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Hausarbeit zum Seminar „Einführung in die internationalen Beziehungen“
Thema: Warum intervenierte die Nato 1999 im Kosovo-Konflikt?
Gliederung
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Entwicklung der Ereignisse vor der Nato-Intervention
2.2. Einflechtung der Vorgeschichte der Nato-Intervention in die Theorien der In-
ternationalen Beziehungen
2.2.1. Sozialkonstruktivistische Motive für die Nato-Intervention
2.2.2. Der Kosovo-Krieg aus dem Blickwinkel des Institutionalismus
2.2.3. Realistische Motive der Nato-Intervention
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 5
2. Hauptteil 6
2.1. Entwicklung der Ereignisse vor der Nato-Intervention 6
2.2. Einflechtung der Vorgeschichte der Nato-Intervention in die Theo-
rien der Internationalen Beziehungen 7
2.2.1. Sozialkonstruktivistische Motive für die Nato-Intervention. 7
2.2.2. Der Kosovo-Krieg aus dem Blickwinkel des Institutionalismus 11
2.2.3. Realistische Motive der Nato-Intervention 13
3. Fazit. 16
4. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Der 24. März 1999 stellt für die internationalen Beziehungen eine Zäsur dar. An diesem Tag intervenierte die Nato durch Luftangriffe auf die Bundesrepublik Jugoslawien im Kosovo-Konflikt - und zwar völkerrechtlich legitimiert weder durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrates noch durch einen Akt der Selbstverteidigung auf einen etwaigen vorangegangenen Angriff seitens der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Motive, die die Verantwortlichen zu diesem Schritt veranlasste, sollen im Rahmen dieser Arbeit näher beleuchtet werden, unter Berücksichtigung von drei der vier Großtheorien der internationalen Beziehungen in der Politikwissenschaft. Die konkrete Fragestellung lautet daher wie folgt:
Warum intervenierte die Nato 1999 im Kosovo-Konflikt?
Zunächst werde ich einen kurzen, nur oberflächlichen Überblick geben über die Entwicklungen im Kosovo vor dem Nato-Angriff. Diese Rekapitulation der Ereignisse soll vor allem die Darstellungen, wie sie in der Öffentlichkeit wahrzunehmen waren, und mit der sowohl die Nato als auch verantwortliche PolitikerInnen in den beteiligten Staaten den Krieg zu legitimieren versuchten, widerspiegeln. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, werde ich mich dabei auf das Zeitfenster von Anfang 1998 bis zum Beginn des Nato-Krieges im März 1999 beschränken. Eine vertiefende Analyse der Vorgeschichte, die einige Aspekte der öffentlichen Darstellung in Frage stellt, soll im weiteren Verlauf nachgereicht werden. Besonderes Augenmerk werde ich dabei auf die Bestimmungen des „Annex B“ zum Kapitel 7 des Vertragsentwurfs, der Gegenstand der „Friedensverhandlungen“ in Rambouillet und Paris war, legen. Anhand derer werde ich versuchen zu belegen, dass der Angriff auf die Bundesrepublik Jugoslawien nicht mit dem behaupteten humanitären Anspruch motiviert war, sondern dass die Intervention bewusst provoziert wurde, um ausschließlich wirtschaftliche, geo- und machtpolitische Interessen verschiedener Protagonisten auf Nato-Seite in der Balkan-Region durchzusetzen.
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2. Hauptteil
2.1. Entwicklung der Ereignisse vor der Nato-Intervention
Anfang des Jahres 1998 trat erstmals auf Seiten der Kosovo-AlbanerInnen eine Organisation namens „Befreiungsarmee des Kosovo“ (UCK, engl. KLA) in Erscheinung. Erklärtes Ziel der UCK war die Erzwingung der Unabhängigkeit des Kosovo von Serbien und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie langfristig die Errichtung eines rein ethnisch definierten Staatengebildes „Großalbanien“ unter Zusammenführung Albaniens mit den Territorien des Kosovo und der mehrheitlich von AlbanerInnen besiedelten Gebiete im Norden bzw. Nordosten Mazedoniens (vgl. Becker 1999: 37ff). Indem die UCK auf eine Guerilla-Strategie zur Erlangung ihrer Ziele setzte, stand sie im Kontrast zum gewählten, allerdings von Belgrad nicht anerkannten „Präsidenten“ der Kosovo-AlbanerInnen, Ibrahim Rugova, der zwar mit der Unabhängigkeit des Kosovo das Ziel der UCK teilte, der jedoch für deren Erlangung auf den „Weg des gewaltlosen Wider-standes“ (Rüb 1999: 49) setzte. Zunächst bewirkte das militärische Agieren der UCK, dass diese durch den damaligen US-Sonderbotschafter Robert Gelbard als „kleine, irrelevante Terrorgruppe“ (zit. nach Zumach 1999: 65) marginalisiert wurde. Trotz der zahlenmäßigen und militärisch-logistischen Unterlegenheit gegenüber den serbischen Einheiten (vgl. dazu Loquai 2000: 23) gelang es der UCK durch ihre Guerilla-Taktik, „bis Juli die Kontrolle über weite Gebiete im Westen des Kosovo“ (Amnesty International 1999: 296) zu übernehmen. In der Folgezeit eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen der UCK einerseits und serbischen Sicherheitskräften andererseits zunehmend, wobei immer wieder auch unbeteiligte ZivilistInnen zwischen die Frontlinien gerieten.
