Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
2. ALLGEMEINE GRUNDZÜGE DER THEORIE. 3
2.1 Der geschichtliche Hintergrund 3
2.2 Die Konflikttheorie 3
2.3 Die Legitimation politischer Ordnungsbildung 5
3. BEDEUTUNG UND KRITIK DER THEORIE 6
3.1 Die Bedeutung der Theorie. 6
3.2 Die Hauptpunkte der Kritik 7
8. LITERATURVERZEICHNIS 8
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1. Einleitung
Ich beschäftige mich im Folgenden mit der Konflikttheorie von Thomas Hobbes, wobei ich besonders anhand der Darlegungen von Thomas Noetzel vorgehen werde.
2. Allgemeine Grundzüge der Theorie
2.1 Der geschichtliche Hintergrund
Thomas Hobbes (1588-1679) lebte im 17. Jahrhundert, einer Zeit, die durch den Zustand struktureller Friedlosigkeit in Europa und vor allem in England gekennzeichnet ist. Der Absolutismus stößt in dieser Zeit an seine Grenzen - die Folge sind zahlreiche, sich bis zur militärischen Auseinandersetzung zuspitzende Konflikte.
Hobbes erkennt die nachlassende Bindungskraft theologischer Ordnungsstiftung als Grund für das auftretende Problem sozialer Handlungskoordinierung. Dies beschreibt er in seiner politischen Philosophie - die uns die historische Einbettung noch einmal verdeutlicht.
2.2 Die Konflikttheorie
Hobbes lässt in seiner Konflikttheorie die Grundannahme mit einfließen, dass der Mensch Teil einer allumfassenden Ursachen-Wirkungskette ist. Das bedeutet, dass bestimmte Einflüsse und Ereignisse gewisse Reaktionen des Individuums hervorrufen, wie beispielsweise die, in der menschlichen Natur liegenenden Hauptursachen von Konflikten: „Konkurrenz, Mißtrauen [sic] und Ruhmsucht“ (vgl. Hobbes nach Noetzel in Bonacker 2002: S.35). Denn sie stellen keine Wesenseigenschaften des Menschen dar, sondern sind nur eine soziale Figurationen. Im Bezug auf Konflikte bedeutet dies, dass „alle Individuen bei mangelnder staatlicher Regulierung davon ausgehen müssen, dass sie auf sich alleine gestellt sind und sich, um sich selbst zu schützen auf niemanden verlassen können. Dieses, durch den Selbsterhaltungstrieb, erweckte, gegenseitige Misstrauen führt dazu, dass versucht wird, sich selbst durch Gewalt, List und Unterdrückung des Gegners zu schützen - und zwar so lange, bis keine annähernd große Macht, also Bedrohung vorhanden ist. Diese Art der Selbstverteidigung birgt also eine grundsätzliche Gewaltorientierung. Doch es ist festzuhalten, dass die Ursache des Konflikts nicht aus der Natur des Menschen entspringt - der durch die in der Natur erhaltene Vernunft immer zur friedlichen Konfliktbeilegung tendiert, sondern aus dem Zustand der Soziabilität (d.h. in diesem Beispiel, aus dem Zustand der mangelnden staatlichen Regulierung).
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Für Hobbes ist also das Verlangen nach Gütern und Sicherheit an sich nicht negativ besetzt und in jeder Situation erkennbar, da es natürlich ist. Ganz im Gegensatz zu den Eigenschaften Neid, Rachsucht, Ehrsucht usw., die seiner Meinung nach nur zum Vorschein kommen können, wenn ein „Zustand ungenügender Gesellschafts-/Staatsbildung“ (vgl. Noetzel in Bonacker 2002: S.35) beobachtet wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bedeutung von Sanktionen durch die politische Zentralmacht hingewiesen, die ganz entscheidend zur Friedenswahrung beitragen können.
Es ist nun wichtig, den Naturzustand genauer zu betrachten, da er für Hobbes den eigentlichen Konfliktzustand darstellt: im vorgesellschaftlichen Zustand müssen sich die Individuen gegenseitig als Bedrohung wahrnehmen denn ohne diese Abwehrhaltung sind sie verloren. Man könnte also den Trieb der Existenzsicherung als Ursache für den allgemeinen Kriegszustand benennen. „Daraus ergibt sich, daß [sic] die Menschen während der Zeit, in der sie ohne allgemeine, sie alle im Zaum haltende Macht leben, sich in einem Zustand befinden, der Krieg genannt wird, und zwar in einem Krieg eines jeden gegen jeden. Denn der Krieg steht nicht nur in Schlachten oder Kampfhandlungen, sondern in einem Zeitraum, in dem der Wille zum Kampf genügend bekannt ist“ (vgl. Hobbes nach Noetzel in Bonacker 2002: S.36). Die ständige im Naturzustand notwendig vorhandene Furcht führt sogar dazu, dass menschenwürdiges Leben nicht stattfinden kann, da alle psychischen und physischen Ressourcen verbraucht sind - es gibt in diesem Zustand also auch keinen Raum und keine Zeit für Berufe, Kunst, Wissenschaft und erst recht nicht für gesellschaftliche Beziehungen.
Dieser strukturelle Konflikt begründet laut Hobbes den modernen Staat. Entstehen kann dieser, da die Selbstbehauptungskompetenz des Menschen so groß ist, dass eine Macht konstruiert werden kann, die in der Lage ist, Sicherheit und Frieden herzustellen und somit den Menschen von seiner Angst befreit. „Der Naturzustand war für Hobbes ein Zustand der logisch der Errichtung einer perfekten (d.h. vollständig souverän reagierten) bürgerlichen Gesellschaft vorausgeht; was er aus dem Naturzustand deduzierte, war der Drang des Menschen nach Anerkennung eines vollkommen souverän regierten Staates anstelle des mangelhaften souverän regierten Staates, in dem sie jetzt lebten.“ (vgl. Macpherson in Kersting 1996: S.131) In diesem Zusammenhang spricht Hobbes von der Schaffung des „Leviathan“, „genannt Gemeinwesen oder Staat […] der nichts anderes ist als ein künstlicher Mensch, wenn auch von größerer Gestalt und Stärke als der natürliche, zu dessen Schutz und Verteidigung er ersonnen wurde“ (vgl. Hobbes nach Noetzel in Bonacker 2002: S.37). Entscheidend ist hierbei, dass der Bau dieses „künstlichen Körpers“ das Resultat von
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Arbeit zitieren:
Maren Hampel, 2007, Die Konflikttheorie von Thomas Hobbes, München, GRIN Verlag GmbH
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