Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Politisierung der Todesstrafe in den USA 4
2.1 Öffentliche Meinung und der Standpunkt intellektueller sowie moralischer
Eliten in den USA 4
2.2 Kriminalität als politisches Thema 6
2.2.1 Kriminalität und Kriminalitätsopfer als Valenzthemen 6
2.2.2 Der Appell an unterschwellige Ressentiments und subjektive
Verbrechensfurcht in der Bevölkerung 7
2.3 Symbolik in der Politik 8
2.3.1 Die Todesstrafe als Instrument für föderale Machtkämpfe 8
2.3.2 Verabschiedung repressiver Gesetze als Rückversicherung 8
2.3.3 Die moralisch - erzieherische Funktion der Todesstrafe 9
2.4 Die Todesstrafe im neoliberalen Staat 10
2.5 Die Todesstrafe als Thema im Wahlkampf 11
2.6 Die Rolle der Judikative bei der Funktionalisierung der Todesstrafe 12
3. Die Politisierung der Todesstrafe in Europa 14
3.1 Die konstituive Funktion der Todesstrafe und die Abgrenzung zu den
USA 14
3.2 Die Todesstrafe als politisches Druckmittel gegenüber dem EU-
Beitrittskandidaten Türkei 15
4. Fazit 16
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1. Einleitung
Vor zweieinhalb Monaten sorgte der Gouverneur von Illinois, George Ryan, für Aufsehen: Kurz vor seiner Amtsniederlegung begnadigte er 167 Todeskandidaten. Es wurden Spekulationen laut, dass Ryan dies nicht ausschließlich aus moralischen Gründen getan hat. Vielmehr kursierte in der Presse die Vermutung, dass der Gouverneur a.D. die seit jeher kontrovers diskutierte Todesstrafendebatte für politische Zwecke genutzt habe: Er wollte angeblich von einem Korruptionsskandal ablenken. 1
Im Folgenden möchte ich eben dies, die Politisierung der Todesstrafe sowie die Rolle, die Angehörige politischer, intellektueller und moralischer Eliten dabei einnehmen, thematisieren.
Dabei verstehe ich „Elite“ als eine Minderheit, die aufgrund ihrer Führungsrolle im politischen, juristischen oder intellektuellen Bereich eines Landes eine Machtposition inne hat.
Die Vereinigten Staaten nehmen mit ihrem Bekenntnis zur Todesstrafe eine Sonderrolle im Vergleich zu den anderen westlichen Demokratien ein. Signifikant ist die enorme Popularität der Höchststrafe in der Bevölkerung und die Befürwortung repressiver Maßnahmen in der Handhabung von Verbrechen. Ich halte es für sinnvoll, eingangs auf den Rückhalt der Todesstrafe in der Öffentlichkeit, aber auch moralischer und intellektueller Eliten einzugehen, da sich Politik und somit auch die Politisierung der Todesstrafe immer im öffentlichen Raum abspielt.
In der Literatur werden divergierende Meinungen vertreten, welche Wechselwirkungen zwischen der vox populi, intellektueller Eliten sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den USA bestehen, wenn sie pro und contra Todesstrafe Stellung nehmen. Neben diesen intergruppalen Effekten beeinflusst die administrative Tradition eines Bundesstaates dessen rechtliche Praxis.
Dies hat mich dazu veranlasst, eingangs die verschiedenen in der Wissenschaft vertretenen Ansätze zu den wechselseitigen Beziehungen zwischen Öffentlichkeit
1 vgl.: The Education of Governor Ryan, in: New York Times, 13. Januar 2003
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und politischem Geschehen kurz darzulegen, denn eine Instrumentalisierung der Höchststrafe in den USA scheint nur bedingt zweckmäßig zu sein. Ich werde der Frage nachgehen, inwieweit dies mit einer sowohl von Medien als auch Politikern bedienten Verbrechensfurcht in Zusammenhang steht. Ferner möchte ich untersuchen, welche Rolle und welchen Einfluss die öffentliche Meinung zur Todesstrafe auf das politische Geschehen, die Gesetzgebung und die rechtliche Praxis hat. So sind es nicht nur Politiker, die die Höchststrafe für sich benutzen, sie hat auch symbolischen und identitätsstiftenden Charakter inne, sowohl für politische Würdenträger als auch für die Gesellschaft. Zudem werde ich auf institutionelle Rahmenbedingungen in der Judikative eingehen und besonderes Augenmerk auf die etwaige Einflussnahme durch die Öffentlichkeit sowie politischer Parteien auf Richterwahlverfahren in einigen US-Bundesstaaten legen.
Allerdings sind die USA mit ihrem Bekenntnis zur Todesstrafe nicht die einzige Nation, in der sie für politische Zwecke instrumentalisiert wird. Ich möchte untersuchen, welche Rolle sie bei der Suche nach einer „europäischen Identität“ spielt. Ferner werde ich darlegen, inwieweit sie der Abgrenzung zu den Vereinigten Staaten dient, die sich manchmal sogar im Antiamerikanismus niederschlägt. Nicht zuletzt bei der Diskussion ob die Türkei als Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU) geeignet ist, spielte die Todesstrafe eine tragende Rolle. Ob sie politisches Druckmittel und Ausdruck europäischer Doppelmoral ist, war in der Wissenschaft noch nicht Gegenstand einer Untersuchung. Ich werde diese Arbeit zu Gunsten der USA gewichten, da hier die Todesstrafe noch Anwendung findet und somit mehr Angriffsfläche bietet, die Zündstoff für politische Debatten liefert. Zudem ist die Instrumentalisierung der Todesstrafe in Europa kaum erforscht.
