Cristian Kohut / FU - Berlin / Fachbereich Politikwissenschaften
„Besuche von Staatsoberhäuptern: Theorie und Praxis“
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1. Inhaltsverzeichnis
1. Inhaltsverzeichnis 2
2. Einleitung. 3
3. Staatliche Repräsentation 4
3.1 Selbstdarstellung des Staates: Aufgaben und Mittel 5
3.1.1 Die Staatssymbole 6
3.1.2 Die Repräsentanten. 7
3.1.3 Das Staatszeremoniell. 7
4. Staatsbesuche versus offizielle Visiten, Arbeitsbesuchen und Privatbesuchen. 8
4.1 Staatsbesuche. 8
4.2 Offizielle Visiten, Arbeitsbesuche und Privatbesuche 9
4.3 Reglung der Staatsbesuche im Völkerrecht. 10
4.4 Das Protokoll 11
5. Protokollarische Besuche im Nachkriegsrumänien 13
5.1 Ein neues Regime / ein neues Staatszeremoniell. 14
5.2 Die Reflektierung von innen- und aussenpolitischen Prioritäten im Ablauf von
protokollarischen Visiten. 18
6. Schlussfolgerung 23
7. Literaturhinweise 25
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2. Einleitung
Im Zentrum dieser Arbeit steht das staatliche Besuchs-Zeremoniell, das anhand der Praxis in Rumänien untersucht werden soll. Der zu betrachtende Zeitraum liegt zwischen den Jahren 1944 und 1973. Dieser Zeitraum wahr, historisch gesehen, ein Zeitraum großer und tiefgreifender Veränderungen in Rumänien und dadurch auch für die Entwicklung des diplomatischen Protokolls. Es war die Zeit, in der der König immer mehr an Einfluss einbüsste und das neue kommunistische Regime, so wie dies von der Sowjetunion gefordert wurde, sich schrittweise zu festigen begann. Dieser, historisch und politologisch gesehen, äußerst interessante Prozess der erzwungenen Auflösung eines Regimes und Etablierung eines neuen, von Grund auf verschiedenem Herrschaftsmodell, lässt sich sehr gut anhand der Analyse des diplomatischen Protokolls verfolgen.
Der erste Teil der Arbeit wird sich der Begriffklärung widmen. Beabsichtigt wird die Aufzeigung der Relevanz der staatlichen Selbstdarstellung mit seiner innen- und aussenpolitischen Bedeutung, die sich hauptsächlich aus den verschiedenen Aspekten der Darstellung der Staatlichkeit ergibt. Im zweiten Teil werden der Staatsbesuch, einer der wichtigsten Teile des Staatszeremoniells, und einige andere Besuchsformen analysiert werden. Im dritten Teil wird anhand mehrere Fallbeispiele von nicht offiziellen, offiziellen und staatlichen Besuchen aufgezeigt werden, wie sich die staatliche Politik im Ablauf eines solchen Besuches wiederspiegelt. Zweck dieser Aufzeichnung ist die Analyse des diplomatischen Protokolls und dessen Veränderungen im Sinne der jeweilig, von der Regierung verfolgten, außen- und innenpolitischen Ziele. Eine Zusammenfassung dieser Darstellung wird der letzte, schlussfolgernde Teil beinhalten. Die Hautthesen deren Bestätigung, beziehungsweise Widerlegung in dieser Arbeit verfolgt werden wird, sind:
• Das staatliche Zeremoniell ist, bei einem protokollarischen Besuch, eine Form der staatlichen Selbstdarstellung. Verfolgt werden dabei sowohl innen als auch außenpolitische Ziele.
• Der Ablauf eines Besuches beziehungsweise das Protokoll nach dem dieser stattfindet, wird von der tagespolitischen Agenda der Regierung bestimmt und bleibt keineswegs davon unbeeinflusst, bei allen Besuchen, immer gleich.
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3. Staatliche Repräsentation
Der Anspruch an die Politik überschaubar, effektiv, funktional und nüchtern beziehungsweise eben rational zu sein, ist alles andere als neu und kann bis in die Epoche der Aufklärung zurückverfolgt werden. Die dort geforderte radikale Abkehr von allen, durch die monarchische Staatsform bedingten Traditionen, Institutionen und Konventionen hat jedoch lediglich neue Formen des staatlichen - nun republikanischen - Zeremoniells
hervorgebracht. 1 Dies zeigt, dass jede Form von Herrschaft und die durch sie bedingte Hierarchie, unabhängig von der Art ihrer ideologischen Organisations- und Grundprinzipien, stets symbolisch dargestellt und sichtbar gemacht werden muss. Die demokratische Staatsform nimmt hier genau so wenig eine Sonderstellung ein, wie die kommunistische des früheren Ostblocks. Die Demokratie definiert sich nicht nur durch den Modus der Partizipation, sondern stellt notwendigerweise auch eine Herrschaftsordnung dar. Aufschlussreich ist ferner, dass Ch. L. de Montesquieu, der sich eingehend mit der wissenschaftlich- rationalen Begründung der Politik befasst hat, als Haupttugend in einer Republik nicht etwa Funktionalität oder Nüchternheit sieht, sondern ein Gefühl; nämlich die Liebe zur Republik:
„La vertu, dans une république, est une chose très simple: c’est l’amour de la république; c’est un sentiment, et non une suite de connoissances” 2
Dass ausgerechnet Montesquieu einem Gefühl - also etwas Irrationalem - im politischen Prozess so grosse Bedeutung beimisst, ein Gefühl gar als unabdingbare Basis der Republik einstuft, sollte, insbesondere der zur Zeit der Aufklärung allumfassend geforderten Rationalität, eigentlich zum Nachdenken anregen. Ist denn der bis heute geforderte Anspruch auf Rationalität in Staat und Politik überhaupt realistisch? M. Edelmann verneint dies klar, indem er ausführt, dass Politik auf höchster Ebene nicht so sehr klar Entscheidungshandeln als vielmehr Dramaturgie und Inszenierungskunst
ist. 3 Geht man ferner, wie D.I. Kertzer darlegt, davon aus, dass abstrakte Begriffe wie Staat, Macht oder auch Politik schon allein deshalb rein rational nicht zu erfassen sind, weil Symbole sowie die Neigung zum Handeln nach Verhaltensmustern die Grundlage menschlichen Verhaltens bilden, so wird offensichtlich, dass auch Staat und Politik ohne den
1 Capitani, F. de, Die Ideen der französischen Revolution und die schwedische Festkultur, S.18.
2 Montesquieu, Ch.-L. de, L’Esprit des loix (V2), Tom 1, S.95.
3 Edelmann, M., Politik als Ritual, S. 171.
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bewussten Gebrauch von Symbolen und zeremoniellen Formen/Anlässen einfach nicht
existieren könnten. 4
Im Begriff der Repräsentation sind sowohl der Aspekt der Darstellung als auch der der Sichtbarmachung enthalten: Etwas Unsichtbares, Abstraktes wird als abwesend vorausgesetzt, durch ein öffentliche anwesendes Sein, durch Repräsentation aber vergegenwärtigt. Besonderes der Aspekt des Sichtbarwerdens ist hier sehr wichtig, da er
Publikum/Öffentlichkeit voraussetzt. 5 Bei der staatlichen Repräsentation handelt es sich folglich darum, dass der Staat dem Bürger und damit der Öffentlichkeit gegenüber vergegenwärtigt wird.
Es gilt nun, im folgenden Kapitel, festzustellen, welche Anforderungen zeremonielle Formen des Staates zu erfüllen haben und welche Mittel dafür zur Verfügung stehen.
