1. Der soziale Massenwohnungsbau
Bereits vor dem Ersten Weltkrieg herrschte in Deutschland ein großes Wohnungselend, das nach dem Ende des Krieges (1918) noch weiter anstieg. Es gab weitaus weniger Wohnungen als Haushalte, zudem waren viele Wohnungen überbelegt (vgl. Saldern 1993, S. 42f). Die Überbelegung resultierte u.a. aus so genannten „Schlafgängern“ (nicht familienangehörige Untermieter für ein Zimmer), die die herrschende Wohnungsnot unterstreichen.
Die Lebensbedingungen waren besonders für die unteren Arbeiterschichten sehr schlecht. Der Krieg war gerade zu Ende gegangen und führte einen Anstieg der Lebenshaltungskosten und der Mieten mit sich. Zunehmende Arbeitslosigkeit und der wirtschaftliche Zusammenbruch verschlechterten weiter die Lage der Bevölkerung. Soldaten kehrten aus dem Krieg zurück, viele Menschen aus besetzten Gebieten kamen ins Reichsgebiet und drängten dort ebenfalls auf den Wohnungsmarkt. Viele der Soldaten heirateten jung und benötigten mit ihrer neu gegründeten Familie eine Wohnung.
Sozialdemokraten und Sozialreformer beklagten das Wohnungselend und forderten den Staat auf, einzuschreiten und für gesunde Wohnverhältnisse zu sorgen, auch in den Arbeiterquartieren, um die Erhaltung der Volksgesundheit und (damit) der Arbeitskraft zu gewährleisten (vgl. Saldern 1989, S. 49).
Die Weimarer Reichsverfassung gesteht ein, dass die Erhaltung der Gesundheit des staatlichen Schutzes bedurfte. Nun war sie gezwungen, diesen Umständen Einhalt zu gebieten und verabschiedete mit dem § 155 der Weimarer Verfassung vom 31.07.1919 ein Gesetz, dass „jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, insbesondere den kinderreichen, einen ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern“ sei (s. Kanacher 1987, S. 137). Bis 1921 bestand jedoch noch immer ein Bedarf von einer Millionen Wohneinheiten. Zudem fehlte es vielen Nachfragern für die eh schon wenigen Wohnungen an Finanzkraft, so dass die Nachfrage sehr gering blieb.
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„Modernes Wohnen“ wurde in den 20er Jahren zum Schlagwort (vgl. Saldern 1989, S. 49). Berühmte Architekten wie Taut, Gropius, Mies van der Rohe oder Giedion machten den Bau neuer Wohnungen für breite Bevölkerungsschichten aus mehreren Gründen zum Anliegen. Es galt, ein gemeinsames Feindbild zu besiegen: die Großstadt des 19. Jahrhunderts.
1.1.1. Kritik am Arbeiterwohnen
Die Architekten, die sich dem sozialen Massenwohnungsbau annahmen, übten heftige Kritik am Arbeiterwohnen. Die Wohnweise in den Großstädten beurteilten sie als zu eng, zu groß, zu unsozial, zu unhygienisch (vgl. Kähler 1996, S. 316). Den Architekten ging es darum, gerade nach dem Grauen des Krieges, eine neue, gerechte und sozialere Welt zu schaffen, in der jeder eine gesunde Wohnung erhalten sollte. Kritik übten die Architekten an verschiedenen Punkten. So beanstandeten sie beispielsweise, dass ein Klosett von mehreren Mietparteien genutzt wurde, das sich zudem im Treppenhaus oder gar auf dem Hof befand (vgl. Händler-Lachmann 1985, S. 170).
Weiter waren während der wilhelminischen Zeit Doppelnutzungen von Räumen aufgrund von Raumknappheit üblich. Diese Raumknappheit und die daraus häufig resultierende Überbelegung der Wohnung sahen die Architekten sehr kritisch. Schlafgänger, die aufgenommen wurden, um Krisen besser überstehen zu können, verstärkten häufig das Problem der Raumknappheit.
