Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungen iii
1. Einleitung 1
1.1. Die Kurden in der Republik Türkei. 2
2. Völkerrecht und Demokratisierung in der Türkei 8
2.1. Vereinte Nationen, UNO. 8
2.1.1. CEDAW 12
2.2. Europarat und EMRK. 13
2.2.1. Die EMRK in der Türkei. 14
2.3. Europäische Union 18
2.4. OSZE. 22
Exkurs : Selbstbestimmungsrecht, Völker und Minderheiten. 24
3. Zwei Zukunftsszenarien 28
3.1. 1. Szenario: Bürgerkrieg 28
3.2. 2. Szenario: Akzeptierter Pluralismus 32
4. Abwertung, Rassismus, psychologische Kriegsführung 36
4.1. Sprichwörter - Kollektives Gedächtnis. 36
4.2. Staatliche Abwertung 36
4.3. Alltäglicher Rassismus. 38
4.4. Neue rassistische Bewegungen 39
4.5. Kriegerische Auseinandersetzung und Konfliktverläufe 43
5. Fazit. 46
Bibliografie. 49
ii
Abkürzungen
CEDAW CHP Republikanische Volkspartei (Cumhuriyet Halk Partisi)
EGMR Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
ESI Europäische Stabilitätsinitiative
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshofs
ILO International Labour Organization
IPbpR UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte
NGO Nicht-Regierungsorganisation
PKK Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan)
TIP Türkiye İşçi Partisi (Arbeiterpartei der Türkei)
TStGB Türkischen Strafgesetzbuches
TVerf Türkische Verfassung
UNO Vereinte Nationen
iii
1. Einleitung
Im Rahmen dieser Arbeit ist Völkerrecht nicht ausschließlich verstanden als eine juristische Disziplin, sondern umfasst völkerrechtliche Verträge, Resolutionen und Abkommen, aber auch die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und Regionalverbänden. Die Türkei erlebt seit dem 1980er Militärputsch eine schrittweise Demokratisierung, wobei eine Öffnung zu internationalen Organisationen und Verträgen zu beobachten ist. Diese äußeren Faktoren wurden immer wichtiger für die innenpolitischen Entwicklungen, gerade beim Thema Menschen- und Minderheitenrechte. Vor allem der EU-Prozess hat internationale Standards in der Türkei zur Messlatte der Politik gemacht und einen so noch nie gesehenen Reformprozess entscheidend mit beeinflusst. Bis heute hat dieser
Reformprozess nur sehr geringe Auswirkungen auf die Kurdenfrage, da diese an den Grundfesten der Türkei rüttelt und sich mit ihr entscheidet ob die Türkei ein zentralistischer Einheitsstaat bleibt, der andere Identitäten leugnet oder sich zu einem Staat wandelt, in dem sich auch andere Identitäten frei entfalten können. Zur Zeit können Kurden nur als „Türken“ gleichberechtigt sein. Der Politikwissenschaftler Baskın Oran von der Universität in Ankara beschreibt dies wie folgt:
„Man sagt, Kurden und Türken seien gleichberechtigt und Kurden könnten sogar
Staatspräsident werden. Auf den ersten Blick stimmt es. Im Grunde aber ist es eine Farce.
In diesem Land können Kurden oder Minderheiten zwar tatsächlich bis in die höchsten
Ämter kommen, nur zahlen sie einen hohen Preis: Sie dürfen ihre wahre Identität nicht
preisgeben.“ 1
In der Arbeit möchte ich aufzeigen, welch enormen Einfluss mittlerweile internationale Organisationen und Abkommen auf die Gesetzgebung in der Türkei haben. Eine demokratischere Türkei ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Türkei, in der die Kurdenfrage gelöst ist, in dem Sinne, dass Kurden ihre Identität frei leben können, ihre Sprache und Kultur pflegen, über eigene Medien verfügen, in Schulen kurdisch unterrichten, Kurdologische Institute an Universitäten unterhalten und in lokalen Verwaltungen kurdisch verwenden können Die Gewährung kultureller und politischer Rechte an Nicht-Türken kann zu einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaft führen, ist dafür aber keine Garantie. Dieser Prozess kann auch die Polarisierung verstärken, Kurden auf Grund der Langsamkeit frustrieren und Türken Angst machen, dass ihr Staat zerfällt. Ein die Lösung erschwerender Faktor ist, dass Kurden in der türkischen Geschichtsschreibung, Schulen, einem Großteil der Medien, staatlichen Institutionen und
1 Zitiert in, Semiran Kaya, "Türkentum" als Ideal, http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-297/_nr-58/_p-1/i.html, 21.02.2007.
1
Publikationen über Jahrzehnte sehr negativ beschrieben werden, Sündenböcke, politisch als potentielle Verräter und kulturell als primitiv. Um dennoch eine Akzeptanz der
Gleichwertigkeit verschiedener Kulturen zu erreichen, muss auch dieser psychologische Faktor angegangen werden, sonst besteht die Gefahr, dass noch so gute Gesetze, bei der Mehrzahl der Türken nicht akzeptiert werden und sich gesellschaftlich nicht durchsetzen.
1.1. Die Kurden in der Republik Türkei
Es ist hier nicht das Ziel, eine umfassende historische Darstellung der Geschichte der Kurden zu liefern und chronologisch die Stationen seit dem Osmanischen Reich zu skizzieren. Ich möchte lediglich einige mir wichtig erscheinende Punkte herausgreifen, die für das Verständnis des Problems entscheidend sind.
Die meisten Abhandlungen über Kurden enthalten einen Teil zu Bevölkerungszahlen, die insoweit von Bedeutung sind, um auch quantitativ zu sehen, welche Tragweite die kurdische Frage hat. Da bei den Volkszählungen nicht nach ethnischer Herkunft gefragt wird, gibt es keine überprüfbaren statistischen Angaben, die etwa Objektivitäts-Kriterien der Europäischen Union entsprechen würden. Da diese Zahlen höchst politisch sind, bestehen zwischen den Angaben kurdischer und türkischer Nationalisten enorme Unterschiede von 6-25 Millionen für die Türkei. Eine der glaubhaftesten Untersuchungen liefert meiner Ansicht nach der Klassiker von Martin van Bruinessen „Agha Scheich und Staat“, 2 der den prozentualen Anteil der Kurden 1975 auf 19 Prozent schätzt. Geht man davon aus, dass das Bevölkerungswachstum bei Kurden höher ist als bei Türken (regional ist das so), kann man von guten 20 Prozent der Bevölkerung heute ausgehen. Damit kommt man bei einer Bevölkerung von 70,6 Millionen 3 auf eine Zahl von etwa 15 Millionen. Damit sind die Kurden mit Abstand die zweitgrößte ethnische Gruppe in der Türkei.
Diese als „Kurden“ bezeichnete Bevölkerungsgruppe ist aber keineswegs homogen. Die Mehrheit stellen wie bei den Türken die Sunniten, deren Zahl das Zentrum für Kurdische
2 Martin van Bruinessen, Agha, Shaikh and State, 1992. Ausführungen zu den Bevölkerungszahlen, S.
14ff. Hennerbichler hat einige Angaben gesammelt: Kendal Nezan geht für 2001 von 23% Kurden aus:
15,23 Mio. Kurden von 66,23 Mio. Gesamtbevölkerung. Mehrdad R. Izady schätzte die Zahl der
Kurden 2002 auf 35,1 Millionen weltweit, davon 52 % in der Türkei. Ferdinand Hennerbichler Die
Kurden http://www.fhe.cc/html/DieKurden-fhe-Bevoelkerungszahlen.pdf , fhe 2004.
3 Zahlen des Türkischen Statistikamts TÜRKSTAT: “The population of Turkey is 70,586,256 on
December 31, 2007.” http://www.turkstat.gov.tr/PreTablo.do?tb_id=39&ust_id=11.
2
Studien in Bonn 4 auf zwei Drittel bis drei Viertel schätzt. Die kurdischen Sunniten gehören zu überwiegendem Teil der schafitischen Rechtsschule an, was sie von den Türken unterscheidet, die quasi zu 100 Prozent Hanefiten sind. Die tatsächlichen Unterschiede in der Religionsausübung sind dabei gering. Die kurdischen Sunniten sprechen muttersprachlich Nordkurdisch, Kirmanci. Die zweitgrößte Gruppe sind die Aleviten, die je nach Betrachter als eine eigenständige synkretistische Religion bezeichnet werden oder als eine muslimische Konfession, beide Richtungen betonen aber die großen Unterschiede zum orthodoxen Islam. Die Mehrzahl der alevitischen Kurden spricht Zaza, es gibt aber auch Kirmanci-Sprecher. Ein Teil der Zaza sieht sich als eine eigenständige ethnische Gruppe. Eine synkretistische Religion, der nur Kurden angehören, sind die Eziden 5 , deren Zahl aber auf Grund von Verfolgung durch den Staat und ihre sunnitischen Nachbarn stark zurückgegangen ist. Darüber hinaus kann man Kurden noch dahingehend unterteilen, ob sie Kirmanci oder Zaza sprechen oder nur noch türkisch, was für viele Kurden in der Westtürkei zutrifft, die eine kurdische ethnische Identität haben aber ausschließlich türkisch sprechen.
Die Situation der Kurden hat sich grundlegend nach der Republikgründung 1923 geändert. Die sunnitischen Kurden waren Teil des führenden Millets (Einteilung der osmanischen Bevölkerung nach Religionszugehörigkeit). Die kurdischen Provinzen genossen eine gewisse Autonomie, die je nach aktuellen Machtverhältnissen schwankte. Kurden in den Großstädten verfügten über ein aktives kurdisches Vereins- und Publikationswesen z.B. in Istanbul. 6 In der Phase der Auflösung des Osmanischen Reiches wurde im August 1920 der Vertrag von Sèvres 7 geschlossen, der das Osmanische Reich unter alliierten Westmächten aufteilte. Der Vertrag trat nie in Kraft, da sich gegen diese Bedingungen der türkische Befreiungskrieg unter Mustafa Kemal (später Atatürk) organisierte, bei dem auch kurdische Einheiten eine entscheidende Rolle spielten, die mit Atatürk gegen die westlichen, nicht-muslimischen Besatzer kämpften. Viele einflussreiche Kurden sahen damals die Türken unter Atatürk als wichtigsten Schutz gegen territoriale Forderungen der Armenier, die von den Briten unterstützt wurden. 8
4 http://www.navend.de/.
5 Einen aktuellen Überblick über die Religion der Eziden liefert Chaukeddin Issa, Das Yezidentum -Religion und Leben, Oldenburg 2007.
6 Siehe zu kurdischen Organisationen in Istanbul zur Zeit des Osmanischen Reiches Rohat Alakom, Eski
Istanbul Kürtleri (Die alten Istanbuler Kurden), 1998.
7 The Peace Treaty of Sèvres, 10 August, 1920,
http://wwi.lib.byu.edu/index.php/Peace_Treaty_of_S%C3%A8vres.