3.1 Selbstdarstellung des Staates: Aufgaben und Mittel
Was macht das Wesen des Staates aus, worauf basiert seine Existenz? Ende des 19. Jahrhundert umschrieb der deutsche Staatsrechtler Albert Haenel den Staat folgendermassen: „Abgesehen von seinen Organen hat der Staat keinerlei Realität, sondern ist nur eine einseitige Abstraktion, die wir uns in gewissen Zusammenhängen zur Erleichterung unseres
Denkens und Sprechens bilden.“ 6 Sicherlich ist das Wesen des Staates kein natürliches, sondern ein abstraktes, geistiges. Es erschöpft sich jedoch auch nicht, wie von der Rechtslehre gewollt, in seiner juristischen Definition, nach welcher der Staat aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt beziehungsweise einem System von Rechtsnormen besteht. Der Staat ist zudem kein selbstständiges Gebilde außerhalb der Gesellschaft. Bereits Montesquieu hatte, wie im vorangegangenen Kapitel erwähnt, ein Gefühl - nämlich die Vaterlandsliebe - als unabdingbare Voraussetzung für den Zusammenhalt einer Republik bezeichnet. Moderne, insbesondere staatsrechtliche Ansätze kommen weiterführend zu der Erkenntnis, dass die Existenz des Staates vom Willen des einzelnen abhängig, sich zugehörig zu fühlen und so dem gemeinsamen Bewusstsein seiner Bürger um ihre Staatszugehörigkeit entspricht. Da, wie der Staatslehrer Rudolf Smend ausführt, dieses Bewusstsein die Basis des Staates ausmacht, muss es in einem ständigen Prozess der Integration stets hergestellt und erhalten werden. 7
4 Kertzer, D.I., Ritual, Power and Politics, S.2-6, S.178, 179.
5 Ragotzky, H., Wenzel, H. (Hrsg.), Höfische Repräsentation. Das Zeremoniell und seine Zeichen, S.2. Diese
Definition lehnt sich an die Lehre von Carl Schmitt an.
6 Zit. nach Krüger, H., Von der Staatspflege überhaupt, in: Quaritsch, H. (Hrsg.), Die Selbstdarstellung des
Staates, S.22.
7 Smend, R., Staatsrechtliche Abhandlung, S.136 ff.
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Wie aber soll der Staat diesen Willen anregen, wie soll er Integration fördern? Der Zusammenhalt einer Nation kann zum Beispiel durch eine allgemeine Bedrohung von aussen oder durch die Definition eines Staatsfeindes verstärkt werden. Da der Staat zudem auf die positive Aufmerksamkeit seiner Bürger angewiesen ist und von deren Loyalität in starkem Masse abhängt, muss auch er seine Funktionsfähigkeit den Bürgern sowie dem Ausland gegenüber immer wieder nachweisen. 8 Schaft er es nicht, dafür verständliche und integrationsfördernde Ausdrucksformen zu finden, kann er damit die angestrebte Legitimierung gefährden. 9
Im Zusammenhang mit dem hier dargelegten Aufgabenbereich des Staates sind in einem Ansatz der modernen deutschen Staatslehre die Begriffe der Selbstdarstellung des Staates und der Staatspflege geprägt worden. Die Selbstdarstellung des Staates beinhaltet, wie der Staatsrechtler Helmut Quaritsch darlegt, die Gesamtheit der Verhaltensweisen und Mittel, die das staatliche Erscheinungsbild bestimmen und damit ein Publikum beeindrucken sollen. Ziel ist es, die staatliche Existenz, die Staatsidee durch Handlungen als sinnvoll,
vertrauenswürdig und erfolgreich erscheinen zu lassen. 10
Die für die weitere Untersuchung wichtigsten Mittel der staatlichen Selbstdarstellung sind die Staatssymbole, die Repräsentanten und schliesslich das Staatszeremoniell.
3.1.1 Die Staatssymbole
Zu den Staatssymbolen zählen hauptsächlich die Nationalhymne, der Nationalfeiertag, die Fahne und Bauwerke. Wie bereits erwähnt, sind die Staatssymbole allein schon aus dem Grunde sehr wichtig, weil der Staat zumeist durch sie wahrgenommen wird. Parallel dazu wird auch ein großer Teil der Politik durch den bewussten Gebrauch von Symbolen ausgedrückt und dargestellt. 11 Staatssymbole sind, wie die meisten anderen Symbole auch, nicht nur Zeichen mit blossen Verweisungsgehalt, sondern sie können auch einen bestimmten Wert verkörpern und sind gleichzeitig unerlässlich Bestandteile eines Staates und seiner Staatlichkeit.
Die Nationalhymne erzielt ihre emotionale Wirkung leicht durch sich selbst. Die Bedeutung von Fahnen ist ebenfalls unbestritten gross und lässt sich anhand zahlreicher
8 Krüger, H., Von der Staatspflege überhaupt, S.26.
9 Eichenberger, K., Der geforderte Staat: Zur Problematik der Staatsaufgaben, in: Hennis, W. (Hrsg.),
Regierbarkeit, Bd.1, S.109.
10 Quaritsch, h., Probleme der Selbstdarstellung des Staates, S.8.
11 Kertzer, D.I., Ritual, politics, and Power, S.2.
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Beispiele veranschaulichen, obwohl sie eigentlich durch sich selbst keine unmittelbare Wirkung hervorruft. Das Wappen des Königreiches Rumänien verwies auf die drei historischen Provinzen, deren Vereinigung Rumänien entstehen ließ und auf die Krone als Symbol der Einheit. Auf dem sozialistischen Wappen wurde die königliche Krone vom sowjetischen Stern abgelöst und die königlichen Symbole der einzelnen Provinzen durch Hinweise auf die natürlichen Gegebenheiten in den einzelnen Provinzen ersetzt. Beide Wappen verfolgten das Ziel, dem Bürger, durch Aufzeigung vertrauter Symbole, die Zugehörigkeit zum Staat zu signalisieren. Die Zugehörigkeit wurde durch die Darstellung der Krone beziehungsweise des kommunistischen Sternes als übergeordnetes Symbole suggeriert. Was die Bauten des Staates angeht, so gehören diese zu den ältesten und dauerhaftesten Mitteln der Selbstdarstellung. Der Wirkung von Staatsbauten wird auch heute noch grosse Beachtung zugemessen, wie auch der 2000 vollendete Bau des Palastes des Volkes in Bukarest (zweitgrösstes Gebäude der Welt) erkennen lässt. Solche Beispiele lassen sich überall entdecken. Die Regierung der DDR liess als Zeichen eigenständiger, architektonischer Selbstdarstellung an der Stelle des königlichen-kurfürstlichen Schlosses in Berlin, den damals modernen Palast der Republik erstellen.
3.1.2 Die Repräsentanten
Das Auftreten von Staatsoberhäuptern und anderen Volksvertretern, also der Repräsentanten des Staates, in der Öffentlichkeit ist eines der einfachsten Mittel, den Staat sichtbar zu machen. Die Repräsentanten verweisen im Rahmen staatlicher Repräsentation nicht als Zeichen auf den Staat, wie das Symbol, sondern durch sich als Person und sind heute insbesondere in zwei Kontexten von Bedeutung: Einerseits das Staatsoberhaupt als Repräsentant im Rahmen einer Handlung, eines Zeremoniells, also als Symbolträger und anderseits der Amtsträger als (Privat-)Person, sein Auftreten und Aussehen, seine Familie und seine Freizeitbeschäftigung.
3.1.3 Das Staatszeremoniell
Das Staatszeremoniell vereint beide vorangegangenen Mittel - Staatssymbole und Repräsentanten - in sich und ist zu verstehen als Innbegriff derjenigen Regeln, die bei
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staatlich-repräsentativen Anlässen gelten und deren äussere Form festlegen. 12 Die Formen des Staatszeremoniells gehören zu den Handlungen, in denen ein Staat sich selbst und damit seine abstrakten Regierungsprinzipien und Ideale, sowie seine grundlegenden Ordnungsstrukturen vergegenwärtigt. Dies erreicht er, indem er, durch den Gebrauch seiner Symbole und seiner staatlichen Repräsentation, sichtbar wird. Damit sollen (bejahende) Gefühle hervorgerufen und eine Verbindung zwischen Individuum (Bürger) und Gesellschaft (Staat) hergestellt werden. Das Zeremoniell begründet und schafft somit keine Herrschaftsstrukturen und -Hierarchien, sondern macht lediglich die bestehenden sichtbar. Staatsbesuche, offizielle Visiten aber auch Arbeitsbesuche und Privatbesuche gehören zu den Formen des Staatszeremoniells und damit zu den Mitteln der staatlichen Selbstdarstellung. Sie stellen einen wichtigen Teil derselben dar.
