Einleitung
Armut existiert seit Beginn der Menschheitsgeschichte, jedoch unterlagen die allgemeine Sichtweise dieser Äußerung sozialer Ungleichheit, sowie der Umgang damit einem steten Wandel. In der vorliegenden Arbeit soll dieser Wandel vor dem Hintergrund wichtiger Ereignisse der deutschen Geschichte dargestellt werden. Hierfür wird die Entwicklung der Armenfürsorge ausgehend von der auf christlicher Nächstenliebe basierenden Almosenvergabe im frühen Mittelalter über die zunehmende Organisierung sozialer Hilfen zur Zeit der Industrialisierung bis hin zur Professionalisierung und Verwissenschaftlichung der Sozialen Arbeit im 20. Jh. nachgezeichnet. Abschließend soll noch kurz auf die aktuelle Situation in Bezug auf die Soziale Arbeit eingegangen werden.
Da ich in meiner bisherigen Tätigkeit als Erzieherin häufig mit der Problematik sozialer Ungleichheit konfrontiert wurde habe ich ein besonderes Interesse für diese Thematik entwickelt. Um mein Wissen in diesem Bereich zu erweitern habe ich diese Thematik gewählt. Zudem bin Ich der Ansicht, dass ich, um einen sozialen Beruf professionell auszuüben, dessen geschichtliche Entwicklung kennen sollte. Dieses Wissen dient insbesondere dazu, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.
1. Armenfürsorge vom Mittelalter bis zum Beginn der frühen Neuzeit Als arm galten im Mittelalter Menschen, die machtlos und schutzbedürftig waren, was in der Regel auf Zugehörige des dritten Standes zutraf. Vom Frühmittelalter bis ins Hochmittelalter dominierte ein christliches Weltbild, nach dem die Ständeordnung als göttliche Ordnung angesehen wurde und die Menschen sich der ihnen auferlegten Lebenslage zu fügen hatten. „Es hängt von der göttlichen Gnade ab, ob man mit Reichtum und Macht beschenkt oder zu Ohnmacht und Armut verurteilt wird.“ (vgl. Geremek, 1988: 25). Armut wurde demnach als gottgegeben akzeptiert und nicht als soziales Problem betrachtet. Nach dem Vorbild Jesu Christi, welcher auf Göttlichkeit und Königswürde verzichtete, galt die freiwillig gewählte Armut sogar als erstrebenswert und wurde entsprechend hoch geschätzt (ebd.: 29). Da die äußerlichen Anzeichen freiwilliger und unfreiwilliger Armer kaum zu unterscheiden waren, profitierten letztere häufig ebenfalls von der Sichtweise über freiwillige Armut
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(ebd.: 49 f.). Zudem wurde zu dieser Zeit Barmherzigkeit als besonderes Zeichen für ein wahrlich christliches Leben angesehen. Es galt somit als christliche Verpflichtung der Kirchen, Klöster, Herrscher und wohlhabenden Bürger den Armen Hilfe zuteil werden zu lassen. Die bedeutsamste Form der Hilfeleistung war die Almosenvergabe, wovon sich die Geber Sündenbuße sowie hohes gesellschaftliches Ansehen versprachen. Aus diesem Grund wurden dafür häufig öffentliche Anlässe wie Feste und Märkte genutzt.
Soziale Hilfe wurde indes über einen langen Zeitraum nicht koordiniert, so geschah die Vergabe von Almosen im Früh- und Hochmittelalter gänzlich unabhängig von den individuellen Notlagen und ohne Festlegung der Verteilungsformen. Daher musste die arme Bevölkerung zusätzlich betteln um ihre Existenz zu sichern, was jedoch als ein gesellschaftlich akzeptiertes Mittel verstanden wurde (vgl. Sachße/Tennstedt, 1980: 29).
