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Inhalt
Kapitel I
1. Einleitung
Seite 3
Kapitel II
2. Der Weg zur Wirtschafts - und Währungsunion
Seite 5
2.1 Der Werner - Plan Seite 6
2.2 Das Europäische Währungssystem Seite 10
2.3 Der Delors - Bericht Seite 13
Kapitel III
3. Kontroverse um den Weg zur Währungsunion
Seite 14
3.1 Monetaristen versus Ökonomisten Seite 14
Kapitel IV
4. Der Maastrichter Vertrag und die Ent-
wicklung nach Maastricht
Seite 16
4.1 Konvergenzkriterien Seite 16
4.2 Die Entwicklung nach Maastricht Seite 17
4.2.1 Der Europäische Rat von Madrid Seite 17
4.2.2 Der Europäische Rat von Dublin Seite 20
4.3.1 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Seite 21
4.3.2 Der Stabilitätspakt als Stützpfeiler für dauerhaft stabiles Geld? Seite 24
Kapitel V
5. Die Europäische Zentralbank
Seite 27
5.1. Das Europäische System der Zentralbanken,
seine Ziele und Aufgaben Seite 27
5.2 Institutionen der EZB und des ESZB Seite 28
3
5.3 Die Unabhängigkeit der EZB und des ESZB Seite 29 5.4 Die geldpolitische Strategie Seite 31 5.5 Die geldpolitischen Instrumente Seite 32 Kapitel VI 6. Die große Diskussion um den EURO Seite 34 6.1 Erwartungen und Chancen Seite 34 6.2 Probleme und Risiken Seite 37 Kapitel VII 7. Schlussbetrachtung Seite 40
Kapitel VIII 8. Literaturverzeichnis Seite 43
Der Startschuss für den Euro ist gefallen. Die Bürger der Europäischen Union halten das „neue Geld“ zwar noch nicht in ihren Händen, als Buchgeld gibt es den Euro jedoch schon.
Im Sommer 1998 - also ein halbes Jahr vor der Einführung des Euro - stellte der damalige Kommissionspräsident Jacques Santer in einer feierlichen Rede seinem Publikum und sich die Frage: „Wie schaffen wir es, dass der Euro auch wirklich ein Erfolg wird?“. Drei Antworten konnte er zu diesem Zeitpunkt geben: „Zunächst gilt es, den Euro konkret einzuführen. Sodann muss sich die Europäische Zentralbank die notwendige Autorität verschaffen. Schließlich ist der Beweis zu erbringen, dass eine föderal ausgerichtete europäische Zentralbank bestehen kann, auch wenn es keine wirklich föderale europäische Regierung gibt.“ (Santer (1998): http://europa.eut.int)
Bevor ich die konkrete Einführung des Euro näher beleuchte, möchte ich den langen Weg und die Entwicklung zur Wirtschafts- und Währungsunion erläutern. Dabei werde ich entscheidende Stationen wie den Werner-Plan, das Europäische Währungssystem und den Delors-Bericht beschreiben, die Kontroverse um den Integrationsweg verdeutlichen und die Entwicklungen nach der Unterzeichnung des Maastrichter Vertragswerkes veranschaulichen. Nachdem der Rechtsrahmen der neuen europäischen Währung geschaffen, der Stabilitäts- und Wachstumspakt unterzeichnet, die bilateralen Umrechnungskurse festgeschrieben und schließlich das EWS-II eingerichtet wurde, war es bis zur Einführung des Euro nicht mehr weit.
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Das Europäische System der Zentralbanken, auf das ich im fünften Kapitel detailliert eingehen werde, wurde 1998 eingerichtet. Da die Unabhängigkeit der EZB, ihre Geldpolitik und die geldpolitischen Instrumente auf die Stabilitätsentwicklung des Euro Einfluss nehmen, werde ich auch diese Themenbereichen berücksichtigen.
Im Vorfeld der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde besonders in Expertenkreisen äußerst heftig diskutiert.
„Die Deutschen sind stolz auf ihre stabile D-Mark. Durch den Euro, der genauso stabil sein wird, wird sich nichts ändern“. So äußert sich Heiner Geissler und erklärt, welche positiven Auswirkungen die Währungsunion haben wird. Ralf Dahrendorf hingegen ist sich sicher, dass die „Währungsunion an den Hauptthemen Europas vorbei (geht) und (...) den Kontinent (teilt)“. Er warnt regelrecht davor, mit der Einführung des Euro einen schweren Fehler zu begehen. Anhand dieser beiden beispielhaften Äußerungen wird deutlich, wie unterschiedlich das „neue Geld“ bewertet wird und wie leidenschaftlich die konträren Positionen jeweils verfochten werden.
Der großen Debatte um den Euro werde ich mich in Kapitel VI zuwenden. Aus der Vielzahl der Argumente, die die Verfechter der Pro- und Contra - Positionen anführen, habe ich exemplarisch einige unterschiedliche Aspekte ausgewählt. Leider war es mir nicht möglich, alle Argumente, die ich in der Literatur vorgefunden habe, zu berücksichtigen.
Die wichtige Kontroverse über den Integrationsweg bzw. die Diskussion über eine vorangehende Währungsunion ohne vollendete politische Union hätte ich - meines Erachtens - sehr ausführlich darstellen müssen und nicht in wenigen Sätzen abhandeln können. Aus Platzgründen habe ich diesen Aspekt ausgelassen.
Der Weg zur Wirtschafts - und Währungsunion
Die europäische Einigungsbewegung verfolgte nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch die Benelux - Staaten, Italien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1951 das Ziel einer wirtschaftlichen Integration. Durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge (1957) konnten am 1.1.1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) in Kraft treten. Kern des EWG - Vertragswerkes war
• zum einen das Erreichen einer Zollunion bis 1970, die den Abbau der Zollschranken zwischen den Unterzeichnerländern und den Aufbau eines gemeinsamen Zolltarifs gegenüber Drittländern bedeutete,
• zum anderen ein Gemeinsamer Markt mit freiem Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.
Man einigte sich auf die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (Art. 3 Ziff. G, Art. 104 EWGV), eine nationale Konjunkturpolitik unter Berücksichtigung gemeinsamer Interessen (Art. 103 EWGV) und die Abstimmung der Währungspolitiken (Art. 105 EWGV), um das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes zu gewährleisten (vgl. Busch 1994: S. 18).
Nach der damals geltenden Währungsordnung von Bretton - Woods aus dem Jahr 1944 herrschte in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ein System fester Wechselkurse. Jede einzelne Währung erhielt eine feste Parität zum Dollar und dieser wiederum eine feste Parität zum Gold. Die Teilnehmerländer mussten sich verpflichten, diese festen Wechselkurse zu sichern, indem sie entsprechende An - und Verkäufe am Devisenmarkt tätigten. Abweichungen von den festen Leitkursen waren nur in einer Marge von 1,5% zugelassen. Außerdem mussten
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bestimmte Einzahlungen im neugegründeten Internationalen Währungsfonds (IWF) geleistet werden. Wenn es notwendig war, konnten aus diesem Fonds Devisenkredite an die teilnehmenden Länder vergeben werden. Einseitigen Wechselkursveränderungen sowie Handelsbeschränkungen oder
Devisenbewirtschaftung zur Verteidigung des Wechselkurses durch einzelne Teilnehmerländer, die in Zahlungsnot geraten waren, sollte somit vorgebeugt werden.
Nach großen Problemen innerhalb des Währungssystems in den 60er Jahren kam es für den Dollar und einige europäische Währungen zu Auf - und Abwertungen, die schließlich im November 1968 zu einer großen Währungskrise führten. Im folgenden Jahr mussten daher der französische Franc ab- und die D-Mark aufgewertet werden.
Durch die Vollendung der Zollunion fiel die Außenhandelspolitik in den Bereich der Gemeinschaftspolitik und wurde damit der eigenständigen nationalen Politik entzogen.
2.1 Der Werner - Plan
1970 wurde mit dem Werner - Plan, benannt nach dem luxemburgischen Premierminister Pierre Werner, ein erstes Konzept zur Einführung einer Wirtschafts - und Währungsunion (WWU) erstellt, dass ein System fester Wechselkurse und sogar die Möglichkeit einer einheitlichen Währung vorsah. Die Verwirklichung der Wirtschafts - und Währungsunion sollte in drei Stufen im Zeitraum von 1971 bis 1980 erfolgen. Dafür schlug der Werner - Ausschuss Maßnahmen in vier zentralen Bereichen vor.
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Die Zusammenarbeit in Währungsfragen sollte verstärkt werden, um die Bandbreiten für Wechselkursfluktuationen nach und nach abzubauen und letztlich eine gemeinsame Währung bzw. Währungsunion zu erreichen. Der Koordinierung und Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken kam ein großer Stellenwert zu, um eine Basis für den Wegfall von Wechselkursanpassungen zu schaffen.
Außerdem sollte es durch die Kompetenzenübertragung von nationalstaatlicher Ebene auf die Gemeinschaft zu einer Supranationalisierung der Wirtschaftspolitik kommen.
