Inhalt
Inhalt 1
1 Einleitung 2
2 Beschreibung 2
2.1 Gegenstand und Verlauf der Krise 2
2.2 Eine neue Intervention? 4
3 Erklärung 7
3.1 Neorealismus. 7
3.2 Neoliberalismus 10
4 Fazit 15
Literaturangaben. 16
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1 Einleitung
Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen des dritten Golfkriegs und seinen möglichen Ursachen. Sie hat zwei Teile. Zuerst wird der Konfliktverlauf skizziert und kurz argumentiert, dass die Irak-Intervention nicht den seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre häufiger thematisierten „neuen Interventionen“ entspricht. Folglich muss man in erster Linie die Erklärungsansätze für „klassische Interventionen“ heranziehen. Dies geschieht im zweiten Teil der Arbeit anhand der neorealistischen und der neoliberalen Theorie der internationalen Beziehungen. Durch diese Auswahl werden sowohl internationale als auch innerstaatliche Erklärungsfaktoren einbezogen.
2 Beschreibung
2.1 Gegenstand und Verlauf der Krise
Hauptsächlicher Konfliktgegenstand war die Frage, ob der Irak seinen Abrüstungsverpflichtungen nachkam, die noch auf die Waffenstillstandsresolutionen (Resolution 687) des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit dem zweiten Golfkrieg (Kuwait-Krise) von 1990/91 zurückgingen. Der Irak sollte alle Raketensysteme mit einer Reichweite von mehr als 150 Kilometern, alle Massenvernichtungswaffen und alle dazugehörigen Forschungs- und Entwicklungsprogramme aufgeben bzw. vernichten. Zur Überwachung dieser Verpflichtungen war die neu zu gründende United Nations Special Commission, UNSCOM, vorgesehen, die mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) zusammenarbeitete 1 . Die Inspektionen erwiesen sich aber als äußerst schwierig. Saddam Hussein legte sein Waffenprogramm nicht offen und arbeitete auch nicht mit den Inspektionsgruppen zusammen. Die folgenden zehn Jahre waren dementsprechend von einem „Katz-und-Maus-Spiel“ zwischen den USA und den Inspekteuren auf der einen und dem Irak auf der anderen Seite gekennzeichnet. (Byman 2000: 504f; Frank/Schaper 1999: 233-235). Dieser Prozess fand seinen Höhepunkt im Dezember 1998, als der Irak die Inspektoren mit Verweis auf deren (zu Teilen bestätigte) Spionage endgültig auswies (Mößner 2003).
1 UN-Sicherheitsratsresolution 687 (1991), S/RES/687/1991.
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Die USA und Grobritannien reagierten darauf mit einer viertägigen Luftkampagne unter dem Titel „Operation Desert Fox“ 2 (Byman 2000: 509f; Frank/Schaper 1999: 233-235). Im Dezember 1999 wurde die bisher zuständige UNSCOM aufgelöst und durch die United Nations Monitoring, Verification and Inspection Commission (UNMOVIC) ersetzt. Bis Dezember 2002 konnte diese jedoch ihre Arbeit nicht aufnehmen. Verhandlungen zwischen dem Irak und UN-Abgesandten erbrachten aber Fortschritte, so dass der Irak die Rückkehr der Inspektionsgruppen schließlich nicht mehr ablehnte. Die USA und Großbritannien hingegen verlangten zuerst eine neue Resolution (Mößner 2003).
Trotz aller Schwierigkeiten waren die Waffeninspektionen alles andere als erfolglos. Bereits die UNSCOM konnte das irakische Atomwaffenprogramm offen legen und zerstören, und auch 90 Prozent aller vorgefundenen biologischen und chemischen Kampfstoffe wurden mitsamt Vorstufen vernichtet (Bennis 2003: 1; Zumach 2003: 82f). Die UNMOVIC erzielte in den Jahren 2002-2003 weitere Fortschritte (Giessmann 2003: 65). Dennoch beharrte die US-Administration weiterhin auf der Behauptung, dass der Irak über C- und B-Waffen verfüge, und zudem bereits in naher Zukunft Nuklearwaffen herstellen könne. Das Problem sei jedoch nicht allein mittels Kontrollen zu lösen. Die amerikanische Außenpolitik gegenüber dem Irak war nun ausdrücklich darauf ausgerichtet, die Regierung zu stürzen. Das Thema der Waffeninspektionen wurde erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt. Das Ziel der USA und Großbritanniens war es, ein Ultimatum an Saddam auf Kooperation mit den Inspektoren durchzusetzen, das er nicht einhalten würde, und so den UN-Sicherheitsrat zur Legitimierung einer gewaltsamen Intervention zu verwenden (Danner 2005; Hippler 2003: 93).
