1. Problemstellung 3
2. Das Konzept der Dialogorientierten Unternehmensethik 6
2.1 Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen für die Unternehmensethik 6
2.2 Philosophische Grundlagen zur „Anfangsfrage“ 9
2.3 Konsequenzen für die Unternehmensverantwortung 10
2.4 Gesellschafts- und gegenwartsgerechte Unternehmensethik 12
2.5 Die „Anwendungsfrage“ als Managementproblem 18
3. Operation an der Geschichte: Ein chirurgischer Eingriff an Enron durch die
Implementation Dialogorientierter Unternehmensethik 23
4. Schlussbetrachtung: Operation gelungen. Patient tot? 28
Literatur 30
1. Problemstellung
Unternehmen als marktwirtschaftliche Organisationen existieren in der heutigen Form seit ca. 150 Jahren. Der Zweck unternehmerischen Handelns blieb während dieses Zeitraumes im Kern meist derselbe: Gewinne durch Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen erzielen. Mit Gewinnen werden im Marktwettbewerb vor allem diejenigen belohnt, deren bereitgestellten Leistungen durch Innovation die menschlichen Bedürfnisse besonders gut stillen und/oder die durch Entdeckung kostengünstigster Produktionsverfahren Knappheit reduzieren. Dieses
„Entdeckungsverfahren“ (HAYEK 1969, S. 260, zitiert nach SCHRAMM 2007a, S. 9) des Marktwettbewerbs dient also auch der Allgemeinheit, so dass seitens der Gesellschaft den Unternehmen die Legitimation zugesprochen wird.
Es gibt aber leider immer wieder Fälle, in denen Unternehmen durch ihre Handlungen die berechtigten Interessen bestimmter Anspruchsgruppen verletzen (z.B. der Konsumenten durch Produkte mit verdeckten Gefahren für die Gesundheit), oder sogar (fast) alle Menschen gleichzeitig schädigen (z.B. durch immense Umweltverschmutzung).
Der Zuspruch der Legitimation wird in solchen Fällen fragwürdig. Diese unternehmerischen Organisationen werden oftmals öffentlich an den Pranger gestellt, (teilweise zu Recht) wie kriminelle Organisationen behandelt, und kein weiteres Existenzrecht in unserer Gesellschaft eingeräumt. „Ein reiner Effizienznachweis des Handelns ist ... nicht mehr hinreichend. Unternehmen werden vielmehr immer stärker danach beurteilt, inwieweit sie - allgemein gesprochen -einen Beitrag zum `guten Leben´ der Gesellschaft leisten“
(STEINMANN/LÖHR/SUZUKI 2003, S. 21).
Dass durch unternehmerisches Handeln niemand ernsthaften Schaden erleiden muss wird natürlich bereits im Vorfeld auch durch die rechtliche Rahmenordnung zu gewährleisten versucht. Allerdings verstoßen Unternehmen bisweilen gegen konkrete Gesetze, wenn die dem Gesetzen zugrunde liegenden moralische Intentionen mit der Gewinnabsicht des Unternehmens in Konflikt kommen. Im Unterschied zu kriminellen Organisationen werden durch unternehmerische Organisationen aber auch erhebliche Interessensverletzungen ohne eindeutige Verstöße gegen konkrete Spielregeln (Gesetze) verschuldet: Wenn etwa durch „findige“ Unternehmer das marktwirtschaftliche Endeckungsverfahren als Entdeckungswettbewerb für Wege zum Umgehen von Gesetzen verstanden wird.
Und teilweise gib es für konkrete Konfliktfälle (noch) gar keine gesetzlichen Regelungen: Der marktwirtschaftliche Entdeckungswettbewerb ist nur unvollständig mit (genauen) Spielregeln versehen, da die möglichen „Spielzüge“ (Strategien) der Unternehmen nicht im Sinne eines vollständigen Vertrages vorausgedacht werden können.