Des weiteren sah der Plan die Schaffung eines Binnenmarktes vor, für den alle Grenzen des Personen- Dienstleistungs- , Güter- und Kapitalverkehrs aufgehoben werden mussten. Damit der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der Gemeinschaft gefördert würde, sollte zudem für eine gemeinschaftliche Struktur - und Regionalpolitik gesorgt werden (vgl. Thiel 1998: S. 148). Für die erste Stufe sah der „Werner - Plan“ drei Regelungen vor: Zuerst sollte ein System kurz - und mittelfristiger Währungsbeistände geschaffen werden. Danach plante der Ausschuss, ein gemeinsames Interventionssystem der nationalen Notenbanken einzurichten. Als dritter Aspekt wurden schließlich Maßnahmen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken angeführt. Die Bandbreiten für Abweichungen von den vereinbarten Leitkursen (Paritäten) sollten in der ersten Stufe von den im Bretton - Woods - System vorgeschriebenen 1,5% auf 1,2% verringert werden. Weil bisher der Dollar als Leitwährung galt, und somit die Leitkurse aller Währungen an ihn gebunden waren, konnten sich die Wechselkursfluktuationen zwischen den Währungen der Gemeinschaft verdoppeln, bevor die Notenbanken intervenieren mussten. Ein Zusammenhalt zwischen den europäischen Währungen sollte durch die 1,2% - Marge hergestellt werden.
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Das Bild der „Schlange im Tunnel“ entstand, die sich innerhalb der im Bretton -Woods - System zulässigen Bandbreite für Wechselkursfluktuationen der europäischen Währungen im Verhältnis zum Dollar als enges Band bewegte. Im März 1973 wurden die Wechselkurse freigegeben. Die Währungsschlange verließ den „Tunnel“, wodurch sich die Mitgliedswährungen nun im 2,25% Band gemeinsam gegenüber allen anderen Währungen bewegten. Der Versuch, zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten feste Wechselkurse aufrecht zu erhalten, nachdem die Wechselkurse im internationalen System freigegeben worden waren, schlug fehl.
An das übriggebliebene europäische Festkurssystem zwischen der D - Mark und kleineren EG - Währungen schlossen sich nur Norwegen, Schweden, Österreich und die Schweiz an (DM - Block).
Trotzdem behielt die Gemeinschaft die zweite Stufe weiterhin im Auge. In der Europäischen Gemeinschaft wurden in den 70er Jahren verschiedene Beistandsmechanismen vereinbart.
1970 wurde durch ein Abkommen zwischen den Zentralbanken ein kurzfristiger Währungsbeistand ermöglicht. Im Falle eines vorübergehenden
Zahlungsbilanzdefizits konnte dem betreffenden Mitgliedstaat zur Deckung des Finanzierungsbedarfs ein Kredit eingeräumt werden. Dieser kurzfristige Währungsbeistand lief über einen Zeitraum von drei Monaten und konnte zweimal um drei Monate verlängert werden.
Ein Jahr später - 1971 - führte der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft einen mittelfristigen Beistandsmechanismus ein. Innerhalb dieses Systems wurden vom Rat bei nachhaltigen Zahlungsbilanzschwierigkeiten eines Mitgliedstaates unter bestimmten Auflagen Kredite gewährt, deren Laufzeit zwei bis fünf Jahre betrug (Busch (1994), S. 27f). Im Rahmen des EWS (s. 2.2) entstand als dritter Mechanismus die sehr kurzfristige Finanzierung, die ich im folgenden Kapitel „Das Europäische Währungssystem“ (S.12) erläutern werde.
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Die zweite Stufe, die 1974 beginnen sollte, kam nicht zustande. Der Ministerrat konnte sich lediglich über die Durchführung der ersten Stufe einigen. Zwar wurde im Oktober 1972 eine Entscheidung über den Eintritt in die zweite Stufe gefällt, Uneinigkeit bestand jedoch weiterhin über deren Ausgestaltung. Enttäuscht stellt man fest, dass es zu keiner Koordination und Annäherung im Bereich der nationalen Politik und vor allem der Wirtschaftspolitik gekommen war
- die Differenzen in den Inflationsraten hatten sich sogar vergrößert. Die Instrumente zur Koordinierung der Wirtschafts - und Währungspolitiken auf europäischer Ebene wurden erweitert, so dass im Jahre 1973 der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) die Arbeit aufnehmen konnte. Sein Aufgabenbereich erstreckte sich auf die Koordinierung der
Devisenmarktinterventionen zwischen den Notenbanken sowie auf den kurzfristigen Währungsbeistand. Doch auch diese Verbesserung und Erweiterung der Instrumentarien konnte nicht zu einem Beschluss über die zweite Stufe verhelfen.
In der Debatte über den Werner-Plan spalteten sich die Experten in zwei Gruppen: die Ökonomisten und die Monetaristen. Auf die kontrastierenden Positionen dieser Gruppen werde ich in Kapitel III detailliert eingehen. Drei negative Entwicklungen prägten die wirtschafts - und währungspolitischen Entwicklungen dieser Jahre:
-der Werner - Plan scheiterte, da in stabilitätspolitischen Zielvorstellungen kein Grundkonsens herrschte (s.o.),
-es konnten keinerlei Fortschritte in der Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken erzielt werden,
-die ungleiche Entwicklung zwischen den Staaten innerhalb der europäischen Gemeinschaft wurde nicht reduziert.
Auf Initiative von Giscard d´Estaing (französischer Staatspräsident) und Helmut Schmidt (deutscher Bundeskanzler) wurde 1978 durch den Europäischen Rat das Europäische Währungssystem (EWS) geschaffen. Zwischen den
Mitgliedswährungen mussten von nun an feste, aber anpassungsfähige Wechselkurse mit einer Schwankungsbreite von 2,25% eingehalten werden, die gegenüber der neuen Verrechnungseinheit ECU festgelegt wurden. Im EWS - System, dass rückwirkend zum 1.1.1997 in Kraft trat, wurde bewusst auf eine Supranationalisierung der Wirtschaftspolitik verzichtet, die Währungsunion mit einem gemeinsamen Zentralbanksystem nicht als Ziel formuliert und die Vollendung des Binnenmarktes ausgelassen, um einem Misserfolg wie dem Werner - Plan vorzubeugen (vgl. Busch 1994: S. 22). Das Ziel des neuen Währungssystems bestand darin, durch die Verrechnungseinheit ECU (European Currency Unit) einen neuen Leitkurs festzulegen und die engen Bandbreiten für Wechselkursschwankungen von ±2,25% an dieser ECU zu orientieren. Im EWS herrschte ein Regime fester Wechselkurse: es wurden feste aber anpassungsfähige Wechselkurse eingeführt. Die Teilnehmerstaaten vereinbarten für ihre Währungen bilaterale Leitkurse (Paritätengitter). Im Falle einer Überschreitung der Bandbreite von ± 2,25% waren die nationalen Notenbanken zu Interventionen verpflichtet, um ihre eigene Währung zu stützen. Ausnahmen wurden der italienischen Lira, der spanischen Peseta und dem britischen Pfund Sterling eingeräumt. Die künstlich geschaffene Recheneinheit ECU setzte sich bei der Gründung des Währungssystems aus einer Gewichtung der acht Währungen der Mitgliederstaaten zusammen, die auf die jeweilige Wirtschaftskraft bezogen war. Gemessen wurde die Wirtschaftskraft am ökonomischen Gewicht der Volkswirtschaft, ihrem Anteil am EG - Sozialprodukt und dem Intra - EG - Handel
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sowie nach der Höhe ihrer Quote im kurzfristigen Beistandsmechanismus. Zu den acht Währungen der EWS - Gründerstaaten wurden die griechische Drachme (17.09.1984), die spanischen Pesata und der portugiesische Escudo (21.09.1989) aufgenommen und das EWS somit auf elf Währungen erweitert. Die Bandbreite von ± 2,25% wurde im Zeitraum von 1979 bis 1990 für die italienische Lira auf ± 6% ausgeweitet, später der spanischen Peseta (1989), dem britischen Pfund Sterling (1990) und dem portugiesischen Escudo (1992) ebenfalls eine größere Schwankungsbreite von ± 6% gewährt (Busch 1994: S. 22f.). Auf - und Abwertungen (Realignments) waren nur dann möglich, wenn zuvor eine Einigung zwischen allen EWS - Staaten stattgefunden hatte. Die Mitgliedstaaten übertrugen dem Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (vgl. 2.1) mit dem Übergang zum EWS 20% ihrer Gold- und Dollarreserven. Diesen Staaten schrieb das EFWZ im Gegenzug einen entsprechenden ECU-Betrag gut. Die Aufgaben des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit bestanden
• in der Förderung des Saldenausgleichs zwischen den nationalen Zentralbanken der EG-Staaten,
• in der Unterstützung des Interventionssystems des EWS durch die Verwaltung der Finanzierungskonten im Rahmen des sehr kurzfristigen Beistandsmechanismus,
• in der Verwaltung der Kredite, die im Rahmen des kurzfristigen Währungsbeistandes vergeben wurden (Busch (1994): S.29).
Die nationalen Zentralbanken mussten im EWS über ausreichende Mittel verfügen, um durch Interventionen die vereinbarten Kurse verteidigen zu können. Aufgrund von Defiziten in der Devisenbilanz einzelner Zentralbanken musste es für die Währungsbehörden Kreditmechanismen geben, die die Einhaltung der Interventionsverpflichtungen ermöglichten.
