Inhalt
1 DER PROZESS DER FRANZÖSISCHEN DEKOLONIALISIERUNG 1
1.1 ÜBERBLICK: 1. UND 2. EMPIRE - DIE FRANZÖSISCHEN KOLONIALREICHE 1
1.1.1 DAS 1. EMPIRE (1533-1815) 1
1.1.2 DAS 2. EMPIRE 1
1.2 DIE AUFLÖSUNG DES FRANZÖSISCHEN KOLONIALREICHES 2
1.2.1 UNION FRANÇAISE. 3
1.2.2 LOI CADRE - RAHMENGESETZ. 3
1.2.3 V. REPUBLIK UND COMMUNAUTE FRANÇAISE. 4
1.2.4 ALGERIENKRIEG. 4
1.3 DIE UNVOLLENDETE DEKOLONIALISIERUNG 5
1.3.1 HEUTIGE SITUATION DER DEPARTEMENTS D’OUTRE-MER (DOM) UND DER
TERRITOIRES D’OUTRE-MER (TOM) 5
1.3.2 VERHÄLTNIS FRANKREICHS ZU SEINEN EHEMALIGEN KOLONIEN. 6
2 DER EINFLUSS DES DEKOLONIALISIERUNGSPROZESSES AUF DIE
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG DES FRANZÖSISCHEN FESTLANDES 9
2.1 EINWANDERUNGSLAND FRANKREICH. 9
2.1.1 ÜBERSICHT: STAATSVERSTÄNDNIS IN FRANKREICH. 9
2.1.2 EINWANDERUNG AUS DEN EHEMALIGEN FRANZÖSISCHEN KOLONIEN 9
2.2 KONSEQUENZEN DER DEKOLONIALISIERUNG FÜR DIE
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG DES FRANZÖSISCHEN FESTLANDES. 11
2.2.1 UNERWÜNSCHTE RÜCKKEHRER: DIE FLUCHT DER PIEDS NOIRS AUS ALGERIEN. 11
2.2.2 KRISE DES FRANZÖSISCHEN INTEGRATIONSMODELLS 12
LITERATUR 14
Abbildungen
Abbildung 1: Das französische Kolonialreich in der Zwischenkriegszeit (aus: THOBIE et al.
1990: 602) 2
Abbildung 2: Größe, Bevölkerungszahl und BSP der französischen Überseegebiete (nach:
MENYESCH 1994: 6) 6
1 Der Prozess der französischen Dekolonialisierung
1.1 Überblick: 1. und 2. Empire - Die französischen Kolonialreiche
Frankreich war über vier Jahrhunderte lang Kolonialmacht. Dabei lassen sich zwei große Abschnitte voneinander abgrenzen: die Phasen des 1. und des 2. Empire.
1.1.1 Das 1. Empire (1533-1815)
Das 1. Empire, gekennzeichnet durch einen markanten Wechsel von langsamem Aufstieg, Ausdehnung und plötzlichem Niedergang, nahm seinen Anfang mit der Atlantiküberquerung und der Suche nach der Nord-West-Passage Jaques Cartiers im Jahr 1534. Dabei stand die Jagd nach Gold und Reichtümern zunächst nicht einmal im Vordergrund. Mit der Entdeckung des Sankt-Lorenz-Stroms auf dem Gebiet des heutigen Québec legte Cartier den Grundstein für eines der größten Kolonialreiche der Geschichte.
Mit Besitzungen vor allem im nordöstlichen Kanada (Neufundland, Labrador, Québec und die Territorien um die Hudson Bay), mit Louisiana (welches in seiner Ausdehnung bis an den Golf von Mexiko fast ein Drittel der Fläche der heutigen USA ohne Alaska ausmachte), Teilen Floridas, verschiedene Besitzungen in der Karibik und im Indischen Ozean, im heutigen Brasilien und Französisch-Guayana, in Nordafrika, im Senegal sowie einigen Kontoren an der indischen Küste umfasste das Kolonialreich über 10 Mio. km² mit ca. 40 Mio. Einwohnern. Der Niedergang des 1. Empire begann mit der französischen Niederlage im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) gegen Großbritannien, als die französischen Teile Kanadas abgegeben werden mussten. 1802 gelang es den Aufständischen in Haiti, die Unabhängigkeit zu erkämpfen und ein Jahr darauf trat Frankreich Louisiana an die USA ab. Der 2. Pariser Friede (20. November 1815) als Schlusspunkt der Napoleonischen Kriege markierte gleichzeitig das endgültige Ende des 1. Empire, welches nun lediglich noch aus einigen „insularen Restposten in der Karibik, im Indischen Ozean sowie im Südpazifik, wo Bougainville bereits 1768 Tahiti (« Nouvelle Cythère ») für Frankreich reklamiert hatte“, bestand (vgl. KROSIGK 1999: 484 f.).