Im Oktober 2002 legten die USA einen Resolutionsentwurf vor, der dieses Ultimatum beinhaltete. Die anderen Sicherheitsratsmitglieder drängten hingegen auf eine unbegrenzte Fortsetzung der Inspektionen. Ihrer Ansicht nach sollte ein etwaiger Militärschlag gegen den Irak nur auf Grundlage einer zweiten Resolution möglich sein. Es sollte keinen „Automatismus“ geben (Mößner 2003). Auch Großbritannien schwenkte zur Überraschung der USA schließlich auf diesen Kurs ein (Danner 2005). Die Resolution 1441 vom 8. November 2002 bildete einen Scheinkompromiss zwischen beiden Positionen. Der Irak wurde darin unter anderem erneut bei strengen Auflagen auf die Einhaltung aller vorigen Beschlüsse
2 Nach Ende dieser Operation wurden weiterhin kontinuierliche Luftangriffe geflogen. Insgesamt gab
es vor „Iraqi Freedom“ bereits einen langen Vorkrieg. Die Arbeitsgemeinschaft
Kriegsursachenforschung datiert den Kriegsbeginn daher auf das Jahr 1998 (Mößner 2004).
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der Vereinten Nationen zur Kontrolle seines Waffenarsenals und zur Vorlage einer Aufstellung seiner Waffensysteme verpflichtet.
Für den Fall der Nichteinhaltung sah die Kompromissformulierung „serious consequences“ vor. 3 Die Alliierten differierten in der entscheidenden Frage, ob diese Passage den Einsatz von Gewalt im Fall der Nichtkooperation Saddams genehmigte, wie die USA meinten, oder ob dazu eine zweite Resolution nötig werde, wie die Mehrzahl der Ratsmitglieder und selbst die Briten entgegneten (Anonym 2003: 151).
Trotz der zunehmend positiven Einschätzung des irakischen Verhaltens von Experten, hochrangigen UNO-Mitarbeiten und der anderen Sicherheitsratsmitglieder beharrten die USA auf ihrem gegenteiligen Standpunkt. Insbesondere bewerteten sie das vom Irak vorgelegte Rüstungsdossier als unzureichend und sahen darin einen Verstoß gegen Resolution 1441 (Mößner 2003). Zusammen mit Großbritannien legten sie einen Resolutionsentwurf vor, der Saddam eine letzte Frist von zehn Tagen einräumte. Da deutlich wurde, dass diese „Ultimatumsresolution“ nicht durchgebracht werden könnte, verzichteten die USA und Großbritannien am 17. März auf eine Abstimmung (Mößner 2004). US-Außenminister Powell war zur letzten Sitzung des Sicherheitsrats gar nicht mehr erschienen (Münkler 2003: 20). Die ersten offiziellen Kampfhandlungen der so genannten Kampagne Iraqi Freedom begannen in der Nacht zum 20. März 2003.
2.2 Eine neue Intervention?
Mit dem Ende des kalten Krieges löste sich auch die Blockade des US-Sicherheitsrats durch die beiden Großmächte auf. Völkerrechtlich wurde zugleich die Doktrin der absolut unverletzlichen Souveränität gelockert. Diese beiden Entwicklungen machten - kurz gefasstinternational koordinierte Einsätze zur Krisenbewältigung unter dem Dach der UNO möglich (Loges 2003: 14; Mayall 1996: 2, 6). Diese vielfach beobachteten „neuen Interventionen“ unterscheiden sich von „alten Interventionen“ durch veränderte Akteurskonstellationen (1), Motive (2), Strategien (3) und Legitimationsgrundlagen (4). (1) Dienen „alte Interventionen“ primär dem nationalen Wohlfahrts- und Sicherheitsinteresse einer unilateral intervenierenden Supermacht, so werden „neue Interventionen“ durch eine von einer Supermacht getragene Koalition (Zangl 2002: 105) durchgeführt und sollen globalen Werten dienen (Dicke 1993: 265; Pape 1996: 13-26). Die Intervention in den Irak wurde tatsächlich von einer supermachtgeführten Koalition getragen.
3 UN-Sicherheitsratsresolution 1441 (2002), S/RES/1441/2002.
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In einem engen Sinne handelte es sich daher um eine multilaterale Intervention. Setzt man aber einen weiteren Begriff von Multilateralität an, gelangt man zu einem anderen Ergebnis. Denn dieser Begriff würde neben der Durchführung auch eine von vielen, tendenziell allen Seiten getragene Interventionsentscheidung beinhalten.