Das Schlafzimmer und besonders die Wohnküche, wie der Name bereits verrät, dienten als Aufenthaltsräume, in dem sich das alltägliche Leben abspielte (vgl. Saldern 1993, S. 148). Dies galt es im Sinne der Hygiene zu bekämpfen. Die Küche sollte nicht als multifunktionaler Raum, das Schlafzimmer nur zum Schlafen und das Wohnzimmer als einziger Aufenthaltsraum genutzt werden. Die Architekten beanstandeten demnach, dass der Mittelpunkt des Lebens nicht im Wohn- und Aufenthaltsraum stattfand, sondern in der Wohnküche. „Funktionsorientierte Wohnungsgrundrisse basierten auf der Voraussetzung, dass jedem Raum eine spezifische Nutzung zufallen würde“ (s. Saldern 1993, S. 148).
In Anlehnung an den zuvor genannten Aspekt sollte die Wohnung der Lebensweise angepasst werden. Dies sollte durch Funktionalität und Sachlichkeit erreicht werden (weiterführende Informationen in Punkt 2).
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1.1.2. Kritik am bürgerlichen Wohnen
Die Architekten, die sich dem sozialen Massenwohnungsbau annahmen, hatten zwar die Arbeiterschicht im Fokus ihrer Zielsetzungen, kritisierten aber dennoch ebenfalls das bürgerliche Wohnen. Ihnen erschien es als unnötiger Luxus, bestimmte Räume wie den Salon nur für unwichtig gewordene Repräsentationszwecke inne zu haben (vgl. Saldern 1993, S. 148). So stuften sie das für die wilhelminische Zeit charakteristische Damenzimmer im Sinne der Funktionalität und Sachlichkeit als überflüssig ein vor allem auch, weil Frauen vermehrt arbeiteten, einerseits aus wirtschaftlichen, andererseits aus emanzipatorischen Gründen.
Ebenso sahen es die Architekten mit dem Herrenzimmer, Boudoir, Bibliothek, Raucher-und Billardzimmer und dem Salon. Diese galten als unnötiger Luxus. An diese Stelle sollte lediglich das Wohnzimmer eingeführt werden. Dem Kinderzimmer musste mehr Bedeutung zukommen.
Des Weiteren wendeten sie sich zugunsten von Hygiene und Sachlichkeit gegen die überladenen Einrichtungen solcher Wohnungen mit all ihren verschnörkelten Möbeln, dem Kitsch und sonstigen Staubfängern. Diese Wohnungen, die bisher sehr dunkel waren, erhielten nach Meinung der Architekten zu wenig Licht und Luft (weiterführende Informationen in Punkt 2).
2. Neue Konzepte für Hygiene, Funktionalität und Sachlichkeit
„Die neue Wohnung verpflichtet“ (s. Saldern 1989, S. 57). So hieß es in den Zwanzigern. Aufgrund dessen ging man davon aus, dass unwirtschaftliche Haushalte zur Gefahr werden könnten. Die Forderung hier war klar: modernes, schichtenunspezifisches und vereinheitlichtes Wohnverhalten, geprägt durch Sauberkeit und Ordentlichkeit.
Es galt also, sich von der Wohnweise des 19. Jahrhunderts abzuwenden und sich der gesunden Wohnung zu widmen. Darunter verstanden die Architekten eine Wohnung, die nicht mehr überbelegt war, über ein eigenes Bad und eine eigene Küche verfügte, genügend Licht und Luft bot und von einer Wohnumwelt umgeben war, die ausreichend Erholungsmöglichkeiten und Ruhe mit eigenem Garten ermöglichte. Das bedeutete
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weiter, dass diese Siedlungen abseits vom Lärm und Rauch der Industrieanlagen getrennt wurden.
Die Architekten, die die oben beschrieben Siedlungen entwarfen, legten großen Wert auf Funktionalität und Sachlichkeit, Einheitlichkeit, und besonders die Hygiene sollte stark verbessert werden und galt als einer der wichtigsten Faktoren des sozialen Massenwohnungsbaus. Um diese Ziele realisieren zu können entstanden in vielen Großstädten Großwohnanlagen, die mehr Bewegungsfreiheit bei kleinerer Fläche bieten sollten. Licht, Luft und Sonne gehörten von nun an zum unabdingbaren Wohnen (vgl. Saldern 1989, S. 50).
