und Selbstverwirklichung genommen ist und wenn der Kranke seine Zustimmung gibt, hat das für den Mittäter keine gesetzlichen Konsequenzen.
Die dritte Form der Euthanasie ist die indirekte Sterbehilfe. Sie beinhaltet das in Kauf nehmen eines früheren Todes durch bestimmte Medikamente, welche der Schmerzlinderung dienen. Ein sehr passendes Beispiel dafür wäre z.B. die Verabreichung von Morphium an einen Krebspatienten, welcher durch seine unvorstellbaren Qualen ohne dieses Mittel allein schon zum Denken nicht mehr in der Lage wäre. Somit ist es für einen Arzt, welcher ja in einer solchen Situation eigentlich vorsätzlich handelt, nicht strafbar da er ja in erster Linie eine Schmerzlinderung herbeiführen möchte.
Beihilfe zum Selbstmord ist die letzte der Möglichkeiten der Sterbehilfe. Sie besagt, dass ein anderer Mensch, welcher kein Familienangehöriger ist, einer sich nach dem Tod sehnender Person alle Vorraussetzungen für einen Suizidversuch geben kann und nicht vor Gericht verurteilt wird. Es muss jedoch der Kranke den letzten Schritt ausführen und sobald dieser das Bewusstsein verliert muss der andere Hilfe leisten, sonst droht ihm eine Freiheitsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung.
Auf der Welt gibt und gab es so einige Leute, die sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigen. Dies führte dazu, dass richtige Organisationen, welche sich konkret auf eine Seite stellen (dafür oder dagegen), entstanden sind.
Eine Vereinigung, sie nennt sich „Voluntary Euthanasia1 Society“ und wurde 1935 von einigen Ärzten, Rechtsanwälten und auch Geistlichen gegründet, setzen sich dafür ein, dass Sterbehilfe legalisiert wird. Sie vertreten ihren Standpunkt mit dem Argument, dass passive Euthanasie (welche in den meisten Fällen straffrei ist), die gleichen moralischen und praktischen Auswirkungen hat wie aktive Euthanasie. Ihrer Ansicht nach sollte ein Gesetz geschaffen werden, welches festlegt, dass der Patient über alles selbst entscheiden kann und falls er dazu nicht mehr in der Lage ist, muss er vorher ein sogenanntes Patiententestament unterzeichnet haben. In diesem steht schwarz auf weiß geschrieben, wie die Ärzte bei welchen Situationen auch immer (Koma, Lähmung, usw.) reagieren sollen.
Der erste Grund, welcher einer Person einfallen würde, wieso Sterbehilfe legalisiert werden sollte, wären die Schmerzen. Es gibt ja schließlich unzählige Patienten, die höllische Qualen erleiden und für die der Tod eine Art Erlösung ist. Doch da stellt sich die Frage, sollte man die passive oder aktive Form anwenden? Sollte man den Patienten mit starken Medikamenten vor sich hinvegetieren lassen oder gleich zum Tod verhelfen? Und an diesem Punkt entscheiden sich Menschen, welche für Euthanasie für den sofortigen Tod, und die Gegenseite für das langsame Dahinscheiden.
Doch nicht nur die Schmerzen, welche mit zunehmenden Krankheitsverlauf eintreten sind ein Grund für den Selbstmordwunsch, sondern auch die Würde eines Menschen spielen eine Rolle. Wenn beispielsweise ein krebskranken Patient, welcher keine Chance mehr auf Heilung hat seinem Leben ein Ende setzen will, dann oftmals auch deswegen, weil er bei seinen Freunden, Verwandten und Bekannten wie der damalige, gesunde Mensch in Erinnerung bleiben möchte.
Viele sind der Meinung, dass der zu behandelnde Arzt in einer ausweglosen Situation, also bei einer Person mit nicht heilbarer Krankheit, den Patienten, sofern er ansprechbar ist, die möglichen Alternativen nennen sollte und ihm die Entscheidung überlassen möge. Für diese Aussage gibt es viele Begründungen, welche sie widerlegen, doch es gibt auch eine entscheidende positive. Diese würde sozusagen aus dem Gesetzbuch abgeleitet, welches besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben hat. Wenn man hier ein bisschen weiterdenkt, kommt man zu der These, dass somit auch jeder Mensch ein recht auf Tod hat. Und dieses kann er einsetzten wann und wie er will einsetzen.
Doch es ist ja so, dass es zum Glück noch Personen mit Moral in dieser Welt gibt und ich bin mir sicher man kann sich gut vorstellen, dass man als Arzt nicht jeden Tag in der Lage sein kann einen Menschen auf eigenen Wunsch zu töten. Und was wäre, wenn die aktive Sterbehilfe in Deutschland legalisiert werden würde? Sollen diese Menschen zum Mord gezwungen werden?
Ich bemerkte bei den positiven Gründen, dass es jedem Menschen selber überlassen sein soll, ob er leben oder sterben möchte. Doch hierbei erwähnte ich, dass es dazu einige Argumente gibt, welche diesem nicht zustimmen. Es könnte nämlich die Möglichkeit bestehen, dass der Kranke, welcher nach dem Tod verlangt, unter Depressionen leidet und somit nicht zurechnungsfähig ist. Und man sollte sich auch die Frage stellen, wie man denn bei jedem einzelnen Fall beweisen soll, dass nur nach dem Wunsch des Patienten gehandelt worden ist? Wenn er tot ist kann man ihn nicht mehr fragen und eine einfache, schriftliche Einwilligung ist leicht zu fälschen. Dadurch würde anderen Personen zu viel Macht auf diesen Menschen überlassen, und es könnte zu einer erhöhten Zahl von Morden kommen. Diese Aussage ist auch an dem Beispiel der Abtreibung zu belegen. Es ist nämlich bewiesen, dass seitdem diese rechtlich erlaubt wurde die Zahlen rapide gestiegen sind. Und würde dies bei der Euthanasie genauso verlaufen, wäre es für den Staat unmöglichen jeden Fall zu kontrollieren und es würde immer leichter werden Menschen, welche den Wunsch danach nicht verspürt haben, einfach umzubringen. Dies ist nun auch in Holland zu vermuten, denn nach der Legalisierung der Euthanasie haben sich dort die Fälle verdoppelt und verdreifacht. Man nimmt an, dass
dort im Jahre 1990 von 20000 Fällen nur ungefähr 7000 mit der Einwilligung der Patienten getötet wurden.
