2.2. Ehe und Ratsmitgliedschaft
• Frauen übernehmen eine Funktion, ganzen Familienlinien Zugang zum Rat zu verschaffen. Dabei muss man die Frauen nicht unbedingt als Mittel zum Zweck oder als Opfer sehen, denn ggf. betraf das auch Männer, sondern anscheinend wurde in diesen Kreisen jeder Lebensbereich darauf ausgelegt sich Zugang zum Rat zu verschaffen, seine Macht zu vergrößern und sich gute Beziehungen zu verschaffen.
2.3. Zweite und dritte Ehen, verwandtschaftliche Verfechtungen
• Eine neue Heirat erfolgte vermutlich auch deshalb, um mit einer neuen Frau auch eine neue Mitgift zu erhalten und um neues Leben zu zeugen: oft ging aus einer dritten Ehe noch wieder Kinder hervor.
• Die zweiten und dritten Ehen unterscheiden sich im Hinblick auf auf die Partnerwahl und die Beweggründe jener ersten Eheschließungen kaum. Es geht um die Ergänzung von Verwandtschaftsbeziehungen, jenseits der durch die Geburt bedingten - also diejenigen Verbindungen, die im weitesten Sinne durch eine Heirat entstanden.
3. Testamente Lübecker Ratsfrauen
3.1. Die Testamente
• Untersucht wurden: Testamente von Lübecker Ratsfrauen, Testamente anderer Frauen aus den Jahren 1340 - 1349
• von sehr unterschiedlicher Länge, bedingt durch die Anzahl der Legate sowie Auflagen und Substitutionen, praktisch alle Testamente enthalten sowohl Legate an Einzelpersonen, als auch Legate „ad pias causas“ (zu frommen Zwecken).
• Legate an Einzelpersonen, können wiederum in Verfügungen zugunsten der nächsten Angehörigen und Verfügungen zugunsten weiterer Personen eingeteilt werden.
3.2. Die Testatorinnen
• Nur eines der Testamente von Ratsfrauen trägt den Vermerk „krank“.
• Die Ratsfrauen testierten mit einer Ausnahme als Witwen.
• Die übrigen Frauen testierten ca. zur Hälfte als Witwen, aber auch als Verheiratete und Ledige, die Auswahl enthält ein gemeinsames Testament eines Ehepaares, mehr als 1/3 der Testamente trägt den Vermerk „krank“.
• Das Alter der Testatorinnen ist nicht eindeutig bestimmbar, gelegentlich gibt es Legate an die Eltern, was darauf schließen läßt, daß auch relativ junge Frauen testiert haben.
3.3. Mögliche Schlüsse bezüglich der familiären Bindungen der Testatorinnen
2
• Die größten Beträge gingen im Allgemeinen an private Adressaten besonders an nahe Verwandte, gerade Witwen vererbten aber auch große Teile des Vermögens an andere Empfänger. (Kinder oft schon im Testament des Ehemannes ausreichend bedacht.)
• Nichten und Neffen wichtige Erben, Frauen vererben besonders viel an Nichten => vererben an bestimmte Nichte /bestimmten Neffen läßt auf gutes Verhältnis / Sorge um die Person schließen
• Testamente weisen auf Kontakte zu weiter entfernt lebenden Verwandten hin
• häufig kleine Gaben an Mitglieder der Großfamilie => mehr ideeller Wert, deutet auf Gefühlsbetontheit der Großfamilie hin
• Auch Bestimmungen möglich, die Familienangehörige ausdrücklich von der Erbschaft ausschließen
• Gelegentlich Mißtrauen gegenüber bestimmten Personen feststellbar und damit verbunden der Versuch, Einfluß auf künftiges Geschehen zu nehmen.
• Besonders in Testamenten von Frauen der Oberschicht häufig Legate an Hausangestellte besonders Mägde => Mägde lebten mit im Haus, persönliches Verhältnis, Legate zum Dank etwa für Pflege der Witwen
• Mägde konnten durch gute Beziehungen zum Hausherr zu gewissem Reichtum gelangen. ⇒ Testatorinnen maßen ihrer Familie durchweg große Bedeutung bei.