Im Spätmittelalter sollten sich die Sichtweise sowie der Umgang mit Armut grundlegend verändern. Das 14. Jh. war geprägt durch Hungersnöte, Seuchen und schließlich die große Pest (1349 in Deutschland), was zu einer starken Verunsicherung der Gesellschaft führte. Der Glaube der Menschen wurde erschüttert und die göttliche Ordnung hinterfragt, entsprechend verlor die Kirche an Ansehen. Im Zuge dieser Erschütterungen kam es zu einem Wandel im kulturell-geistigen Verständnis von Armut. So verlor die religiös begründete positive Wahrnehmung an Bedeutung und wurde zunehmend durch ein technisch-instrumentelles, rationaleres Denken ersetzt. Im Wertewandel zu Beginn der frühen Neuzeit, verstärkt durch die Sinnkrise der Glaubensspaltung, breitete sich in Europa ein Denken aus, nach dem harte Arbeit, Fleiß und Disziplin im Sinne der Eigenverantwortung eines Individuums als erstrebenswert angesehen wurden. Armut galt nun nicht mehr als gottgewollt, sondern als selbstverschuldet durch Nicht-Arbeit. Es herrschte die allgemeine Auffassung, dass sich jeder selbst durch Arbeit aus seiner Notlage befreien konnte. Es erfolgte eine Entwicklung auf der Ebene der öffentlichen Armenfürsorge. Die entstandenen unsicheren Wirtschaftsverhältnisse hatten zur Folge, dass die Bettelei überhand nahm, wodurch Armut zunehmend als soziales Problem angesehen und eine Koordination der Hilfeleistungen notwendig wurde (vgl. Weber, 1999: 82). Der erste Schritt zur Professionalisierung der Armenfürsorge erfolgte durch das Aufstellen von Bettel- und Armenordnungen, so etwa der Nürnberger Ordnung von 1478, welche insbesondere die Kommunalisierung und Reglementierung zum Ziel
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hatten (vgl. Sachße/Tennstedt, 1980: 30 f.). Mit Kommunalisierung ist einerseits die örtliche Verantwortung für die Unterstützung der Armen und andererseits die staatliche anstelle der kirchlichen Zuständigkeit für die Armenfürsorge gemeint. Reglementierung bedeutet, dass das Betteln bestimmten Regeln unterworfen wurde. So wurde das Betteln in und vor den Kirchen verboten. Bedürftige unterlagen einer Strengen Prüfung, sowie einer Ausweispflicht in Form eines speziellen Zeichens. Um die Arbeitsmoral zu fördern, wurde die Unterstützung erheblich eingeschränkt. Eine negative Folge dieser Ordnungen war die erstmalige Stigmatisierung und Diskriminierung der armen Bevölkerung. Die Armen- und Bettelordnungen wurden zunehmend strenger und veränderten sich grundlegend im 16. Jh. durch das grundsätzliche Verbot des Bettelns und die Einführung einer kommunalen Unterstützungspflicht. „Die erste Armenordnung die diese Neuordnung praktizierte, ist die Nürnberger von 1522.“ (ebd.: 31). Formen der Armut wurden gemäß feststehenden Kriterien nach würdiger und unwürdiger Armut unterschieden. Nach dieser Unterscheidung waren würdige Arme, welche sich ihre Existenz beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht selbst sichern konnten, unterstützungsberechtigt und unwürdige Arme, welche arbeitsfähig waren, hatten keinen Anspruch auf Unterstützung. Durch diese Ordnungen konnte die Problematik der Armut zwar eingeschränkt werden, jedoch wurden bald ihre „Lücken“ deutlich. Die Vorstellung, dass jeder durch Arbeit und Fleiß bessere Lebensqualität erlangen könne, ließ sich praktisch nicht umsetzen, da durch einen Überschuss an Arbeitskräften nicht jeder Arme die Möglichkeit hatte zu arbeiten. Dies hatte Verstöße gegen die Bettel- und Armenordnungen zur Folge, woraufhin restriktive ordnungspolitische Maßnahmen der Bettlerabwehr ergriffen wurden. Bereits Anfang des 17. Jh. entstanden in diesem Zusammenhang die ersten Zucht- und Arbeitshäuser, wie z.B. 1609 in Bremen, welche die erste Form der Pädagogisierung der Armenfürsorge darstellten. Mit dem Ziel „Erziehung zur Arbeit“ wurden hier beispielsweise Bettler eingewiesen, welche durch Zwangsarbeit und geringe Löhne diszipliniert und von ihrer „sündhaften“ Armut befreit werden, sowie Willen zu freiwilliger Arbeit entwickeln sollten. Die Zucht- und Arbeitshäuser verbreiteten sich bis ins 18. Jh. und erfüllten neben dem Aspekt sozialer Hilfe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung insbesondere „eine wichtige Funktion im Kontext der sich wandelnden Ökonomie.“ (vgl. Weber, 1999: 109).