4. Staatsbesuche versus offizielle Visiten, Arbeitsbesuchen und Privatbesuchen.
Besuche von Staatsmännern(-frauen) im In- und Ausland gehören seit jeher zu den Möglichkeiten, Herrschaft präsent zu machen. Jede Zeit hat dafür gewisse eigene Formen entwickelt, die den äusseren Bedingungen und jeweiligen Erfordernissen des Systems entsprechen. Interessant ist nun, dass auch die rasanten Entwicklungen und Veränderungen der jüngeren Zeit (wie etwa schnellere Verkehrmittel, -wege oder hohe Frequenz von Besuchen) viele symbolische Ausdrucksformen aus der Vergangenheit nicht zum verschwinden gebracht oder ihrer Bedeutung beraubt haben.
4.1 Staatsbesuche
An diesem Punkt erscheint es wichtig, den Unterschied zwischen einem Staatsbesuch, offiziellen Visiten, Arbeitsbesuchen und Privatbesuchen hervorzuheben. Einzig Staatsoberhäupter können zu Staatsbesuchen in andere Länder reisen. Ein deutscher Staatsbesuch kann, dem zu Folge, nicht durch den Bundeskanzler, sondern nur durch den Bundespräsidenten erfolgen. Ferner ist es nicht möglich, dass Länder wie Kanada, Neuseeland oder Australien Staatsbesuche machen oder selber zu solchen empfangen, weil sie eine bundesstaatliche beziehungsweise eine unabhängige parlamentarische Monarchie im
12 Hartmann, J., Staatszeremoniell, S.39; Zu den Formen des Staatszeremoniells zählt Hartmann: Staatsakt und
Staatsbegräbnis, Parlaments-, Gerichts-, Ordens-, Flaggenzeremoniell, Militärisches Zeremoniell, Seezeremoniell, Diplomatisches Zeremoniell, Besuchszeremoniell und Kanzleizeremoniell.
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Commonwealth sind und ihr gemeinsames Staatsoberhaupt die britische Königin ist. Eine wichtige Funktion von Staatsbesuchen ist es, die Beziehungen zweier Länder sichtbar zu machen, wobei man davon ausgehen kann, dass das Zustandekommen eines Staatsbesuches bereits gute Beziehungen voraussetzt, oder sonst die Absicht dahintersteht solche zu initiieren. Neben der aussenpolitischen haben Staatsbesuche auch eine innenpolitische, nach innen gerichtete Bedeutung. Diese lässt sich dadurch erklären, dass es sich bei einem Staatsbesuch um einen der Hautmomente handelt, in denen der Staat sich in umfassender Form darstellen kann und damit sichtbar wird. Staatsbesuche vereinen zudem alle Merkmale des Staatszeremoniells, so dass der Bürger durch die symbolische Gegenüberstellung zweier Staaten Existenz, Einheit und Besonderheit seines Staates erleben kann. Das Ausmass der politischen Bedeutung eines jeden Staatsbesuches variiert sowohl in bezug auf die Aussenpolitik als auch auf die Innenpolitik stark: So gibt es Besuche, die sich aus grundlegenden, nachbarschaftlichen Verhältnissen - zum Beispiel durch den Antritt eines neuen Staatsoberhauptes - immer wieder ergeben, vordergründlich aber kaum grosse politische Relevanz haben. Staatsbesuche können aber auch von Gastgeber oder gast ganz bewusst für vornehmlich eigennützige Zwecke verwendet werden. So kann ein innenpolitisch angeschlagener oder umstrittener Gastgeber versuchen, die Anwesenheit eines Ausländischen Staatsoberhauptes zur Stärkung seiner Position zu gebrauchen, wodurch der Gast in die Innenpolitik des besuchten Landes verwickelt wird. In ähnlicher Weise brauchen zeremonielle Formen, mit denen hohe Staatsgäste geehrt werden, nicht ausschliesslich Ausdruck von ihnen entgegengebrachter Achtung zu sein. Der Gastgeber hat die Möglichkeit, zeremonielle Formen im Einzelfall ganz bewusst dazu einzusetzen, fremde Repräsentanten mit der Kraft
und ‚Gesundheit’ des eigenen Staates zu beeindrucken. 13
4.2 Offizielle Visiten, Arbeitsbesuche und Privatbesuche
Ausser den Staatsbesuchen gibt es noch andere Besuchsformen, die Staats- und Regierungschefs, aber auch anderen hohen Vertretern eines Staates offen stehen. Zu diesen zählen, wie bereits angedeutet: offizielle Visiten, Arbeitsbesuche und Privatbesuche. Auch sie stehen Staatsoberhäuptern frei, können aber auch von Regierungschefs oder Ministern wahrgenommen werden. Bei allen Besuchsarten ist der direkte Gastgeber der mit dem Gast Ranggleiche.
13 Kertzer, D.I.,, Ritual, politics, and Power, S.32.
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Jede der vier Besuchsarten zeichnet sich durch eine bestimmte Abfolge von zeremoniellen Formen aus, welche die der Besuchsart zugemessene Bedeutung sichtbar machen soll. Das für Staatsbesuche etablierte Zeremoniell weist die höchste Form der Ehrerweisung eines Landes für einen ausländischen Gast auf, während sich die offizielle Visite und der Arbeitsbesuch durch ein, je nach Umstand und Situation, abgestuftes Weniger an zeremoniellen Formen definieren. Das einzige Kriterium zur Gestaltung eines Privatbesuches ist es, von keinen der für die anderen Besuchsarten etablierten Formen Gebrauch zu machen.
Wenn es, wie generell angenommen, eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist, in seinem Zeremoniell Ordnung zu vermitteln, indem er seine grundlegende Organisationsstrukturen sichtbar macht und wenn man weiter davon ausgeht, dass der Gebrauch zeremonieller Formen in den zwischenstaatlichen Beziehungen (z.B. Staatsbesuche, diplomatisches Zeremoniell) hoch entwickelt ist, so liegt die Vermutung nahe, dass internationale Richtlinien beinahe zwangsläufig auch etwas mit Ordnung zu tun haben müssen.
4.3 Reglung der Staatsbesuche im Völkerrecht
Eine ganz besondere Bedeutung kommt hierbei dem Wiener Kongress aus dem Jahre 1815 zu. Neben der angestrebten politischen Neuordnung Europas nach dem Sturz Napoleon I. gingen aus dem Kongress wichtige, formgebende Grundbedingungen in bezug auf die zwischenstaatlichen, diplomatischen Beziehungen und das diplomatische Zeremoniell hervor. Es wurde beschlossen, dass alle Staaten unabhängig von Alter, Staatsform oder Größe von nun an als gleichrangig zu gelten haben. 14 Dadurch war es unter anderem plötzlich vorbei mit dem, von den Botschaftern der Großmächte eifersüchtig verteidigten Vorrecht, sechsspännig zu fahren. Praktisch gegenstandslos wurden auf einen Schlag auch „Prügeleien“ unter
Gesandten um den Vortritt. 15
Neben dem Beschluss, alle Staaten fürderhin als gleichgestellt zu behandeln, trug der Wiener Kongress nämlich auch dazu bei, hinter die Streitereien der Diplomaten untereinander um ihre Rangfolge einen Schlusspunkt zu setzen, indem deren „Préséance“ (Vorrang, Rangfolge) festgelegt und damit geordnet wurde: Alle Missionschefs wurden in drei Rangklassen eingeteilt, innerhalb derer sie grundsätzlich gleichberechtigt sind. Der Vortritt
14 Hartmann, J., Staatszeremoniell, München 1989, S.98.
15 Uthmann, J. von, Die Diplomaten. Affären und Staatsaffären von den Pharaonen bis zu den Ostverträgen,
S.24.