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Dabei standen den Währungsbehörden drei Beistandsmechanismen zur Verfügung, die z.T. bereits im Vorfeld des Europäischen Währungssystems entstanden waren (siehe 2.1):
• der kurzfristige Währungsbeistand (seit 1970)
• der mittelfristige finanzielle Währungsbeistand (seit 1971)
• die sehr kurzfristige Finanzierung (im Rahmen des EWS) Bei der sehr kurzfristigen Finanzierung stellten sich die Zentralbanken Kreditfazilitäten gegenseitig zur Verfügung. Die Höhe dieser Kredite wurde nicht begrenzt, weil die Zentralbanken im Zusammenhang mit den verbindlichen Interventionen ohne Einschränkungen zur Verteidigung der Kurse verpflichtet waren. Die Laufzeit der sehr kurzfristigen Kredite betrug zunächst 45 Tage, wurde jedoch nach dem „Nyborger - Abkommen“ um einen Monat verlängert (vgl. Busch (1994): S.27f.).
Im Jahr 1989 legte Jacques Delors einen detaillierten Plan für eine Währungsunion vor. Dieser „Delors - Bericht“ diente als Grundlage für den Maastrichter Vertrag, der von allen zwölf Mitgliedsländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) im März 1992 unterzeichnet wurde. Delors sah den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. In der ersten Stufe galt es, die Wirtschafts- und Währungspolitik der einzelnen Mitgliedsländer besser zu koordinieren. Dabei waren die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, eine verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen sowie die Stärkung des Zentralbankdirektoriums von besonderer Bedeutung.
Die zweite Stufe, die am 1.Januar 1994 in Kraft treten sollte, schrieb die Einrichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) vor, welches schließlich als Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EZB) angesehen wurde.
Für die dritte und letzte Stufe sah der Delors - Bericht die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen sowie die allmähliche Umstellung auf die neue Währung vor. Die Europäische Zentralbank sollte zum Zeitpunkt der Einführung der Gemeinschaftswährung ihre Tätigkeit aufnehmen und die Verantwortung für die Währungspolitik der Union tragen. Des weiteren wurden die Erhaltung der Geldwertstabilität und die Verantwortung für die Wechselkurspolitik gegenüber Nichtmitgliedern der EU, die mit dem Ministerrat geteilt wurde, als Ziele formuliert. Der Übergang zur dritten Stufe sollte jedoch nicht automatisch erfolgen, die einzelnen Mitgliedsstaaten mussten sich im Vorfeld für die Teilnahme „qualifizieren“. Als Maßstab für diese Qualifizierung wurden vier Konvergenzkriterien festgelegt, auf die ich in Kapitel 4.1.1 detailliert eingehen werde.
Kontroverse um den Weg zur Währungsintegration
3.1 Monetaristen versus Ökonomisten
Im Zusammenhang mit dem Werner - Plan entfachte eine kontroverse Debatte, die die Wirtschaftsexperten in zwei Gruppen spaltete. Die “Monetaristen” auf der einen sowie die “Ökonomisten” auf der anderen Seite stritten um die Frage, ob eine gemeinsame europäische Währung als “Krönung” am Ende des Prozesses zu einer politischen Union stehen, oder umgekehrt schon vorher als “Lokomotive” den politischen Einigungsprozeß vorantreiben sollte.
Die Monetaristen vertreten die “Grundsteintheorie”, in der zunächst in Form einer Währungsunion der Grundstein und Motor (vgl. Thiel, 1998: S. 149) für eine anschließende Wirtschaftsintegration gelegt wird. Feste Wechselkurse und die gegenseitige Beistandsverpflichtung zu Stützungskäufen sowie eine frühe Währungsunion führen nach Ansicht dieser Expertengruppe zur
Vergemeinschaftung weiterer Politikbereiche, schlussendlich also zur politischen Union. Es handelt sich hierbei um einen Standpunkt, der vor allem von französischer Seite vertreten wurde.
Die sogenannte “Krönungstheorie”, die durch die Ökonomisten vertreten wurde und wird, setzt zunächst Fortschritte in der Koordinierung und Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken voraus. Sobald die Voraussetzung einer hohen wirtschaftlichen Konvergenz erfüllt ist, darf sie durch eine einheitliche Währung gekrönt werden. Neben der engen Kooperation hinsichtlich der
konjunkturpolitischen Instrumente als Grundvoraussetzung einer europäischen Währungsunion muss eine weitgehende Angleichung der wirtschaftspolitischen
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Zielvorstellungen und Rahmendaten erreicht werden. Diese Position verteidigten besonders die Vertreter der Deutschen Bundesbank (vgl. Sarrazin (1998): S.78). Der Werner - Plan führt beide Theorien in einem Kompromiss zusammen, der eine parallele Entwicklung zwischen wirtschafts- und währungspolitischer Integration verfolgt.
Da die politische Union Europas bislang noch nicht verwirklicht wurde, die europäische Währungsunion hingegen spätestens mit der Einführung des Euro als Münz- und Papiergeld im Jahr 2002 vollendet ist, lässt sich die tatsächliche Entwicklung und Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion in den Zusammenhang der „Grundsteintheorie“ - dem Prinzip der Monetaristen -einordnen.
Kapitel IV
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Der Maastrichter Vertrag und die Entwicklung nach
Im Maastrichter Vertrag wurden für den Eintritt in die Wirtschafts - und Währungsunion
1 vier Kriterien formuliert: 1. Das Erreichen eines hohen Grades an Preisstabilität: Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten. 2. Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand: Das öffentliche Defizit soll nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und das Verhältnis der Gesamtstaatsverschuldung zum BIP soll nicht über 60% liegen. 3. Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus im EWS:
Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die Währung des Landes innerhalb der Grenzen des Europäischen Wechselkursmechanismus bewegt haben. 4. Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedsstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus:
Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei Länder liegen, die in dieser Hinsicht im Vorjahr am besten abschnitten. 4.2. Entwicklungen nach Maastricht
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4.2.1 Der Europäische Rat von Madrid (15./16. Dez. 1995)
Im Dezember 1995 tagten die Staats - und Regierungschefs in Madrid, um den organisatorischen Rahmen für die Einführung der europäischen Währung abzustecken.
Die einheitliche Währung wurde auf den Namen „Euro“ getauft. Besonders von deutscher Seite wurde viel Wert darauf gelegt, mit diesem Namen zu verdeutlichen, „daß (!) die einheitliche Währung eine grundsätzlich andere Qualität hat als die mit dem EWS eingeführte Korbwährung ECU“ (Thiel 1998: S.179), so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Bei der Wahl des Namens wurde außerdem berücksichtigt, „daß (!) das Symbol für die einheitliche Währung in den Sprachen aller Mitgliedsstaaten verständlich sein, die gleiche Schreibweise und eine ähnliche Aussprache haben sollte“ (Thiel 1998: S. 179). Des weiteren stand auf der Tagesordnung der Staats- und Regierungschefs die Ausarbeitung eines detaillierten Szenarios für die neue Währung. Die Vorbereitung hierzu erfolgte in Form zweier Studien zur technischen Einführung: Die Europäische Kommission legte das Grünbuch „Eine Währung für Europa“ vor; das EWI fügte ein Übergangsszenario in seinen Jahresbericht mit ein. Der Weg zum Euro lässt sich nach den Entscheidungen in Madrid in drei Phasen darstellen:
Die erste Phase sollte im Mai 1998 beginnen, wenn im Rat die Entscheidung über den Teilnehmerkreis an der WWU gefallen ist.
Die Abstimmung erfolgte mit qualifizierter Mehrheit der gewichteten Stimmen der Mitgliedsstaaten (Staats - und Regierungschefs). Als „Richtschnur“ für diese Entscheidung wurden die Erfüllung und Einhaltung der Konvergenzkriterien 1 In der Literatur findet man z.T. auch eine Aufteilung in fünf Konvergenzkriterien. Da das
öffentliche Defizit und die Gesamtverschuldung (2.) im EGV (Art.121) sowie seinem Protokoll (12)
zusammengefasst werden, habe ich analog dazu die Kriterien in vier Punkte unterteilt.
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herangezogen. Gleichzeitig mit der Entscheidung über den Teilnehmerkreis legte der Rat der Wirtschafts - und Finanzminister (ECOFIN) die bilateralen Wechselkurse fest. Anschließend begannen die technischen und institutionellen Vorbereitungen. Die beteiligten Regierungen ernannten neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten auch das Direktorium der Europäischen Zentralbank, die zusammen mit dem ESZB (Europäischen System der Zentralbanken) eingerichtet wurden.
In der zweite Phase, die am 1.1.1999 begann, wurden die Umrechnungskurse zwischen den Währungen der Teilnehmerländer und gegenüber dem EURO unwiderruflich festgelegt.
Ausschlaggebend war hierfür der Kurs der nationalen Währung zur ECU, die von diesem Moment an ihre Existenz verlor.
Der Wert der neuen Währung sowie die einheitliche Geldpolitik fallen in den Verantwortungsbereich der ESZB, die mit dem oben genannten Datum ihre Arbeit aufnahm.
Aus ökonomischer Perspektive gibt es nun bereits eine einheitliche Währung, da sich der Wert zwischen dem Euro und den nationalen Währungen nicht mehr verändern kann. Allerdings wurde die neue Währung zunächst (ab dem 1.1.1999) „nur“ als Buchgeld bzw. zur Verrechnung eingeführt. Erst 2002 erhalten die Bürger des „Euro-Landes“ die gesamteuropäische Währung als Noten oder Münzen. Mit der dritten Phase, deren Beginn der Rat der Staats- und Regierungschefs auf den 1. Januar 2002 datiert hat, werden schließlich die neuen Noten und Münzen ausgegeben. Als Zeitraum für die Umstellungsdauer der nationalen Währungen auf den EURO einigte man sich auf 6 Monate; ab dem 1. Juli 2002 verlieren die nationalen Währungen ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel. Das Übergangsszenario orientiert sich an vier Überlegungen: (1) technische Durchführbarkeit:
Eine Übergangszeit für die Teilnehmerstaaten ist vorgesehen, um nationale Gesetze zu ändern und alle technischen Voraussetzungen zu erfüllen.
