Inhaltsverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis I
1 Einleitung. 1
2 Vergleich der Rechnungslegung nach HGB/IAS und US-
GAAP 2
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen. 2
2.2 Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung. 3
3 Begriff und Darstellung des Eigenkapitals. 4
4 Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz 6
5 Das Gezeichnete Kapital. 8
6 Die Rücklagen. 9
6.1 Die Kapitalrücklage 10
6.2 Die Gewinnrücklagen nach HGB. 11
6.2.1 Die gesetzliche Rücklage 12
6.2.2 Rücklagen für eigene Anteile 12
6.2.3 Satzungsmäßige Rücklagen 13
6.2.4 Andere Gewinnrücklagen. 13
6.3 Die Gewinnrücklagen im IAS Abschluß 13
6.4 Die Gewinnrücklagen im US-GAAP Abschluß 14
6.5 Weitere offene Rückla gen nach internationalen Vorschriften 15
6.5.1 Neubewertungsrücklagen. 15
6.5.2 Other comprehensive Income. 16
6.6 Sonderposten mit Rücklagenanteil 16
6.7 Die stillen Rücklagen. 17
6.7.1 Zwangsreserven. 17
6.7.2 Ermessensreserven. 18
6.7.3 Willkürreserven. 18
7 Das Bilanzergebnis 18
7.1 Ergebnisausweis vor jeglicher Gewinnverwendung 19
7.2 Ergebnisausweis nach teilweiser Gewinnverwendung 19
7.3 Ergebnisausweis nach vollständiger Gewinnverwendung 20
8 Internationale Eigenkapitalveränderungsrechnung 20
9 Schlußbemerkung 21
II. Anhang II
III. Literaturverzeichnis III
AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise d.h. das heißt EstG Einkommensteuergesetz etc. et cetera EU Europäische Union evtl. eventuell f. folgende ff. fort folgende grds. grundsätzlich GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards i.d.R. in der Regel NYSE New York Stock Exchange o.g. oben genannten SEC Security and Exchange Commission (US Börsenaufsichtsbehörde) sog. sogenannten u.a. unter anderem US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
1
Einleitung
Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist die Frage, warum es wichtig ist die Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung zu kennen?
Das zunehmende Interesse an der internationalen Rechnungslegung ist sicherlich durch die Globalisierung der Unternehmen zu begründen.
Aufgrund technischer Entwicklungen in der Informations- und Datenverarbeitung kam es zu sich ändernden Handelsformen und einer immer stärkeren Ausrichtung auf internationale Handelsbeziehungen. Die damit verbundene Ausdehnung wirtschaftlicher Aktivitäten über die Ländergrenzen hinweg, für deren Durchführung die Unternehmen Kapital benötigen, führte zu einem globalen Wettbewerb um knappes Kapital 1 . Um wettbewerbsfähig zu bleiben bzw. um ihren wachsenden Kapitalbedarf zu decken, benötigen die Unternehmen Zutritt zu ausländischen Finanzmärkten, welcher aber eng mit einer Rechnungslegung nach international anerkannten Standards verknüpft ist.
So verlangt z.B. eine Aktiennotierung an der größten und auch bedeutendsten Börse, der New York Stock Exchange (NYSE), einen Jahresabschluß nach amerikanischen Vorschriften, den US-GAAP.
Aber auch an nationalen Börsen wie z.B., dem Neuen Markt, einem 1997 eingeführten Handelssegment der Deutschen Börse AG für innovative Unternehmen, gewinnen die internationalen Vorschriften zur Rechnungslegung an Bedeutung. Für eine Zulassung ist ebenfalls ein Jahresabschluß nach den US-GAAP Richtlinien bzw. IAS Vorschriften Voraussetzung.
