INHALTSVERZEICHNIS:
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1. Einordnung des Textes und Vorgehensweise der Untersuchung 3
2. Intention des Aufsatzes 4
3. Kants neun Sätze zur Idee einer Weltgeschichte 5
3.1. Naturgegebene Anlagen (Erster Satz) 5
3.2. Wichtigkeit der Gemeinschaft (Zweiter Satz) 5
3.3. Wichtigkeit der Generationen (Dritter Satz) 5
3.4. Antagonismus des Menschen (Vierter Satz) 6
3.5. Bürgerliche Rechtsgesellschaft (Fünfter Satz) 6
3.6. Wichtigkeit des Herrschenden (Sechster Satz) 6
3.7. Idee eines großen Völkerbundes (Siebenter Satz) 7
3.8. Notwendigkeit der Aufklärung (Achter Satz) 7
3.9. Begründung des Aufsatzes (Neunter Satz) 7
4. Kants Auffassung von Veranlagung und Aufgabe des
Menschengeschlechts 8
5. Aktueller Bezug? 9
Literaturverzeichnis 10
Seite 2 von 11
Marcel Bohnert
1. Einordnung des Textes und Vorgehensweise der Untersuchung
Der vorliegende Text stammt aus dem Jahre 1784. Er erschien in der November-Ausgabe der „Berlinischen Monatsschrift“ und ist der der kritischen Periode Kants ab etwa 1770 zuzuordnen. Kant sah sich zu einer Stellungnahme genötigt, da die „Gothaische Gelehrten Zeitung“ im Februar desselben Jahres einen Ausschnitt einer Unterredung Kants mit einem „durchreisenden Gelehrten“ (Kant, Immanuel: Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, S.257) veröffentlichte, in der er die Notwendigkeit einer Hinführung der Geschichte zu einer philosophischen Betrachtungsweise gefordert habe. Um dies nicht misszuverstehen sähe er sich in der Pflicht, genauere Ausführungen zu jener Zeitungsnotiz zu tätigen. Kant, als großer deutscher Philosoph der Aufklärung, legt mit seiner geschichtsphilosophischen Schrift den Entwurf einer Universalgeschichte vor. Zur Interpretation derer und die Einordnung in einen größeren Zusammenhang wurde im folgenden Text zum eigentlichen Aufsatz Kants Sekundärliteratur von Karl Jaspers herbeigezogen, der sich in zahlreichen Büchern mit dem Leben und Werk Kants befasst hat. Die Gliederung dieser Hausarbeit orientiert sich an Kants Aufsatz, da dadurch eine logische Herleitung der Idee von der Anlage und Aufgabe des Menschengeschlechts vollzogen werden kann: Nach einleitenden Worten, in denen der Autor die Intention seiner Erläuterungen verdeutlicht, stellt er neun Sätze auf, die man als neun Thesen zur Vervollkommnung der Menschengattung verstehen kann. Um die Inhalte dieser neun Sätze ersichtlich zu machen, ist im Folgenden jeder dieser Thesen ein beschreibender Gliederungspunkt beigeordnet.
2. Intention des Aufsatzes
Davon ausgehend, dass der Mensch ein freies Wesen ist, das in der Lage ist Dinge zu hinterfragen und die Idee hinter dem Seienden zu erkennen, vermutet Kant trotz dessen eine Art Leitfaden der Natur an dem sich alles menschliche Handeln orientiert. Man könnte diesen Leitfaden seiner Ansicht nach nicht erkennen wenn man nur das Individuum fokussiert, betrachtet man aber die Gattung Mensch über einen größeren Zeitraum hinweg, so lassen sich Entwicklungen erkennen, die durch Naturgesetze vorgegeben sind und nach denen auch der einzelne Mensch unbewusst handelt. Kant ist auf der Suche nach eben diesem Leitfaden und richtet sich mit seinem Aufsatz als Philosoph an Historiker. Sie allein wären in der Lage die Weltgeschichte der Menschheit nach naturgegebenen Gesetzen zu verfassen. Er fordert, dass sich die Welt in ihrer Geschichtsschreibung an den Entwicklungsstufen von Vernunft und Verfassung orientiert und somit die Geschichte und die Philosophie zusammengeführt werden. Indem der Autor sagt dass man es „der Natur überlassen“ (a.a.O., S.22) könne, einen Mann zu finden der das Talent zu eben dieser Geschichtsschreibung besäße, spielt er bereits auf eine Art Zweckmechanismus der Natur an: Die Natur selbst hat einen Plan für die Menschheit und wird dementsprechend zur Erfüllung eben dieses Planes beitragen.