8 Martin van Bruinessen, Agha Shaikh and State, S. 278f.
3
Nach Beendigung des Befreiungskrieges im September 1922, erreichte Mustafa Kemal eine Neuverhandlung des Vertrags von Sèvres. Dies geschah auf der Konferenz in Lausanne 1922/1923, unter Abwesenheit einer eigenständigen kurdischen Vertretung. Unterzeichnet wurde der Vertrag von Lausanne am 24. Juli 1923. 9 Kurden und Kurdistan wurden nicht erwähnt. Um zu verhindern, dass die Art. 38 bis 45 des Vertrages, die „Rechte der Minderheiten“ garantieren, auf die Kurden in der Türkei Anwendung finden, erklärte General Ismet (später Inönü), Premierminister und Leiter der türkischen Delegation, in Lausanne am 23. Januar 1923:
,,Die Regierung der Großen Nationalversammlung der Türkei ist die Regierung der
Kurden genauso wie die der Türken, denn die wahren und legitimen Vertreter der Kurden
haben ihren Sitz in der Nationalversammlung und haben im gleichen Maße wie die
Vertreter der Türken, an der Regierung und Verwaltung des Landes ihren Anteil.“ 10
Als Minderheiten mit garantierten Rechten wurden nur Nicht-Muslime anerkannt, die Türkei änderte dies später unilateral ab und machte daraus griechisch-orthodoxe, armenische und jüdische Gemeinden, somit können andere nicht-muslimische Minderheiten nicht von den Rechten des Vertrages profitieren (Assyrer, Chaldäer, Nestorianer, Katholiken, Eziden etc.). Kurden sind keine Minderheit, da sie Muslime sind. Diese Sichtweise teilen auch viele Kurden, außerdem kennen sie die staatlicherseits diskriminierende Politik gegen nichtmuslimische Minderheiten, da scheint es verlockender, zum Staatsvolk zu gehören. Absurderweise kommt aber diese Interpretation zum Ergebnis, dass die Kurden deshalb weder kulturelle und politische Rechte genießen (dürfen). Dilek Kurban kritisiert diese Sichtweise: „Kurden stellen im internationalen Rechtsverständnis eine Minderheit dar. […] Diese
Bezeichnung Gründer-Element, ist eigentlich die Sprache der Autorität, der Mentalität
der Autorität und die Kurden sollten sich so schnell wie möglich von dieser
Sprachregelung verabschieden und sich solidarisch mit den Nichtmuslimen zeigen.“ 11
Der Vertrag von Lausanne, der einer der wichtigsten Verträge für das türkische Staatsverständnis ist und auf Grund seiner Entstehungsgeschichte eine immense symbolische Bedeutung hat, kann aber auch anders verstanden werden. Baskın Oran (Ankara Universität) argumentiert in einer Studie für TESEV (2004), dass die Artikel 39-42 durchaus auch
9 Siehe für eine kritische Beurteilung: Ismet Cheriff Vanly, Der Lausanner Vertrag und das Schicksal des
kurdischen Volkes, http://www.navend.de/html/kurdistan_heute/artikel/07_Lausanner_Vertrag.htm.
10 Zitiert in http://www.navend.de/html/kurdistan_heute/artikel/07_Lausanner_Vertrag.htm, Französisches
Außenministerium, ,,Documents diplomatiques: Conférence de Lausanne", Paris 1923,S.283 284.
11 Dilek Kurban, Kürt Sorununda Geçmiş, Bugün ve Gelecek: Adalet Gerçek, Siyaset (Vergangenheit,
Heute und Zukunft des Kurdenproblems: Gerechtigkeit, Wahrheit, Politik), in Türkiye’de Kürtler, März
2008, S. 65.
4
muslimische Bürger umfassen, da einige Rechte (muttersprachliche Publikationen und Sendungen) für alle Staatsbürger gelten. 12
Das Verständnis von Minderheit ist eine Besonderheit der türkischen Debatte, Forderungen der Kurden nach Gebrauch ihrer Sprache in Medien, lokalen Verwaltungen und im Bildungsbereich sind dagegen „klassische“ Minderheitenforderungen.
Die neugeschaffene Republik hat sechs Staatsprinzipien, genannt sechs Pfeile. Das Prinzip mit der größten Auswirkung auf die Kurden ist der Nationalismus. Das Ziel der Staatselite war, ein multiethnisches und -religiöses Reich in einen homogenen Einheitsstaat zu verwandeln. Atatürks Maxime war dabei durchaus großzügig, da sein
Nationalismusverständnis nicht vom Blut, sondern vom Bekenntnis ausging. Jede ethnische Gruppe konnte somit Türke werden. Davon gab und gibt es viele, neben Kurden Araber, Bosniaken, Albaner, Mazedonen, Georgier, Lazen, Tscherkessen, um nur die wichtigsten muslimischen Gruppen zu nennen. Das Problem war, dass es keine Lösung für die vorsah, die nicht bereit waren, ihre ethnische Identität abzulegen und nicht Türken werden wollten.
“This, in a nutshell, was the problem of a significant portion of the Kurdish population,
which differed from the rest of the population.” 13
Dieser Versuch des Nation-Building war sehr erfolgreich, die große Mehrheit der ethnischen Nicht-Türken sieht sich heute als Türken, spricht ausschließlich türkisch und verteidigt die türkische Staatsideologie. Dies wurde erreicht durch eine nationalistische Indoktrination in Schulen, Universitäten, einem Teil der Medien und einer gleichzeitigen Repression jedweder Äußerungen oder Forderungen von nicht-türkischen Bevölkerungsteilen nach Anerkennung ihrer Identität. Die einzige Bevölkerungsgruppe, bei der dies zu einem großen Teil nicht gelungen ist, sind die Kurden, die ein großes Maß an eigenständiger Identität behalten haben. 14 Die wichtigsten Gründe hierfür sind die Demographie, Geographie und nicht zu unterschätzen der Umstand, dass die Kurden eine seit Jahrhunderten in Anatolien lebende Gruppe sind und nicht wie slawische und kaukasische Einwanderer erst seit dem 19. Jahrhundert vermehrt in Anatolien leben.
12 Baskın Oran, Türkiye'de Azinliklar: Kavramlar, Lozan, Iç Mevzuat, Içtihat, Uygulama (Minderheiten,
Konzepte, Lausanne, interne Rechtsgebung, Interpretation und Anwendung in der Türkei), Juni 2004,
TESEV, http://www.tesev.org.tr/etkinlik/baskin_oran.pdf.
13 The Kurdish Question in Turkish Politics, By Svante E. Cornell, Orbis, Winter 2001, Vol. 45 Issue 1,
http://www.cacianalyst.org/Publications/Cornell_Orbis.htm
14 Ismail Çağlar spricht davon, dass das kemalistische System zwei Gruppen nicht in das vereinheitlichte
System einbinden konnte. Gläubige Muslime und Kurden, in Birikim, Dezember 2007, S. 60.
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Die Weigerung der Kurden, sich als Türken zu verstehen, hat zu zahlreichen Aufständen vor allem von 1925 bis 1938 geführt, die allesamt niedergeschlagen wurden. Es dauerte dann fast zwei Jahrzehnte, bis sich Kurden wieder sichtbar organisierten. Das Geburtsdatum prokurdischer Politik wird häufig mit 1959 angegeben, als 49 populäre kurdische Intellektuelle wie Musa Anter, Sait Kırmızıtoprak, Şerafettin Elçi und Naci Kutlay verurteilt wurden. Später nahmen diese Personen wichtige Positionen in Parteien und Institutionen ein. Die erste Partei, die sich offen dem Problem, war die „Türkische Arbeiterpartei“ (TIP). Ihr Vorsitzender Mehmet Ali Aybar sprach öffentlich bei dem Parteikongress 1963 in Gaziantep über eine spezielle Situation der Osttürkei. 15 In den 1970er Jahren kam es zu einer vorsichtigen Debatte um den Südosten, studentische Gruppen engagierten sich, bei der Linken war das Thema in Form der Solidarität mit den ärmeren Regionen des Landes ein Thema. Diese kurze Phase der Öffnung endete abrupt mit dem Militärputsch vom 12. September 1980, nach dem einige Aspekte der staatlichen Leugnungs- und Repressionspolitik noch verschärft wurden.
Die Militärführung um Putsch-General Kenan Evren hat den Gebrauch des Kurdischen komplett verbieten lassen und gerade kurdische Intellektuelle und Aktivisten besonders hart verfolgt. 16 In der 1982 verabschiedeten Verfassung wurde Türkisch gesetzlich als Muttersprache aller türkischen Staatsbürger festgelegt. In Art. 42, Abs. 9 heißt es: „Den türkischen Staatsbürgern darf in den Erziehungs- und Lehranstalten als Muttersprache keine andere Sprache beigebracht und gelehrt werden als Türkisch.“ Kurdischsprachige Medien waren bis 1991 verboten. Im Gesetz Nr. 2932 § 2 hieß es dazu: „Die Darlegung, Verbreitung und Veröffentlichung von Gedankengut in einer anderen Sprache als der ersten Amtssprache der von der Türkei anerkannten Staaten ist verboten.“ Zu zahlreichen Anklagen und Verurteilungen hat das Gesetz für Politische Parteien geführt. Laut Artikel 43/3 dürfen „Kandidaten außer türkisch keine andere Sprache benutzen.“ Aus den Schulbüchern, Lexika und Landkarten wurden die Definitionen und Erläuterungen über Kurden und ihre Siedlungsgebiete verbannt. 17
15 Elçik, Gülnur, Doğu Mitingleri ve DDKO’lar (Osttreffen und DDKOs), S. 25.
16 Kenan Evren bezeichnet dieses Vorgehen heute als einen großen Fehler, siehe das Interview mit ihm in
dem Buch „Komutanlar Cehpesi“ von Fikret Bila, November 2007, S: 9-33.
17 Es gab noch eine Vielzahl von weiteren Einschränkungen, wie z.B. das Einwohnergesetz 1587, das in
Art. 16 besagt, dass kein Name eines Kindes gewählt werden kann, der in der nationalen Kultur
unpassend ist. Kurdische Namen wurden so jahrelang verhindert.
6
Das harte Vorgehen gegen Kurden und die systematischen und schweren Folterungen im Militärgefängnis von Diyarbakır, bei denen zahlreiche Inhaftierte starben, hatte eine weit reichende Konsequenz: „In der 12. September Phase war das der Ort, wo die PKK geboren wurde.“ 18 Damit kam seit 1984 auch noch eine militärische Komponente hinzu. Der Krieg zwischen PKK und Türkischem Militär hat mittlerweile zu geschätzten 37.000 Toten geführt, die große Mehrheit Kurden, mindestens 1 Million Vertriebener 19 , ca. 3000 zerstörten Dörfern, einem langjährigen Ausnahmezustand in kurdischen Provinzen, massiven
Menschenrechtsverletzungen, terroristischen Anschlägen auch in der Westtürkei, einem Aufblähen des Armeebudgets, grenzüberschreitende Operationen etc.. Die Konsequenz ist eine Militarisierung der Politik, die auch in anderen Bereichen eine Zivilisierung der Politik verhindert, den Demokratisierungsprozess verlangsamt, Debatten um kulturelle Rechte für Nicht-Türken blockiert, eine Gebietsreform oder eine Neuinterpretation des Staatsverständnisses verhindert oder als Forderungen von Terroristen diffamiert.
Die politische Situation änderte sich in den 1990er Jahren. 1990 kam erstmals eine kurdische Partei ins Parlament, die HEP. Diese wurde nach kurzer Zeit wegen Separatismus-Vorwürfen verboten, so wie alle ihrer Folgeparteien, die heutige Partei dieser kurdisch-nationalistischen Strömung trägt den Namen DTP (Demokratische Gesellschaft Partei), gegen die seit Ende 2007 ein Schließungsverfahren läuft. Seit 1996 halten die kurdischen Parteien auch zahlreiche Bürgermeisterämter in den mehrheitlich kurdischen Provinzen.