Desgleichen nahmen auch die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung des Konflikts zu - begleitet von Interventionsandrohungen. Es kann spekuliert werden, ob diese dazu führten, dass „Mitte Oktober [1998, Anm. R.R.] US-Unterhändler Holbrooke mit Milosevic die Einstellung der militärischen Aktivitäten der ,Sicherheits’kräfte und ihren teilweisen Rückzug aus dem Kosovo [...] sowie die Entsendung von bis zu 2.000 Beobachtern der ,Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa’ (OSZE) in das Kosovo“ (Zumach 1999: 68) ausgehandeln konnte.
Infolgedessen konnte sich die Lage für einige Wochen entspannen, bevor es im Dezember 1998 erneut zu einer Eskalation der Situation kam und die Kampfhandlungen an
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Intensität zunahmen. Als Höhepunkte dieser Entwicklungen gelten gemeinhin die „Massaker“ von Racak und Rugovo im Januar 1999, die in den Medien als Zeugnis einer planmäßig von Milosevic’ Truppen im Kosovo umgesetzten Vertreibungs- und Völ-kermordpolitik gegenüber der albanischen Zivilbevölkerung dargestellt wurden (vgl. Pankow 1999: 68f). Nachdem schließlich die Verhandlungen von Rambouillet und Paris Mitte März damit endeten, dass die Delegation der AlbanerInnen den von der Kontaktgruppe (bestehend aus den USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Italien und der BRD) vorgelegten Vertragsentwurf unterzeichneten, dagegen die serbischjugoslawischen VertreterInnen diesen ablehnten, begann die Nato am 24. März 1999 mit der Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien - ohne vorher dafür jedoch ein Mandat des UN-Sicherheitsrates einzuholen.
2.2. Einflechtung der Vorgeschichte der Nato-Intervention in die Theorien der Internationalen Beziehungen
2.2.1. Sozialkonstruktivistische Motive für die Nato-Intervention
Der Argumentation von VertreterInnen der Nato bzw. der verantwortlichen PolitikerInnen in den Nato-Staaten zufolge drohte im Kosovo eine „humanitäre Katastrophe“, der - zumal in Europa am Ende des 20. Jahrhunderts - nicht tatenlos zugesehen werden dürfe und, ggf. durch eine militärische Intervention in den Konflikt, verhindert werden müsse. So erklärte beispielsweise Bundeskanzler Schröder in seiner am Abend des 24. März 1999 ausgestrahlten Fernsehansprache wörtlich u.a.: „Damit [mit den Nato-Luftschlägen, Anm. R.R.] will das Bündnis weitere schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen unterbinden und eine humanitäre Katastrophe verhindern.“ (zit. nach Loquai 2000: 9). Als Legitimationsgrundlage wurde im Vorfeld im wesentlichen das „Massaker von Racak“ herangezogen und zum anderen auf eine angeblich gezielte Vertreibungsstrategie der serbisch-jugoslawischen Regierung, exekutiert durch die Sicherheitskräfte, gegenüber der albanischen Zivilbevölkerung verwiesen. Damit wurde für den Krieg ein sozialkonstruktivistisches Motiv geltend gemacht. Inwieweit diese Argumentation zutrifft, soll im folgenden untersucht werden. Entwicklung der Fluchtbewegungen
Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, werde ich auf eine detaillierte Darstellung der Ereignisse, die international als „Massaker von Racak“ für Aufsehen sorgten,
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verzichten. Verwiesen sei an dieser Stelle allerdings darauf, dass die Todesumstände der bei Racak aufgefundenen 45 Leichen bis heute nicht einwandfrei geklärt werden konnten, aber auch darauf, dass aufgrund entsprechender OSZE-Berichte zu vermuten ist, dass es sich dabei um Opfer eines Gefechtes zwischen serbisch-jugoslawischen Truppen und UCK-Guerilla handelte (vgl. Loquai 2000: 45ff; Elsässer 2001: 50ff; Pankow 1999: 68f).
