Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
- I - 1. Probleme der Öffentlichkeitsbildung in der EU 3
2. Der politische Skandal als
intermittierende Legitimationsbestreitung 6
- II -
3. Der Skandal um die Kommission unter Präsident Santer
im Jahre 1999 8
3.1 Das Skandalgeschehen 8
3.2 Die öffentlich-mediale Resonanz auf den Skandal 10
- III -
4. Der Skandal der „Santer-Kommission“ als paradigmatischer Fall
europ äischer Öffentlichkeitsbildung 11
5. Fazit 17
Literaturverzeichnis 19
Einleitung
Selten hatte die Europäische Union eine so große und langanhaltende Medienpräsenz erfahren wie im Frühjahr 1999 als sich Verfehlungen der Kommission um Jacques Santer offenbarten. Wochenlang beschäftigten sich die Zeitungen mit dem Skandal um Korruption und Misswirtschaft der Kommissare. Durch dieses Ereignis zeigte sich, dass EU-Politik durchaus öffentlichkeitswirksam werden kann und nicht nur durch das Desinteresse der Europäer an der Brüsseler Politik gestraft sein muss. So wird oft das mangelnde öffentliche Interesse an der EU beklagt, das im Gegensatz zu der realen Tragweite Brüsseler Entscheidungen steht und langfristig den Integrationsprozess mangels gemeinsamer Anteilnahme gefährden könnte. Doch welches sind die zentralen Probleme, die sich bei der Bildung einer europäischen Öffentlichkeit stellen und die somit einer Demokratisierung im Sinne einer umfassenden Partizipation der Bürger Europas im Wege stehen?
In dieser Arbeit geht es um die Betrachtung des politischen Skandals als paradigmatischen Sonderfall der Bündelung öffentlichen Interesses. Anhand der Darstellung des Skandalgeschehens in Bezug auf den Rücktritt der Santer-Kommission im Jahr 1999 sollen hier die Haupt-Defizite dargestellt werden, welche der weitgehenden Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit bzw. europäischer Öffentlichkeiten entgegenstehen. Die Betrachtung eines Skandals, wie der um die Santer-Kommission, als Ausgangspunkt erscheint dabei besonders interessant für eine Untersuchung, da dieser die Blockaden der Öffentlichkeitsbildung in der EU offenbar außer Kraft gesetzt und, in Bezug auf die Europaberichterstattung, sonst kaum vorfindbare massenmediale Beachtung hervorgerufen hat. Es müssten sich also Schlüsse aus der Anatomie politischer Skandale in Hinsicht auf die Öffentlichkeitswirksamkeit „alltäglicher“ europäischer Politik ziehen lassen. Welche Faktoren sind bei dem Ausnahmefall „Skandal“ gegeben, die zur Zeit auf der Ebene der EU-Politik fehlen bzw. an denen es mangelt? Welche Schlüsse lassen sich daraus für Neugestaltungen und Verbesserungen z.B. im Bereich der Institutionen der Union ziehen, um diese auch langfristig zu einem Erfolg werden und nicht an dem fehlenden Interesse der Bürger scheitern zu lassen? Ich gehe davon aus, dass der politische Skandal seine Öffentlichkeitswirkung nicht alleine aus den als Verfehlungen empfundenen Handlungen politischer Akteure bezieht, sondern auch durch strukturelle Gegebenheiten des Skandalgeschehens erst ermöglicht wird und so aufschlussreich für die Problemanalyse des europäischen Öffentlichkeitsdefizits ist. Meine These lautet, dass sich zentrale Problembereiche während des Skandals um die Santer-Kommission zeitweilig aufgelöst haben. Zu erklären ist dies durch spezifische Eigenheiten des politischen Skandals.
Die Literatur beschäftigt sich umfangreich mit dem zweifelsohne vorhandenen Demokratie- und Öffentlichkeitsdefizit der EU. Oft bleiben diese Untersuchungen jedoch recht theoretisch normativen Öffentlichkeitsmodellen verhaftet. Eine kombinierte empirische Betrachtung von
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Beiträgen zur politischen Öffentlichkeits- und Skandalforschung in Verbindung mit einer empirischen Prüfung sollte daher weitere Erkenntnisse über die Ursachen des Öffentlichkeitsdefizits liefern.