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richtet sich nach Anciennität, das heißt hier, nach dem Datum der Ankunft, beziehungsweise
der Übergabe des Beglaubigungsschreibens. 16 Bei dieser Rangfolge ist es bis heute geblieben. Sie wurde 1961 im Rahmen der Wiener Übereinkunft über diplomatische Beziehungen neu
bestätigt. 17 Der Wiener Kongress hat so bis heute nicht nur dazu beigetragen, das diplomatische Zeremoniell zu vereinheitlichen, sondern es zudem entscheidend zu vereinfachen.
4.4 Das Protokoll
Der Begriff des Protokolls ist heute praktisch gleichbedeutend mit jenem des diplomatischen Zeremoniells. Seine ursprüngliche Bedeutung hingegen geht auf die byzantinische Diplomatie zurück und bezeichnet den ersten Teil eines feierlichen Dokuments, in dem alle Teilnehmer aufgeführt wurden. Seit dem Wiener Kongress ist es zudem bis heute üblich, auch die Niederschrift einer Konferenz, einer Verhandlung oder Vereinbarung als Protokoll zu bezeichnen. Abgesehen davon wird das Protokoll heute im allgemeinen als die Gesamtheit derjenigen Regeln angesehen, die der zwischenstaatliche Umgang der Nationen erforderlich macht. Dazu gehört einerseits die Festlegung und Ordnung innerstaatlicher Strukturen und anderseits die Reglung der zeremoniellen Formen zwischenstaatlicher Beziehungen. Eine innere Ordnung kann somit als Voraussetzung für einen geordneten zwischenstaatlichen Umgang angesehen werden.
Das Protokoll(-Reglement) eines Landes hat folglich, um dem internationalen Umfeld Genüge zu tun, unabhängig von Staatsform, Größe oder Alter, einige organisatorische Mindestnormen in bezug auf übliche zwischenstaatliche Umgangsformen aufzuweisen. Diese Mindestnormen zu gewähren, heißt, sie im umgekehrten Fall ebenfalls gewährt zu bekommen. Auch wenn dies nirgendwo schriftlich festgehalten ist, scheint dem Prinzip der Reziprozität doch eine große Bedeutung zukommen. Salopp ausgedrückt, will keiner dem anderen etwas schuldig bleiben. Trotz Richtlinien, Vorgaben und Mindestnormen bleibt stets noch genügend Spielraum übrig, um Teile des staatlichen Selbstverständnisses sowie Traditionen und nationale Eigenheiten im Protokoll sichtbar werden zu lassen, denn jeder Staat hat die protokollarische Organisationsstruktur, die seiner historischen und politischen Entwicklung entspricht.
16 Hartmann, J., Staatszeremoniell, S.129.
17 Die Sozialistische Republik Rumänien hat diese 1965 ratifiziert.
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Äußerst wichtig ist weiterhin, dass dem Protokoll sowohl im inneren- als auch im zwischenstaatlichen Bereich eine ordnende Funktion zukommt, die gleichzeitig dazu dient, innen- und außenpolitische Absichten eines Landes nach internationalen Spielregeln sichtbar zu machen. Das heutige Protokoll hat folglich, wie der deutsche Protokollchef, Botschafter Holtermann einst ausführte, eine höchst politische Aufgabe, da es nicht nur äußere Form ist, sonder auch politische Inhalte zum Ausdruck bringt. 18 Eine Vielzahl von Geflogenheiten und/oder Richtlinien, auf die ich zu diesem Zeitpunkt nicht genauer eingehen will, ergeben zusammengenommen eine sehr feine Zeichensprache, die international verstanden und mit Argusaugen beobachtet wird, wie sich der frühere deutsche Protokollchef ausdrückte. Auch in scheinbaren Äußerlichkeiten wie der Reglung offizieller Begrüßungen und Verabschiedungen, Ort und Dauer von Begegnungen sowie in Art und Umfang gesellschaftlicher Veranstaltungen, insbesondere die jeweiligen Platzierungen, kann politische
Aussagekraft, manchmal sogar Signalwirkung liegen. 19
Formfehler innerhalb dieser sehr feinen Zeichensprache, und seien es noch so kleine Abweichungen, werden sofort bemerkt und können zu einer Belastung oder Verschlechterung der Beziehungen führen. Beispiele dafür gibt es zur Genüge. So wurde zum Beispiel nach einem Besuch des Rumänischen Staats- und Parteichefs Nicolae Ceauescu in Belgrad 1984, der in Jugoslawien akkreditierte Botschafter von Rumänien aus seinem Posten entlassen. Der Grund dafür war, dass, wegen eines Termins, der Jugoslawische Präsident, Ceauescu nicht am Flughafen abholen konnte und diesen erst später in seiner Residez empfing. Dafür hatte der rumänische Botschafter verantwortlich gezeichnet und wurde aus dem diplomatischen Dienst entlassen. 20
Die Reglung und weit gehende Ordnung der äußeren zwischenstaatlichen Beziehungen, hat dazu geführt, dass in den meisten Ländern eine schriftliche Fixierung des Besuchszeremoniells vorgenommen wurde. Das Besuchszeremoniell ist Teil des Protokolls und gibt Gewähr dafür, dass der zeremonielle Rahmen innerhalb jeder Besuchsart stets derselbe ist. So lassen sich politisch unliebsame Interpretationen eines Besuches bzw. Besuchsprogramms oder unangemessene Sonderwünsche eines Gastes weitgehend vermeiden. Es können aber trotz allem Spannungen entstehen, wenn ein Gast sich bewusst über Geflogenheiten seiner Gastgeber hinwegsetzt und von ihnen Zugeständnisse fordert, die den Ursachen nicht entsprechen. Der frühere rumänische Staatspräsident, Nicolae Ceauescu
18 Kock, A., Warum braucht die Republik einen roten Teppich, Herr Holtermann?, in: Magazin der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 04.08.1989.
19 Kock, A., Warum braucht die Republik einen roten Teppich, Herr Holtermann?, in: Magazin der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 04.08.1989.
20 Vgl. dazu: Sonderausgabe Scînteia vom 20.09.1984.
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muss wohl seinerzeit ein gefürchteter Gast gewesen sein. Einmal ließ er, zum Beispiel, einen Staatsbesuch in Japan platzen, weil er nicht gewillt war, beim Empfang durch den Kaiser, einen Frack zu tragen. 21
Das Besuchszeremoniell eines Staates wird unter Berücksichtigung des eigenen Protokolls ausgearbeitet. Es muss zwar internationalem Standard entsprechen, lässt aber immer noch Spielraum für zusätzliche Elemente und das Setzen besonderer Akzente innerhalb eines Besuches. Der Mindeststandard bei einem heutigen Staatsbesuch im Rahmen des internationalen Protokolls sollte nach D.I. Kertzer die Entfaltung der Staatssymbole von Gast und Gastgeber (Präsentation der Fahnen, Spielen der Nationalhymnen) und die Erweisung der militärischen Ehren beinhalten. 22 Mittlerweilen können aber, meines Erachtens, auch der offizielle Empfang des Gastes durch den Gastgeber, die Vorstellung des diplomatischen Corps, sowie das Staatsbankett ebenfalls zum international üblichen Minimalprogramm gerechnet werden.
Im folgenden Kapitel wird nun der Versuch unternommen, den praktischen Ablauf von Staatsbesuchen, aber auch anderer, für diese Untersuchung relevanter Besuche aufzuzeigen. Das folgende Kapitel widmet sich der Analyse der Art und Weise, in der sich die internationalen Regeln und Normen in der diplomatischen Praxis wiederfinden. Ebenfalls im nächsten Kapitel wird verfolgt werden, wie sich in den Nachkriegsjahren, abhängig von den neuen Bedürfnissen der staatlichen Selbstdarstellung und der veränderten innen- und aussenpolitischen Prioritäten, schrittweise, ein neues Protokoll etablierte.
5. Protokollarische Besuche im Nachkriegsrumänien
Im folgenden Kapitel soll nun, am Beispiel einiger relevanter Besuche von Staatsoberhäuptern und anderen hochrangigen Staatsmännern, untersucht werden, inwiefern die bisher aufgeführten Thesen zum Ablauf protokollarischer Visiten sich in der Praxis wiederfinden. Dies wird anhand einiger Beispiele aus dem Rumänien der Nachkriegszeit erfolgen.