Nun zur zweiten Legitimationsgrundlage für die Intervention, die vermutete gezielte Vertreibungsstrategie der serbischen Behörden. Auch eine detaillierte Übersicht über die Fluchtbewegungen in den Wochen und Monaten vor dem Nato-Angriff ist in Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, dennoch soll hier die These, mit der Intervention sollte eine drohende „humanitäre Katastrophe“ in Folge gezielter Vertreibungen der Kosovo-AlbanerInnen, verhindert werden, kurz aufgegriffen und kritisch beleuchtet werden. Diesbezüglich ist die folgende Aussage des damaligen Oberbefehlshaber der US-Nato-Streitkräfte, Wesley Clark, mehr als erhellend. Demnach „waren [die Nato-Operationen, Anm. R.R.] nicht dazu gedacht, die ethnischen Säuberungen der Serben zu behindern. In keiner Weise. Diese Absicht bestand nie“ (zit. nach Chomsky 2002: 112). Doch auch einer Untersuchung der Zahlen über die Entwicklung der Fluchtbewegungen in den Wochen vor und nach Beginn der Luftangriffe hält die These von einer Intervention nach humanitären Maßstäben - und damit sozialkonstruktivistischen Motivenkaum stand. So wurde der Höhepunkt entsprechender Entwicklungen bereits im Herbst 1998 erreicht mit einer Gesamtzahl von 250.000 (nach Angaben des State Department) bis zu 300.000 Flüchtlingen (nach Angaben des damaligen Bundesaußenministers in spe Fischer) erreicht (vgl. Elsässer 2001: 40). Nach Abschluss des Milosevic-Holbrooke-Abkommens Mitte Oktober und der darin festgelegten Stationierung der OSZE-BeobachterInnen setzte eine Phase der deutlichen Entspannung ein, viele Menschen kehrten in ihre Heimatdörfer zurück. „Das State Department registrierte bis zum Jahresende einen Rückgang der Flüchtlingszahlen auf 180.000, das Auswärtige Amt auf 175.000“ (Elsässer 2001: 41).
Nach dem erneuten Aufflackern der Kampfhandlungen im Dezember war wieder ein Anschwellen der Flüchtlingsbewegungen zu beobachten. Das State Department der USA konstatiert am 17. März 1999 - eine Woche vor Beginn der Luftangriffe - unter Berufung auf das UN-Flüchtlingshilfswerk eine Zahl von 90.000 vertriebenen Personen
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seit Dezember 1998. 1 ) Im selben Lagebericht des US-Außenamtes heißt es allerdings auch, „die serbische Offensive gegen die UCK, die während der vergangenen zwei Wo-chen evident wurde, scheint sich jetzt auszuweiten. [...] OSZE/KVM 2 -Direktor William Walker sagte, die serbischen Truppen eskalieren ihre militärischen Aktivitäten nur gra-duell während sie ein sorgfältiges Auge auf die westlichen Reaktionen haben.“ 3 ) Auch der Auslandsgeheimdienst der BRD (BND) weiß am 12. Januar 1999 zu berichten, dass „sogar im Kosovo eine direkte persönliche Verfolgung von Personen albanischer Herkunft nicht nachweisbar ist. Der Osten des Kosovo ist immer noch frei von bewaffneten Konflikten. In Städten wie Pristina, Urosevac, Gnjilan usw. ist das öffentliche Leben während des gesamten Zeitraums bewaffneter Auseinandersetzungen relativ normal weitergegangen“ (zit. nach Chomsky 2002: 108f). Und weiter konstatiert dieser Bericht, die „Aktionen der Sicherheitskräfte richteten sich nicht gegen die Kosovo-Albaner als einer ethnisch definierten Gruppe, sondern gegen den militärischen Gegner und seine tatsächlichen oder angeblichen Unterstützer“ (zit. nach Chomsky 2002: 109). Diese Darstellungen deuten darauf hin, dass die Fluchtbewegungen jener Tage und Wochen die Auswirkungen der Umsetzung einer Ankündigung des Polizeichefs von Podujevo vom Dezember 1998 waren, derzufolge „die Polizei [...] mit Gewalt vorgehen [werde], falls es der OSZE nicht gelinge, die UCK zum Abzug zu bewegen“ (Loquai 2000: 36). Somit wäre der Terminus von „displaced persons“, also von gezielt Vertriebenen, in Frage zu stellen.