(2) Hinsichtlich der Interventionsmotive lässt sich sagen, dass die Intervention zwar unter Berufung auf die desolate Menschenrechtslage im Irak gerechtfertigt wurde; Saddam Hussein sollte demnach unter anderem deshalb gestürzt werden, weil unter seiner Herrschaft Menschrechtsverletzungen stattfanden, das irakische Volk sollte „befreit werden“. Die Menschenrechtslage im Irak kann aber nicht als das Hauptmotiv, ja nicht einmal überhaupt als ein wesentliches Motiv angesehen werden (Denison 2003; Roth 2004). Vielmehr handelt es sich dabei um eine der vielen nachgeschobenen Schutzbehauptungen. 4 Nach Angaben der US-Administration standen der Schutz der eigenen Bevölkerung vor einem möglichen Angriff mit Massenvernichtungswaffen und der „Kampf gegen den Terror“ im Vordergrund. Die Wahrheit dieser Aussagen mag angesichts der fehlenden Beweise in Zweifel gezogen werden. Die Administration war sich darüber im klaren, dass es höchstwahrscheinlich keine Massenvernichtungswaffen im Irak geben würde. Sie wurde nicht durch falsche Informationen der Geheimdienste irregeführt, sondern sie selbst wählte vielmehr aus der Vielzahl der ihr zur Verfügung stehenden Geheimdienstinformationen solche aus, die ihr halfen, ein glaubhaftes Bedrohungsszenario zu konstruieren (Kaufmann 2004: 37-41). Vizeverteidigungsminister Paul Wolfowitz gestand dies ein, als er sagte, man habe sich aus bürokratischen Gründen auf einen Kriegsgrund einigen müssen, dem alle zustimmen könnten; die Wahl sei auf Massenvernichtungswaffen gefallen. 5 Verschiedene, mehr oder weniger plausible und sich teils widersprechende „wahre“ Gründe sind angeboten worden, um die Intervention zu erklären. Welches auch immer das letztendlich Ausschlag gebende Motiv war, in jedem Fall handelt es sich um nationale Interessen der Sicherheit und/oder der Wohlfahrt (siehe auch weiter unten). In diesem Sinne ist der Irakkrieg der „alten Intervention“ zuzuordnen.
(3) Auf strategischer Ebene geht es bei „alten Interventionen“ in der Regel um die Sicherung eines gefährdeten verbündeten, bzw. den Sturz eines gegnerischen Regimes. Hierbei kann geheimdienstlich operiert werden, dann handelt es sich um so genannte
4 Selbst wenn die Demokratisierung des Irak Hauptmotiv gewesen wäre, wäre dadurch die
Intervention nicht legal geworden. Selbstverständlich sind Interventionen mit dem Ziel des
„Regimewechsels“ völkerrechtlich verboten, gleichgültig welche weiteren Motive dahinter stehen
mögen.
5 »Im Zweifel für den Krieg«, Die Zeit, 24, 05. 06. 2003, 5.
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„verdeckte Operationen“, oder es kommt zu massiven Militäreinsätzen sowohl auf dem Boden als auch aus der Luft. Bei den „neuen Interventionen“ ist die Bereitschaft zu Kollateralschäden und Opfern auf der eigenen Seite geringer, deswegen ist das militärische Engagement meist auf Luftschläge begrenzt. Strategisches Ziel ist nicht mehr der Schutz eines verbündeten, sondern der Schutz eines „anständigen“ Regimes, insofern es auf illegitime Weise gestürzt worden ist oder gestürzt zu werden droht, und sein Fortbestehen die Menschenrechtslage im betroffenen Land verbessert. Nach der „Achse-des-Bösen-Rede“ (Giessmann 2003) und dem „Iraq Liberation Act“ (Bennis 2003) darf der Irak als feindliches Regime bezeichnet werden, das es zu stürzen galt. Dabei kam das ganze militärische Arsenal bestehend aus Luftwaffe, Bodentruppen und Marine zum Einsatz (Anonym 2003: 152-156). Schließlich wurde die eigene Öffentlichkeit starker Propaganda ausgesetzt (Kaufmann 2004; Krell 2003: 38f). Die strategischen Merkmale sprechen also deutlich für eine „alte Intervention“.
(4) „Alte Interventionen“ werden primär vor einer nationalen Öffentlichkeit gerechtfertigt, ein UNO-Mandat war hierzu überflüssig. „Neue Interventionen“ hingegen müssen vor der kritischen Prüfung einer transnationalen Öffentlichkeit bestehen, ein UNO-Mandat wird dazu weithin als notwendig erachtet. Hierzu lässt sich sagen, dass die US-Administration unter der Präsidentschaft von George W. Bush vermutlich von Anfang an bereit war, auf ein Mandat des Sicherheitsrats zu verzichten. Erst auf Drängen Großbritanniens wurde versucht, eine entsprechende Resolution zu erwirken (Danner 2005). Als dies nicht gelang, setzte sich die Koalition jedoch über die Mehrheitsmeinung des Sicherheitsrats hinweg. Immerhin wurde nach außen noch halbherzig versucht, die Entscheidung zur Intervention völkerrechtlich zu begründen. Die Koalition behauptete, sie könne sich einerseits auf die Formulierung in der Resolution 1441 „sehr ernste Konsequenzen“ berufen, und erklärte andererseits die Intervention finde noch unter der Waffenstillstandsresolution 678 statt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Merkmale zugunsten der „alten Intervention“ ausschlagen. Akteur war nur auf der operativen Ebene eine großmachtgeführte Koalition, die Entscheidung zur Intervention wurde hingegen unilateral gefällt. Interventionsstrategie war entgegen anderen Verlautbarungen der Sturz eines gegnerischen Regimes unter Einsatz verschiedener Militärgattungen. Legitimiert wurde die Intervention schließlich primär vor der nationalen Öffentlichkeit, eine Legitimation vor der „Weltgemeinschaft“ schlug fehl und dementsprechend mussten die Interventen auf ein UN-Mandat verzichten.