3. Kants neun Sätze zur Idee einer Weltgeschichte
3.1. Naturgegebene Anlagen (Erster Satz)
Kant geht von einer gewissen Vorprogrammierung aller Lebewesen aus. Es gäbe kein Organ das nicht einen bestimmten Zweck im Ganzen habe und nicht gebraucht würde. So sieht er jede Anlage im Körper dazu bestimmt, sich in der Entwicklung des Individuums „vollständig und zweckmäßig auszuwickeln“ (a.a.O., S. 23). Diesen Grundsatz formuliert Kant als Gesetzmäßigkeit der Natur.
3.2. Wichtigkeit der Gemeinschaft (Zweiter Satz)
Kant unterscheidet den Menschen als vernunftbegabtes Wesen von anderen Lebewesen, im Besonderen vom instinktgeleiteten Tier. Die im ersten Satz formulierten Anlagen des Menschen seien nicht dazu bestimmt sich im Einzelnen zu entwickeln, die höchste Entwicklungsstufe könnte sie nur in der Gemeinschaft erreichen. Weiterhin geht er davon aus, dass sich die Entwicklung der Vernunft stufenweise vollzöge und somit ein Individuum auf Grund seiner kurzen Lebensdauer niemals die Möglichkeit habe, die höheren Stufen zu erreichen. Die einzige Möglichkeit läge daher in der Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse von Generation zu Generation. Dies müsse höchstes Ziel aller menschlichen Bestrebungen sein um im Sinne der Natur und der Aufklärung zu handeln.
3.3. Wichtigkeit der Generationen (Dritter Satz)
Nach Kants Auffassung habe die Natur den Menschen absichtlich als vernunftbegabtes und aufgeklärtes Wesen mit einem freien Willen ausgestattet. Diese Eigenschaften hätten den Zweck das Individuum zur Erkenntnis aus sich selbst heraus zu bewegen. Er unterscheidet erneut das nur zum Leben im Hier und Jetzt ausgestattete Tier vom Menschen, dessen Anlagen auf Erreichung der Glückseligkeit abgestimmt wären. Er habe einen beschwerlichen Weg der Erkenntnis-Erlangung vor sich, an dessen Ende ihn nach großen Mühen Selbstbewusstsein und Wohlbefinden erwarteten. Kant erörtert nochmalig die im Zweiten Satz implizierte Gemeinschaftsaufgabe: Der einzelne Mensch könne sich nur zu einem kleinen Teil an der Erkenntniserlangung folgender Generationen beteiligen. Auch wenn dies merkwürdig sei so wäre es doch notwendig um zur Höherentwicklung der Gattung Mensch beizutragen.
3.4. Antagonismus des Menschen (Vierter Satz)
Kant bezeichnet eine naturgegebene Eigenschaft der Menschen als „ungesellige Geselligkeit“ (a.a.O., S.25). Dies wäre ein Mittel der Natur um den Menschen dazu zu bringen seine Anlagen zu entwickeln. Zum einen brauche der Mensch Gesellschaft, um sich in ihr als Mensch zu fühlen. Zum anderen gäbe es ein Isolationsbestreben, in dem der Einzelne durch Eitelkeit und Egoismus Widerstand in der Gesellschaft zu erwarten habe. Eine gewisse Hab - und Herrschsucht im Menschen lasse ihn danach streben, einen gehobenen Status und eine Rolle in der Gesellschaft zu formen. Diese Charakterzüge sieht Kant als die Triebfeder zur Entwicklung der natürlichen Anlagen, er hält sie für sinnvoll und zweckmäßig. Energie, Tatendrang und Talent entsprängen dieser Dichotomie und ließen auf einen „weisen Schöpfer […]“ (a.a.O., S.27) schließen.
