Über die Zeit des Hexenwahns in Europa, dieses, von Folter, Tod und Schrecken überschattete Kapitel der Menschheit möchte ich in meiner Hausarbeit berichten.
Der Verlauf des Hexenwahns
Früher wusste man nicht, wie zum Beispiel Hagel, Donner, Erdbeben, Krankheit, Tod und ähnliches entstehen. Deshalb fürchteten sich die Menschen davor, und glaubten, dass diese Naturerscheinungen von überirdischen Wesen wie Göttern, Teufeln, Elfen, Trollen und Geistern hervorgerufen werden. Eine Möglichkeit, mit dieser übernatürlichen Welt in Verbindung zu treten, war die Zauberei. Die Frauen und Männer, die diese Zauberkräfte angeblich besaßen, waren den Leuten zwar unheimlich, aber ihr Handeln war nicht verboten.
Am Anfang, als sich das Christentum langsam ausbreitete, behauptete man, die heidnischen Götter seien böse Dämonen, und verbot dem Volk, mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Das hinderte die Zauberer aber nicht daran, ihre alten, von jeher überlieferten heidnischen Praktiken durchzuführen. Denn auch wenn das die christliche Kirche missbilligte , so drohte denen, die die Heidengötter weiterhin anbeteten, jedoch nicht viel mehr als der Ausschluss vom Gottesdienst. Im christlichen Abendland bildeten sich im 12. und 13. Jahrhundert einige Glaubensgemeinschaften, die dem Christentum kritisch gegenüberstanden. Von ihnen konnten sich aber nur die Katharer und die Waldenser über längere Zeit hinweg behaupten. Die beiden Gruppen kritisierten das verschwenderische Leben der Bischöfe und Priester und zweifelten an der christlichen Lehre. Sie waren für Nächstenliebe, Einfachheit und Frömmigkeit. Da dieser Auffassung sehr viele Leute waren, schlossen sich immer mehr Menschen einer der beiden Glaubensgemeinschaften an. Weil das Christentum jedoch nicht einfach hilflos zusehen wollte, wie sich immer mehr Gemeindemitglieder von ihnen abwandten, starteten sie im Jahre 1209 einen großen, und äußerst brutalen Vernichtungsfeldzug gegen die Katharer. Bei der Frage, wie die Kirche so in Bedrängnis geraten konnte, kamen sie zu dem Schluss, hier müsse der Satan am Werk gewesen sein. Und zwar mit Unterstützung von Hexen, Zauberern und Wahrsagern.
1231 und 1232 gründete der damalige Papst, Gregor IX. eine Behörde der Kirche, die den rechten Glauben verteidigen sollte. Das war die Inquisition. Nun sollten nicht mehr nur Menschen verurteilt werden, die zuvor der Ketzerei beschuldigt wurden, sondern nach den vermeintlich mit dem Teufel im Bunde stehenden Personen sollte gezielt gesucht werden.
Da die meisten Angeklagten unter der Folter zugaben, Gott verleugnet, Schaden angerichtet, und auf einem Besen geritten zu sein, fühlte sich die Inquisition in ihrem Glauben bestätigt, dass der Teufel seine Gehilfen auch mit der Fähigkeit zur Zauberei
ausstattete. Bald schon waren Ketzer und Zauberer in den Augen der Kirche ein ganzes, das man ohne Rücksicht auf Verluste bekämpfen musste. Anfang des 14. Jahrhunderts begann die gezielte Verfolgung der Hexen in Italien, Frankreich und der Schweiz. Mit der Zeit gab es immer mehr Verurteilungen. Die so genannten Geständnisse, die die aufs grausamste gefolterten Angeklagten ablegten, bekräftigten die Inquisition in ihrem Wahn. Die im 15. Jahrhundert herausgegebenen Hexentratakte, die die „Hexensekte“ beschrieben und zu ihrer Vernichtung aufriefen, schürten den Wahn immer mehr. Alle diese Schriften wiesen folgende fünf Stichpunkte auf: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Hexensabbat und Schadenszauber. Im 16. und 17. Jahrhundert fand die Hexenverfolgung schließlich ihren Höhepunkt. Allein zwischen 1581 und 1591 wurden in Lothringen mehr als 1000 als Hexen verurteilte Menschen verbrannt. Auch in Deutschland wurden zu dieser Zeit unvorstellbar viele, meist unschuldige Leute hingerichtet. Und dabei machten die Hexenjäger vor niemand halt. Auch wenn ihnen zuerst die Frauen der untersten Gesellschaftsschicht zum Opfer vielen, so verurteilten sie doch auch Männer, Pfarrersfrauen, Nonnen, und sogar Kinder. Niemand war vor ihnen sicher, egal welchen Geschlechts und welchen Alters er/sie war, oder wie viel Geld und Ansehen er/sie hatte. Das Brennen nahm solche Ausmaße an, dass in den Dörfern, die die Scheiterhaufen lieferten, manchmal sogar das Brennholz ausging! Es gab aber auch einige Gegner des Hexenwahns, die ihre Abneigung gegenüber den Hexenjägern offen in Büchern kund taten, auch wenn das zu dieser Zeit nicht ungefährlich war.
