Auffassungen nicht empirisch, sondern müssen analytisch gewertet werden. Der natürliche Mensch
zeichnet sich durch Willensunfreiheit aus, der Handlungsgrundantrieb sind Furcht und
Selbsterhaltung. Er besitzt Vernunft i.S.v. Zweckrationalität und kann Ursache-/
Wirkungszusammenhänge identifizieren. Das Zusammenspiel von Mensch und Naturzustand zeichnet
sich durch ressourcenknappheitsbedingte Konkurrenz, darin implizierter Verfeindung und
gewaltanwendender Gewaltprävention aus. Im Naturrecht herrschen Gleichheit der Menschen, ferner
Selbsterhaltungsrecht, Friedens- und Vertragseinhaltungspflicht etc. Bedeutend wird die Frage der
Geltungsgewissheit. Folgerichtig bestimmt die Vernunft bzw. Kooperationsrationalität die
Institutionalisierung einer machtgestützten Ordnung, die qua Herrschaftsvertrag (als
Gesellschaftsvertrag (jeder Mensch mit jedem zur bürgerlichen Gesellschaftskonstituierung)) und
Unterwerfungsvertrag (Entäußerung der gesellschaftsvertraglich konstituierten Rechtspersönlichkeit
zur Etablierung des Staates)) konstituiert wird, woraus der inneren und äußeren Frieden - mit
ungeteilter Macht (Gewaltmonopol) - zu garantierende Leviathan resultiert. Er ist Garant, aber nicht
Unterworfener der Rechtsordnung, welche sich durch die bürgerlichen Gesetze als staatlich garantierte
Naturrechte auszeichnet. Kann deren Einhaltung durch den Staat nicht garantiert werden, so gibt es ein
individuelles Widerstandsrecht, welches zur Anarchie (Naturzustand) führen kann. Bürgerliche
Freiheit existiert nur da, wo es keine Gesetze gibt. Die analytisch zu interpretierenden Elemente des
natürlichen Menschen, Naturzustands und -rechts sind Modellelemente zur Begründung staatlicher
Ordnung. Die Eigenschaften des Modellmenschen bedingen den Herrschaftsvertrag. Der Staat hat
Ordnung und Sicherheit durch Rechtsetzung zu garantieren, weshalb er ein ungeteiltes
Gewaltmonopol besitzt.
Bei Locke (2. Hälfte des 17. Jh.) ist zu berücksichtigen, dass sich das feudal-agrarische ständische hin
zum bürgerlich-kapitalistischen Weltbild entwickelte bzw. die Wirtschaftsform änderte sich von der
Substitutions- zur Marktwirtschaft und der Standesangehörige wurde zum (autonomen) Individuum.
Locke wird zugeschrieben, in jeglicher Hinsicht bahnbrechend für die europäische Aufklärung
gewesen zu sein. Des Weiteren ist kontextuell die rationalistische Naturrechtslehre zu würdigen, was
die Säkularisierung ehemals dem transzendenten Bereich anheim fallender Staatskonzeptionen
bedeutet. Im Modell wird sukzessive empirisch Gegebenes mit induktiv Wahrgenommenem und
rational Verarbeitetem und damit Erkanntem gleichgesetzt. D.h., dass Locke seine Aussagen über den
Naturzustand etc. als empirische Aussagen auffasst. Im rekonstruierten Modell ist seine Begründung
einer funktionierenden politischen Ordnung als analytischer Begriffs- und Aussagenzusammenhang zu
interpretieren. Ernsthaft kann nämlich nicht von einem empirischen Menschenbild, Urvertrag etc.
ausgegangen werden. Die Konstruktprämissen lauten, dass der natürliche Mensch vernunftbegabt und
sozial, frei und gleich ist und aneignend und (dieses) anhäufend verfährt. Im Naturzustand herrscht
vollkommene Freiheit, wobei jeder in eigener Sache zum Richter werden kann. Naturaneignung undbearbeitung darf nur zum Eigengebrauch und -konsum vollzogen werden. Durch die Einführung des
Geldes allerdings kann die Akkumulation über den Eigenbedarf hinausgehen. Das ruft Neid und
Arbeit zitieren:
Dr. Stefan Schweizer, M.A. Pia-Johanna Schweizer, 2008, Kontraktualisten in der Schule - Hobbes und Locke in der Oberstufe, München, GRIN Verlag GmbH
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