Jean-Jacques Rousseau - liberaler Theoretiker oder Vordenker des Totalitarismus? Seite 1
0 Einleitung
In einem Brief vom 26. Juli 1767 schreibt Jean-Jacques Rousseau an den Grafen Mirabeau, es bestehe in Wirklichkeit nur die Alternative zwischen einem autokratischen Willkürregime und einer terroristischen Massenherrschaft. Seine eigenen Theorien seien utopisch. Hiermit spricht Rousseau in etwa aus, was der britische Philosoph Bertrand Russell 200 Jahre später über seine Theorie sagte: Hitler war eine Folgeerscheinung Rousseaus (1950, S. 567).
Iring Fetscher hält dem entgegen, Rousseau sei im Grunde ein Vor- denker des Liberalen. Seine Theorien sind in einer Zeit entstanden, in der der liberale Gedanke entstanden ist und starken Zuspruch fand. Fetscher macht deutlich: „Im übrigen ist Rousseau keineswegs ein begeisterter Freund des ‚Gesetzemachens’. In einem guten Staat soll- ten möglichst wenige Gesetze vorhanden sein“ (1981, S. 150). Solche Elemente sind auch in den Wiesbadener Grundsätzen der FDP zu fin- den: „Liberale wollen weniger Staat und weniger Bürokratie durch [...] Abbau von Reglementierungen“ “ (1997, S. 16). Letztendlich wiesen auch die Gesellschaftsvorstellungen der – bestimmt nicht totalitären – Grünen in den 80er Jahren Parallelen zur politischen Philosophie Rousseaus auf (Vgl. Wostry 1993).
Welche Elemente in Rousseaus Contrat Social stehen nun in der libe- ralen Tradition? Welche Stellen bergen die Gefahr des Totalitarismus? Sind Rousseaus Theorien überhaupt zu realisieren? Diese Fragen sol- len in der vorliegenden Hausarbeit behandelt werden. Im ersten Teil wird eine Definition für Liberalismus und Totalitarismus gegeben. Einer der häufigsten Begriffe im Contrat Social ist die „Freiheit“. Freiheit gilt heute als Gegensatz zum Totalitarismus. Die politische Theorie im Contrat Social soll daher im Anschluss besonders in Bezug auf den Freiheitsbegriff untersucht werden. Schließlich soll unter Berücksichti- gung des Einflusses von Rousseau der Totalitarismusvorwurf disku- tiert werden.
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1 Geschichte und Entwicklung des Liberalis-
mus und Totalitarismus
Liberalismus wie Totalitarismus sind komplexe Theorien, die in dieser Arbeit nicht genau untersucht werden sollen. Versucht wird, eine Idee zu vermitteln, was hinter diesen Begriffen steckt. Diese Ideen dienen als Grundlage zur anschließenden Diskussion der politischen Vorstel- lungen im Contrat Social.
1.1 Was ist Liberalismus?
Die Anfänge liberaler Ideen liegen im 17. Jahrhundert. Schon sehr früh war der Liberalismus nicht nur eine politische Idee, auch in der Wirt- schaft setzte schnell eine liberale Strömung ein. Das Forderung nach dem „laissez faire“ aus dem 18. Jahrhundert hat sich bis heute gehal- ten. In dieser Arbeit soll dennoch nur die politische Philosophie des Liberalismus Beachtung finden.
Der Liberalismus stellte einen Versuch dar, sich von überlieferten Dogmen zu befreien. Im Zentrum seiner politischen Philosophie steht die individuelle Freiheit. Als Grundnorm der menschlichen Gesell- schaft markiert die Freiheit des Einzelnen die Schranken der öffentli- chen Gewalt. Individuelle Freiheit endet jedoch, wo die Freiheit eines anderen beginnt (Vgl. Microsoft 1999). Eugen von Philippovich be- zeichnet den Liberalismus als „das Ergebnis eines langen geschichtli- chen Werdegangs, dessen Wurzeln in dem Verlangen des menschli- chen Geistes liegen, autonom zu sein, die eigene Persönlichkeit selb- ständig und nicht nach fremden Gesetzen zu entwickeln“ (zitiert nach: Frölich 1990, S. 5).
Eines der ersten liberalen Staatsmodelle entwickelte Thomas Hobbes: Nicht Gott hat den Herrscher, und damit den Staat, eingesetzt. Er wurde in einem Vertrag zwischen all seinen Bürgern begründet, die selbst einen Herrscher bestimmen. Dem Liberalismus widersprechend
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hat dieser Herrscher bei Hobbes aber absolute Macht. Hierin liegt ein wichtiger Unterschied zu Rousseau. Dieser hebt sehr viel stärker als Hobbes die individuelle Freiheit des Bürgers hervor und gestattet ihm nicht nur, am politischen Geschehen kontinuierlich teilzuhaben; die Teilhabe ist für das Rousseausche Staatsmodell sogar unabdingbar.