Im 18. Jahrhundert nahm die grausame Hexenverfolgung endlich ein Ende. 1736 zum Beispiel, setzte England seine Hexengesetze außer Kraft, 1740 verbot in Preusen Friedrich II. die Folter, ebenfalls 1740 unterband Maria Theresia von Österreich alle Hexenurteile, denen sie nicht persönlich zugestimmt hatte. Doch nicht überall war die Regierung so vernünftig. In Bayern mussten 1715 und 1722 unter anderem sogar Kinder den Flammentod erleiden.
Das letzte deutsche Opfer des Hexenwahns war Anna Maria Schwägel. Sie wurde im März 1775 durch das Schwert hingerichtet. Der letzte als Hexe verurteilte Mensch in Europa war Anna Göldi. Sie starb 1782 in der Schweiz.
Hexenverfolgung in Gelnhausen
Die Hexenverfolgung begann in Gelnhausen 1584, und endete 1633. Dem Hexenwahn fielen in dieser Zeit mindestens 54 Menschen zum Opfer. Nicht unbeteiligt daran, war der extreme Hexenfanatiker Johannes Koch.
Nach seinem Tod im Jahre 1603 gingen die Verantwortlichen anscheinend etwas milder gegen die „Teufelsbrut“ vor, denn in den Jahren 1614 und 1629 beschwerten sich die Bürger und Zünfte. Sie wollten eine „massive Verfolgung und Ausrottung der Hexen und Zauberer“.
Da der Rat sich nun nicht sicher war, wie er weiter vorgehen sollte, erbat er die Unterstützung von Frankfurter Amtskollegen. Diese rieten, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordunung“ vorzugehen, es aber zu vermeiden, unschuldige Menschen in den Tod zu bringen. Trotzdem mussten danach noch einige Leute wegen dem Irrglauben der Inquisition ihr Leben lassen. Der Hexenturm Im Hexenturm in Gelnhausen sind heute nachgebaute Folterinstrumente ausgestellt. Dort wurde jedoch nie gefoltert, denn die Hexenprozesse fanden im Rathaus statt. Aber trotzdem hat der Turm seinen Namen nicht von ungefähr. In diesem Gemäuer wurden nämlich die als Hexen, b.z.w. Hexer angeklagten Menschen inhaftiert, während sie noch auf ihren Prozess oder die Vollstreckung des Urteils warteten. Am Hexenturm befindet sich auch eine Gedenktafel für die Opfer des Hexenwahns . Ihre Inschrift lautet:
Anna Petermann David Prescher Dorothea Weinland Frau Prescher Martha Heinrich Ww.
Margarethe Hamann Katharina Zaun Klara Krebser Katharina Holban Frau Zaun Anna Dorwald Ww.
Anna Breydenbuch Frau Dietzen Algen Dörn Joachim Henkel David Kutsch Barbara Scherer Marx Lerch
David Rüppel Frau Küppel Jöst Dönges
Frau Runkel 21 Namenlose
Das alles sind Namen von unschuldigen Menschen, die der Hexerei bezichtigt, und hingerichtet wurden. Doch was sagt uns schon so ein nüchterner Name über einen Menschen, über sein Schicksal? Lediglich sein Geschlecht erfahren wir durch ihn. Natürlich, das Schicksal dieser Menschen war wahrscheinlich ähnlich, aber doch verschieden! Leider wissen wir kaum etwas über diese Leute, die wohl alle unschuldig, einen grausamen Tod sterben mussten. Wer hat sie angeklagt? Haben sie gleich gestanden, oder erst unter der Folter? Was waren sie von Beruf? All diese Fragen werden unbeantwortet bleiben, denn über die meisten dieser Leute ist leider kaum etwas bekannt.