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Außerdem stellt der Übergang zur neuen Währung eine große logistische Herausforderung dar: 12 - 13 Mrd. Euro - Noten werden z.B. allein für den deutschen Geldmarkt kalkuliert, die Vorlaufzeit für den Druck der Geldnoten muss auf 1 - 1,5 Jahre angesetzt werden. Trotzdem soll die Voraussetzung erfüllt werden, dass die Umstellung so kostengünstig wie möglich abläuft. (2) Unumkehrbarkeit:
Mit dem ersten Tag der Festschreibung der Wechselkurse ist der Euro die einzige rechtlich gültige Währung im Euro - Raum. Das bedeutet, dass alle Guthaben und Kredite zum 1.1.1999 auf Euro umgestellt werden. Auch Neuemissionen von Staatsanleihen werden in Euro getätigt. Von diesem Zeitpunkt an interveniert die EZB auf den Devisenmärkten ebenfalls in Euro. (3) Rechtssicherheit:
Auf dem Europäischen Rat von Dublin (siehe folgender Abschnitt) gehen die Staats- und Regierungschefs noch einmal explizit auf dieses Problem ein. Es wird festgelegt, dass
-der rechtliche Status des Euro gesichert ist,
-ein klares Verhältnis zu den nationalen Währungen herrscht,
-die Umstellungsprozeduren zweifelsfrei vereinbart sind, um Begünstigungen oder Benachteiligungen auszuschließen. (4) Einführung transparent gestalten:
Dieser Grundsatz wird festgeschrieben, um Zweifel und Ängste der Bürger aufzufangen. (Becker 1998: S.51f.)
4.2.2 Der Europäische Rat von Dublin (Dezember 1996)
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Ein Jahr nach der Tagung in Madrid traf der Europäische Rat in Dublin zusammen. Im Vordergrund dieses Treffens stand der „Stabilitäts - und Wachstumspakt“, der zuvor vom deutschen Finanzminister Theo Waigel angeregt worden war. Bevor ich jedoch auf den Pakt detaillierter eingehe (4.3), möchte ich zuvor kurz organisatorische Fragen und die weiteren Entscheidungen der Dubliner Konferenz aufzeigen.
Die wichtige Frage der Abstimmung der an der dritten Stufe teilnehmenden Mitgliedstaaten mit nicht integrierten EU - Mitgliedsstaaten wurde geklärt. Mit Beginn der Wirtschafts - und Währungsunion sollte ein reformierter Wechselkursmechanismus (EWS - II) die währungspolitischen Beziehungen zwischen den teilnehmenden („ins“) und den nicht - teilnehmenden Staaten („outs“ bzw. „pre- ins“) an der Währungsunion regeln. Diese Überlegungen zielten darauf, negative Auswirkungen der unterschiedlichen währungspolitischen Anbindung an den Binnenmarkt zu vermeiden, um eine mögliche integrationspolitische Spaltung zu verhindern und möglichen Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt durch
Währungsabwertungen der nicht - Teilnehmer vorzubeugen. Das EWS - II erhält als Leitwährung den Euro. In diesem Wechselkurssystem gibt es ein breites Band für Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nicht - Teilnehmer. An den Grenzwerten des Währungsbandes ist die EZB zu Interventionen verpflichtet. Die Verantwortung für das EWS - II trägt ein erweiterter Rat der EZB - Zentralbankpräsidenten der 15 EU -Mitgliedstaaten.
Die Dubliner Beratungen befassten sich außerdem damit, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwendung des Euro zu schaffen. So wurde die Kontinuität privatwirtschaftlicher Verträge gesichert, wurde über die Umtauschrelationen der nationalen Währungen auf den Euro entschieden sowie einheitliche Vorschriften für das Auf - und Abrunden (zur Vermeidung von Inflationsschüben) eingeführt (Becker 1998: S.52f.)
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde am 16. Oktober 1996 in Dublin durch die Kommission vorgelegt und am 16. Juni 1997 in Amsterdam in Form einer Verordnung des Ministerrates verabschiedet. Der Stabilitätspakt stellt als sekundäres Gemeinschaftsrecht eine Ergänzung zu Artikel 104c des Maastrichter Vertrages dar (Hahn (1997): S.13f.).
Die Sicherung der dauerhaften wirtschafts - und währungspolitischen Konvergenz war mit Artikel 109j 2 bereits Bestandteil des Maastrichter Vertrages. Die bisherigen Regelungen erschienen jedoch nicht als ausreichend, um die „Dauerhaftigkeit der (...) erreichten Konvergenz“ (Art. 109j) tatsächlich zu sichern. Der vorgesehene Mechanismus zur Feststellung übermäßiger Defizite und der
Sanktionsmechanismus auf der Basis der „kann“- Bestimmung (Art. 104c) wurden als zu wenig „streng“ bzw. zu wenig konkret angesehen. Mit dem Stabilitätspakt sollten die Lücken des Vertragswerkes geschlossen werden, indem er darauf abzielte, die Vorgabe (Art. 109j) zu konkretisieren, zu ergänzen bzw. zu straffen und berechenbar zu machen. Der Vorschlag der deutschen Bundesregierung wollte der Kritik begegnen, dass die in Art. 104c vorgesehenen Verfahren zu langwierig und die dort vereinbarten Sanktionsmechanismen nicht glaubwürdig und nicht abschreckend genug seien (Deutsche Bank 1998: S. 37). Der damalige deutsche Finanzminister Theo Waigel legte daher am 10. November 1995 den „Waigel - Plan“ als Vorschlag eines Stabilitätspaktes vor. Er sah eine Straffung des Verfahrens bei übermäßigem Defizit durch das Festsetzen bestimmter Fristen vor und verschärfte zusätzlich
2 Abweichend vom übrigen Text dieser Ausarbeitung habe ich in Abschnitt 4.3 „Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt“ die „ex-Artikel“ (Artikel des Maastrichter Vertrages) angegeben, da der
Stabilitätspakt gemeinsam mit dem Amsterdamer Vertrag verabschiedet wurde und sich die Kritik
im Vorfeld des Paktes auf den Maastrichter Vertrag bezog.
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inhaltlich die einzelnen Kriterien 3 . Waigels Überlegungen stießen auf juristische Hindernisse aufgrund des „automatischen“ Sanktionsmechanismusses und wurden im Ausland kritisch aufgenommen (Hahn (1997):S.6ff.). Im Stabilitätspakt fanden folgende Elemente Eingang, die der Finanzpolitik einen Ordnungsrahmen geben sollten:
Alle Mitgliedstaaten verpflichteten sich, an dem mittelfristigen Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses festzuhalten, um geeignete Voraussetzungen für die Preisstabilität und für ein nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Diese Verpflichtung soll den Mitgliedstaaten helfen, normale Konjunkturschwankungen zu bewältigen und zugleich dafür sorgen, dass das öffentliche Defizit innerhalb des Referenzwertes von 3% bleibt. Innerhalb der sogenannten „Stabilitätsprogramme“ halten die Mitgliedstaaten Angaben für ihre mittelfristige Haushaltsplanung fest, die im Rahmen der multilateralen Überwachung überprüft werden. Auf Abweichungen von dieser Haushaltsplanung reagiert ein Frühwarnsystem, bevor ein übermäßiges Haushaltsdefizit entsteht.
Im Falle einer Überschreitung der 3 - Prozent - BIP - Marge (öffentliches Defizit) gilt die Vorschrift, dass das betreffende Land eine unverzinsliche Einlage in angemessener Höhe - die Stabilitätseinlage - leisten muss. Wenn das Defizit nach zwei Jahren noch nicht zurückgeführt wurde, wird die Stabilitätseinlage in eine Geldbuße umgewandelt. Je nach Höhe des Defizits beträgt die Zwangseinlage 2% des BIP plus einer zusätzlichen variablen Komponente (1/10 des Betrages, um den die Drei - Prozent - Marge überschritten wird).
3 So sollte bei wirtschaftlicher Normallage ein Haushaltsdefizit von 1% angestrebt werden, die
Überschreitung der 3%-Grenze nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt sein und ein
automatischer Sanktionsmechanismus bei Überschreiten der 3%-Grenze eingeführt werden.
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Bei besonderen Ausnahmesituationen wird das Land, das ein übermäßiges öffentliches Defizit aufweist, von den Sanktionen befreit. Als Beispiele für ein solches „ungewöhnliches Ereignis“ (Thiel 1998: S. 173) gelten Naturkatastrophen oder schwere wirtschaftliche Rezessionen. Bei einem jährlichen Rückgang von 0,75 bis zu 2% greift ein komplizierter Sanktionsmechanismus: Der Rat kann bei einem Wachstumsrückgang von weniger als 2% aufgrund der Darlegungen des Mitgliedstaates dann eine Ausnahmesituation feststellen, „wenn es sich um einen sehr plötzlichen und unverhältnismäßig starken Wachstumseinbruch handelt“ (Thiel 1998: S.174). Bei einem Rückgang von 0,75% und weniger wird davon ausgegangen, dass keine Ausnahmesituation vorliegt.