2. Die Politisierung der Todesstrafe in den USA
2.1 Öffentliche Meinung und der Standpunkt intellektueller sowie moralischer Eliten in den USA
Bei jeglicher Diskussion über die Todesstrafe in den USA werden Umfragen und Zahlen zitiert, die belegen, dass es eine breite Unterstützung in der Bevölkerung
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für die Höchststrafe gibt. 2 Dies ist eines der Hauptargumente der Befürworter und dürfte auch Politiker dazu veranlassen, die Todesstrafe zu instrumentalisieren. Diese Tendenz erwähnt Bedau ebenso wie Jonathan Simon: Letzterer führt die Akzeptanz der Todesstrafe in der amerikanischen Öffentlichkeit darauf zurück, dass „das amerikanische Volk zum großen Teil nicht über das Wissen verfügt, das für ein Urteil über die moralische Qualität der Todesstrafe entscheidend ist“. 3 Bedau dagegen kritisiert die Suggestivkraft der Umfragen, die Grundlage für dieses Zahlenmaterial sind. Zudem merkt er an, dass sie kaum öffentlich finanziert werden 4 , die Unabhängigkeit der Interviewer also in Zweifel gezogen werden kann.
Carel Mohn stellt die Korrelation zwischen öffentlicher Meinung und die Häufigkeit von Todesurteilen und Hinrichtungen gänzlich in Frage: Er geht vielmehr davon aus, dass die Unterstützung der Todesstrafe erst durch ihre Zweckentfremdung als Politikum Breitenwirkung bekommt. 5 Auch Franklin Zimring und Gordon Hawkins sehen diesen Zusammenhang nicht, stattdessen führen sie die Häufigkeit von Todesurteilen und ihrer Vollstreckung auf die administrative und kulturelle Tradition eines Bundesstaates zurück. So nahmen die Staaten Florida, Texas, Louisiana und Georgia während der Fünfziger Jahre immer einen Platz unter den „Top Sieben“ der Staaten, die am meisten Hinrichtungen vollstreckt hatten, ein. Die historische Kontinuität blieb erhalten: In den Siebziger Jahren wurden in den genannten Bundesstaaten 70 Prozent aller Hinrichtungen im US-Gebiet vollzogen. 6 Zimring und Hawkins bauen darauf ihre „Präzedenztheorie“ auf: Wurden in einem Staat in der jüngeren Geschichte häufig Todesurteile vollstreckt, so können Gouverneure davon ausgehen, dass das moralische Selbstverständnis der Region nicht durch erneute Exekutionen tangiert wird. 7
Bedau geht zudem auf die moralischen sowie intellektuellen Eliten in den USA ein, die Einfluss auf die Politisierung der Todesstrafe nehmen könnten. Er sieht
2 Bedau, Hugo A.: Death is Different. Studies in the Morality, Law and Politics of Capital
Punishment, Northeastern University Press, Boston, 1987, S.145f.
3 Simon, Jonathan: Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat, in: Kölner
Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 37/1997, S.287
4 vgl. Bedau, H.A.: a.a.O., S.143ff.
5 Mohn, Carel: Zur aktuellen Debatte über die Todesstrafe in den USA. Gründe ihrer erneuerten
Akzeptanz in der amerikanischen Demokratie, Diplomarbeit, Berlin, 1997, S. 58
6 Zimring, Franklin E.; Hawkins, Gordon: Capital punishment and the American agenda,
Cambridge University Press, Cambridge, 1987, S.135ff.
7 Zimring, F.E.; Hawkins, G.: a.a.O., S.144
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die moralischen Interessenvertretungen, die Nichtregierungsorganisation (NGO) wie den Legal Defense Fund (LDF) als „oberflächliches Phänomen“ 8 und bescheinigt ihnen teilweise erfolgreiche Lobbyarbeit. Er kritisiert jedoch ihr oft nur punktuelles Engagement gegen einzelne Hinrichtungen. Zudem konstatiert Bedau, dass die akademischen Eliten eindeutige Stellungnahmen zur Todesstrafe vermeiden und in politischer Passivität verharren. 9 Ich gehe davon aus, dass sich die jeweiligen Theorien nicht gegenseitig ausschließen, sondern dass vielmehr wechselseitige Beziehungen zwischen der öffentlichen Meinung, der kulturellen Straftradition eines Bundesstaates sowie der Politisierung des Sujets „Todesstrafe“ bestehen. Während moralische Eliten nach Bedau nur das Potential besitzen, eine breite Öffentlichkeit für bestimmte Einzelfälle zu mobilisieren, scheint es kaum Anteilnahme von Seiten der Intellektuellen zu geben, daher dürfte auch ihr Einfluss auf die Debatte sowie die Instrumentalisierung der Höchststrafe in den USA gering sein. Vor diesem Hintergrund möchte ich auf Aspekte der Politisierung der Debatte um die Todesstrafe in den USA eingehen.
2.2 Kriminalität als politisches Thema . 2.2.1 Kriminalität und Kriminalitätsopfer als Valenzthemen
Doch noch vor dem Politikum „Todesstrafe“ rangiert das Thema „Kriminalität“, das sich in der Politik offensichtlich großer Beliebtheit erfreut, da es als „Valenzthema“ äußerst attraktiv ist: Es kann kaum abweichende Meinungen geben. 10 Simon beschreibt zudem, dass sich die US-amerikanische Gesellschaft regelrecht viktimisiert: „Der Bewegung für die Rechte der Opfer ist es geglückt, nicht nur eine politische Stimme in Amerika zu werden, sondern den Anspruch zu erheben, für viele Amerikaner der Raum des Politischen selbst zu sein“. 11 Opfer werden idealisiert, viele Bürger sehen sich selbst als potentielle Opfer und derenthalben verabschiedet die Regierung zahlreiche Gesetze, die nicht nur den entsprechenden Teilen aus der Bevölkerung gerecht werden sollen, sondern manchmal sogar nach Opfern benannt sind. Dies ist für Regierende von Vorteil,
8 Bedau, H.A., a.a.O., S.135
9 vgl. Bedau, H.A., a.a.O., S.135ff.