21 Pross , H., Politische Symbolik, S.86.
22 Kertzer, D.I., Ritual, Politics and Power, S.32.
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5.1 Ein neues Regime / ein neues Staatszeremoniell
Staatsbesuche sind ein Mittel der Außenpolitik, haben aber, wie bereits angedeutet, auch eine wichtige innenpolitische Komponente und Bedeutung. An dieser Stelle soll ausgeführt werden, welchen Stellenwert diesem außen- und innenpolitischen Mittel in Rumänien beigemessen wurde und inwiefern sich welche Elemente des Staatszeremoniells im konkreten Ablauf von Besuchen wiederfinden.
Untersucht wird eine, vom historischen und politologischen Standpunkt gesehen, sehr interessante Zeitspanne. Es handelt sich um die Jahre nach dem zweiten Weltkrieg, in denen sich in Rumänien, als folge der Aufteilung Europas zwischen den Siegermächten, eine tiefgreifende Wandlung des politischen Systems vollzog. Es waren die Jahre des Überganges von dem demokratischen System der Zwischenkriegszeit, zu einem totalitären, diktatorischen System. Vom Außenpolitischen Standpunkt bedeutete diese Zeit ebenfalls einen tiefgreifenden Wandel und eine grundlegende Umorientierung der Außenpolitik. Dies stellte in sofern eine große Änderung dar, da bis zu jenem Zeitpunkt die Außenpolitik insbesondere an den westlichen Großmächten Europas orientiert war. Dies lässt sich auf die familiären Bindungen des rumänischen Königshauses, das zur Familie der Hohenzollern zählt, zurückführen. Die neue rumänische Aussenpolitik hingegen, war stark an die der UdSSR gebunden.
Eine erste Bemerkung, die zu diesem Zeitpunkt äußerst wichtig zu sein scheint, ist, dass in der rumänischen Fachliteratur jener Zeit, aber auch in den Tagespresse, die Unterscheidung die ich im vorherigen Kapitel angebracht hatte - zwischen Staatsbesuchen, offiziellen Visiten, Arbeitsbesuchen und Privatbesuchen - so nicht zu finden ist. Die in der Literatur auftretende Terminologie, die solche außenpolitische Ereignisse umschreibt, ist: offizieller Besuch, offizieller Freundschaftsbesuch und Freundschaftsbesuch, wobei letzterer der Umschreibung von Besuchen aus anderen Ländern mit einem kommunistischen Regierungssystem vorbehalten zu sein schien. Der Begriff Staatsbesuch erscheint zum ersten Mal im Mai 1966, als in der Fachliteratur der Besuch des Schahs in Bukarest als Staatsbesuch beschrieben wird. Ich bin jedoch der Auffassung, dass auch die Besuche die vor diesem Datum stattgefunden haben, durchaus als Staatsbesuche eingestuft werden können, auch wenn der Terminus als solcher nicht aufzufinden ist.
Nennenswert scheint mir der erste Besuch eines ausländischen Regierungsvertreter im Rumänien der Nachkriegszeit. Es handelt sich um den Besuch des damaligen ersten
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Stellvertreters des Volkskommissaren für Auswärtige Angelegenheiten, Andrei Ianuarevici Vischinski. Dieser war, unter historischem Aspekt, ein mehr als nur interessanter Besuch, da, im wahrsten Sinne, die Zukunft Rumäniens auf dem Spiel stand. Unter dem Aspekt der hier durchzuführenden Untersuchung handelt es sich ebenfalls um einen interessanten Besuch, da er wie wohl kein anderer aufzeigt, wie sich die Innenpolitik in Außenpolitischen Ereignissen wiederspiegelt.
Der direkte Gastgeber des sowjetischen Vize-Außenministers war der rumänische Außenminister, was bereits den internationalen Usancen widerspricht. Üblich ist, wie bereits in den vorherigen Kapiteln angedeutet, dass die ranggleiche Person als Gastgeber zu fungieren hat. Ebenfalls nicht üblich, wenn auch kein Verstoß gegen die Usance, war auch der Empfang des sowjetischen Staatssekretärs durch den König und das was in den Nachkriegsjahren als diplomatisches Korps bezeichnet wurde. Der Empfang durch den König fand mit allen militärischen Ehren statt. Während des gesamten Besuches wurde in der Hauptstadt große Beflaggung angeordnet. 23
Ein weiterer, wichtiger Besuch für die zu untersuchende Zeitspanne, ist der erste Staatsbesuch in Rumänien, nach dem zweiten Weltkrieg. Es handelt sich um den Besuch des Staatsoberhauptes der Föderativen Volksrepublik Jugoslawiens, dem Marschall Josip Broz Tito in Bukarest, im Dezember 1947.
Es war der Moment der Einführung eines neuen diplomatischen Protokolls, das in vielen Punkten der, im vorherigen Kapitel beschriebenen internationalen Usancen, zwar nicht widersprach, jedoch auch viele auf internationaler Ebene untypische Elemente enthielt. Um dieses zu erläutern, werde ich im folgenden den Verlauf des Besuches von Tito in Rumänien zu analysieren versuchen.
Am 16.12.1947 traf Tito in Rumänien ein. Er reiste mit der Bahn an. Beim Eintreffen auf rumänischem Territorium, wurde er vom rumänischen Innenminister empfangen und von diesem nach Bukarest begleitet. Auf der ganzen Strecke bis nach Bukarest war große Beflaggung angeordnet worden. In Bukarest wurde Tito, am Zentralbahnhof, vom Premierminister, Dr. Petru Groza, und dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Mihail Sadoveanu empfangen. „Eine Menge von mehreren hundert Kindern und Arbeitern die die Fahnen der Bruderländer Rumänien und Jugoslawien, wie auch Portraits von Tito hielten,
hießen den Führer des geliebten Nachbarvolkes willkommen.“ 24 Am Bahnhof wurden die Staatshymnen der beiden Länder gespielt und der Staatsgast schritt die Ehrengarde ab.
23 Timpul (rumänische Tageszeitung), Jahr XII, nr.2696 vom 14.11.1944.
24 Timpul (rumänische Tageszeitung), Jahr XII, nr. 3614 vom 19.12.1944.
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Am selben Tag hatte Tito Unterredungen mit dem Premierminister. Am Abend des ersten Tages des Besuches fand im Außenministerium ein Empfang für Tito statt. Gastgeber war die rumänische Außenministerin, Ana Paucr. Beim Empfang wurde dem Staatsgast das diplomatische Korps vorgestellt.