Die offizielle Politik hat ihre Rhetorik in Bezug auf Kurden erstmals 1991 geändert. Präsident Süleyman Demirel sprach damals von der „kurdischen Realität“, die Verbote gegen den privaten Gebrauch des Kurdischen wurden aufgehoben. Schrittweise wurde der Ausnahmezustand in den südöstlichen Provinzen beendet und mit der Verhaftung des PKK-Führers Abdullah Öcalans 1999 in Kenia kam es bis 2004 zu einem Waffenstillstand, was zu einer sichtlichen Entspannung beitrug und einem bescheidenen wirtschaftlichen Aufschwung.
Seit 2004 ist der Waffenstillstand wieder aufgehoben, es gibt Terroranschläge und Militäraktionen. Die kurdische Frage wurde dadurch wieder größtenteils auf ein
18 10 Maddelik Çözüm Planı, Interview von Neşe Düzel mit Altan Tan, Taraf, 13. März 2008,
http://www.haberpanorama.com/news_detail.php?id=592.
19 Hacettepe Unıversity Institute of Population Studies, Turkey Migration and Internally Displaced
Population Survey, Press release , 6 Dezember 2006, Ankara, http://www.hips.
hacettepe.edu.tr/english/press_release.pdf.
7
Sicherheitsproblem reduziert, das vor allem wirtschaftliche Ursachen hat. Die ethnische Komponente wird heruntergespielt.
Die kurdische Frage ist aber mehr als wirtschaftliche Unterentwicklung und separatistischer Terror. Es geht um die schwierige Frage, wie man politisch einen multiethnischen undkulturellen Staat organisieren kann ohne die Einheit des Staates zu gefährden.
In den vergangenen Jahren sind in der Türkei mehrere Tabus gefallen. Eine relativ freie Presse und eine immer aktivere Zivilgesellschaft diskutieren heikle Themen mutiger und geben alternativen Ansichten eine Stimme. Eine für neue Einflüsse offenere Regierung, hat einige positive Veränderungen verabschiedet, wie ein neues Strafrecht (2005), Aufhebung der Todesstrafe und insgesamt 7 EU-Reformpakete.
Auf eine Lösung des Kurdenproblems haben diese Veränderungen bisher aber nur sehr geringe Auswirkungen:
„The Kurdish problem seems to fall well outside most of the normal processes of Turkish
government and society. To put it another way, Turkey’s democratic features are largely
nonfunctional when it comes to the Kurdish issue.” 20
Die Kurdenfrage bleibt eines der wichtigsten innenpolitischen Themen mit den weitest reichenden Konsequenzen für die türkische Demokratie. Eine Frage nach negativem und positivem Frieden, nach EU-Standards, Menschen- und Minderheitenrechten.
2. Völkerrecht und Demokratisierung in der Türkei
In diesem Abschnitt soll gezeigt werden, welchen Einfluss internationale Organisationen und Abkommen und völkerrechtliche Verträge auf die türkische Gesetzgebung genommen haben. Dazu werde ich mich auf einige ausgewählte Übereinkommen der UNO, des Europarats, der OSZE und der Europäischen Union konzentrieren.
2.1. Vereinte Nationen, UNO
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Juni 1945 von 51 Staaten die Vereinten Nationen (UNO oder VN) gegründet, darunter die Türkei. Das Gründungsdokument ist die Charta:
20 Turkey’s Kurdish Question, Carnegie Commission on Preventing Deadly Conflict Carnegie
Corporation of New York, Henri J. Barkey and Graham E. Fuller, 1998, S. 97,
http://wwics.si.edu/subsites/ccpdc/pubs/kur/kurfr.htm.
8
„Die UNO-Charta ist das bedeutendste völkerrechtliche Vertragswerk, da sie neben den
Statuten der internationalen Organisation Vereinte Nationen auch die für alle Staaten
verbindlichen Grundregeln des Völkerrechts enthält.“ 21
In Art. 55 UN-Charta sind die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle - ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion festgelegt. Außerdem sind die Menschenrechte im Verständnis der Charta keine rein innere Angelegenheit der Staaten, sondern haben eine internationale Dimension. 22
Die UN-Charta verweist nicht weniger als sieben Mal auf die Förderung der Achtung vor den Menschenrechten und den Grundfreiheiten. Sie enthält auch ein Diskriminierungsverbot, aber was sie nicht enthält sind Bezüge zu Minderheitenrechten. „Während es beim Diskriminierungsverbot darum geht, Hindernisse zur tatsächlichen
Gleichstellung zu beseitigen, soll durch den Minderheitenschutz das Überleben und die
eigenständige Entwicklung einer Gruppe gewährleistet werden. Bei der Gründung der
Vereinten Nationen wurden Minderheitenfragen praktisch ignoriert.” 23
Der Minderheitenschutz wurde im Rahmen der UNO verstärkt in den 1960er Jahren diskutiert und führte schließlich im Dezember 1966 zum UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). Die Türkei ratifizierte im Rahmen der Diskussionen um den Beitritt zur Europäischen Union sowohl den IPbpR, (auch: Zivilpakt) als auch den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch: Sozialpakt) am 23.09.2003, seit 24.12.2003 sind beide in der Türkei in Kraft. 24
Der Sozialpakt behandelt Rechte des Einzelnen und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen der Staaten. Der Zivilpakt dagegen enthält die klassischen individuellen Grund- und Freiheitsrechte wie das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit, das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung, die Garantie bestimmter Verfahrensrechte etc.. Ein Menschenrechtsausschuss wurde für die Überwachung der staatlichen Verpflichtungen eingesetzt. Artikel 27 ist neben einer Bestimmung der ILO-Konvention Nr. 169/1989 25 die einzige ausdrückliche Norm des Minderheitenschutzes im Rahmen der Vereinten Nationen:
21 Heintze, Hans-Joachim, Einführung in das Völkerrecht, FernUniversität in Hagen, 2002, S. 18.
22 Siehe Heintze, Hans-Joachim, Einführung in das Völkerrecht, FernUniversität in Hagen, 2002, S. 115.
23 Andreas Bummel, Internationaler Minderheitenschutz - Menschenrechte und Minderheiten im
Völkerrecht unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Strafgerichtshofes, 21. September
2003, http://www.bummel.org/texte/2003-minderheitenschutz.php (besucht am 26. April 2008).
24 Jutta Hermanns, Die Türkei und der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der
Vereinten Nationen http://www.pen-kurd.org/almani/varia/die-turkei-und-der-internationale-pakt.html,
8. August 2007 (besucht am 28. April 2008).
25 Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, 1989,
http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc169.htm, Dieses Übereinkommen ist am 5. September 1991 in
Kraft getreten..
9
„In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen
solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen
Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion
zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.“ 26
Laut Art. 27 des Zivilpaktes ist jeder Staat darüber hinaus verpflichtet, Positivmaßnahmen zu ergreifen, um die Wahrnehmung dieser Rechte nicht nur zu garantieren, sondern zu fördern. 27
Gleichzeitig mit dem IPbpR wurde das erste Fakultativprotokoll 28 verabschiedet. Damit bietet sich jedem Bürger eines ratifizierenden Staates die Möglichkeit, sich durch eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss der VN zu wenden, wenn er sich in seinen individuellen Rechten aus dem Pakt verletzt sieht. Die Türkei ratifizierte dieses Protokoll am 24.11. 2006, seit diesem Tag ist es auch in Kraft.
Die Überprüfungsmechanismen sind aber äußerst schwach und bestehen aus regelmäßig erforderlichen Staatenberichte und zum Teil durch das 1970 eingeführte 1503-Verfahren, das die Menschenrechtskommission ermächtigt, Staaten aufgrund eingegangener Klagen und Mitteilungen zur Rechenschaft zu ziehen. 29 In die Diskussion der Staatenberichte werden zwar auch kritische NGOs hinzugezogen, doch gibt es keine echten Sanktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten, wenn sich ein Staat nicht an seine Verpflichtungen hält. Lediglich die öffentliche Bloßstellung vor der internationalen Gemeinschaft ist hier gegeben.
Vorbehalte
Es ist gängige Praxis, dass Staaten bei der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge so genannte Vorbehalte bzw. Klarstellungen abgeben. Hierdurch wollen sie erreichen, dass ein Teil des Abkommens gar nicht oder nur in der von diesem Staat gewollten Interpretation für ihn verbindlich ist.
26 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966, (BGBl. 1973 II
1553) , http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/
IntZivilpakt.pdf (besucht am 16. Mai 2008).
27 Die General Comments zu den VN-Menschenrechtsverträgen, Nomos Verlag, S. 97, Die Rechte der
Minderheiten vom 08.04.1994, Allgemeine Bemerkung Nr. 23;
http://www.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm. (besucht am 16. Mai 2008).
28 Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember
1966, http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/un/int-bill/ipbpr1de.htm (besucht am 16. Mai 2008).
29 siehe www.humanrights.ch, UNO-Menschenrechtskommission (1947-2006) http://www.humanrights
.ch/home/de/Instrumente/UNO-Organe/Menschenrechtsommission/idart_59-content.html (besucht am
26. April 2008).
10
Die Türkei hat sowohl den Zivilpakt als auch das Fakultativprotokoll mit Vorbehalten versehen. Die Türkei erklärt, nur Minderheiten im Sinne des Lausanner Vertrages von 1923 30 , d.h. religiöse Minderheiten, als Minderheiten im Rahmen Art 27 des Zivilpaktes, anzuerkennen. Außerdem werden Rechtsverletzungen, die vor Ratifizierung des Paktes stattgefunden haben, durch Vorbehalt von dem Recht der Individualbeschwerde ausgenommen.
Diesen Standpunkt kritisiert die Juristin Jutta Hermanns 31 als unzulässig wonach Art. 27 IPbpR in vollem Umfang für die Türkei verpflichtend sei. Alle Mitglieder einer ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheit in der Türkei können die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 27 IPbpR in Form der Individualbeschwerde beim Menschenrechtsauschuss geltend machen. Sie müssen jedoch darauf eingehen, aus welchen Gründen der Vorbehalt der Türkei zum Geltungsbereich des Art. 27 IPbpR nicht mit dem Kerngehalt des Paktes übereinstimmt. Die Türkei könne sich somit nicht auf ihr Verständnis von Minderheiten zurückziehen, da dieses Verständnis den durch Art. 27 IPbpR angestrebten Schutzrechten widerspreche. 32 Minderheiten müssen nicht als solche durch den Staat anerkannt sein, um die Rechte aus Art. 27 IPbpR geltend machen zu können. 33 Die völkerrechtlich geschützten Minderheiten besitzen als Kennzeichen gerade die Staatsangehörigkeit des betreffenden Staates.
Die Frage, ob der Menschenrechtsausschuss den Vorbehalt gelten lässt oder nicht, wurde noch nicht geklärt, da es noch keine konkrete Entscheidung gibt:
„Durch eine entsprechend gut vorbereitete Individualbeschwerde könnte der Ausschuss
erstmalig dazu veranlasst werden, sich generell zur Zulässigkeit von einschränkenden
Vorbehalten zu Art. 27 IPbpR zu äußern und die Türkei so gezwungen werden, ihre
diesbezügliche Haltung gegenüber ethnischen und sprachliche Minderheiten, welche seit
dem Abkommen von Lausanne die Gleiche geblieben ist, zu verändern.“ 34
30 Vollständiger Text des Vertrages in englisch: Treaty of Peace with Turkey Signed at Lausanne, July 24,
1923, http://wwi.lib.byu.edu/index.php/Treaty_of_Lausanne (besucht am 10. März 2008).
31 Jutta Hermanns, Die Türkei und der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der
Vereinten Nationen, 08.08.07, http://www.pen-kurd.org/almani/varia/die-turkei-und-der-internationale-
pakt.html (besucht am 22. Mai 2008).