Der moderne und einheitliche Siedlungsbau erschien ihnen als bestmögliche Lösung, als Erlösung aus der großstädtischen Wohnbebauung mit ihren gesundheitlichen und sozialen Mängeln. Als Alternative zur großstädtischen Wohnbebauung hatte man die Zeilenbauweise vor Augen, die für die Architekten eine gute Lösung darstellten. Die Bewohner dieser Wohnanlagen erhielten so stets genügend Licht und Luft (s. Abb. 1). Durch den Siedlungsbau im Zeilenstil sollte eine gesunde, aber auch eine gerechte Wohnkultur geschaffen werden, gerecht insoweit, da durch den vereinheitlichten Zeilenbaustil jeder Bewohner unter gleich guten Bedingungen leben sollte (vgl. Rodenstein, S. 175).
Wohnkomfort, der wiederum der Hygiene diente, wurde in den neuen Siedlungen groß geschrieben. Als Errungenschaften der Zeit galten wohnungseigene Klosetts, eingebaute Badewannen oder Duschecken, abgeschlossen Dielen, Balkone oder Loggien, ein beleuchtetes Treppenhaus und teilweise gar Zentralheizung (vgl. Saldern 1989, S. 51). Hinzu kam die Faszination neuer Baumaterialien, bei denen die Wohnung im Sommer nicht zu heiß und im Winter nicht zu feucht wurde (vgl. Rodenstein 1988, S. 173).
2.1. Die abgeschlossene Wohnung
Des Weiteren war es die Bemühung der Architekten, die halboffene Wohnung verschwinden zu lassen, in der beispielsweise mehrere Mietparteien ein Klosett benutzten oder Schlafgänger die Privatsphäre störten und für eine weitere Zuspitzung der Wohnungsenge sorgten. Durch den sozialen Massenwohnungsbau boten die Architekten den Bewohnern als Alternative die „auf die Kleinfamilie zugeschnittene Wohnung, in der alle Tätigkeiten - mit Ausnahme des Wäschewaschens - abgeschirmt von den neugierigen Blicken der Nachbarinnen vor sich gehen konnten: Die Familie
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war für sich!“ (s. Saldern 1989, S. 55). Die Privatsphäre der Kleinfamilie sollte demnach durch eine abschließbare „Kleinwohnung mit einem sich selbst versorgenden Einzelhaushalt“ (ebd.) vergrößert werden. Dazu musste die die Schlafgänger aus den Wohnungen der Familien verschwinden und die halboffene Wohnung schließen.
2.2. Der Wohnungsgrundriss einer modernen Wohnung
Die Wohnungen des sozialen Massenwohnungsbaus gliederten sich meist in den zentralen Wohn- und Aufenthaltsraum, einem Elternschlafzimmer, ein bis zwei Kinderzimmer, der Kleinküche und dem Bad (s. Abb. 3).
Der Wohn- und Essraum der meist 40 bis 80m² großen Wohnungen sollte zulasten von Schlaf- und Herrenzimmer, Salon und Korridoren vergrößert werden. Weiter sollte eine funktionelle Zuordnung der Räume hergestellt werden, welche die Reduzierung der Wegstrecken innerhalb der Wohnung ermöglichte. So sollte die engste Verbindung von Essraum und Küche als auch Schlafraum und Bad geschaffen werden (vgl. Kanacher 1987, S. 168). Zudem gewann der Flur innerhalb der Wohnung immer mehr an Bedeutung. Bisher besaßen viele Wohnungen keinen abgeschlossenen Flur, die einzelnen Zimmer erreichte man direkt vom Treppenhaus aus über die Diele (vgl. Händler-Lachmann 1985, S. 170).
Folgend wurden die Schlafräume auf ein Minimum verkleinert, da sie eben nicht mehr als Aufenthaltsraum dienen sollten. Mit diesen Richtlinien wollten die Architekten erreichen, dass die Wohnung der Lebensweise angepasst wird.
Die neue Vorstellung einer Wohnkultur stieß jedoch auch unter Architekten auf Kritik, da man die Wohnung nicht nach Funktionen zulasten der eingeschränkten Bewohner einteilen könne.
2.2.1. Exkurs: Die Frankfurter Küche
Am Deutlichsten zeigt sich die Wichtigkeit der Funktionalität an der Veränderung der Küche. Der soziale Massenwohnungsbau führte die sog. Frankfurter Küche ein, welche die traditionelle Wohnküche ablöste. Die Frankfurter Küche ist eine reine Arbeitsküche von rund 6m² mit eingebautem Mobiliar, das auf die Frau abgestimmt war. Dies deutet auf die Stellung der Frau in den zwanziger Jahren hin, welche die Küche zu bedienen
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hatte, weil der Mann aufgrund des eingebauten Mobiliars kaum in der Lage war, in der Küche auszuhelfen.