Am zweiten Tag des Besuches wurde, im Abgeordnetenhaus, ein Freundschafts- und Zusammenarbeitsabkommen unterzeichnet. Für den König, der nicht anwesend war, unterschrieb der Premierminister. Auf die Unterzeichnung des Vertrages folgte eine Ansprache vor mehr als 15000 Menschen, die von der Partei mobilisiert worden waren. Am Abend desselben Tages wurde von Tito, dem Prinzip der Reziprozität folgend, ein Empfang gegeben, allerdings für den Premierminister. Am letzten Tag des Besuches wurden Tito, vom Premierminister, im Außenministerium, die höchsten Orden des rumänischen Königreiches verliehen, der Orden Karl I. und der Orden Mihai Viteazu I., II. und III. Klasse. Die Verabschiedung des Staatsgastes fand am Hauptbahnhof von Bukarest statt. Dieser Staatsbesuch wich unter mehreren Aspekten vom international üblichen Protokoll ab. Erstens war der direkte Gastgeber, entgegen aller, auch zu jener Zeit üblichen Usancen, nicht der König, also die Ranggleiche Person des Landes das die Rolle des Gastgebers übernommen hatte. Dieses ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich im Verlauf eines Staatsbesuches wichtige Hinweise auf die innenpolitische Lage eines Landes finden lassen, beziehungsweise wie sich diese in solchen Ereignissen widerspiegelt. Beachtet werden, muss die Tatsache, dass Titos Besuch in Bukarest gerade mal 10 Tage vor der Ausweisung des Königs und der Ausrufung der Volksrepublik Rumänien stattfand. Dies legt die Betrachtung des Staatsbesuches und dessen Ablauf aus einem anderen Blickpunkt nahe und zeigt die hohe innenpolitische Relevanz eines solchen, durch Definition außenpolitische Ereignisses auf. Die, über den normalen Grad hinausgehende Präsentation der staatlichen Symbole, die immer in Verbindung mit den Staatssymbolen (Flagge, Porträts und Hymne) der Sowjetunion zu finden waren, lässt die Schlussfolgerung zu, dass vom Gastgeber, hauptsächlich ein innenpolitisches Ziel verfolgt wurde. Dabei handelte es sich um die Vorbereitung der Bevölkerung auf die totale Machtübernahme durch die KP und den damit verbundenen Regimewechsel, der bereits im Gange war. Der Staatsbesuch als solcher, wurde von den neuen Führern instrumentalisiert, um, sowohl dem Inn- als auch dem Ausland, ein neues Bild des Landes zu präsentieren - den sozialistischen Arbeiterstaat. Es ist meine These, dass die wiederholten Massendemonstrationen und Ansprachen des Staatsgastes an dieselben, nur unter diesem Aspekt erklärt werden können. Dabei muss auch beachtet werden, dass Tito, in
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der Tagespresse, immer wieder als absolutes Vorbild des Kampfes der Arbeiterklasse gegen die Ausbeutung und den Faschismus dargestellt wurde. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass dieser Effekt vom hohen Jugoslawischen Staatsgast, mit Wissen der sowjetischen Führung verfolgt wurde, will jedoch diese These, zum jetzigen Zeitpunkt, nicht weiterverfolgen, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.
Der Besuch Titos in Bukarest war auch unter dem Aspekt der pur Protokoll-relevanten Untersuchung sehr interessant. Wie bereits angedeutet, war der direkte Gastgeber nicht die ranggleiche Person, die in diesem Fall der König gewesen währe. Eine weitere Abweichung von den internationalen Usancen, war der Empfang am ersten Abend des Besuches, der vom Außenminister gegeben wurde und nicht, wie in diesem Fall normal gewesen wäre, vom direkten Gastgeber, dem Prämieminister. Am zweiten Abend des Besuches lud der Gast zu einem Empfang, der protokollgerecht, für den Prämieminister, und nicht für den Gastgeber des vorangegangenen Abend gegeben wurde. Die größte „Panne“ dieses Besuches war jedoch die, bei solchen Anlässen durchaus übliche, Ordenverleihung. Diese war für den Gast offensichtlich unerwartet, da dieser nicht, das Prinzip der Reziprozität befolgend, dem Gastgeber ebenfalls die höchsten Orden seines Landes verlieh. Dies wurde erst zwei Wochen später vom Botschafter in Bukarest nachgeholt. Der Grund für diese Entwicklung lässt sich aber nicht nur in der Inkompetenz der Protokollbeauftragten der beiden Regierungen finden. Eine zeitgenössische Zeitung schrieb: „Gestern wurde dem Prämieminister und allen Ministern, in der Jugoslawischen Botschaft, der höchste Orden der Volksrepublik Jugoslawien verliehen, der Orden ‚Die Jugoslawische Flagge’. Dieser Orden wurde durch ein Dekret des Führers unseres sozialistischen Bruderlandes, J. B. Tito, erst vor wenigen
Tagen eingeführt und jetzt zum ersten Mal verliehen.“ 25 Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass Tito zum Zeitpunkt seines Besuches in Bukarest gar nicht die Möglichkeit hatte, die Geste seines Gastgebers zu erwidern. Daher kann diesem, aus heutiger Sicht, schwerwiegenden Verstoß gegen das Protokoll eines Staatsbesuches, keine außenpolitische Aussagekraft beigemessen werden. Die Verleihung der höchsten Orden des Königreiches Rumänien durch den Prämieminister, stellte jedoch mindestens genauso ein Affront dar, wie die Nichterwiderung der Geste. Der Grund dafür ist, dass nur der König befugt war, diese Orden zu verleihen. Die Stellvertretung des Königs durch den Prämieminister war nicht rechtmäßig. Im Falle einer Verhinderung des Königs, war eine Vertretung durch den
25 Scînteia, III. Auflage, Jahr XVI, Nr. 1010 vom 21.12.1947.
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Marschall des Hofes, beziehungsweise den Präsidenten des Parlaments vorgesehen. Diese
waren in der staatlichen Hierarchie an zweiter, beziehungsweise an dritter Stelle. 26 Dieser erste Staatsbesuch im Rumänien der Nachkriegszeit muss, meines Erachtens, unter dem Aspekt der Neudefinierung des Protokolls gesehen werden. Natürlich gab es auch schon vor diesem Zeitpunkt Staatsbesuche in Rumänien, jedoch hat der Ablauf eines solchen Besuches eine Selbstdarstellung des Staates zu beinhalten, und, unter den damaligen Gegebenheiten, galt es genau diesen Aspekt neu zu definieren. Das heißt, dass es sich bei diesem Besuch um einen Versuch der Selbstfindung des neuen Rumänischen Staates handelte. Es war ein Versuch in dem es galt, eine passende Art und Weise der Selbstdarstellung zu finden, die den neuen Realitäten entsprach.
Titos Besuch in Bukarest ist ein Beweis für die These, dass ein Staatsbesuch durchaus auch hauptsächlich eine innenpolitische Relevanz haben kann. Um die These, dass es sich bei diesem Staatsbesuch um einen ersten Versuch in Richtung der Etablierung eines neuen diplomatischen Protokolls für Staatsbesuche handelte, zu überprüfen, ist es notwendig weitere Besuche zu untersuchen.
5.2 Die Reflektierung von innen- und aussenpolitischen Prioritäten im
Ablauf von protokollarischen Visiten.
Um die vorherige These zu überprüfen, werde ich im Folgenden, die Besuche des Bundespräsidenten Gustav Heinemann, den Besuch des Präsidenten der DDR und den Besuch des kubanischen Staatspräsidenten Fidel Castro in Bukarest, wie auch andere Staatsbesuche in Rumänien untersuchen.
Bei der Verfolgung der Berichterstattung zu den Besuchen, in der zeitgenössischen Tagespresse, die Hauptinformationsquelle sind, gehe ich in dieser Analyse davon aus, dass es sich bei den Berichten nicht um die einzelnen Meinungen und Einschätzungen von Journalisten handelt, sondern um die offizielle Position der RKP (Rumänische Kommunistische Partei), beziehungsweise des ZKs derselben, also um die offizielle Stellung der damaligen Regierung. Diese These stützt sich auf die damalige innenpolitische Realität in Rumänien und auf die Tatsache, dass es sich bei der zentralen Presse, um offizielle Zeitungen der KP handelte. Diese unterstand der direkten Kontrolle des ZKs (Zentral Komitee) der RKP (Rumänische Kommunistische Partei).