Dazu werde ich mich in einem ersten Abschnitt (I) mit verschiedenen theoretischen Befunden zur Öffentlichkeitsbildung und einem mir lohnenswert erscheinenden Ansatz aus der Skandalogie beschäftigen. Im ersten Kapitel werden die zentralen Problembereiche und EU-typischen Merkmale dargelegt, die das Öffentlichkeitsdefizit bestimmen. Hierbei beziehe ich mich insbesondere auf Erkenntnisse, die Jürgen Gerhards zu diesem Thema gewonnen hat. Eng damit verknüpft ist auch die Frage nach dem Demokratiedefizit europäischer Institutionen. Im zweiten Kapitel diskutiere ich einen Ansatz aus der Skandalforschung von Sieghard Neckel und versuche zentrale Eigenschaften politischer Skandale, die für die weitere Analyse von Bedeutung sind, herauszuarbeiten. Im zweiten Abschnitt (II) der Arbeit geht es um eine knappe Darstellung des Skandalgeschehens in Bezug auf den Rücktritt der Santer-Kommission im Jahr 1999 und eine Darstellung der medialen Resonanz in den Printmedien (Kapitel 3). Diese soll im dritten Abschnitt (III) als Erfahrungsobjekt dienen, in dem es um die kombinierte Untersuchung der zuvor aufgeführten Ansätze geht (Kapitel 4). Anschließend werde ich in Kapitel 5 ein Fazit mit den Erkenntnissen der Untersuchung ziehen. Unter dem zentralen Begriff ÖFFENTLICHKEIT, wird im folgenden der Bereich/Raum der nichtgeheimen, nicht-privaten, allgemein-zugänglichen Kommunikation verstanden. In diesem Bereich kommt es zum Informations- und Meinungsaustausch sowie zur Meinungsbildung. Allerdings wird der Begriff sehr uneinheitlich verwendet, was eine genaue Definition erschwert. Damit verbunden bestünde ein ÖFFENTLICHKEITSDEFIZIT 1 „der EU ..., wenn politische Entscheidungen immer häufiger nicht von den Nationalstaaten, sondern von den Institutionen der EU gefällt würden, die Berichterstattung der Öffentlichkeit aber nationalstaatlich verhaftet bliebe und nur im geringen Maße von den europäischen Entscheidungen und Diskussionen der dortigen Entscheidungsträger berichtete; die Folge wäre, dass die Bürger nicht ausreichend von den Entscheidungen und Diskussionen informiert würden, die sie aber unmittelbar betreffen“ (Gerhards 2002, S. 141). 2 Auf dieses Begriffspaar werde ich in Kapitel 1 näher eingehen. Unter dem „Skandal“ als ein weiterer zentraler Begriff dieser Arbeit ist eine moralische Verfehlung zu verstehen, die durch ihre Aufdeckung den Unmut der anteilnehmenden Öffentlichkeit auslöst. Hier soll es sich ausschließlich um den politischen Skandal handeln. Diesen
1 Die Frage nach der Art der Öffentlichkeit (transnational oder europäisierte Nationalöffentlichkeiten) ist immer noch eine strittige Frage, wobei die „Wahrscheinlichkeit, dass sich eine europäische Öffentlichkeit [im Sinne einer länderübergreifenden, also transnationalen Öffentlichkeit] ... entwickeln wird, ... empirisch relativ gering“ zu werten ist (Gerhards 2002, S. 142). Auch Habermas sieht die Möglichkeit der Öffentlichkeitsbildung in der EU in einem Modell der ineinander diffundierenden Nationalöffentlichkeiten gegeben, welches die Kommunikation über gemeinsame Themen ermöglicht (vgl. Habermas 2001). Die Frage soll im Rahmen dieser Arbeit nicht thematisiert werden, da dieses den Rahmen sprengen würde.