10 Mohn, C.: a.a.O., S. 60
11 Simon, J.: a.a.O., S.293
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da andere politische Brennpunkte wie Arbeitsbedingungen in den Hintergrund treten. 12 Simon sieht einen Zusammenhang zwischen der Operbewegung und der Anzahl der Todesurteile von Staatswegen: „Die Todesstrafe bleibt die perfekte Form der öffentlichen Anerkennung des Opfers“. 13 Der Schutz der (potentiellen) Opfer ist nicht nur Valenzthema, es ist auch ein Politikum, das mit hoher Emotionalität besetzt ist. Daher fällt es schwer, im öffentlichen Raum darüber eine sachliche Debatte in Gang zu bringen. Noch schwerer fällt es, die enge Verknüpfung von Befürwortung der Todesstrafe auf der einen sowie Propagierung des Opferschutzes auf der anderen Seite zu hinterfragen. Diese beiden Themen bereiten den politischen Weg für die öffentliche Zustimmung oder zumindest für das öffentliche nicht-widersprechen zur Todesstrafe.
2.2.2 Der Appell an unterschwellige Ressentiments und subjektive
Verbrechensfurcht in der Bevölkerung
Es gibt aber noch weitere Mechanismen, die einen öffentlichen Widerspruch zur Höchststrafe, schwächen: Politiker bedienen die subjektive Verbrechensfurcht und rassistische Ressentiments in der Bevölkerung. 14 Wie bereits dargelegt, bescheinigt Simon einem Großteil der amerikanischen Öffentlichkeit nur unzureichende Bildung, die es ihr unmöglich macht, ein moralisch fundiertes Urteil über die Aufrechterhaltung oder Abschaffung der Höchststrafe zu fällen. Es sind nicht zuletzt die Medien, die laut Mohn dieses irrationale Element bedienen, das der öffentlichen Beurteilung von Kriminalität anhaftet. Hinzu kommt eine regelrechte Stilisierung der Täter zu Dämonen, für die es in einer als weitgehend gerecht bewerteten Gesellschaft keinen Platz gibt. 15 Er bescheinigt den Bürgern, die diesen Projektion anheim fallen, Inkompetenz, die Mechanismen einer kompliziert und multikulturell aufgebauten Gesellschaft zu durchschauen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass mit einem tief verwurzelten Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung auch der Ruf nach repressiven Strafen ertönt. 16
12 vgl. Simon, J.: a.a.O., S.290f.
13 Simon, J.: a.a.O., S.290
14 Mohn, C.: a.a.O., S. 60
15 Simon, J.: a.a.O., S.294
16 vgl. Mohn, C.: a.a.O., S.61
7
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Diskurse über von Irrationalität geprägter Themen wie Opferschutz oder Kriminalität der eigentlichen Politisierung der Todesstrafe den Weg ebnen.
2.3 Symbolik in der Politik
2.3.1 Die Todesstrafe als Instrument für föderale Machtkämpfe
Doch auch wenn die Todesstrafe selbst zum politischen Sujet wird, ist der Umgang mit ihr nicht notwendigerweise durch Rationalität gekennzeichnet. Sie erfüllt auf verschiedensten Ebenen eine symbolische Funktion. So wird Debatte um die Höchststrafe häufig bei föderalen Konflikten zum Politikum: Hier geht es meist um traditionelle Machtkämpfe wie Nord gegen Süd oder Bundesstaaten gegen die Bundesregierung. In den Südstaaten ist eine tiefe Aversion gegen die Bürgerrechtsbewegung verwurzelt, zu der auch die Todesstrafengegner gehören. Deren progressive Forderungen erhielten in den Fünfziger und Sechziger Jahren nicht zuletzt die bundesweite Aussetzung der Todesstrafe von 1969 bis 1976 durch den Supreme Court empfand man in den Südstaaten als Bevormundung, wenn nicht als Eingriff in die bundesstaatliche Souveränität. 17 Zudem wird bundesstaatliches Gesetz laut Barbara Stolz durchaus mit dem Anspruch verabschiedet, als Muster für das gesamte Bundesgebiet zu dienen. 18
2.3.2 Verabschiedung repressiver Gesetze als Rückversicherung
Doch die Instrumentalisierung der Todesstrafe hat nicht nur bei föderalen Konflikten eine symbolische Funktion: Einige Gesetze werden nicht um ihrer Wirkung willen auf den Weg gebracht, sie sind vielmehr eine Geste. Stolz liefert Hinweise, dass die Auferlegung mancher Gesetze nicht der Spezial- oder Generalprävention geschuldet ist, sondern dass es den Verantwortlichen vielmehr darum geht, „erkennen zu lassen, dass etwas getan wird.“ 19 Stolz stützt sich dabei auf die Aussage des Vorsitzenden des Juristischen Kommitees im Senat, der
17 vgl.: Carel, M.: S. 68 ff.
