Wer und was waren Dienstmädchen?
• Die für den Gesindedienst prädestinierten Personen rekrutierten sich überwiegend aus den ständischen Unterschichten.
• Im Alter von 12 bis 16 Jahren verließen die Mädchen den elterlichen Haushalt. Zum einen wollten sie damit sicherlich der Tristesse des ländlichen Lebens entgehen und zum anderen wollten sie ihr „Glück“ in der Stadt finden.
• Im Haushalt der bürgerlichen Familien aufgenommen, hatten die Dienstmädchen sowohl sämtliche Tätigkeiten im Haushalt als auch Botengänge, Öffnen der Tür oder das Abwimmeln unliebsamer Gäste zur Aufgabe.
Die Arbeitszeit lag in der Regel bei 12 bis 16 Stunden.
• Die Dienstmädchen erhielten freie Kost, Logis und auch oft Kleidung. Je nach Qualifikation wurden seltener auch Geldlöhne gezahlt.
• Eine richtige Ausbildung für Dienstmädchen gab es nicht.
• Im Haushalt mit mehreren Angestellten stellten die Dienstmädchen die unterste Stufe dar. Über ihnen standen die Amme, das Kindermädchen oder die Köchin. Bei Haushalten, welche sich nur ein „Mädchen für alles“ leisten konnten, war dieses die wichtigste Hilfe.
• Sie standen auf einer Stufe mit den Herrschaftskindern; sie galten als Kinder und wurden den eigenen Kindern gleich geachtet.
• Da sich die soziale Situation und Stellung von Dienstmädchen und Herrschaftskindern im Haushalt glich, wurden die Dienstmädchen zunächst zum direkten Bezugspunkt für die Kinder.
• Dienstmädchen galten in den Augen der Herrschaft als unmündig und wurden daher auch mit erzogen. Durch die Erziehung wollte sich die bürgerliche Familie als gute Herrschaft erweisen und sich gleichzeitig die Loyalität der Angestellten sichern.
• Mit zunehmender Entwicklung des Bürgertums, einsetzend mit verstärktem Emanzipationsstreben oder der Bildungsrevolution des Bürgertums, erfolgte eine stärkere Abgrenzung zu den unteren Schichten.
• Aus der zunehmenden Emanzipation der Dienstmädchen erwuchsen Probleme im Verhältnis zur Herrschaft.
Die Dienstmädchen wehrten sich zunehmend gegen das bestehende patriarchalische System und forderten mehr Freiheiten.
2
Im bürgerlichen Haushalt des 19. Jahrhunderts sind viele verschiedene Personen anzutreffen. Man muß bei dieser Aussage davon ausgehen, daß ich auf die Herrschaftsfamilie einerseits und deren Angestellten andererseits hinaus will. Im Verlauf dieser Arbeit möchte ich versuchen, das besondere Verhältnis zwischen bürgerlicher Familie und „unbürgerlicher“ Dienerschaft anhand des Phänomens der Dienstboten und Dienstmädchen aufzuzeigen.
Gegenstand meines Referates war es, die Herkunft der Dienstmädchen und deren Leben innerhalb ihrer Herrschaftsfamilie zu charakterisieren.
Zwar ist es kaum möglich, etwaige Tatsachenberichte oder Biographien von ehemaligen Dienstmädchen zur Lösung des vor mir liegenden Problems zu Rate zu ziehen. Aber der Forschung gelang es trotz dieser Schwierigkeiten, ein kleines Stück bürgerlicher Geschichte unter Anwendungen verschiedener anderer Forschungsgebiete zu rekonstruieren. Ich denke, im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung ist die Rolle der weiblichen Hausangestellten ausführlich diskutiert worden. Auch die sozialwissenschaftliche Gesellschaftsforschung bietet gute Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit der Thematik.
Meine Aufgabe soll es sein, anhand des Bürger-Nichtbürger-Verhältnisses im bürgerlichen Haushalt den Unterschied zwischen den verschiedenen sozialen Schichten aufzuzeigen. Ob die Standesgrenzen immer eindeutig zu halten waren, soll ein Thema dieser Arbeit sein.
Im 19. Jahrhundert machte das deutsche Bürgertum innerhalb seiner Gesellschaft eine große Entwicklung durch. Die „Mitglieder“ dieser sozialen Schicht grenzten sich zunehmend gegen alle anderen Stände ab, die ihrer Meinung nach weder Tradition noch genügend Klasse und vor allem Geld hatten. Besonders die unteren Schichten, wie Arbeiter und Bauern, wurden vom Bürgertum als „minderwertig“ anerkannt. Das Zusammengehörigkeitsgefühl zur Aristokratie war zunächst stärker ausgeprägt, denn gegen die aufkommende Arbeiterbewegung mußte eine Allianz der Oberschichten geschaffen werden. Eine stärkere Identifikation mit dem Adel erfolgte im Bürgertum des 19. Jahrhunderts im Streben nach Titeln, in der Mode oder im ähnlichen Baustil.