Wenn ein Mensch schwerkrank ist und das Verlangen nach dem Tod hat, sollte man ihn nach der Meinung vieler Mensche nicht einfach umbringen. Die Begründung dafür ist ganz einfach, denn sie vertreten die Ansicht, dass man Probleme lösen sollte und nicht vor ihnen wegrennen. Wenn nun z.B. ein pflegebedürftiger Patient seinen Angehörigen das Leben erleichtern möchte, da diese ihr eigenes opfern müssen um sich um diesen Menschen zukümmern, bestände immer noch die Möglichkeit ihn in ein Heim zu bringen, was auf jeden Fall dem Tod vorzuziehen ist. Oder hat jemand furchtbare Schmerzen, gibt man ihm keine Todesspritze sondern noch stärkere Medikamente und versucht ihn damit am Leben zu erhalten. So kann man nun versuchen, ihm sein restliches Leben, welches nur von den diesen schmerzunterdrückenden Mitteln bestimmt ist, so schön wie möglich zu gestalten.
Auch die Kirche nimmt zu dieser Problematik eine Stellung ein, und in welche diese geht ist nicht wirklich schwer zu erraten. Da Christen das Leben als heilig und gottgegeben ansehen, ist es für die meisten selbstverständlich, dass auch nur Gott jenes beenden kann. In anderen Worten, aber gleichem Sinn heißt es auch im 6. Gebot, welches besagt, dass man nicht töten darf. Somit verteidigen sie auch ihre Ablehnung der Abtreibung gegenüber, welche wenn es nur nach der Kirche gehen würde natürlich verboten wäre.
Meiner Meinung nach ist der Gesetzesstand gut so wie es ist, d.h., dass es in Ordnung ist, dass aktive Sterbehilfe illegal ist. Doch um es sehr gut hinzubekommen, sollte man Euthanasie in der aktiven Form erlauben, natürlich nur stark eingeschränkt. Damit meine ich, dass der Arzt in erster Linie entscheiden sollte, aber die endgültige Bestimmung dann von den Verwandten oder besten Bekannten ausgeht. Ich werde versuchen dies an einigen Beispielen zu erklären. Wenn ein Komapatient, welcher nur noch durch Maschinen am Leben gehalten wird, ist es, so soll es dann im Gesetzbuch stehen, unmenschliches Leben. Diese Tatsache verpflichtet den Arzt, den oder dem engsten Freund/en über den weiteren Verlauf entscheiden zu lassen. Ein Bericht über den Krankheitsfall und die Entscheidung der Freunde (nur wenn sie für den Tod des Menschen sind) wird dann an den nächst höheren Posten geschickt und dieser hat den jeweiligen Fall zu prüfen. Hat alles seine Richtigkeit, können die Apparaturen ausgeschaltet werden und andernfalls wird der Patient weiterhin künstlich am Leben gehalten.
Handelt es sich aber um einen Menschen, der bei Bewusstsein ist, egal ob er geistig noch voll anwesend ist oder nicht, so besteht für den Arzt überhaupt nicht die Möglichkeit, die Familie oder Freunde vor eine Alternative zu stellen. So bleibt die Person am Leben, kann aber
individuell auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, wie z.B. den Krankenhausaufenthalt abbrechen.
So besteht für die Menschen noch die Möglichkeit, ihre Würde zu behalten und nicht auf Teufel komm raus mit jeglichen Mitteln noch einen Tag länger zu überleben, sondern können in einem Umfeld ihrer Wahl das Zeitliche segnen.
Um das kurz und schmerzlos zusammenzufassen, würde ich sagen im Allgemeinen bin ich gegen Euthanasie, außer in vereinzelten Fällen. Diese treten bei zeitlich unbestimmter Bewusstlosigkeit und bei unmenschlichen Schmerzen, welche medikamentös nicht zu verringern sind, auf. Zu dieser Entscheidung komme ich folgendermaßen: Ich bin der Meinung, dass ein Mensch individuell entscheiden kann, ob er leben oder sterben möchte. Doch er darf nicht von anderen verlangen ihn zu töten, sodass deren Leben schließlich noch durch Schuldgefühlen zerstört wird.
Quellen: www.aerzte-fuer-das-leben.de
www.euthanasia.com www.en.eun.org www.pilhar.com
Arbeit zitieren:
Monika Rosinger, 2003, Euthanasie - Ja oder nein?, München, GRIN Verlag GmbH
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Monika R
Euthanasie- Ja oder nein?.
Ich muss sagen, ich bin beeindruckt davon, dass ich so viele fehler gemacht habe. Zu meiner verteidigung möchte ich gern anmerken, dass ich zu dieser Zeit 14(?) war. Das meiste, was Sie berichtigt haben, konnte ich danach leider nicht mehr so ganz verstehen, aber es war bestimmt gut.
ich bedanke mich auf jeden Fall rechtherzlich, dass Sie sich die zeit genommen haben den aufsatz einmal genau zu prüfen und werde bei dem nächsten daran denken.
mfg, monika rosinger
am Monday, November 10, 2003-