INHALT
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1. Einleitung 3
2. Planungsphase: Vorüberlegungen und Gründungskonzept 4
2.1 Gründungsidee 4
2.2 Unternehmensrechtsform 5
2.3 Standort 6
2.4 Finanzierung 7
2.5 Personal 9
3. Rahmen: Rechtliche Grundlagen in Form von Verträgen 10
3.1 Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr) 10
3.2 Gewerbemietvertrag 13
3.3 Arbeitsvertrag 16
Res ümee 19
Anhang 21
Literaturverzeichnis 36
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1. Einleitung
Nach den „fetten“ Jahren der 1980iger, in denen Kunst und Kultur staatlich stark subventioniert wurden, folgte Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre, zum Teil begründet durch die Wiedervereinigung, ein finanzieller Engpass in den öffentlichen Kassen. Durch die von Jahr zu Jahr ansteigenden Einsparungen sind Arbeitsplätze, insbesondere Festanstellungen, für die Absolventen des Studiengangs Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis heutzutage schwer zu finden. Oft bleibt nur die berufliche Selbständigkeit als Alternative. Neben populären Gründen wie Selbstbestimmung der Inhalte oder Zeiteinteilung der Arbeit ist vor allem die persönliche Betroffenheit von Arbeitslosigkeit wesentliches Motiv für den Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Laut einer Umfrage des IMU-Instituts von 2001/2002 gaben 32,5 % der Befragten freiberuflichen Künstler und Publizisten als Grund für die Selbständigkeit das Fehlen einer Anstellung an. 1 Eine Existenzgründung birgt allerdings ein hohes Maß an Risiko. Daher ist es, um einen Erfolg zu garantieren, von großer Bedeutung, vorbereitend Grundvorstellungen zu formulieren und ein genaues Konzept herauszustellen. Bereits während des Gründungsprozesses ist eine intensive Auseinandersetzung mit den vertragsrechtlichen Bestimmungen ratsam.
Die vorliegende Arbeit diskutiert anhand eines fiktiven Beispiels zur Existenzgründung eines kulturellen Veranstaltungszentrums durch zwei Vertragspartner in Hildesheim die wichtigsten Bausteine bei der konzeptuellen Planung und verweist auf die rechtlichen Grundlagen bei dessen Umsetzung. Zunächst werde ich in Kapitel 2 auf die Planungsphase eingehen und mögliche Wege zur Gründung aufzeigen. Ziel soll es sein, im Sinne eines Gründungskonzepts, eine Unternehmensrechtsform zu finden sowie in einem kurzen Überblick Fragen über Standortwahl, Finanzierung und Einstellung von Personal zu klären. 2
Das Folgekapitel bildet mit umfassenden Informationen zu den vornehmlich wichtigsten Verträgen bei der Gründung eines Unternehmens, Gesellschaftsvertrag, Gewerbemietvertrag und Arbeitsvertrag, den rechtlichen Hintergrund. Abschließend wird in Kapitel 4 eine kurze Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse gegeben.
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2. Planungsphase: Vorüberlegungen und Gründungskonzept
2.1 Gründungsidee
Als Existenzgründer haben sich zwei Absolventen des Studiengangs Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis zusammengeschlossen, um in Hildesheim einen Treffpunkt für Künstler, Hildesheimer Kulturrezipienten und Studenten zum gegenseitigen Austausch zu schaffen. Bereits während ihrer Diplomarbeit haben sich die Freunde bundesweit bei diversen Kultureinrichtungen beworben. Auf die Bewerbungen folgten ausnahmslos Absagen. Aus dieser Tatsache heraus verfestigt sich nun nach Aushändigung der Diplomurkunde der Entschluss, eine gemeinsame berufliche Selbständigkeit anzustreben.
Insbesondere legen die Partner großen Wert auf ein hohes Maß an beruflicher Autonomie im Sinne keiner weiteren Beteiligung zusätzlicher Personen an ihrem Vorhaben mit Entscheidungs- und Anordnungskompetenzen. Schon in der Zeit ihres Studiums bemängelten die Partner das kulturelle Leben in Hildesheim. Besonders für die Hildesheimer Bevölkerung außerhalb des Studentenlebens - intern gibt es teilweise Alternativen durch studentische Aktivitäten - bietet die Stadt kaum kulturelle Möglichkeiten. Angesichts des Fehlens eines anspruchsvollen, vielseitigen Veranstaltungszentrums, soll ein Ort des kulturellen Lebens geschaffen werden. Das Angebot von Kleinkunst, Konzerten und Ausstellungen bis hin zum Theater soll umfangreich sein. Neben einem attraktiven Programm bietet ein Café- und Restaurantbetrieb die entsprechende logistische Ergänzung. Dementsprechend wird für das Veranstaltungszentrum ein Ort mit mehreren Räumen unterschiedlicher Größe benötigt. Entgegen anderen Kulturzentren, die nur bei festgelegten Veranstaltungen geöffnet haben, gibt es die Möglichkeit des täglichen Besuchs des Veranstaltungsortes mit Öffnungszeiten Freitags und Samstags von 19:00 bis 4:00 Uhr und Sonntags bis Donnerstags von 19:00 bis 24:00 Uhr. Täglich bietet sich die Möglichkeit, Kunst und Kultur zu genießen, sei es durch ein größeres Konzert am Wochenende oder auch nur durch kleine Wechselausstellungen, z.B. von Hildesheimer Design-Studenten, die sich in den Räumlichkeiten des Cafés befinden werden. Unter diesen Voraussetzungen kann sich ein Stammpublikum aus Kulturinteressierten etablieren.