3.5. Bürgerliche Rechtsgesellschaft (Fünfter Satz)
Der Autor vertritt die Ansicht, dass das größte Problem vor dem die Menschheit stünde der Aufbau einer bürgerlichen Rechtsgesellschaft sei. Auch eine hohe Freiheit müsse ihre scharfen Grenzen haben um eine vollkommen gerechte bürgerliche Verfassung entstehen zu lassen. Wie schon mehrfach erwähnt sei ja die Anlagenentwicklung des in die Gemeinschaft eingebetteten Menschen das höchste Ziel der Natur. Um miteinander leben zu können und sich zu entwickeln bedürfe es allerdings gewisser Regeln und notwendiger Einschränkungen der Freiheit.
3.6. Wichtigkeit des Herrschenden (Sechster Satz)
Ein weiteres Problem der bürgerlichen Rechtsgesellschaft sei, dass diese einen Anführer benötige. Das Tier im Menschen würde ihn dazu verleiten, sich zwar einen Rechtsrahmen für das Zusammenleben zu wünschen, aber sich nicht selbst in diesen Rahmen zu integrieren. Ein Streben des Individuums aus Eitelkeit und Egoismus sei der nach dem Missbrauch der Freiheit (vgl. a.a.O., S. 28). Deshalb bedürfe es eines Führers der diesen Drang nicht verspüre und bereit wäre, sich in den allgemeinen Regeln anzupassen. Dieser Herr selbst benötige natürlich auch wieder ein eigenes Oberhaupt, und dieses Oberhaupt wiederum einen Herren usw. Der höchste Anführer könne dadurch, dass er den tierischen egoistischen Drang ebenfalls in sich verspüre, niemals vollkommen gerecht sein, er müsse diesem Ideal allerdings sehr nahe kommen und zudem noch klug und erfahren sein und einen guten Willen haben (vgl. a.a.O., S. 29).
3.7. Idee eines großen Völkerbundes (Siebenter Satz)
Kant ist der Auffassung, dass eine vollkommene innere Verfassung natürlich maßgeblich von außerstaatlichen Verhältnissen abhängig sei. Die Ungeselligkeit zwischen den Menschen könne man nämlich auch auf die Ungeselligkeit zwischen den Staaten und beziehen. Aber auch diesem Antagonismus misst Kant einen Zweck der Natur bei: Krieg und Brutalität würden auf schmerzvolle Leiderfahrungen und Not abzielen, die den Staaten ab einem gewissen Punkt die Einsicht in die Notwendigkeit eines großen Völkerbundes, eines „Foedus Amphictyonum“ (a.a.O., S. 30), gäben. Natürlich würde es auch in einem solchen universalen Staatenbunde eine gewisse Instabilität geben; diese aber hätte den Effekt des „Nicht-Einschlafens der Kräfte“ (vgl. a.a.O., S. 32). Um zu diesem letzten Schritt, dem der Staatenverbindung zu gelangen, wäre es ein harter und steiniger Weg. Jeder Staat wäre für die Aufklärung seiner Bürger und die Hinführung zu dieser Idee verantwortlich.
3.8. Notwendigkeit der Aufklärung (Achter Satz)
Erneut weist Kant darauf hin, dass die Geschichte der Menschheit ein Plan der Natur sei, der als höchstes Ziel die Staatsverfassung sähe, in der es der Menschengattung möglich sei, seine höchste Entwicklungsstufe zu erreichen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen bedürfe es der Aufklärung in allen Bereichen der jeweiligen Staaten. Selbst Kirche, Regierung und herrschende Schicht würden ihren Nutzen aus der
Aufklärung ziehen, ihre Positionen würden gefestigt und ihr internationaler Einfluss erhöht. Klares Ziel wäre die Erreichung eines „allgemeine[n] weltbürgerlichen Zustandes“ (a.a.O., S. 36).
3.9. Begründung des Aufsatzes (Neunter Satz)
In dem letzten Satz begründet Kant erneut die Absicht seines Aufsatzes. Er soll eine Anregung für einen philosophischen Historiker darstellen, der seinerseits in einem Aufsatz Stellung zu Kants Schrift beziehen soll. Er geht davon aus, dass ein solcher Aufsatz der Entwicklung der Naturabsicht förderlich sei und eine große Veränderung in der Geschichte der Staatenvölker darstellen würde (vgl. a.a.O., S.38).
