Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S 3
2. Die Hauptquellen des Islam S 4
3. Gleichheit und Ungleichheit S 5
3.1.Die Gleichheit von Mann und Frau S 5
3.1.Die Ungleichheit von Mann und Frau S 7
4. Die Stellung der Frau in der Praxis S 15
5. Resümee S 16
6. Literaturverzeichnis S 18
1. Einleitung
In den Medien ist es spätestens seit dem Streit um das Kopftuch ein immer wiederkehrendes Thema: das islamische Frauenbild. Für die einen sind die Kopftuchträgerinnen selbstbewusste, gläubige Frauen - andere sehen in ihnen die unterdrückten Opfer einer fanatischen, dominanten Männergesellschaft.
Doch was sagen eigentlich die islamischen Schriften selbst über die Stellung der Frau in Gesellschaft und Familie? Mit dieser Frage möchte ich mich in der vorliegenden Arbeit genauer beschäftigen. Mich haben hierbei besonders die islamischen Quellen interessiert, auf die sich Theologen, Regierungen und ganze Gesellschaften in überwiegend islamisch geprägten Ländern stützen. Diese möchte ich auch möglichst häufig selbst „zu Wort kommen lassen“. Ich werde im Folgenden also bewusst viele Koranverse und Überlieferungen über die Gleichheit und die Ungleichheit der Frau im Islam zitieren, um eigene interpretative Verzerrungen der Inhalte zunächst weitestgehend zu vermeiden und dem Leser ein kleines Stück weit zu ermöglichen, einen eigenen Eindruck von Sinn und Wortlaut der heiligen islamischen Schriften zu gewinnen.
Ich möchte hierbei keinesfalls den Anspruch erheben, diese Thematik abschließend oder sogar hinreichend zu klären. Dies würde nicht nur meine Möglichkeiten, sondern auch den Rahmen dieser Arbeit bei Weitem sprengen.
Vielmehr möchte ich versuchen, einen Einblick in die Unterschiede zwischen den Geschlechtern aus islamischer Sicht zu geben, wohl wissend, dass ich trotz aller Bemühungen um Objektivität doch immer in gewisser Weise durch eine westlich gefärbte Brille auf die Frauen in „der anderen Kultur“ blicke.
Zu Beginn meiner Arbeit werde ich auf die Hauptquellen der islamischen Theologie eingehen, die den ideologischen Rahmen für das Verhältnis der Geschlechter in der islamischen Gesellschaft darstellen. Im Anschluss versuche ich die Hauptaussagen über die Stellung der Frau herauszuarbeiten - aufgeteilt in zwei Bereiche: erstens die Gleichheit und zweitens die Ungleichheit der muslimischen Frau im Geschlechterverhältnis. Nach einem kurzen Ausblick in die Praxis möchte ich in einem abschließenden Fazit selbst Stellung zu der herausgearbeiteten Thematik beziehen.
2. Die Hauptquellen des Islam
Die erste Quelle der islamischen Theologie und des islamischen Rechts ist der Koran („qu‘an“ = Rezitierung) als die göttliche Offenbarung, die nach muslimischem Glauben dem Propheten Muhammad Wort für Wort eingegeben wurde. Der Koran gilt als das ewige Wort Gottes und damit als widerspruchsfrei und unfehlbar. In diesem Sinn besitzt er absolute Autorität. (vgl. Bihl, 2003, S.28f) Alle koranischen Verse zum Thema Frau und Familie haben auch einen rechtsverbindlichen Charakter und werden als göttliche Anweisungen von ewiger Gültigkeit betrachtet. (vgl. Schirrmacher/Spuler-Stegemann, 2004, S. 21) Diese Bedeutung der Schrift wird auch im Koran selbst bezeugt:
„Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, (geoffenbart) als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen“ (Sure 2:1)
Als gleichermaßen verbindlich für Muslime gilt die Überlieferung, eine Sammlung von Texten, die im Vergleich zum Koran weitaus umfangreicher ist. In der Überlieferung (hadith) sind Berichte über Muhammad und seine Prophetengefährten niedergeschrieben. Sie enthalten Aussprüche von Muhammad sowie Erzählungen, die Aufschluss über die Religionsausübung, Lebensumstände und Gewohnheiten des Propheten und seiner ersten Gemeinde, über die Auffassungen, die sie in Rechtsfragen vertraten und deren Entscheidungen geben. Die Verhaltensweisen des Propheten gelten den Muslimen als Sunna, als vorbildhafte, nachzuahmende Gewohnheit. (vgl. Schirrmacher/Spuler-Stegemann, 2004, S. 22) Im Laufe des 8. Jahrhunderts entwickelten sich aus den frühen islamischen Gelehrtenzirkeln unterschiedliche Rechtsschulen, die hinsichtlich der Auslegung und Anwendung verschiedener Rechtsbestimmungen variieren. Muslime schließen sich in der Regel einer Rechtsschule an und handeln nach den religiösen Vorschriften gemäß ihrer Rechtsschule. Als normativ prägende Instanzen existieren im Wesentlichen vier sunnitische und eine schiitische Rechtsschule. Die sunnitischen Rechtsschulen erkennen sich gegenseitig als legitim an. (vgl. ebd., S.29f; Bihl, 2003, S.43f)
3. Gleichheit und Ungleichheit
3.1. Die Gleichheit von Mann und Frau
Mann und Frau können der islamischen Lehre nach -unabhängig von ihren Unterschieden auf mehreren Ebenen- als Wesen von gleichem Wert betrachtet werden. Häufig wird sich bei der Begründung dieser Gleichwertigkeit zunächst auf die islamische Schöpfungslehre gestützt, nach der Männer und Frauen ebenbürtig, aus einem Wesen erschaffen wurden:
„Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, und aus ihm das ihm entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele Männer und Frauen hat (hervorgehen und) sich (über die Erde) ausbreiten lassen! [...]“ (Sure 4:1) „Er ist es, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen und aus ihm das ihm entsprechende andere Wesen (als seine Gattin) gemacht hat, damit er bei ihr ruhe. [...]“ (Sure 7:189)
Dem wird in vielen Auslegungen die christliche Schöpfungslehre gegenübergestellt, die nach weit verbreiteter Auffassung eine Nachordnung und Minderwertigkeit der Frau durch ihre nachträgliche Erschaffung aus einer Rippe des Mannes andeute. (vgl. Schirrmacher/Spuler-Stegemann, 2004, S.64) Im Bezug auf das Diesseits wird Männern und Frauen im Koran die gleiche Belohnung für ihre Taten zugesprochen.
„Da erhörte sie ihr Herr (mit den Worten): Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, (gleichviel ob) männlich oder weiblich. Ihr gehört (ja als Gläubige) zueinander (ohne Unterschied des Geschlechts).[...]“ (Sure 3:195)
Weiterhin können sie gleichermaßen auf eine Belohnung im Jenseits und ein Eintreten in das Paradies hoffen.
„Und wenn einer tut, was recht ist, (gleichviel ob) männlich oder weiblich, und dabei gläubig ist, werden wir ihn (dereinst) bestimmt zu einem guten Leben wiedererwecken.
Quote paper:
Jana-C. Diener, 2007, Über die Gleichheit und die Ungleichheit der Frau in islamischen Schriften, Munich, GRIN Publishing GmbH
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