Unzweifelhaft ist jedoch die Tatsache, dass die Flüchtlingszahlen nach Beginn der Luftangriffe der Nato dramatisch anstiegen. Ob dies Folge einer Strategie der hemmungslosen Vertreibung, deren Umsetzung für den Fall eines Nato-Angriffes vorgesehen war oder ob die Menschen vor den Nato-Bomben flohen, soll hier nicht weiter untersucht werden. Fakt ist, dass die „humanitäre Katastrophe“, zu deren Verhinderung die Intervention gestartet worden war, erst mit Beginn der Nato-Aktionen in vollem Umfang eingetreten war. Statistiken besagen, dass allein in den Wochen von Ende März bis Mitte Juni 1999, in denen die Nato ihre Einsätze flog, etwa 863.000 AlbanerInnen den Kosovo verließen, SerbInnen und andere Minderheiten nicht eingerechnet (vgl. Chomsky
1 ) vgl. dazu http://www.state.gov/www/regions/eur/rpt_990317_kdom.html (heruntergeladen am
24.09.2003)
2 ) KVM: Kosovo-Verifikationsmission, installiert aufgrund des Milosevic-Holbrooke-Abkommens vom
Oktober 1998
3 ) a.a.O.
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2002: 111). Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass zwar nach absoluten Zahlen betrachtet die AlbanerInnen die bei weitem größte Gruppe unter den Flüchtlingen stellte; setzt man jedoch diese absoluten Zahlen in Relation zur Größe der jeweiligen Gruppen, kommt man zu dem Resultat, dass 60 Prozent der serbischen und montenegrinischen Bevölkerung flohen gegenüber 46 Prozent der albanischen (vgl. Chomsky 2002: 111). Abgesehen von solchen Details - wäre das Motiv der „Verhinderung einer humanitären Katastrophe“ zutreffend gewesen, wäre es eigentlich folgerichtig gewesen, die Luftoperationen mit der Verschärfung der humanitären Lage am Boden einzustellen. Im übrigen: Wie sehr die „humanitäre Katastrophe“ - insbesondere durch das Auswärtige Amt - im Vorfeld des Nato-Angriffs in der Öffentlichkeit wider besseren Wissens kolportiert wurde, wurde durch die von der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms) der Presse zugespielten internen Lageberichte des Res-sorts von Minister Joseph Fischer deutlich. 4 ) Dazu später mehr. 2.2.2. Die Nato-Intervention aus dem Blickwinkel des Institutionalismus Wesentlich schwieriger als eine Beurteilung der Nato-Intervention nach sozialkonstruktivistischen Motiven gestaltet sich die Einnahme des Blickwinkels des Institutionalismus. Für diesen Zweck will ich an dieser Stelle auf eine eventuelle institutionalistische Interessenlage der International Organization for Migration (IOM), die sich auf ihrer
Homepage mit dem Untertitel „Managing migration for the benefit of all“ 5 ) der Öffentlichkeit vorstellt, eingehen. Etwas zynischer formuliert, war „deren Geschäft schon immer die als ,freiwillige Rückkehr’ kaschierte Abschiebung“ (Dietrich 2003: 14). Um in dieser Hinsicht ein Interesse der IOM an einer „Stabilisierung“ der Lage im Kosovo unterstellen zu können, ist es zweckmäßig, zunächst einen Blick auf die Zahl der aus dem Kosovo stammenden MigrantInnen bzw. AsylbewerberInnen zu richten. So lebten im Herbst 1998 allein in Westeuropa etwa 100.000 Menschen aus der südserbischen Provinz (vgl. Elsässer 2001: 43). Unterstellt, die IOM hatte aufgrund ihrer selbstgesteckten Ziele ein Interesse, die unsichere Lage vor Ort im Kosovo zu stabilisieren, um die Flüchtlinge aus dieser Region möglichst umgehend in ihre Heimat abschieben zu können, ließe sich ein institutionalistisches Motiv konstruieren.
