FHS St. Gallen, Seminararbeit Seite 2 von 25
Bettina Riederer
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
Einleitung 3
1. Grundbegriffsklärung 4
1.1 Geiste Behinderung 4
1.2 Psychische Störung 4
1.3 Psychische Störung bei Menschen mit geistiger Behinderung 6
2. Lebensweltorientierung 9
2.1 Lebenswelt bei Menschen mit geistiger Behinderung 9
2.2. Theorie der Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch 11
2.3 Partizipation 14
2.4 Empowerment 16
3. Fallbeispiel 18
3.1 Fallbeispiel Mario M. 18
3.2. Fallbeispiel anhand der Struktur- und Handlungsmaxime der 19
Lebensweltorientierung
3.2.1 Vernetzung von Familie, Wohngruppe und Arbeitsplatz 19
3.2.2 Integration in erweiterten Angeboten und gebotenen Hilfestellungen 20
3.2.3 Partizipation und Empowerment im Alltag 20
3.3 Zusammenfassung 22
4. Schlussbemerkungen 23
4.1. Fazit 23
4.2. Persönliche Bilanz 23
Literaturverzeichnis 24
Quellenverzeichnis 25
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Vorwort
Durch die Arbeit in einer geschützten Werkstatt für Menschen mit geistigen und / oder psychischen Behinderung begegnete ich in den letzten Jahren immer häufiger Klienten mit geistige Behinderung, die jedoch auch Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen zeigten. Diese Werkstatt arbeitet mit einem Bezugspersonensystem. Ich bin Bezugsperson von Klienten mit einer geistigen Behinderung, welche speziell auch Auffälligkeiten einer psychischen Beeinträchtigung aufweisen. Durch diese Praxis mit Klienten möchte ich mit dieser Facharbeit Handlungsmaxime aufzeigen. Während meiner Recherche zu diesem Thema ist mir aufgefallen, dass es eher wenig Literatur gibt die sich ausschliesslich mit diesem „Randthema“ befasst. Auch eine Fachperson im psychologischen Bereich bestätigte mir, dass es zudem wenige Psychologen gibt, die vorwiegend mit psychischen Störungen von Menschen mit einer geistigen Behinderung arbeiten. Ich habe mich bemüht Informationen und Wissen über geistige Behinderung und psychische Störung miteinander zu vernetzen.
Dies gab mir genügend Anstoss an dieses Thema heranzugehen und vor allem mehr Wissen über die Handlungsmöglichkeiten in Krisen sowie im Alltag zu erarbeiten.
Einleitung
Um mir mehr Grundwissen im alltäglichen Umgang mit Klienten anzueignen, habe ich mich primär der lebensweltorientierten Sozialpädagogik nach Hans Thieresch bedient. Es war mir wichtig, dieses komplexe Thema anhand einer Theorie, welche auf die individuelle Sozialarbeit zurückgeht, zu bearbeiten. In der täglichen Arbeit mit den Klienten kristallisiert sich heraus, dass die Problembewältigung sehr individuell geprägt ist. Ich vertrete die Auffassung lebens- und alltagsnahe zu arbeiten. Da ich, wie bereits erwähnt, mit Klienten arbeite, die solche psychische Auffälligkeiten aufweisen, werde ich versuchen, einige Ansätze anhand von Fallbeispielen aus meiner Praxis zu erläutern. Ein weiteres Ziel dieser Arbeit ist es, ein Verständnis für Menschen mit einer geistigen Behinderung mit psychischen Beeinträchtigungen zu entwickeln und Konzepte der Pädagogik, die an den Alltag geknüpft sind, zu übertragen.