2.2.2. Exkurs: Die Wohnung für das Existenzminimum
Für eine Wohnung in einem Reihenhaus mit 60 bis 70m² bezahlte man rund 70 DM. Da ein ungelernter Arbeiter im Durchschnitt lediglich
38,40 DM verdiente und sich somit die eben genannte Wohnung im Reihenhaus nicht leisten konnte, wurde die Wohnung für das Existenzminimum entworfen. Diese war nur noch rund 48m³ groß, teilweise sogar unter 30m². In einer solchen Wohnung führte die Eingangstür direkt in den Familienraum, das Wohnzimmer. Er war mit rund 18m² das Zentrum der Wohnung. Links vom Flur lag die Funktionsküche mit durchschnittlich 4,4m². Alle anderen Räume gingen vom Wohnzimmer ab (mit Ausnahme des WC im Flur). Das Schlafzimmer (8m²) befand sich meist in direkter Anbindung, ohne klare Abtrennung, ans Wohnzimmer. Ebenfalls vom Wohnzimmer sind die zwei Kinderzimmer zu erreichen, eines 8m², das andere 4,2m² groß. In diesen Kleinstwohnungen wurden Schlaf- und Wohnräume miteinander kombiniert. Das Schlafzimmer sollte nur noch als Schlafraum angesehen werden. Andere Aktivitäten wurden in den Gemeinschaftsraum verlegt. Somit sollte das Wohnzimmer zu einem Multifunktionsraum werden. Da jedoch weiterhin ein gewisser Repräsentationsanspruch bestand, wurde diese Vision nie ganz verwirklicht, denn ein Repräsentationsraum durfte keine Wohnspuren aufweisen (vgl. Kanacher 1987, S. 161).
2.3. Die Inneneinrichtung
Bei der Gestaltung der Inneneinrichtung zielte man auf eine Veränderung des Geschmackes ab. Den Bewohnern der Massenwohnungsbauten wurde durch Vorgaben bezüglich der Ausstattung und Einrichtung kaum die Möglichkeit zur Eigeninitiative gegeben wie etwa bei der Frankfurter Küche. Die Architekten übten einen pädagogischen Einfluss auf die Bewohner, insbesondere auf die Frauen, aus. Für Funktionalität und Sachlichkeit, Schlagworte des „modernen Wohnens“, kämpfte man gegen Kitsch, übergroße und verschnörkelte Möbel, gegen angeblich überflüssige Staubfänger wie Nippes, Fotografien etc. Eigens dafür dienten Musterausstellungen als Neuorientierung für die Hausfrau. Ein bekannter Architekt gab diesen Frauen in seiner
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1924 erschienenden Schrift den Ratschlag, gründlich zu entmisten und gleichzeitig zu modernisieren. Das bedeutete: Bis auf die Vorhänge hatte das Fenster frei zu sein, Kissen, Nippes, Decken, Vasen, Teppiche und Vorleger etc. war zu entfernen. Weiter gehörte das Mobiliar verändert, indem beispielsweise Aufbauten über Sofas abgebaut oder Auswüchse vom Tischer abgesägt werden sollten (s. Abb. 2). Damit sollte die unwirtschaftliche Hausfrau zur Wirtschaftlichkeit erzogen werden (vgl. Saldern 1989, S. 56f). Hier aber stieß die gewünschte Funktionalität und Sachlichkeit auf Widerstand, weil individuelle Wünsche und Wohnvorstellungen nicht berücksichtig wurden. Das zeigt, dass die Bewohnerschaft lediglich als Objekt angesehen wurde, wenn auch mit guter Absicht.
3. Umsetzung
Das Ende des Ersten Weltkrieges und die durch die Reparationszahlungen überstandene Inflation von 1924 machten den sozialen Wohnungsbau in großem Stil möglich. In den Jahren von 1918 bis 1923 entstanden eine Reihe von Sonderbauprogrammen für bestimmte Bevölkerungsschichten (Arbeiter, Angestellte, Beamte etc.). Das als finanzierbar geltende Ziel der öffentlichen Hand betrug 200.000 Einheiten pro Jahr. Von 1919 bis 1932 wurden 81% aller errichteten Wohnungen und 50% der Investitionen auf dem Baumarkt vom Staat getragen (vgl. Kanacher 1987, S. 138). (Ein jäher Stopp des Wohnungsbaus ereilte Deutschland 1929 durch die Weltwirtschaftskrise.)