Der Stabilitätspakt soll die nachhaltig stabilitätsorientierte Ausrichtung der Finanzpolitik sicherstellen, ohne die Finanzpolitiken zu vergemeinschaften. Nationale Parlamente und Regierungen bleiben in der Verantwortung über die Finanzpolitik, sie entscheiden weiterhin über Höhe und Struktur ihrer Ausgaben und Einnahmen. Wenn die Vorgaben des Stabilitätspaktes eingehalten werden, können die Mitgliedstaaten einen bestimmten Spielraum nutzen, um eventuelle konjunkturelle Schwächephasen durch Maßnahmen aufzufangen, die im Ermessen des jeweiligen Staates selbst liegen. Als Voraussetzung dafür gilt, dass die Staaten in normalen Konjunkturlagen einen in etwa ausgeglichenen Haushalt aufweisen (Thiel 1998: S. 173f.; vgl. auch Deutsche Bank 1998: S.37f.).
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4.3.2 Der Stabilitätspakt als Stützpfeiler für dauerhaft
stabiles Geld?
Obwohl durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit präzisiert und verschärft werden konnte, blieben doch einige Kritikpunkte und offene Fragen.
Wenn der jeweilige Mitgliedstaat im Falle eines übermäßigen Defizits gemäß den Empfehlungen des Rates geeignete Maßnahmen ergreift, so ruht das Verfahren. Um zu beurteilen, ob es sich um sinnvolle Maßnahmen handelt, müssen öffentlich bekannt gegebene Regierungsbeschlüsse zu Rate gezogen werden. Für den Fall, dass der Rat erkennt, dass die zunächst als wirksam angesehenen Maßnahmen zur Zurückführung des Defizits nicht ausreichen, ist im Stabilitätspakt allerdings nicht klar geregelt, ob der Rat das Verfahren sofort wieder aufnehmen muss. Solange die hinterlegte zinslose Einlage eines Mitgliedstaates nicht in eine Geldbuße umgewandelt worden ist, bleibt sie Eigentum des jeweiligen Staates. Wenn sich der Staat durch die Hinterlegung der zinslosen Einlage höher verschuldet, wird dies nicht auf seine Defizitquote angerechnet. Die „Strafe“ beläuft sich daher lediglich auf die zusätzlichen Zinskosten. Fraglich bleibt, ob diese Strafe zu einer Abschreckung ausreicht.
Eine klare Regelung hinsichtlich der Daten, die die Staaten im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung jeweils zum 1. März innerhalb der Stabilitätsprogramme angeben müssen, gibt es nicht. Es ist denkbar, dass manche Staaten nur Schätzungen der jeweiligen Ministerien angeben. Die Leitlinien über die Selbstverpflichtung der Verfahrensbeteiligten zur strikten und zügigen Anwendung des Stabilitätspaktes sind Teil einer politisch bindende Entscheidung. Ob sich die konsequente Anwendung der Verordnungen auch rechtlich durchsetzen lässt, ist unklar (vgl. Commerzbank (1998), S. 60). „Potentielle Sünder“ entscheiden, ob über aktuelle bzw. tatsächliche Sünder Sanktionen verhängt werden. Dieser Sanktionsmechanismus wird sehr kritisch
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bewertet und in Frage gestellt, da er von der Entscheidung der Mitgliedstaaten abhängig ist, also nicht automatisch greift (vgl. Jochimsen (1998): S. 195f.). Der Druck durch die Öffentlichkeit und die Finanzmärkte sowie das Bemühen um die Erhaltung des guten Rufes im Kreis der Finanzminister könnten jedoch dafür sorgen, dass die Vereinbarungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingehalten werden.
Bei einem übermäßigen Defizit werden die Entscheidungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit gefasst; auch die Staaten, die noch nicht an der Währungsunion teilnehmen, werden in die Beschlussfindung mit einbezogen. Die Praxis wird zeigen, ob dies die stringente Anwendung des Vertrages fördert oder hemmt.
Positiv wird bewertet, dass sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt oder sogar einen Haushaltsüberschuss anzustreben. Die WWU-Teilnehmerstaaten müssen dazu ein Stabilitätsprogramm vorlegen, das „Angaben über dieses Ziel und den Anpassungspfad in Richtung darauf“ (Commerzbank (1998): S. 60) beinhaltet 4 . Ein vergleichbares „Konvergenzprogramm“ erstellen die Staaten, die bislang noch nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen.
Die im mittelfristigen Haushaltsziel enthaltene „Sicherheitsmarge“ darf nicht zu knapp bemessen werden, da die Defizit-Obergrenze von 3% gemessen am Bruttoinlandsprodukt weithin als zu hoch angesetzt bewertet wird. Bei Wachstumsraten des BIP von maximal 3% bietet diese Obergrenze nur unbefriedigende Aussichten zur Rückführung der Schuldenstandsquote, die in vielen Teilnehmerländern nach in Kraft treten des Maastrichter Vertrages noch gestiegen ist. Ein Defizit von deutlich unter 3% ermöglicht hingegen einen finanzpolitischen Spielraum für Zusatzausgaben und Mindereinnahmen. Dieser Spielraum ist jedoch nach dem Wegfall der Wechselkurse und der nationalen Geldpolitik dringend notwendig, um wirtschaftliche Einbrüche und Schocks abdämpfen zu können.
4 Siehe auch Ausführungen zu den „Stabilitätsprogrammen“ im vorangegangenen Kapitel (4.3.1),
S.22
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Obwohl das Verfahren zur Vermeidung übermäßiger Defizite in der WWU durch den Stabilitätspakt verbessert wurde, fehlt weiterhin eine zentrale Autorität, die „haushaltspolitisches Wohlverhalten“ (Commerzbank (1998): S.61) erzwingen kann. Da es sich bei der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion um keinen gesamteuropäischen Staatenbund mit einer gemeinsamen Zentralgewalt handelt, bleibt das Grundproblem einer fehlenden maßgeblichen Zentral-Institution bestehen.
Die Kompetenzenübertragung der geldpolitischen Verantwortung auf die Europäische Zentralbank führt zum einen dazu, dass die
Verschuldungsbereitschaft der Mitgliedsländer gemindert wird, da sie sich in einem Geld verschulden müssen, für das die Europäische Zentralbank und nicht ihre nationale Notenbank zuständig ist.
Zum anderen erhöhen sich in einer Währungsunion die Verschuldungsanreize, da die Verschuldung eines Staates zu einer Zinssteigerung führt, die auf alle WWU-Teilnehmer verteilt wird, der Staat also nicht alleine tragen muss. Aufgrund der sehr hohen Arbeitslosigkeit in Westeuropa kann es durch Initiativen auf nationalstaatlicher Ebene zu einer Nachfrageausweitung kommen, um Arbeitsplätze zu schaffen. Auch divergente wirtschaftspolitische Konzepte und unterschiedliche währungspolitische Vorstellungen bleiben weiter bestehen. Lediglich eine Einigung zwischen den Mitgliedern der WWU über die ordnungspolitischen Grundsätze der im EG-Vertrag vorgesehenen „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ sowie eine kontinuierlich gesicherte tragfähige Finanzlage der öffentlichen Hand können den dauerhaften Erfolg einer Stabilitätsunion sichern.
5.1. Das Europäische System der Zentralbanken, seine
Ziele und Aufgaben
Die europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den Nationalbanken das Europäische System der Zentralbanken, kurz ESZB, das somit - vergleichbar mit dem deutschen Modell der Bundesbank und den Landeszentralbanken- aus zwei Stufen besteht. Das vorrangige Ziel des ESZB besteht in der Sicherung der Preisstabilität. Als nachgeordnetes Ziel verfolgt es die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft, die in Artikel 2 des EG -Vertrags festgelegten Prinzipien der Gemeinschaft zu fördern. Bei seiner Handlungsweise orientiert sich das ESZB an den in Artikel 4 genannten Grundsätzen und handelt „im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (vgl. Art. 105 (1) EGV). Durch den EG - Vertrag erhält das ESZB als grundlegende Aufgaben die Festlegung und Ausführung der gemeinschaftlichen Geldpolitik, die Durchführung von Devisengeschäften mit etwaigen Wechselkurszielen, die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten sowie die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme. (vgl. Art. 105 (2) EGV) Die Europäische Zentralbank hat das alleinige Genehmigungsrecht für die Ausgabe von Banknoten und Münzen im Raum der WWU, wobei die Regierungen der WWU - Mitgliedsstaaten weiterhin das Münzrecht behalten, der Umfang der Münzausgabe jedoch der Zustimmung der EZB bedarf (Art. 106). Des weiteren nimmt sie eine beratende Funktion wahr, wird zu allen Vorschlägen für Rechtsakte
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der EG in ihrem Zuständigkeitsbereich gehört und kann nationalen Behörden sowie EU -Organen gegenüber Stellung beziehen. Zu den
Rechenschaftspflichten der EZB gehören ein Jahresbericht und ein mindestens vierteljähriger Bericht zur Geldpolitik (vgl. Art. 113 EGV).