4 ) Dokumentiert in „junge Welt“, Ausgabe vom 24.04.1999. Online verfügbar unter
http://www.jungewelt.de/1999/04-24/001.shtml (heruntergeladen am 25.09.2003)
5 ) http://www.iom.int/ (heruntergeladen am 25.09.2003)
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Allerdings gilt es dabei zu beachten, dass - wie oben bereits ausgeführt - die humanitäre Situation, für die Flüchtlingsbewegungen ein guter Indikator sein kann, durch die Nato-Intervention erst dramatische Ausmaße anzunehmen begann, womit sich ein unterstelltes Insistieren der IOM bei VertreterInnen der Nato auf eine Intervention in den Konflikt im Grunde als kontraproduktiv erwiesen hätte. Zudem würde dem die noch in den Monaten vor dem Krieg ergangene Rechtsprechung zu Asylverfahren in Angelegenheiten kosovo-albanischer AsylbewerberInnen in der BRD entgegenstehen. So wurden „im ganzen Jahr 1998 bis kurz vor dem (Nato-)Kriegsausbruch März 1999 [...] die Anerkennungsquote für kosovo-albanische Flüchtlinge bis auf 2,5 Prozent“ heruntergedrückt (Stenger 1999: 145). Besonders beachtenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die für Asylentscheidungen zuständigen Verwaltungsgerichte sowie die „Ausländerbehörden“ für ihre Urteile entsprechende Lageberichte des Auswärtigen Amtes - u.a. die oben bereits erwähnten, durch die IALANA veröffentlichten und im Ausschnitt in der Tageszeitung „junge Welt“ dokumentierten - heranziehen (vgl. Stenger 1999: 141). Wolfgang Grenz, seinerzeit Referent für politische Flüchtlinge der deutschen Sektion von Amnesty International, brachte den Widerspruch zwischen der (innenpolitischen) Asylrechtsprechung in der BRD einerseits und der außenpolitischen Legitimation der Nato-Intervention in einem Artikel, der noch während der Nato-Luftangriffe im Mai 1999 veröffentlicht wurde, folgendermaßen auf den Punkt: „So zynisch es klingen mag: Nachdem nun die Militärschläge gegen Jugoslawien immer mehr von den Politikern damit begründet werden, daß seit Jahren eine Vertreibungspolitik und sogar ein Völkermord gegenüber Kosovo-Albanern betrieben werde, kann die Asylrechtsprechung diese Aussagen wohl nicht mehr unberücksichtigt lassen. Bisher ist eine Vertreibungspolitik vom Bundesamt und der Mehrheit der Gerichte - hauptsächlich gestützt auf die Auskünfte des Auswärtigen Amtes [sic!] - verneint worden“ (Grenz 1999: 11).
Vor diesem Hintergrund lässt sich ein institutionalistisches Interesse von Organisationen wie der IOM, die - in welcher Hinsicht auch immer - Umgang mit Flüchtlingen bzw. AsylbewerberInnen haben nur schwer belegen, da de facto bis kurz vor Beginn der Nato-Luftoperationen im März 1999 noch Asylanträge von Kosovo-AlbanerInnen abschlägig beschieden wurden, somit Abschiebungen möglich waren. Dadurch hätte überhaupt keine unmittelbare objektive Notwendigkeit bestanden, mittels einer militärischen
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Operation die Voraussetzungen für eine Rückkehr zu schaffen. Vielmehr hat die Intervention der Nato die Lage hinsichtlich der Flüchtlingsströme erst eskalieren lassen.
2.2.3. Realistische Motive der Nato-Intervention
Die Vermutung, hinter der Nato-Intervention im Kosovo-Konflikt könnten institutionalistische oder sozialkonstruktivistische Motive stehen, werde ich im folgenden versuchen zu widerlegen.
Für diesen Zweck eignet sich ein Blick auf die „Friedens-Verhandlungen“, die im Februar 1999 in Rambouillet bzw. im März 1999 in Paris geführt wurden. Genauer: Ein Blick, auf den Vertragsentwurf, der durch die Kontaktgruppe ausgearbeitet wurde, insbesondere auf den „Annex B“ des Kapitel 7 dieses Entwurfs, der die zivile und militärische Implementierung eines Abkommens regeln sollte. Ursprünglich war hierfür der OSZE die maßgebliche Rolle zugedacht worden, sollte dabei Unterstützung anderer Organisationen erhalten (vgl. Loquai 2000: 81). „Tatsächlich waren wesentliche Teile des Implementierungsteils, der eine Nato-Truppe [sic!] vorsah, bereits vor Beginn der Verhandlungen formuliert“ (Loquai 2000: 81). Zudem erfolgte die Ausarbeitung dieser Passagen ohne Einbeziehung der russischen Kontaktgruppen-Delegierten, war also ein Alleingang der restlichen fünf Mitgliedsstaaten (USA, GB, F, I, D). Darüber hinaus wurden die russischen Diplomaten, darunter auch einer der drei Verhandlungleiter der Gespräche in Rambouillet, Boris Majorskij, noch nicht einmal über den Inhalt dieses Vorentwurfs informiert.