32 Siehe für eine ausführliche Behandlung: Jutta Hermanns , Die Türkei und der internationale Pakt über
bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen, 08.08. 2007, http://www.pen-
kurd.org/almani/varia/die-turkei-und-der-internationale-pakt.html (besucht am 22. Mai 2008).
33 General Comment Nr. 23, http://www.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm (besucht am 26.
April 2008).
34 Jutta Hermanns, Die Türkei und der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der
Vereinten Nationen, 08.08.07, http://www.pen-kurd.org/almani/varia/die-turkei-und-der-internationale-
pakt.html.
11
2.1.1. CEDAW
Für die Türkei illustriert das Beispiel CEDAW 35 sehr gut, inwieweit internationale Übereinkommen nationales Recht beeinflussen und verändern können. Zwar beschäftigt sich CEDAW nicht mit Minderheiten, trotzdem möchte ich kurz den Einfluss auf die türkische Gesetzgebung darstellen, da sich dieser Prozess auch auf andere Themen übertragen ließe.
1979 wurde das UN Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) beschlossen. 1985 hat es die Türkei ratifiziert. Durch CEDAW sind alle Signatarstaaten gebunden, das Prinzip der Gleichberechtigung in nationales Recht umzusetzen und alle Formen der Diskriminierung zu verbieten. Da das türkische Zivilrecht diese Prinzipien in vielen Punkten verletzte, sah sich die Türkei zu beschämenden Vorbehalten gegen die Bestimmungen der Konvention gezwungen. Sie sah sich außerstande, Männern und Frauen gleiche Rechte und Verantwortung im Ehe-, Scheidungs-, Eigentums- und Arbeitsrecht zu garantieren.
Politisch gesehen führte CEDAW zu einem tief greifenden Perspektivwechsel. Der Maßstab, an dem das türkische Recht gemessen wurde, war nicht länger die osmanische Vergangenheit oder die Scharia, sondern moderne internationale Standards. Doch erst bei der
Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 verpflichtete sich die Türkei zur Rücknahme ihrer Vorbehalte gegenüber dem CEDAW. Sie tat dies 1999, jedoch ohne ihr Zivilrecht reformiert zu haben. Ab dieser Zeit übte die EU mit ihren jährlichen Fortschrittsberichten zusätzlichen Einfluss auf diesen Prozess aus. Schließlich wurde am 22. November 2001 das neue türkische Zivilrecht verabschiedet. 36 Dies bedeutete eine grundlegende Änderung der rechtlichen Grundlagen des Geschlechterverhältnisses und der Familie. Eheleute wurden zu gleichen Partnern mit demselben Entscheidungsrecht und denselben Rechten an den Kindern und dem während der Ehe erworbenen Eigentum.
Am Beispiel CEDAW wird die Bedeutung eines internationalen Abkommens deutlich, dass eigentlich nicht bindend ist. Im Zuge der EU-Annäherung wurden aber gesetzliche Veränderungen unausweichlich, um den Annäherungsprozess nicht zu gefährden. 37 Die
35 CEDAW: http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/.
36 Deutsche Welle, Mehr Freiheit für türkische Frauen, 6. Dezember 2001, http://www.dw-
world.de/dw/article/0,2144,346205_page_1,00.html (besucht am 3. Mai 2008).
37 Zur genauen Darstellung der rechtlichen Veränderungen beim Zivilrecht und Strafrecht und die Rolle
sowohl internationaler Akteure als auch der einheimischen Frauenbewegung, siehe: Europäische
Stabilitätsinitiative, Geschlecht und Macht, Juni 2007,
12
rechtlichen Defizite wurden aber erst in der Auseinandersetzung mit diesen internationalen Standards offensichtlich.
2.2. Europarat und EMRK
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet. Ihm gehören heute 47 Länder an (Beitritt Montenegros als 47. Mitgliedstaat am 11. Mai 2007) und damit bis auf Weißrussland (Beitrittskandidat) alle europäischen Staaten. Sein Sitz befindet sich in Straßburg. 38 Der Europarat versteht sich als eine Wertegemeinschaft. Die Achtung der Menschenrechte ist in der Satzung Art. 3 als Bedingung für eine Mitgliedschaft festgehalten.
Das bedeutendste Vertragswerk des Europarats ist die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten enthält. 39 „Diese Konvention ist sicher das bekannteste Vertragswerk des Europarats, für das es
bisher weltweit kein wirklich vergleichbares Instrument gibt.“ 40
Die Konvention wurde am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 in Kraft. Die EMRK ist eine sog. geschlossene Konvention, d.h. sie kann nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Daher haben alle Mitgliedstaaten die Konvention unterzeichnet
Alle Konventionsstaaten haben sich verpflichtet, die Zuständigkeit der EMRK zur Prüfung von Individualbeschwerden sowie die obligatorische Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 41 anzuerkennen. Somit wurde ein geschlossener
http://www.esiweb.org/index.php?lang=de&id=156&document_ID=92 (besucht am 1. Juni 2008, der
Autor ist Mitautor dieser Studie).
38 Eine Darstellung der Geschichte und Aufgaben des Europarats findet sich auf einer eigenen Seite des
Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatOrgane/
Europarat/Uebersicht.html, Eigendarstellung des Europarats mit Zugang zu allen Konventionen und
Resolutionen: http://www.coe.int/DefaultDE.asp.
39 Gesamttext der EMRK in deutsch: http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm (nur die
englische und französische Fassungen sind völkerrechtlich anerkannt).
40 Konstantinov, Emil: Minderheitenschutz und Europarat, in Heintze, Hans-Joachim (Hg.):
Selbstbestimmungsrecht der Völker - Herausforderung der Staatenwelt, 1997, S.178.
41 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/.
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Rechtsraum mit internationaler Beschwerdemöglichkeit geschaffen, der praktisch das gesamte West- und Osteuropa erfasst. Auch wenn der Europarat politisch oft als Papiertiger belächelt wird, werden seine Entscheidungen befolgt, bis heute hat kein einziger Staat hat eine Entscheidung des Europarats missachtet.
Die EMRK garantiert die Rechte einzelner Individuen, nicht spezifische Rechte von Minderheiten als Gruppen. In Art. 14 wird zwar der Begriff „nationale Minderheit“ erwähnt, der Text ist aber im Besonderen dem Diskriminierungsverbot gewidmet. „Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne
Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder
sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der
Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.“ 42
Die EMRK enthält weder eine Definition des Begriffes Minderheit noch eine ausdrückliche Minderheitenschutzbestimmung. Die Kontrollorgane Kommission und Gerichtshof haben deshalb in der Praxis Beschwerden von Personengruppen immer als eine Aneinanderreihung von Individualbeschwerden betrachtet. 43
2.2.1. Die EMRK in der Türkei
Die türkische Verfassung enthält keine ausdrückliche Norm, welche allgemein und unmissverständlich den Status völkerrechtlicher Verträge in der türkischen Normenhierarchie regelt. 44 Daher kann lediglich Art. 90 Abs. 5 Satz 1 TVerf. als Ausgangsnorm dienen. Diesem ist eine zweideutige Formulierung zu entnehmen, dass ratifizierte völkerrechtliche Verträge „kanun hükmü“ („Gesetzeskraft“) haben.
Die Türkei wurde 1949 Mitglied des Europarates und ratifizierte 1954 die EMRK 45 mit der amtlichen Begründung, die Konvention verstoße nicht gegen türkisches Recht und sei für die Gewährung von Rechten und Freiheiten notwendig und hilfreich. 46
42 Art. 14 EMRK, http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm.
43 Siehe, Konstantinov, Emil: Minderheitenschutz und Europarat, in Heintze, Hans-Joachim (Hg.):
Selbstbestimmungsrecht der Völker - Herausforderung der Staatenwelt, 1997, S. 179.
44 Vgl. Deutschsprachige Broschüre zum 44. Jahrestag des türkischen Verfassungsgerichts 2006, S. 32-33;
Abruf über: http://www.anayasa.gov.tr/images/loaded/pdf_dosyalari/anayasa_album _alm_opt.pdf
(besucht am 20. Mai 2008).
45 Ratifizierung der EMRK durch Gesetz Nr. 6366 v. 10.3.1954, Resmi Gazete (Türkisches Amtsblatt) v.
19.3.1954, Amtblattnummer (Nr.) 8662; Hinterlegung beim Europarat am 18.5.1954. Bei der
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde brachte die Türkei lediglich einen Vorbehalt zu Art. 2 des ersten
Zusatzprotokolls (Recht auf Bildung) an, da im türkischen Recht das Gesetz Nr. 430 vom 3. Mai 1924
die Errichtung religiöser Privatschulen verbot.
46 Türkiye Büyük Meclis Tutanak Dergisi (TBMM TD= Protokollsammlung der Großen Türkischen
Nationalversammlung) Bd. I, Nr. 63 v. 10.3.1954, S. 7.
14
Auf Grund des Militärputsches 1980 wurde die Mitgliedschaft der Türkei faktisch von August 1981 bis Mai 1984 suspendiert. Dies hatte eine direkte Konsequenz für die in dieser Zeit ausgearbeitete Verfassung. Die umfassende Nachbildung der EMRK in der 1982er Verfassung ist darauf zurückzuführen, dass die Türkei nach dem Militärputsch unter strenger Beobachtung des Europarates stand und der Kritik der Kommission auf Verfassungsebene entgegenwirken wollte. Trotz des autoritären Charakters der Verfassung, ist der Grundrechtsteil größtenteils an die EMRK angelehnt, der Maßstab ist also auch für die Generäle ein internationales Abkommen gewesen. So sind die Grundrechte im zweiten Teil der Verfassung parallel zu Art. 29 EMRK unter der Überschrift „Grundrechte und Pflichten“ aufgeführt. Auffallend am türkischen Grundrechtskonzept (in der ursprünglichen Fassung von 1982) sind zudem die weit reichenden Möglichkeiten der Grundrechtsbeschränkung. 47
Am 28. Januar 1987 hatte die Türkei das Recht der Individualbeschwerde (Art. 34 48 ) anerkannt, hierbei jedoch mehrmals erfolglos in einer bis dahin in der Praxis völlig fremden Weise versucht, durch Präzisierungen bzw. Bedingungen die Zuständigkeit und Interpretationsgewalt der EMRK zu begrenzen. Die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 49 gemäß Art. 46 hat die Türkei erst 1990 anerkannt. Inzwischen hat die Türkei die Protokolle Nr. 2, 3, 5, 6, 8, 11, 13 und 14 ratifiziert und die Protokolle 4, 7, 9 und 12 unterzeichnet. 50
Ein Blick in die Statistik zeigt, dass sich die Möglichkeit zur Beschwerde auf europäischer Ebene mittlerweile in der Türkei herumgesprochen hat. 2006 hielt statistisch gesehen die Türkei als Beschwerdegegner sowohl bei den eingereichten Klagen als auch bei den 334 gefällten Urteilen den europäischen Rekord. 51 2007 sah das ähnlich aus: 331 Urteile, davon 319 Verletzungen und 7 Nichtverletzungen. 52 Diese hohen Zahlen müssen jedoch unter dem
47 Nilay Aras, Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Türkei, http://archiv.jura.uni-
sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=459&show Heft 2 - 2007 - ZeuS.
48 Art 34 EMRK: Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nichtstaatlichen Organisation oder
Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser
Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte verletzt zu sein, mit einer Beschwerde
befasst werden. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die wirksame Ausübung dieses Rechts
nicht zu behindern. http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm.
