1. Einleitung
Ziel dieser Arbeit ist es, darzustellen, worin der Paradigmenwechsel in der Verbandsforschung beim Wechsel von Pluralismus zu Korporatismus liegt und welche Implikationen dies aus gemeinwohlorientierter Perspektive mit sich bringt. Zuvor soll eine Einführung in den Sachverhalt der organisierten Interessenvertretung und der ihnen zugeschnittenen Forschung erfolgen.
Verbände und ihr Verhältnis zum Staat stellen bis heute ein Thema von besonderem Interesse dar. Ihren vorläufigen Höhepunkt erlangte die Beschäftigung mit dieser Thematik unter anderem durch Philippe Schmitter und Gerhard Lehmbruch in der „Korporatismusdebatte“ der siebziger und achtziger Jahre, gefolgt von einem
leichten Rückgang der Publikationen, welcher nunmehr seit 1986 in ein stetiges Wachstum der verbandsbezogenen Literatur umgeschwenkt ist. 1 Dank dieses stark gestiegenen Problembewusstseins gestaltet es sich relativ leicht, an aktuelle
Literatur zur Rolle der Verbände zu gelangen. Jedoch beschäftigte sich die Interessengruppen-Literatur im Zeitraum von 1946 bis 1995 nicht gleichmäßig mit einzelnen Interessengruppen und einzelnen Aspekten, wie etwa der internen Willensbildung, sondern bevorzugte etwa zur Hälfte einen allgemeinen Analyseschwerpunkt und bezog sich dabei zu fast 90 Prozent auf das Gesamtspektrum, oder ein Teilspektrum, hier vor allem Gewerkschaften und Unternehmerverbände. Literatur zu einzelnen Gruppen, sowie jene mit einem Analyseschwerpunkt auf die interne Willensbildung, das Kräftefeld, oder das Selbstverständnis der Verbände ist in dem genannten Zeitraum äußerst selten angefertigt worden. 2
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1 Vgl. Czada, Roland,S.37-64,S.39, Konjunkturen des Korporatisms in: Streeck, Wolfgang (Hrsg.),
PVS - Staat und Verbände, 1994.
2 Vgl. Sebaldt, Martin, Organisierter Pluralismus, 1997, S.19
2
2. Was sind Verbände?
Der Terminus „Verband“ ist gleichbedeutend mit dem Begriff der Interessen-organisation, im anglo-amerikanischen „pressure group“. Unter ihn lassen sich drei Gruppen subsumieren:
Zunächst sind damit all jene frei gebildeten Organisationen gemeint, die primär zum Zweck der äußeren Interessenvertretung ihrer Mitglieder gebildet wurden. Des Weiteren umfasst der Begriff öffentliche Institutionen, wie z.B. Kammern, die sich durch eine Zwangsmitgliedschaft auszeichnen.
Zuletzt gelten auch Bürgerinitiativen und soziale Bewegungen als Verbände. 3 Das Feld der Interessenorganisationen ist also relativ breit gestreut.
Was aber sind überhaupt Interessen? Inglehart unterscheidet zwischen materialistischen und postmaterialistischen Interessen. Zu ersteren gehören vor allem physische und ökonomische Sicherheit, zu letzteren vor allem Ästhetik, Ideen und Rechte, sowie Zugehörigkeitsinteressen. Klages zeigt, dass diese beiden Pole als ökonomische Dimension zusammengefasst und im Gegenspiel mit nichtökonomischen Interessen, die entweder libertär, oder autoritäre Ausprägungen annehmen können, zu einem klareren Blickfeld führen. 4
Nun stellt sich die Frage, warum einige Interessen in einer Gesellschaft zur Bildung von Interessenorganisationen führen, andere hingegen keine organisierte Form annehmen. Eine These könnte lauten, dass all jene Interessen, die von einem bedeutendem Teil der Gesellschaft geteilt werden und in ihrem Wesensgehalt nur durch Schaffung verbindlicher Regeln durch die Politik erfüllt werden können, für die Entstehung von festen Strukturen, also Verbänden prädestiniert sind. Auch gilt es, die implizite Prämisse in Frage zu stellen, nach der Verbände lediglich Interessenvertreter darstellen und keine Rückwirkung auf die Interessen ihrer Mitglieder haben.
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3 Vgl. Rudzio, Wolfgang. Das politische System der BRD, 6. Aufl., S.72
4 Vgl. Sebaldt, Martin, Organisierter Pluralismus, 1997, S.44/45
3
Verbände spiegeln also zu einem, je nach Theorie unterschiedlich bewerteten Teil, die Interessen ihrer Mitglieder wieder. Damit existiert natürlich noch immenser Klärungsbedarf bezüglich der Macht und des Verhältnisses der Verbände zu den eigenen Mitgliedern, ihren Handlungsparadigmen und ihrer Legitimation, auf Basis derer sie ihre Machtposition begründen.
3. Verbandsforschung im Wandel
Verbände sind ein Forschungsgegenstand, sowohl der Sozialwissenschaften, als auch der Ökonomie.
Zweimal kam es im 20. Jahrhundert zu einem Schub in der Weiterentwicklung der Verbandsforschung. Die zunächst vorherrschende Verbandstheorie des Pluralismus wurde 1951 von David Truman begründet. Auf der Basis der Beobachtung der Verhältnisse in Amerika ging Truman davon aus, dass ein vielfältiges, sich ständig änderndes Interessensprektrum einer Gesellschaft am besten durch eine Vielfalt unabhängiger Verbände abgedeckt werden könne und so am ehesten kompromissfähige Lösungen erreicht werden könnten. Die wichtigste Leistung der Verbände ist hier die Aggregation von Einzelinteressen und deren Formulierung hin zu einer politischen Position. 5 Dieser Pluralismus ist eng mit ökonomischen Erklärungsmustern, wie dem Transaktionskostenmodell, etc., behaftet. Welche Größe und Form (Heterogenität) Interessenorganisationen idealer Weise einnehmen werden, konnte in der Folge durch Mancur Olsen bestimmt werden. Olsens Aussage, genauer das von ihm beschriebene Dilemma liegt darin, dass die Bildung von Verbänden bei steigender Zahl der Interessenten immer unwahrscheinlicher wird, da die Verteilung des Kollektivgutes zu dessen Erlangung der Verband gegründet wurde nicht mehr ausschließlich an Mitglieder verteilt werden kann.
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5 Vgl. Sebaldt, Martin, Organisierter Pluralismus, Passau 1997, S.50ff
4
Arbeit zitieren:
Daniel Jesche, 2005, Verbände zwischen Korporatismus und Pluralismus, München, GRIN Verlag GmbH
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