Eine von der wir ein bißchen mehr wissen, ist... Maria Strupp
Maria oder Elisabeth Strupp lebte in Gelnhausen, hatte mehrere Kinder, und gehörte einer großen Reformationsfamilie an. Sie sprach sich öffentlich gegen die Hexenverfolgung aus, und kümmerte sich um als Hexen angeklagte Frauen. Der ebenfalls der Zauberei verdächtigten Klara Geißler soll sie Rosen gebracht haben. Im Jahre 1599 klagte man Maria an, den Kirchenschatz gestohlen zu haben. Man brachte sie in den Hexenturm und beschuldigte sie der Hexerei. Unter der Folter verlor sie dann den Verstand.
Im August des selben Jahres wurde die Pfarrersfrau mit dem Schwert hingerichtet, und später verbrannt.
Der Raub des Kirchenschatzes wurde bald darauf aufgeklärt; es handelte sich um einen Justizirrtum.
Jeanne d‘ Arc
Jeanne d‘ Arc, auch bekannt als Johanna von Orléans, ist wohl eine der bekanntesten Opfer des Hexenwahns.
Jeanne wurde als Bauerntochter 1412 im französischen Domrémy geboren. Als sie ein kleines Mädchen war, hörte sie zum ersten mal himmlische Stimmen. Teilweise hatte sie dabei sogar Visionen. Johanna glaubte, die Stimmen gehörten der heiligen Katharina, dem heiligen Michael und der heiligen Margarete. 1429 forderten besagte Stimmen die inzwischen 16 jährige auf, zum Dauphin zu reisen, und ihm bei der Rettung Frankreichs zu helfen, das zu dieser Zeit von den Engländern besetzt war. Der spätere König Karl VII. war noch nicht gekrönt worden, da die Engländer Anspruch auf den Thron hatten.
Jeanne folgte den Befehlen ihrer Heiligen, und brach zu ihm auf. Als sie dort ankam, wollte sich dieser erst von ihrer göttlichen Führung überzeugen. Man stellte ihr den falschen Mann als Dauphin vor, während sich der Echte unter den Hofstaat mischte. Jeanne erkannte das sofort und ging geradewegs auf den Richtigen zu. Nun zweifelte niemand mehr daran, dass sie in Gottes Auftrag gekommen war. Daraufhin durfte sie das französische Heer in Männerkleidung begleiten. Mit Jeanne zusammen besiegten sie bei Orléans den Feind. Endlich konnte der Dauphin in der Kathedrale von Reims gekrönt werden! Johanna hatte einen Ehrenplatz an der Seite des Königs.
Karl wollte den Krieg nun nicht mehr fortsetzen. Deswegen kämpfte Jeanne 1430 ohne den Beistand des Königs bei Compiègne gegen die Engländer. Dabei nahmen burgundische Soldaten Johanna gefangen und verkauften sie an deren englische Verbündete. Von dort aus lieferte man sie nach Rouen aus. Hier wurde sie wegen Hexerei und Ketzerei angeklagt. Karl VII. versuchte nicht einmal sie zu retten! Man verhörte Jeanne ganze 14 Monate lang und beschuldigte sie, vom Teufel besessen zu sein. Doch sie war fest im Glauben, in Gottes Wille gehandelt zu haben und ließ sich durch nichts davon abbringen. Die Richter glaubten ihr nicht und verurteilten sie zum Tode auf dem Scheiterhaufen.
Aus lauter Angst vor den Flammen gestand Johanna ihre Sünden; das Urteil wurde gemildert und zu lebenslänglicher Haft umgewandelt.
Doch bald darauf wiederrief sie ihr Geständnis, und man lieferte sie an ein weltliches Gericht aus.
Am 30. Mai 1431 musste sie auf dem Marktplatz in Rouen grausam in den Flammen des Scheiterhaufens verenden, da man ihr vorwarf eine Hexe und rückfällige Ketzerin zu sein.
25 Jahre nach ihrer Hinrichtung erklärte man das Urteil für nichtig und Jeanne d‘ Arc für unschuldig.
Noch einmal fünf Jahrhunderte später, am 16.Mai 1920 sprach Papst Benedikt XV. die französische Volksheldin heilig. Ihr Feiertag ist der 30. Mai.