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2.2 Unternehmensrechtsform
Zur Gründung eines Veranstaltungszentrums in Hildesheim bedarf es einer Rechtsform. Diese kann unterschiedlich ausfallen. Die Wahl der geeigneten Rechtsform hat persönliche, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Folgen. Dementsprechend ist ein Unternehmenskonzept zu formulieren, das Auswahlkriterien zum Finden der passenden Rechtsform liefert. Einer Entscheidung hilfreich ist eine Trennung der einzelnen Rechtsformen nach üblichen Rechtsformen im kulturellen Sektor und jenen, die generell auszuschließen sind, weil sie spezifisch für ein anderes Gewerbe sind oder für die Anzahl der zwei Gründungspersonen nicht in Frage kommen. Folglich sind Kapital- und Handelsgesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG) unerheblich, da diese zum Zweck eines Handelgeschäftes geschlossen werden oder Kapital bzw. dessen Einsatz in Aktien im Vordergrund steht. 3 Da in dem von mir benannten Beispiel die Unternehmensgründung des kulturellen Veranstaltungszentrums in Hildesheim durch zwei Partner vollzogen wird, fällt als Form auch das Einzelunternehmen und die Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung weg.
Klassisch für den Kulturbereich sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr) oder der (eingetragene) Verein. Eine Alternative stellt mittlerweile auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar. Da nach just abgeschlossenem Hochschulstudium beide Vertragspartner einen hohen finanziellen Aufwand nicht leisten können und somit auf ein Darlehen angewiesen sind, bietet sich die GmbH in diesem Beispiel als Rechtsform jedoch nicht an. Bei einer Beschränkung der Haftung wird ein Darlehen von einem Kreditinstitut eher selten gewährt, da die entsprechende Sicherheit nicht vorhanden ist. 4
Von der Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist in dem Beispiel der vorliegenden Arbeit abzusehen, da dieser ausschließlich gemeinnütziger und somit in erster Linie ideeler Zwecke dient. Wirtschaftliche Interessen können nicht verfolgt werden, d.h. Gewinne sind nicht möglich. Dies spricht gegen das hier benannte Ziel in die Selbständigkeit, nämlich Existenzsicherung. Der Weg aus der Arbeitslosigkeit setzt vornehmlich die Priorität einer existenziellen
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Absicherung. Ein weiteres Argument gegen einen e.V. ist personeller Natur. Zur Gründung eines eingetragenen Vereins sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich, von denen fünf also noch gefunden werden müssten und durch die die persönliche Unabhängigkeit der beiden Partner nicht mehr geleistet ist. Umgehen ließe sich dies durch die Nichteintragung des Vereins. Allerdings besteht hier das Risiko, rechtlich nicht abgesichert zu sein. 5 Nach dem Ausschlussverfahren bleibt schließlich als Unternehmensrechtsform für das kulturelle Veranstaltungszentrum die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gbr). Solange nicht gesetzeswidrig, kann eine Gbr zu jedem beliebigen Zweck von mindestens zwei Personen gegründet werden. Da die Teilhaber neben dem Gesellschaftsvermögen gegenüber Dritten zusätzlich mit dem Privatvermögen haften, ist kein Mindestkapital erforderlich. In der Anfangsphase ist dies äußerst positiv, da bei der Existenzgründung noch kein Eigenkapital der Partner vorhanden ist.
Bei der Gbr handelt es sich um einen einfachen Zusammenschluss von Partnern, bei dem eine mündliche Vereinbarung ausreicht. Ein schriftlicher Vertrag ist zur Absicherung des Einzelnen sinnvoll, zudem können allgemeingültige Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die Grundlagen jeden Vertrags bilden, schriftlich abgeändert werden. 6
Der Gesellschaftsvertrag einer Gbr wird in Kapitel 3.1 vertieft. Zunächst wird auf die Standortwahl für das Veranstaltungszentrum eingegangen.