49 Homepage des EGMR: http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/.
50 Die Seite des Europarats über die Türkei mit allen nicht-unterzeichneten, unterzeichneten und
ratifizierten Resolutionen: http://www.coe.int/T/D/Com/Europarat_kurz/Mitgliedslaender/
d_tuerkei.asp (besucht am 26. April 2008).
51 109 EGMR, Survey of Activities, S. 3, http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/69564084-9825-430B-
9150-A9137DD22737/0/Survey_2006.pdf (8.6.2007).
52 Die Republik Türkei im Europarat, http://www.coe.int/T/D/Com/Europarat_
kurz/Mitgliedslaender/d_tuerkei.asp (besucht am 5.6. 2008).
15
Blickwinkel betrachtet werden, dass es in der Türkei das Instrument der individuellen Verfassungsbeschwerde nicht gibt, welches einen Teil der Beschwerden „abfangen“ könnte. Damit gewinnt die Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK aber im Hinblick auf den Grundrechtsschutz in der Türkei umso mehr an Bedeutung.
In den vergangenen Jahren hatten die EMRK und der EGMR auch direkten Einfluss auf Gesetzesänderungen in der Türkei. Der EGMR stellte 1999 bei den Fällen Aksoy, Tekin und Aydin fest, dass durch die Untätigkeit der Verwaltungsbehörden und Gerichte gegen das Folterverbot verstoßen wurde. Weiter kritisierte er, dass in diesem Zusammenhang die in den §§ 243 bis 245 des Türkischen Strafgesetzbuches (TStGB) vorgesehenen Strafen für Straftaten im Amt nicht verhängt wurden. Obwohl das Gericht sich nicht zu dem Strafmaß dieser Vorschriften geäußert hatte, wurde am 26. August 1999 mit Gesetz Nr. 4449119 das Strafmaß für folternde Beamten erhöht. Hier wird die politische Wirkung der EMRK deutlich. 53
Ein weiteres Beispiel ist die Abschaffung der Todesstrafe. Noch bevor die Türkei im Februar 2006 das Zusatzprotokoll Nr. 13 ratifizierte, hatte sie 2004 die Todesstrafe aus der Verfassung, dem türkischen Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung entfernt. 54 Der diesbezügliche Gesetzesvorschlag wurde mit der Notwendigkeit der Übereinstimmung mit dem 13. Zusatzprotokoll der EMRK begründet. 55 Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Beispiel für die faktische Wirkung der EMRK auf die Gesetzgebungsakte. 56 In derselben Gesetzesnovelle wurde zudem, „um Zweifeln bezüglich des Vorrangs der Menschenrechtskonventionen in Kollisionsfällen mit Gesetzen ein Ende zu bereiten“, dem Art. 90 Abs. 5 TVerf. ein Satz hinzugefügt, der in Kollisionsfällen den Vorrang internationaler Menschenrechtsübereinkommen gegenüber nationalen Bestimmungen verfassungsrechtlich verankert. 57
53 Nilay Aras Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Türkei, http://archiv.jura.uni-
sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=459&show Heft 2 - 2007 - ZeuS.
54 Gesetz Nr. 5170, RG v. 22.5.2004, Nr. 25469.
55 Abruf der Begründung zum Gesetzesvorschlag zur Verfassungsreform 2004:
http://www.belgenet.com/2004/anayasa_052004-2.html (8.6.2007); Zusammenstellung der
Gesetzesbegründungen zu den Reformgesetzen von 2001 und 2004 bei Yurtcan, Uyum Yasaları 2001 &
2004 - Anayasa Değişiklikleri [Anpassungsgesetze 2001 & 2004 - Verfassungsreformen], 2. Aufl.,
Istanbul 2004. Die Ratifikation des 13. Zusatzprotokolls erfolgte am 20.2.2006.
56 Nilay Aras Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Türkei, http://archiv.jura.uni-
sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=459&show Heft 2 - 2007 - ZeuS, S. 239.
57 Es handelt sich um den Satz: „Soweit Grundrechte und -freiheiten regelnde Vorschriften
verfahrensgemäß in Kraft gesetzter völkerrechtlicher Verträge mit nationalen Bestimmungen mit
gleichem Regelungsgehalt nicht übereinstimmen, finden die Bestimmungen der völkerrechtlichen
Verträge vorrangig Anwendung.“
16
Diese verstärkte Ausrichtung an europäischen Standards zeigt sich auch bei der Arbeitsweise des Türkischen Verfassungsgerichts, das die EMRK bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit als Auslegungsmaxime anwendet. Damit hat das Gericht mit seiner zunehmend grundrechtsfreundlichen und oft an den Entwicklungen der Rechtsprechung der Straßburger Organe ausgerichtet mehr zu einer Öffnung der Verfassung in Richtung auf westeuropäische Standards beigetragen als die Verfassung selbst.
Der Europarat mit der EMRK und dem EGMR hat erheblich dazu beigetragen, die Türkei rechtlich an europäische Standards im Bezug auf Menschenrechte heranzuführen. 58 . Dieser Prozess ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Gerade in der Diskussion um eine neue, „zivile“ Verfassung, spielen Grund- und Menschenrechte und die Aufhebung allzu vieler Beschränkungen, eine zentrale Rolle. Heinz Kramer sieht in einer Verfassung, die im Einklang mit der EMRK steht, auch eine Neuinterpretierung des Staatsverständnisses als erforderlich an:
„Ebenso unumgänglich wäre in einer den aktuellen politischen und ethnischen
Gegebenheiten der Türkei entsprechenden Verfassung die Betonung und rechtliche
Verankerung des Pluralismus-Prinzips. Das betrifft die Behandlung politischer, religiöser
und ethnischer Minderheiten ebenso wie das Verhältnis von Säkularimsus und
Religionsfreiheit. In all diesen Fällen muss die entsprechende Freiheit des Individuums
im Sinne eines effektiven Minderheitenschutzes gewährleistet werden.“ 59
Dabei könnte der Europarat mit zwei Konventionen Maßstäbe für einen effektiven Minderheitenschutz liefern. Erstens über das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten” 60 , das seit 1998 in Kraft ist.
„Das Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument Europas,
das dem Schutz nationaler Minderheiten im allgemeinen gewidmet ist. Es hat zum Ziel,
den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten
zu schützen. […] Das Übereinkommen legt Grundsätze im Bereich des öffentlichen
Lebens für Angehörige nationaler Minderheiten fest, wie das Recht, sich friedlich zu
versammeln und sich frei zusammenzuschließen, die freie Meinungsäußerung, die
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und den Zugang zu den Medien. Weiter
werden Freiheitsrechte, was den Gebrauch der Sprache, das Bildungswesen und die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit usw. angeht, niedergelegt. 61
58 Siehe, Nilay Aras Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Türkei,
http://archiv.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=459&show Heft 2 - 2007 - ZeuS, S. 246.
59 Heinz Kramer, Die Türkei auf dem Weg in die nach-kemalistische Republik, SWP-Aktuell 2007/A 48,
September 2007, http://www.swp-berlin.org/produkte/swp_aktuell_detail.php?id=8060 (besucht am 20.
Mai 2008).
60 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten,
http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=157&CM=&DF=5/4/2008&CL=
GER.
61 http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Summaries/Html/157.htm.
17
Zweitens die “Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ 62 , die seit März 1998 in Kraft ist.
„Dieser Vertrag sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlichen gewachsenen
Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Seine Ausarbeitung war zum einen
gerechtfertigt durch das Bemühen, die kulturellen Traditionen und das Kulturerbe
Europas zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zum anderen durch die Achtung des
unverzichtbaren und allgemein anerkannten Rechtes, im öffentlichen Leben und im
privaten Bereich eine Regional- oder Minderheitensprache zu gebrauchen.“ 63
Die Charta ist nicht verbindlich, die Unterzeichnerstaaten können auswählen, welche der Bestimmungen sie anwenden wollen. Sie entscheiden auch selbst darüber, auf welche Minderheitensprachen in ihrem Land sie die Charta anwenden wollen.
Verantwortlich für diese unverbindlich formulierten Konventionen sind einige europäische Staaten, welche die Rechte ihrer Minderheiten aufgrund der eigenen Auffassung von „Staat“ und „Nation“ nicht anerkennen wollen, darunter insbesondere Frankreich, Großbritannien, Griechenland und die Türkei.
Die Türkei hat beide Konventionen weder unterzeichnet, noch ratifiziert.
Druck seitens des Europarates bei diesem Thema gestaltet sich schwierig, da die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten. Nationale NGOs, Minderheitenvertreter und Menschenrechtler könnten aber vermehrt diese Abkommen bei ihrem Bestreben nach besserem Minderheitenschutz verwenden und sich für eine Ratifizierung einsetzen mit der Begründung, dann höchsten europäischen Standards zu entsprechen.
2.3. Europäische Union
Die Türkei ist Mitglied aller wichtigen europäischen Institutionen mit einer Ausnahme, der Europäischen Union. Die bilateralen Beziehungen begannen förmlich bereits 1963 mit dem Ankara-Abkommen, gewannen aber erst seit Ende der 1990er Jahre an Intensität. Die wichtigsten Schritte des Integrationsprozesses waren:
63 Zusammenfassung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Summaries/Html/148.htm (besucht am 6. Mai 2008).
18
1999 wurde die Türkei offiziell Beitrittskandidatin, am 17. Dezember 2004 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU, dass ab dem 3. Oktober 2005 mit der Türkei Verhandlungen über den EU-Beitritt aufgenommen werden. 64
Der EU-Prozess hat die Türkei stark verändert und innenpolitisch dafür gesorgt, dass zahlreiche rechtliche Veränderungen in Kraft traten mit dem Ziel, sich europäischen Standards anzugleichen. Wichtige Beispiele dafür sind das neue Zivilrecht, das seit 2002 gilt und das neue Strafrecht, das seit 2005 in Kraft ist. Darüber hinaus wurden 2002 und 2003 insgesamt 7 EU-Anpassungspakete verabschiedet. 65 Auch die jährlich veröffentlichten EU-Fortschritts-Berichte, die Defizite aufzeigen und Änderungen anmahnen, haben ihre Wirkung auf türkische Gesetzgeber, die deshalb gerne Wochen vor der Veröffentlichung (in der Regel im Oktober) noch Gesetzesänderungen verabschieden. Die Türkei ist durch den EU-Prozess in ein recht enges Korsett gezwängt mit klaren Vorgaben und darüber hinaus von europäischen Institutionen und der europäischen Öffentlichkeit überwacht.
Jedes Land, das einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) stellt, hat die in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegten Bedingungen einzuhalten und die in Artikel 6 Absatz 1 EUV genannten Grundsätze zu achten. 66 Der EU-Vertrag verlangt vom Beitrittskandidaten Türkei 67 einen dem westeuropäischen Standard entsprechenden Grund- und Menschenrechtsschutz. Bei einer juristischen Prüfung auf die „EU-Tauglichkeit“ der Türkei ist mithin deren nationaler Menschen- und Grundrechtsschutz gemäß Art. 6 Abs. 2 EUV an der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zu messen.
Im Jahr 1993 hat der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen Beitrittskriterien festgelegt, die 1995 vom Europäischen Rat in Madrid bestätigt wurden. Bei den sog. Kopenhagener Kriterien 68 ist die Wahrung der Menschenrechte eines der politischen Kriterien
65
66 Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union, Amtsblatt der Europäischen Union, C
115/13, 9.5. 2008, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:
115:0013:0045:DE:PDF (besucht am 20. Mai 2008).
67 Europäischer Rat Helsinki, 10. u. 11.12.1999, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Ziffer 12,
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/00300-r1.d9.htm (8.6.2007).