Von der Denunzination bis zum Scheiterhaufen
Der Verlauf von Hexenprozessen Die Anklage,
auch genannt Denunzination, erfolgte häufig durch missgünstige Nachbarn oder Angestellte. Sie zeigten ihren ungeliebten Mitmenschen fast immer anonym bei den Hexenrichtern an.
In besonderer Gefahr befand man sich auch, wenn schon andere Familienmitglieder als Hexe/r verurteilt wurden.
Eine weitere Möglichkeit, Opfer der fanatischen Hexenjäger zu werden, war das so genannte „Besagen“. Die Richter waren nämlich der Meinung, alle Mitglieder der „Teufelssekte“ würden sich beim Hexensabbat treffen. So fragten sie die Angeklagten unter Folter nach weiteren Hexe(r)n, die sie beim Hexensabbat gesehen haben. Auch wenn sie am Anfang vielleicht noch bestritten, jemandem, dessen Namen man ihnen gab, begegnet zu sein, ließ ihre Willenskraft unter den Schmerzen doch bald nach. Und so hatten die Hexenrichter wieder ein neues Opfer gefunden. Im Allgemeinen wurden mehr Frauen angeklagt, da man ihnen damals nachsagte, sie wären treulos, wollüstig, und unersättlich. Somit hatte der Teufel bei ihnen leichtes Spiel. Es wurden aber, besonders am Höhepunkt des Hexenwahns, auch etliche Männer, und sogar Kinder angeklagt und verurteilt. Der Beginn der Prozesse
bestand darin, Zeugen zu befragen, und sich nach dem Leben der Beschuldigten zu erkundigen. Wenn der Verdacht bestätigt wurde, nahm man die Angeklagte bald darauf fest.
Die Gefängnisse waren damals in einem miserablen Zustand. Dunkel, feucht, und voll Ungeziefer. Außerdem wurden viele Frauen im Kerker vergewaltigt. Das Verhör lief meistens ähnlich ab: Man stellte der Beschuldigten immer wieder die gleichen Fragen. Zum Beispiel: „ Wann hast du dich dem Teufel versprochen?“, oder „Wie oft warst du Gast beim Hexensabbat?“ Die Möglichkeit, dass die Angeklagte unschuldig sein könnte, schloss man dabei gänzlich aus. War sie nicht geständig, zeigte und erklärte man ihr die Foltergeräte. Wenn auch das nichts half, folgte manchmal eine Hexenprobe (näheres auf S. ), und dann ... Das „verschärfte Verhör“,
die Folter. Die vermeintl. Hexen mussten dabei unmenschliche Qualen erleiden. Zu Anfang wurden Daumenschrauben angelegt. Wenn die Gemarterten dieser Methode standhalten konnten, bekamen sie so genannte Spanische Stiefel zu spüren, wobei man Metallplatten oder - bügel über den Unterschenkeln immer fester schraubte. Die nächste Stufe war das brutale
Auseinanderziehen des Körpers mit Seilwinden. Eine andere Möglichkeit, das „Aufziehen“. Es gab auch noch weitere Foltergeräte und -methoden. Auf S. sieht man Folterbank, Folterstuhl und Beinschrauben. Diese grausamen Verhöre dauerten teilweise Stunden, und wurden so oft wiederholt, bis man entweder alles gestand, und auch noch andere Menschen durch „Besagen“ denunzierte, oder unter der Folter starb. Nur in den seltensten Fällen gab es Menschen, die doch noch freikamen. Diese trugen jedoch ihr ganzes Leben lang körperliche und seelische Schäden von der Folter.
Das Urteil
lautete fast immer Tod auf dem Scheiterhaufen. In einigen Fällen wurden die Verurteilten „aus Güte“ vorher mit dem Schwer hingerichtet. Die Hexenverbrennungen fanden immer öffentlich, zum Beispiel auf einem Marktplatz statt. Die ganze Bevölkerung, die Bischöfe, Priester, Bürgermeister, Ratsherren und Richter kamen, um das Spektakel mit anzusehen.