18 Stolz, Barbara A.: Congress and Capital Punishment: An Exercise in Symbolic Politics, in: Law
and Policy Quaterly, 5/1983, S. 171
19 Stolz, Barbara A.: a.a.O., S. 163
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forderte, dass das Vertrauen der Amerikaner in das Justizsystem wieder hergestellt werden müsse. Er sah die Todesstrafe als geeignetes Instrument an, eben dieses Vertrauen der Bevölkerung zurück zu fordern. 20 Diese Entwicklung beruht auf der in der Öffentlichkeit weit verbreiteten falschen Konzeption, dass föderales Recht ein gesamtamerikanisches Problem lösen kann. 21 Die Auferlegung der Höchststrafe und die Verabschiedung von Gesetzen zur Kriminalität hat also eine Funktion der Rückversicherung: Die Legislative suggeriert, dass sie aktiv gegen die Verbrechen vorgeht und möchte so die Loyalität der amerikanischen Bevölkerung zum Justizsystem, wenn nicht aufrecht erhalten, so doch wieder herstellen. Dass den auferlegten Gesetzen oft ein erheblicher symbolischer Charakter inhärent ist, bestätigt auch Bedau: Er konstatiert, dass die Befürworter der Todesstrafe innerhalb der Administration ihre Thesen oft weder auf Zahlenmaterial noch auf eine fundierte Argumentation stützen. 22
Zimring und Hawkins weisen zudem darauf hin, dass die politischen Akteure durchaus zwischen ihrer privaten und politischen Haltung zur Todesstrafe unterscheiden, sie es sich aber in der Öffentlichkeit nicht leisten können, zu milde zu sein. Stattdessen versuchen sie sich mit einem fast kindisch anmutenden „Machismo“ als besonders hartnäckig zu profilieren. 23 Folgt ein politischer Prozess tatsächlich diesem Mechanismus, müssen die Verantwortlichen die Todesstrafe propagieren, allein um ein symbolisches Exempel zu statuieren, unabhängig von einer sachlichen Abwägung der Für und Wider. Die Vollstreckung von Todesurteilen wird zur politischen Geste.
2.3.3 Die moralisch-erzieherische Funktion der Todesstrafe
Der Anwendung der Todesstrafe sind noch weitere symbolische Aspekte inhärent: So beruht die Rechtssprechung nach Stolz auf einem moralischen Kodex der Gesellschaft. 24 Kriminelle halten sich nicht an diesen Konsens und werden mit der Übertretung des Gesetzes zu gesellschaftlichen Außenseitern. Hinzu kommt, wie
20 US Kongress. Aufzeichnungen aus dem Kongress, Januar 1979 (daily ed.): S419; 6.Februar
1967, 51518, zit. n. Stolz, B.A.: a.a.O., S. 163
21 Stolz, B.A.: a.a.O., S.165
22 Bedau, H.A.: a.a.O., S.153
23 vgl.: Zimring, F., Hawkins G.: a.a.O., S. 103f.
24 Stolz, B.A.: a.a.O., S.166
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bereits dargelegt, die von den Medien bediente Stilisierung dieser Außenseiter zu regelrechten Monstern. Hier ist die symbolische Funktion der Todesstrafe, die „guten Bürger“ 25 von den schlechten zu unterscheiden. So wird Befürwortern der Todesstrafe vorgeworfen, sie fielen den Gesetzestreuen in den Rücken. Auch der Opferschutz, wie von Simon dargelegt, führt zu einer ähnlichen Entwicklung: Die Identifikation mit den Opfern lässt die die Öffentlichkeit nach der Vollstreckung des Todesurteils rufen. 26 Dieser Mechanismus erlaubt es politischen Akteuren und der Gesellschaft, jegliche Mitverantwortung für die Biographien der Täter von sich zu weisen. Bedau fügt hier noch eine weitere Komponente hinzu: „Es ist vielmehr die Symbolik der Macht als der nüchterne Wunsch nach gesellschaftlicher Verteidigung und einem reflektierenden Bekenntnis zur vergeltenden Justiz, was zum derzeitigen Beliebtheitsgrad der Todesstrafe beiträgt.“ 27
Die Todesstrafe teilt die Bevölkerung endgültig ein in Gesetzestreue und GesetzesbrecherInnen, sie etikettiert die „guten Bürger“ tatsächlich als „gut“. 28 Diese Sanktion hat eine „identitätsstiftende Funktion“ 29 und für politische Akteure dürfte es schwer sein, gegen diese selbstverständliche Abgrenzung der „Gesetzestreuen“ zu den „Dämonen“ anzugehen und sie nicht als Mittel zum politischen Zweck zu missbrauchen.
2.4 Die Todesstrafe im neoliberalen Staat
Dabei sind laut Mohn die „Gesetzestreuen“ mit ihrer Bereitschaft, die Todesstrafe zu befürworten, zumeist Privilegierte. Er sieht eine statistische Abhängigkeit zwischen dem Sozioökonomischen Status (SES) eines US-Bürgers und seiner Haltung zur Höchststrafe. 30 Simon sieht einen direkten Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen System der USA und der aktuellen die Todesstrafe betreffenden Politik, die Vollstreckung von Hinrichtungen ist laut Simon nicht zuletzt in der „neoliberale[n] Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik in den
25 Stolz, B.A.: a.a.O., S.167
26 vgl.: Simon, J.: a.a.O., S.290 ff.
27 Bedau, H. A.: a.a.O., S. 8
28 vgl.: Stolz, B.A.: a.a.O., S.168f.