Die angespannte Wirtschaftslage, Finanzierungsprobleme beim Massenwohnungsbau und die geringe Finanzkraft der Nachfragergruppen hemmten jedoch die Realisierung der Ziele der staatlichen Wohnungspolitik. Erst als der soziale Massenwohnungsbau von gemeinnützigen Genossenschaften und Kapitalgesellschaften übernommen wurde, durch den Staat subventioniert, entstanden innerhalb weniger Jahre zwei Millionen Wohnungen mit Komfort, den sich bisher nur gutbürgerliche Schichten leisten konnten (vgl. Saldern 1989, S. 52). Die Architekten, die sich dem sozialen Massenwohnungsbau annahmen, bauten häufig komplette Großbauwohnanlagen von 150 bis 1.500 Wohneinheiten in Flachdach- und Zeilenbauweise, häufig zwei- bis vierstöckig, die einen geschlossenen Siedlungscharakter aufwiesen.
Trotz aller Bemühungen blieb die Wohnungsnot sehr in der Weimarer Republik groß. Es gab viele wohnungslose Haushalte, so dass Wohnungen, die meist zwischen 40m²
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und 80m² groß waren, sehr begehrte Objekte galten, jedoch Mangelwaren blieben. Dieser Umstand wurde durch den sozialen Massenwohnungsbau verbessert, jedoch nicht gelöst. Zwar durften lediglich Kostenmieten verlangt werden, die von den Kommunen kontrolliert wurden (gesetzliche Mietpreisbindung von 1922), aber diese waren dennoch so hoch, dass sich viele Arbeiterfamilien die Miete nicht tragen konnten. Die hohen Baukosten und Zinsen trieben selbst die Kostenmieten in die Höhe. Zudem konnte das Problem der Mangelware Wohnung trotz aller Bemühungen nicht gelöst werden, es gab auch weiterhin zu wenige Wohnungen. Als Folge ist die Wohnungsüberfüllung zu nennen. 1927 waren 89% der Wohnungen überbelegt (vgl. Kanacher 1987, S. 142). Deswegen waren es meist „falsche Familien“, besser gestellte Facharbeiterfamilien sowie Beamten- und Angestelltenfamilien, welche die neuen Wohnungen bezogen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sah man als einzige Möglichkeit die Verkleinerung der Wohnungsgrundrisse. Es entstand die Idee der „Wohnung für das Existenzminimum“, meist unter 40m² (vgl. Saldern 1989, S. 54). Dennoch signalisierten die neuen Wohnanlagen, wie die künftige Entwicklung des Wohnsektors aussehen sollte und dass eines Tages auch Arbeiter davon profitieren würden. Aber der Massenwohnungsbau der 20er Jahre sah eben so aus, dass die Mieten zu hoch oder die Wohnungen zu klein waren. Das war jedoch nicht die Absicht der Wohnungspolitik. Wohnen sollte zur Freude werden, ein neues Lebensgefühl sollte erweckt werden. Und trotz der teilweise bereits angesprochenen Defizite (Kleinstwohnung, schlechte Verkehrsanbindung, keine Berücksichtigung der individuellen Ansprüche) waren die Großwohnanlagen, verglichen mit dem früheren Wohnangebot für breite Bevölkerungsschichten, eine Verbesserung, die für viele Bewohner einen beachtenswerten wohnkulturellen Fortschritt bedeutete. Die Siedlungen lagen aus zweierlei Gründen meist weit draußen am Stadtrand. Zum einen waren die Grundstücke am Stadtrand wesentlich billiger als im Zentrum, und zum anderen war außerhalb der Stadt genügend Platz vorhanden, um derart große Wohnanlagen zu errichten. Dafür mussten die Bewohner dieser Siedlungen eine schlechte Verkehrsanbindung und weite Wege zu ihrer Arbeitsstätte in den Kauf nehmen.