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3 Erklärung
Im Folgenden wird versucht, die Entscheidung der USA, einen Krieg gegen den Irak zu führen, zu erklären. Um die Arbeit nicht ausufern zu lassen, werden dabei Erklärungen aus nur zwei Theorien der IB gegenübergestellt, der neorealistischen und der neoliberalen Theorie. Beide unterscheiden sich voneinander im Wesentlichen durch die Analyseebeneinternationale vs. nationalstaatliche - und durch die bevorzugten Erklärungsfaktoren -Machtposition vs. Präferenzen. Andere, ebenfalls vielversprechende Faktoren erscheinen, etwa das neokonservative Weltbild der Entscheidungsträger oder der Einfluss von Expertengemeinschaften wie das Project for the New American Century werden daher bewusst ausgelassen, ohne damit deren Relevanz in Abrede zu stellen. Die Hypothese lautet, innerstaatliche Faktoren haben die Interventionsentscheidung vermutlich stärker beeinflusst als zwischenstaatliche. Sie wird im Theorievergleich plausibilisiert, kann aber natürlich nicht im strengen Sinne getestet werden.
3.1 Neorealismus
Aus der realistischen Tradition übernimmt der Neorealismus drei zentrale Grundannahmen: Staaten sind erstens als einzig relevante, einheitliche und grundlegende Akteure der internationalen Beziehungen zu denken. Sie sind zweitens zuerst an Macht interessiert; andere Präferenzen sind nachrangig. Und sie verhalten sich drittens (zweck)rational (Keohane 1986a; Zürn 1994: 309f). Im Unterschied zur Tradition sieht der Neorealismus den Grund für den Vorrang rational kalkulierter Machtpolitik nicht mehr in Akteursmerkmalen wie Staatsräson oder Machttrieb, sondern in der Beschaffenheit des internationalen Systems (Waltz 1986b; 1990; Zürn 1994). 6 Neorealisten lehnen es ab, das Verhalten von Staaten mit deren vermeintlichen Merkmalen zu erklären. Auf diesem Wege würden statt Erklärungen nur Tautologien nach dem Muster „wars occur because some states are warlike“ (Waltz 1986b: 50) entstehen. Das Verhalten von Staaten ergebe sich vielmehr aus der Situation, in der Staaten sich befinden. Dies zu übersehen, bedeute, das zu erklärende Verhalten auf immerzu neu identifizierte Akteursmerkmale zuzurechnen, und damit die Zahl der doch nur unzureichenden, weil innerstaatlichen Erklärungsfaktoren ständig zu vermehren (ebd.: 52).
6 Daher auch bisweilen die Bezeichnung strukturaler Realismus (so etwa Keohane 1986b).
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Das internationale System, in dem die Staaten einander gegenüberstehen, ist nach neorealistischer Annahme bekanntlich anarchisch strukturiert. Es gibt keine Arbeitsteilung und insbesondere keine zentrale Sanktionsinstanz mit legitimem Gewaltmonopol. Die Staaten sind somit auf Selbsthilfe angewiesen und müssen bei Strafe ihres Untergangs versuchen, ihre Machtposition zu behaupten oder auszubauen. Die Anstrengungen eines Staates, seine Sicherheit im Selbsthilfesystem zu gewährleisten, gefährdeen dabei zwangsläufig die Sicherheit der anderen Staaten - es entsteht ein Sicherheitsdilemma (zuerst Herz 1950: 157; Mearsheimer 2001: 35f). Gemeinsame Sicherheit ist nur bei einem Machtgleichgewicht gewährleistet, da in dem Augenblick, in dem sich zwei gleich starke Machtpole gegenüberstehen, keine Seite einen Angriff wagen kann, ohne ihre eigene Vernichtung zu riskieren. 7 Nach dieser Logik ist Krieg ein Mittel, um den stets prekären Frieden zu gewährleisten. Kriege sind immer Präventionskriege (Mearsheimer 2001: 36f; Waltz 1986a: 117).