Wie wir aus dem Seminar wissen, gehörten zum facettenreichen Stand der Bürger Handwerksmeister, Kaufleute, Landbesitzer, Gastwirte, oder auch Ärzte, Juristen und protestantische Geistliche. 1)
1) nach Kocka, Jürgen (Hg.): Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert, Göttingen 1987; S. 22
3
Diese Sammlung eines großen Spektrums an Berufsgruppen führte jedoch auch innerhalb der eigenen Gesellschaft zu Dominanzverschiebungen und Machtverschiebungen.
Wer sich das Recht, sich Bürger zu nennen, nicht über Besitz oder Leistung erarbeiten konnte beziehungsweise dieses Recht aufgrund seiner Geburt erwarb, wurde rigoros aus diesem Gesellschaftskreis ausgeschlossen.
Die Vertreter der bürgerlichen Tradition hoben sich durch ihre protestantische Religion von den übrigen Schichten der damaligen Gesellschaft ab.
Der Zusammenhalt und das Zugehörigkeitsgefühl zwischen den Bürgerinnen und Bürgern resultierte aus der gemeinsamen bürgerlichen Kultur, wie Bildung oder Musik.
Trotz der so verschiedenartigen Zusammensetzung unterschiedlicher Berufs- und Gehaltsgruppen bildete das deutsche (und nicht nur unbedingt dieses) Bürgertum eine heterogene Einheit, die innerlich durch ein Ensemble von Werten und Kultur gefestigt wurde.
Doch trotz diese Zusammenhaltes wurde zunehmend Konkurrenz unter den Bürgern deutlich. Innerhalb des gesellschaftlichen Rahmens hatte man auf Tradition zu achten. Kontakte und Freundschaften konnten nur unter bestimmten Voraussetzungen gehalten und gepflegt werden. Wie auch heute noch wollte sich niemand schlechten Umgang und schlechte Gesellschaft nachsagen lassen.
Man kann beim deutschen Bürgertum zwar von einer gewissen Heterogenität sprechen, aber auch hier spielten viele verschiedene soziale Faktoren eine große Rolle; seien diese Faktoren nun finanziellen Ursprungs oder nur eine Frage der Geburt und des Namens. Zumindest waren diese Faktoren von besonderer Bedeutung für die Stellung der bürgerlichen Familie innerhalb der Gesellschaft. Der Geltungsdrang der einzelnen Familien wuchs nunmehr stetig an. Um die Stellung der Bürgerfamilie zu halten und auszubauen, kam es in der weiteren Entwicklung zur Einstellung von Angestellten im bürgerlichen Haushalt. Jeder, der es sich leisten konnte, hielt sich wenigstens ein „Mädchen für alles“. 2) Immerhin lebten in etwa 70% der bürgerlichen Haushalten wenigstens ein Dienstmädchen, und zirka 33% besaßen mehrere Angestellte. 3)
2) Budde, Gunilla-Friederike: Auf dem Weg ins Bürgerleben, Kindheit und Erziehung in deutschen und englischen Bürgerfamilien 1840-1914, Göttingen 1994; S. 278
3) nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 276
4
Die Dienstmädchen waren ein wichtiger Bestandteil des Haushaltes einer bürgerlichen Familie für deren Stellung in der Gesellschaft. Die Hausangestellten waren demnach als eine Art Statussymbol zu betrachten; zumindest waren sie das „Aushängeschild“ guter Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert.
Vornehmlich rekrutierten sich die damaligen Dienstmädchen aus den ländlichen Unterschichten oder aus dem Kleinbürgertum und den proletarischen Ständen.