1.1.2 Das 2. Empire
1830 leitete die Besetzung Algeriens den zweiten großen kolonialen Expansionsprozess Frankreichs ein. Zwischen 1880 und 1896 erfolgte der weitere Ausbau des Reiches mit den Inbesitznahmen von West- und Äquatorialafrika sowie Madagaskar. Insbesondere im Zuge
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der Expansion auf afrikanischen Territorien kam es zu Konflikten mit Großbritannien, das sich um ein durchgehendes Kolonialreich entlang der Linie Kairo-Kapstadt bemühte, während Frankreich die West-Ost-Verbindung zwischen dem Senegal und dem Horn von Afrika in Besitz zu nehmen versuchte. Erst ein weiterer Konflikt mit Großbritannien 1898 (Faschoda-Krise), als der französische Versuch scheiterte, den ägyptischen Sudan zu erobern und somit bis zum Nil vorzudringen, stoppte die Expansion des 2. Empire in Afrika (vgl. KROSIGK 1999: 485 und MAIR 1999a: 14).
Neben den afrikanischen Besitztümern wurde das Kolonialreich in den Jahren 1858 bis 1867 um Indochina erweitert, und somit erstmals auch große asiatische Gebiete einbezogen. 1883 errichtete Frankreich ein Protektorat über Annam (im heutigen Vietnam) und bekam schließlich nach dem Ersten Weltkrieg auch noch die bis dahin deutschen Mandatsgebiete Togo und Kamerun zugesprochen. Abbildung 1 zeigt das 2. Empire nach dem Ersten Weltkrieg, welches zu diesem Zeitpunkt seine größte Ausdehnung erreicht hatte, ca. 12 Mio. km² umfasste und annähernd 68 Mio. Einwohner hatte (vgl. KROSIGK 1999: 485 f.).
Abbildung 1: Das französische Kolonialreich in der Zwischenkriegszeit (aus: THOBIE et al. 1990: 602).
1.2 Die Auflösung des französischen Kolonialreiches
Die nach dem Zweiten Weltkrieg immer stärker werdenden Unabhängigkeitsbestrebungen in den Kolonien versuchte Frankreich zunächst zu ignorieren. Insofern sind die umgesetzten kolonialen Reformkonzepte Union française (Französische Union, 1946-1958), Loi cadre (Rahmengesetz, 1956) und Communauté française (Französische Gemeinschaft,
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1958-1960) auch vor allem als letzte Versuche zu betrachten, die Einheit des bereits zerfallenden Kolonialreiches zu erhalten und gleichzeitig die Dominanz des Mutterlandes zu sichern (vgl. MENYESCH 1994: 5).
1.2.1 Union française
So sicherte die Verfassung von 1946 den französischen Kolonien zwar einen Platz als „egalitäre“ Teile in der Union française zu, gewährte ihnen aber gleichzeitig Vertretungs-und Mitsprachebefugnisse lediglich durch Repräsentation in zwei Organen, dem Haut Conseil de l’Union française (Hoher Rat der Französischen Union) und der Assemblée de l’Union française (Versammlung der Französischen Union), die jeweils nur über beratende Kompetenzen verfügten. Daneben wurden die kolonialen Gebiete neu klassifiziert: aus Protektoraten (Tunesien, Marokko) wurden „assoziierte Staaten“ (mit parlamentarischen Vertretungsrechten in Paris), aus Mandaten (Togo, Kamerun) wurden „assoziierte Territorien“, aus den vier Altkolonien Übersee-Departements (Départements d’outre-mer, DOM) und aus den restlichen und damit der Mehrzahl der Kolonien Überseeterritorien (Territoi- resd’outre-mer, TOM; vgl. KROSIGK 1999: 492).
Doch auf Unabhängigkeitsbewegungen reagierte Frankreich mit Repression und Unterdrückung. Vielfach folgte die offizielle Politik den Ansichten der Kolonial-Lobbyisten und deren unrealistischen Vorstellungen von der Bedeutung des überseeischen Frankreichs. Letztendlich setzten sich aber die Befürworter einer gewaltlosen Lösung durch. 1950 beendete der Überseeminister François Mitterand die Verfolgung der schwarzafrikanischen Unabhängigkeitsbewegungen, 1954 folgte die Beendigung des Indochinakrieges - ca. zwei Monate nach der französischen Niederlage bei Dien Bien Phu am 7.Mai. Das nun geteilte Vietnam trat gemeinsam mit Laos und Vietnam aus der Französischen Union aus. Im Jahr 1956 erlangten Tunesien und Marokko die Unabhängigkeit. In Algerien allerdings glaubten die französischen Regierungen, Härte demonstrieren zu müssen, und antworteten auf den bewaffneten Widerstand des Front de Libération Nationale (FLN) mit der Entsendung von bis zu 400.000 Soldaten. Grund hierfür war auch die, verglichen mit allen anderen Kolonien, hohe Zahl französischer Siedler (je nach Quelle zwischen 800.000 und über 1 Mio.), die den politisch Verantwortlichen nur eine Assimilierung der algerischen Bevölkerung als Lösung des Konflikts vertretbar erscheinen ließ (vgl. LOTH 1999: 80 f.).