2 Bezugnehmend auf Gerhards, gehe ich davon aus, dass eine solche Diskrepanz zwischen öffentlichem Interesse und realer Tragweite EU-politischer Entscheidungen vorhanden ist. Gerhards bezieht sich auf empirische Untersuchungen, die bis Mitte der 90er Jahre vorgenommen wurden, und kommt zu dem Schluss: „Die Öffentlichkeit hinkt einer Transnationalisierung der Politik hinterher, sie bleibt nationalstaatlich verhaftet, während sich die Politik europäisiert hat“ (Gerhards 2002, S. 145).
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definiert Sighard Neckel als Skandal in dem „die Akteure des politischen-administrativen Systems unmittelbar und auslösend in ihn verwickelt sind, wenn das normative Inventar der Politik durch ihn berührt wird und der Skandal jener Handlungsfiguration annimmt, die in der Politischen Soziologie als Konflikt bezeichnet wird“ (Neckel 1986, S. 582).
Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage verschiedener Primär- und Sekundärliteratur sowie insbesondere in Hinsicht auf Abschnitt 2 auch Medienberichten, die eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Skandalen einnehmen.
- I - 1. Probleme der Öffentlichkeitsbildung in der EU
Das erste Kapitel soll die Grundlage für die weitere Untersuchung bilden. Hier geht es darum, die Hauptkonfliktlinien der europäischen Öffentlichkeitsbildung herauszuarbeiten, die dann später am Erfahrungsobjekt „Santer-Kommission-Skandal“ kritisch geprüft werden sollen. Ich gehe hier vor allem auf die Ausarbeitungen Jürgen Gerhards zu diesem Thema ein, der sich intensiv mit der Debatte um die europäische Öffentlichkeit beschäftigt hat und meiner Ansicht nach die entscheidenden Probleme herausgearbeitet hat.
Der Begriff ÖFFENTLICHKEIT 3 findet, wie eingangs erwähnt, in der Forschung höchst uneinheitlich Verwendung, da sehr unterschiedliche Ansprüche damit verbunden werden 4 . Hier soll es besonders in Anlehnung an Jürgen Habermas’ revidiertes Modell deliberativer Demokratie ausschließlich um einen normativen Öffentlichkeitsbegriff gehen, da der politische Skandal ein Verstoß gegen gesellschaftlich akzeptierte normative Leitsätze darstellt 5 . Die Öffentlichkeit in modernen Gesellschaften erfüllt demnach eine Selbstorganisationsfunktion dieser durch die Bürger, die nicht mehr in „Top-Down-Manier“ durch eine Machtelite regiert werden. Insofern ist der Öffentlichkeitsbegriff untrennbar mit der Frage nach Demokratie und der gesellschaftlichen Legitimation politischer Akteure verbunden. Dabei seien die formalen Bedingungen der gesellschaftlichen Kommunikation entscheidend für die Qualität des öffentlichen Diskurses 6 . Besonders konfliktträchtige Fragen sollen durch die Einrichtung einer öffentlichen
3 Sämtliche Hervorhebungen durch „KAPITÄLCHEN“ in dieser Arbeit erfolgen durch den Autor und dienen der Gliederung des Textes.
4 Es ließe sich zunächst die grobe Einteilung in Theorien mit (insbesondere durch die Auseinandersetzung mit Jürgen Habermas’ Öffentlichkeitsbegriff geprägt) und ohne (besonders durch systemtheoretische, deskriptive Ansätze, wie der von Niklas Luhmann bestimmt) normativen Anspruch voneinander trennen. Hierbei gibt es wiederum verschiedene Abstufungen in Hinsicht auf den Grad der normativen Ansprüche.
5 Insofern ist auch der Begriff „Defizit“ in Bezug auf zuvor zugrundegelegte normative Ansprüche zu verstehen.
6 Habermas sieht das Vorbild in der „idealen Sprechsituation“, in der sich das beste Argument durchsetzt und so Sachfragen rationalisiert und Konsens bildet (vgl. Habermas, S. 364. ff.). Für alle moralischen und rechtlichen Handlungsnormen ergibt sich somit folgende Definition: „Gültig sind genau die Handlungsnormen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen könnten.“ (Habermas 1997, S. 138)
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Argumentationspraxis gelöst werden. Die Zivilgesellschaft programmiert im Idealfall das politische System durch das öffentliche Austragen von argumentativen Debatten und Konsensfindung und regiert sich so im Idealfall selbst (vgl. Habermas 1997, S. 349 ff.). „Die Öffentlichkeit läßt sich als ein Netzwerk für die Kommunikation von Inhalten und Stellungnahmen, also Meinungen, beschreiben; ... “ (Habermas 1997, S. 436).