Der Irak müsste demnach durch seinen Versuch, an WMD zu gelangen, das Machtgleichgewicht zwischen den Atommächten in Frage gestellt, und dadurch einen präventiven Angriff der USA provoziert haben. Dies ist allerdings höchst unplausibel. Das Gleichgewicht zwischen den Atommächten wird nicht schon dadurch gestört, dass ein weiterer Staat zu ihnen aufschließt. Ein Irak mit Atomwaffen bedeutet nach neorealistischer Logik nicht automatisch eine Bedrohung. Denn solange andere Staaten ebenfalls Atomwaffen besitzen, besteht eine wirksame Abschreckung gegen deren Einsatz. Dass Saddam Hussein zu sehr „evil madman“ ist um dieser Logik zu gehorchen, dass er seine eigene Vernichtung blindwütig in Kauf nehmen würde, ist zwar behauptet worden (prominent: Pollack 2002), widerspricht aber der Rationalitätsprämisse der neorealistischen Theorie. Zudem bliebe unterbestimmt, warum gerade die USA die Führerschaft im Irakkrieg übernommen haben, und nicht andere Atommächte, wie etwa Frankreich und Russland, die ihren Status ebenfalls bedroht sehen mussten. Da keine objektive Bedrohung vorlag, kann der Neorealismus in einem ersten Zugriff wenig zur Erklärung des Irakkriegs beitragen. Es könnte weiterhelfen, in Betracht zu ziehen, dass die Atommächte keineswegs aufgehört haben, auch weiterhin konventionelle Waffenbestände zu unterhalten. Der Einsatz von Massenvernichtungswaffen kann nur als letztes Mittel dienen. Dafür sprechen nicht erst moralische Überlegungen. Massenvernichtungswaffen sind strategisch in den meisten Fällen
7 Das Machtgleichgewicht stellt sich nach neorealistischer Ansicht „wie von selbst“ ein, wenn alle
Staaten versuchen, ihre Macht zu maximieren. Es ist ein emergentes Phänomen, nicht Ergebnis
intentionaler Handlungen (Waltz 1986a).
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ungeeignet, weil sie per definitionem nicht präzise genug sind, und ihr Einsatz (nicht erst durch den zu befürchtenden Gegenschlag) auch die eigene Bevölkerung gefährdet. Staaten versuchen deshalb, für gewaltsame Konfliktaustragung unterschiedlichen Ausmaßes gewappnet zu sein. Solange es unwahrscheinlich ist, dass Krisen unterhalb der Atomschwelle zu nuklearen Krisen eskalieren, wird das Sicherheitsdilemma durch Proliferation von Massenvernichtungswaffen nicht außer Kraft gesetzt (Mearsheimer 2001: 132). Staaten können sich in der Regel jedoch mittels konventioneller Waffen nicht so leicht über große geographische Distanzen hinweg bedrohen. Der Irak jedenfalls hat für die USA keine ernsthafte Bedrohung dargestellt (Mearsheimer/Walt 2003). Aus diesem Grund kann kein Staat langfristig das gesamte internationale System dominieren. Seine Macht stößt an geographische Grenzen, so dass er allenfalls regionaler Hegemon werden kann. Dennoch versuchen Staaten, die diese Position einmal erreicht haben, Staaten in anderen Weltteilen davon abzuhalten, es ihnen gleich zu tun. Der Grund dafür ist, dass regionale Hegemone die Einmischung fremder Mächte in ihrem „Hinterhof“ zu vermeiden suchen. Sie bedienen sich dazu der Strategie des „Offshore Balancing“, des Gegeneinander-Ausspielens gegnerischer Mächte in entfernten Weltteilen (Mearsheimer 2001: 40-42). Genau dies haben die USA beispielsweise im Vorfeld des ersten Golfkrieges getan. Im Konflikt zwischen Iran und dem Irak um die Vorherrschaft am Golf haben die USA zunächst stets die schwächere Seite unterstützt (Münkler 2003: 73). Es ist denkbar, dass im untersuchten Fall das gleiche Motiv hinter dem Angriff der USA stand, die USA also versucht haben, das Erstarken eines neuen Regionalhegemons zu verhindern. Für dieses Argument sprechen zumindest strategische Planungen des Pentagons für die Jahre 1994 bis 99, in denen unter anderem darauf hingewiesen wurde, dass es im mittleren Osten weiterhin wichtig sei “to prevent a hegemon or alignment of powers from dominating the region. This pertains especially to the Arabian peninsula.“ 8 Gegen das Argument spricht aber die weitaus gewichtigere Tatsache, dass der Irak schon nach dem zweiten Golfkrieg derart geschwächt war, dass er keine Aussicht mehr auf eine regionale Vorrangstellung hatte. Mit Ägypten und Saudi Arabien hatte sich vielmehr bereits zu Anfang der 90er Jahre eine neue Machtbalance am Golf etabliert (Perthes 2003). Weder globale, noch regionale Machtungleichgewichte können demnach den Krieg der USA gegen den Irak erklären.
8 New York Times, 03. 08.1992: Exzerpt from Pentagon‘s Plan: „Prevent the Re-Emergence of a New
Rival“, Feb. 18th draft of the Defense Planning Guidance for the Fiscal Years 1994-1999.