29 Mohn, C.: a.a.O., S.54
30 Mohn, C.: a.a.O., S.54
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Vereinigten Staaten“ 31 begründet. Die wirtschaftliche Sicherheit ist in diesem System für die Bevölkerung nicht mehr gegeben; Diese allgemeine „Erfahrung von Unsicherheit“ führt zu einer erhöhten Angst vor Kriminalität in der Bevölkerung. Medien, die diese subjektiven Befürchtungen bedienen und gut daran verdienen, tun ein Übriges. Simon geht mit seiner Theorie noch weiter: Er sieht im ungezügelten Kapitalmarkt und der Umgebung, die jegliche Sicherheiten entbehrt, viele Verbrechen begründet. 32 Laut Simon herrscht in den USA dazu parallel eine repressive Strafkultur vor, die nicht nur für die Politik instrumentalisiert wird, sondern sogar in Populismus mündet. Für ihn ist dies Erklärung genug, warum ein Politiker mit der simplen Formel „Ich setze mich für niedrige Steuersätze und die Todesstrafe ein“, die offensichtlich zwei vollkommen gegensätzliche Themen vereint, eine US-weite konservative Mehrheit aufbauen kann. 33
2.5 Die Todesstrafe als Thema im Wahlkampf
Allerdings scheint die Befürwortung harter rechtlicher Sanktionen auch unabhängig von finanziellen Themen ein beliebtes Thema in Wahlkämpfen zu sein. So vermied es der Demokrat Bill Clinton 1992 während seiner Kampagne, über Steuersätze zu sprechen, aber er wohnte einer heftig umstrittenen Hinrichtung bei: Clinton, einst Gegner der Todesstrafe, war ein Jahr vor der Präsidentschaftswahl bei der Hinrichtung des geistig Behinderten Richard Rector zugegen. 34 Mohn führt zahlreiche weitere Beispiele an, in denen die Todesstrafe für einen Wahlkampf instrumentalisiert wurde, aber er liefert auch Zahlenmaterial: In Wahljahren stieg die Zahl der Hinrichtungen zwischen 1981 und 1994 um 17 Prozent, zudem werden circa 15 Todesurteile mehr als in Nicht- Wahljahren verhängt. Ein Gouverneur, der seine Wiederwahl anstrebt, beschädigt sich politisch, falls er eine Begnadigung ausspricht. 35 Allerdings stellen Zimring und Hawkins diese These in Frage und konstatieren, dass sie
31 Simon, J.: a.a.O., S. 279
32 vgl. Simon, J.: a.a.O., S.279 ff.
33 vgl.: Simon, J.: a.a.O., S.279 ff.
34 Mohn, C.: a.a.O., S.64
35 vgl. Mohn, C.: a.a.O., S. 67
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nicht endgültig bewiesen sei und kaum jemals während einer politischen Kampagne Gegenstand einer Untersuchung war. 36
Ob das Thema „Todesstrafe“ nun politisch „sicher“ ist oder nicht, kann hier nicht endgültig be- oder widerlegt werden. Mohns Zahlen jedoch lassen die Vermutung aufkeimen, dass die Debatte um die Höchststrafe in den USA für Wahlkampagnen zweckentfremdet wird.
2.6 Die Rolle der Judikative bei der Funktionalisierung der Todesstrafe
Doch auch Richter und Staatsanwälte müssen sich in den meisten US-Bundesstaaten Wahlkämpfen stellen und dies zieht ihre Unabhängigkeit in Zweifel. 37
Eingangs möchte ich auf Rahmenbedingungen in der Judikative hinweisen, die für sachfremde Einflüsse besonders empfänglich sind. In den Vereinigten Staaten verfügt die Staatsanwaltschaft über einen größeren Handlungsspielraum als in Deutschland und kann daher das Verfahren maßgeblich mitbestimmen. So ist es durchaus möglich, dass der Staatsanwalt die Todesstrafe auf öffentlichen Druck hin beantragt. Mohn weist in diesem Zusammenhang auf die politisch einflussreiche Opferbewegung hin, auf die ich bereits eingegangen bin. 38 Aber auch politische Parteien können personelle Besetzungen von Richter- und Staatsanwaltsämtern manipulieren: Sie stellen oft die Kandidaten für die Wahl und versuchen so, ihre politische Agenda durchzusetzen. Zudem dient das Richteramt in manchen Fällen als politisches Sprungbrett. In 13 Bundesstaaten werden die Richter zwar vom Gouverneur ernannt, sie müssen sich aber anschließend in sogenannten „retention elections“ im Amt bestätigen lassen. Hier gibt es keine alternativen Kandidaten zu den Amtsträgern. Der Sinn der „demokratischen Kontrolle“ muss nach Mohn in Frage gestellt werden: Sie birgt die Konsequenz in sich, dass Richter es vermeiden, umstrittene Urteile zu fällen, um eine kostenaufwendige Wahlkampagne zu umgehen. Mit dem zunehmenden öffentlichen Interesse an Richterwahlen stiegen seit den
36 Zimring, E.F., Hawkins, G.: a.a.O., S. 145
37 Mohn, C.: a.a.O., S. 73
38 vgl. Mohn, C.: a.a.O., S. 71f.
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Achtziger Jahren auch die Wahlkampfkosten, die oft von Sponsoren bestritten werden.
Mohn weist zudem auf einen weiteren Umstand hin, der die Unparteilichkeit der Pflichtverteidiger in Frage stellt: Diese haben oft kein großes Interesse, ihre Mandanten entschieden zu verteidigen, da sie ihre Aufträge vom jeweiligen Prozessrichter zugewiesen bekommen und somit in finanzieller Abhängigkeit zu ihm stehen. 39
Gibt es bei dieser offensichtlichen Abhängigkeit der justitiellen Amtsinhaber von der öffentlichen Meinung die Möglichkeit, dass sie sich von symbolischen Riten emanzipieren? Kann es sein, dass auch Richter und Staatsanwälte in den Südstaaten so Instrumente föderaler Machtkämpfe werden und durch parteipolitischen oder öffentlichen Druck die Todesstrafe propagieren, um sich gegen jegliche zentralistische Politik zu wenden? Diese Hypothesen waren noch nicht Gegenstand einer Untersuchung und müssen daher Spekulation bleiben, was nichts an der Tatsache ändert, dass dieser Zusammenhang nahe liegend ist - wieso sollten sich ausgerechnet Richter und Staatsanwälte dieser Symbolik entziehen können?
