Inhaltsverzeichnis
I.
0. Einleitung 1
II.
1. Darstellung der zugrundeliegenden Theorien 2
1.1.1 Die Soziologie des politischen Skandals nach Sighard Neckel 2
1.2 Alternative Erklärungsansätze 5
1.2.1 „Labeling-Ansatz“ nach Manfred Schmitz 5
1.2.2 „Schöpferisches Ressentiment“ nach Friedrich Nietzsche 6
2. Darstellung des „Spenden-Skandals“ der CDU von 1999 7
3. Kritische Überprüfung der Erklärungsansätze für den politischen
Skandal anhand der CDU-Spendenaffäre 9
III. 4. 4.
Fazit 15
Literaturverzeichnis 17
1
Einleitung
Skandale scheinen untrennbar mit dem politischen „Geschäft“ verbunden zu sein. So vergeht kaum ein Monat, ohne dass die Medien neue Meldungen über kleinere oder größere moralische Verfehlungen aus dem Bereich der politischen Administrative an das Tageslicht bringen. Von Zeit zu Zeit, so scheint es, haben Skandale sogar eine richtige Hochkonjunktur. Freilich entwickeln sie sich nicht immer zu großen Ereignissen, wie wir sie von der „Spiegel-Affäre“ oder dem „BSE-Skandal“ 1 her kennen. Und doch scheinen sie denen recht zu geben, die sowieso schon immer meinten zu wissen, dass die Politik eine schmutzige Angelegenheit sei.
Dabei kann der politische Skandal, weitet er sich aus, große Wirkung auf die politische Sphäre haben. Daher sollte eine genauere Untersuchung der Bedingungen und Ursachen von politischen Skandalen nicht als unwichtig und wissenschaftlich uninteressant abgetan werden. In dieser Arbeit geht es um die Untersuchung der von Sighard Neckel vorgestellten Theorie am Beispiel der „CDU-Spendenaffäre“ um Helmut Kohl, welche sicherlich eine der tiefgreifendsten Affären innerhalb der letzten Jahrzehnte darstellt. Neckel sieht den Skandal in Demokratien als eine Institution zur Begrenzung politisch illegitimer Vorteilsnahme. Der Autor verweist in seiner Abhandlung „Das Stellhölzchen der Macht. Zur Soziologie des politischen Skandals“ von 1986 auf zwei Gegentheorien, die ich ebenfalls vergleichend an der Wirklichkeit prüfen möchte. Zum einen bezieht er sich auf den „Labeling-Ansatz“ nach Manfred Schmitz, der Skandale mit Definitionsprozessen zu erklären versucht. Zum anderen kritisiert er eine durch Friedrich Nietzsche vertretene Theorie, die den politischen Skandal als diffuse Spannungsentladung der Bürger darstellt. Es ist also zu prüfen, welche Theorie in welcher Weise für eine „Skandalogie“ von Nutzen sein kann. Dabei sollen Ursachen und Wirkungen solcher intermittierender Legitimationsbestreitungen gleichermaßen im Mittelpunkt stehen.
Im ersten Kapitel werde ich zunächst die These Neckels vorstellen, die hier im Mittelpunkt der Analyse stehen soll. Daraufhin werde ich auf die beiden Gegentheorien eingehen. Anschließend möchte ich im zweiten Kapitel den „Spenden-Skandal“ der CDU darstellen. Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern versuche, die mir im Rahmen dieser Arbeit als relevant erscheinenden Merkmale herauszuarbeiten. In einem dritten
1 Im Folgenden soll kein Unterschied zwischen den beiden Begriffen „Skandal“ und „Affäre“ bestehen. So
attestiert Manfred Schmitz: „Das Ergebnis nach Durchsicht der Nachschlagewerke ist ähnlich wie beim
‚Skandal’: ‚Affäre’ wird fast überall gleichlautend mit ‚(unangenehmer) Vorfall, Angelegenheit, Streitsache
beschrieben’.“ (Schmitz 1981, S. 19)
1
Abschnitt werde ich den Skandal anhand der zuvor dargestellten Theorien überprüfen und daraus im vierten und letzten Kapitel mein Ergebnis der Betrachtung formulieren. Unter dem Skandal als zentralen Begriff, der in dieser Arbeit Verwendung finden wird, ist eine moralische Verfehlung zu verstehen, die durch ihre Aufdeckung den Unmut der anteilnehmenden Öffentlichkeit auslöst. Hier soll es sich jedoch ausschließlich um den politischen Skandal handeln. Diesen definiert Sighard Neckel als den Skandal, in dem „die Akteure des politischen-administrativen Systems unmittelbar und auslösend in ihn verwickelt sind, wenn das normative Inventar der Politik durch ihn berührt wird und der Skandal jene Handlungsfiguration annimmt, die in der Politischen Soziologie als Konflikt bezeichnet wird“ (Neckel 1986, S. 582).