Das Bestreben nach Harmonisierung und Standardisierung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften stützt sich auf den Grundgedanken, den Unternehmen den Zutritt zu ausländischen Kapitalmärkten zu erleichtern 2 . Durch eine standardisierte internationale Rechnungslegung, könnte nicht nur der Zugang zu Kapitalmärkten erheblich erleichtert werden, sondern es wären auch die Jahresabschlüsse international tätiger Unternehmen, für die Investoren, Finanzanalysten sowie für die Unternehmensleitung selbst vergleichbar 3 .
1 Vgl. Buchholz: (Internationale Rechnungslegung), Bielefeld 2001, S.1ff.
2 Vgl. Pilhofer: (Rückstellungen im internationalen Vergleich), Wiesbaden 1997, S.1ff.
3 Vgl. Hayn, Waldersee: (IAS/HGB/US-GAAP im Vergleich), Stuttgart 2000, S.2f.
2
Gleichzeitig verstärkt die Entstehung länderübergreifender Wirtschaftsräume wie z.B. der Europäischen Union (EU), das Bestreben nach einer standardisierten Rechnungslegung, da die nationalen Vorschriften in den einzelnen Ländern sehr stark divergieren. Um Kapitalinvestitionen über die Grenzen hinweg zu fördern, wagte die EU-Kommission den Vorstoß, daß ab dem Jahr 2005, d.h. ab dem Geschäftsjahr, das am 1.1.2005 oder im Lauf des Jahres 2005 beginnt, alle börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der EU ihren Konzernabschluß nach IAS erstellen sollen 4 .
Die folgenden Ausführungen über die Unterschiede in der bilanziellen Be-handlung des Eigenkapitals nach HGB/IAS und US-GAAP Vorschriften orientieren sich am Einzelabschluß einer Aktiengesellschaft.
Nach einer kurzen Gegenüberstellung der o.g. Rechnungslegungssysteme, wird der Begriff des Eigenkapitals darstellt und anschließend die einzelnen Positionen des Eigenkapitals auf ihre Unterschiede in der bilanziellen Behandlung untersucht. Da die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB/IAS und US-GAAP ständig überarbeitet und aktualisiert werden, verfolgen nachstehende Ausführungen u.a. das Ziel, den aktuellen Stand der Vorschriften zu berücksichtigen.
Vergleich der Rechnungslegung nach HGB/IAS und US-GAAP Um ein gewisses Grundverständnis aufzubauen, sollen nachfolgend die wesentlichen Unterschiede der o.g. Rechnungslegungssysteme gegenübergestellt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Rechnungslegungsvorschriften des HGB, folgen einer in Europa üblichen Vorgehensweise, dem sog. Code Law, d.h. es handelt sich um ein gesetzlich verankertes Rechtssystem, welches auf eine Vielzahl von Anwendungsfällen ausgerichtet und somit allgemeingültig ist.
Die IAS stellen lediglich Empfehlungen ohne Rechtskraft dar ( soft law), und bauen sich aus einer Vielzahl von Einzelfallregelungen auf. Diese Einzelfallbezogenheit ist eine typisch anglo-amerikanische Vorgehensweise, dem sog. Case Law. Da allerdings den einzelnen Standards das Preface (Vorwort) und das
4 Vgl. Presseinformation der FAS AG vom 18.10.2001, S.1f.
3
Framework (Rahmenwerk), mit allgemeingültigen Regelungen vorangestellt sind, handelt es sich um kein reines Case Law.
Die Grundlage der US-amerikanischen Rechnungslegung bilden die US-GAAP, als eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. Sie folgen der Vorgehensweise des Case Law. Allerdings sind sie stark durch die grundlegende Rechtsauffassung der USA, dem Common Law, geprägt 5 .
Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung
Das Ziel einer Rechnungslegung nach HGB Vorschriften ist wie folgt im § 264 (2), Satz 1 HGB verankert:
“Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln“.