⇒ Wichtiges Interesse der Testatorinnen (wie auch der Testatoren): Sicherung ihres ererbten und erworbenen Vermögens innerhalb der Familie, da die Testatorinnen häufig Witwen waren (die Kinder schon abgefunden, der Mann Tod, Eltern leben häufig nicht mehr), wurde aber auch an entferntere Verwandte vererbt.
⇒ Welche Familienmitglieder erbten war sehr verschieden und scheint den individuellen
Neigungen der Testatorin entsprechend festgelegt worden zu sein.
⇒ Bestreben über den Tod hinaus Einfluß auf das Geschehen zunehmen.
3.4. Mögliche Schlüsse hinsichtlich der Frömmigkeit der Testatorinnen
• Viele Testamente ohne erkennbaren Anlaß gemacht (nur ca. 1/3 der Frauen krank, einmal wird eine Wallfahrt erwähnt) => Tod allgegenwärtig und selbstverständlich in einem, keine tabuisierte Grenzsituation
• Eine der Hauptfunktionen des Testaments: Bestimmungen zum Seelenheil festlegen
• größere Dringlichkeit wegen im Spätmittelalter entstandenem Glauben an das Fegefeuer, die Verweildauer der Seele dort sollte durch Almosen für die Armen und Stiftungen für die Kirche verkürzt werden
• Gebete und Dienste für das Seelenheil aus theologischer Sicht nicht käuflich, aber Zeit, die frommer Mensch mit Gebet verbrachte und notwendiges Gerät mußten bezahlt werden Die frommen Legate
• Legate ad pias causas in nahezu allen Testamenten, in Testamenten von Ratsfrauen im Durchschnitt größere Beträge
• Meß- und Gebetsstiftungen, sind nur in einem Teil der Testamente enthalten
• Legate an Kirchen und Klöster: teilweise weit gestreut, spiegeln aber auch individuelle Neigungen oder persönliche Beziehungen wider
• Einschränkung: da teilweise schon zu Lebzeiten große Stiftungen gemacht wurden, ist das Stiftungsverhalten anhand der Testamente nicht vollständig zu erfassen
• große Bedeutung für die Kirchen, die in den Städten von den Bürgern getragen wurden
• Almosen für die Armen in unterschiedlicher Form in allen Testamenten der wohlhabenderen Testatorinnen vor, man glaubte diese Menschen näher bei Gott und hoffte, daß sie nach dem Tod für einen beten würden
3
• Spenden zugunsten geistlicher Personen: nicht immer ersichtlich, ob persönlicher Bekannter, oder Stiftungen zugunsten des Seelenheils Die Wahl der Begräbnisstätte
• 3 Der Ratsfrauen und 8 der anderen Frauen Bestimmungen über Ort, an dem sie begraben sein möchten, je nach Vermögen der Erblasserin mit hohen Legaten an das entsprechende Konvent / die entsprechende Kirche verbunden
• Mahnung an die Lebenden, der Toten zu gedenken
• Begräbnisstätte demonstriert Stellung des Verstorbenem im Leben, Reichtum und Ansehen, dokumentiert Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, spiegelt Zukunftsplanung für Diesseits und Jenseits in besondere Weise wider
⇒ die zahlreichen Legate ad pias causas sind Zeichen für handelnden Frömmigkeit, zentrales
Motiv waren die himmlische Belohnung bzw. die Angst vor ewiger Strafe ⇒ Die Testamente zeigen die Auseinandersetzung jedes einzelnen und auch der
Gemeinschaft mit der Erwartung des Jenseits
⇒ Die Empfänger der frommen Legate wurden von den Testatorinnen individuell sehr
unterschiedlich ausgewählt und die Legate teilweise weit gestreut
⇒ Besonders bei Witwen kam es auch häufiger vor, daß das Residuum für fromme Zwecke
gestiftet wurde
3.5. Auskünfte über die Vermögensvehältnisse und Erwerbstätigkeit der Frauen
• Große Vermächtnisse der Frauen resultierten überwiegend aus Grund- und Rentenbesitz, der meist von den Ehemännern herstammte
• Umfang des Vermögens: geht aus dem Testamenten nicht genau hervor, aus den vererbten Geldbeträgen und Sachgütern kann man aber gewisse Schlüsse über die finanziellen Verhältnisse der Testatorin ziehen
⇒ Ratsfrauen scheinen im Durchschnitt insgesamt wohlhabend zu sein, da sie nie nur
einfache Alltagsgegenstände vererben
⇒ das Vermögen der Frauen stammte nur in Ausnahmefällen aus eigener Erwerbstätigkeit
4. Hillegund van Essende
4.1. Herkunft
• Hillegund entstammte hochangesehenen Lübecker und Visbyer Ratsfamilien (Siehe Anhang 1 und 3).