In dieser Arbeit werde ich nicht detailliert auf die einzelne psychiatrischen Diagnosen eingehen, denn auch nach G. Theunissen (2000) sind solche Diagnosen bei geistig behinderten Menschen schwierig zu stellen (vgl. S. 112). Sie würde zudem den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
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1. Grundbegriffsklärung
1.1 Geistige Behinderung
In den 60er Jahren ersetzte der Begriff „geistige Behinderung“ den der „Geistesschwäche“, des „Schwachsinns“ oder der „Idiotie“. Der Begriff „geistige Behinderung“ ist bis heute umstritten. Alleine schon die Bezeichnung „geistig“ kann missverständlich sein. Eine eindeutige Begriffsbestimmung ist jedoch schwierig. Somit gilt nach der International Classification of Diseases der Begriff „Menschen mit geistiger Behinderung“ als legitim. Als erstes steht der Mensch im Zentrum und erst im Anschluss die Beeinträchtigung. Nach der International Classification of Diseases, kurz ICD wird eine geistige Behinderung wie folgt definiert: „Eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten mit besonderer Beeinträchtigung von Fertigkeiten die zum Intelligenzniveau beitragen, wie z.B. der Kognition, der Sprache, von motorischen und sozialen Fähigkeiten. (ICD, 1992) Einschränkungen können auf der motorischer, sensorischer, emotionaler, kognitiver und sozialer Ebene in verschiedenster Weise variieren. Verzögerungen und Einschränkungen der kognitiven und intellektuellen Entwicklung sowie Lernschwierigkeiten sind nach Theunissen (2000) am auffälligsten. Oft bleiben diese Menschen am Detail hängen und haben ein herabgesetztes Abstraktionsvermögen, was ihre soziale und emotionale Reife beeinträchtig. Eine geistige Behinderung kann verschiedene Ursachen haben. Zum einen die häufige endogene Ursache (genetischer Ursprung). Oder es kann auch durch exogene Ursachen (von aussen beeinflusst) entstehen, die cerebrale Schädigungen (Hirnschädigung), wie zum Beispiel bei Sauerstoffmangel während der Geburt, Unfall, oder Gehirnentzündungen usw. hervorrufen. Es ist jedoch oft schwierig, manchmal gar unmöglich, eine klare Ursache zuzuschreiben. (vgl. S. 11-17)
Ich teile die Meinung von Theunissen (2000) dass grundsätzlich jeder Mensch auch mit geistiger Behinderung lern-, bildungs- und entwicklungsfähig ist und hat somit auch ein Recht darauf. (S. 15)
1.2 Psychische Störungen
Als psychische Störungen werden erhebliche Abweichungen vom Erleben oder Verhalten psychisch gesunder Menschen bezeichnet. Diese Störungen sind im Bereich des Denkens, Fühlens und Handelns angesiedelt. Es wird weiter von einer Abweichung der „Norm“ des psychischen Leidens ausgegangen. Auch dieser Begriff ist problematisch, weil Abweichung von der Gesellschaft selbst und anhand einer Norm festgelegt wird. Das subjektive Erleben und Leiden kann jedoch so nicht beurteilt werden.
In Bezugnahme auf die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit kurz ICF (P. Gromann, 2005) wird eine psychische Störung in drei wechselseitigen Wirkfaktoren definiert:
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1. Schaden
Störungen oder Verlust einer psychischen oder physischen Funktion eines Menschen, die direkt aus einer Erkrankung resultieren - also andauernde psychiatrische Symptome. Gestört können sein: Affekt (Antrieb), Aufmerksamkeit, Kognition und die Kontrolle darüber, Stabilität der Emotionen, Merkfähigkeit, Motivation, Orientierung und Wahrnehmung.
2. Aktivität
Art und Ausmass einer zielgerichteten Tätigkeit oder Aktivität einer Person. So können die Selbst-versorgung, die Kommunikation mit Andern, Ausbildungs- und Arbeitsanforderungen, und das Bewegen in öffentlichem Raum gestört sein.