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Neben dieser beginnenden Verstaatlichung der Armenfürsorge entwickelten sich natürlich auch weiterhin kirchliche und private Hilfsorganisationen, wie z.B. Findel-und Waisenhäuser.
2. Entwicklung sozialer Hilfen im 18. und 19. Jh.
Gegen Ende des 18. Jh. bilden sich Reformansätze im deutschen Armenwesen aus, bei denen erstmals eine wissenschaftliche Vorgehensweise erkennbar war (vgl. Sachße/Tennstedt, 1980: 125). Diese Reformen, welche ihren Ursprung in verschiedenen Städten hatten, waren geprägt von dem Grundsatz der persönlichen, ehrenamtlichen Betreuung der Armen. Die Idee, dass sich Arbeitsfähige selbstständig durch Arbeit aus ihrer Notlage befreien sollten, blieb dabei bestehen. Hierfür wurde ihnen Arbeit zugewiesen, welche sie zu Hause ausüben konnten. Als eines der ersten Modelle zur Umsetzung dieser Prinzipien sei die Hamburger Armenanstalt von 1788 zu nennen (ebd.: 125 f.). Mit dem Ziel, die Armutslage der Stadt überschaubarer zu machen, wurde diese in 60 Bezirke aufgeteilt, welche wiederum in 5 Hauptbezirke gegliedert wurden. Für die Verwaltung eines Hauptbezirks waren jeweils zwei Bezirksvorsteher zuständig. In jedem Bezirk wurden wiederum drei Bürger zu Armenpflegern gewählt, welche die individuellen Lebensverhältnisse der Armen zu überprüfen hatten. Die Ergebnisse dieser Überprüfung, sowie jeweilige Hilfevorschläge wurden von den Armenpflegern in standardisierten Erhebungsbögen dokumentiert und dem Bezirksvorsteher eingereicht. Über Hilfen wurde gemeinsam im Kollegium entschieden, somit unterlagen die Armenpfleger einer ständigen Kontrolle. In schwerwiegenden Fällen durften sie zwar eigenständig handeln, waren jedoch verpflichtet, den Vorsteher nachträglich zu informieren.
Mit dem Beginn der Industrialisierung Anfang des 19. Jh. kam es zu einem raschen Anstieg der Bevölkerungszahl infolge gesunkener Kindersterblichkeit und allgemein verbesserter hygienischer Bedingungen, sowie besserer Nahrungsversorgung. In Verbindung mit der Ausbreitung kapitalistischer Produktionsweisen kam es zu einer Landflucht, mit der die Menschen ihre sozialen Gemeinschaften und die damit verbundene Sicherheit aufgaben. Zudem bestand nun ein Überangebot an Arbeitskräften, wodurch sich wiederum die Arbeits- und Lebensbedingungen drastisch
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Arbeit zitieren:
Michaela Schnisa, 2007, Die Entwicklung von der Armenfürsorge zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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