Als die Verhandlungen aufgenommen wurden, „enthielt dieser [erste, Anm. R.R.] Entwurf nur einen politischen Teil und keinerlei Aussagen über zivile oder militärische Implementierungsmaßnahmen“ (Zumach 1999: 70), d.h., der im Vorfeld der Gespräche verfasste Entwurf der fünf westlichen Kontaktgruppen-Staaten wurde auch noch nach Beginn der Verhandlungen zurückgehalten. Erst „am 19. Februar, also zwei Tage [sic!] vor dem ursprünglich anvisierten Ende der Konferenz“ (Elsässer 2001: 61) „legte US-Verhandlungsführer Hill einen Entwurf für die militärische Implementierung einer Autonomieregelung vor - das Kapitel 7 im endgültigen Vertragsentwurf vom 23. Februar, der am 18. März in Paris von der kosovo-albanischen Delegation unterschrieben wurde (Zumach 1999: 72). Dies führte innerhalb der Kontaktgruppe zu einem Eklat, der allerdings durch die russische Delegation nicht nach außen getragen wurde, Majorskij blieb - auf Anweisung seines Außenministers - in Rambouillet. Intern jedoch weigerte sich
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dieser aus Protest gegen das Vorgehen der westlichen Delegationen, an den weiteren Verhandlungen teilzunehmen (vgl. Loquai 2000: 82).
Im folgenden ein Auszug aus dem „Annex B“ zum Kapitel 7 des Vertragsentwurfs, der die entscheidenden Passagen wiedergibt. „[...] 6.
a. Die NATO genießt gegenüber allen Gerichtsverfahren, seien es Zivil-, Verwaltungs- oder Strafverfahren, Immunität.
b. Das NATO-Personal wird unter allen Umständen und jederzeit von der Gerichtsbarkeit der Vertragsparteien freigestellt sein hinsichtlich jeglicher von ihm in der Bundesrepublik Jugoslawien möglicherweise begangenen zivilen, administrativen oder disziplinarischen Vergehen sowie hinsichtlich aller Kriminaldelikte. [...]
7. Das NATO-Personal genießt Immunität vor jeder Form von Festnahme, Ermittlung oder Haft von seiten der Behörden in der Bundesrepublik Jugoslawien. [...] 8. Das NATO-Personal wird mit seinen Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Ausrüstungsgegenständen in der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien [sic!] freien und ungehinderten Zugang genießen, unter Einschluß ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer. Dies schließt das Recht ein, beschränkt sich aber nicht darauf, Zeltlager zu errichten, zu manövrieren, sich einzuquartieren und alle Gebiete und Einrichtungen zu nutzen, die erforderlich sind für Unterstützung, Übung und Operationen.
[...]“ (zit. nach Anhang in Elsässer [Hrsg] 1999: 138f)
Hätte die serbisch-jugoslawische Delegation diesen Entwurf unterzeichnet, hätte sie sich zugleich mit der Auflösung der staatlichen Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien zugunsten der Nato einverstanden erklärt und war daher für die VertreterInnen Milosevic’ in Rambouillet inakzeptabel. Demgegenüber stellten diese Bestimmungen für die kosovo-albanische Seite keinerlei Problem dar, weshalb diese den Vertragsentwurf schließlich auch unterzeichnen konnte. Führt man sich vor Augen, dass für dieses Szenario (die albanische Delegation unterzeichnet, die serbisch-jugoslawische nicht) gemäß den Vorgaben Luftangriffe der Nato gegen Jugoslawien vorgesehen waren (vgl.