Ferner gibt es in der Literatur auch keinen Hinweis darauf, dass Amtsträger der Judikative Sanktionen voranbringen, um etwa dem gesellschaftlichen Bedürfnis zur Unterscheidung von Gesetzestreuen und GesetzesbrecherInnen gerecht zu werden.
Doch im Raum der parteipolitischen Debatte und der Wahlkämpfe keimt die Vermutung auf, dass manche Gesten um der Symbolik Willen gemacht werden. Zimring und Hawkins werfen einen anderen Argumentationsstrang auf: In der bürokratischen Ansammlung von Zuständigkeiten wird die Verantwortung, ein Todesurteil auszusprechen oder zu revidieren abgeschoben, „vom Staatsanwalt an die Jury, von der Jury zum Richter, vom Richter zur Rechtsmittelinstanz und so weiter.“ 40 Dabei wird die Verantwortung auch zwischen föderalen und zentralen Behörden verteilt und geht so in einem bürokratischen Räderwerk unter, der „schwarze Peter wird immer weitergegeben“. 41
Gemein ist diesen beiden Argumentationslinien, dass sich keine Institution und kein Amtsträger der Judikative darum reißt, unpopuläre und umstrittene
39 vgl. Mohn, C.: a.a.O., S. 78ff.
40 Zimring, F.E., Hawkins, G.: a.a.O., S. 99
41 Zimring, F.E., Hawkins, G.: a.a.O., S. 98
13
Entscheidungen zu fällen. Dies kann zumindest teilweise auf eine immense Einflussnahme der öffentlichen Meinung sowie Parteiprogrammen zurückgeführt werden.
3. Die Politisierung der Todesstrafe in Europa
3.1 Die konstituive Funktion der Todesstrafe und die Abgrenzung zu den USA
In Europa dagegen scheint die Todesstrafe eine nachgeordnete Rolle zu spielen, da sie in keinem der EU-Staaten in der Verfassung verankert ist. Das Bekenntnis der EU-Staaten zur Ablehnung der Todesstrafe hat eine konstituive Wirkung für die europäische Gemeinschaft. Wie in den USA wird die Gesetzgebung als moralischer Konsens angesehen und wie in den USA hat die Todesstrafe eine „identitätsstiftende Funktion“ bei der Suche nach einem gesamteuropäischen Selbstverständnis. Die „ideologische Anziehungskraft“ der Menschenrechte und die ihnen implizite Ablehnung der Todesstrafe vereint Europa und schafft ein gemeinsames Wertesystem. 42
Sie wird aber auch als Instrument genutzt, um sich von den Vereinigten Staaten abzugrenzen und sich sogar mit moralischer Überlegenheit zu profilieren. So ist der Beobachterstatus der USA im Europarat gefährdet, da es die Vereinigten Staaten versäumt haben, bis zum 1. Januar 2003 ein Moratorium der Hinrichtungen zu veranlassen. 43 Eine diesbezügliche Debatte ist laut Pressestelle des Europarates für die Junisitzung der Parlamentarischen Versammlung vorgesehen. 44
Ob dies schon eine Profilierung Europas oder konsequentes Handeln nach den Prinzipien des Europarates ist, kann hier nicht endgültig beantwortet werden. Tatsache jedoch ist, dass in der europäischen Medienlandschaft ein USA-Bild bedient wird, welches in vehementem Antiamerikanismus mündet: „Die Etikettierung Amerikas als barbarisch und primitiv findet sich in Medienberichten
42 vgl.: Girling, Evi: „Wir im Todestrakt“: Die Todesstrafe in Amerika im Blick der Europäer, in:
Boulanger, Christian; Heyes, Vera; Hanfling, Philip(Hrsg.): Zur Aktualität der Todesstrafe.
Interdisziplinäre und globale Perspektiven, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin, 2002, S.305
43 Girling, E.: a.a.O., S. 303
44 Europarat. Europarat verlangt weltweite Ächtung der Todesstrafe, in:
http://www.coe.int/T/D/Kommunikation_und_politische_Forschung/Presse_und_Online_Info/Hint
ergrund-Infos/Dossiers/Todesstrafe/20030228_%E4chtung_todesstrafe.asp#TopOfPage, 30. März
2003, 17:45
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ebenso häufig wie direkte Anklagen. Zugleich ist diese Etikettierung (…) eine subtilere Variante der oben erwähnten Narrative der „Geschichte der Wiedergeburt“ eines Europas ohne Todesstrafe - dieses sei der natürliche Zustand zivilisierter Gesellschaften.“ 45 Hier wird mit Hilfe der Todesstrafe eine Vorstellung von den USA als primitive Nachkommenschaft Europas konstruiert, die es versäumt haben, den Sprung in die humane Gegenwart zu tun. So hat die Debatte um die Todesstrafe in Europa nicht den Sinn, Gesetzestreue undbrecherInnen voneinander zu kategorisieren, sondern moralische Staaten von unmoralischen zu unterscheiden.