Die verurteilte Hexe wurde auf einem Karren zum Richtplatz gebracht. Dort band man sie an einen Pfahl, und legte Reisig um sie herum. Daraufhin wurde das Volk noch einmal vor dem Teufel gewarnt. War das geschehen, zündete der Henker den Scheiterhaufen an. Nun entfernten sich die offiziellen Zuschauer. Die Knechte blieben, und schürten das Feuer so lange, bis nichts als Asche mehr an das Opfer erinnerte.
Hexenproben
Wenn jemand verdächtigt wurde, eine Hexe zu sein, machte man häufig eine Hexenprobe. Dabei sollte sich herausstellen, ob die Angeklagte schuldig war, oder nicht.
Hier sind verschiedene Hexenproben: Die Wasserprobe Die Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt, dann an einem Seil festgebunden und ins Wasser geworfen.
Wenn der Körper eine Zeit lang oben schwamm, war sie eine Hexe, denn das Element der Reinheit, das Wasser, hatte sie abgestoßen. Eine andere Theorie besagte, dass Hexen sehr leicht sein müssen, um fliegen zu können. Deswegen sanken sie nicht ins Wasser.
Ging das Opfer unter, galt es zwar als unschuldig, war aber meistens ertrunken.
Die Wägeprobe
Auch hier ging man davon aus, um fliegen zu können, müssten Hexen leicht sein. Man schätzte erst das Gewicht der Frau, dann wog man sie. War sie mehr als 5 Kilo leichter als man geschätzt hatte, handelte es sich in den Augen der Richter um eine Hexe. Aber auch wenn sie nicht weniger wog, war sie noch lange nicht unschuldig, denn dann konnte sie immer noch die Waage verhext haben. Die Suche nach dem Hexenmahl
Bei dieser Probe wurden Körper und Kopf der Angeklagten kahlgeschoren, und sie musste sich nackt vor die Hexenrichter stellen. Diese suchten dann nach ungewöhnlichen Leberflecken, pigmentierten Warzen und ähnlichem. Angeblich prägte der Teufel nämlich jeder Verbündeten ein Zeichen auf. Wenn sie eine auffällige Hautstelle gefunden hatten, stachen sie mit einer Nadel hinein. Empfand das Opfer nun keinen Schmerz, oder trat kein Blut aus, war das ein sicheres Zeichen für die Schuld der Verdächtigten.
Die Tränenprobe
Vergoß eine Frau selbst unter Folter keine Tränen, galt sie als Hexe. Diese konnten nämlich nicht weinen. Doch auch wenn sie weinte, war sie nicht gleich unschuldig, denn dem „Hexenhammer“ zufolge sind „Gottes Ratschlüsse verborgen“. Selbiges Buch beteuerte auch die große Zuverlässigkeit dieser Hexenprobe.
Verschiedene Folterinstrumente
Wenn die vermeintlichen Hexen die Schandtaten, die man ihnen vorwarf, nicht freiwillig gestehen wollten, griffen die Inquisitoren zu brutalen Methoden um das Geständnis zu erzwingen: Die Angeklagten mussten sich der peinlichen Befragung unterziehen.
Nachdem sie zu Anfang vielleicht noch alle Beschuldigungen wehement abgestritten hatten, gaben sie im Laufe der Folter früher oder später meist alles zu. Einige der Foltergeräte mit denen man unter anderem die als Hexen angeklagten Menschen im Mittelalter grausam gequält hat, sind auf dieser Seite zu sehen.
Hexenbulle und Hexenhammer
Die Hexenbulle
Als der Hexenwahn im 15. Jahrhundert langsam nach Deutschland vordrang, stießen die beiden Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Kramer (lat. Henricus Insitoris) bei den deutschen Fürsten und Bischöfen auf Ablehnung. Insitoris bat nun den damaligen Papst, Innozenz VIII. um Hilfe.
Daraufhin verfasste dieser im Jahre 1484 seine „Hexenbulle“. Darin schrieb er, die christliche Kirche währe nun auch in Deutschland in großer Gefahr, da sich die so genannte Hexensekte immer mehr ausbreite. Er gab auch allen Verantwortlichen die Anweisung, Sprenger und Insitoris bei der Vernichtung der Teufelsanhänger zu helfen. Der Hexenhammer
Die beiden oben genannten Inquisitoren veröffentlichten 1487 den von ihnen verfassten Hexenhammer. Er ist auch unter dem Titel Malleus maleficarum bekannt, und in drei Teile gegliedert:
Am Anfang geht es darum, wer der Hexerei beschuldigt werden konnte. Nämlich jeder, egal welchen Geschlechts und Standes er war. Es reichten schon Verhaltensweisen, Gerüchte, Äußerungen, zufällige Ereignisse, und sogar das bloße Leugnen des Hexenglaubens aus, um jemanden zu verurteilen. Im zweiten Teil werden die Kennzeichen der Hexerei beschrieben. Das sind Hexenflug, Teilnahme am Hexensabbat, sexuelle Vereinigung mit dem Teufel und Schadenszauber.
Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit dem gerichtlichen Prozess. Es werden Folter-und Hinrichtungsmethoden beschrieben.
Der Hexenhammer wurde zum Leitwerk der Hexenverfolgung, und viele Hexenrichter benutzten ihn bei ihren Prozessen.
In diesem Buch spiegelt sich auch der extreme Frauenhass dieser Zeit, und der Autoren wieder. Frauen werden als „unvollkommene Tiere“ bezeichnet ; man nennt sie wollüstig, dumm, unersättlich, glaubensschwach, neugierig und verlogen. Das erklärt auch, warum so viele Frauen der Hexerei beschuldigt wurden: Sie waren mit ihren angeblichen Eigenschaften für den Teufel leichte Beute. Wiederwärtig ist auch, wie die Verfasser sexuelle Ausschweifungen beschreiben. Außerdem waren ihnen alle erdenklichen Grausamkeiten recht, um die Hexen und Zauberer zu vernichten. So rieten sie auch den Hexenrichtern, auf nichts zu verzichten, was die Angeklagten zu einem Geständnis bewegen könnte. Der Hexenhammer erschien in 29 Auflagen.
So, wie in diesem Gedicht beschrieben, hat sich die Bevölkerung im Mittelalter wahrscheinlich Hexentanzveranstaltungen, wie hier in der Walpurgisnacht, vorgestellt. Walpurgisnacht In den ersten Frühlingsnächten läßt’s den Hexen keine Ruh. sich gesellig zu erfreuen, eilen sie den Bergen zu. Dort haben sie ihr Kränzchenman verleumdet, man verführt, macht ein lasterhaftes Tänzchen und der Teufel präsentiert! Da flammen rote Feuer auf und jede Hexe gibt ein Kräutlein drauf. Jetzt brennt es teuflisch helle und alle schreien auf der Stelle-Hie, hie- he, he- ihr Hexlein aufgefahren, herbei in ungezählten Scharen. Und da jagen sie auf Stöcken, einen Besen zwischen ihren Röcken. Zu des Tanzplatz hohen Brocken. Hinter jedem Strauch und Baum, sieht man eine Hexe hocken. Im Zauberbuch des Teufels haben sie gelesen, vom Tau der Nacht wird alle Schönheit voll genesen. Doch wer den Zauber wird nicht kennen, wird die Zeit, als häßlich Hex verbrennen. Drum sei das Sprüchlein aufgesagt, vom Urian, der als Fürst heut tagt. Stippe hierin, Stippe darin,- druß und dran,- bis zum Morgen an!
Und wieder flammen alle Feuer auf und jede Hexe gibt ein Kräutlein drauf. Da dreht sich alles wild im Kreise und jeder liebt und scherzt auf seine Weise. Und es ruft der Höllenfürst, eins, zwei, dreihe ihr Hexen eilt zum Tisch herbei. Es knattert, es brodelt, es stinkt und zischt, auf dem Tanzplatz wird aufgetischt. Schweineohren, Biberschwanz, Hahnenfuß und Kröteneier,
das ist ein Schmauß, zur teuflischen Walpurgisfeier! Plötzlich ist vorbei die Mitternacht. Hex und Teufel gebet acht! All‘ die Feuer sind verloschen, aus. Nehmt eure Besen und eilt nach Haus!
Anzahl der Hexenverbrennungen in Deutschland
Baden Württemberg über: 4000 Bayern (Franken): über 4000 Bayern (Altbayern, Schwaben): über 1000 Hessen: über 1850 Saarland: über 500 Rheinland-Pfalz: über 1000 Nordrhein-Westfalen: über 1200 Niedersachsen: über 800
Mecklenburg: über 1000 (?) Sachsenanhalt:
Viele Prozesse in Fürstentümern im Harzgebiet, 1589 gab es in Quedlinburg 133 Hexenverbrennungen an einem Tag (!). Thüringen:
Viele Prozesse in kleineren, sächsischen Fürstentümern, allein in der Grafschaft Henneberg 197 Verbrennungen.