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Loquai 2000: 84f), kann man zu dem Schluss kommen, dass dieses Vorgehen gezielt gewählt worden war, weil einige Akteure den Krieg wollten - allerdings nicht aus sozialkonstruktivistischen Motiven. Diesen Eindruck kann auch die Behauptung, „die Klausel sei ,irrtümlich’ in den Vertragsentwurf gelangt und nicht ernst gemeint gewesen“ (Chomsky 2002: 122), nicht widerlegen, im Gegenteil. Da besonders auf „internationalem Parkett“ jede Formulierung im Hinblick auf deren inhaltliche Bedeutung bewusst gewählt wird, ist nicht davon auszugehen, dass es sich bei den Bestimmungen des „Annex B“ um ein Versehen handelte. Zumal dieser einer der Dreh- und Angelpunkte der Entscheidung über Krieg und Frieden war, denn durch den EU-Verhandlungsleiter, dem Österreicher Wolfgang Petritsch, war bereits am Tag des Verhandlungsbeginns am 6. Februar 1998 geäußert worden: „80 Prozent unserer Vorstellungen werden einfach durchgepeitscht“ (zit. nach Zumach 1999: 70), womit substantielle Änderungen des Vertragsentwurfs von vornherein ausgeschlossen waren. Letztlich war unter diesen Voraussetzungen der Weg in den Krieg bereits vorgezeichnet. Doch welcher der Akteure hätte ein unbedingtes Interesse an einem Krieg gegen Jugoslawien gehabt und aus welchen Motiven? Einer dieser entscheidenden Akteure war die Kriegspartei Nato. Eine interessante These über ein entsprechendes Motiv liefert Michael MccGwire, der meint, „dass die NATO anläßlich ihres 50jährigen Bestehens ihre ungeminderte Bedeutung demonstrieren wollte und in der Kosovo-Krise die Gelegenheit sah, die Sache der Out-of-area-Einsätze voranzutreiben und das Recht zu bekräftigen, auch ohne Billigung der UNO zu handeln“ (zit. nach Chomsky 2002: 122). Untermauert wird diese Ansicht durch folgende Aussage des US-Regierungsberaters, Wayne Merry: „Manche Regierungsleute aus dem Außenministerium reden davon, dass Kosovo nur der Auftakt ist für zukünftige Kriege der NATO, die noch viel entfernter sein werden. Für Washington ging es nicht um die Demonstration der amerikanischen Führungsrolle in der NATO. Die wurde nie bestritten. Man wollte zeigen, dass die NATO überhaupt noch einen Zweck hat. Und dieser Zweck ist etwas ganz anderes, als die rein
defensiven Aufgaben, für die die NATO gegründet wurde.“ 6 ) Diese Variante entbehrt durchaus nicht einer gewissen Plausibilität.
6 ) Merry äußerte sich gegenüber einem WDR-Team, das die Dokumentation „Es begann mit einer Lüge“
drehte. Die Aussage ist dem Manuskript der Sendung entnommen, online abrufbar unter
http://online.wdr.de/online/news/kosovoluege/sendung_text.pdf, Seite 9 (heruntergeladen am
26.09.2003).
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Da die Nato kein staatlich unabhängiger Akteur ist, sondern vielmehr eine Organisation, die ausschließlich von Staaten getragen wird, für die ihrerseits die Nato als Vehikel zur Durchsetzung militärpolitischer, strategischer und/oder ökonomischer Interessen fungiert, würde ich entsprechende Motive nicht dem Institutionalismus - was u.U. auch möglich wäre -, sondern dem Realismus zuordnen. Vergleichbares gilt für die Organisationen WTO, IWF und Weltbank. Die beiden letztgenannten erzwangen bereits 1980, kurz vor dem Tod Josip Titos, erste Wirtschaftsreformen, deren Umsetzung und Forcierung zur Erosion der wirtschaftlichen Stabilität innerhalb Jugoslawiens führten. Diese wiederum beförderten den Separatismus, der schließlich binnen zehn Jahren zu den blutigen Kriegen der 1990er führte (vgl. Chossudovsky 2002: 282ff). Folgerichtig vertritt Michel Chossudovsky den Standpunkt, „Bosnien und der Kosovo sind nur Etappen einer Rekolonialisierung des Balkans“ (Chossudovsky 2002: 296). Betreiber dieser Politik sind die Wirtschaftsmächte USA und EU, deren Dominanz innerhalb von IWF und Weltbank aufgrund der proportional zur jeweiligen wirtschaftlichen Stärke der Mitgliedstaaten erfolgenden Gewichtung der Stimmen bei Beschlussfassungen („One Dol-lar, one vote“ 7 ) sichergestellt ist.
Für diese Staaten, die sowohl zugleich die Mehrheit in IWF und Weltbank ausmachen als auch Träger der Nato sind und damit wiederum die entscheidende Rolle während der Nato-Intervention im Kosovo-Konflikt spielten, können unterschiedliche Interessen an einer solchen Politik der Rekolonialisierung geltend gemacht werden. Zwei Beispiele seien dafür im folgenden angeführt.