1.2.2 Loi cadre - Rahmengesetz
Nach dem Verlust von Indochina, Tunesien und Marokko sollten mit dem Rahmengesetz von 1956 den verbliebenen Kolonialgebieten größere demokratische Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Das allgemeine Wahlrecht wurde eingeführt und erste Formen
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lokaler Regierungen zugelassen, freilich mit so gut wie keinen Kompetenzen. Doch die Rebellion in Algerien und der Unabhängigkeitswille in den übrigen afrikanischen Territorien waren nicht mehr einzudämmen (vgl. KROSIGK 1999: 492 f.).
1.2.3 V. Republik und Communauté française
Die Möglichkeiten politischer Partizipation wurden nochmals erweitert, als de Gaulle 1958 mit der Verfassung der V. Republik die alle Kolonien umfassende Communauté française ins Leben rief, die allerdings nur zwei Jahre Bestand haben sollte. Als die Kolonien im Herbst 1958 über ihren politischen Status (Departement, Territorium, Staat) abstimmten, entschieden sich die meisten für den eines Staates innerhalb der Communauté. Die dabei entstandenen zwölf subsaharischen afrikanischen Staaten reklamierten gleichzeitig die Unabhängigkeit von Frankreich und setzten diese bis 1960 auch durch. Kein einziges Überseegebiet entschied sich für den Status eines Departements (lediglich die bereits 1946 so klassifizierten Altkolonien, Guadeloupe, Martinique, Guayana und Réunion, besitzen den Status eines DOM), fünf votierten für den Verbleib als Territoire d’outre-mer in der Communauté. Nach der Unabhängigkeit Djiboutis und der Komoren in den 1970er Jahren und dem Zugeständnis größerer Autonomie an Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte besitzen heute ausschließlich die französischen Besitzungen im Pazifik den Status eines TOM (vgl. KROSIGK 1999: 493 f.).
1.2.4 Algerienkrieg
Angesichts des sich hinziehenden Konflikts mit der algerischen Befreiungsbewegung FLN erklärte sich im Frühjahr 1958 das Kabinett der französischen Regierung, vage formuliert, zu „Gesprächen“ mit der Gegenseite bereit. Daraufhin revoltierten wiederum zahlreiche französische Siedler in der Kolonie gemeinsam mit Teilen der Armee, die eine Loslösung Algeriens vom Mutterland unter keinen Umständen hinnehmen wollten. Ein von ihnen gebildete „Wohlfahrtsausschuss“ forderte eine Garantie über den Verbleib Algeriens bei Frankreich. Die Regierung in Paris gab diesen Forderungen jedoch nicht nach. Als Mitglieder des Generalstabs die Landung von Fallschirmtruppen in Frankreich planten, präsentierte sich Charles de Gaulle als Retter vor den Putschisten und erhielt im Juni 1958 das Vertrauen der Nationalversammlung zur Bildung einer Regierung, welche die Verfassung der V. Republik ausarbeitete. In Algerien wie auch im Mutterland organisierte sich daraufhin ab 1960 eine geheime « Organisation de l’armée secrète » (OAS), die durch Attentatsversuche auf de Gaulle und terroristische Aktionen gewaltsam den Verbleib Algeriens bei Frankreich durchzusetzen versuchte, woraufhin der Präsident sich zu einem raschen Abschluss der Verhandlungen gezwungen sah (vgl. LOTH 1999: 81).
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Angesichts des bewaffneten Widerstandes von (1960) 9,1 Mio. Muslimen und der schwindenden politischen Unterstützung aus Paris konnten sich die „Pieds noirs“ (Algerien-Franzosen) und die französische Armee nicht durchsetzen. 1962 wurde Algerien in die Unabhängigkeit entlassen und erhielt 1965 die volle Souveränität über die algerische Sahara - ein Gebiet, in dem bis dahin französische Atombombenversuche durchgeführt worden waren.