2.3 Standort
Auf der Suche nach dem „idealen“ Standort für das Veranstaltungszentrum ist es zunächst wichtig, mit Hilfe einer Marktanalyse zu klären, welche Räumlichkeiten in Hildesheim, samt der für das Unternehmen nötigen Infrastruktur und Raumausstattung, derzeit zur Nutzung frei stehen. Gemäß Konzept und Zielsetzung des Veranstaltungszentrums erfolgt daraufhin die Auswahl des Standorts. Hilfreich für eine optimale Entscheidung können hier sogenannte Checklisten zur Standortwahl sein. Diese werden für jeden Standort ausgefüllt, so dass alle Orte nach objektiven Kriterien miteinander verglichen werden können.
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Zusätzlich werden anhand von sogenannten
harten
und
weichen Standort-faktoren
des Umfelds Entscheidung für oder gegen einen Standort getroffen. Ein wichtiges Kriterium eines harten Standortfaktors für das Veranstaltungszentrum ist z.B. die Lage, d.h. die Erreichbarkeit der Örtlichkeit. Das folgende Schaubild zeigt das
Einzugsgebiet
des
Standorts bzw. die Entfernung, die Kunden für einen Besuch in Kauf nehmen. In Hildesheim ist es also sinnvoll, einen Ort direkt im Zentrum zu finden, der optimal von annähernd allen Wohngebieten erreichbar ist. 7
Als ein Beispiel für einen weichen Standortfaktor ist das Image des Standorts zu betrachten. In Hildesheim nicht zu empfehlen ist demnach die Nordstadt oder das Fahrenheitviertel für die Standortwahl, da diese eher zu den benachteiligten Stadtteilen gehören. Hinzu kommt hier der harte Standortfaktor der schlechten Erreichbarkeit. 8
Im fiktiven Beispiel der vorliegenden Arbeit entscheiden sich die Existenzgründer bei der Standortwahl für die Anmietung des ehemaligen Haus der Jugend in der Hildesheimer Oststadt. Hier stehen mehrere, für unterschiedliche Zwecke nutzbaren und ausgestatteten Räume zur Verfügung. Das Haus befindet sich relativ zentral im Kern Hildesheims in einem „bevorzugten“ Stadtteil. Das Veranstaltungszentrum arrangiert sich im Gebäude mit der Volkshochschule, die einige Räume nutzt.
2.4 Finanzierung
Als noch nicht berufstätige Hochschulabsolventen haben die Gründungspartner kein Vermögen ansparen können. Daher steht zur Gründungsfinanzierung des Veranstaltungszentrums kaum Eigenkapital als Grundlage zur Verfügung. Eigenkapital-Quellen wie Bareinlagen (Ersparnisse, Aktien, Lebensversicherungen u.ä.) oder Sacheinlagen (Büromöbel, Computer u.a.) decken allenfalls den minimalen Primärbedarf. Da beide Parteien anderen Personen kein Mit-
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spracherecht einräumen (s. S. 4), besteht auch nicht die Möglichkeit, Mittel von Teilhabern zu beziehen. 9 Das heißt, die Finanzierung muss hauptsächlich durch Fremdkapital getragen werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Fremdkapitalbeschaffung.
Da sich die Partner aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, liegt es zuerst nahe, beim Arbeitsamt Überbrückungsgeld oder einen Existenzgründungszuschuss zu beantragen. Bei Überprüfung der Sachlage muss allerdings festgestellt werden, dass diese Finanzierungsbeihilfen nur gewährt werden, sofern Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe besteht bzw. zuvor entsprechende Entgeldersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld bezogen wurden. Als Hochschulabsolventen ohne vorherige Festanstellung sind beide Partner somit nicht bezugsberechtigt. 10 Bleiben als Möglichkeit der Finanzierung mittel- oder langfristige Kredite. Eine Alternative zu Bankkrediten bieten Darlehen von Bund und Ländern, die günstiger konditioniert sind: Zinsen sind hier niedriger und es werden teilweise nur geringe oder auch keine Sicherheiten verlangt. Bund und Länder fördern zudem kleine und mittlere Unternehmen, wie das Veranstaltungszentrum im Beispiel, mit unterschiedlichen Förderprogrammen. 11 Um überprüfen zu können, welches Förderprogramm für das Unternehmen geeignet ist, müssen vorerst alle mit der Existenzgründung verbundenen Kosten kalkuliert werden. Dazu empfiehlt es sich, eine Übersicht über die Aufwands-und Ausgabenplanung zu erstellen.
Die wichtigsten öffentlichen Förderhilfen sind das ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm, ERP-Existenzgründungsprogramm, DtA-Existenzgründungsprogramm, Eigenkapitalergänzungsprogramm und KfW-Mittelstandsprogramm. 12 Alle Finanzierungsmöglichkeiten - Eigenkapital, Kredite, Darlehen und die unterschiedlichen Förderprogramme untereinander - können auch miteinander kombiniert werden, so dass eine Art „Finanzierungsmix“ entsteht. 13
Arbeit zitieren:
Yvonne Dannull, 2004, Vertragsrechtliche Grundlagen bei der Existenzgründung am Beispiel eines kulturellen Veranstaltungszentrums, München, GRIN Verlag GmbH
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