26 Timpul, Sonderausgabe vom 30.12.1947.
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Gustav Heinemanns Staatsbesuch fand zwischen dem 17. und dem 20. Mai 1971 statt und war ein diplomatisches Ereignis besonderer Art, da es sich um den „ersten Besuch einen West-Deutschen Präsidenten in einem kommunistischen Land“ 27 handelte. Die Einladung war vom rumänischen Präsidenten Nicolae Ceauescu ausgegangen. In den Tageszeitungen der Tage vor Beginn des Staatsbesuches wurde dieser angekündigt und auch Backgroundinformationen zur Person des Staatsgastes und zu den bilateralen Beziehungen zwischen den beiden „befreundeten Nationen“ wurden abgedruckt. Allerdings muss bemerkt werden, dass der Umfang dieses Informationsangebots bei weitem nicht so weitgehend war, wie dies etwa vor dem Besuch von Fidel Castro der Fall war. Der Ablauf des Staatsbesuches war in seinen Grundzügen vergleichbar mit dem Besuch Titos 1947, mit dem Unterschied, dass der Schauplatz des Empfanges nicht mehr der Bahnhof sondern der Flugplatz war. Die Maschine des hohen Staatsgastes wurde, nach dem Eintreffen im rumänischen Luftraum, von einer Staffel Düsenjäger der rumänischen Luftwaffe bis Bukarest begleitet. Am Flugplatz wurde Heinemann, von Ceauescu, dessen Frau, dem Premierminister, dem Bürgermeister von Bukarest, dem Außenminister, dem restlichen Kabinett, den obersten Kommanhören der Streitkräfte, dem rumänischen Botschafter in Bonn, dem bundesdeutschen Botschafter in Bukarest und anderen Diplomaten, bei denen es sich ausschliesslich um Diplomaten der Westmächte handelte, erwartet. Nachdem Ceauescu den hohen Staatsgast willkommen geheißen hat, wurden diesem, die Mitglieder des Willkommenkomitees vorgestellt. Teil des Empfangszeremoniells waren auch militärische Ehren, beziehungsweise 21 Salutschüsse. Der weitere Verlauf des Besuches beinhaltete die Vorstellung des diplomatischen Korps und eine anschließende militärische Parade. Es war große Beflaggung angeordnet. Im Ablauf des Besuches fand ein Empfang des Bundespräsidenten durch Ceauescu statt, der auch erwidert wurde. Es wurden Orden ausgetauscht und es fanden bilaterale Gespräche statt. Am zweiten Tag des Besuches wurde ein separates Programm für den Präsidenten und dessen Frau arrangiert. Während der Bundespräsident zusammen mit seinem rumänischen Gastgeber die Projekte für einige neue, „moderne“ Statteile von Bukarest und einige Fabriken besuchten, unternahm Frau Heinemann, zusammen mit der Frau des Gastgebers, einen Ausflug an die Schwarz-Meer-Küste. Am dritten Tag des Besuches stand ein Besuch im Osten Rumäniens auf dem Programm und es fanden verschiedene Treffen mit Vertretern der regionalen KP statt. Ein ähnliches Programm war auch für den dritten und letzten Tag des Besuches vorgesehen, wobei für die Frauen immer ein separates Besuchsprogramm existierte. Das einzige
27 Scînteia, Jahr XL, Nr. 8788 vom 17.05.1971.
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nennenswerte Element dieses protokollarisch perfekten Besuches ist, dass bei dem Abschiedszeremoniell, Frau Heinemann einen Hut trug, während die Frau des rumänischen Präsidenten keinen trug. 28
Ein Jahr nach dem Besuch des Bundespräsidenten, war ein anderer Staatsgast in Bukarest angemeldet. Es handelte sich um Erich Honecker, den Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik, in Bukarest. Offiziell galt dieser Besuch nicht als Staatsbesuch, vom Aufwand her, war dieser Besuch aber durchaus mit dem Staatsbesuch des Bundespräsidenten vergleichbar und daher für diese Analyse relevant. Die Aufmerksamkeit die Honecker und die ihn begleitenden Regierungsvertreter in den Tageszeitungen der RKP zugute kam, war wesentlich größer als die, die der bundesdeutsche Staatsgast genossen hatte. So wurde, vor Heinemanns Besuch, nur seine Person in den Tageszeitungen vorgestellt und das nur am Tag an dem er eintraf. Honecker und alle Mitglieder der ihn begleitenden Delegation wurden hingegen, schon über eine Woche vor Beginn des Besuches, immer auf der Titelseite, sehr detailliert vorgestellt. Ein anderer wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Besuchen war die Nähe zur Bevölkerung, die bei Honecker wesentlicher Tagesordnungspunkt war, während man diesen Punkt erfolglos auf dem Programm des Staatsbesuches von Heinemann sucht. Entlang der gesamten, von der Limousine mit Honecker durchquerte Strecke, waren Massen von Menschen mobilisiert worden, was, in dem Ausmaß, beim Besuch von Heinemann nicht der Fall war. Eine andere Partikularität von Honeckers Besuch stellten die beiden Meetings dar, die auf dem Programm standen. Am zweiten Tag des Besuches wurden mehrere zehntausend Menschen mobilisiert, um, nach der Unterschreibung der bilateralen Kooperationsabkommen zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Rumänien, einer Ansprache Honeckers beizuwohnen. Solch eine Massenveranstaltung stand beim Besuch Heinemanns nicht auf dem Programm. Bei letzterem wurde auch, während der Besuche in Fabriken, streng darauf geachtet, dass nur der Direktor des Betriebes und der lokale RKP Leiter Kontakt zum Staatsgast hat. Wie Fotos bezeugen,
waren die Hallen für den Besuch geräumt worden. 29
Einige Tage nach dem Besuch Honeckers in Bukarest, traf der kubanische Präsident Fidel Castro, zu einer Staatsvisite, in Rumänien ein. Der Ablauf dieses Besuches ist durchaus mit dem von Honecker vergleichbar. Der einzige nennenswerte Unterschied ist, dass auf Castros Agenda drei Ansprachen an die Massen vorgesehen waren, während auf Honeckers Programm nur zwei solche Veranstaltung
28 Vgl. dazu Foto auf der Titelseite von Scînteia, Jahr XL, Nr. 8792 vom 21.05.1971.
29 Scînteia, Jahr XLI, Nr. 9146-9150 vom 10.05.1972-14.05.1972.
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vorgesehen war. Auch für Castro wurden, nach zeitgenössischen Zeitungsberichten, über 250.000 Menschen mobilisiert.
Das Programm des Besuches Heinemanns ist mit dem Programm des Staatsbesuches des Kommandanten Marion N’Gouabi, dem Präsidenten der Volksrepublik Kongo in
Rumänien am ehesten vergleichbar. Marion N’Gouabi hat im Juli 1973 stattgefunden. 30 Die Unterschiede zwischen den Abläufen der analysierten Besuche lässt den Schluss zu, dass durchaus von einem minimal Protokoll für solche Ereignisse gesprochen werden kann. Wie zu Beginn dieser Untersuchung angemerkt, spiegeln sich außenpolitischen Interessen und Prioritäten, trotz dem Prinzip der Gleichbehandlung, durchaus im konkreten Ablauf von Staatsbesuchen wieder. Die Tatsache, dass ein „Freundschaftsbesuch“ Erich Honeckers ein vergleichbares, sogar ein aufwendigeres Programm hatte als der Staatsbesuch Heinemanns, untermauert diese These. Auch die Analyse anderer Staatsbesuche, aus Ländern die nicht dem sozialistischen Lager angehörten, wie zum Beispiel Nixons Staatsbesuch 1969, oder der Besuch des Österreichischen Präsidenten Franz Jonas untermauern diese These. Daher würde ich mit der These noch weiter gehen und behaupten, dass sich im damaligen Rumänien zwei separate Protokolle etabliert hatten: eines für Besucher aus Sozialistischen „Bruderländern“ und eines für andere Besucher.