Häufig wird betont, dass mit dem Jahr 1962, also der Unabhängigkeit Algeriens, das französische Kolonialzeitalter endgültig zu Ende war: „Es gab kein Empire mehr, keine Union française, keine Communauté, nur einige kleine verstreute Territorien [eigene Hervorhebungen]“ (BOUCHE 1991: 494) 1 .
1.3 Die unvollendete Dekolonialisierung
Ein vollständiger Abschied Frankreichs von seinem Empire hat niemals stattgefunden. So wurde (außer in Guinea) das Personal der Kolonialadministration durch über 11.000 Coopérants (Entwicklungshelfer, meist als Lehrer eingesetzt) verstärkt. Auch die militärische Präsenz in den ehemaligen Kolonien blieb erhalten, und die Budgetmittel für die ehemaligen Kolonien wurden gegenüber der Kolonialzeit sogar noch deutlich erhöht (vgl. KRO- SIGK 1999:495).
1.3.1 Heutige Situation der Départements d’outre-mer (DOM) und der Territoires d’outre-mer (TOM)
Rechtlich sind die DOM fast vollständig den Departements des französischen Mutterlandes gleichgestellt. Die in ganz Frankreich seit 1981 eingeleitete Dezentralisierung fand daher auch in den DOM Anwendung, die seit 1982 gleichzeitig den Status einer Region besitzen. Artikel 73 der französischen Verfassung sieht vor, dass Gesetzgebung und Verwaltung den besonderen Gegebenheiten dieser Gebiete angepasst werden können (vgl. MENYESCH 1994: 6).
Doch die koloniale Vergangenheit bestimmt weiterhin auch die Gegenwart. Die DOM sind Teile der Dritten Welt geblieben - demographisch und insbesondere wirtschaftlich. Im Jahr 1994 betrug die französische Direkthilfe für die Überseegebiete 31 Mrd. Francs bzw. 14.100 Francs pro Einwohner - diese Summe entspricht ca. 25 Prozent der lokalen Haushalte (vgl. DOUMENGE 2000: 8). In allen vier Altkolonien existieren Forderungen nach
1 « Il n’y avait plus d’empire, plus d’Union française, plus de Communauté, seulement quelques petits territoires dispersés […].»
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mehr Autonomie, allerdings, anders als in den TOM, kaum (mehr) nach vollständiger Unabhängigkeit (vgl. DOUMENGE 2000: 209).
Einwohner der TOM besitzen, wie jene der DOM, die französische Staatsbürgerschaft und entsenden Vertreter im französischen Parlament und im Wirtschafts- und Sozialrat. Dennoch verfügen die TOM über weitaus mehr Autonomie, z.B. durch die Existenz einer lokalen Exekutive („conseil de gouvernement“). In Paris erlassene Gesetze finden nicht automatisch Anwendung. Insgesamt sind die TOM jedoch noch mehr auf Unterstützung aus Paris angewiesen als die Übersee-Departements. Einen Sonderstatus zwischen DOM und TOM besitzen Mayotte und Saint-Pierre-et-Miquelon als Collectivité territoriale (vgl. ME- NYESCH 1994:6).
Neben der Sicherstellung einer globalen maritimen Präsenz Frankreichs dienten die DOM-TOM auch als Schauplatz französischer Nuklearpolitik. Beispiele sind die Atomversuche in Französisch-Polynesien, das Versuchszentrum in Tahiti und die Raketentestbasis in Französisch-Guayana (vgl. KROSIGK 1999: 495).
Abbildung 2 zeigt deutlich die im Vergleich zum Mutterland niedrige Wirtschaftskraft der Überseegebiete:
Angaben für Bevölkerung: 1992 (Mayotte 1991; Wallis und Futuna sowie Saint Pierre-et-Miquelon 1988); für Sozialprodukt: 1990
(Neukaledonien 1989)
… Zahlen nicht bekannt
Quelle: INSEE, Tableaux de l'économie française 1994/95, S. 15
Abbildung 2: Größe, Bevölkerungszahl und BSP der französischen Überseegebiete (nach: MENYESCH
1994: 6)
1.3.2 Verhältnis Frankreichs zu seinen ehemaligen Kolonien
Nicht nur zu den stark administrativ und wirtschaftlich an das Mutterland gebundenen DOM-TOM pflegt Frankreich bis heute ein enges Verhältnis. Ähnliches gilt auch für die
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übrigen Kolonien, aus denen mittlerweile unabhängige Staaten hervorgegangen sind, zu denen Frankreich nach wie vor umfangreiche Kooperationen aufrecht erhält. Auch nach dem Ende des französischen Kolonialreiches konzentrierten sich traditionell ca. 70 Prozent der von Frankreich geleisteten Entwicklungshilfe auf die DOM-TOM und das frankophone Afrika. Letzteres wurde sogar einem gesonderten „Kooperationsministerium“ unterstellt (welches heute allerdings für die gesamten AKP-Staaten zuständig ist). Für die Belange der DOM ist seit 1995 das Innenministerium zuständig, während die TOM ein eigenes Ministerium erhielten (vgl. KROSIGK 1999: 495 f.).