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3.2 Neoliberalismus
Wie der Neorealismus geht auch der Neoliberalismus von rationalen Entscheidungsträgern aus. Diese müssen aber nicht nur die Handlungszwänge des internationalen Systems berücksichtigen, sondern sind auch innerstaatlichen Restriktionen ausgesetzt und haben innerstaatliche - bürokratische wie gesellschaftliche - Präferenzen zu berücksichtigen. Staaten werden also im Unterschied zum Neorealismus nicht als einheitliche Akteure mit einem einzigen fundamentalen Interesse angesehen. Ihre innere Verfasstheit und die „Innenseite der Außenpolitik“ spielen eine Rolle. Der oben erwähnten neorealistischen Kritik an der Suche nach innerstaatlichen Erklärungsfaktoren wird entgegengehalten, dass diese nicht notwendigerweise zu endloser Vermehrung von erklärungsrelevanten
Akteursmerkmalen und zu fallweisen Erklärungen führen muss, wenn dabei auf wiederkehrende Muster und ein angemessenes Abstraktionsniveau geachtet wird (Milner 1997: 4).
Andrew Moravcsik nennt drei Grundannahmen der neorealistischen Theorie. Erstens sind die zentralen Akteure in der internationalen Politik nicht Staaten, sondern Individuen und Gruppen, die rational nach Maßgabe je verschiedener Präferenzen und Restriktionen handeln. Diese gesellschaftlichen Präferenzen übersetzen sich zweitens mehr oder weniger repräsentativ in die staatliche Politik. Individuen und Gruppen aus der Zivilgesellschaft versuchen, die staatlichen Entscheidungsträger für ihre Ziele einzuspannen, wobei die Institutionen der Willensbildung und die Einflussverteilung eine wichtige Rolle spielen. Aus den ersten beiden Annahmen folgt, dass Staaten keine feste Präferenzordnung (mit Sicherheit und Autonomie an erster Stelle) haben. Die dritte Annahme bezieht sich auf die Interaktion verschiedener Staaten mit bestehenden Präferenzen. und damit im Gegensatz zu den ersten beiden Annahmen auf die „Außenseite der Außenpolitik“. Das Verhalten von Staaten resultiert demnach aus der Konstellation ihrer interdependeten Präferenzen, die mehr oder weniger konfliktträchtig sein kann (Moravcsik 1997: 516-521). Im untersuchten Fall glich die internationale Interessenskonstellation eindeutig einem Nullsummenspiel, deshalb braucht auf die dritte Annahme nicht gesondert eingegangen zu werden. Viel interessanter sind die sich aus den ersten beiden Annahmen ergebenden Fragen, welche den irakischen entgegenstehenden Interessen der USA es gegeben hat, die den Krieg erklären können, welche gesellschaftlichen Gruppen jeweils hinter diesen Interessen standen, und wie die nationalen Institutionen deren Durchsetzung gefördert oder gehemmt haben.
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Immer wieder wird versucht, die amerikanische Militärpräsenz am Golf, und letztlich auch die letzten beiden Golfkriege zu erklären, in dem der amerikanischen Führung unterstellt wird, sie wolle auf diese Weise einflussreichen Industriezweigen Zugriff auf die dortigen Ölreserven verschaffen. Tatsächlich liegen 65% der Weltenergievorräte am Golf und 11% im Irak (Müller 2003: 131f). Eingedenk der knapper werdenden Vorräte und des wachsenden Bedarfs des Westens im Allgemeinen und der USA im Besonderen, verwundert es nicht, dass der Zugriff auf das Öl des persischen Golfs vom Pentagon als vitales Interesse bezeichnet wurde. 9
Zugriff auf irakisches Öl kann als ein staatliches Motiv für die Interventionsentscheidung angesehen werden. Nach Moravcsiks zweiter Annahme existiert aber kein vorgefertigtes „nationales Interesse“. Vielmehr sind staatliche Präferenzen das Ergebnis mehr oder weniger idealer kollektiver Willensbildung. Es müsste sich daher nachzeichnen lassen, wie sich gesellschaftliche Gruppen mit einem starken Interesse am Zugriff auf das irakische Öl durchsetzen konnten. Hierbei sollten erwartungsgemäß die innerstaatlichen Institutionen und der innerstaatliche politische Prozess eine Rolle spielen.
Besonders von journalistischer Seite wurden die personellen Verflechtungen zwischen der US-Administration und den Konzernen im Energie- und Rüstungssektor oft hervorgehoben (Bennis 2003; Szukala/Jäger 2003; Van Natta/Banerjee 2002; Vidal 2002). Nach dieser Ansicht konnten die genannten Gruppen klientelistische Machtressourcen ausspielen und haben direkt auf die Außenpolitik eingewirkt.
Nach einer anderen Ansicht kommt es weniger darauf an, die Interessen gesellschaftlicher Gruppen im Einzelnen nachzuweisen. Vielmehr versuchen die politischen Entscheidungsträger den Wohlstand der Wahlbevölkerung insgesamt zu sichern, um so ihre Wiederwahlchancen zu erhöhen (Milner 1997: 60-62). Der Krieg gegen den Irak könnte auch vor diesem Hintergrund als Versuch interpretiert werden, die amerikanische Energiever-sorgung langfristig zu sichern.
