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Material, Farbe und Gestaltung des Grabsteins sind strikt und staatlich reglementiert. Ein ganzer Katalog von Vorschriften und Anweisungen gewährleisten, dass unserer Friedhöfe Orte des Trauerns bleiben und nicht zu kunterbunten Sterbewiesen verkommen. Insofern könnte man mit Habermas konstatieren, dass der moderne Friedhof im Schnittpunkt von „System“ und „Lebenswelt“ liegt, im Kampfgebiet von öffentlichen Anordnungen und persönlichen Interessen.
In der Vormodernen, im Mittelalter, war alles noch ganz anders. Da galt es vor allem ein Grab zu ergattern, dass möglichst nah an der Kirche lag, denn, so die kirchliche Doktrin: nur wer nah an unseren Mauern liegt, wird mit Sicherheit die Himmelfahrt erleben. Im Jahr 1804 nahm diese Form des metaphysisch begründeten Begräbnisbaus ein jähes Ende. Napoleon bestimmte, dass sich alle neuen Gräber aus seuchenhygienische Gründen mindestens 35 Meter außerhalb der Stadtmauern befinden müssen.. Im Handstreich hatte Napoleon so das Bestatten zu einem Phänomen der Modernen gemacht und zugleich einen wesentlichen Bereich der habermasschen „Lebenswelt“ kolonialisiert. Die Kirche musste fortan den Friedhof mit Recht und Wirtschaft teilen. Seitdem gewannen systemische Handlungskontexte immer mehr an Bedeutung. „Welcher Sarg ist billiger?“ „Welcher Stein witterungsresistenter?“ „Wie tief muss gegraben werden?“ „Und wer darf überhaupt graben?“ Alles Fragen, die nur die menschliche Vernunft beantworten kann. Der Friedhof verwandelte sich zu einem Ort des Hybriden, wie Bruno Latour sagen würde. Das Bestatten steht nicht mehr bloß im Zeichen der Vermittlungsarbeit zwischen Mensch und Gott, zwischen diesseitiger Gesellschaft und jenseitiger All-Natur, sondern rückt immer mehr ins Zentrum rationaler Diskurse. Mit absurd anmutenden Folgen, wie das folgende Beispiel belegt. Im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württembergs klingeln die Alarmglocken, denn in ca.35% der Kommunen können die üblichen Ruhezeiten von 25 Jahren nicht mehr eingehalten werden. Das Friedhofswesen steht am Rande des Zusammenbrauchs. Schuld ist die Tonhaltigkeit des hiesigen Bodens, der in den Gräbern zu Stauwassereinflüsse führt. Diese wiederum bringen den Luftaustausch zum Erliegen und setzen somit die Leiche akuter Sauerstoffarmut aus. Die Konsequenz sind „Fettwachsleichen“ bzw. die völlige Hemmung der Zersetzung. Noch nach Jahren der Ruhe glänzt der Verstorbene wie frisch begraben. Eine Neubelegung des Grabes wird somit unmöglich, ebenso wie die Einhaltung der Ruhezeiten. Als Folge drohen Friedhofserweiterungen und Kostenexplosionen.
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Blicken wir zurück: Die ersten Hilferufe des Systems Friedhofs sind im Jahre 1998 zu vernehmen. Am 17. August macht „Der Spiegel“ zum ersten Mal auf das Problem aufmerksam. Etwa zwei Monate später folgt das nächste „Kommunikationsereignis“. Unter dem Titel „Wenn die Toten nicht zu Staub zerfallen wollen“ stellt die „Stuttgarter Zeitung“ den Aufstand der Wachsleichen an den öffentlichen Pranger. Die Kommunikation kommuniziert und da die Fettleichen sowohl „Wahrheit“ als auch „Wertsteigerung“ versprechen, lösen sie in den Systemen von „Wissenschaft“ und „Wirtschaft“ Resonanz aus. Ein halbes Jahr später ist das Problem, zumindest theoretisch, gelöst. Im Mai 1999 erhält die Firma „Weihe Sat“ ein Diplom in der Kategorie „Umweltprodukte“ auf der Erfindermesse in Genf. Ihre Weltneuheiten sind das Grabbelüftungssystem „BONAIR“ und die Grabschutzmatte „PROTEC“. Mit ihnen kommt es sowohl zu optimal er Sauerstoffzufuhr, als auch zu optimaler Zersetzung aller im Grab befindlichen Materialien. Und das sind gar nicht mal so wenig, betrachtet man die Grabbeilagen des modernen Menschen: hohe Dosen Antibiotika oder Kontrastmittel, Amalgam, Blei, gerne auch technische Wundermittel wie der lebensnotwendige Herzschrittmacher. So rettet das neu ausdifferenzierte Subsystem „Weihe Sat“ die Friedhöfe sowohl vor kostenintensiven Grabsanierungen und drohenden Friedhofserweiterungen, als auch die Politik vor den trinkwasservergiftenden „Externalitäten“ des Gesundheitssystems. Aber insgeheim hat auch „Weihe Sat“ das Alt-Geweihte satt und sattelt um auf Urnen. Die Vorteile klingen modern und vielversprechend: Denn die Feuerbestattung ist nicht nur preiswerter, sie bringt zugleich Platzersparnis und ökologische Bedenkenlosigkeit. Außerdem Gestaltungsmöglichkeiten, die dem strikt reglementierten Erdloch fehlen. Dies erklärt auch das immer stark gestiegene Interesse der Deutschen an der kulturfremden Verbrennt-Mich-Methode. Mit der Nachfrage stieg auch das Angebot. Inzwischen lebt ein ganzer Wirtschaftszweig vom Geschäft mit der Asche: ob Pyramidenurne „Rom“ aus blauschimmerndem Metall, die Basisurne „Bern“ im eidgenössischen Holzdesign oder Modell „Florenz“ in blütenbemalten Keramikweiß, für jeden findet sich der passende Topf. Aber, so individuell sie auch gestaltet seien mögen, eins haben die Urnen mit den Särgen gemeinsam: den „Friedhofszwang“.
Während in Holland oder der USA der letzte Rest der Verstorbenen auf dem Kaminsims oder im selbstgestalteten Urnenschrein Platz nehmen darf, gilt hierzulande noch altes Recht. Und altes Recht heißt in diesem Falle Nazirecht. Denn die friedhöfliche Anwesendheitspflicht
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für Asche geht, ebenso wie die restriktiven Vorgaben bei der Grabgestaltung, auf Bestimmungen des Reichsinnenministeriums in den 30er Jahren zurück. Mit der Gleichschaltung von Friedhöfen, Gräbern und Urnen wurde der Traum vom „Ein Volk ein Grab“ zumindest partiell in die Realität umgesetzt und bis heute hat sich nichts Wesentliches an dieser Gleichmacherei der Bestattung geändert, hält das „System“ noch immer die braune Kolonie in der „Lebenswelt“. Es scheint an der Zeit, modernes Bestatten zu gestatten.
Arbeit zitieren:
Bastian Ronge, 2002, Modernes Bestatten - gestatten? , München, GRIN Verlag GmbH
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