68 Die Kriterien für potenzielle Beitrittsländer („Kopenhagener Kriterien“) wurden vom Europäischen Rat
1993 auf einem Gipfeltreffen in Kopenhagen konkretisiert. Vgl. Europäischer Rat Kopenhagen, 21. u.
19
für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Darunter fällt laut EU: Institutionelle Stabilität, Demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte und Bürgerrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten, Zulassung politischer Parteien, Struktur in der Judikative und Korruptionsbekämpfung. 69
In regelmäßigen Veröffentlichungen der EU wie der Beitrittspartnerschaft und des Fortschrittberichts werden Mängel diesbezüglich angesprochen und notwendige Schritte zur Überwindung dieser Mängel deutlich gemacht. So heißt es u.a. in der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei vom 6. November 2007 beim Thema Menschenrechte und Minderheitenschutz: 70
- Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und der Achtung und des Schutzes von Minderheiten im
Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den im Rahmenübereinkommen
zum Schutz nationaler Minderheiten enthaltenen Grundsätzen sowie entsprechend der bewährten
Praxis in den Mitgliedstaaten.
- Gesetzlicher Schutz der Minderheiten, insbesondere hinsichtlich der friedlichen Wahrnehmung von
Eigentumsrechten gemäß Protokoll Nr. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
- Stärkung des effektiven Zugangs zu Radio- und Fernsehprogrammen in anderen Sprachen als
Türkisch, insbesondere durch die Aufhebung der noch bestehenden rechtlichen Beschränkungen.
- Annahme geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Unterrichts von Minderheitensprachen.
Ein eigener Abschnitt beschäftigt sich mit der Südosttürkei:
- Entwicklung eines umfassenden Konzepts zum Abbau des Regionalgefälles, insbesondere zur
Verbesserung der Lage in der Südost-Türkei, mit Blick auf die Förderung der wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Chancen für alle türkischen Bürger, einschließlich türkischer Bürger
kurdischer Abstammung.
- Abschaffung des Dorfwächtersystems in der Südost-Türkei.
- Räumung der Landminen.
- Fortführung der Maßnahmen zur Erleichterung der Rückkehr von Vertriebenen an ihre
Herkunftsorte entsprechend den Empfehlungen des UN-Sonderbeauftragten für Vertriebene.
- Weitere Umsetzung des Gesetzes über die Entschädigung für Verluste aus Terroranschlägen und die
Bekämpfung des Terrorismus. Gewährleistung einer angemessenen und raschen
Opferentschädigung.
Mit dieser Aufzählung der Mängel und konkreten Vorschlägen zu deren Überwindung ist der Türkei klar, über welchen Kenntnisstand die EU verfügt und was von ihr erwartet wird. Es geht nicht nebulös um die Verbesserung der Menschenrechtssituation, sondern um konkrete Probleme.
22.12.1993, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, doc. SN 180/1/93, Brüssel, S. 13; Abruf über:
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/72924.pdf (8.6. 2007).
69 Europa Glossar, Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien), http://europa.eu/scadplus/glossary/
accession_criteria_copenhague_de.htm.
70 Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der
Beitrittspartnerschaft mit der Türkei und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/35/EG, Brüssel, den
6.11.2007, KOM(2007) 661 endgültig.
20
Die Defizite im Bereich Menschen- und Minderheitenrechte werden auch im jüngsten Fortschrittsbericht der EU-Kommission, der am 6. November 2007 71 , veröffentlicht wurde angesprochen. Der 2007-Bericht fiel zwar im Ton milder aus als der des Jahres 2006, doch ist die Liste der Defizite immer noch lang und die Fortschritte gering. Die politischen Kriterien nehmen 22 Seiten ein und geben zum einen politische Ereignisse wieder (z.B. Parlamentswahlen und deren Ausgang), zum anderen zählen sie aber auch detailliert Defizite und positive Entwicklungen auf.
Auch hier ist ein eigener Abschnitt der Situation im Südosten gewidmet 72 , in dem hauptsächlich das Problem der Binnenflüchtlinge behandelt wird. Zusammenfassend stellt der Bericht fest:
„Insgesamt hat die Türkei bei der Wahrung der kulturellen Vielfalt und der Förderung der
Achtung und des Schutzes von Minderheiten im Einklang mit den europäischen
Standards keine Fortschritte erzielt.“ 73
Die beschriebenen Defizite bilden in der Regel die Grundlage für den folgenden Fortschrittsbericht, der darauf eingeht, ob die zuvor genannten Mängel behoben wurden oder wenigstens Schritte zur Überwindung eingeleitet wurden. Wo anzusetzen ist, ist somit konkret.
Ein Hauptkritikpunkt der EU in den vergangenen Jahren war der Art. 301 des Strafgesetzes, der die Beleidigung des Türkentums bestraft und von rechtsradikalen Anwälten zur Anklage zahlreicher Journalisten, Schriftsteller und Intellektuellen benutzt wurde. Lange Zeit hat die türkische Regierung sich damit verteidigt, dass ähnliche Gesetze auch in anderen europäischen Ländern existieren und das Problem deshalb lediglich in der Umsetzung liege, die sich in der Türkei noch einzuspielen habe. Da die Anklagen und Prozesse aber nicht abnahmen, wurde der Druck seitens der EU und von liberalen Kreisen in der Türkei lauter, den Artikel entweder zu verändern oder ganz abzuschaffen.
Am 30. April 2008 wurde der Wortlaut des Artikels schließlich geändert, von Türkentum auf „Türkische Nation“, das Strafmaß wurde auf 2 Jahre begrenzt, womit eine Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Die vielleicht wichtigste Veränderung für die Praxis, ist
71 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, Türkei Fortschrittsbericht 2007,
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2007/nov/turkey_progress_reports_courtesy_transl_de.pdf
(besucht am 12. Mai 2008).
72 Ibid, S. 26ff.
73 Ibid, S. 24.
21
der Zusatz, nach dem der Justizminister jedem Verfahren nach Art. 301 StGB zustimmen muss. 74
Die EU ist die internationale Organisation mit der größten Auswirkung auf die Türkei. Der Verhandlungsprozess führte zu einer eindeutigen Ausrichtung an EU-Standards auch im Bereich Grund- und Menschenrechte. Dies ist der entscheidende Grund, warum Kurden aber auch Nicht-Muslime mit großer Mehrheit den Beitrittsprozess unterstützen und darauf große Hoffnungen setzen. Dieser sehr ins Stocken geratene Prozess, der zur Zeit (Anfang Juni 2008) Gefahr läuft, nach einem Verbot der AKP vollends abgebrochen zu werden, hätte sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf den Demokratisierungsprozess und weitere Reformen.
2.4. OSZE
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) 75 ist aus der 1973 in Helsinki ins Leben gerufenen Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) entstanden, die zum ersten Mal nach dem Wiener Kongress von 1814/15 wieder West- und Osteuropa zusammen gebracht hat. Als Ergebnis der 5. Folgekonferenz in Budapest 1994 wurde die KSZE am 1.1. 1995 in die OSZE umbenannt. Die OSZE versteht sich seither als regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der UN-Charta.
Die Türkei war bei der Gründungskonferenz in Helsinki dabei und trat somit offiziell am 25.06. 1973 der Organisation bei. 76
Marauhn hebt besonders die Leistungen der OSZE beim Thema Minderheiten hervor: „Von größerer Bedeutung als im Menschenrechtsbereich sind die Bemühungen der OSZE zum Minderheitenschutz.“ 77 Für die Betrachtung des Themas ist vor allem das am 29. Juni 1990 verabschiedete „Kopenhagener Abschlussdokument über die menschliche Dimension“ von
74 Siehe exemplarisch: Susanne Güsten, Türkei verabschiedet sich vom „Türkentum",
http://www.tagesspiegel.de/politik/div/;art771,2523543, 2.5.2008;
http://www.nzz.ch/nachrichten/wissenschaft/tuerkei_meinungsfreiheit_1.722848.html;
http://www.welt.de/welt_print/article1957352/Ankara_reformiert_umstrittenen_Trkentum-
Paragrafen.html (besucht am 12. Mai 2008).
75 Homepage OSZE: http://www.osce.org/ .
76 OSCE about, http://www.osce.org/about/13131.html (besucht am 25. Mai 2008).
77 Marauhn, Thilo: Anspruch auf Sezession? In Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Selbstbestimmungsrecht der
Völker - Herausforderung der Staatenwelt, 1997, S. 117.
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Bedeutung. 78 Teil IV der Kopenhagener Dokumente geht detailliert auf die kollektiven Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten ein: Sie sollen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten in voller Gleichheit vor dem Gesetz ausüben können. Außerdem sollten sich die Mitgliedstaaten verpflichten, „besondere“ Maßnahmen zur Sicherung der Gleichstellung mit anderen Staatsangehörigen zu ergreifen. Einer Person soll zudem das Recht zugestanden werden, selbst zu entscheiden, ob sie einer nationalen Minderheit zugehörig ist oder nicht.
„Punkt (32): Angehörige nationaler Minderheiten haben das Recht, ihre ethnische,
kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren
und weiterzuentwickeln, und ihre Kultur in all ihren Aspekten zu erhalten und zu
entwickeln, frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden.“ 79
Darüber hinaus enthält das Dokument auch so genannte „individuelle Minderheitenrechte“: Gebrauch der Muttersprache, freie Religionsausübung, Garantie grenzüberschreitender Kontakte zu Angehörigen der eigenen Volksgruppe, Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Ausübung kultureller Aktivitäten, Schulunterricht in der Muttersprache oder mit der Muttersprache als Unterrichtssprache, Schutz und Förderung der Identität nationaler Minderheiten und die Einrichtung lokaler und autonomer Verwaltungseinheiten.
Diese Menschen- und Minderheitenrechte sind sehr weit gehend und umfassen alle wichtigen Bereiche, vom privaten, sozialen, politischen und wirtschaftlichem Leben. Der Grund für die faktische Unwirksamkeit der Kopenhagener Dokumente ist eine anschließende Konferenz, die im Juli 1991 in Genf stattfand. 80 Bei dieser Konferenz wurde beim Thema
Minderheitenschutz deutlich, dass einige Staaten des ehemaligen Ostblocks (Bulgarien, Rumänien, Jugoslawien) hinter die ein Jahr zuvor verabschiedeten Standards zurückgehen wollten. Sie wurden von mehreren westlichen Ländern (Frankreich, Griechenland, Türkei) in ihrem Ansinnen bestärkt. So enthält die Schlusserklärung einen Satz, der alle vorherigen Bemühungen zum völkerrechtlichen Schutz von Minderheiten de facto zu Makulatur werden ließ:
“They [die Staaten] note that not all ethnic, cultural, linguistic or religious differences
necessarily lead to the creation of national minorities.” 81
78 Dokument des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die Menschliche Dimension der KSZE,
http://www.osce.org/documents/odihr/1990/06/13992_de.pdf (besucht am 25. Mai 2008).
79 ibid, S. 22.
80 Report of the CDCE Meeting of Experts on National Minorities, Genf 1991
http://www.osce.org/documents/osce/1991/07/14125_en.pdf (besucht am 25. Mai 2008).
81 Report of the CDCE Meeting of Experts on National Minorities, Genf 1991,
http://www.osce.org/documents/osce/1991/07/14125_en.pdf, Punkt II: letzter Satz, S. 3. ("[die Staaten]
nehmen zur Kenntnis, dass nicht alle ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Unterschiede
notwendigerweise zur Bildung nationaler Minderheiten führen").