Bei der Untersuchung der Fragestellung stütze ich mich zunächst auf die Literatur von Neckel und auf die Ausführungen von Schmitz und Nietzsche, sowie auf unterschiedliche Sach- und Sekundärliteratur, die in Verbindung mit der „Spendenaffäre“ stehen.
1. Darstellung der zugrundeliegenden Theorien
In diesem Kapitel sollen die drei Thesen nacheinander in ihren wichtigsten Aussagen vorgestellt werden. Es sollen also die Grundlagen für die spätere Überprüfung an dem Untersuchungsobjekt „Spendenaffäre“ gelegt werden.
Ich beginne mit der Theorie Neckels, die ich als Ausgangspunkt meiner späteren Überprüfung nehme.
1.1 Die Soziologie des politischen Skandals nach Sighard Neckel
Neckel sieht die „Genese, Bedeutung und Funktion“ politischer Skandale als eine „durchaus ‚unbeabsichtigte Nebenfolge’ sozialen Handelns und seiner Struktur nach eine soziale Institution, deren Anatomie wie die jeder anderen etablierten Einrichtung des gesellschaftlichen Lebens aus Normen und Regeln, Mythen und Ritualen, aus Erwartungen und Sinn, Macht und Konflikt zusammengesetzt ist“ (Neckel 1986, S. 584).
Den Auslöser für den politischen Skandal macht er in enttäuschten Werteerwartungen seitens der Öffentlichkeit in bezug auf Vertreter der politischen Administration aus. Hierbei ist also „die Bindung staatlichen Handelns an allgemeine Normen, gegen die ein konkretes Verhalten dann skandalös abfallen kann“ (Neckel 1990, S. 4) eine von drei notwendigen Bedingungen dar, die für einen Skandal gegeben sein müssen. Als zweite Voraussetzung sei das Vorhandensein von Machtkonkurrenz zu nennen. Hierzu bedürfe es „konkurrierender politischer Gruppen, [die] in einer Gesellschaft über genügend Machtchancen verfügen, [um] aufgrund von Normenverletzungen
2
den Fortbestand einer legitimen Herrschaft erfolgreich bestreiten zu können“ (Neckel 1990, S. 4). 2 Dieses leitet direkt in eine dritte Bedingung über, die in der Möglichkeit besteht, dass Verfehlungen der Öffentlichkeit frei zugetragen werden können (z.B. über die Medien), damit diese über einen Fortbestand der demokratischen Legitimation urteilen könne. Doch wie sieht ein solches skandalöses Verhalten, eine solche Verfehlung aus, die einen Skandal auslösen kann 3 ? Hierbei seien die beiden grundlegenden Sphären Öffentlich und Privat zu unterscheiden 4 . Denn im „politischen Raum liegt den normativen Selbstbindungen die allgemeine Verpflichtung des politischen Personals auf demokratische Verfahrensnormen zugrunde. Dies betrifft im Kern die Trennung von privater und öffentlicher Sphäre“ (Neckel 1990, S. 5). So haben in Demokratien die im politische System agierenden Akteure den Auftrag und die Pflicht, in ihrem Amt selbstlos dem Gemeinwohl zu dienen und ihr Handeln der kritisch kontrollierenden Öffentlichkeit darzulegen. Jedes Geheimnis habe hier die Vermutung der illegitimen Vorteilsnahme und der Verschleierung von moralischen Verfehlungen, im Sinne des Verfolgens privater Interessen, für sich. „Denn wie das moderne Privatleben auf den Normen des Taktes und der Diskretion basiert und der Schutz des Intimen geradezu sein Kredo ist, so zeichnen sich die öffentlichen Angelegenheiten in der modernen Gesellschaft nun gerade dadurch aus, daß in ihnen dem Anspruch nach Publizität und Wahrhaftigkeit gelten sollen, daß neben der ‚offenbaren Welt’ eben keine zweite, verborgene bestehen soll.“ (Neckel 1986, S. 586) Festzuhalten ist, dass es bei skandalösen Verfehlungen im Kern um moralische Zuwiderhandlungen gegen normative Richtlinien durch politische Akteure gehe. Das Verhältnis der politischen Repräsentanten einerseits und der Bürger andererseits zu diesen normativen Richtlinien sei jedoch grundlegend verschieden. So werden für jedermann verbindliche Normen von der politischen Administration geschaffen, weil die Empirie die Verletzung allgemein anerkannter Verhaltensregeln lehrt. Die politischen Repräsentanten haben darüber hinaus jedoch noch den Status, die moralischen Vertreter dieser Obligationen zu sein - sie monopolisieren die kollektive Moral. Nicht zuletzt daraus beziehen sie als Delegierte des Volkes die Legitimität ihres Handelns und müssen sich dementsprechend an
2 In diesem Punkt nähert sich die Theorie dem „Labeling-Ansatz“ an. So sieht auch Neckel Definitionsprozesse
als Voraussetzung für eine erfolgreiche Skandalierung an bzw. ob ein Skandal überhaupt besteht oder nicht.