Unklar bleibt bei diesen Argumenten aber, warum nicht versucht wurde, das Ziel wesentlich kostengünstiger durch Aufhebung des gegen den Irak verhängten Ölhandelsembargos zu erreichen. Gerade dagegen aber hat sich die US-Administration immer wieder gewehrt, obwohl der Nutzen des Sanktionsregimes alles andere als unumstritten war, und obwohl die Sanktionen in der arabischen Welt zu wachsender Feindseligkeit gegenüber Amerika führten (Münkler 2003: 111ff, 115f). Dass die Ölindustrie sich durch die Besatzung
9 ebd.
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Vorteile bei der Konzessionsvergabe versprach, ist unwahrscheinlich, weil damit gegen etablierte Spielregeln verstoßen würde. Auch wird ein US-kontrollierter Irak sich nicht einfach über die Quotenregelung der OPEC hinwegsetzen können (Müller 2003: 136). Die USA gewinnen also auch keinen nennenswerten Einfluss auf den Ölpreis. Als letztmögliche Erklärung bleibt nur, dass die USA sich und der einflussreichen Ölindustrie durch die Einsetzung eines freundlich gesonnenen Regimes den langfristig verlässlichen und stabilen Handelspartner schaffen wollten, den der Irak unter Hussein nicht abgegeben hätte. Ob dieses Ziel erreicht wird, darf aber angesichts der zunehmend unsicheren Nachkriegsordnung und der geringen Aussicht auf deren rasche Stabilisierung bezweifelt werden (Byman 2003). Es bleibt die Frage, wie es möglich war, die demokratische Öffentlichkeit und den Kongress, der in der amerikanischen Demokratie das Gegengewicht zur Exekutive bilden soll, von diesem Ziel zu überzeugen. Wenn es sich schon nicht zwangsläufig um reine Partikularinteressen einer klientelistisch bevorzugten Elite, sondern um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung im Interesse der gesamten Bevölkerung gehandelt hat, dann ist dies doch jedenfalls ein Ziel. das in den Augen der Mehrheit noch keinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg rechtfertigt. Es bleibt, mit anderen Worten, die Frage nach den institutionellen Gegebenheiten und dem politischen Prozess, mit dem die notwendige Legitimität beschafft wurde.
In der liberalen Literatur zum Phänomen des „demokratischen Friedens“ gibt es eine Standarderklärung, deren Tradition mindestens bis auf Immanuel Kant (1993: insbes. 233f) zurückgeht. Diese Tradition verweist darauf, dass rationale, hinreichend informierte und risikoaverse Akteure, wie sie von rationalistischen Theorien in der Regel unterstellt werden, riskanten kriegerischen Auseinandersetzungen abgeneigt sind, weil sie die damit wahrscheinlich verbundenen Kosten nicht zu tragen bereit sind. Da in Demokratien idealer Weise die Zivilgesellschaft (vermittelt über repräsentative Institutionen der Willensbildung) über die Außenpolitik entscheidet und zugleich deren potentielle Kosten trägt, betreiben Demokratien eine weniger aggressive und riskante Außenpolitik, als Nichtdemokratien, in denen die Entscheidungsträger die potentiellen Kosten auf die Bevölkerung abwälzen können. 10
10 So jedenfalls die Hypothese dieser Erklärungstradition. In der Empirie zeigt sich vielmehr ein
„Doppelbefund“ (vgl. Chojnacki 2003).
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Im untersuchten Fall waren und sind die ökonomischen Kosten tatsächlich immens. 11 Hinzu kommen nichtmonetäre „Kosten“ in Form von Kriegsopfern und Widerstände aufgrund moralischer Überzeugungen. Doch der beschriebene Sicherungsmechanismus setzt eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit voraus, in der die zivilgesellschaftlichen Akteure, hier besonders in ihrer Funktion als Wählerinnen und Wähler, sich zwanglos über die Folgen und Nebenwirkungen, also die erwarteten Kosten außenpolitischer Entscheidungen informieren können. Diese Voraussetzung war nicht gegeben, so dass die Administration ein auf falschen Tatsachenbehauptungen beruhendes Bedrohungsszenario durchsetzen konnte. Demnach war Saddam Hussein ein irrationaler und böser, durch nichts abzuschreckender Aggressor, der nicht nur Verbindungen zu Al-Qaida unterhielt, sondern auch in die Anschläge vom 11. September 2001 verwickelt war, und der darüber hinaus Massenvernichtungswaffen verschiedener Art besaß bzw. kurz davor stand, sich diese zu beschaffen. Jede dieser Behauptungen konnte schon im Vorfeld der Intervention relativ leicht durchschaut werden (Kaufmann 2004: 6).