3. Partizipation
Behinderung die aus den sozialen Benachteiligungen bestehen - also die Folgen der Störung von Beziehungen mit der Umwelt (gesellschaftliche Partizipation) und die sich aufhäufenden Unterver-sorgungslagen (Verlust von Arbeit, Vermögen und sozialen Kontakten durch lange Erkrankung)
Diese drei Faktoren wirken bei einer psychischen Störung meist wechselseitig. Bei belastender aber auch stabilisierender Situation in verschiedenen Lebensbereichen sind sie durch Rückkopplung miteinander verbunden. Dies verdeutlicht die Komplexität einer psychischen Erkrankung. Gromann, ICF Klassifikation, (2005)
Die folgende Definition aus der Psychopathologie verdeutlicht die Klassifikation des ICF und bezeichnet einen Menschen daher als psychisch krank wenn:
- er an sich und der Welt (Gesellschaft) übermässig leidet
- er mit den gegebenen, nicht allzu extremen Verhältnissen nicht zurecht kommt und in der Lebensbewältigung versagt
- er herausgerückt (ver-rückt) ist aus der mitmenschliche gemeinsamen Realität M. Guekos-Hollenstein (1982)
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___________________________________________________________________________________________________________ 1.3 Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung
„Geistige Behinderung ist keine Krankheit, aber Menschen mit geistiger Behinderung weisen ein erhöhtes Risiko auf, sowohl somatisch (körperlich) als auch psychisch zu erkranken. Die Prävalenzrate für psychische Störungen liegt bei rund 33 - 57% und bei mittelschwerer bis schwerer geistiger Behinderung bei 42 - 64 %. Bei allen Betroffenen die institutionalisiert sind, wurde bei 30
- 55 % aggressives Verhalten und bei 10 - 20% selbstverletzendes Verhalten festgestellt.“ F. Hässler, J. Buchmann, O. Reis, (2005), S.1
Diese Zahlen mögen manchen erstaunen. Es stellt sich mir die Frage, wo die Gründe für diese hohe Prävalenzrate liegen.
Es ist einerseits wichtig zu wissen, so Theunissen (2000), dass eine psychische Störung unabhängig von der geistigen Behinderung auftreten kann. Andererseits können bestimmte Lebensumstände in der sich Menschen mit einer geistigen Behinderung befinden, das Risiko erhöhen, an einer psychischen Störung zu erkranken. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und entstehen meist aus mehreren Faktoren. (vgl. 48 - 50)
Wie bekannt ist, liegt bei einer geistigen Behinderung eine Beeinträchtigung von Fähigkeiten vor. Ein Sprachdefizit kann zum Beispiel zu Einschränkungen in der Kontaktaufnahme und der Kommunikation führen.
Theunissen (2000) sieht weitere Gründe für eine erhöhte Inzidenz (Erkrankung) im nicht durchsetzen können von Wünschen, was ebenfalls auf die verminderte Sprachkompetenz zurückgeführt werden kann. Die Selbstwertproblematik, sowie Unter- oder Überforderung die meist mit Frustrationserlebnissen verbunden sind, weisen auf die verminderte kognitive und soziale Fähigkeit hin. Erschwerend kommt hinzu, dass die psychosozialen Belastungen nur sehr beschränkten Selbsthilfemöglichkeiten gegenüberstehen. Diese schwache Bewältigungsstrategie, führt oft unweigerlich zu einer erhöhten Vulnerabiltät (Verletzlichkeit) (vgl. S 48 - 50). Theunissen (2000) steht zudem der psychiatrischen Diagnose bei Menschen mit einer geistigen Behinderung kritisch gegenüber. Eine eindeutig abgrenzbare Diagnose zustellen ist hier äusserst schwierig, da sich die Symptome oft keinem bekannten klinisch-psychiatrischen Bild zuordnen lassen. Daher sollte bei Menschen mit einer geistigen Behinderung die psychische Auffälligkeiten zeigen, vorerst von Verhaltensauffälligkeiten gesprochen werden. (vgl. S. 112)
In der untenstehenden Tabelle sind verschiedene klinische Syndrome aufgeführt bei denen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Verhaltensauffälligkeiten psychischer und sozialer Art auftreten:
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Quelle: Theunissen, (2000) (S. 22 - 23)
Auffälliges Verhalten muss vorsichtig beurteilt und beobachtet werden, so auch Theunissen (2000), es kann sich, speziell bei Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung, auch um körperliche Funktionsstörungen handeln. So wird autoaggressives Verhalten oft fehl-interpretiert, da diese Menschen vielfach Schwierigkeiten haben Missempfindungen zu differenzieren. Schlägt
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Bettina Riederer, 2008, Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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