Inhaltsverzeichnis
Der Anstieg der Scheidungsrate in Deutschland
Entwurf eines Diffusionsmodells der Ehescheidung
1. Erosion der traditionellen Kleinfamilie und Scheidungen 1
2. Statistische und sozialwissenschaftliche Datenlage 2
2.1 Daten der amtlichen Statistik 2
2.2 Datensituation in der Soziologie 3
3. Theorien zur Scheidung 5
3.1 Austauschtheorie 5
3.2 Ökonomische Theorie der Familie 6
3.3 Wertewandel und Individualisierung 8
3.4 Essers Modell der Frame-Selektion 10
3.5 Diffusionstheoretischer Ansatz 11
4. Ergebnisse soziologischer Scheidungsforschung 15
4.1. Normativer Kontext und Kompatibilität 15
4.2 Wissen um Scheidung und Eigendynamik der Scheidungsdiffusion 17
4.3 Relativer Vorteil 19
5. Fazit 20
6. Literaturverzeichnis 22
Marcel Raab - Entwurf eines Diffusionsmodells der Ehescheidung - 24.04.06
1. Erosion der traditionellen Kleinfamilie und Scheidungen
Seit geraumer Zeit ist in der Familienforschung, aber auch in den Medien und somit nicht zuletzt in einigen Teilen der Bevölkerung von der sogenannten Pluralisierung der Lebensformen die Rede. Häufig fällt in diesem Zusammenhang das geflügelte Wort von der Erosion der klassischen Kleinfamilie und auch Begriffe wie Wertewandel oder gar Werteverfall finden hier oft unreflektiert Verwendung.
Ungeachtet ihrer tatsächlichen empirischen Entsprechung - exemplarisch sei hier die oft mit überzogenen Vorstellungen verbundene Rede von der Pluralisierung der Lebensformen genannt (vgl. Brüderl 2004a und Meyer 2006) - und ihrer (un-)angemessenen Verwendung weisen diese Schlagworte doch auf einige Tendenzen hin, die durchaus Beachtung verdienen. Eines dieser Phänomene, das mittlerweile auch in der deutschen Familienforschung in zahlreichen Studien untersucht wurde (für einen groben Überblick und den Versuch einer Meta-Analyse siehe Wagner/Weiß 2004) ist der in den letzten Jahrzehnten klar zu beobachtende Trend zu einem Anwachsen der Scheidungsraten. Der beinahe kontinuierliche Anstieg der Scheidungsraten ist ein Prozess, der nicht nur in Deutschland, sondern auch in zahlreichen anderen Industrienationen beobachtet werden kann, wenngleich auch mit unterschiedlichen Verlaufsmustern und unterschiedlicher Intensität - verhältnismäßig hohe Scheidungsziffern finden sich beispielsweise in den USA und in den skandinavischen Ländern (Dieckmann/Klein 1991; Dorbritz/Gärtner 1998).
Trotz dieses scheinbar ubiquitären Auftretens soll die Zunahme der Ehescheidungen im Zuge der Modernisierung im Folgenden nur für die BRD - bisweilen auch nur für Westdeutschland - näher untersucht werden. Nach einem kurzen Überblick über die statistische Datenlage zum Thema Ehescheidung und den daraus resultierenden Problemen und Erfordernissen für die Datensätze der Sozialwissenschaften soll eine skizzenhafte Darstellung der gängigen (Ehescheidungs-)Theorien helfen, die abschließend dargestellte Übersicht über einige ausgewählte Ergebnisse empirischer Studien besser einordnen und nachvollziehen zu können. Zusätzlich zur Darstellung und teilweisen Überprüfung der klassischen Theorien - Austauschtheorie, mikroökonomischer Ansatz nach Becker, Wertewandel-/Individualisierungstheorie sowie Essers Framingansatz - soll im Folgenden, soweit das ohne eigene Datenauswertung möglich ist, in erster Linie überprüft werden, inwiefern es angemessen ist das Anwachsen der Scheidungsziffer als eine spezifische Variante eines Diffusionsprozesses zu begreifen, der sich u.a. dadurch auszeichnet, dass Individuen, die bereits geschieden sind, andere - noch nicht geschiedene Individuen - in ihrem Scheidungsverhalten beeinflussen.
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2. Statistische und sozialwissenschaftliche Datenlage
2.1 Daten der amtlichen Statistik
Zur Schätzung des Scheidungsrisikos liefert die amtliche Statistik eine Fülle an Maßzahlen, die sich in ihrer Güte, Größe und Anfälligkeit für kurzfristige Veränderungen bisweilen verhältnismäßig deutlich unterscheiden (Peuckert 2004; Emmerling 2005). Gemein ist all diesen Indikatoren die deutlich sichtbare Tendenz zu einer Zunahme der Ehescheidungen sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland.
