit für Übergriffe von Hunden auf Menschen beim Halter.
Nur 1,8 % hielten den Hund selber für verantwortlich.
Die OVGs Niedersachsens und Schleswig-Holsteins bemängelten im Weiteren die Kriterien zur Aufnahme in die Liste der gefährlichen Hunde.
Es lägen keine verläßlichen Erfahrungswerte über Vorfälle mit den sog. Kampfhunden vor. Im Gegenteil würden sogar die Statistiken über Beißvorfälle eine anderes Bild zeichnen. An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Zahlen aus Statistiken aufzählen:
- In Deutschland leben 5 Millionen Hunde, davon ca. 28 % Mischlinge, 20 % Dackel, 13 % Schäferhunde, des weiteren große Anzahlen an Pudel, Cocker-Spaniel, Boxer, Schnauzer und Spitz.
- Es werden ca. 30.000 Hundebisse pro Jahr gemeldet, die meisten davon passieren innerhalb der eigenen Familie. Daraus folgt, daß nur 0,6 % aller Hunde auffällig werden.
- Verteilung der Hundebisse nach Rassen: 2300 von Mischlingen, 2000 von Schäferhunden, 320 von Pitbulls,
170 jeweils von Bullterriern und Staffordshire Bullterriern.
- Der Kategorie 1 -Hund American Staffordshire Terrier und viele Hunde der K2 tauchen gar nicht in der Statistik auf. Auch dieser Punkt wird stark in den Gerichtsurteilen der OVGs kritisiert.
- Zu beachten ist bei diesen Zahlen, daß nicht jeder Beißunfall gemeldet wird, und Schäferhunde und Mischlinge allein zahlenmäßig d2en Kampfhunden natürlich überlegen sind. Außerdem seien die Kriterien Größe, Gewicht, Muskelkraft nach Ansicht der OVGs nicht haltbar, da
1. kleine Hunde sich in ihrer Aggressivität nicht unterschieden und
2. nach diesen Kriterien auch Hunde wie z.B. Deutsche Doggen und Schäferhunde aufgenommen werden müßten.
Des Weiteren würde keine verläßliche Prüfung stattfinden, ob individuelle Gefährlichkeit eines Hundes vorliegt. Die OVGs Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sehen in den aktuellen Hundeverordnungen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, z.B. darin daß bei nicht bestandenem Wesenstest K1 - Hunde getötet würden, wobei in der gleichen Situation K2 - Hunde nur einen Maulkorb tragen müßten - bei gleicher Gefährlichkeit! Außerdem läge ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor, wenn Hunde der K1 trotz bestandenem Wesenstest zum Tragen eines Maulkorbs verpflichtet sind.
Die aktuellen Hundeverordnungen in diesen beiden Bundesländern gelten trotzdem solange weiter, bis der Gesetzgeber eine endgültige Entscheidung trifft, d.h. er wurde von den OVGs aufgefordert, die Mängel der Hundeverordnungen auszubessern. Die Experten sehen noch weitere Probleme:
1. Der verordnete Leinenzwang erhöht aufgrund eingeschränkter Bewegungsfreiheit des Hundes seine Aggressivität und damit auch die Gefahr eines Unfalles.
2. Es wird ein Umstieg der Kampfhundszene auf andere Hunderassen erwartet. Theoretisch könnten aus 150 der 400 Hunderassen in kürzester Zeit Mischlinge gezüchtet werden, welche die Eigenschaften der bisher gezüchteten Kampfhunde in nichts nachstehen. Damit würde auch der Schwarzmarkt schwerer kontrollierbar.
3. Die praktische Durchführung der Hundeverordnung seien zuwenig durchdacht:
a) viele Kampfhunde seien nicht angemeldet
b) es bestünde keine Halterverantwortlichkeit und Sanktionen des Halters seien nicht vorgesehen, so daß ein solcher Halter ohne weiteres einen anderen Hund anschaffen und aggressiv machen könnte
c) Andere möglicherweise gefährliche Hunde würden nicht erfaßt. Dazu möchte ich ein Zitat vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof einschieben:
„ Dafür, daß der Verordnungsgeber mögliche ähnliche gefährliche Hunderassen wie etwa Deutsche Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder der Deutsche Schäferhund nicht in die Kampfhundeliste aufgenommen hat, kann der Verordnungsgeber vertretbare Gründe aufführen: Die Verordnung auf weitere, nicht in die Verordnung aufgenommene Hunde auszudehnen, hätte schon wegen der Zahl dieser Hunde einen übermäßig hohen, kaum zu leistenden Verwaltungsaufwand bedeutet.“
Experten erachten zur Besserung der Situation folgende Maßnahmen als wichtig:
1. Alle Hunde müssen schon ab dem Welpenalter ausreichend sozialisiert werden, d.h. der Halter muß dafür Sorge tragen, daß der Hund in die Familie eingebunden wird, sein Platz als rangniedrigster konsequent zugewiesen wird und er an alle alltäglichen Situationen gewöhnt wird.
2. Halter sollten ausreichende Sachkundekenntnis über das Wesen und die Erziehung eines Hundes vorweisen können. Halter auffällig gewordener Hunde müßten einen Sachkundenachweis erbringen und evtl. an Schulungen teilnehmen.
3. Bei Auffälligkeiten bestimmter Hunde müsset konsequent vom Staat durchgegriffen werden - unabhängig von der Rasse des Hundes. Der Halter sollte zur Verantwortung gezogen werden.
4. Es wird eine überregionale Kennzeichnungspflicht vorgeschlagen, die die Registrierung und Überwachung auffälliger Hunde erleichtert.
5. Es muß eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Meiner Meinung nach waren die Hundeverordnungen ein nicht ausreichend überdachter Schnellschuß der Politik, um nach der Panikmache der Presse dem Bürger Sicherheit zu suggerieren. Die aktuellen Hundeverordnung sind nicht geeignet, die Gefahr, die von aggressiven Hunden ausgeht, einzudämmen.
Eine Hundeverordnung an sich finde ich sinnvoll, allerdings sollte man die Erkenntnisse der Tierforscher als Grundlage dafür nehmen.
Der Hund ist wie der Mensch unberechenbar und läßt sich nicht nach seinem Aussehen oder seiner Herkunft katalogisieren.
Es ist natürlich viel einfacher und kostensparender, bestimmte Hunderassen zu verbieten als alle Hunde auf ihr Wesen zu prüfen. Allerdings werden durch die gängige Methode viele unschuldige Hunde und Halter bestraft, währenddessen weiterhin eine Gefahr von wirklich gefährlichen Hunden und nicht geeigneten Haltern für die Mitmenschen ausgeht.
Für eine Pistole braucht man einen Waffenschein, für ein Auto einen Führerschein und einen Hund, der durchaus als Waffe eingesetzt werden kann und leider teilweise auch eingesetzt wird, kann man ohne nachgewiesene Geeignetheit halten?!
Der Hund ist meiner Meinung nach eine sehr komplexes Wesen, daß aufgrund seiner Eigenschaften als perfekter Partner des Menschen gehalten werden, aber genau deswegen auch sehr leicht ausgenutzt und manipuliert werde kann.
Das wirkliche Problem sind die Halter, welche sich einen Hund anschaffen und ausbilden, um ihr Selbstwertgefühl und ihre Macht gegenüber anderen Menschen instrumental zu steigern.
Arbeit zitieren:
Andrea Malick, 2001, Sind die deutschen Kampfhundeverordnungen sinnvoll?, München, GRIN Verlag GmbH
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