Wiederlegt wird letztere These jedoch zum Teil, durch den Staatsbesuche des französischen Präsidenten, Charles de Gaulle, im Jahre 1968. Der Präsident der Französischen Republik unternahm, auf Einladung des Rumänischen Präsidenten Nicolae Ceauescu, vom 14. - 18.05.1968 einen Staatbesuch in Rumänien. Ein wesentlicher Unterschied zu den bisher untersuchten Besuchen „westlicher“ Präsidenten, besteht in der Vorbereitung der Bevölkerung auf dieses Ereignis. Bereits zwei Wochen vor Beginn des Besuches verfolgte die zentrale rumänische Tagespresse, alle Nachrichten die den zukünftigen hohen Gast betrafen. Eine Woche vor Beginn des Besuches, begannen die Tageszeitungen damit, detaillierte Informationen zu der Person des zukünftigen Staatsgastes und die Personen die ihn begleiten werden abzudrucken. Diese Informationen waren immer auf der Titelseite zu finden. Bei der Art der Berichterstattung ist noch die Wortwahl zu bemerken. So wurde der Besuch von Heinemann wiederholt als: „Hoffnung für die Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit, auf der Basis der Beachtung der staatlichen Souveränität, der Unabhängigkeit und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, ...“ 31 bezeichnet. Die Berichte zum Besuch von de Gaulles waren mit Titeln wie
30 Vergleiche dazu Scînteia, Jahr XLII, Nr. 9565-9567 vom 10.07.1973-12.07.1973.
31 Vgl. dazu Scînteia, Jahr XLI, Nr. 9146-9150 vom 10.05.1972-14.05.1972.
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„Willkommen alter Freund“ 32 versehen und der Besuch wurde wiederholt als Ausdruck der „brüderlichen Beziehungen zwischen unseren Nationen“ 33 beschrieben. Ebenfalls wichtig scheint mir der Abdruck des gesamten Textes der Reden von de Gaulle auf den Titelseiten der Tageszeitungen, was bei anderen Staatsbesuchen nicht im dem Masse der Fall war. Nicht nur in den Berichterstattungen lassen sich wesentliche Unterschiede zu anderen Staatsbesuchen finden. Auch das Programm des Staatsbesuches war deutlich umfangreicher und aufwändiger gestaltet, als dies bei anderen, vergleichbaren Anlässen der Fall war. So waren bei der Ankunft und entlang der gesamten, von de Gaulle durchquerten Strecke, über 500 000 Menschen aus dem gesamten Land mobilisiert worden. Die Sicherheitsabsperrung war zu dem so gestaltet, dass ein enger Kontakt, sogar Händedrücke aus der fahrenden Limousine möglich waren. Anders als bei den Besuchen westlicher Staatmänner üblich, wurden, sowohl in der Hauptstadt als auch in den besuchten Regionen außerhalb derselben, Ansprachen des französischen Präsidenten an mobilisierte Menschenmassen eingeplant. Die bei Heinemann bemerkte Räumung der besuchten Falbrickshallen, war bei de Gaulle nicht angeordnet worden. Im Gegenteil, der enge Kontakt zur Bevölkerung war ein fest eingeplanter Programmpunkt.
Ein anderer Programmpunkt fällt, da nicht üblich, ebenfalls auf. Es handelte sich um ein Galaschauspiel in der Bukarester Oper, das zu Ehren des französischen Staatsgastes veranstaltet wurde. Eine Ausnahme unter den Programmpunkten stellte auch die an de Gaulle ergangene Einladung dar, vor dem Parlament zu sprechen. Dies war etwas besonderes, da es das erste Mal war, dass, nach der Machtergreifung der RKP, eine solche Einladung an einen ausländischen Staatsgast gerichtet wurde. Eine solche Einladung wurde, meines Wissens, bis zu der Wende 1989, kein zweites Mal ausgesprochen.
Der Besuch Charles de Gaulle in Bukarest wiederspricht teilweise der These, dass es in Rumänien ein Protokoll für Staatsgäste aus Ländern des Sozialistischen Lagers und eines für jene aus westlichen Ländern gab.
Das es jedoch zwei Protokolle gab, steht ausser jedem Zweifel. Es handelt sich dabei einerseits um ein Minimalprotokoll, in dem der vom internationalen Recht geforderte Mindeststandard gewahrt blieb. Anderseits gab es ein wesentlich aufwendigeres Protokoll für solche Anlässe, das nur bei besonders wichtigen Besuchern zur Anwendung kam. 34 Der Besuch de Gaulles lässt die These zu, dass das Protokoll die jeweiligen außenpolitischen Ziele und Prioritäten Rumäniens wiederspiegelte. Der Grund für die
32 Vgl. dazu Scînteia, Jahr XXXVII, Nr. 7703 vom 15.05.1968.
33 ibidem.
34 Vgl. dazu Kapitel 4.4.
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unterschiedliche Gestaltung des Besuchsprogramms des Bundespräsidenten und dem des französischen Präsidenten, lässt sich wahrscheinlich auf die traditionell engen Bindungen Rumäniens mit Frankreich, im Sinne der Beziehungen zwischen frankophonen Ländern, aber auch aus der Perspektive der zurückhaltenden Politik de Gaulles gegenüber den Vereinigten Staaten und der NATO erklären. Dem gegenüber stand die pro NATO und USA orientierte Politik der Bundesrepublik.
Andererseits können die Unterschiede im Programm, auch aus der Perspektive der Notwendigkeiten der Selbstdarstellung des rumänischen Staates gesehen werden. Wehrend es galt dem bundesdeutschen Staatsgast ein fortgeschrittenes und entwickeltes sozialistisches Rumänien zu präsentieren, war es bei de Gaulle die Nähe der beiden Nationen und die Freundschaft zwischen denselben, die es darzustellen galt.
6. Schlussfolgerung
Am Ausgangspunkt dieser Untersuchung wurden zwei Hauptthesen formuliert die es zu überprüfen galt.
Die erste dieser beiden Thesen war folgende: Das Staatszeremoniell ist eine Form der staatlichen Selbstdarstellung und kann, bei Besuchen von Staats und Regierungschefs, sowohl innen- als auch aussenpolitische Ziele verfolgen. Im Kapitel 3 wurde aufgezeigt, inwiefern und in welchem Masse das
Staatszeremoniell, bei den selbstdarstellerischen Handlungen eines Staates, eine Rolle spielt. Im vorletzten Kapitel wurde dann, anhand der Analyse der ersten Besuche im Nachkriegsrumänien, aufgezeigt, dass bei solchen Anlässen sowohl innen- als auch aussenpolitische Ziele im Vordergrund stehen können. Das heißt, dass das bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen angewandte Staatszeremoniell, für beide Zwecke instrumentalisiert werden kann. Das relevanteste Beispiel das diese These untermauert, ist der Besuch von Tito in Bukarest.
Die zweite Hautthese betraf den Ablauf eines Besuches, das Protokoll beziehungsweise das Staatszeremoniell, das bei solchen Anlässen verwendet wird. Die These besagt, dass dieses nicht bei allen Besuchen gleichbleibend ist, sondern von der jeweiligen tagespolitischen Agenda der Regierung bestimmt wird. Auch diese These sehe ich als belegt. Wenn auch, wie im Kapitel 4.4 aufgezeigt, ein Minimalprotokoll existiert, das bei jedem Besuch gewahrt werden muss, so stehen dem Gastgeber immer noch Mittel zur Verfügung,
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um das Protokoll, beziehungsweise das staatliche/diplomatische Zeremoniell das verwendet wird, so zu gestalten, dass nicht unwesentliche Unterschiede zu Tage kommen. Das nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis Spielraum für zusätzliche Elemente und das Setzen besonderer Akzente innerhalb eines Besuches existiert, zeigt der Vergleich der Besuche von Heinemann einerseits und jener von Honecker und Castro andererseits. Die im vorherigen Kapitel erreichte Erkenntnis, dass es sich, bei der Ausarbeitung zweier Protokolle für hohe Besuche, nicht um eine Unterscheidung nach dem ideologischen Lager, dem diese angehören, handelt, widerspricht dieser These nicht.
Die Bestätigung der beiden Hauptthesen lässt die Schlussfolgerung zu, dass vom Standpunkt des angewandten Protokolls, in vielen Fällen, nicht so sehr die Unterscheidung zwischen Staatsbesuchen, offiziellen Visiten, Arbeits- und Privatbesuchen, wie diese im Kapitel 4 aufgezeigt wurde, relevant ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gast ein Staatsoberhaupt ist. In diesem Fall beeinflussen die politischen Zielsetzungen und Prioritäten das Protokoll in einem wesentlich größeren Ausmaß, als dies die offizielle Einstufung/Bezeichnung des Besuches tut.
Die hier erlangten Erkenntnisse, lassen sich nur in begrenztem Masse verallgemeinern. Um dies zu erreichen wäre die Einbeziehung anderer Länder und anderer Zeitspannen unerlässlich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung nicht unbegrenzt auf andere Länder, oder auf die Realitäten einer anderen historischen Zeitspanne übertragbar sind. Dies müsste Gegenstand einer weiteren Untersuchung sein.
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