In den letzten Jahren allerdings löste sich Frankreich immer mehr von seinen kolonialen Wurzeln. In militärischer Hinsicht bedeutete das Ende des Kalten Krieges gleichzeitig einen Wegfall amerikanischer Rückendeckung bei Einsätzen französischer Soldaten z.B. in Afrika. Zahlreichen Krisen im frankophonen Afrika stand Frankreich dementsprechend hilflos gegenüber, beispielsweise dem Genozid in Ruanda/Burundi oder dem Sturz des mit Frankreich eng verbundenen Mobutu-Regimes in Zaire. Die privilegierte Stellung der DOM-TOM muss spätestens nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Wegfall der maritimen und nuklearen Herausforderung durch die UdSSR kritisch hinterfragt werden. Daneben haben auch zahlreiche Wirtschaftskrisen seiner afrikanischen Verbündeten, zu deren Bewältigung Frankreich seit Mitte der 1980er Jahre immer häufiger auf Unterstützung von Europäischer Union, Weltbank oder IWF zurückgreifen musste, dazu geführt, dass die zuvor privilegierten Beziehungen mittlerweile, sehr im Sinne der USA, in ein multilaterales Krisenmanagement überführt worden sind (vgl. KROSIGK 1999: 489 f.).
So ist das wichtigste koloniale Vermächtnis Frankreichs heute wahrscheinlich im kulturellen Bereich zu sehen, denn: „das koloniale Frankreich hat dennoch als Erbe hinterlassen, was vielleicht die wichtigste zivilisatorische Aufgabe war, die es sich auferlegt hat: die Frankophonie.“ (AGERON 1990: 570) 2 . Denn die französische Außenpolitik war, mehr noch als die anderer Länder, immer stark „von der Vorstellung einer zivilisatorischen Mission beseelt“ (CHAVAL 1994: 7). Die französische Sprachgemeinschaft, die alle Länder umfasst, welche eine französische Sprachkultur pflegen (also weit über Afrika hinaus auch Teile Kanadas oder Indochinas, europäische Länder wie Belgien, Monaco, die Schweiz, Moldawien oder Rumänien und ozeanische Regionen wie die Seychellen, Mauritius oder Haiti) erinnert an die traditionellen Bemühungen Frankreichs, sich auch über den Kultursektor internationalen Einfluss zu sichern. Auch hierzu gibt es unterschiedliche Ansichten. Während Befürworter der Frankophonie in ihr für viele der beteiligten Länder eine eman-
2 « qu’elle s’était assignée : la francophonie. »
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zipatorische Chance sehen, so kritisieren sie andere als Versuch der Legitimation „der Kolonisierung des Geistes“ (vgl. KROSIGK 1999: 497). In jedem Fall, und dies bleibt auch trotz der eventuell weiter fortschreitenden Auflösung der Überreste des französischen Kolonialreiches festzuhalten, hat sich die Zahl der frankophonen Bevölkerung innerhalb des 20. Jahrhunderts um 150 Prozent vergrößert (vgl. AGERON 1990: 570).
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2 Der Einfluss des Dekolonialisierungsprozesses auf die Bevölkerungsentwicklung des französischen Festlandes
2.1 Einwanderungsland Frankreich
Frankreich hat eine sehr viel längere Tradition als Einwanderungsland als die anderen nordwesteuropäischen Staaten. Während letztere erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges begannen, gezielt Gastarbeiter ins Land zu holen, so ist Frankreich bereits seit über einem Jahrhundert terre d’accueil, Aufnahmeland für Einwanderer (vgl. LINDEMANN 2001: 27).
2.1.1 Übersicht: Staatsverständnis in Frankreich
Auch existierte und existiert in Frankreich ein, verglichen mit anderen Ländern wie beispielsweise Deutschland, besonderes Staatsverständnis. Ernest Renan formulierte 1882 den Begriff des „alltägliche Plebiszits“ (« plébiscite de tous les jours »), durch das sich der Bürger - ungeachtet seiner ethnischen, sprachlichen, geographischen oder kulturellen Herkunft - zu den Werten der Staatsnation, der politischen Gemeinschaft aller Franzosen, bekennt (vgl. LOTH 1999: 119). Das französische Staatsbürgerschaftsrecht bestand traditionell aus einer Mischung aus jus soli und dem Wohnprinzip. D.h. es begreift jeden auf französischem Boden Geborenen als Franzosen - im Gegensatz zum z.B. in Deutschland vorherrschenden jus sanguinis (vgl. LINDEMANN 2001: 29 und WEIL 2002: 9). Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung in den 1990er Jahren auch in Frankreich erheblich verschärft worden, und de facto existieren heute verschiedene Formen des Staatsbürgerschaftsrechtes nebeneinander (vgl. WEIL 2002: 273).
