In begeisternden Worten schwärmt Alexis de Tocqueville vom Gemeindegeist der Bürger Neuenglands. Von der französischen Regierung im Jahr 1830 gesandt, das Regierungssystem Amerikas zu untersuchen, entdeckt Tocqueville ein für ihn unbekanntes Wirken kommunaler Demokratie. Angetrieben durch den Geist der Gemeinschaft regeln die Bürger der neuenglischen Kommunen ihre öffentlichen Angelegenheiten gemeinsam und freiwillig. Vor dem Hintergrund des zentralistischen Frankreichs - der Nation une et indivisible, in der lokale Selbstregierungsrechte der Zünfte, Städte, Kirchen oder Universitäten zugunsten der hauptstädtischen Regierung weitgehend beseitigt waren - stellt Tocqueville fest, dass die amerikanische Demokratie vor allem in der lokalen Selbstregierung der Bürger Entfaltung findet. 2 Den modernen Individualismus, der „jeden Staatsbürger geneigt macht, sich zu isolieren“ und die große Gesellschaft sich selbst zu überlassen, erkennt Tocqueville als Folge der Konzentration staatlicher Gewalt. Während der Zentralgewalt immer neue Rechte zugestanden werden, ziehen sich die Bürger ins Private zurück. Die Sorge um das jeweils eigene Wohlergehen wird so zum dominierenden Primat einer in Bruchstücke zerfallenen Gesellschaft. 3
1 Alexis de Tocqueville in „Über die Demokratie in Amerika“, Band 1, Kap. 3
2 Tocqueville dazu: „Eine Regierung allein vermag den Kreislauf von Gefühlen und Ideen in einem großen Volke ebenso wenig in Bewegung zu halten und zu erneuern, wie sie alle industriellen Unternehmungen leiten kann. Sobald sie aus dem politischen Bereich hinauszutreten versucht, um sich auf diese neue Bahn zu begeben, wird sie, sogar ohne es zu wollen, eine unerträgliche Tyrannei ausüben [...]. Deshalb ist es nötig, dass sie nicht allein handle. Die Zusammenschlüsse sind es, die den demokratischen Völkern die mächtigen Einzelnen ersetzen müssen […]. Siehe in „Über die Demokratie in Amerika“, Band 2, Kap. 23.Vgl. auch Hereth 1979: S. 28ff
3 Tocqueville begreift daher das Gefüge zwischen Staat und Individuum, die so genannten pouvoirs intermédiaires als eigentliche Garanten einer funktionierenden Gesellschaft.
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Auch die politische Situation unserer Tage zeugt von einer zunehmenden Entfremdung zwischen Bürger und Politik. Wie eine Umfrage aus dem Jahr 2003 ergeben hat, sind 68% der Deutschen der Meinung, dass sich die „Politiker nicht viel darum kümmern, was Leute wie ich denken.“ 4 Paradoxer Weise steht das Misstrauen der Bürger einem in den letzten zehn Jahren tendenziell abnehmenden Interesse an politischen Fragen gegenüber. 5 Sind die Bürger einerseits der Meinung, dass ihre Ansichten politisch nicht angemessen repräsentiert werden, so hat dies andererseits nicht zur Konsequenz, dass sie sich in höherem Maße politischen Fragen widmen würden. In den letzten Jahren werden daher vermehrt Forderungen nach einer starken „Bürgergesellschaft“ laut. Den Bürgern solle mehr Verantwortung zugemutet werden. Oftmals dient dabei der Begriff Verantwortung als euphemistische Umschreibung für den Ausfall staatlicher Leistungen, die nun zivilgesellschaftlich getragen werden sollen. Zweifellos zeugen diese Forderungen von einem Missverständnis zivilgesellschaftlicher Verantwortung. Die ideengeschichtliche Entwicklung aber auch die Bedingungen und Potentiale der heutigen „Zivilgesellschaft“ verdienen also eingehender Betrachtung. 6
Im ersten Teil dieser Arbeit sollen verschiedene Vorstellungen von Bürgerschaft erarbeitet werden. Einschlägige Passagen von Denkern diverser Provenienz sollen gegenüber gestellt werden, um die geistesgeschichtliche Entwicklung der zivilgesellschaftlichen Idee nachvollziehbar zu machen. Ziel wird es sein, Parallelen, Kreuzungen oder Konflikte in der Geschichte der bürgerschaftlichen Idee offen zu legen. Das klassische Ideal der griechischen Polis, die Figur des Citoyen im Denken Rousseaus und die liberale Tradition, begründet durch Thomas Hobbes, stellen dabei die wichtigsten Orientierungspunkte dar. Der anschließende, anwendungsorientierte Teil der Arbeit wird sich den Grundbedingungen der heutigen Bürgergesellschaft zuwenden. Die Herausforderungen der modernen Migrationsgesellschaft sollen dabei im Vordergrund stehen. Dabei werden folgende Fragen zentral sein: Welche Basis erfordert eine Zivilgesellschaft unter den Bedingungen der modernen Migrationsgesellschaft? In wieweit ist die Aktivierung der Zivilgesellschaft Voraussetzung für gesellschaftliche Integration? Warum bieten gerade Städte und Gemeinden im Zeitalter der Globalisierung die wichtigsten Foren zivilgesellschaftlicher Kooperation? Freilich wird es im begrenzten Rahmen dieser Arbeit
4 Gemäß eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung: „Politische Partizipation in Deutschland“. Vgl. Bertelsmann 2004.
5 Ebenda
6 Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft werden im Folgenden synonym verwendet.