Die Vermittlung von jungen Mädchen erfolgte in der Regel nach der Elementarschulausbildung. Also im Alter zwischen vierzehn und sechzehn Jahren verließen die zukünftigen Hausangestellten den elterlichen Haushalt. Die genaue Motivation zu diesem Schritt läßt sich heute nur noch vermuten: Zum einen werden die Mädchen sicherlich der Tristesse des ländlichen Lebens fliehen wollen, und zum anderen wollten sie wohlmöglich ihr „Glück“ in der Stadt suchen und durch eine gute Heirat in eine sozial bessergestellte Schicht aufsteigen. „Vor allem haben sich die Dienstmädchen mit Handwerksgesellen verbunden. [...] Dienstmädchen [haben] im allgemeinen nicht die Männer aus der untersten sozialen Schicht geheiratet [...], sondern Angehörige einer oberen Unterschicht oder einer unteren Mittelschicht.“ 4)
Die Vermittlung von Dienstmädchen erfolgte meist über die ortsansäßigen Geistlichen oder über Beziehungen. Freundinnen und Bekannte, die in bürgerlichen Haushalten bereits angestellt waren, konnten sich für die Stellung Suchenden im Bürgertum umhören. Erst zum Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten sich sogenannte Vermittlungsbüros heraus, die professionell nach Anstellung Bietenden suchten. „Vielen dieser vornehmlich von älteren ledigen Frauen geführten Etablissements haftete ein eher zweifelhafter Ruf an [...].“ 5) Somit kann davon ausgegangen werden, daß diese Form der Dienstmädchenvermittlung nur selten genutzt wurde.
Bürgerliche waren besonders an den Landmädchen interessiert. Fachkompetenzen, wie zum Beispiel nützliche Kenntnisse über frisches Gemüse, waren dabei ausschlaggebend für die Wahl. Nebenbei versprach man sich von den Landmädchen einen gewissen Grad an Sittsamkeit, während die Mädchen aus den Städten oftmals als verdorben und putzsüchtig abgelehnt wurden. Durch die vorangegangene Arbeit der Mädchen im elterlichen Haushalt oder auch früheren Anstellungen wurden
4) Schildt, Gerhard: Frauenarbeit im 19. Jahrhundert, in: Anette Kuhn und Valentine Rothe: Frauen in Geschichte und Gesellschaft, Bd. 27, Pfaffenweiler 1993; S. 110
5) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 283
5
Erfahrungen mitgebracht, die mit den Ansprüchen der bürgerlichen Herrschaft ergänzt und weiterentwickelt wurden. Demnach kann auch nicht davon ausgegangen werden, daß es eine geregelte „Dienstmädchen-Ausbildung“ gab.
Arbeitsaufgaben/Arbeitszeiten.
War das Dienstmädchen nun im bürgerlichen Haushalt aufgenommen, hatte es alle Aufgaben in diesem zu erledigen. „Darüber hinaus mußte es unliebsame Besucher abwimmeln, Einkäufe und Botengänge tätigen, Gästen die Tür öffnen und servieren, Visitenkarten entgegennehmen und die nicht selten aufwendigen Familienfeste und Abendgesellschaften vorbereiten.“ 6) Alles in allem hatten die „Mädchen immer die anstrengendste, schmutzigste und schwerste Arbeit zu verrichten [...].“ 7)
Der Arbeitstag der Dienstmädchen zählte in der Regel zwischen zwölf und sechzehn Stunden. „Dabei unterstanden sie der herrschaftlichen Willkür, nach der Arbeitsbeginn, Arbeitsende und etwaige Störungen der Nacht ganz nach Lust und Laune der Dienstherren variieren konnten.“ 8) Dies ist ein ganz eindeutiger Beweis für das insgesamt vorherrschende Herrschaft-Gesinde-Verhältnis im 19. Jahrhundert. Die Dienstmädchen waren abhängig von ihren Dienstherren, und diese nutzten die Situation je nach dem zum eigenen Gefallen aus. Die Abhängigkeit des Gesindes machte die ganze Würde des Hausvaters innerhalb des Bürgertums aus. 9) „Informell und nur am Rande, durch das sich in Berlin um 1900 allgemein durchsetzende Gewohnheitsrecht Sonntagnachmittags für Dienstmädchen [...]“ 10) , blieb ihnen ansonsten kaum Freizeit.
Vergütung.
Zumeist erhielten die Dienstmädchen im Gegenzug zu ihren Leistungen „freie Kost und Logis und oft auch Kleidung. Daneben wurden [je nach Qualifikation] Geldlöhne gezahlt.“ 11) Insgesamt fiel die Vergütung jedoch spärlich aus. „Bestenfalls besaßen sie ein meist unbeheizbares Mansardenzimmer unter dem Dach, schlechtestenfalls verfügten sie nur über ein Bett, das abends in der Küche , einem Verschlag daneben, in Bad oder Flur aufgeschlagen wurde.“ 12) Die Kleidung, die ihnen zugestanden wurde, stammte zumeist
6) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 278
7) zitiert nach Schildt, Gerhard: S. 107
8) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 278
9) nach Maurer, Michael: Die Biographie des Bürgers, Lebensformen und Denkweisen in der formativen Phase des deutschen Bürgertums 81680-1850), Göttingen 1996 10) Walser, Karin: Dienstmädchen, Frauenarbeit und Wirklichkeitsbilder um 1900, Frankfurt/Main 1986; S. 27 11) zitiert nach Schildt, Gerhard; S. 107 12) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 279f
6
aus den Kleiderschränken der Dienstherrschaft. Es handelte sich dabei stets um alte, abgetragene Sachen, welche die Familie ausrangierte. Oftmals war es aber auch so, daß die Dienstmädchen eine Uniform für die Arbeit erhielten. Sinn und Zweck dieser Uniformierung war die deutliche Abgrenzung der Bürgerfamilie von ihren Angestellten aus der unteren Schicht. Wenn überhaupt wurden Geldlöhne nur in äußerst geringem Maße gezahlt. Diese Geldlöhne wurden in der Regel sehr niedrig gehalten, und wenn man die allgemeine Verdienstsituation unabhängiger Angestellter mit freier Kost und Logis der Dienstmädchen vergleicht, war die Differenz letztenendes nicht sehr groß.
