I Inhaltsverzeichnis
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II Abkürzungsverzeichnis 1
0. Einleitung 2
1. Wozu dient Bildung 2
1.1 Individuelle Bedeutung der Bildung 3
1.2 Bedeutung der Bildung für Staat Gesellschaft und Wirtschaft 5
1.3 Die gesellschaftliche Kontrolle des Bildungswesens 7
2. Rechtlicher Rahmen des deutschen Bildungswesens 9
2.1 Allgemeine Regelungen zum deutschen Bildungsrecht 9
2.2 Bildungsrecht in Sachsen 10
2.3 Staatliches Bildungsmonopol 11
2.3.1 Der Staat im Kampf gegen das kirchliche Bildungsmonopol 12
2.3.2 Der staatliche Kampf gegen Privilegien 13
2.3.3 Notwendigkeit der Schule aus Staatssicht 14
2.3.4 Zeugnisse als allgemein anerkannter Bildungsnachweis 14
3. Kritik am Bildungswesen 15
3.1 Die wahren Gründe für das staatliche Bildungsmonopol 15
3.2 Die Lüge der Chancengleichheit 16
3.3 Erklärungsmodelle zur Chancenungleichheit 17
4. Fazit 18
III Literaturverzeichnis 20
II
II Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Art. Artikel
BRD Bundesrepublik Deutschland
BVerfGE Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
DDR Deutsche Demokratische Republik
d. h. das heißt
GG Grundgesetz
i. d. R. in der Regel
KMK Kultusministerkonferenz
LandesschulG Landesschulgesetz
OECD Organization for Economic Cooperation and Development
PISA Programme for International Student Assessment
SchulG Schulgesetz
u. a. unter anderem
v. a vor allem
z. B. zum Beispiel
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0. Einleitung
Für eine Gesellschaft ist es unerlässlich, ihre „Folgegeneration“ in dem Sinne auszubilden und zu erziehen, dass der Fortbestand dieser und ihrer Werte gesichert wird. Daher ist es von großer Bedeutung, die Bildung und Erziehung in einer solchen Gesellschaft zu regeln und gesetzlich zu verankern. Den Auftrag zur Bildung und Erziehung übernimmt in modernen Gesellschaften das Bildungssystem. Es vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Werte, die die Heranwachsenden benötigen, um nach Abschluss ihrer Schullaufbahn eigenständig und im Rahmen der vorgegebenen Gesetze in der Gesellschaft überleben zu können. Klingt logisch, ist aber dennoch umstritten. So wird zunehmend diskutiert, was Schule leisten kann und darf und ob sie eine legitime Beeinflussung der Gesellschaftsmitglieder vollzieht. Die dieser Arbeit zugrunde liegenden Autoren Freerk Huisken und Helmut Fend beschäftigen sich ausführlich mit diesen Fragen und unterziehen das aktuelle Bildungssystem der westlichen modernen Gesellschaften, vornehmlich das der BRD, einer eingehenden Prüfung und Kritik. Aufgabe dieser Arbeit ist es demnach, zu klären, wozu Bildung dient, wem sie nützt, für wen sie Chancen ermöglicht und versperrt – sprich: inwieweit die gesetzlich verlangte Chancengleichheit tatsächlich existiert – und welcher Zusammenhang schließlich zwischen Bildungssystem und Staat bzw. Gesellschaft besteht. Dabei wird Huiskens These der Ausnutzung des Bildungssystems durch das kapitalistische System und der These Fends der Chancenungleichheit im deutschen Bildungssystem nachgegangen.
1. Wozu dient Bildung?
Die deutschen Schulen befolgen einen so genannten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser ist in zwölf Bundesländern in der jeweiligen Landesverfassung und in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den jeweils erlassenen Schulgesetzen festgeschrieben. Dabei richtet sich die Bildungs- und Erziehungspolitik der Bundesländer vorrangig auf den Erwerb von Wissen und Kompetenzen sowie die Vermittlung von Werten. Trotz einiger weltanschaulich und politisch bedingter Unterschiede hinsichtlich der Bildungs-und Erziehungsziele zwischen den Bundesländern gibt es auch inhaltliche Übereinstimmungen. Zu benennen sind dabei die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie die Befähigung zu selbständigem kritischem Urteil, eigenverantwortlichem Handeln und schöpferischer Tätigkeit. Hinzu kommt die Erziehung zu Freiheit und
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Demokratie sowie zu Toleranz, Achtung der Menschenwürde und zum Respekt vor anderen Überzeugungen. Außerdem sollen in der Schule eine friedliche Gesinnung im Sinne der Völkerverständigung geweckt und ethische Normen sowie kulturelle und religiöse Werte verständlich gemacht werden. Weitere Ziele bestehen in der Entwicklung der Bereitschaft zu sozialem Handeln und politischer Verantwortlichkeit, der Befähigung zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft und der Orientierung über die Bedingungen der Arbeitswelt (Avenarius 2000: 63). Weitere Bildungs- und Erziehungsziele sollen sich in der freiheitlichen demokratischen Ordnung der BRD innerhalb der einzelnen Bundesländer frei entwickeln.