Als nachteilig erwies sich der Druck, der auf vielen Familien lastete. Da, wie oben schon erwähnt, die neue Wohnung verpflichtete, der Eindruck einer schichtenunspezifischen Stätte entstehen sollte, geprägt durch Sauberkeit und
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Ordentlichkeit, entstand die Gefahr, als Nichtangepasste in den Arbeiterquartieren schnell ins kulturelle „out“ zu geraten. Mit dem Einzug in die Neubauwohnungen geriet die Bewohnerschaft in den vorgegeben Sog der Moderne (vgl. Saldern 1989, S. 55). Das bürgerliche Familienidealbild (geschlossene Familie in abschließbarer Kleinwohnung mit einem sich selbst versorgenden Haushalt) war längst zum Idealbild der Arbeiterfamilien geworden. Vor dieser Entwicklung machte auch der soziale Massenwohnungsbau nicht halt. Durch Vorträge und eigene Siedlungszeitschriften wurde versucht, die moderne Wohnkultur durchzusetzen. Es kam sogar zu Kontrollen seitens der Wohnungspflegerinnen. Aus heutiger Sicht sicherlich ein Eingriff in die Individualität, doch die Bewohner der Großwohnanlagen begrüßten die Ratschläge in Zeitschriften etc. und verstanden sie eher als Erleichterung der alltäglichen Arbeit im Haushalt. Ihnen erschienen die pädagogischen Maßnahmen weniger als Zwang, sondern eher als Orientierung. Natürlich gab es auch da Grenzen. Staubfänger existierten weiterhin in den Wohnungen und Möbel wurden ebenfalls meist nicht verändert. Die Architekten hatten lediglich das Ziel einer besseren Wohnungshygiene und die Rationalisierung sämtlicher Lebensbereich, ohne jedoch auf die individuellen Wünsche einzugehen. Nicht alle Bewohner richteten sich nach diesen neuen Maßstäben und verweilten auch weiterhin in ihrer alten Wohnkultur, daneben hatte sich das neue, das moderne Wohnen durchgesetzt.
4. Fazit
Nach Ende des Ersten Weltkrieges stand der Staat mit dem weit verbreiteten Wohnungselend aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenbruchs und der zunehmenden Arbeitslosigkeit vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Trotz der Versuche, die Lage durch den sozialen Massenwohnungsbau zu verbessern, scheiterte dieser Versuch aufgrund der katastrophalen Wirtschaftslage und der damit zusammenhängenden Finanzprobleme seitens des Staates, aber auch seitens der Nachfragergruppen, die sich die neu errichteten Wohnungen nur selten leisten konnten. Erst durch den vom Staat subventionierten Massenwohnungsbau durch gemeinnützige Genossenschaften und Kapitalgesellschaften konnte eine erhebliche Steigerung der Wohneinheiten erbracht werden. Das galt jedoch nicht als Lösung des Wohnungsproblems, da viele Menschen, gerade ungelernte Arbeiter, selbst die reinen vom Staat kontrollierten Kostenmieten nicht tragen konnten und auch weiter zu wenige Wohnungen vorhanden waren. Daraus
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entstand die Idee für die „Wohnung für das Existenzminimum“ mit oftmals weniger als 40m², die für eine Familie mit mehreren Kindern jedoch menschenunwürdig war. Die Bewohnerschaft der Großwohnanlagen genoss zwar den neuen Komfort mit wohnungsinternem WC, Dusche, beleuchtetem Treppenhaus und teilweise Zentralheizung, musste sich aber im Gegenzug mit einem Eingriff in die Persönlichkeit und Individualität einlassen: Die Gestaltung der Räume wurde im Sinne von Funktionalität, Sachlichkeit, Ordentlichkeit und Hygiene allein durch die Größe der Wohnung vorgegeben. Wer sich nicht nach diesen Richtlinien richtete, geriet unter Druck von außen und galt alsbald als unmodern.
Weiter ermöglichte die Kleinstwohnung aufgrund ihrer Größe kaum Freiraum und Privatsphäre. Das Elternschlafzimmer, das des Öfteren lediglich durch einen Vorhang vom Wohnzimmer abgetrennt war, ist nur ein Beispiel.