5.2 Institutionen der EZB und des ESZB
Die Europäische Zentralbank besitzt ein Direktorium, das für die laufende Geschäftsführung der EZB zuständig ist. Das Direktorium setzt sich aus seinem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren „in Währungs- und Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten“ (Art. 112 (2) b) EGV) zusammen. Die Mitglieder werden auf Empfehlung des Ministerrats (ECOFIN -Rat) einvernehmlich durch den Europäischen Rat für acht Jahre ernannt und können nicht wiedergewählt werden (Art. 112 (2) b) EGV). Das Direktorium bereitet die Sitzungen des EZB - Rates vor, „führt die Geldpolitik gemäß den Entscheidungen und Beschlüssen des EZB - Rates aus und erteilt den nationalen Zentralbanken die hierfür erforderlichen Weisungen“ (Sarrazin 1998, S, 112). Der EZB - Präsident und die weiteren Mitglieder des Direktoriums können zu Anhörungen des Europäischen Parlaments geladen werden (vgl. Art. 113 EGV). Die Mitglieder des Direktoriums bilden gemeinsam mit den Präsidenten der nationalen Zentralbanken den EZB - Rat, der als unabhängiges Organ arbeitet. In den vertraulichen Beratungen des Rates, der mindestens zehn Mal im Jahr tagen muss, kann mit mindestens zwei Dritteln der Mitglieder ein Beschluss gefasst werden. Für die Geldpolitik der Gemeinschaft sowie den Einsatz des geldpolitischen Instrumentariums ist der EZB - Rat zuständig. Zu den Entscheidungen des EZB - Rates gehören im Besonderen die Formulierung geldpolitischer Zwischenziele sowie die Bereitstellung von Zentralbankgeld (vgl. Sarrazin 1998: S. 111).
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5.3 Die Unabhängigkeit der EZB und des ESZB
Ein essentielles Merkmal der Europäischen Zentralbank ist ihre Unabhängigkeit von Weisungen politischer Instanzen. Dies gilt sowohl auf nationaler wie auch auf EU - Ebene. (vgl. Art. 108 EGV) Unabhängigkeit wird im Falle der Europäischen Zentralbank in vier Bereichen festgeschrieben: Personelle Unabhängigkeit:
Die Mitglieder des EZB - Rates werden für eine lange Amtsperiode von acht Jahren berufen, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen 5 . Dadurch ist „die persönliche Unabhängigkeit der Direktoriums - Mitglieder (...) insoweit sichergestellt, wie dies institutionell nur möglich ist“ (Sarrazin 1998: S. 112). Obwohl das Direktorium die laufenden Geschäfte führt und ihm damit eine große Macht zukommt, ist es dazu verpflichtet, seine Arbeit nach den Grundlinien auszurichten, die der EZB - Rat festlegt 6 . Finanzielle Unabhängigkeit:
„Das ESZB darf keine Überziehungs - oder andere Kreditfazilitäten an Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentliche Stellen vergeben (vgl. Art. 101 (1)). In Deutschland ist die Möglichkeit der Vergabe von Kassenkrediten an den Bund, die Länder sowie deren Sondervermögen durch die Bundesbank seit Beginn der Zweiten Stufe der Währungsunion im Jahr 1994 nicht mehr möglich. Anfang Mai 1998 wurde die Möglichkeit zur öffentlichen Kreditfinanzierung durch die Zentralbanken in allen Teilnehmerländern abgeschafft.“ (Commerzbank 1998: S. 27).
5 vgl. 5.2 Institutionen der EZB und des ESZB: „Die Mitglieder werden (...) einvernehmlich durch
den Rat für acht Jahre ernannt. Und können nicht wiedergewählt werden.
6 Dort haben die Präsidenten der nationalen Zentralbanken die Mehrheit.
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Institutionelle Unabhängigkeit:
Um die institutionelle Unabhängigkeit der EZB zu gewährleisten, haben die elf Erstteilnehmer der Europäischen Währungsunion vor der Eintrittsentscheidung Anfang Mai 1998 ihre nationale Notenbankgesetzgebung angepasst (Art. 109). Funktionelle Unabhängigkeit:
Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken verfolgen in erster Linie das oberste Ziel der Geldwertstabilität bzw. „Preisstabilität und der Absicherung der Unabhängigkeit der Notenbank“ (Sarrazin 1998: S. 113). Als ein Bestandteil des Maastrichter Vertrages kann das Statut des Europäischen Zentralbanksystems nur entweder „mit qualifizierter Mehrheit [durch den Rat] auf Empfehlung der EZB nach Anhörung der Kommission oder einstimmig auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung der EZB“ (Art. 107 (5); ex-Artikel 106) geändert werden 7 . Im Vergleich zur Unabhängigkeit der deutschen Bundesbank lässt sich in diesem Zusammenhang feststellen, dass die Unabhängigkeit der EZB rechtlich deutlich fester verankert ist, da das Bundesbankgesetz durch einfache Bundestagsmehrheit geändert werden kann (Becker 1997: S.169).
7 Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist dabei jeweils erforderlich.
Die elf Teilnehmerstaaten an der WWU besitzen sehr unterschiedliche Traditionen und Erfahrungen hinsichtlich ihrer geldpolitischen Orientierungen und Ziele. Dabei ergibt sich eine Differenzierung in unterschiedliche Varianten:
-Geldmengenziel (z.B. Deutsche Bundesbank)
-Vorgabe eines direkten Inflationsziels (z.B. Finnland, Spanien als Teilnehmer an der WWU; auch Großbritannien, Schweden, die jedoch das „opting out“ nutzen, also nicht teilnehmen)
-Orientierung an einem Wechselkursziel zur D - Mark (für mehrere WWU -Länder besteht bereits eine traditionelle Wechselkursanbindung zur D -Mark als Ankerwährung 9 )
-Orientierung an einem Zinssatz
-Orientierung am nominalen Bruttoinlandsprodukt (vgl. Deutsche Bank 1998: S.24 / Commerzbank 1998: S. 23) In einem Bericht, den das Europäische Währungsinstitut 10 1997 vorlegte, beschränkte es sich auf zwei Alternativen: die Vorgabe eines Geldmengenziels oder eines Inflationsziels. Das EWI entschied sich jedoch nicht für eine der beiden Möglichkeiten, sondern verwies darauf, dass „es bei der Umsetzung der Geldpolitik Varianten gibt, die beide Elemente enthalten“ (Deutsche Bank 1998: S. 24).
Der Präsident der EZB, Wim Duisenberg, kündigte schließlich 1998 vor dem Europäischen Parlament an, „daß (!) die Europäische Zentralbank ein kombiniertes Geldmengen - und Inflationsziel festlegen wird“ (Sarrazin 1998: S. 176).
8 Der folgende Abschnitt ist nur der Vollständigkeit halber eingefügt. Die unterschiedlichen
geldpolitischen Strategien werden daher lediglich knapp umrissen.
9 (vgl. 2.2 Der Werner - Plan) Nachdem die Währungsschlange „den Tunnel“ verläßt, bleibt ein
kleiner Währungsverbund übrig (DM - Block).
Die Europäische Zentralbank kann auf eine große Vielfalt von geldpolitischen Instrumenten zurückgreifen, die in den europäischen Ländern angewandt werden. Die Steuerung der Geldversorgung mit den Instrumente der Offenmarktpolitik spielt dabei eine zentrale Rolle. Im Rahmen dieser Offenmarktpolitik bietet die EZB Wertpapiere bestimmter Qualifikation und Bonität zu von ihr festgeschrieben Bedingungen zum Kauf und Verkauf an. Dadurch wird nach ihren Vorstellungen durch den Ankauf von Wertpapieren Zentralbankgeld in den Wirtschaftskreislauf gebracht. Auf der anderen Seite kann sie durch den Verkauf von Wertpapieren Zentralbankgeld aus dem Wirtschaftskreislauf herausnehmen. Mittels der jeweils angebotenen Konditionen kann die EZB die Zinsen am Geldmarkt heben oder senken (Sarrazin (1998): S.173).
Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die an die in Deutschland üblichen Wertpapierpensionsgeschäfte anknüpfen, stehen im Rahmen der Offenmarktpolitik im Mittelpunkt. Sie dienen der befristeten Liquiditätsbereitstellung. Daneben fungieren längerfristige
Refinanzierungsgeschäfte als ergänzendes Instrument der Basisrefinanzierung der Banken beim ESZB. Bei Bedarf sind außerdem Feinsteuerungsmaßnahmen und strukturelle Operationen zur Bereitstellung der Liquiditätsposition der Banken vorgesehen (Deutsche Bank (1998): S. 26).
Den Geschäftsbanken als Partner der Europäischen Zentralbank stehen neben der Offenmarktpolitik zwei ständige Fazilitäten ergänzend zur Verfügung. In Deutschland geschieht die Vorgabe eines Zinskorridors durch die von der Bundesbank gesetzten Diskont- und Lombardsätze (Commerzbank (1998): S.25). Sollte eine Bank einen Liquiditätsüberschuss aufweisen, so kann sie diesen Überschuss zu einem niedrigen, von der EZB festgelegten Zinssatz anlegen. Der
10 Das EWI nahm mit der Zweiten Stufe der Währungsunion (1994) als Vorgängerorganisation der
EZB ihre Arbeit auf (vgl. 2.4 „Der Delors - Bericht“: „Die Zweiten Stufe (...) schrieb die Einrichtung
des Europäischen Währungsinstituts vor (...)“).