Dabei spielten vor allem die Qualifikationen und die Dienstjahre eine entscheidende Rolle. Mit der Einführung des „Gesindedienstbuches“ 1872, dessen Mitführung in Gesamtdeutschland zur Pflicht wurde, wurde die Beurteilung der Qualifikationen einfacher.
Dieses Gesindebuch war als eine Art Zeugnis zu betrachten, in dem Name, Heimat, Alter, Erscheinung, Status, Tätigkeiten, Dienstdauer und Kündigungsgrund aufgeführt waren. Mit Hilfe dieser Kriterien konnte sich die Bürgerfamilie ein gutes Bild von ihren „Neueinstellungen“ machen. Demnach scheint es dem distanzierten Betrachter auch verständlich, warum die Gesindedienstbücher so oft verloren gingen oder einfach nicht auffindbar waren. Vor der Gesindebuchpflicht lag es im Ermessen der Dienstherrschaft, ob sie beim Austritt des Dienstmädchens (meist infolge einer Heirat) Zeugnisse ausgab.
Die Stellung im Haushalt.
In bürgerlichen Haushalten mit mehreren Angestellten stellten die Dienstmädchen die unterste Stufe des Gesindes dar, womit sich ihr zukünftiger Tätigkeitsbereich auch gleich als der härteste und aufwendigste charakterisieren ließ. Über ihnen standen alle übrigen Hausangestellten, wie Ammen, Kindermädchen, Köchin und Gesellschafterin.
Doch wie eingangs von mir dargelegt wurde, handelte es sich hierbei um eine relativ geringe Anzahl der bürgerlichen Haushalte.
Bei Haushalten mit einem „Mädchen für alles“ waren sie der wichtigste Bestandteil in der Familie überhaupt. Die Dienstmädchen bekleideten in Bürgerhäusern eine rechtlose Stellung, die der der Herrschaftskinder glich. Der Hausvater genoß ein Züchtigungsrecht, und die Dienstmädchen wurden als Kinder angesehen und den eigenen Kindern gleich geachtet.
7
Trotz der sozialen Unterschiede wurden die Dienstmädchen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Bürgerfamilie integriert. Da die Mädchen noch sehr jung waren und ihre Verbindungen zur Heimat oft bereits abgebrochen waren, wurde die Dienstherrschaft zum einzigen Bezugspunkt für sie, und es entstand eine enge Anbindung an die Bürgerfamilie.
„Das Dienstmädchen war in den Augen der Herrschaft unmündig.“ 13) Demnach war für die Herrschaftsfamilie klar, daß das Mädchen keine freien Entscheidungen zu treffen hatte. Ihm wurde die spärliche Freizeit (wenn es diese überhaupt gab) gestaltet. Die Kleidung wurde ausgesucht, und unerwünschte Bekanntschaften überwacht und verboten. „Gegen die Bevormundung setzten sich die Mädchen [allerdings] mit allerlei kleinen Listen zur Wehr, etwa indem sie Verwandte in der Stadt ‚erfanden‘.“ 14)
Die Erziehung der Dienstmädchen.
Da sich die Bürgerlichkeit einer Familie über das Dienstmädchen identifizierte, galt es nun, dem „familiären Neuzugang“ verschiedene Sitten und auch Bildung zu vermitteln. „Indem man sich seine Leute erzog, erwies man sich nicht nur als guter Hausvater oder gute Hausmutter; man sorgte gleichzeitig für den eigenen Vorteil.“ 15) Der eigene Vorteil bestand in der Repräsentativität der Angestellten zu Familienfesten und Gesellschaften. Ein gut „ausgebildetes“ Dienstmädchen war gleichzeitig ein gutes „Aushängeschild“ für die Bürgerlichkeit der Familie. Die Erziehung der „familien- und klassenfremden Hausgenossen“ 16) bestand in der Vermittlung „bürgerliche(r) Grundwerte und -haltungen“. 17) Der repräsentative Charakter dieser Erziehung muß dabei besonders betont werden.