Insgesamt betrachtet hat das Bildungssystem gesellschaftliche und individuelle Funktionen inne. Zu den individuellen Funktionen gehören die Erzeugung einer kulturellen Teilhabe und Identität, Berufsfähigkeit, Lebensplanung, sozialer Identität sowie politischer Teilhabe. Die gesellschaftlichen Funktionen des Bildungswesens bestehen in der Enkulturation, Qualifikation, Allokation sowie Integration und Legitimation (Fend 2006: 49ff).
1.1 Individuelle Bedeutung der Bildung
Laut modernitätstheoretischem Ansatz T. Parsons dienen Bildungssysteme der Stabilisierung der Grundlagen des modernen Staates und der Weiterentwicklung dessen. Sie vermitteln dabei Qualifikationen, die zur individuellen und kollektiven Existenzbewältigung notwendig sind (Fend 2006: 34). Zudem wird hier die Integration in Gesellschaften durch Vermittlung von Werten und Normen, die einer rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung zugrunde liegen, gefördert. Außerdem ermöglichen Bildungssysteme in modernen Gesellschaften die (leistungsabhängige) Integration der Individuen in Beschäftigungssysteme und somit in die soziale Struktur der Gesellschaft. Hierfür vermitteln sie den Schülern in vielfacher Weise Methoden-, Lern- und Sozialkompetenz. Dabei zielt die Vermittlung der Methodenkompetenz auf den Erwerb der Fähigkeit einer vielfältigen, flexiblen und variablen Nutzung des vorhandenen Wissens. Sie trägt dazu bei, dass der Schüler in unterschiedlichen Situationen und Inhaltsgebieten neues, vertieftes oder spezielles Wissen zügig und selbständig erwerben und neue Aufgaben bzw. Probleme gezielt und effektiv lösen kann. Hierzu zählen v. a. die muttersprachlichen Kompetenzen, Fremdsprachenkompetenzen, allgemeine mathematischstatistische Kompetenzen und Medienkompetenz. Daneben dient die Lernkompetenz der
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Befähigung des Schülers, selbständig und zielgerichtet zu arbeiten, sein Lernverhalten zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Der Lernende soll dabei die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, sich selbst Ziele zu setzen und zu deren Umsetzung aktiv zu werden. Außerdem erlernt er den produktiven Umgang mit Erfolg und Misserfolg, indem er sich seinen Möglichkeiten und Grenzen bewusst wird und zu einer realistischen Selbsteinschätzung gelangt. Im fachübergreifenden bzw. fächerverbindenden Unterricht sollen die Schüler eine enge Verbindung zu ihrer Erfahrungswelt erleben und sich die mehrperspektivische Erfassung von Themen und Problemen aneignen. Letztendlich soll die Lernkompetenz selbst gesteuertes Lernen mittels entsprechender Lernstrategie ermöglichen („Lernen zu Lernen“). Hinzu kommt die Vermittlung von Sozialkompetenz. Sie soll den Schüler zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben befähigen. Hierzu gehören das Erlernen eines Bewusstseins der sozialen Eingebundenheit, sozialer Geschicklichkeit und der Verantwortung sowie der Fähigkeit zur (gewaltfreien) Bewältigung von Konflikten. Dabei sollen Regeln und Normen des sozialen Miteinanders erlernt, anerkannt, verinnerlicht und eingehalten werden. So werden v. a. auf die Aneignung universeller moralischer Normen und grundlegender persönlicher, sozialer sowie kultureller Werte Schwerpunkte gelegt. Hierzu gehören eine staatsbürgerliche Grundbildung, die Erziehung zur Rechtstreue, eine sichere Beherrschung der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen), Kommunikationsfähigkeit, Medienkompetenz, ein Mindestmaß an ökonomischen Kenntnissen, Ausübung von und Auseinandersetzung mit Kritik sowie die Toleranz und Offenheit gegenüber anders Denkenden und Glaubenden. Hinzu kommt die Förderung ethisch-moralischer Kompetenzen des Einzelnen über das Maß der bloßen Vermittlung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen hinaus. Damit verbunden ist auch die Förderung der Urteils- und Handlungsfähigkeit des Schülers bis hin zur Entwicklung eigener Wertvorstellungen. Daneben wird dem Schüler die Fähigkeit, mit der in der BRD gegebenen Freiheit verantwortungsbewusst umzugehen sowie die standpunktbezogene Toleranz auf Basis der Grund- und Menschenrechte vermittelt. Bei der Wertevermittlung verfolgt die Schule eine wertbezogene Erziehung ohne das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität zu verletzen. Wichtige Erziehungsziele der sächsischen Schule beispielsweise sind Friedenserziehung, Umwelterziehung, Demokratieerziehung, Familien- und Sexualerziehung und Erziehung zu Toleranz. Darüber hinaus soll der Schüler zur Begründung seiner eigenen Werturteile und zur Auseinandersetzung mit anderen Überzeugungen befähigt werden. Dazu muss er allerdings die seiner Überzeugung zugrunde liegenden Werte in seine Ursprüngen verstehen und deren Bedeutung für Staat und Gesellschaft einschätzen können, sich für sie einsetzen und sie
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Arbeit zitieren:
Kristian Nebe, 2007, Schule und Schulkritik, München, GRIN Verlag GmbH
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