Ihr Vater war Heinrich Zobber II (Ratsherr aus Visby),
ihre Mutter Helenburg Wise, die aus eine angesehenen Großkaufmannsfamilie stammte. Ihr Großvater war Hinrich Zobber I (Ratsherr aus Lübeck). Unter anderem waren auch ihre beiden Cousins Jacob Plescow und Simon Swerting bekannt, die beide in Lübeck Bürgermeister waren.
• Ihr Geburtsjahr könnte um 1338 liegen (nach Lutterbeck).
4.2. Erste Ehe
4
• Um 1355 heiratet sie Wennemar van Essende ( de Essende / van Essen). Sie wurde die zweite Ehefrau des Ratsmannes aus Visby. Wennemar brachte 7 Kinder mit in diese Ehe, die zur Zeit der Eheschließung bereits erwachsen waren. Aus dieser Ehe gingen die zwei Töchter Anna und Helenburg hervor.
• Um 1357 gehen Wennemar und Hillegund nach Lübeck, wo auch Hillegunds Mutter nach dem Tod ihres Mannes ihren Lebensabend verbringt. Dort erwirbt Wennemar van Essende zwei Häuser in guter Wohn- und Geschäftslage, in der Johannisstraße 5 und in der Königsstraße 656.
• Wennmar van Essende stirbt zwischen Ende 1357 und Anfang 1358. Damit ist Hillegund mit ca. zwanzig Jahren bereits zum ersten mal Witwe.
• Zusammen mit ihren Töchtern gehörte ihr nach dem Tod ihres Mannes das Haus in der Johannisstraße 5, eventuell auch Anteile am Haus in der Königsstraße.
• In den Zeitraum zwischen ihrer ersten und zweiten Ehe fällt ihr Testament, daß vom 14. Oktober 1358 ist.
4.3. Zweite Ehe
• Vermutlich im Jahre 1359 heiratete sie Arnold Plescow II. Die beiden sind zum einen über Hillegunds Zobber-Verwandtschaft und zum anderen über ihren Onkel Johann Plescow miteinander verwandt (siehe Anhang 2 und 3).
• Sie ist Arnold Plescows zweite Frau. Zwar hatte Arnold Plescow einen Sohn Hinzekinus aus erster Ehe, aber dieser lebte nach dem Tod seiner Mutter bei seinen Verwandten mütterlicherseits und starb sehr jung.
• Die Johannisstraße 5, die Hillegund als Mitgift in die Ehe brachte, diente der Familie als Wohn- und Geschäftssitz.
• Einziger Sohn der beiden war Jordan Plescow, der später zu einem der berühmtesten Lübecker Bürgermeister werden sollte.
• April 1363: Hillegund und ihr Sohn Jordan haben ein Eckhaus in Pfandbesitz (für ein gegebenes Darlehn von 250 m.d.). Ein Zeichen dafür, daß sie eigenen Geschäften nachging.
• Am 6.4. 1363 stirbt Arnold Plescow II
4.4. Dritte Ehe
• Godfried Travelmann war ihr dritter Ehemann. Das genaue Datum der Hochzeit ist nicht bekannt, liegt aber spätestens im Jahre 1372.
• Godfried Travelmann ist Ratsmann und ab 1390 Bürgermeister in Lübeck.
• Die Familie wohnt immer noch in der Johannistraße 5.
• Godfried Travelmann hatte sechs Kinder(Beneke, Godeke, Hinzeke, Greteke, Helenburg, Volkmod). Ob davon welche, und wenn, dann wieviele, von Hillegund waren, ist nicht bekannt. Aufschluß geben könnte ein Testament ihrer Mutter Helenburg aus dem Jahre 1383, daß im Lübecker Archiv liegt. In diesem werden drei der Kinder erwähnt.