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Satz dieser Fazilität soll als untere Grenze für den Geldmarktsatz dienen. Im Falle eines Liquiditätsdefizits kann eine Geschäftsbank den benötigten Betrag zu einem festgelegten Zinssatz bei der Zentralbank leihen. Dieser Satz soll als obere Grenze für den Geldmarkt dienen und kann mit dem deutschen Lombardsatz verglichen werden.
Auf diese Weise bilden der untere und obere Zinssatz den „Korridor für die Zinsentwicklung am Geldmarkt“; durch das Zusammenspiel beider Zinssätze erhalten die Märkte „einen eindeutigen Hinweis auf den mittelfristigen Kurs der Notenbankpolitik“ (Sarrazin (1998): S. 173). Die von der Bundesbank gewünschte Mindestreservepolitik kommt auf der europäischen Ebene nicht zum Einsatz. Offenmarktpolitik und dauerhafte Fazilitäten stellen das geldpolitische Instrumentarium dar, mit dem die EZB im wesentlichen die Geldversorgung im Euro-Währungsraum steuert. Dem EZB-Rat obliegt die Formulierung der geldpolitischen Grundrichtung, das EZB-Direktorium ist mit ihrer Umsetzung betraut, die im Zusammenspiel mit den nationalen Zentralbanken erfolgt. Geldpolitische Entscheidungsmöglichkeiten stehen jedoch allein der Europäischen Zentralbank -nicht den nationalen Zentralbanken- zu.
Von vielen Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Publizistik wird die Einführung des Euro kritisch betrachtet. Der Ausgang dieses einmaligen Projektes ist ungewiss, er ist für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten jedoch von immenser Bedeutung. Die Meinungen zur Einführung der gemeinsamen Währung driften stark auseinander.
Während die einen den Euro und seine schnelle Realisierung - möglichst unter Beteiligung aller EU - Staaten - leidenschaftlichen verteidigen, beurteilen andere die Währungsunion als äußerst bedenklich, z.T. sogar mit sehr großer Ablehnung. Zunächst möchte ich einige Aspekte der positiven Bewertung anführen, bevor ich die wichtigsten Kritikpunkte zusammenstelle.
6.1 Erwartungen und Chancen
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion stellt nach jahrzehntelangen Bemühungen um eine enge wirtschaftliche Integration und einen einheitlichen Wirtschaftsraum die Vollendung des europäischen Binnenmarktes dar. Aus ökonomischer Perspektive bildet sie die „sinnvolle und zwingend notwendige Ergänzung des europäischen Binnenmarktes“ (Hoyer (1998): S. 178). Nach der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung entfallen die Wechselkursrisiken zwischen den Teilnehmerländern. Über den Wegfall von Wechselkursschwankungen innerhalb der Europäischen Union können sich die Unternehmen freuen, da die Schwankungen bislang zu Verzerrungen der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen geführt haben und den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital z.T. erheblich behindert haben. In einer
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gemeinsamen europäischen Währung können die innereuropäischen Geschäfte, die einen großen Anteil am europäischen BSP ausmachen, ohne Preis- und Kostenverzerrungen abgewickelt werden (Lafontaine (1998): S.222). Zudem verspricht sich die Wirtschaft vom Euro mehr Planungssicherheit bei Handelsgeschäften und langfristigen Investitionen sowie eine Entlastung von Kurssicherungskosten. Durch diese Sicherheiten und durch ein daraus resultierendes Investitionswachstum können möglicherweise Ursachen der Arbeitslosigkeit gemindert oder sogar beseitigt werden. Der europäische Binnenmarkt wird als größter Binnenmarkt der Welt nach Ansicht einiger Experten erst mit einer einheitlichen Währung global konkurrenzfähig (vgl. Becker (1998): S.54). Eine gemeinsame Währung kann durch die festen Wechselkurse einen Schutz vor „Abwertungswettläufen und Protektionismus“ bieten (Metzger (1998): S. 248). Außerdem erhofft man sich eine Aufwertung der Position Europas auf den Weltmärkten bzw. innerhalb weltwirtschaftlicher Koordinationsgremien (Weltbank / IWF / WTO).
Durch die Währungsunion entsteht ein großer, liquider Finanzmarkt mit der zweitgrößten Währung der Welt, der im Gegensatz zu nationalen Märkten breite Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten schafft. Der europäische Finanzmarkt gestaltet sich für die Kapitalanleger attraktiver und kann mit dem Euro eine Alternative zum US - Dollar als globaler Leitwährung bieten (Deutsche Bank (1998): S.31). Nach Meinung von Oskar Lafontaine werden die Zinsen im Durchschnitt sinken und Risikoprämien, die bisher durch Wechselkursrisiken verursacht wurden, entfallen (Lafontaine (1998): S.222). Um ein erfolgreiches Funktionieren der Märkte zu garantieren, muss die Preisniveaustabilität als Basis vorausgesetzt sein. Durch sie kann einer Entwertung der Geldmittel von Vermögensbesitzern vorgebeugt und die Kaufkraft der Einkommen gesichert werden. Die Rahmenbedingungen werden von der Europäischen Zentralbank (vgl. Kapitel 5) und durch eine stabilitätsorientierte
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Haushalts- und Schuldenpolitik der Regierungen der Teilnehmerländer (vgl. Kapitel 4.3) geschaffen (Deutsche Bank (1998): S.32). Als Schlüsselmerkmale für eine solide Wirtschaftspolitik und als Grundlage zur Entscheidung über den Teilnehmerkreis an der WWU dienen die Konvergenzkriterien. Um der Gefahr des „finanzpolitischen Unterlaufens der europäischen Geldpolitik“ (Metzger (1998): S.251) zu begegnen, wurde das Defizitkriterium eingeführt und der Stabilitätspakt in das europäische Vertragswerk mit eingebunden.
Aus der Perspektive der Verbraucher bietet der Euro dadurch Vorteile, dass Umtauschkosten und Währungsumrechnungen bei Auslandsreisen entfallen. Durch die Transparenz z.B. in Bezug auf Preise verschärft sich der Wettbewerb, wodurch niedrigere Preise erwartet werden.
Innerhalb einer Währungsunion können die nationalen Volkswirtschaften enger miteinander verbunden, stärkere Harmonisierungserfolge im Bereich der Steuer-, Sozial- und Umweltpolitik erzielt und in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen Kooperationen zwischen den EU-Staaten verbessert werden (Metzger (1998): S. 245).
Neben diesen ökonomischen Aspekten erhoffen sich die Befürworter des Euro, durch die einheitliche Währung ein gemeinsames Symbol des europäischen Integrationsprozesses zu schaffen. Die Währungsunion wird daher auch im integrationspolitischen Zusammenhang als „qualitativer Sprung“ eingestuft (Hoyer (1998): S. 179). Langfristig könnte dieses Symbol die Vermittlung einer europäischen Identität erleichtern sowie die europäische Integration und Vergemeinschaftung weiterer Politikbereiche vertiefen und somit dem europäischen Integrationsprozess einen starken bürgernahen Impuls geben (vgl. Hoyer (1998): S.180).
Bei einer planmäßigen Einführung des Euro gemäß des Maastrichter Vertrags werden unterschiedliche Risiken erwartet, die den europäischen
Integrationsprozess gefährden könnten.
Von vielen Beobachtern wird nicht die Währungsunion an sich verneint, sondern für ein langsameres Vorgehen plädiert, bei dem der Euro erst als „Abschluß (!) einer einheitlichen und konvergent vorangetriebenen Wirtschafts-, Geld- und Fiskalpolitik“ (Berger (1998): S.28) eingeführt wird (vgl. Ökonomisten - Kapitel III). In diesem Zusammenhang wird häufig von einer kleinen Währungsunion oder einer sogenannten „Kern - EWWU“ gesprochen, die zwar den Integrationsprozess weiter vorantreiben soll, ein Scheitern des Euro hingegen zu vermeiden hilft (vgl. Heise/Küchle (1992): S.762).
Im Vorfeld der Wirtschafts- und Währungsunion mussten die Mitgliedsländer, die bisher die Konvergenzkriterien nicht erfüllen konnten, eine restriktive Geldpolitik und eine äußerst konsequente Sparpolitik betreiben. Bevor diese Länder einen niedrige Inflation erreichen, müssen eine Rezessionsphase überstehen. Da diese Länder in den meisten Fällen auch hohe Finanzierungsdefizite aufweisen, gilt es, zusätzlich zur restriktiven Geldpolitik den Kurs einer finanzpolitischen Konsolidierung einzuschlagen. Hohe Kosten und möglicherweise große innenpolitische Schwierigkeiten entstehen für diese Mitgliedstaaten dadurch, dass der Weg der Deflation von einer hohen Arbeitslosigkeit,
Realeinkommenseinbußen und Ausgabenkürzungen bzw. Steuererhöhungen begleitet wird (Busch (1994): S.63).