„Die auf die Dienstmädchen bezogenen Erziehungsstile waren [...] darauf ausgerichtet, die soziale Selbstversicherung des Bürgertums zu garantieren- durch seine Arbeit ebenso wie durch seine bloße Erscheinung und Existenz.“ 18) In dieser Meinung begründet sich auch der „in Deutschland praktizierte(n) Usus, die Kleidung der Dienstmädchen selbst in ihrer Freizeit zu kontrollieren.“ 19) Die gesamte Kontrolle der
13) zitiert nach Schildt, Gerhard; S. 114
14) zitiert nach Schildt, Gerhard; S. 115 15) zitiert nach Maurer, Michael; S. 568 16) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 292 17) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 292 18) Wierling, Dorothee: Mädchen für alles, Arbeitsalltag und Lebensgeschichte städtischer Dienstmädchen um die Jahrhundertwende Berlin/Bonn 1987 ; S. 186 19) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 292
8
Dienstmädchen durch die Dienstherrschaft, wie ich sie im vorhergehenden Abschnitt dargestellt habe, war eine Ursache für das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufkommende Problem der Dienstbotenfrage, wie es in der Forschung allgemein bezeichnet wird.
Das Verhältnis zu den Familienmitgliedern.
1) Kinder und Dienstmädchen.
Aufgrund der rechtlichen Stellung der Angestellten im bürgerlichen Haushalt, entwickelte sich eine besondere Beziehung zwischen den Dienstmädchen und den Bürgerkindern. Ihre rechtliche und soziale Situation im herrschaftlichen Haushalt glich sich in vielerlei Hinsicht. Nicht selten kam es vor, daß die Dienstmädchen fast im selben Alter waren wie die Bürgerkinder. „In vielem war sich die Situation von Dienstmädchen und Kindern ähnlich: Sie erhielten ihre Befehle von denselben Leuten, teilten den Ausschluß aus der Welt dieser Befehlshaber, aßen etwa gemeinsam in der Küche.“ 20) Die Kinder verbrachten oft mehr Zeit mit den Dienstmädchen als mit den eigenen Eltern, die unentwegt tüchtig zu sein schienen.
Hielten sich die Kinder während der Gespräche unter Erwachsenen in deren Nähe auf, so kam es vor, daß diese in Fremdsprachen und Formeln weiterredeten. Die Abwendung der Bürgereltern von den Kindern förderte den immer größeren Einfluß der Dienstmädchen auf die Entwicklung der Kinder, denn sie waren zum einzigen Bezugspunkt im Haushalt geworden. Durch diese emotionale Bindung, die das Verhältnis zwischen Dienstmädchen und Kindern erfuhr, entwickelte sich zunehmend Unmut bei den erwachsenen Bürgerlichen. Der Einfluß der Mädchen auf die Entwicklung der Bürgerkinder wuchs stetig an.
Mit den Dienstmädchen betraten die Herrschaftskinder eher untypische Sphären, wie Zirkus oder Kirmes. Sie wurden an die Traditionen der unteren Gesellschaftsschichten herangeführt, und sie wurden auch in die Lebenswelten der unteren Klassen eingeführt. Es erfolgte eine ergänzende Vermittlung von handwerklichen Fähigkeiten und volkstümlichen Kunstgriffen.
Durch den intensiven Kontakt mit den Dienstmädchen „wurden die herrschaftlichen Kinder [...] auch mit dem Bereich des ‘Unfeinen‘ und
20) zitiert nach Wierling, Dorothee; S. 150
21) Engelsing, Rolf: Zur Stellung der Dienstboten in der bürgerlichen Familie im 18. und 19. Jahrhundert, in: Rosenbaum, Heidi: Familie und Gesellschaftsstruktur, Frankfurt/Main
1978; S. 289f
9
‚Unanständigen‘ vertraut gemacht.“ 21) Desweiteren erfuhren die Bürgerkinder auch etwas über Leben, Kultur oder auch Literatur der Hausangestellten.