Aus der obigen Darstellung, die lediglich auf acht Messzeitpunkten beruht, geht jedoch klar hervor, dass trotz der parallelen Scheidungsratenverläufe seit 2000 in der Zeit vor der Wiedervereinigung und in der darauffolgenden Phase die Unterschiede zwischen Ost und West nicht von der Hand zu weisen sind. Die hohen Scheidungsziffern in der ehemaligen DDR sind u.a. dem geringen Stellenwert der gemeinhin als ehestabilisierend eingeschätzten Religiosität und dem relativ jungen Heiratsalter geschuldet. Der Rückgang nach der Vereinigung lässt sich in erster Linie mit der Umstellung im Rechtssystem und der daraus resultierenden Verzögerung der Gerichtsverfahren sowie mit den Folgen der sozialen Umbrüche erklären. Die in der jüngsten Zeit zu beobachtende Parallelisierung bzw. Angleichung der Scheidungsraten - die in anderen Statistiken besser zum Ausdruck kommt
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(vgl. Emmerling 2005) - lässt sich als Bestätigung dieser Annahme und gleichsam als eine „Normalisierung“ der Verhältnisse auffassen (Peuckert 2005: 179f.). Neben der bloßen deskriptiven Analyse der Scheidungsziffer/-rate lassen sich mit den Daten der amtlichen Statistik auch - teilweise auf Schätzung basierende - Aussagen über die Zahl der von Scheidungen betroffenen minderjährigen Kindern, über das Geschlecht der Antragssteller, die Einvernehmlichkeit der Ehescheidung und auch über die ehedauerspezifischen Scheidungsziffern machen. Die Ergebnisse bezüglich der eben genannten Indikatoren dokumentieren ein seit einigen Jahren relativ konstantes Niveau minderjähriger Scheidungskinder (2003 waren bei 50,4% aller Scheidungen Kinder betroffen), einen verhältnismäßig hohen Anteil von einvernehmlichen Ehescheidungen, ein leichtes Überwiegen der von Frauen eingereichten Scheidungsanträge sowie einen starken Anstieg der Scheidungshäufigkeit bis zum fünften/sechsten Ehejahr und ein darauf folgendes langsames Abklingen des Scheidungsrisikos im weiteren Verlauf der Ehe (vgl. Emmerling 2005). Seit einigen Jahren lässt sich zudem bei den jungen Heiratskohorten ein leichter Anstieg der sog. späten Scheidungen (nach 20 Jahren) verzeichnen, der auch der längeren Lebenserwartung geschuldet ist (vgl. Dorbritz/Gärtner 1998). Zusätzlich zu diesen Ergebnissen kann man mit den Daten der amtlichen Statistik belegen, dass die Zuwächse der Scheidungsraten sich sowohl durch juristische Neuregelungen als auch durch Struktureffekte wie die sich ändernde Zahl der bestehenden Ehen und die längere Ehedauer kaum erklären lassen, und dass die Veränderungen somit v.a. auf anderen strukturellen Wandlungsprozessen wie etwa einem Anstieg der Frauenerwerbsquote und (anderen) Verhaltensänderungen beruhen (vgl. ebenda; Höhn 1980). Für eine Spezifizierung dieser für die Soziologie relevanten Veränderungen sind die Daten der amtlichen Statistik allerdings nicht ausreichend.
2.2 Datensituation in der Soziologie
Aufgrund der eben dargestellten Mängel der Datensätze der amtlichen Statistik besteht zur Klärung der Bestimmungsgründe für die wachsenden Ehescheidungsziffern und für die Beantwortung der Frage, welche Faktoren den Diffusionsprozess von Ehescheidungen in den letzten Jahrzehnten mitverursacht haben, der Bedarf für Datensätze, die den speziellen Erfordernissen der Familienforschung besser Rechnung tragen. Selbst die klassischen Datensätzen der Soziologie, die allgemeine Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) und das sozio-ökonomische Panel (SOEP), ermöglichen es aufgrund des in
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diesen Stichproben oft geringen Anteils geschiedener Befragter 1 und der Erhebung von zu wenigen thematisch bedeutsamen Variablen nicht, der Vielfalt der Scheidungsursachen in Gänze gerecht zu werden - was nicht heißen soll, dass mit diesen Datensätzen keine sinnvollen Untersuchungen zu realisieren sind; exemplarisch seien an dieser Stelle Dieckmann/Klein (1991) 2 , Wagner (1991), Ostermeier/Blossfeld (1998) und Weick (2004) genannt, wenngleich auch bei diesen Studien in aller Regel auf die datentechnischen Restriktionen der Analysen hingewiesen wird.