Kurt Biedenkopf stuft die Konvergenzkriterien als unzureichend gesichert (Biedenkopf (1998): S. 42) ein. Er befürchtet eine mangelnde Stabilität des Euro bzw. das Scheitern der Währungsunion. Seiner Meinung nach geben die im
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Maastrichter Vertrag festgeschriebenen Konvergenzkriterien nur unzureichend Auskunft über eine tatsächliche nachhaltige Konvergenz. Während sich die Mitgliedstaaten um eine Einhaltung der Kriterien bemühten und im Jahr 1997 eine „Punktlandung“ anstrebten, erscheint die Beobachtung eines
Entwicklungszeitraumes zur Feststellung einer nachhaltigen Konvergenzfähigkeit für den sächsischen Ministerpräsidenten als wesentlich sinnvoller und effektiver (Biedenkopf (1998): S.38). Auch wenn durch die Zielsetzung der Preisniveaustabilität (EZB), durch das unabhängige europäische
Notenbanksystem, durch die Konvergenzkriterien, durch die Regelungen zur wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung und den Stabilitäts- und Wachstumspakt sehr viele stabilitätspolitische Grundlagen geschaffen wurden, muss dennoch die Verlässlichkeit dieser „Sicherheitsvorkehrungen“ überprüft werden (Jochimsen (1998): S.187).
Die Transparenz von Preisen und Löhnen wirkt sich nach Ansicht des Unternehmensberaters Roland Berger derart auf den Wettbewerb aus, dass ausschließlich die „produktiveren Wirtschaftsregionen“ profitieren, da nur sie sich im verschärften Konkurrenzkampf durchsetzen können (Berger (1998): S.30). Durch die gemeinsame Währung wird der „Schleier“ von den nationalen Währungen genommen, ihr selbst fehlt zudem das „monetäre wie soziale Bindemittel zwischen den autonom und souverän bleibenden Nationalstaaten der EU“ (Hankel (1998): 142).
Der währungs- und entwicklungspolitische Experte Wilhelm Hankel stellt für die Geldpolitik der EZB zwei Möglichkeiten gegenüber:
Im ersten Fall betreibt die EZB eine offensive Stabilitätspolitik, so dass aus dem ohnehin schon harten und von vielen Seiten angegriffenen Zinsdiktat der Deutschen Bundesbank ein noch härteres Diktat der EZB wird (Hankel (1998): S.145).
Die Alternative für die EZB besteht darin, einen weichen und beschäftigungsfreundlichen Euro zu verteidigen, der allerdings durch Kapitalflucht, Abwertung und Inflationsbeschleunigung einen Zinsanstieg importiert.
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Da der erste Fall große politische Konflikte aufgrund unterschiedlicher Ziele zwischen den Mitgliedstaaten nach sich zöge, die der Europäischen Union schaden, und durch den zweiten Weg, der stark binnenorientiert und protektionistisch wirkt, große Wachstums- und Beschäftigungsprobleme hervorgerufen würden, ist nach Meinung Hankels die WWU zum Scheitern verurteilt (vgl. Hankel (1998): S.145).
Innerhalb der Lohn-, Sozial- und Beschäftigungspolitik ergeben sich durch eine gemeinsame europäische Währung neue Herausforderungen. Die
Funktionsmechanismen der Arbeitsmärkte und der Beziehungen innerhalb der Industrie werden stärker unter Druck geraten (Metzger (1998): S. 253). Im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion werden institutionelle Reformen nötig, die die jeweiligen Wirtschafts- und Sozialordnungen zum Teil erheblich verändern. Die nationalen Arbeitsmärkte könnten durch die Währungsunion stark unter Druck geraten, da regionale Ungleichheiten bislang nicht durch eine erhöhte Lohnflexibilität oder eine große Arbeitskräftemobilität ausgeglichen werden können (Metzger (1998): S.253f.).
Mögliche Strukturunterschiede zwischen den einzelnen Staaten konnten bisher durch die Wechselkurse ausgeglichen oder abgefedert werden, ein Mechanismus, der innerhalb einer Währungsunion entfällt. In der Europäischen Union gibt esz.B. im Gegensatz zum föderalen System in der Bundesrepublik Deutschlandkeinen Finanzausgleich, die Geldpolitik wird zwar gemeinsam betrieben, über die Beschäftigungs-, Sozial- und Strukturpolitik konnte jedoch noch keine Einigung erfolgen.
Ein großer Mangel wird darin deutlich, dass sie Europäische Zentralbank über keinerlei Mittel verfügt, um eine Politik der Staatsverschuldung zu begrenzen, und dass eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik in Europa bislang nicht verfolgt wird. Kapitel VII
Seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge verfolgte die Gemeinschaft das Ziel einer Harmonisierung und Koordinierung der nationalen Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitiken. Das Erreichen dieses Zieles stellte sich auf dem Weg der Europäischen Integration allerdings als ein sehr schwieriges Unterfangen dar. Nach dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages mussten sich die Mitgliedstaaten der EU um die Einhaltung der Konvergenzkriterien bemühen, um in den Kreis der Teilnehmer an der Wirtschafts - und Währungsunion aufgenommen zu werden. Ob das alleinige - zum Teil „haarscharfe“ - Erreichen dieser ohnehin umstrittenen Kriterien die notwendige Harmonisierung und letztlich eine reale Konvergenz gewährleistet, bleibt fragwürdig. Durch die gemeinsame Währung entstehen große Herausforderungen an die Beschäftigungs-, Lohn- und Sozialpolitik. Die nationalen Interessen driften in diesen Themenbereichen noch stark auseinander, so dass bis heute keine Harmonisierung erreicht werden konnte. Somit treffen elf sehr unterschiedliche Sozialsysteme konkurrierend aufeinander. Eine Europäisierung der sozialen Ordnungen ist von großer Notwendigkeit, da nur auf diesem Weg das Fortbestehen von Wohlfahrts- und Sozialsystemen gewährleistet werden kann. Wirtschaftliche Ungleichgewichte können im einheitlichen Währungsraum nicht mehr durch Wechselkursanpassungen kompensiert werden, sondern müssen durch flexible Löhne, Preise und Kosten ausgeglichen werden. Ein solcher Ausgleich kann im ungünstigen Fall auch z.B. durch eine Lohnsenkung erfolgen. Die Transparenz der Preise, Kosten und Löhne, die von vielen Befürwortern der Währungsunion als sehr positiv eingestuft wird, birgt daher auch Gefahren in sich. Eine große Mobilität von Arbeitskräften gleicht - neben einer erhöhten Lohnflexibilität - regionale wirtschaftliche Ungleichheiten in einer Währungsunion aus. Die Arbeitskräftemobilität, die z.B. in einem einheitlichen Währungsraum wie
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der USA sehr hoch ist, ist in Europa nur sehr schwach ausgeprägt. Ein Austausch von Arbeitskräften wird in der WWU u.a. durch Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und bürokratische Hindernisse erschwert. Ob es gelingt, diese Faktoren zu beseitigen und damit die Menschen zum Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel zu motivieren, stufe ich aus kulturellen, historischen und traditionellen Gründen als äußerst fraglich ein. Die identitäts-stiftende Wirkung einer gemeinsamen Währung wird dadurch eingeschränkt, dass nicht alle EU - Staaten an der WWU teilnehmen. Durch die bewusste Entscheidung zur Nicht-Teilnahme - z.B. durch Großbritannien - werden die Bürger in den Teilnehmerstaaten zusätzlich verunsichert. Besonders in Deutschland, wo die D-Mark sich als ein Symbol für große Sicherheit und Stabilität bewährt hat, reagieren die Menschen verunsichert und skeptisch auf die Einführung des Euro.
Die Erweiterung der Europäischen Union stellt immense Anforderungen an die Gemeinschaft. Besonders im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik müssen nach dem Beitritt weiterer EU - Staaten zusätzliche Probleme und Schwierigkeiten bewältigt werden.
Meines Erachtens ist es nur sehr schwer möglich, die Stabilität einer neu geschaffenen Währung vorauszusagen. Der Kursverlauf des Euro im ersten Jahr seines Bestehens zeigt, dass die Prognose derjenigen nicht bestätigt werden konnte, die aufgrund der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und ihrer geldpolitischen Strategie die Stabilität des Euro und seine Behauptung gegenüber dem US-Dollar als gesichert ansahen.
Die D-Mark ist durch ihren Erfolg über einen langen Zeitraum hinweg zu einer starken Währung geworden. Auch der Euro muss sich erst bewähren, um als stabile Währung anerkannt werden zu können.
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Der Euro, der vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Jacques Santer als „Höhepunkt des europäischen Aufbauwerks“ angesehen wird (Santer (1998): http://europa.eut.int), muss seine Erfolgsqualitäten erst noch unter Beweis stellen.
Für die Zukunft wird es in der Europäische Union von großer Bedeutung sein, in wieweit sich die einheitliche europäische Währung im internationalen Währungsgefüge behaupten kann und welche Wege zur Bekämpfung hoher Arbeitslosigkeit gefunden werden.
Becker, Peter (1998): Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion -Weshalb? Wann? Mit wem?, in: Bundeszentrale für politische Bildung (1998): Europa an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, Reform und Zukunft der Europäischen Union, Bonn
Berger, Roland (1997): Der Euro auf Wiedervorlage!, im Interview mit M. Bissinger (veröffentlicht in der Zeitung „Die Woche“ am 7.2.1997), in: Jörges, Hans -Ulrich (Hg.) (1998): Der Kampf um den Euro: Wie riskant ist die Währungsunion; 41 Experten und Prominente streiten um das neue Geld, Hamburg
Biedenkopf, Kurt (1998): Das Euro-Experiment - Vollendung der Integration oder Überforderung der Union?, in: Jörges, Hans - Ulrich (Hg.) (1998): Der Kampf um den Euro: Wie riskant ist die Währungsunion; 41 Experten und Prominente streiten um das neue Geld, Hamburg
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Kathrin Loer, 2000, Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion, München, GRIN Verlag GmbH
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