• Weiteres ist nicht bekannt von Hillegund. Ob sie 1383 noch lebte, ließe sich ebenfalls aus dem Testament ihrer Mutter schließen. 1391 stirbt Godfried Travelmann.
5
4.5. Testament von Hillegund van Essende (siehe Anhang 4)
• Am Testament Hillegunds lassen sich einige Sachverhalte nachzeichnen. Neben für die Zeit üblichen Spenden für die Kirche, die Armen und ihr Seelenheil, kann man unter anderem etwas über ihre Vermögenslage aussagen. Nach ihrem Testament von 1358 ist sie recht wohlhabend. Ihre frei verfügbaren Vermögensteile betrugen über 1500 m.d. Dazu kommen Außenstände in unbekannter Höhe in Schweden sowie einige wertvolle Gerätschaften.
• Die Außenstände in Schweden sieht Loose (siehe Literatur) als Beleg dafür, daß Hillegund als Kauffrau tätig war.
• Besonders viel läßt sich über ihr verwandtschaftlichen und freundschaft-lichen Beziehungen nachvollziehen. Ihre Testamentsvollstrecker sind Verwandte und Geschäftsfreunde. Einer davon (Gerhard Dartzow) war auch ein Geschäftsfreund ihres zukünftigen Mannes Godfried Travelmann.
Ihre Mutter erbt über die Hälfte ihres Vermögens, ansonsten werden mehrere Tanten, ihr Cousin, ihre Schwester, Neffen, Nichten, eine Stieftochter und entferntere Verwandte genannt. Dazu kommen einige nicht ermittelte Personen.
• In Kombination mit Testamenten von Verwandten, z. B. mit dem Testament ihrer Mutter (siehe Anhang 5) Helenburg, ihrer Tante Greta Wise oder ihres Cousins Jacob Plescow lassen sich die verwandtschaftlichen Beziehungen noch besser nach verfolgen.
5. Literatur:
• Brandt von, Ahasver: Mittelalterliche Bürgertestamente, in: Sitzungsbericht der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Heidelberg 1973.
• Brandt, Ahasver von: Regesten der Lübecker Bürgertestamente des Mittelalters, Band II, Lübeck 1973.
• Ebel, Wilhelm: Bürgerliches Rechtsleben zur Hansezeit in Lübecker Ratsurteilen, Göttingen / Frankfurt / Berlin
1954.
• Fehling, E.F.: Lübeckische Ratslinien. Von den Anfängen der Stadt bis auf die Gegenwart, Lübeck 1978 (1925).
• Guzzetti, Linda: Venezianische Vermächtnisse. Die soziale und wirtschaftliche Situation im Spiegel spätmittelalterlicher Testamente, Stuttgart 1998.
• Hartwig, Julius: Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck, in Hansische Geschichtsblätter, Band 14, Leipzig
1908.
• Haverkamp, Alfred: Haus und Familie in der spätmittelalterlichen Stadt, Köln, Wien 1984.
• Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter: 1250 - 1500, Stadtgesellschaft, Recht, Stadtregiment, Kirche Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988.
• Klosterberg, Brigitte: Zur Ehre Gottes und zum Wohl der Familie. Kölner Testamentevon Laien und Klerikern im Spätmittelalter, Köln 1995.
• Kungl. Vitterhets Historie och Antikvitetsakademien och Riksarkivet: Svenskt Diplomatarium / Diplomatarium Suecanum, 8. Band, Stockholm 1964.
• Lindström, G.: Die Ratslinie von Visby, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Band 7, Lübeck 1898.
• Loose, Hans-Dieter: Erwerbstätigkeit der Frau im Spiegel Lübecker und Hamburger Testamente des 14. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Band 60, Lübeck 1980.
• Lutterbeck, Michael: Der Rat der Stadt Lübeck im 13. Und 14. Jahrhundert, Münster 2001.
• Maschke, Erich: Die Familie in der Stadt des späten Mittelalters, Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (1980).
• Riethmüller, Marianne: To troste miner Seele. Aspekte spätmittelalterlicher Frömmigkeit im Spiegel Hamburger Testamente (1310 - 1340), Diss. Hamburg 1994.
• Wiegandt, Jürgen: Die Plescows. Ein Beitrag zur Auswanderung Wisbyer Kaufmannsfamilien nach Lübeck im13. Und 14. Jahrhundert, Köln/Wien 1988.