Denn die Unternehmen verfügen über die ausreichenden finanziellen Mittel (Geldkapital), über technische Möglichkeiten (Sachkapital), über das aktuellste Wissen (Humankapital) und sind bereit, als Teil einer (durch Eigentumsrechte u.ä. partiell geregelten) sozialen Marktwirtschaft, für mögliche Gewinne riskante Investitionen zu tätigen und sich ständig weiterzuentwickeln (Sozialkapital). Damit ist die Wettbewerbswirtschaft eben das führende „Verfahren zur Endeckung von Wissen (für die Allgemeinheit)“ (SCHRAMM 2007a, S. 9), das die neuesten Produkte, Produktionsverfahren und Unternehmensstrategien hervorbringt, deren (positiven, aber auch teilweise beklagenswerten) Konsequenzen vom Recht nicht vorausgedacht werden können; und erstrecht nicht im Prozess der zunehmenden Vernetzung der Welt (Globalisierung). Managemententscheidungen werden (idealerweise) aber nicht nur von Funktionslogiken des Marktes und des Rechts beeinflusst, sondern auch durch die Moral der Entscheidungsträger. Bei „unausgegorener“ (Welt-) Rechtslage gewinnen „Moralen in Form der faktisch herrschenden Wertorientierungen“ (STEINMANN/LÖHR/SUZUKI 2003, S. 21) für Managemententscheidungen zwar an Bedeutung, gewährleisten aber noch lange nicht die Berücksichtigung berechtigter Interessen aller Betroffenen, denn: „Jede Räuberbande hat eine Moral - die Ganovenehre“ (Bonmot unbekannter Quelle, zitiert nach LÖHR 2005, S. 17).
Vielmehr muss darüber hinaus ein methodisch diszipliniertes Nachdenken über diese faktisch herrschenden Moralen (Ethik) stattfinden (vgl. STEINMANN/LÖHR 1994, S. 8). Bei der gleichzeitigen Berücksichtigung der speziellen Rahmenbedingungen, die sich für erwerbswirtschaftliche Unternehmen in der (sozialen) Marktwirtschaft ergeben, bietet die Unternehmensethik mit dem Ziel, ethisch qualifizierte Managemententscheidungen ökonomisch tragfähig zur Geltung zu bringen, methodisch reflektierte Lösungsvorschläge für unternehmensethische Konfliktsituationen.
Diese Lösungsvorschläge können dann u.U. unterschiedlich ausfallen. Das Ergebnis einer Reflexion über die moralische Qualität von unternehmerischen Handlungsweisen wird wohl immer u.a. von der jeweiligen Situation (Wer reflektiert? / Wie werden Tatbestände bewertet? / Wie sorgfältig wird abgewogen? ... ) und von der zugrunde liegenden unternehmensethischen Konzeption geprägt. Dies haben auch m.E. unsere Diskussionen während des Seminars „Konzepte der Wirtschafts- und
Unternehmensethik“ im SS 2007 bestätigt, als die unterschiedlichen Konzeptionen auf eine konkrete unternehmensethische Konfliktsituation angewendet wurden. Bei diesem Konflikt handelt es sich um die ökonomische und ethische Tragödie des USamerikanischen Konzerns Enron, die im „wahren“ Wirtschaftsleben Ende 2001 eskalierte: Nach einer vermeintlich spitzenmäßigen Unternehmensentwicklung fällt die Enron-Aktie nach mutmaßlichen Bilanzfälschungen von 79,88 $ (2. Januar 2001) auf 67 Cent (10. Januar 2002) (vgl. SCHRAMM 2004, S. 2). Noch wenige Monate zuvor wurde Enron im Allgemeinen für ausgesprochen innovativ, erfolgreich und philanthropisch gehalten (vgl. ebenda, S. 1). Der Konzern schien also ökonomisch und auch ethisch glänzend dazustehen, bis sich herausstellte, dass der Schein trügte.
Die unternehmensethische Brisanz dieses Falles offenbart sich in den schwerwiegenden Folgen des vermeidbaren Absturzes für verschiedene Interessensgruppen: 21000 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz und ihre betrieblich gewährleisteten Pensionsansprüche, die viele in Aktien besaßen, wurden buchstäblich vernichtet. Auch viele andere private und institutionelle Anleger wurden von der vermeintlichen Kreditwürdigkeit Enrons getäuscht und verloren mehrere Milliarden Dollar (vgl. WIKIPEDIA 2008a/2008b).
In dieser Hausarbeit wird nun ein bestimmtes unternehmensethisches Konzept, nämlich die Dialogorientierte Unternehmensethik von HORST STEINMANN und ALBERT LÖHR, zunächst dargestellt und in einem zweiten Schritt auf den Fall Enron angewendet.