Die Dienstmädchen genossen eine abstrakte Form von Autorität gegenüber den Kindern. Diese Autorität war eine Ursache dafür, daß die Kinder die Lebenswelten des Gesindes zunächst ohne weiteres annahmen. Mit dem Erwachsenwerden distanzierten sich die Herrschaftskinder jedoch sehr freiwillig von den Einflüssen der Dienstmädchen. „In einem Büchlein über ‚Dienstmädchenzucht und -lehren‘ sprach ein Berliner Bürger 1892 die Meinung aus, daß ‚wir unsere Fehler und unsere Leiden zum großen Theil den Dienstboten verdanken, mit denen wir in unserer Jugend zu thun hatten‘.“ 22) Diese Meinung von den Dienstmädchen erscheint mir jedoch sehr unfair. Wären sie in der bürgerlichen Kindheit nicht stets präsent und zu Diensten gewesen, so wären die Kinder durch Mangel an Zuneigung vielleicht noch ganz anders geworden. Ich bin der Auffassung, daß die Kinder froh sein konnten, wenn sich überhaupt jemand um sie kümmerte.
2) Hausherrin und Dienstmädchen.
„Die Beziehung zwischen Hausfrau und Dienstmädchen stellt(e) in mehrfacher Hinsicht das Zentrum des Beziehungsnetzes im Haushalt dar [...]. Beide Frauen waren durch die Zuständigkeit für denselben Arbeitsbereich aneinandergekettet, die eine mit Befehlsgewalt, die andere mit Gehorsamspflicht.“ 23) Das Verhältnis zwischen Hausherrin und Dienstmädchen war anfänglich durch einen gewissen Grad an Solidarität geprägt. „Das betraf besonders das Terrain des Haushalts, auf dem sie oft zusammen arbeiteten und sich in ihren individuellen Kenntnissen ergänzten.“ 24) Sie bekamen dadurch einen tieferen Einblick in das Wesen der anderen und konnten auch andere Seiten aneinander kennenlernen.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit der Frauen wurde manchmal das typische Verhältnis zwischen Herrschaft und Gesinde gelockert. Nicht ständig war der normale „Befehlston“ von Hausherrinnen vorherrschend. Wenn sich die Tätigkeitsbereiche derart glichen, konnte dies zur zeitweiligen Außerkraftsetzung des Befehlhaften führen, und die Frauen verstanden sich als Gleichgesinnte. Zwar war das eher selten der Fall, aber auch das konnte vorkommen. Die Hausherrin versuchte trotz des gleichen Arbeitsalltags die Klassenschranken zu wahren. Die Frage, ob die
22) zitiert nach Engelsing, Rolf; S. 291
23) zitiert nach Wierling, Dorothee; S. 127 24) zitiert nach Budde, Gunilla-Friederike; S. 289
10
Dienstmädchen ihre „Machtbefugnisse“ durch das Verhalten der Hausfrau auszunutzen suchten, war mehr als riskant. Deshalb war es für die Bürgerfrau auch stets notwendig, die Befugnisse des Dienstmädchens im Auge zu behalten.
3) Hausherr und Dienstmädchen.
Da sich die Hausherren eher selten zuhause aufhielten, war der Bezug zu ihnen weit weniger gegeben als zur Hausherrin, die „als unmittelbare Mitarbeiterin, Konkurrentin und Kontrahentin fixiert war [...] .“ 25) Da die Hausherren den Dienstmädchen gegenüber ein gewohnheits-rechtliches Züchtigungsrecht genossen, waren sie für diese auch eher bedrohlich, als die Hausfrauen. Der Respekt gegenüber den Hausherren verlor wesentlich langsamer an Wirkung, denn unter deren Berufsbild und Alltag konnte sich kaum ein Mädchen einen Begriff machen. „Das unbekannte Wesen“ der Hausherren wirkte weitaus respektvoller, als das einigermaßen bekannte Wesen der Hausherrinnen.
Der Arbeitsplatz des Hausherren war für das Dienstmädchen während seiner Anwesenheit tabu. Sie betrat die „hausherrlichen Sphären“ nur in dessen Abwesenheit. Ebenso verhielt es sich auch beim Hausherren: Der Hausherr betrat nur selten den Arbeits- und Alltagsbereich seiner Angestellten. Dies geschah möglicherweise aufgrund seines Desinteresses an haushaltlichen Geschehnissen. Sicherlich hatte ein Bürger ganz andere Probleme, als sich um sein Dienstmädchen zu kümmern. Dafür war die Hausfrau verantwortlich.
Durch die wenigen Autobiographien von damaligen Dienstmädchen erfährt die Forschung nur wenig über mögliche sexuelle Übergriffe seitens des Hausherren, doch auch solche gab es. „Meist begannen solche ‚Verführungsversuche mit einer Nachfrage nach freiwilliger Hingabe, bei Ablehnung erfolgten niedrige, sich allmählich steigernde Geldangebote, blieb das Mädchen bei Ablehnung, mußte es mit Vergewaltigung oder Beschimpfungen bzw. kleinen Schikanen rechnen [...].“ 26) Daß natürlich darüber kaum Zeugnisse vorhanden sind, scheint zumindest jeder Frau einleuchtend.