Die angestrebte gesunde Wohnung wurde nur teilweise realisiert. Zwar wurden die Siedlungen so konzipiert und gebaut, dass die Bewohner ausreichend Licht und Luft erhalten, jedoch gab es keine gesetzliche Regelung, die den Eigentümern der Häuser verbot, Anbauten errichten zu lassen, die wiederum dafür sorgten, dass nicht ausreichend Licht und Luft für alle Anwohner vorhanden war. Die Architekten gingen also keineswegs auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Bewohnerschaft ein und drängten diesen mit guter Absicht ihre Vorstellungen einer modernen Wohnkultur auf, die weitestgehend abgelehnt wurde, zumindest was die Entrümpelung und Veränderung der Wohnung angeht. Die Kritik der Architekten am Arbeiter- und bürgerlichem Wohnen mag zwar gerechtfertigt gewesen sein, jedoch konnten sie ihre Konzepte nur bedingt durchsetzen. So lösten die Architekten zwar teilweise das Problem der Wohnungsnot und des Wohnungselends, jedoch blieben alte Probleme (z.B. zu wenige Wohnungen, Wohnungsüberfüllung etc.) auch weiterhin bestehen bzw. wurden neue Probleme geschaffen wie der Anpassungsdruck oder das Erreichen der „falschen“ Mieterschaft durch zu hohe Mieten.
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Abbildungen
Abb. 1: Ferdinand Kramer, Ernst May: Siedlung Frankfurt-Westhausen, in: Geschichte des Wohnens, Bd.
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Abb. 2: Ein Modernisiertes Büffet, nach der Entfernung aller nicht konstruktiven Teile. Der umgebaute
Kommerzienratsstuhl, weg mit der hohen Lehne, in: Geschichte des Wohnens,
Bd. 4
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Abb. 3: Wohnungsgrundrisse zweier Wohnungen in Frankfurt-Westhausen, in: Wohnung und Stadt.
Hamburg. Frankfurt. Wien. Modelle sozialen Wohnens in den zwanziger Jahren
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Literaturverzeichnis
• Händler-Lachmann, Barbara: „’n Wochenlohn die Miete“. Arbeiterwohnen in Braunschweig vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, in: Archiv für Sozialgeschichte 25 (1985), S. 159-181
• Kähler, Gert: Wohnung und Stadt. Hamburg. Frankfurt. Wien. Modelle sozialen Wohnens in den zwanziger Jahren. Braunschweig 1985
• Kähler, Gert: Nicht nur Neues Bauen, in: Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V., Geschichte des Wohnens, Bd. 4. 1918-1945: Reform, Reaktion, Zerstörung. Ludwigsburg 1996
• Kanacher, Ursula: Wohnstrukturen als Anzeiger gesellschaftlicher Strukturen. Eine Untersuchung zum Wandel der Wohnungsgrundrisse als Ausdruck gesellschaftlichen Wandels von 1850 bis 1975 aus der Sicht der Elias´schen Zivilisationstheorie. Frankfurt/Main 1987
• Rodenstein, Marianne: „Mehr Licht, mehr Luft“. Gesundheitskonzepte im Städtebau seit 1750. Frankfurt/Main, New York 1988
• Saldern, Adelheid v.: „Daheim an meinem Herd“. Die Kultur des Wohnens, in: Nitschke, A. u.a. (Hg.), Jahrhundertwende, Bd. 2. Stuttgart 1989
• Saldern, Adelheid v.: Neues Wohnen. Wohnungspolitik und Wohnkultur im Hannover der Zwanziger Jahre. Hannover 1993 (Hannoversche Studien. Schriftenreihe des Stadtarchivs Hannover, Bd. 1)
• Schildt, Axel, Sywottek, Arnold (Hg.): Massenwohnung und Eigenheim. Wohnungsbau und Wohnen in der Großstadt seit dem Ersten Weltkrieg. Frankfurt/Main, New York 1988
Abbildungsverzeichnis
• Abb. 1:
Ferdinand Kramer, Ernst May: Siedlung Frankfurt-Westhausen, in: Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V., Geschichte des Wohnens, Bd. 4. 1918-1945: Reform, Reaktion, Zerstörung. Ludwigsburg 1996
• Abb. 2:
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Hartmann, Kristiana: Alltagskultur, Alltagsleben, Wohnkultur, in: Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V., Geschichte des Wohnens, Bd. 4. 1918-1945: Reform, Reaktion, Zerstörung. Ludwigsburg 1996
• Abb. 3:
Kähler, Gert: Siedlung Westhausen, Zweifamilienhäuser, in: Wohnung und Stadt.
Hamburg. Frankfurt. Wien. Modelle sozialen Wohnens in den zwanziger Jahren. Braunschweig 1985
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Jörg Sanders, 2002, Die Wohnungsreform der 20er Jahre, München, GRIN Verlag GmbH
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