2. Das Konzept der Dialogorientierten Unternehmensethik
2.1 Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen für die Unternehmensethik
Um ein zweckmäßiges und vor allem zeitgemäßes Verständnis von Unternehmensethik zu gewinnen muss man nach STEINMANN/LÖHR (vgl. im Folgenden 2002, S. 101) zunächst einmal darüber nachdenken, wie die Praxis der Unternehmensethik in einer kapitalistischen Wettbewerbswirtschaft sinnvoll verstanden und eingeordnet werden kann. Weil „der Begriff des Unternehmens selbst und die konkreten Rahmenbedingungen, in die es gestellt ist, [...] nur historisch kontingent zu verstehen“ (ebenda) sind, müssen zunächst die relevanten Hintergrundbedingungen und gedanklichen Voraussetzungen geklärt werden, um einen Begriff der Unternehmensethik entwickeln zu können. Dass von der Unternehmensführung mehr gefordert werden kann als allein die Gewinnmaximierung, gehört nach STEINMANN/LÖHR (vgl. 2002, S. 102) als eindeutiger Anspruch zu einer (mancherorts überfälligen) Neuordnung in der Verantwortung der Unternehmensführung. Denn erfahrungsgemäß werden durch privates Wirtschaften schon immer Konflikte erzeugt, die insbesondere durch ihre Neuartigkeit nicht durch rechtliche Regelungen und im öffentlichen Interesse systemkonform und durch Anreizsysteme effizient internalisiert werden können. Verfolgt ein Unternehmen dann ausschließlich das Ziel der Gewinnmaximierung, entstehen externe Effekte, weil konfliktträchtige Situationen nicht „unter das Regime der ökonomischen Rationalität fallen und damit Bestandteil eines unternehmerischen Kalküls werden“ (STEINMANN 2006, S.16). Da in einer globalen Weltwirtschaft Marktprozesse die politischen Prozesse der nationalen Gesetzgeber zunehmend überfordern, ergibt sich unter Berücksichtigung der Globalisierung als Rahmenbedingung die Frage: „Wo sind eigentlich in Zukunft die (politischen) Orte der Verantwortung für die normative Gestaltung der Wirtschaftsprozesse auf globaler Ebene“ (STEINMANN/LÖHR 2002, S. 102)?
Inmitten der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und der politischen Praxis, die sich mit dieser Frage beschäftigen, spricht STEINMANN (vgl. 2006, S. 16) der Betriebswirtschaftslehre die zentrale Funktion der Koordination für ein notwendiges, interdisziplinäres Zusammenwirken aller zu. Dabei kommt die BWL jedoch nicht umher, selbst geeignete „normative Lehrinhalte“ (ebenda) zu erschaffen, denn die Unternehmung wird „nach wohl überwiegender Meinung in wissenschaftlichem Schrifttum und Politik“ (ebenda) selbst zu einem der Orte werden, wo künftig zumindest der Teil der Konflikte abgearbeitet werden muss, der von Recht und Politik bis dahin
un(be)greifbar war bzw. sein wird. Diese normativen Lehrinhalte kann man dann als Unternehmensethik bezeichnen (vgl. ebenda).
Die von Recht und Politik un(be)greifbaren Konflikte werden als eine Folge der steigenden Komplexität moderner Wirtschaftsprozesse (noch) unkontrollierbarer. Die unternehmensethische Frage der Verantwortung der Unternehmensführung stellt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender „Steuerungsgrenzen von Politik und Recht“ (STEINMANN/LÖHR 2002, S. 102), die deutlich auf die Relevanz von neuen Kooperationsformen von Staat und Wirtschaft verweisen. Auch ist es für ein zeitgemäßes Verständnis von Unternehmensethik notwendig, sich Gedanken über die bestehenden gesellschaftlichen Grundlagen zu machen.
In vergangenen Zeiten einer traditionalen Gesellschaft konnte jeder für eine Lösung von Konflikten über die Zwecke und Nebenwirkungen unternehmerischen Handelns ohne weiteres auf allgemeinverbindliche, festgefügte Wert- und Ordnungsvorstellungen zurückgreifen (vgl. STEINMANN/LÖHR 1992, S. 239). Doch die einst verlässliche Integrationskraft traditionaler Werte und Normen verliert in einer pluralistischen Gesellschaft der Moderne, in der traditionelle Konfliktlösungsmuster nicht mehr verbindlich das Leben aller Menschen bestimmen, zunehmend an Bedeutung.