Allgemein soll festgehalten werden, daß sich der Kontakt zwischen Hausherren und Dienstmädchen nur auf wenige Augenblicke im Alltagsleben beschränkte.
„Der Zahn der Zeit“. Die aufkommende Dienstbotenfrage.
Mit der Entwicklung des Bürgertums im 19. Jahrhundert veränderte sich auch das Verhältnis zwischen Herrschaft und Gesinde.
25) zitiert nach Wierling, Dorothee; S. 140
26) zitiert nach Wierling, Dorothee; S. 143
11
Wie bereits angedeutet, wurden die Dienstmädchen oft in die Familie integriert, denn sie waren ein wichtiges Kriterium für die Stellung der Bürgerfamilie auf der Skala der Gesellschaftsfähigkeit.
Die Einbeziehung des Gesindes in die bürgerliche Familie bot für alle Beteiligten mannigfache Vorteile: Die Herrschaft wurde über das Gesinde bezüglich der Beibehaltung der Beziehungen zum gemeinen Volk, dessen Sitten und Bräuche beeinflußt. Die Dienstherrschaften konnten sich auch besser der Loyalität seiner Angestellten versichern, und sie konnten deren Kontakte überwachen. Im Gegenzug dazu erfuhr die Dienerschaft einen gewissen Grad an bürgerlicher Erziehung, die sich auf Anständigkeit und Sittsamkeit bezog.
Ebenso erfuhren sie Dinge und Geschichten, die die normalen Mitglieder der unteren Klassen in der Regel nicht erfuhren.
Das Verhältnis war also bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ein ständiges „Geben und Nehmen“ zwischen den unterschiedlichen sozialen Schichten. Jeder der Beteiligten konnte aus den Erfahrungen des anderen lernen; nicht selten war es der Fall, daß die Dienstmädchen einen Teil der bürgerlichen Traditionen mit in ihre eigene Familie nahmen.
Die Tendenz zur Distanzierung zur Unterschicht ging einher mit den verschiedenen Veränderungen, die die Gesellschaft im Laufe der Zeit durchmachte. Zwar war eine gewisse Distanz zwischen Herrschaft und Gesinde schon immer gegeben, aber im Zuge der Französischen Revolution, der Aufklärung, der Bildungsrevolution im Bürgertum, der Ausweitung der Marktwirtschaft oder der zunehmenden Verstädterung erfolgte eine noch stärkere Distanzierung.
Die Dienstmädchen ihrerseits wurden nun aus den bürgerlichen Familien ausgeschlossen. Mit dem Einsetzen des Emanzipationsdranges seitens der Dienstmädchen äußerten diese nunmehr Forderungen nach mehr Freiheiten und freier Gestaltung ihrer Freizeit. Das abhängige Dasein wollten sie nun nicht mehr ohne weiteres akzeptieren.
Durch diesen zunehmenden Emanzipationsdrang wurde mehr und mehr das Problem der Dienstbotenfrage artikuliert. „Endlose Klagen über den sogenannten Kleiderluxus, die Putzsucht der Dienstmädchen, durchziehen das ganze 19. Jahrhundert.“ 27)
27) zitiert nach Schildt, Gerhard; S. 114
12
Die Putzsucht des Gesindes, „die natürlich aus dem Streben nach gesellschaftlicher Achtung und persönlicher Selbstverwirklichung wuchs“ 28) wurde zum zentralen Problem zwischen Dienstherrschaft und Dienstleistenden. Kleiderluxus und Putzsucht führten dazu, daß die Dienstmädchen von Bürgerlichen kaum noch zu unterscheiden waren. Daß die Klassenschranken dabei zunehmend unkenntlicher wurden, konnte das Bürgertum nicht akzeptieren. Durch den Emanzipationsdrang erwuchs eine zunehmende Fluktuation im Berufsfeld der Dienstmädchen. Mädchen aus den Städten weigerten sich nun, in den Dienst überhaupt einzutreten. Da man der Dienstherrschaft nun nicht mehr unbedingt „ausgeliefert“ war, konnten die Dienstmädchen jetzt auch ihre Stellungen kündigen, wie es ihnen gerade gefiel. (Im Gegensatz zu anderen Angestellten genossen sie zwar schon immer Kündigungsrecht, aber sie nutzten es nur in äußerst akuten Fällen.) Da kaum ein Mädchen mehr bereit war, in den Gesindedienst zu treten, war es für die Bürgerlichen nun auch um so schwerer, geeignete Dienstmädchen zu finden.