2.1.2 Einwanderung aus den ehemaligen französischen Kolonien Bis in die 1970er Jahre hinein war die Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Frankreich ausdrücklich erwünscht und gefördert. So nahm die Nation bereits im 19. Jahrhundert, als in den meisten europäischen Ländern die Auswanderung vorherrschte, Arbeitskräfte vor allem aus Belgien und Italien auf. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg überwog die Einwanderung aus anderen europäischen Staaten, wobei sich verschiedene Phasen der Immigration mit jeweils typischen Herkunftsländern unterscheiden lassen. Die Einwanderungsströme aus überseeischen Gebieten spielten dagegen bis in die 1950er Jahre kaum eine Rolle (vgl. THUMERELLE 1994: 12).
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Einwanderung aus den Kolonien war zunächst unerwünscht. Aus Furcht vor „gesundheitlichen, sozialen und moralischen Risiken“ lehnten die in Frankreich für die Immigrationspolitik Verantwortlichen noch im April 1945 ein Angebot des Gouverneurs von Algerien ab, dem Mutterland 100.000 muslimische Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Keine drei Jahre später jedoch, am 20. September 1947, wurde algerischen Muslimen die französische Staatsbürgerschaft und damit gleichzeitig Reisefreiheit zuerkannt. Mit diesem Datum änderte sich auch die französische Immigrationspolitik (obwohl die nun einreisenden Muslime mit französischer Staatsbürgerschaft natürlich im juristischen Sinne keine wirklichen Immigranten waren). Denn während die Einreise von Gastarbeitern aus anderen Ländern durch die Schwerfälligkeit und Ineffizienz des bürokratischen Systems gebremst wurde, so konnten sich Algerier frei bewegen (vgl. WEIL 1991: 64). Darüber hinaus entstand durch das außergewöhnliche Wirtschaftswachstum der 1950er und 1960er Jahren auch in anderen europäischen Ländern eine erhöhte Nachfrage nach Arbeitskräften, so dass der französische Bedarf nicht mehr vollständig durch europäische Einwanderer gedeckt werden konnte (vgl. THUMERELLE 1994: 12).
Bis 1950 emigrierten aus Nordafrika fast ausschließlich Algerier nach Frankreich (die Zahl der Algerier in Frankreich stieg in zehn Jahren um ca. 200.000). Nach und nach jedoch wurde diese Migrationsbewegung durch marokkanische und tunesische Einwanderer ergänzt (vgl. AGERON 1990: 549). So stieg die Zahl der in Frankreich lebenden Algerier zwischen 1946 und 1975 von 22.114 auf 710.690, die der Marokkaner im gleichen Zeitraum von 16.458 auf 260.025 und die der Tunesier von 1.916 auf 139.735 (vgl. CHRISTAD- LER/UTERWEDDE 1999:592). Daneben dürfen auch die Zuwanderungen aus ferneren Gebieten wie dem frankophonen Schwarzafrika und Indochina nicht unterschlagen werden, die, wenn auch zahlenmäßig weitaus weniger umfangreich, im Laufe der Jahre erheblich zugenommen haben. Mit jeweils etwas mehr als 200.000 Personen stellten diese beiden Gruppen Anfang der 1990er Jahre ca. 13 Prozent der ausländischen Bevölkerung Frankreichs - und darüber Hinaus auch einen Großteil der statistisch nicht erfassten illegalen Einwanderer (vgl. THUMERELLE 1994: 14). Insgesamt gesehen stammten 1939 nur 4,1 Prozent (oder 90.000 Personen) der Wohnbevölkerung Festland-Frankreichs aus Ländern des früheren Kolonialreiches, 1954 bereits 14 Prozent (250.000), 25 Prozent (660.000) 1962, 45 Prozent (1,68 Mio.) im Jahr 1982 und 1990 48 Prozent (1,717 Mio.) (vgl. THUMERELLE 1994: 12).