Gegner des Hexenwahns
Obwohl die meisten Leute der Hexenverfolgung zustimmten, gab es doch auch einige, die sie nicht guthießen. Zu Anfang gaben die meisten ihre Meinung noch öffentlich bekannt, aber je mehr sich der Wahn seinem Höhepunkt näherte, umso gefährlicher wurde es, seine Abneigung gegenüber der Hexenverfolgung kund zu tun. In ihren Hochzeiten konnte man nämlich schon deswegen als Hexe/r angeklagt werden. Die folgenden Männer haben sich trotzdem nicht davon abbringen lassen, gegen den wohl größten Irrglauben der Menschheit vorzugehen. Dr. Johannes Weyer Der holländische Arzt veröffentlichte 1563 sein Buch „Von den Blendwerken der Dämonen“. Er war der Meinung, der Teufel würde den Menschen die ganze Sache mit den Hexen nur vorspielen, damit unschuldige Leute sterben müssen. Deswegen forderte er die Obrigkeit auf, die Hexenverfolgung zu verbieten. Das Buch konnte die Fortführung des grausamen Massenmordes zwar nicht verhindern, aber er gab zumindestens anderen den Mut, ebenfalls dagegen zu protestieren. Und somit hatte es sich, meiner Meinung nach, schon gelohnt. Dr. Balthasar Bekker
Der Prediger schrieb im 17. Jahrhundert ein zweibändiges Werk mit dem Titel „Die bezauberte Welt“. Johannes Weyer stimmte er nicht zu. Er meinte, die Menschen würden sich den „Hexen-Unfug“ nur einbilden. Gott allein beherrsche die Welt, und zu glauben, der Satan habe so eine große Macht, sei eine Gotteslästerung. Bekker wurde bald nach der Veröffentlichung seines Buches aus dem Predigeramt entlassen. Christian Thomasius
Thomasius lebte von 1655 bis 1728, und war der festen Überzeugung, jeder Mensch hätte ein Grundrecht auf Leben, Glück und Eigenständigkeit. Er erwartete vom Staat, dass er das durchsetzte. Dabei solle er Recht und Unrecht nicht von göttlichen Geboten abhängig machen, sondern nur von den „Grundsätzen der Vernunft und Zweckmäßigkeit“. Der preußische Rechtsgelehrte und -philosoph meinte, die Religion sollte nichts mit der Gesetzgebung zu tun haben. Sie sei einzig und allein Privatsache. Somit war Thomasius auch ein entschiedener Gegner des Hexenwahns und der Hexenjäger. Deswegen kritisierte er ab dem Jahre 1701 die Gerichte, was diese empört und wütend zur Kenntnis nahmen. Daraufhin versuchten sie, ihn einzuschüchtern und mundtot zu machen, was ihnen jedoch nicht gelang. Drei Jahre später erschien sein Buch „Kurtze Lehrsätzte von dem Laster der Zauberey“. Schon ein Jahr darauf verlangte er die Abschaffung der Folter. Christian Thomasius hatte Erfolg: König Friedrich I. verminderte 1706 die Hexenprozesse in seinem Regierungsbereich, und ab 1714 beschloss sein Nachfolger Friedrich Wilhelm I., dass er allen Urteilen bei besagten Prozessen persönlich zustimmen musste, bevor sie vollstreckt werden konnten.
Bücher zum Thema
Romane
Die Hexe von Zeil Autor: Harald Parigger Verlag: Schneider Buch Inhalt:
Das Schicksal der neunzehnjährigen Ursula, die beschuldigt wird, eine Hexe zu sein. Das Buch spielt im 17. Jahrhundert.
Hexentochter Autor: Helen Griffiths Verlag: Ravensburger Inhalt:
Im 17. Jahrhundert taucht in einem Dorf ein kleines Mädchen auf. Da niemand weiß, wer es ist und woher es kommt, nehmen Pflegeeltern es auf. Die Kleine, genannt Agnes, spricht die ganze Zeit kein Wort; die Leute halten sie für verrückt. Eines Tages spielt sie mit einer Katze, einem Zeichen des Bösen. Man hält sie für eine Hexe.
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Annabell Engel, 2000, Hexenverfolgung im Mittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
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