Die Neudefinierung des Bürgertums zur Zeit der Aufklärung und der Bildungsrevolution erforderte eine stärkere Abgrenzung zu den unteren Schichten. Die Abgrenzung war eine Ursache für die zunehmende Distanzierung des Verhätnisses zwischen Herrschaft und Gesinde.
Eine weitere Ursache ist seitens der „Dienstleistenden“ zu suchen: Die Forderungen nach mehr Freiheiten und der Freiheit in der Freizeitgestaltung im Zuge des Emanzipationsdranges weckten im Bürgertum nur noch mehr die Ablehnung der unteren Stände.
Der angeblich schlechte Einfluß der Dienstmädchen auf die Herrschaftskinder, entwickelte sich derart schnell, daß bald Horrorbilder von den Dienstmädchen entstanden. Selbstzeugnisse zeigen zum Beispiel auch, daß die Separation der Schlafplätze notwendig war, denn nicht selten kam es vor, daß die Bürgerkinder ihre ersten sexuellen Erfahrungen außerhalb der Familie mit den anwesenden Dienstmädchen machten.
Der Zugriff der Dienstmädchen auf die Entwicklung der Bürgerkinder wurde mehr und mehr eingegrenzt. Zur Zeit der vorangehenden Bildungsrevolution nahm das Bürgertum Abstand von den Volksbüchern des Gesindes. „Es wurde eine aufklärende und moralisch unterhaltende bürgerliche Jugendliteratur geschaffen [...]“ 29) , die sich nunmehr vom Geschmack und Intellekt des Gesindes unterschied.
28) zitiert nach Schildt, Gerhard; S. 117
29) zitiert nach Engelsing, Rolf; S. 292
13
Die bürgerliche Angst vor dem Familienwissen der Dienstmädchen erforderte eine zunehmende Distanz und Ausgrenzung der Mädchen aus der Familie. Aufgrund der vielen Differenzen, die das Verhältnis zwischen Herrschaft und Gesinde nun bestimmten, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr der Loyalität ihrer Angestellten sicher sein. Das Wissen der Dienstmädchen über Angewohnheiten und Vorlieben der Familie hätten diese beim Stellenwechsel auch schamlos ausnutzen können.
Mit der zunehmenden Industrialisierung erfolgte eine Abwanderung der Frauen von den bürgerlichen Haushalten in die neu entstandenen Fabriken.
Die Zahl der Dienstmädchen sank, und unter diesen Umständen konnte das Angebot auch nicht länger die Nachfrage befriedigen.
Das Phänomen „Dienstmädchen“ bildete ein Bindeglied zwischen zwei unterschiedlichen gesellschaftlichen Klassen. Da die Dienstmädchen als Niedrige bei einer Herrschaft lebten, „befanden sich die Dienstboten und sie allein auf zwei verschiedenen Ebenen zugleich.“ 30) Zum einen kamen sie aus den unteren Ständen, deren Traditionen, Maßstäbe und Sitten sie in die bürgerliche Familie hineinbrachten. Zum anderen erfuhren sie durch eine Wechselwirkung, was die Unterschicht normalerweise nicht erfuhr.
Trotz der sozialen Unterschiede glichen sich die Alltage von Bürgertum und Gesinde. Sie hatten teilweise denselben Arbeitsplatz im Haus, sie sprachen die gleiche Sprache und nahmen an denselben Unterhaltungen und Veranstaltungen teil. Desweiteren fanden sie den gleichen Wirkungsmittelpunkt in der Kirche.
Solange wie es Dienstmädchen oder überhaupt Gesinde in den bürgerlichen Haushalten gab, kann man nicht von einer geschlossenen bürgerlichen Gesellschaft sprechen, da diese ein wichtiger Bestandteil dieser Klasse waren. 31)
30) zitiert nach Engelsing, Rolf; S. 287
31) nach Engelsing, Rolf; S. 287
14
Arbeit zitieren:
Katja Jeziorowski, 1998, Die Rolle der Dienstmädchen im bürgerlichen Haushalt des 19. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Katja Jeziorowski hat den Text Die Rolle der Dienstmädchen im bürgerlichen Haushalt des 19. Jahrhunderts veröffentlicht
Katja Jeziorowski hat einen neuen Text hochgeladen
Stadt, Bürgertum und Staat im 19. Jahrhundert
Selbstverwaltung, Partizipatio...
Berthold Grzywatz
Das 19. Jahrhundert und seine Helden
Literarische Figurationen des ...
Jesko Reiling, Carsten Rohde
Die Antike im 19. Jahrhundert in Italien und Deutschland /L'Antichita ...
Karl Christ, Arnaldo Momigliano
Zur deutschen Literatur zwisch...
0 Kommentare