Während die Zahl der in Frankreich lebenden Einwanderer aus EU-Staaten in den vergangenen zehn Jahren um 9,3 Prozent abgenommen hat (auf 1,6 Mio. im Jahr 1999), so ist die der Einwanderer mit maghrebinischer Herkunft nochmals leicht gestiegen. Heute leben ca. 1,3 Mio. Immigranten aus den Maghrebstaaten in Frankreich, sechs Prozent mehr als
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1990 3 . Immigranten aus Algerien bilden mittlerweile mit über 575.000 Personen die größte Einzelgruppe unter den in Frankreich lebenden Einwanderern (vgl. INSEE 2000: 1 und INSEE 1999).
2.2 Konsequenzen der Dekolonialisierung für die Bevölkerungsentwicklung des französischen Festlandes
Wie oben geschildert wurden mit der Auflösung des Kolonialreiches umfangreiche Migrationsbewegungen in Gang gesetzt. Dabei beschränkten sich diese nicht nur auf Einwanderer aus den früheren Kolonien.
2.2.1 Unerwünschte Rückkehrer: Die Flucht der pieds noirs aus Algerien In den Zeiten des 2. Empire sahen die Franzosen in den meisten Kolonien keine attraktiven Siedlungsräume. So lebten beispielsweise im Jahr 1939 nur 32.000 Franzosen in Indochina, 25.000 in Westafrika, jeweils 22.000 auf Madagaskar und den Komoren und 16.000 in Neukaledonien. Etwas anders stellte sich die Situation im in räumlicher Nähe zum Festland gelegenen Nordafrika dar. Marokko beherbergte zum gleichen Zeitpunkt 202.000 französische Siedler, Tunesien 213.000 und Algerien sogar 946.000. Die große Zahl der in Algerien ansässigen Franzosen lässt sich auch dadurch erklären, dass die assimilierte Kolonie vor dem Zweiten Weltkrieg zum wichtigsten Handelspartner Frankreichs wurde (vgl. KRO- SIGK 1999:488 f.).
Vor dem Hintergrund des Algerienkrieges bedeuteten die ansässigen französischen Siedler nach der Unabhängigkeit weiteres Konfliktpotenzial. Zwar bot der FLN bereits während des Algerienkrieges im Falle des Erreichens der Unabhängigkeit von Frankreich allen Europäern, die im Land bleiben wollten, die Staatsbürgerschaft an. In privaten Kreisen erklärten die Anführer des FLN jedoch, das algerische Volk habe solche Opfer nicht auf sich genommen, um danach seine einstigen Herren wieder vor sich zu sehen. Mit dem Abkommen von Evian vom 18.März 1962, das den Algerienkrieg beendete, wurde den europäischen Siedlern ein Minimum an Rechten und Garantien zugesprochen (beispielsweise über den freien Kapitaltransfer ins Ausland), doch die OAS erkannte das Abkommen nicht an
3 Zu unterscheiden sind hierbei die Begriffe „Ausländer“ und „Einwanderer/Immigrant“: Letztere sind als Ausländer (Definition nach Geburtsort) nach Frankreich eingewandert, können jedoch - nach einigen Jahren Aufenthalt - später die französische Staatsbürgerschaft erhalten. In einem solchen Fall werden sie nach wie vor als Immigranten, aber nicht mehr zur ausländischen Bevölkerung gezählt. Diese Unterscheidung wird allerdings in der Literatur nicht immer konsequent beachtet (vgl. INSEE 2000: 4).
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und setzte ihre terroristischen Aktivitäten fort. Bedingt durch die daraus entstehende extreme Unsicherheit, mit der die in Evian ausgehandelten Regelungen quasi hinfällig geworden waren, verließen die europäischen Siedler Algerien fluchtartig, allein 500.000 im Juni 1962 (vgl. AGERON 1990: 550). Lediglich 60.000 nahmen das Angebot wahr, die algerische Staatsbürgerschaft zu erhalten (vgl. SCHLIEPHAKE 2001: 18). Das im August 1961 in Frankreich gegründete Staatssekretariat, welches sich um die Belange der Rückkehrer kümmern sollte, war mit dem Ansturm überfordert (vgl. BOUCHE 1991: 493).
Den Heimkehrern wurde in Frankreich vielfach kein freundlicher Empfang bereitet. Bei der Bevölkerung des Festlandes hatten sich im Verlauf des Algerienkrieges zu viele Vorurteile gegenüber den pieds noirs aufgebaut, mit denen man unter anderem die Wiederbelebung des Terrors der OAS verband. Im Gegenzug entwickelte sich auch bei den pieds noirs vielfach ein tiefer Groll gegen ihr Mutterland. Allerdings trafen die Befürchtungen vieler Festland-Franzosen nicht ein, durch die Aufnahme der Heimkehrer könnte die französische Wirtschaft oder der Arbeitsmarkt überfordert werden. Im Gegenteil entwickelte sich ein neues Wachstum nach dem Wegfall der Last der immensen militärischen und zivilen Ausgaben zur Finanzierung des Algerienkrieges (vgl. AGERON 1990: 550 f.).