Durch das zentrale Prinzip der Vorsicht, und dessen inhaltliche Ausprägungen, in Form des Realisations- und Imparitätsprinzips, wonach Gewinne erst bilanziert werden dürfen, wenn sie realisiert sind, aber Verluste bereits bilanziert werden müssen, wenn sie absehbar sind, will man im Interesse der Gläubiger keinen zu optimistischen Eindruck von der Lage des Unternehmens vermitteln. Man versucht damit einen vorzeitigen Mittelabfluß in Form von erhöhten Gewinnausschüttungen zu verhindern, um somit das Eigenkapital, als Haftungssubstanz im Insolvenzfall, für den Gläubiger zu sichern. Deswegen können bzw. müssen in der Rechnungslegung nach HGB Vorschriften, umfangreiche “Stille Reserven“, durch Unterbewertung von Aktiva bzw. Überbewertung von Passiva, gebildet werden (vgl. Kapitel 6.7). Anhand der oben geschilderten Vorgehensweise kann man die starke Orientierung der HGB Rechnungslegung am Gläubiger erkennen, die diese Interessengruppe als Hauptadressaten des Jahresabschlusses ansieht.
Im Gegensatz dazu orientieren sich die internationalen Rechnungslegungs-vorschriften an den Investoren. Sie verfolgen das Ziel, die Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, so zu präsentieren, daß die Vielzahl der Bilanzleser, auf der Basis des Jahresabschlusses, ökonomische Entscheidungen hinsichtlich möglicher Investitionen und Anlagen
5 Vgl. Buchholz: (Internationale Rechnungslegung), Bielefeld 2001, S. 13f.
4
treffen können, sog. decision usefulness. Es sollen damit wichtige Informationen zur Entscheidungsfindung bereitgestellt und ein möglichst periodengerechter Erfolg ausgewiesen werden.Wegen der Orientierung am Investor, wird von der internationalen Rechnungs-legung die Bildung von “Stillen Reserven“ abgelehnt. Wegen der Möglichkeit der Manipulation des Gewinns, durch Bildung bzw. Auflösung der “Stillen Re-serven“, und der dadurch bedingten “unrichtigen“ Darstellung des Eigenkapitals einer Unternehmung, erfolgt keine korrekte Darstellung der Ertragslage einer Unternehmung und widerspricht somit der starken Berücksichtigung des Investor-schutzes der internationalen Rechnungslegung 6 .
Neben den oben dargestellten Unterschieden in den Rechnungslegungssystemen, bestehen noch eine Vielzahl weiterer, detaillierter Unterschiede, deren Darstellung den hier gesetzten Rahmen “sprengen“ würde (vgl. hierzu Anhang 1).
Begriff und Darstellung des Eigenkapitals
Zur Orientierung des Lesers sei erwähnt, daß bei nachfolgenden Ausführungen über die bilanzielle Behandlung des Eigenkapitals, der Themeneinstieg immer anhand der HGB Vorschriften erfolgt und anschließend die Unterschiede zur internationalen Rechnungslegung erarbeitet werden.
Als Eigenkapital bezeichnet man jene Mittel, die einer Unternehmung, durch Zuführung von außen oder durch Verzicht auf Gewinnausschüttung von innen zufließen, und von den Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden.
Bilanziell gesehen, entspricht das Eigenkapital einer Unternehmung, der Differenz von Vermögen und Fremdkapital.
Die Darstellungsform in der Bilanz ist, aufgrund bürger-, handels- und gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen, abhängig von der Rechtsform der Unternehmung 7 .
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht, läßt sich das Eigenkapital, nach seiner Veränderlichkeit in konstante und variable Konten unterscheiden. Das konstante Eigenkapital, bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft auch Grundkapital
6 Vgl. Kremin-Buch: (Internationale Rechnungslegung), Frankfurt/Main 2001, S.7ff.
Arbeit zitieren:
Andreas Höh, 2001, Unterschiede in der Bilanzierung des Eigenkapitals nach HGB,IAS und US-GAAP, München, GRIN Verlag GmbH
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