4. Kants Auffassung von Veranlagung und Aufgabe des Menschengeschlechts
Wie in allen neun Sätzen deutlich wird sieht Kant den Menschen als mündiges und aufgeklärtes Individuum. Er hat von der Natur gegebene Anlagen die es zu entwickeln gilt und die ihn vorwärts bringen auf dem Wege der Erkenntnis. Kant sieht dies als die Vorsehung der Natur; der Mensch ist in physischer und psychischer Beschaffenheit auf diesen Mechanismus angelegt. Von Generation zu Generation soll das erlangte Wissen weitergegeben werden um somit die Erkenntnisleiter von Stufe zu Stufe weiter zu erklimmen. Diese Entwicklung kann auf Grund des von Kant angenommenen Antagonismus des Menschen nur in der Gemeinschaft und im Rahmen einer allgemeinen bürgerlichen Gesetzgebung funktionieren. Das Zusammenleben der freien Menschen muss einer vollkommenen republikanischen Verfassung unterliegen. Darüber hinaus ist ein weltumfassendes Staatenbündnis das am besten geeignete Umfeld auf dem Wege zur Erkenntnis. Die Erreichung dieses Zustandes muss im Rahmen der Aufklärung jedem Individuum verinnerlicht und als Aufgabe verstanden werden. Kant konstruiert hier die Idee der universalen bürgerlichen Gesellschaft. Als höchstes Ziel und Endzweck sieht er letztendlich die vollkommene Vereinigung der Menschengattung.
5. Aktueller Bezug?
Es fällt schwer den großen deutschen Philosophen Kant zu kritisieren. Wir schreiben das Jahr 2004 und im Prinzip ist es noch niemandem gelungen, seine Werke zu widerlegen. Im Grunde hat Kant die Vision von einer Neuschreibung der Weltgeschichte, angelegt auf die Mündigkeit des Menschengeschlechts und die Befreiung von Zwängen. Er beschreibt den Menschen als vernunftbegabtes und gesellschaftsfähiges Wesen. Aufgabe des Staates ist es, den Menschen aufzuklären und ihn durch einen gesetzlichen Rahmen zu einem gesicherten Leben zu verhelfen, ohne ihn dabei zu sehr in seiner Freiheit einzuengen. Kants Ideen der Aufklärung waren immens wichtig für die französische Revolution und die gesamte Bewegung in Europa. Wir profitieren noch heute von Grundgedanken wie Freiheit des Individuums und Verfassung. Kant ist soweit gegangen, dass er die Vereinigung der Menschheit in einem großen Staatenbündnis für von der Natur gewollt und möglich hält. Er hat den Weg dorthin nicht umsonst als qualvoll und lektionsreich bezeichnet. Aus heutiger Sicht dürfte sich die Menschheit angesichts täglicher schockierender Nachrichten immernoch ziemlich am Beginn dieses beschwerlichen Pfades befinden. Selbst wenn es eine Vielzahl von Staatenbündnissen, wie die Europäischen Union oder die NATO gibt, so ist der Weg zu einem universalen Staatenbund, ja gar zu einer Vereinigung der gesamten Menschheit in keiner Weise absehbar. Von kulturellen und religiösen Werten getrennte Gesellschaften sehen sich vielerorts nicht im Stande, ihre Konflikte beizulegen. Die praktische Umsetzung der Theorie scheint derzeit kaum möglich. Aus einem anderen Beobachtungswinkel könnte der Blick auf die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung allerdings einem Vergleich mit der Darstellung Kants standhalten. Mit Sicherheit würde eine stärkere Zuwendung bestimmter Ethnien zu aufgeklärten Grundsätzen unserer Welt im Ganzen gut tun. Fraglich bleibt jedoch noch immer die praktische Umsetzung und Einsicht in diesen Weg über soziale, kulturelle und religiöse Barrieren hinweg.
Arbeit zitieren:
2004, Kants Auffassung von Aufgabe und Veranlagung des Menschengeschlechts in seinem Aufsatz "Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht", München, GRIN Verlag GmbH
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