3.2 Die Todesstrafe als politisches Druckmittel gegenüber dem EU-
Beitrittskandidaten Türkei
Auch bei der Frage, wie weit der EU-Beitrittskandidat Türkei an europäische Standards herangeführt werden müsse, kam immer wieder das Thema „Todesstrafe“ ins Spiel. Wie bereits dargelegt, ist die Absage an diese strafrechtliche Sanktion sehr eng mit dem Bekenntnis zu den Menschenrechten verbunden und Teil des gesamteuropäischen Wertekanons. Die Europäische Kommission stellte bei der Bewertung des Beitrittskandidaten „gewisse Anomalien in der Funktionsweise der Staatsorgane“ fest und klassifizierte die Menschenrechtslage als „besorgniserregend“. 46 Die Todesstrafe wurde in der Türkei am 3.August 2002 abgeschafft 47 , ob der Weg in die europäische Gemeinschaft nun frei ist oder die Debatte um die Todesstrafe nur Mittel zu dem Zweck, die Türkei hinzuhalten, war, ist eine andere Frage. War die Diskussion um die strafrechtliche Praxis mit Ausdruck europäischer Doppelmoral?
Fakt ist, dass die Todesstrafe „zusammen mit dem Recht auf Kriegsführung(…) das ultimative Maß an Souveränität und der ultimative Beweis politischer Macht“ 48 ist. Die Türkei hat dieses ultimative Maß an Souveränität abgegeben und
45 Girling, E.: a.a.O., S. 312
46 Europäische Kommission. Bulletin der Europäischen Union. Beilage. Agenda
2000.Erweiterung, 4/1998, S.23
47 Auswärtiges Amt: Türkei. Staatsaufbau/Innenpolitik, in: http://www.auswaertiges-
amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=10&land_id=176, 30. März
2003, 19: 41
48 Sarat, Austin (Hrsg.): The Killing State. Capital Punishment in Law, Politics and Culture,
Oxford University Press, New York, Oxford, 1999, S.4
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es stellt sich die Frage, ob es Europas kulturellem Imperialismus, der der EU immer wieder vorgeworfen wird 49 , geschuldet ist. Die Todesstrafe als Politikum in der EU mag wie bei Roger Hood als konsequente, kompromisslose Haltung gelten, Zuhal Yesilyurt dagegen bescheinigt Europa in Bezug auf seine allgemeine Türkeipolitik Doppelmoral: „Vielmehr glaubte sie [die Türkei], dass - sobald sie die genannten Hürden überwindet - neue hinzukommen und aufgelistet würden.“ 50 Weiterhin führt er aus, dass die EU-Bürger anscheinend die türkische und europäische Kultur für unvereinbar halten und es ein europäisches Einvernehmen gibt, die Türkei aus religiösen und kulturellen Gründen außen vor zu lassen. 51 Yesilyurt nimmt dabei nie explizit zur Todesstrafe Stellung, doch die Reformierung des Rechtssystems war und ist eine Hürde für die Türkei zum EU-Beitritt. Ob die Todesstrafen-Debatte hier von politischen Eliten und von EU-Bürgern missbraucht wird, um dem Skeptizsimus den individuellen Projektionen in den Islam und die türkische Kultur nicht in Worte fassen zu müssen, bleibt Gegenstand einer Hypothese, die hier nicht nachgewiesen werden kann.
4. Fazit
In Anbetracht der Tatsache, dass die Todesstrafe immer wieder zweckentfremdet wird, wirft die Frage auf, wer für diese Entwicklung verantwortlich ist. Mohn bescheinigt den in den USA ansässigen Eliten politisches Versagen. 52 Die Intellektuellen in den USA vermeiden es, Stellung zu nehmen, die NGOs lassen sich auf zahlreiche Kompromisse ein und in der politischen Führungsschicht scheint es en vogue zu sein, die Todesstrafe zu instrumentalisieren, da sie in den USA eine so breite Zustimmung findet und die Vollstreckung dieser Sanktion in manchen Bundesstaaten historischer Kontinuität gerecht wird. Sogenannte Valenzthemen wie Kriminalität und Opferschutz sowie die von Medien bediente
49 Hood, Roger, : Die Todesstrafe: Globale Perspektiven, in: Boulanger, Christian; Heyes, Vera;
Hanfling, Philip (Hrsg.): Zur Aktualität der Todesstrafe. Interdisziplinäre und globale
Perspektiven, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin, 2002, S. 459
50 Yesilyurt, Zuhal: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration,
Der Andere Verlag, Osnabrück, 2000, S. 285
51 Yesilyurt, Z.: a.a.O., S.269 f.
52 Mohn, C.: a.a.O., S. 89
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subjektive Verbrechensfurcht erschweren es, in die emotional aufgeladenen Debatte sachliche Argumente einzubringen. Die Entdeckung dieser Sujets für die Politik erschwert es, die Todesstrafe öffentlich zu hinterfragen oder gegen sie einzutreten.
Die Höchststrafe in den USA wird auch für symbolische Akte missbraucht: Sie ist Ausdruck föderaler Machtkämpfe und erleichtert es gesetzestreuen Bürgern, sich von den Außenseitern, den Verbrechern, abzugrenzen und moralisch zu profilieren. In dem diese repressive Sanktion ihre Anwendung findet, müssen sich weder politische Eliten noch die Öffentlichkeit mit Kriminellen als Teil und vielleicht sogar Produkt der Gesellschaft auseinander setzen. Zudem dient die Vollstreckung der Todesstrafe als Rückversicherung an das Justizsystem, das es noch funktioniert.
Simon führt eine Theorie ein, die das tief verwurzelte subjektive Unsicherheitsgefühl der US-Bevölkerung im neoliberalen Wirtschaftssystem zu ergründen sucht und die repressive Anwendung der Todesstrafe sowie die Freie Marktwirtschaft in direkten Zusammenhang stellt. Dieser Ansatz mag angesichts entsprechender Slogans von Politikern einleuchtend anmuten, ich halte es für wahrscheinlicher, dass die subjektive Kriminalitätsfurcht ihren Ursprung in individuellen Projektionen auf gesellschaftliche Außenseiter hat, die mit durch die Medien vermittelt werden. Dies müsste jedoch Gegenstand einer sozialpsychologischen Untersuchung sein, die den SES der Teilnehmer mit berücksichtigt.