Gerhards fügt hinzu, dass die politische Öffentlichkeit „zwischen den Interessen und Wünschen der Bürger und den Interessengruppen auf der einen Seite und den politischen Entscheidungsträgern auf der anderen Seite [vermittelt]. Insofern ist es sinnvoll, nicht von der Öffentlichkeit, sondern von Öffentlichkeiten zu sprechen“ (nach Gerhards 2002, S. 98). Insofern hat die Öffentlichkeit bzw. haben TEILÖFFENTLICHKEITEN eine Art Schnittstellenfunktion zur politischen Arena. Zusätzlich und auf Europa bezugnehmend spricht Hans-Jörg Trenz den Teilöffentlichkeiten eine Katalysatorrolle im europäischen Mehrebenensystem zu: „Das Publikum [hier: Rezipient politischer Abläufe] ist ... auch nicht mit der Gesamtheit der Bürger identisch, sondern zerfällt in viele kleine Einheiten, die verschiedenen Themen unterschiedliche Grade von Aufmerksamkeit zuwenden. [...] Als Ergebnis europäischer Entscheidungspolitik konstituieren sich jeweils spezifische Publika einer unbestimmten Zahl von Personen, die sich in irgendeiner Form von den zur Entscheidung stehenden Maßnahmen angesprochen fühlen“ (Trenz 2000, S. 333 f.). So können Themen nach ihrer Wichtigkeit durch themenspezialisierte Öffentlichkeiten vorgefiltert und weiteren Diskursen unter hoher gesellschaftlicher Beteiligung zugeführt werden 7 (vgl. Trenz 2000, S. 335 ff.).
Die Möglichkeit dem Publikum Informationen und Meinungen zuzutragen und einen weiträumigen Austausch dieser und dadurch breite öffentliche Diskurse auszulösen ist heute durch die modernen MASSENMEDIEN gegeben. Das Publikum hat die Möglichkeit öffentliche Prozesse zu beobachten und daran ihr Handeln zu orientieren (z.B. bei der nächsten Wahl). „Die Massenmedien bilden insofern die wichtigsten Informationsquellen der Bürger über Politik“ (Gerhards 2002, S. 140). Die hohe Wichtigkeit medialer Vermittlung für das Publikum bedeutet für die politischen Akteure, dass sie, um medienwirksam zu sein, zunehmend durch symbolische Politik kommunizieren müssen, wollen sie das Selektionsraster durchlaufen und Zustimmung für ihr Handeln erzeugen (vgl. Gerhards 1994, S. 102). Die Bestrebung öffentliche Resonanz zu finden ist also eine Notwendigkeit für politische Akteure, die ein Wiederwahlinteresse haben und sich direkt vor dem Wahlvolk verantworten müssen.
An diesem Punkt setzt Jürgen Gerhards’ Kritik an der Organisation der EU-Institutionen an: In der EU ist trotz Reformen ein DEMOKRATIEDEFIZIT vorhanden 8 , das sich vor allem in der Form der
7 Hierdurch ließen sich auch transnationale Resonanzstrukturen herausbilden.
8 Auch diese Feststellung wird teilweise kontrovers diskutiert. So ist beispielsweise der Europarechtler Klaus Otto Nass der Meinung, dass der Begriff „Demokratiedefizit“ in Bezug auf die EU-Organe „längst haltlos geworden“ ist und nur „ein beliebtes Phantom“ (Nass 1999, S. 15) darstellt. Er sieht bei den Entscheidungsprozessen der EG/EU im Vergleich mit denen des deutschen Föderalismus ähnlich hohe Standards in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie verwirklicht (vgl. Nass 1999, S. 15).
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Dipl. Pol. Andreas Grimmel, 2003, Der politische Skandal und die Entstehung Europäischer Öffentlichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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