2.2.2 Krise des französischen Integrationsmodells
Ausgehend vom französischen Staats- und Gesellschaftsmodell wird kulturelle und religiöse Differenz in der Öffentlichkeit nicht toleriert (vgl. Kap. 2.1.1). Insofern unterscheidet sich das idealtypische Integrationsmodell für Einwanderer in Frankreich von dem beispielsweise der angelsächsischen Staaten, wo Immigranten eher als Mitglieder einer eigenen ethnischen Gemeinschaft angesehen werden (vgl. LOCH 1999: 119). In den letzten 20 bis 30 Jahren allerdings ist die bis dahin relativ problemlose Assimilation der Einwanderer in die französische Gesellschaft zunehmend mit Spannungen behaftet. Einwanderungspolitik wurde zu einem hoch sensiblen und brisanten Thema, und mit der öffentlichen Ablehnung neuer Einwanderungsströme macht nicht nur der Front National seit Mitte der 1980er Jahre z.T. sehr erfolgreich Wahlkampf. Die Integration der letzten Einwanderungsströme wird vielfach als gescheitert betrachtet, trotz umfangreicher staatlicher Maßnahmen zur Förderung der Integration und trotz der relativ einfachen Möglichkeit, die französische Staatsangehörigkeit zu erlangen (vgl. LINDEMANN 2001: 29 f.).
Insofern kann man heute zwei Typen ausländischer Wohnbevölkerung in Frankreich unterscheiden: zum einen die Gruppe der sozial unauffälligen, gut in die französische Gesellschaft aufgenommenen Immigranten, zum anderen die, welche sozial umso auffälliger ist, sich räumlich konzentriert und auch ethnisch-kulturell von der französischen Gesellschaft entfernt hält. Während die erste Gruppe vor allem die Ausländer aus EU-Staaten umfasst,
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deren Zahl kontinuierlich zurück geht, so bilden die zweite Gruppe hauptsächlich Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Damit finden sich in dieser Gruppe auch die überwiegende Mehrzahl der Zuwanderer aus ehemaligen Kolonien. Probleme wie Arbeitslosigkeit, Armut, Gewalt und (zum großen Teil erzwungene) soziale Segregation sind typisch für Angehörige dieses zweiten Typs der ausländischen Wohnbevölkerung in Frankreich (vgl. THUMERELLE 1994: 15). Dabei sind auch noch jene Immigranten (bzw. deren Kinder) hinzu zu zählen, die zwar mittlerweile über einen französischen Pass verfügen, aber dennoch kaum in die Gesellschaft integriert sind.
In besonderem Maße zeigt sich die Krise des französischen Integrationsmodells in den Vororten der großen Städte. Denn die Mehrzahl der Immigranten lebt in den großen Ballungsräumen der Île-de-France (37 Prozent) und der Regionen Rhône-Alpes (elf Prozent) und Provence-Alpes-Côte d’Azur (zehn Prozent), also in den drei bevölkerungsreichsten Regionen Frankreichs (vgl. INSEE 2000: 2). Die im Zuge des Wirtschaftsaufschwungs und der Dekolonialisierung in den 1960er Jahren entstandenen Vorstädte mit riesigen Zweckbauten haben seit den 1980er Jahren eine massive Abwertung erfahren, die dortigen Sozialwohnungen (Habitations à loyer modéré - HLM) zum großen Teil von Einwandererfamilien bezogen. Bedingt durch ihre große Zahl (vgl. Kap. 2.1.2) treten heute vor allem in Zusammenhang mit der in Frankreich lebenden postkolonialen Minderheit der Nordafrikaner Spannungen auf, die von der städtischen Öffentlichkeit als fremd, ehemals kolonisiert und einer anderen Religion zugehörig gesehen wird. Auch die zweite bzw. dritte Generation aus der maghrebinischen Einwanderung (die sich selbst als beurs bezeichnet) ist heute in besonderem Maße von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus betroffen (vgl. LOCH 1999: 121 f.).
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Literatur
AGERON, CHARLES-ROBERT (1990): Repli, mort ou transfiguration de la France coloniale? De la décolonisation à la coopération. In: THOBIE, JACQUES; MEYNIER, GILBERT; COQUERY-VIDROVITCH, CATHERINE; AGERON, CHARLES-ROBERT (1990): Histoire de la France coloniale. 1914-1990. S. 485-570. Paris
BOUCHE, DENISE (1991): Histoire de la colonisation française. Tome second: Flux et reflux (1815-1962). Paris.
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