1.2 Was ist Totalitarismus?
„Totalitäre Herrschaft ist [...] der Anspruch auf die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Welt und somit auch des sozialen Lebens, umge- setzt in politische Aktion“, definierte Buchheim (1962, S. 26) den Beg- riff Totalitarismus. Dieser relativ neue Begriff wurde zuerst in den 20er Jahren dieses Jahrhunderts von italienischen Antifaschisten verwen- det, die Benito Mussolini vorwarfen, einen stato totalitario errichten zu wollen. Geistesgeschichtliche Ursprünge des Totalitarismus lassen sich nach Karl Popper aber bis zu Platon zurückverfolgen (Vgl. Wip- permann 1995, S. 785). Der Begriff des Totalitarismus ersetzte den der Autokratie und ist von älteren autokratischen Herrschaftsformen wie Despotismus, Absolutismus und Tyrannei zu unterscheiden. In diesen älteren Formen lebten und arbeiteten die Menschen in ver- gleichsweiser Unabhängigkeit, ein Eingriff in die Politik stellte aber ein absolutes Tabu dar. Der moderne Totalitarismus ist in allen Lebensbe- reichen präsent. Der Mensch ist vollkommen den Wünschen und Lau- nen einer Partei oder eines Führers unterworfen. Die Stelle des Mo- narchen nimmt in modernen totalitären Staaten oft eine politische Par- tei ein. Deren Ideologie fordert umfassende Autorität, ein konkurrie- render Anspruch auf Loyalität oder Gewissen wird nicht zugelassen (Vgl. Microsoft 1999).
Einen wissenschaftlichen Ansatz zur Totalitarismustheorie lieferte Ed- gar H. Carr Ende der 40er Jahre. Sein Totalitarismusverständnis be- zog sich noch nicht explizit auf den Staat, es bezog Institutionen, Ver- bände und Personen ein. Diese sind nach seinem Verständnis dann
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totalitär, wenn sie sich im Besitz einer absoluten und objektiven Wahr- heit wähnen (Vgl. Carr 1949, S. 110). Weit verbreitet war eine zeitwei- se der Totalitarismusbegriff nach Friedrich und Brzezinski. Demnach weisen totalitäre Staaten sechs Merkmale auf:
• Die Ideologie richtet sich gegen bestimmte Klassen oder Ras- sen,
• sie wird mit Hilfe eines Terrorsystems durchgesetzt,
• die Wirtschaft ist vollkommener staatlicher Kontrolle unterworfen und damit eine Befehlswirtschaft,
• die Macht wird von einem monolithisch geschlossenen Einpar- teienregime ausgeübt, mit einem allmächtigen und gottähnlichen Führer an dessen Spitze,
• der Staat verfügt über ein Nachrichten- und
• ein Waffenmonopol (Zitiert nach Wippermann 1995, S.785).
Besonders die Bedingung der staatlichen Kontrolle der Wirtschaft, ist heftig umstritten. Totalitäre Regime wie die nationalsozialistische Dik- tatur in Deutschland oder die Militärdiktatur unter Augusto Pinochet in Chile zeugen vom Gegenteil.
Wichtigster gemeinsamer Punkt von Totalitarismus und Autokratie ist das Fehlen von individueller Freiheit. Die Bürger können nicht weitest- gehend selbstbestimmt leben.
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2 Politische Theorie im „Contrat Social“
2.1 Freiheit
2.1.1 Natürliche Freiheit und Unfreiheit im Zustand der Vergesellschaf-
tung
Rousseau geht im Contrat Social davon aus, dass der Mensch ur- sprünglich frei ist. Im Zustand der Vergesellschaftung befindet sich der Mensch aber in Unfreiheit. „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten“ (Rousseau 1998, S. 5). Mit diesem Satz beginnt Rousseau das erste Buch des Contrat Social. Diese Ketten stellt für Rousseau nicht nur der absolutistische Staat dar. Vielmehr, so Brandt, „ist es gleichgültig, ob das Staatsgebilde absolutistischen oder libera- len Theorien entspricht“ (1973, S. 77). Wie es zu diesem Zustand ge- kommen ist, darauf geht Rousseau nicht ein. Die Entwicklung vom Na- turzustand zur Gesellschaft unterschlägt er, wichtig für ihn ist einzig die Unsittlichkeit des aktuellen Zustandes. „Wie ist dieser Wandel [von der natürlichen Freiheit zur Unfreiheit, F.O.] zustande gekommen? Ich weiß es nicht“ (Rousseau 1998, S. 5). Sein Ziel im Contrat Social ist, die Frage nach der Legitimation von Herrschaft zu beantworten. „Was kann [dem Wandel] Rechtmäßigkeit verleihen? Diese Frage glaube ich beantworten zu können“ (ebd., S.5).
Aristoteles’ Theorie der natürlichen Ungleichheit der Menschen lehnt Rousseau ab, „da alle frei und gleich geboren sind“ (ebd., S. 7). „Jeder in die Sklaverei Geborene wird für die Sklaverei geboren, nichts ist sicherer. [...] Gewalt hat die ersten Sklaven geschaffen, ihre Feigheit hat diesen Zustand verewigt“ (ebd., S.8). Sklaven haben durch ihre Feigheit ihr Menschsein aufgegeben. „Auf seine Freiheit verzichten heißt auf seine Eigenschaft als Mensch, auf seine Menschenrechte [...] zu verzichten“ (ebd., S. 11). Die Freiheit des Menschen ist weder teilbar noch repräsentierbar. Der Mensch muss seine natürliche Frei- heit verteidigen, denn der Verzicht darauf „ist unvereinbar mit der Na- tur des Menschen; seinem Willen jegliche Freiheit nehmen heißt sei-
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Konrad Lischka, 2000, Freiheit. Ursprünge, Elemente und Wirkung Jean Jacques Rousseaus politischer Philosophie, Munich, GRIN Publishing GmbH
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