Die Todesstrafe ist außerdem zuhauf Thema im Wahlkampf, das den Kandidaten dazu dient, sich zu profilieren und den politischen Gegner zu beschädigen. Ähnlich verhält es sich mit Richtern und Staatsanwälten, deren Urteile dem Einfluss parteipolitischer und öffentlicher Interessen nicht immer zu entziehen sind.
Hier lässt sich sagen, dass die Politisierung der Todesstrafe von zahlreichen irrationalen Momenten geprägt ist, die einen kontroversen, aber sachlichen Diskurs um die Todesstrafe erschweren. Die intellektuelle Elite muss es sich zur Aufgabe machen, eindeutiger Stellung zu beziehen und klar auf den missbräuchlichen Gebrauch des Sujets hinweisen.
Aber auch in Europa ist die Debatte um die Todesstrafe nicht von der politischen Bildfläche verschwunden: Sie hat mit der gemeinsamen Absage der EU-Länder an
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diese rechtliche Sanktion eine konstituive Wirkung und dient zur Abgrenzung zu den USA. Allerdings schlagen sich in diesen Diskriminierungsversuchen mitunter antiamerikanische Ressentiments nieder. Die EU setzte die Todesstrafe auch als politisches Druckmittel ein, so schaffte der Beitrittskandidat Türkei die Todesstrafe im vergangenen Jahr ab. Ob dies auf die konsequente Durchsetzung europäischer Prinzipien oder das Hinauszögern des EU-Beitritts der Türkei ist, bleibt Spekulation.
Doch selbst wenn die Todesstrafe bei der in Europa zum Politikum wird: Ist es moralisch verwerflich, sie als politisches Druckmittel einzusetzen? Hätte die Türkei in der EU nicht von vornherein eine Außenseiterrolle inne, würde sie sich als einziger Staat zur Todesstrafe bekennen?
Ist es verwerflich, 167 Todeskandidaten zu begnadigen, selbst wenn es ein politisches Ablenkungsmanöver ist, zumal Ryan immerhin eine heftige und kontroverse Debatte ausgelöst hat?
Das scheint bei der Todesstrafe als symbolisches und politisches Instrument zu fehlen: Ein von der intellektuellen Führungsschicht und auch Medien angestoßener Diskurs, der diese Automatismen der Instrumentalisierung hinterfragt.
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Bibliographie Monographien:
Bedau, Hugo A.: Death is Different. Studies in Morality, Law, and Politics of Capital Punishment, Northeastern University Press, Boston, 1987 Girling, Evi: „Wir im Todestrakt“: Die Todesstrafe in Amerika im Blick der Europäer, in: Boulanger, Christian; Heyes, Vera; Hanfling, Philip(Hrsg.): Zur Aktualität der Todesstrafe. Interdisziplinäre und globale Perspektiven, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin, 2002, S. 297 -330
Hood, Roger: Die Todesstrafe: Globale Perspektiven, in: Boulanger, Christian; Heyes, Vera; Hanfling, Philip (Hrsg.): Zur Aktualität der Todesstrafe. Interdisziplinäre und globale Perspektiven, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin, 2002, S.447-480
Sarat, Austin (Hrsg.): The Killing State. Capital Punishment in Law, Politics, and Culture, Oxford University Press, New York, Oxford, 1999 Yesilyurt, Zuhal: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Der Andere Verlag, Osnabrück, 2000 Zimring, Franklin E., Hawkins, Gordon: Capital punishment and the American agenda, Cambridge University Press, Cambridge, 1987
Diplomarbeit:
Mohn, Carel: Zur aktuellen Debatte über die Todesstrafe in den USA. Gründe ihrer erneuerten Akzeptanz in der amerikanischen Demokratie, Diplomarbeit, Berlin, 1997
Periodika:
Europäische Kommission: Bulletin der Europäischen Union. Beilage. Agenda 2000. Erweiterung, 4/1998
Europäische Kommission: Bulletin der Europäischen Union. Beilage: Regelmäßiger Bericht 1998 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, 16/1998, Luxemburg
Simon, Jonathan: Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 37/1997, S.279-301
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Stolz, Barbara A.: Congress and Capital Punishment: An Exercise in Symbolic Politics, in: Law and Policy Quaterly 5/1983, S.157-180 The Education of Governor Ryan, in: New York Times, 13. Januar 2003
Dokument aus dem US Kongress:
US Kongress. Aufzeichnung aus dem Kongress, 23. Januar 1979 (daily ed.): S419, 6. Februar 1967: 51518, zit.n.: Stolz, Barbara A.: Congress and Capital Punishment: An Exercise in Symbolic Politics, in: Law and Policy Quaterly 5/1983, S. 157-180
Online-Quellen:
Auswärtiges Amt: Türkei. Staatsaufbau/Innenpolitik, in: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=10&land_id =176, 30. März 2003, 19:41
Europarat. Europarat verlangt weltweite Ächtung der Todesstrafe, in: http://www.coe.int/T/D/Kommunikation_und_politische_Forschung/Presse_und_ Online_Info/Hintergrund-
Infos/Dossiers/Todesstrafe/20030228_%E4chtung_todesstrafe.asp#TopOfPage, 30. März 2003, 17:45
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Angelika Laumer, 2003, Die Politisierung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten und in Europa - Ein Versagen der politischen, intellektuellen und moralischen Eliten?, München, GRIN Verlag GmbH
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