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Diese Einschränkung erlaubt es Ländern wie der Türkei, auf ihrem Standpunkt zu beharren, es gäbe in der Türkei außer den Nichtmuslimen keine nationalen Minderheiten und deshalb auch keine Notwendigkeit, diesen in irgendeiner Form besonderen Schutz zukommen zu lassen.
Die verschiedenen Organisationen mit ihren unterschiedlichen Resolutionen, Abkommen und Verträgen haben gezeigt, wie verschieden die Umsetzungsmöglichkeiten und direkte Wirkung ist. Im Fall Türkei ist die wichtigste internationale Organisation und deren Rechtsprechung die Europäische Union, die sich bei ihren Menschenrechtsstandards auf die EMRK beruft. Sollte der EU-Prozess weitergehen, ist zu erwarten, dass sich die Türkei schrittweise vollständig dem Menschen- und Minderheitenschutz der EU annähert, mit positiven Auswirkungen auch auf Kurden. Sollte der EU-Prozess aber abgebrochen werden, würde für den Menschen- und Minderheitenschutz die wichtigste internationale Orientierung und Garantie wegfallen. Wie gesehen, haben UNO-Resolutionen ohne Anbindung an EU-Standards keine direkte Auswirkung auf die türkische Gesetzgebung, ebenso wenig Beschlüsse der OSZE oder anderer internationaler Organisationen.
Exkurs: Selbstbestimmungsrecht, Völker und Minderheiten
Die politischen Forderungen der Kurden in der Türkei umfassen alle Schattierungen von unabhängigem Staat, autonomen Regionen, Konföderation, föderalen Strukturen und kulturellen Rechten. Dabei wird auch mit Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker argumentiert, das in Art. 1 und 55 der UN-Charta erwähnt wird ohne jedoch genau definiert zu werden. Der Wortlaut ist so gewählt, die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Völker als ein Ziel der Weltorganisation anzusehen. Erst die Staatenpraxis brachte den Rechtscharakter hervor; das Selbstbestimmungsrecht gilt heute als Gewohnheitsrecht.
Deutlicher sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte sowie der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die das Selbstbestimmungsrecht für die Vertragsstaaten bindend anerkennen. In beiden Pakten heißt es gleichlautend in Artikel I:
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„(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden
sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Entwicklung.“ 82
Das Selbstbestimmungsrecht schafft grundsätzlich keine Individualrechte, sondern Rechte für eine Gruppe, ein Volk. Wenn demnach ein Volk ein Recht hat, selbst zu bestimmen unter welcher Herrschaftsform und in welcher Staatsform es leben will, muss geklärt sein, was ein Volk ist. Generell gelten für die Identifikation von Völkern subjektiv die Selbstidentifikation und objektiv Charakteristika wie Territorium, Sprache, Kultur, Religion und gemeinsames geschichtliches Erbe. Das sind keine juristischen Begriffe:
„Da es sich bei der Feststellung, ob eine bestimmte Gruppe ein Volk bildet oder nicht, um
eine Frage der Ethnologie handelt, gibt es auch keine verbindliche völkerrechtliche
Definition des Volksbegriffs.“ 83
Minderheiten können grundsätzlich keinen Anspruch auf das Selbstbestimmungsrecht erheben, da dieses Recht an die Volksqualität gebunden ist. Gleichwohl können Minderheiten zugleich auch Völker oder Teil eines Volkes sein, das in einem anderen Staat staatstragend ist (nationale Minderheiten). 84 Deshalb leiten einige Minderheiten daraus das Recht ab, sich als Volk zu definieren und somit Rechte für sich zu beanspruchen.
Ein wesentliches Erfordernis dafür, dass ein Volk sein Selbstbestimmungsrecht geltend machen kann, ist seine politische Organisierung samt der Schaffung von Organen zu seiner Repräsentation. Ein in der Literatur häufig zitiertes Beispiel ist die PLO als Vertretung der Palästinenser. Die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts der Völker setzt eine territoriale Basis voraus. Schutzobjekt des Selbstbestimmungsrechts ist somit zwangsläufig auch das Siedlungsgebiet eines Volkes:
„It is for the people to determine the destiny of the territory and not the territory the
destiny of the people.” 85
Heintze unterscheidet ein äußeres und inneres Selbstbestimmungsrecht. Das äußere Recht formuliert den Widerspruch, dass einem Volk zwar das Recht zur Staatenbildung zubilligt, aber gleichzeitig die Respektierung der Grenzen des Vorgängerstaates verlang, „das Spannungsverhältnis zur Souveränität der Staaten wird offenkundig.“ 86
82 Die Texte in deutsch auf der Seite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/IntZivilpakt.pdf (besucht am 12.
April 2008).
83 Heintze, Hans-Joachim, Einführung in das Völkerrecht, FernUniversität in Hagen, 2002, S 82.
84 Siehe Heintze, Hans-Joachim, Einführung in das Völkerrecht, FernUniversität in Hagen, 2002, S 85.
85 ICJ Rep. 1975, 114, zitiert in Heintze, Hans-Joachim, Einführung in das Völkerrecht, FernUniversität in
Hagen, 2002, S. 88.
86 Heintze, Hans-Joachim, Einführung in das Völkerrecht, FernUniversität in Hagen, 2002, S. 81.
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Der innere Aspekt erfasst die Beziehungen zwischen einem Volk und seiner eigenen Regierung und berechtigt ebendieses Volk zur freien Gestaltung der staatlichen Ordnung.
Inwieweit ein Sezessionsrecht Teil des Selbstbestimmungsrechtes der Völker ist, ist umstritten. Heintze argumentiert, dass die Norm des Selbstbestimmungsrechts im modernen Völkerrecht nicht mehr automatisch mit Unabhängigkeit oder Sezession gleichgestellt wird, sondern mit einem Teilhaberecht der jeweiligen Volksgruppe am Leben innerhalb eines bestehenden Staates. 87
Unterhalb der Sezession und der Schaffung eines neuen Staates gibt es zahlreiche Spielarten der Autonomie, die eine Anerkennung der Gruppe als Minderheit oder Volksgruppe und andererseits die Akzeptanz von kollektiven Rechten voraussetzt. Dabei ist die territoriale Autonomie nur eine von mehreren Möglichkeiten. Die territoriale Autonomie kann nur dann als Form des Gruppenschutzes Anwendung finden, wenn die betreffende Gruppe in einem abgegrenzten Gebiet siedelt und dort die Mehrheit bildet. Durch die Gewährung der Autonomie an ein Gebiet unterliegen alle Menschen, die in diesem Raum leben, diesem Status und mithin nicht nur die Angehörigen bestimmter Gruppen. Das bedeutet, dass sich die Mehrheitsverhältnisse oft umkehren. In der Südosttürkei wäre dies der Fall.
Eine nicht-territoriale Form der Autonomie ist die funktionelle Autonomie, bei der ausgewählte staatliche Funktionen und Rechte an privatrechtliche Vereinigungen von Volksgruppen und Minderheiten übertragen werden. Damit werden Aufgaben im Bereich der Kultur, Medien, Erziehung und Bildung sowie der Religion, die von besonderer Bedeutung für den Schutz der Gruppenidentität sind, in die Zuständigkeit der Minderheit gestellt. Die funktionelle Autonomie setzt voraus, dass sich die Minderheit in privatrechtlicher, also staatsfreier und gesellschaftlicher Form organisiert hat. Diese juristische Person wird dann vom Staat mit bestimmten Aufgaben betraut.
Eine weitere nicht-territoriale Autonomie ist die kulturelle Autonomie, die die Selbstverwaltung der kulturellen Angelegenheiten durch die Volksgruppe oder Minderheit regelt. Dies kann zu einen vollständigen Nebeneinander bestimmter Gruppen kommen Dieses Prinzip kann man in der Türkei bei den nicht-muslimischen Minderheiten beobachten,
87 Siehe, Heintze, Hans-Joachim: Wege zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker
innerhalb bestehender Staaten, in Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Selbstbestimmungsrecht der Völker -Herausforderung der Staatenwelt, 1997, S. 20..
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die ihre kulturellen Angelegenheiten theoretisch ohne Einmischung von außen regeln können. Zwar mischt sich der Staat mittlerweile in die Angelegenheiten der Schulen und Stiftungen durch Kontrollpersonen ein, doch hat der Staat auch dafür gesorgt, dass nur Angehörige einer bestimmten Minderheit in die Schulen der Minderheit gehen dürfen, so dass Parallelstrukturen ohne Durchmischung die Folge sind. Diese Regelungen gelten erst seit 1968.
Heintze sieht den Vorteil der verschiedenen Autonomieformen darin, eine flexible Lösung für
den Einzelfall anzubieten:
„Die verschiedenen Spielarten der Autonomie bieten diese Möglichkeit gerade deshalb,
weil sie letztlich auf die Regelung des Einzelfalls abstellen und nicht in eine neues
völkerrechtliches Korsett gepresst sind. Der vom Völkerrecht vorgegebene Rahmen
bezieht sich lediglich darauf, dass die Standards des Minderheitenschutz bzw. inneren
Selbstbestimmungsrechts der Völker eingehalten werden.“ 88
Die Zurückhaltung der Staatengemeinschaft gegenüber einer allzu positiven Beurteilung der Autonomie hat ihre Ursache hingegen weniger in theoretischen Positionen als vielmehr in dem Umstand, dass die Autonomie auch als Vorstufe für die Schaffung eines eigenen Staates dienen kann. Da Staaten über die Schaffung von Völkerrechtsnormen entscheiden, überrascht es nicht, dass das Völkerrecht sezessionsfeindlich ist. Prinzipien, wie z.B. territoriale Integrität, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten etc., dienen vor allem der Stärkung der Staaten. 89
„Das Völkerrecht kann einen Betrag leisten, indem es den Souveränitätspanzer der
Staaten in Gestalt einer durch Menschen- und Minderheitenrechte sowie den Grundsatz
demokratischer Legitimität gekennzeichneten Wertordnung zunehmend durchbricht und
damit die Fixierung auf den Nationalstaat in Frage stellt.“ 90
In der Türkei gestaltet sich die Debatte um Autonomie, Föderalismus und Regionalisierung sehr schwierig, da alle Bestrebungen, von der strikten zentralistischen Ordnung abzugehen, als Separatismus bezeichnet werden. Eine sachliche Diskussion darüber, Städten und Gemeinden mehr Zuständigkeiten zu geben, um auch über kulturelle Dinge zu entscheiden, ist somit fast unmöglich.
Beispielhaft für diese Probleme ist der Fall des Stadteils Sur in Diyarbakır. Der Bürgermeister Abdullah Demirbaş, wurde durch Beschluss des 8. Senats des obersten
88 Heintze, Hans-Joachim: Wege zur Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker innerhalb
bestehender Staaten, in Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Selbstbestimmungsrecht der Völker -Herausforderung der Staatenwelt, 1997, S. 59.
89 Hampson, Francoise: Staatsbürgerschaft, Ethnizität, Nationalität: Haben Völker ein Recht auf
Staatlichkeit?, in Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Selbstbestimmungsrecht der Völker - Herausforderung
der Staatenwelt, 1997, S. 63.
90 Marauhn, Thilo: Anspruch auf Sezession? In Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Selbstbestimmungsrecht der
Völker - Herausforderung der Staatenwelt, 1997, S. 121).