Aufgrund dieser Einschränkungen bietet es sich an, soweit das für ein besseres Verständnis und eine tiefer gehende Analyse von Ehescheidungen nötig ist, Datensätze zu verwenden, die den speziellen Anforderungen des zu untersuchenden Phänomens weitestgehend gerecht werden können. Zu diesen Datensätzen zählen in der BRD neben einigen eher qualitativen Erhebungen bzw. Erhebungen mit geringen Fallzahlen (u.a. Nave-Herz et.al. 1990; Bodenmann/Bradbury/Maderasz 2002) das Familiensurvey des Deutschen Jugendinstituts und insbesondere auch die Mannheimer Scheidungsstudie (Klein/Kopp 1999). Im Folgenden werden Ergebnisse aus all den genannten Stichproben bzw. Datenquellen thematisiert. Eine leichte Dominanz der Mannheimer Scheidungsstudie ist dabei durchaus gewünscht, da diese mit einer Fallzahl von ca. 5000 - davon war die Hälfte der Befragten geschieden - und aufgrund des Auswahlverfahrens (disproportional geschichtete Zufallsstichprobe), sowie einer gleichzeitigen Lebensverlaufs- und Paarorientierung die wohl vielversprechendste Datenquelle liefert. Doch auch hier bleibt kritisch anzumerken, dass es sich wie häufig in den Sozialwissenschaften um eine Retrospektivbefragung handelt, und dass auch die Informationen über die (Ex-)Partner der Befragten nur indirekt vermittels eines Proxyinterviews eingeholt werden konnten (ausführlicher: ebd.). Die oben genannten Gruppen von Datensätzen haben jeweils ihre eigenen Stärken und somit ihre jeweils eigene Berechtigung. Die oben als klassisch bezeichneten Datensätze, der ALLBUS und das SOEP, liefern repräsentative Bevölkerungsstichproben und erlauben somit beispielsweise eine Kontrastierung der Geschiedenen mit anderen Befragten. Zudem ermöglichen sie es aufgrund der hohen Fallzahlen, insbes. beim ALLBUS, ähnlich wie die Mannheimer Scheidungsstudie Aussagen über das unterschiedliche Scheidungsverhalten einiger Heiratskohorten zu machen. Die Mannheimer Scheidungsstudie ermöglicht es
1 Dieses Problem ergibt sich zum einen aus dem nach wie vor geringen Anteil der Geschiedenen an der Gesamtbevölkerung, die ja bei diesen Datensätzen repräsentativ erfasst werden soll und zum anderen aus der Unterrepräsentation von Geschiedenen bei sozialwissenschaftlichen Stichproben (vgl. u.a. Dieckmann/Klein 1991). Beim kumulierten ALLBUS stellt sich das Problem von zu wenigen Fällen, das sich aus den eben genannten Gründen ergibt, mittlerweile kaum noch
2 Hier findet sich auch der Hinweis, dass sich die Analyseergebnisse, die man aufgrund der Daten des SOEP und des ALLBUS erhält, weitestgehend deckungsgleich sind (vgl. ebd.)
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aufgrund ihrer Fokussierung auf das Thema Scheidung außerdem gezielt Variablen zu erheben, die in den allgemeineren Umfragen den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen überstrapazieren würden. Die eher qualitativen Studien hingegen liefern zusätzlich zu der Möglichkeit der Untersuchung der sozialstrukturellen und biografischen Bestimmungsgründe von Ehescheidungen auf der Basis von quantitativen Studien ein tieferes Verständnis der subjektiv wahrgenommenen/sozialpsychologischen Scheidungsgründe aus der Sicht der Betroffenen. Soweit diese Erkenntnisse helfen, den speziellen Diffusionscharakter der Zunahme von Ehescheidungen verständlicher zu machen, werden auch sie im Folgenden dargestellt.
3. Theorien zur Scheidung
Vor einer Auswertung einiger ausgewählter, auf den eben genannten Datenquellen basierender Forschungsergebnisse soll zunächst ein Überblick über die wohl bedeutsamsten theoretischen Strömungen in der (deutschen) Scheidungsforschung helfen, die Ergebnisse in einem übergeordneten Zusammenhang einordnen zu können. Die Theorien werden dabei nicht erschöpfend dargestellt, sondern nur in dem für diese Arbeit gebotenen Umfang skizziert.
3.1 Austauschtheorie
Nachdem in der Soziologie lange Zeit das struktur-funktionalistische Paradigma dominierte, das die Ehe bzw. die Familie als ein funktionales System analysierte, etablierten sich seit Ende der 50er Jahre einige theoretische Gegenströmungen. Eine der ersten dieser Theorierichtungen war die auf den Arbeiten von Homans, Blau et. al. basierende Austauschtheorie, die neben einigen anderen Strömungen den Grundstein für den methodologischen Individualismus legte (vgl. Hill/Kopp 1999). Basierend auf den grundlegenden Arbeiten wurde die Theorie nach einiger Zeit auch zur Erklärung der Stabilität von Paarbeziehungen und von Ehen genutzt. „Eheliche Beziehungen erscheinen in dieser theoretischen Perspektive als verstetigte Tauschbeziehungen, die als wechselseitig belohnend empfunden werden, und die somit im Interesse der Beteiligten liegen und deren Belohnungswert subjektiv höher ist als bei alternativ realisierbaren Beziehungen.“ (ebd.: 29) Im Zentrum dieser Tauschbeziehungen stehen dabei v.a. immaterielle/affektive Güter. Zu einer Eheauflösung kommt es bei diesem theoretischen Grundverständnis nach Lewis/Spanier
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Marcel Raab, 2006, Der Anstieg der Scheidungsrate in Deutschland - Entwurf eines Diffusionsmodells der Ehescheidung, München, GRIN Verlag GmbH
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