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nicht möglich sein, die zum Teil sehr umfangreichen Fragestellungen ausschöpfend zu diskutieren. Vielmehr soll es Ziel sein, dem Autor wie dem Leser ein tieferes Verständnis der Wurzeln und des Potentials zivilgesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
TEIL I Die antike Bürgergesellschaft
Sprechen wir heute von „Bürgergesellschaft“, so verstehen wir den Begriff in einer Art und Weise, die von der ursprünglichen, historischen Bedeutung zum Teil beträchtlich abweichen kann. Der Begriff „Bürgergesellschaft“ weckt in der deutschen Sprache Assoziationen an die „bürgerliche Gesellschaft“, die Bourgeosie des 19. Jahrhunderts, an Dreiklassenwahlrecht oder Karl Marx. Zwar unterscheiden wir heute nicht mehr zwischen „klein-“ und „großbürgerlich“. Die Differenz von Klassenzugehörigkeiten ist der von „Milieus“ oder „Schichten“ gewichen. Der staatsbürgerliche, politische Status einer Person, der neben den privaten, bürgerlichen Individualrechten auch die staatsbürgerliche Verantwortung des Einzelnen kennzeichnen würde, ist mit dem deutschen Wort „Bürger“ jedoch nicht zu fassen. Die „Bürgerschaft“ zielt daher als Zuschreibung vor allem auf die private Rechtsträgerschaft des Bürgers. Unser Verständnis von Bürgerschaft ist ein Einseitiges: Bürgerlichen Freiheiten stehen keine bürgerlichen Pflichten gegenüber. 7 So bleibt alleine schon sprachlich eine Kluft zwischen „der Politik“ und den bürgerlichen Individuen, die zwar Steuern zahlen und in regelmäßigen Abständen wählen, sich aber ansonsten keiner politischen Verantwortung bewusst sind. 8
Zeugnisse der antiken Demokratie lassen ein ganz anderes Ideal-Bild von Bürgerschaft entstehen. 9 Politik diente im antiken Griechenland nicht bloß als Problemlöser individueller Interessen. 10 Poltisches Handeln war den Bürgern ein Zweck an sich. Teilname an Politik galt ihnen als selbstverständlich. Aristoteles definiert den Bürger
7 Auch das Grundgesetz zeugt von dieser Schieflage. In den Artikeln 1-19 ist lediglich von Rechten, jedoch überhaupt nicht von Pflichten die Rede.
8 Wie in den letzten Kapiteln dieser Arbeit herausgestellt werden wird, verfügt Deutschland durchaus über eine lange Tradition ehrenamtlichen, zivilgesellschaftlichen Engagements. Diese Tätigkeiten werden nur in der Regel nicht als politisch, sondern als „bürgerlich“ im Sinne von nichtstaatlich oder nichtpolitisch wahrgenommen.
9 Im Folgenden soll von einem Polis-Ideal die Rede sein. Dementsprechend erhebt die folgende Abhandlung keinen Anspruch auf historische Authentizität. Es geht um die Rekonstruktionen des antiken Ideals von Bürgerschaft.
10 Aristoteles dazu: „Endlich ist die aus mehreren Dorfgemeinden gebildete vollkommene Gesellschaft der Staat, eine Gemeinschaft, die gleichsam das Ziel vollendeter Selbstgenügsamkeit erreicht hat, die um des Lebens willen entstanden ist und um des vollkommenen Lebens willen besteht.“ Siehe: Politik I, 2, 1252 b.
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(polîtai) entsprechend wie folgt: „Der Begriff des Bürgers schlechthin wird aber durch kein Merkmal zutreffender bestimmt als durch das der Teilnahme an dem Gerichte und an der Regierung.“ 11 Die Partizipation an der Selbstverwaltung der Polisgemeinschaft, der koinônía tôn politôn, stellt für Aristoteles also die eigentliche Bedingung von Bürgerschaft (polteía) dar. Berücksichtigt man die geringe Größe der griechischen Kommunen 12 , so wird die Verantwortung jedes einzelnen Polisbürgers deutlich. Die Gesellschaft der Polis konnte sich nicht auf eine herausgehobene Zentralgewalt stützen. Die Bürger selbst waren es, die den staatlichen Kern ihrer Stadt ausmachten. Christian Meier vertritt vor diesem Hintergrund die These, dass gegenüber den politischen Pflichten andere Interessen der Bürger relativ stark vernachlässigt worden seien. Jedenfalls seien häusliche Fragen, abgesehen von der allgemeinen Versorgung mit Lebensmitteln oder der Verteilung gewisser Lasten nicht zum Politikum geworden. 13 Hannah Arendt, die sich in ihrem Werk besonders um eine Aktualisierung der griechischen Polis bemüht hat, kommt hinsichtlich des Gegenstandes der damaligen „menschlichen“, also öffentlichen Angelegenheiten zu einem ganz ähnlichen Schluss. Sie schreibt in „Vita activa“:
11 Aristoteles Politik, III, 1, 1275 a
12 Platons stellte die Anzahl von 5040 Einwohnern als ideale Größe einer Polis dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Frauen, Sklaven und Kinder kein Bürgerrecht hatten. Vgl. Platon Gesetze, 5 737 d bis 738 a
13 Vgl. dazu Meier 1980, S. 41ff
14 Siehe: Arendt 1960, S. 28f
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Arbeit zitieren:
Paul Trachmann, 2008, Die kommunale Zivilgesellschaft als Ort der Integration, München, GRIN Verlag GmbH
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