Die Balkan-Region, der Kosovo insbesondere hat für die USA einen besonderen Stellenwert, da „seit Jahren zwei Transportkorridore [für Öl-Pipelines, Anm. R.R.] durch den Balkan ins westliche Mittelmeer geplant“ sind (Steinberg 2003: 11). Ein Indiz für diese These könnte die Einrichtung des „gigantischen“ US-Militärstützpunktes „Bondsteel“, der nach Kriegsende in Mazedonien - just in unmittelbarer Nähe zu einem der geplanten Korridore - installiert wurde, sein (vgl. Steinberg 2003: 11). Doch nicht auch zuletzt die BRD konnte infolge des Krieges wirtschaftliche Interessen im Kosovo verwirklichen. „Die D-Mark wurde als offizielles Zahlungsmittel eingeführt, die Commerzbank übernahm beinahe das gesamte Bankensystem und damit die völlige Kontrolle über die Geschäftsbankentätigkeit im Kosovo einschließlich der Geldtransfers und
7 ) vgl. http://www.attac-austria.org/download/ATTAC_praesentation_hoch.ppt (heruntergeladen am
27.09.2003)
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Devisentransaktionen“ (Chossudovsky 2002: 297). Klaus Thörner sieht darin gar eine Kontinuität deutscher Balkanpolitik, die von der „Berliner Konferenz“ über die beiden Weltkriege bis zum Kosovo-Krieg 1999 führt (vgl. Thörner 1999: 16ff).
3. Fazit
Zweifellos hat es auf dem Balkan in den vergangenen Jahren z.T. schwere, regelmäßig durch diverse Menschenrechtsorganisationen wie etwa Amnesty International dokumentierte Menschenrechtsverletzungen gegeben - auf allen Seiten der vielfach wechselnden Konfliktlinien, auch im Kosovo. Und es kommt nach wie vor beinahe täglich zu auch gravierenden Menschenrechtsverletzungen, ungeachtet dessen, dass sie von der (westlichen) Öffentlichkeit kaum mehr wahrgenommen werden. Daran konnte die Nato-Intervention 1999 ebenso wenig ändern wie die anschließende Einrichtung eines Protek-torates unter Besatzung durch Nato-Truppen im Kosovo.
Ebenso unbestritten ist jedoch auch, dass auch viele andere Staaten die Menschenrechte in mindestens vergleichbarem Maße missachten, ohne jedoch mit vergleichbaren Folgen rechnen zu müssen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Konflikt in der Türkei (Kurdistan) aber auch auf die Konflikte in Spanien (Bakenland) oder in Großbritannien (Nordirland), die ihrerseits allesamt als Nato-Staaten die „humanitäre Intervention“ im Kosovo paradoxerweise mitgetragen haben. Allenfalls könnte ein sozialkonstruktivistisches Motiv geltend gemacht werden, wenn man berücksichtigt, dass die Darstellung der Ereignisse im Kosovo in den Medien bei weiten Teilen der Bevölkerung den Eindruck geweckt hat, die Situation vor Ort wäre so, dass ein Eingreifen in den Konflikt zum Schutz von Werten, wie sie die Menschenrechte darstellen, gerechtfertigt ist.
Die Tatsache allerdings, dass die Chance zu einer friedlichen Lösung der Auseinandersetzungen bei den Verhandlungen in Rambouillet, der die Bevölkerungen in den einzelnen Staaten vermutlich den Vorzug vor der militärischen Option gegeben hätte, systematisch von Seiten der westlichen Kontaktgruppenstaaten torpediert wurde, ist ein eindeutiges Indiz dafür, dass die betreffenden Akteure Interessen, die dem Realismus zu-zuordnen sind, verfolgten und die Menschenrechtsfrage lediglich für die Legitimation ihres Vorgehens instrumentalisierten.
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4. Literaturverzeichnis
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Chomsky, Noam (2002): People without rights. Kosovo, Ost-Timor und der Westen. Deutsche Erstausgabe, Hamburg, S. 90-136.
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Dietrich, Helmut (2003): Im Windschatten der Bomber. Kriegsziel Flüchtlingsbekämpfung: Kosovo Afghanistan und Irak; in: Fantomas. Magazin für linke Debatte und Praxis. Ausgabe Nr. 3.
Elsässer, Jürgen (Hrsg., 1999): Nie wieder Krieg ohne uns. Das Kosovo und die neue deutsche Geopolitik. Hamburg, S. 138-139.
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Thörner, Klaus (1999): Serbien muß sterbien. Konstanten deutscher Balkanpolitik; in: Elsässer, Jürgen (Hrsg.): Nie wieder Krieg ohne uns. Das Kosovo und die neue deutsche Geopolitik. Hamburg, S. 16-24.
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Arbeit zitieren:
Rainer Roßmark, 2003, Warum intervenierte die Nato im Kosovo-Konflikt?, München, GRIN Verlag GmbH
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