• Zahnd, Urs Martin: Spätmittelalterlicher Bürgertestamente als Quellen zu Realienkunde und Sozialgeschichte. Böhlau Verlag. Wien. 1988.
6. Anhänge
6
6.1. Stammbaum 1
6.2. Stammbaum 2
7
6.3. Stammbaum 3
?
8
6.5. Testament von Hillegunds Mutter Helenburg Wise übersetzt aus dem Schwedischen
7001 1364 Juni 15 (Lübeck)
Helenburg (Morkerke,) Witwe von Hinrich Zobber (Ratsmann in Lübeck), setzt dieses Testament auf. Vom Rat in Lübeck hat sie ein Rente von 75 m.d. gekauft, welche sie allein ihrer Tochter Hillegund schenkt. Im Haus ihrer Tochter Hillegund, indem sie wohnt, befinden sich 200 m.d., die sie ihrer Tochter und deren Sohn Jordan (Plescow) gibt. Bei ihrem Verwandten Jacob Plescow (Bürgermeister in Lübeck) hat sie Außenstände von 460 m.d., wovon für 300 m.d. eine ewige Rente von 15 d.m. gekauft werden soll, wovon jährlich 5 m.d. für eine ewige Messe gegeben werden sollen, 4 m.d. für „Årsmot“ (?) nach ihrem Ehemann Hinrich, ihren toten Kindern Jordan und Herburgis und nach ihr selber, sowie 6 m.d. für Schuhe und Kleidung für die Armen. Von den genannten 460 m.d. gibt sie auch einen Zuschuß für die Kirche und das Kloster in Lübeck. Des weiteren gibt sie unter anderem an (die Nonnen) Beata in Reval, Gherburgis (van der Wese) und Gherburgis (ihre Bruderstochter) in Reval 1 m.d. und an Gherburgis Brilow im Kloster (Solberg) auf Gotland 2 m.d. des weiteren gibt sie der St. Hans Kirche auf Gotland (in Visby) 3 m.d., an das Abbild der Jungfrau Maria dort 2 m.d., an die Nonnen (in Solberg) dort 2 m.d., an das Helgeandshaus 2 m.d., an Gertrud von Hildesheim 2 m.d., an die Graubrüder dort 5 m.d., an die Schwarzbrüder 3 m.d., an jeden der ordinierten Brüder in diesem Konvent 2 Schillinge und an die übrigen Brüder 1 Schilling für jeden und eine der übrige Kirchen (in Visby) auf Gotland 1 m.d. Des weiteren gibt sie Frau Margarete Wise (Witwe des Ratsmann Johannes Plescow) 30 m.d. , an deren Tochter Gheseke (verheiratet mit Hinrich Travelmann) 20 m.d. und an deren Sohn Henneke 10 m.d. An ihr Patenkind Jacob, (Bürgermeister) Jacob Plescows Sohn, gibt sie 10 m.d. und an Herrn Jacobs übriger Kinder 30 m.d. zum Teilen. An Greteke, Tochter von Herrn Wennemar van Essende, im Kloster gibt sie 2 m.d. Des weiteren hat sie in Greifswald eine Rente von 15 d.m., gekauft für 150 Lübische Mark, die Rente soll jährlich ausgegeben werden für ihr Seelenheil, aber wenn diese zurückgekauft werden, soll der Betrag von 150 m.d. für die Armen verwendet werden, nach Rücksprache zwischen den Testamentsvollstrecker und ihrer Tochter Hillegund. Des weiteren gibt sie den drei Kindern ihrer Tochter Greta ihr Landgut auf Gotland; an ihren Sohn Jordan gibt sie ihren größten Silberpokal und an ihre beiden Töchter ihre beiden vergoldeten Haarkränze, woneben die jüngere Tochter ihre beste Spange bekommt. All ihr übriges unbewegliches und bewegliches Gut gibt sie ihrer Tochter Hillegund. Als Testamentsvollstrecker hat sie Jacob Plescow, Simon Swerting, Hinrich Travelmann und Gerhard Dartzow mit einem Kooptationsrecht 1 ausgesucht. Zeugen sind Bernhard Plescow und Hinrich Rigbode
1 Nachträgliche Zuwahl eines neuen Mitgliedes ist möglich.
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