„Skandalös sind ja bestimmte Vorgänge nicht schon aus sich selbst heraus. Sie müssen als solche erst typisiert
werden.“ (Neckel 1990, S. 6)
3 Es ist zu betonen, dass es sich hierbei nur um eine notwendige Bedingung handelt. Die Entscheidung, ob dieser
Komplex auch hinreichend für den Skandal ist, entscheidet das Publikum/die daran teilhabenden Dritten.
4 Die Trennung der beiden Sphären stellt gleichzeitig eine Art Rahmenbedingung des Skandals dar: „Trennung
von öffentlichen und privaten Angelegenheiten sowie, in Zusammenhang damit, eine wie auch immer begrenzte
Sphäre von Öffentlichkeit, in der Normenbrüche und Verfehlungen der politisch Verantwortlichen eben vor
einem Publikum offen skandalierbar und die verletzten Normen und Legitimationskriterien politischen Handelns
demonstrativ einklagbar werden.“ (Ebbighausen 1993, S. 130)
3
diesem hohen Standard messen lassen. Bei einem Skandal komme es nun zu einer Entschleierung des Bildes vom selbstlosen und stets anständigen Gemeinwohldiener, der an seinen selbst aufgestellten oder zumindest durch ihn repräsentierten Werten scheitere und danach verurteilt werde (vgl. Neckel 1986, S. 588 ff.).
In der Realität finde sich ein ständiges Austesten des Gesellschaftsvertrages von Seiten der Herrscher und der Bürger. Die konkreten Grenzen von Herrschaft und Gehorsam zeigen sich hier erst durch die Reaktionen der Gegenseite. Der politische Skandal stelle ein solches Machtmittel dar, um die Grenze zum Nicht-Mehr-Legitimen aufzuzeigen und Sanktionen zu verhängen. Er bricht dann aus, wenn die Machthaber der Verpflichtung nicht mehr nachkommen, „die innere Ordnung auf eine Art und Weise zu gestalten, die alle [Macht-]Parteien als im Grunde gerecht ansehen können“ (nach Neckel 1986, S. 600). Er stelle somit eine „intermittierende Legitimitätsbestreitung politischer Autoritätspersonen“ (Neckel 1986, S. 601) und somit eine Institution in demokratischen Gesellschaften mit asymmetrischer Machtverteilung dar. „Somit gibt es Skandale als Korrektiv nur in der Demokratie, weil nur bei ... ungehinderter Meinungsäußerung die Verfehlungen der Obrigen ans Licht der Öffentlichkeit treten (dürfen)“ (Papcke 1994, S. 49).
Hieran anschließend noch eine Bemerkung zu den „anatomischen Eigenheiten“ politischer Skandale, die für die spätere Untersuchung von Interesse sein wird. Der Skandal zeigt eine immer wiederkehrende Form: Die Skandal-Triade. Diese besteht aus Skandalierten, Skandalierern und Dritten 5 .
In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auf die oft als vierte Kontrollinstanz in der Gewaltenteilung (neben Legislative, Exekutive und Judikative) bezeichneten Medien einzugehen. Neckel sieht diese Zuordnung als weitaus übertrieben und unpassend an. So bezieht er sich auf eine Untersuchung von Christian Schütze aus dem Jahre 1985. Dieser habe aus etlichen empirischen Untersuchungen geschlossen, dass sich die Medien immer auf gleichgerichtete Empfindungen 6 im Publikum stützen müssen, um erfolgreich zu skandalieren. Ihnen komme demnach allenfalls eine Verstärkerfunktion zu (vgl. Neckel 1986, S. 594 ff.).
5 Dritte sind zunächst keine aktiven Zuschauer. Ihre Aufmerksamkeit muss erst gewonnen werden, damit sie an
dem Skandalgeschehen teilhaben, miturteilen, mitverurteilen und mithandeln. Sie schaffen somit die öffentliche
Reaktion erst.
6 So könne sich im Laufe der Zeit und ganz besonders in sozialen „Umbruchphasen“, wie in den siebziger und
achtziger Jahren, das Wertebewusstsein in der Gesellschaft verändern. Es seien so plötzlich Handlungen oder
Unterlassungen skandalierbar, die es zuvor nicht waren, weil man sie nicht als skandalös empfand. Werden die
„internen Maßstäbe in den politischen Institutionen“ (Neckel 1990, S. 8) dem nicht angepasst, so komme es zu
einer Lücke zwischen beiden, die durch Skandale sichtbar werde.
4
Arbeit zitieren:
Dipl. Pol. Andreas Grimmel, 2003, Der politische Skandal als intermittierende Legitimationsbestreitung in der „Spendenaffäre“ der CDU, München, GRIN Verlag GmbH
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