Kaufmann (2004) nennt fünf Gründe für das Versagen der zwanglosen öffentlichen Willensbildung. (1) Die Bush-Administration führte aus strategischen Gründen ein neues Thema in die öffentliche Debatte ein. Während die Agenda zuvor von der Frage bestimmt wurde, ob der Irak eingedämmt werden könnte - mit einer Mehrheit die dies bejahte - wurde nun die Frage, ob ein angeblich bevorstehender irakischer Angriff einen gewaltsamen Sturz Husseins rechtfertige dominant. Da es nun um unmittelbar die nationale Sicherheit ging, ergab sich schnell eine Mehrheit für einen präventiven Angriff (ebd.: 33-37). (2) Das Weiße Haus verfügt gegenüber den Parteien und dem Kongress über mehr Ressourcen und insbesondere über privilegierten Zugriff auf Geheimdienstinformationen. Durch selektive Veröffentlichung oder Zurückhaltung von Informationen gelang es der Administration ein von eigenen Interessen geprägtes, falsches Bild der Bedrohungslage zu zeichnen. Hinzu kam, dass die Geheimdienste schließlich unter Druck gesetzt wurden, die erwünschten Beweise für die Behauptungen der Administration zu produzieren. Dies führte soweit, dass das Weiße Haus sich zuletzt auf den eigenen Geheimdienst nicht mehr verlassen konnte (ebd.: 37-41). (3) Aufgrund ihrer ausgezeichneten Informationslage genießt die Administration in der amerikanischen Öffentlichkeit einen vorzüglichen Ruf und große Autorität in außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Dank ihrer Autorität war es ihr ein leichtes, unabhängige
11 Die Prognose eines prominenten Ökonomen nennt Kosten zwischen 99 und 1924 Milliarden US-
Dollar (Nordhaus 2002). Das Bruttoinlandsprodukt der USA belief sich im Jahr 2004 auf ca 11800
Milliarden US-Dollar.
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Experten (etwa die IAEA) zu diskreditieren, und den Kritikern ihrer eigenen Darstellung die Beweislast aufzubürden (ebd.: 41-43). (4) Die politische und zivilgesellschaftliche Opposition war schwach und zersplittert. Der Kongress war nach der strategischen Einführung der „Präventionsfrage“ gespalten und scheute, wie vielfach auch die zivilgesellschaftliche Opposition der Massenmedien und Intellektuellen aus Angst, als „unpatriotisch“ dargestellt zu werden, oftmals den offenen Widerspruch. Im Fall der Massenmedien trat ein allgemein konservativer Einschlag und die Angst hinzu, von den in der Hand der Administration versammelten journalistischen Quellen ausgeschlossen zu werden (ebd.: 43-46). (5) Schließlich tat die psychologische Nachwirkung der Anschläge vom 11. September 2001 ein übriges, die Skepsis gegenüber Sicherheitspolitischen Maßnahmen zu dezimieren (ebd.: 46). Mit der langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist ein Interesse benannt worden, dass für die Interventionsentscheidung ausschlaggebend gewesen sein könnte. Da dieses Interesse für sich genommen noch keinen Krieg rechtfertigen konnte, mussten die genannten Faktoren hinzukommen, die die Kontrollfunktion der demokratischen Öffentlichkeit außer Kraft setzten.
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4 Fazit
Eine neorealistische Erklärung, die auf die Machtverteilung zwischen dem Irak und der USA, oder dem Irak und anderen Regionalmächten am persischen Golf abzielt, kann nicht überzeugen. (1) Das Abschreckungsgleichgewicht zwischen den Atommächten ist unabhängig von deren Anzahl. Zudem bliebe unklar, warum gerade die USA die Aufgabe übernommen haben, das angebliche Aufschließen des Iraks in den Kreis der Atommächte zu verhindern und nicht etwa Frankreich oder Russland, die im Sicherheitsrat zur Partei der Kriegsgegner zählten. (2) Der Irak stellte auch keinen aufstrebenden Regionalhegemon dar, der US-amerikanische Interessen am Golf hätte gefährden können. Die Macht in dieser Region ist vielmehr zwischen den Polen Ägypten und Saudi Arabien ausbalanciert.
Plausibler ist die neoliberale Strategie, die Entscheidung zum Krieg auf innerstaatliche Faktoren zurückzuführen. (1) Ein Interesse könnten Vertreter von Energiekonzernen gehabt haben, die mit der US-Administration klientelistisch verbandelt waren. Die Administration könnte aber auch selbst mittelbar am Zugriff auf irakisches Öl interessiert gewesen sein, weil sie erwartete, durch die Sicherung der Energieversorgung und damit der wirtschaftlichen Prosperität ihre Wiederwahlchancen zu verbessern. (2) Da die Wahlbevölkerung und der Kongress einen Krieg mit diesem Motiv nicht gebilligt hätten, versuchte die Administration mit einigem Erfolg, die Meinungsbildung zu manipulieren. Dies gelang ihr unter anderem durch strategisches Handeln (Faktor politischer Prozess), sowie aufgrund ihres Informations-und Autoritätsvorsprungs (Faktor politische Institutionen).
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Literaturangaben
Anonym 2003: War in Iraq, in: Strategic Survey 2003, 145-157.
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2005, Dritter Golfkrieg - Beschreibung und Versuch einer Erklärung, München, GRIN Verlag GmbH
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