In unserer post-traditionalen Gesellschaft der Moderne lassen sich Konflikte (in der Regel) nicht mehr durch bloßen Verweis auf vorgegebene Regeln oder überlieferte Wertvorstellungen lösen, da Werte nicht mehr ungefragt hingenommen und selbstverständlich gelebt werden (vgl. STEINMANN/LÖHR 1994, S. 67-68). Vielmehr wird immer wieder von allen Standpunkten aus nach dem „warum“ gefragt; und diese Frage ist den Betroffenen auch zu beantworten (vgl. ebenda). In diesem „konstitutive[n] Merkmal der post-traditionalen Gesellschaften“ (STEINMANN/LÖHR 1994, S. 68) sehen STEINMANN und LÖHR einen wichtigen Unterschied der „Moderne“ zur viel beschworenen „Post-Moderne“, „in der es wegen der Individualität von Wertauffassungen und Lebenslagen angeblich aufgegeben werden muss, noch einmal nach dem Sinn und dem Warum zu fragen“ (STEINMANN/LÖHR 2002, S. 102). Wenn jedoch, wie von STEINMANN und LÖHR angenommen, das Fragen nach dem Sinn und dem Warum zu den zentralen Merkmalen unserer jetzigen Gesellschaft gehört, dann wird die Verantwortungsfrage grundsätzlich zu einer Frage der nachvollziehbaren Begründungen von Normen (vgl. ebenda).
Wenn STEINMANN und LÖHR (vgl. im Folgenden 2002, S. 103) von Verantwortung sprechen, dann zielt diese Ausdrucksweise auf eine Rechtfertigung des Freiheitsgebrauchs ab, insbesondere des Gebrauchs der unternehmerischen Freiheit: Das Wort Ver-Antwort-ung beinhaltet dann die Antwort auf die Frage, warum man gerade so und nicht anders von seiner unternehmerischen Freiheit gebrauch macht.
Durch dieser „Rückbindung des privaten an das öffentliche Interesse über Argumentationsprozesse“ (ebenda) wäre es unangebracht, Unternehmensethik unter dem neo-liberalen Aus-Wahlspruch „Freiheit oder Einheit“ zu verhandeln. Mit dem sehr viel passenderen Motto „Freiheit und Einheit“ schlagen STEINMANN und LÖHR einen gemeinsamen Ausgangspunkt vor und stellen die Frage: „Wie gewinnt man in Freiheit die notwendige Einheit oder Ordnung des Ganzen angesichts der Einsicht, dass eine Beliebigkeit der Werte, der heute so gerne beschworene gesellschaftliche Pluralismus, diese Einsicht nicht stiften kann“ (ebenda)?
Um eine Antwort auf diese Frage nach dem richtigen Verständnis unserer Wirtschaftordnung zu finden beziehen sich STEINMANN und LÖHR auf konkrete historische Erfahrungen mit unterschiedlichen Wirtschaftssystemen, statt auf einen imaginären Bestzustand, wie er sich aus abstrakt-modellhaft konstruierter ökonomischen Theorie ergibt. Ihre Antwort fällt dann relativ aus: Die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass eine (soziale) Marktwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftsformen (wie bspw. zur Planwirtschaft) zu einer besseren Bedarfsdeckung der Bevölkerung führt (vgl. STEINMANN/LÖHR 1992, S.246).
„Im Ergebnis ist für eine duale Verantwortung der Unternehmensführung zu plädieren: einerseits für die ökonomische Verantwortung, die sich auf die Notwendigkeit der Gewinnerzielung bezieht, und zwar im Rahmen wirksamen Wettbewerbs, und andererseits für die unternehmensethische Verantwortung, die sich darüber hinaus in modernen Gesellschaften in Form der Frage stellst, mit welchen Mitteln Gewinne gemacht werden (dürfen)“ (STEINMANN/LÖHR 2002, S. 103-104).
Das Problem konkretisiert sich also darauf, wie man am aktuellen Zustand der kapitalistischen Marktwirtschaft etwas verbessern können wird. Wir müssen uns fragen: Sind die im Rahmen wirksamen Wettbewerbs von einem Unternehmen gewählten Mittel zur Gewinnerzielung nicht nur effizient, sondern auch ethisch vertretbar? (vgl. ebenda).
Eine Antwort auf diese Frage zu finden ist für STEINMANN und LÖHR die für die Bewältigung von Konflikten in unserer Gesellschaft bedeutsame Aufgabe der Unternehmensethik (vgl. ebenda, S. 104).
Arbeit zitieren:
2008, Dialogorientierte Unternehmensethik und der Fall "Enron", München, GRIN Verlag GmbH
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