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Verwaltungsgerichts der Türkei (Danıştay) vom 14.06.07 auf Antrag des türkischen Innenministeriums seines Amtes enthoben. Mit der gleichen Entscheidung wurde der gesamte Gemeinderat von Sur aufgelöst. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der Gemeinderat beschlossen hatte, in seinen alltäglichen Amtsgeschäften und Dienstleistungen neben dem Türkischen auch andere Sprachen, unter anderem Kırmancı, zu verwenden. Die Notwendigkeit für diesen Schritt habe bestanden, da der Gemeinderat in der Lage sein müsse, mit den Bürgern, für welche er tätig sei, kommunizieren zu können. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass 72 Prozent der Einwohner Surs Kurdisch sprechen, aber nur 24 Prozent Türkisch und kleinere Gruppen zudem Arabisch und Aramäisch. 91 Das Verwaltungsgericht hat sich dieser Meinung nicht angeschlossen.
3. Zwei Zukunftsszenarien
Wir haben an einigen Beispielen gesehen, dass internationale Verträge, Resolutionen, Abkommen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen die Türkei sowohl demokratischer gemacht als auch die Menschenrechte ausgeweitet haben und diesen eine internationale Garantie und Kontrolle gegeben haben. Diese Demokratisierung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Pazifizierung der türkischen Politik und Gesellschaft oder einer friedlichen Lösung für die kurdische Frage.
In diesem Kapitel möchte ich deshalb zwei Szenarien vorstellen, die im Zuge der weiteren Demokratisierung zukünftig denkbar sind. Welche dabei eher eintreten wird, hängt sehr davon ab, welche Kräfte sich innenpolitisch durchsetzen können, der Machtkampf ist in vollem Gange.
3.1. 1. Szenario: Bürgerkrieg
Durch das schrittweise Gewähren kultureller Rechte besteht die Gefahr, dass dieser Prozess auf der einen Seite die Erwartungen der Kurden nicht befriedigt und zu Frustrationen führt, da bisher zu wenig konkrete Ergebnisse erzielt wurden und es sehr langsam vor sich geht. Auf der anderen Seite können aber schon diese Schritte einigen Türken zu weit gehen, die dadurch die Einheit des Staates und die Maxime der Republik gefährdet sehen. „The result for
91 Siehe, Rainer Hermann, „Die Türkei setzt kritische kurdische Bürgermeister ab, Frankfurter Allgemeine
Zeitung, 21.06. 2007; ProAsyl, Die Türkei und die Minderheitenrechte am Beispiel der kurdischen
Sprache, www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/126/Die Tuerkeiund
kurdischeSprache.rtf (besucht am 2. Juni 2008).
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Turkish nationalists has been an increasing siege mentality.” 92 Die Ängste der Türken erhöhen sich bei größerem kurdischen Selbstbewusstsein, das im Aufbau von Parallelstrukturen (eigene Fernsehkanäle, Gebrauch des Kurdischen auch vermehrt bei Kurden in der Westtürkei, politische Forderungen als „kurdisch“ angesehener Parteien) sichtbarer wird.
„Why do some nationalists circles want to prevent solution of the Kurdish question? The
fear is that any political solution would damage their understanding of "unitary-nation
state" that imagines the nation as homogeneous denying all ethnic identities in Turkey.” 93
Die ersten Anzeichen für ein Gegeneinander von Kurden und Türken sind an einigen Beispielen der jüngeren Vergangenheit deutlich spürbar.
Während des Newroz-Festes am 21. März 2005 wurden zwei 12- und 14-jährige Kinder in der südtürkischen Stadt Mersin festgenommen, die versucht hatten, eine türkische Fahne zu verbrennen. Dieser Vorfall führte zu einer Welle von sog. „Fahnendemonstrationen“ in mehreren Städten, in denen Stimmung gegen „Verräter“ gemacht wurde, die man gerne in kurdischen Kreisen gesehen hat.
Am 7. April 2005 kam es in Trabzon zu einem Lynchversuch an Mitgliedern der Gefangenenhilfsorganisation TAYAD, die Flugblätter verteilten, um gegen die Haftbedingungen in der Schwarzmeerstadt zu protestieren, nachdem sich Gerüchte verbreitet hatten, dass sie versuchten, eine Fahne zu verbrennen und in Verbindung mit der PKK stünden. Ein lokaler Fernsehsender hat mit Falschbehauptungen die Menge aufgestachelt, etwas gegen diese „Verräter“ zu unternehmen. Die TAYAD-Mitglieder konnten nur mit Mühe von der Polizei gerettet werden. 94
Am deutlichsten wurde die gewachsene aggressive Stimmung gegen Kurden im Sommer 2007 im Zuge des Wahlkampfes. Mitte April wurde die erste Massendemonstration gegen die Kandidatur Abdullah Güls zum Präsidenten in Ankara organisiert. Diese gegen die AKP-Regierung und ihre angeblich den Säkularismus untergrabene Politik gerichteten Demonstrationen gewannen an Schärfe nachdem der Generalstabschef am 27. April im
92 Gareth Jenkins, Ethnic tensions in Turkey continuing to escalate, 29. Oktober 2007,
http://www.jamestown.org/edm/article.php?article_id=2372540 (besucht am 7. Mai 2008).
93 Ihsan Dağı, The Kurdish question and current political crisis 31.03. 2008,
http://www.todayszaman.com/tz-web/yazarDetay.do?haberno=137634 (besucht am 7. Mai 2008).
94 Siehe, Grundlegende Dokumente von amnesty international zur Türkei, Anliegen in der Türkei, Januar
-Juni 2005 http://www.amnesty-tuerkei.de/menschenrechte/anliegen200501.htm; Türkische
Menschenrechtsstiftung. http://www.tihv.org.tr/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=68;
Ragıp Duran, Bayrak Fetişizmi ve Faşizm (Fahnenfetischismus und Faschismus), 24. März 2005,
http://eski.bianet.org/php/yazdir.php?DosyaX=../2005/03/25/57101.htm (besucht am 7. Mai 2008).
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Internet ein Memorandum veröffentlichte. Obwohl das Memorandum gegen die Regierung und ihre Pläne für das Präsidentenamt gerichtet war, endet der Text: „Alle diejenigen, die sich nicht dem Ausspruch Atatürks 'Wie glücklich, wer sich Türke nennen kann', anschließen, sind Feinde der Republik und werden es immer bleiben.“ 95 Damit war weniger die AKP gemeint als Kurden. Mustafa Akyol kommentierte, dass „eine der grundlegenden Institutionen des Landes davon ausgeht ‚entweder werdet glücklich, so wie wir das wollen, oder ihr werdet als Feinde angesehen.“ 96
Auf das Memorandum der Generäle folgten weitere Demonstrationen, darunter eine der größten auf dem Cağlayanplatz in Istanbul zur „Bewahrung des Säkularismus'“ 97 ,die letzte fand in Samsun am 20. Mai 2007 statt. 98 In allen Demonstrationen wurde die Angst eines Teiles der Bevölkerung instrumentalisiert. Die AKP verkaufe das Land (an die EU, USA, Israel), mache Minderheiten und anderen ethnischen Gruppen zu viele Zugeständnisse, untergrabe die Errungenschaften der Republik. Wie dies bei den Demonstranten ankam, wurde in einigen Städten deutlich. In Istanbul wurden nach der Demonstration kurdische Geschäfte attackiert, eine Gruppe von Ultranationalisten wollte das mehrheitlich von Kurden bewohnte Viertel Tarlabaşı „stürmen“ und konnte nur durch massive Polizeipräsenz daran gehindert werden.
Am 8. Juni 2007, wieder um Mitternacht, wurde das zweite Memorandum in zwei Monaten, Dokument BA-13/07, auf der Internetseite des Generalstabs veröffentlicht. Darin forderte Generalstabschef Yaşar Büyükanıt das „edle türkische Volk“ auf, geschlossen gegen den Terrorismus vorzugehen. Dabei fordert er einen "gesamtnationalen Reflex", um das „Problem zu lösen.“ 99 Türkische Menschrechtsorganisationen haben diese Formulierung als offenen Aufruf zu nationalistischer Selbstjustiz und Rechtfertigung von Lynchkultur scharf verurteilt. 100
95 Presseerklärung auf der Internetseite der Türkischen Streitkräfte:
http://www.tsk.mil.tr/10_ARSIV/10_1_Basin_Yayin_Faaliyetleri/10_1_Basin_Aciklamalari/2007/BA_
08.html (besucht am 7. Mai 2008).
96 Mustafa Akyol, Kürt Sorununu Yeniden Düşünmek (Das Kurdenproblem neu denken), 5. Auflage,
November 2007, S. 13.
97 Thomas Seibert, Ein Land, zwei Welten, 4 Mai 2007, http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-
Seite;art705,1889258.
98 Turks stage secular rally in Black Sea port city, 21. Mai 2007,
http://www.turkishdailynews.com.tr/article.php?enewsid=73710%E7 (besucht am 25. Mai 2008).
99 Presseeklärung des Generalstabs, http://www.tsk.mil.tr/10_ARSIV/10_1_Basin_Yayin_Faaliyetleri
/10_1_Basin_Aciklamalari/2007/BA_13.htm.
100 siehe Constanze Letsch, Die Republik als Fetisch, 13.07.2007. Perlentaucher
http://www.perlentaucher.de/artikel/4006.html.
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Murat Belge verglich den „Reflex“, von dem der Generalstabschef spricht, mit dem, der bereits „das Hrant-Dink-Problem“ und „das Missionarsproblem“ in Malatya „löste“. 101 Seit Nachrichten von gefallenen Soldaten und Bilder weinender Mütter fast jeden Tag durch die Medien gehen, wächst auch die Aggression gegenüber Kurden. So wurden am 4. Juni 2007 in der Stadt Adapazarı zwei Jugendliche aus Diyarbakır Ziel eines Lynchversuchs, weil sie T-Shirts mit dem Konterfei des kurdischen Sängers Ahmet Kaya trugen. 102
Der Wahlkampf der Oppositionsparteien hat nichts zur Entspannung beigetragen. Beide größeren Parteien (CHP und MHP) setzten auf Polarisierung und Angstmache. Devlet Bahceli von der MHP ist mit einem Seil herumgelaufen, um Öcalan aufzuhängen, Deniz Baykal von der CHP hat vor einem Bürgerkrieg gewarnt.
Orhan Miroğlu erklärt den Stimmenzuwachs der AKP unter Kurden mit dieser angespannten Lage. „Ein Teil der Kurden, die Angst bekommen haben, dass es zu einer CHP-MHP Koalition kommen könnte, haben der AKP ihre Stimme gegeben.“ 103
Aus der Wahl am 22. Juli 2007 ging die AKP mit einem überwältigenden Sieg von fast 47 Prozent hervor. In den mehrheitlich kurdischen Provinzen konnte sie ihren Stimmenanteil deutlich steigern und wurde dort die mit Abstand stärkste Partei mit 54 Prozent der Stimmen. 104 Die „kurdische“ Partei DTP hatte sich entschieden, auf Grund der landesweiten 10 Prozent Hürde, mit unabhängigen Kandidaten anzutreten, von denen es 22 ins Parlament schafften. Somit sind fast ausschließlich Abgeordnete der AKP und DTP aus den mehrheitlich kurdisch bewohnten Provinzen im Parlament. Aus Diyarbakır z.B. sind 10 Abgeordnete im Parlament, davon 6 von der AKP und 4 von der DTP.
Doch auch die Wahl hat nicht zur Beruhigung der Situation beigetragen. Nachdem im Oktober 2007 bei Angriffen der PKK an die 40 Sicherheitskräfte getötet wurden, entwickelten sich Anti-Terror-Proteste zu Demonstrationen und Ausschreitungen gegen Kurden. Timur Soykan hat in einem Artikel vom 28. Oktober 2007 einige dieser Ausschreitungen gesammelt, die meisten aus der westtürkischen Stadt Bursa, wo Läden von kurdischen Besitzern attackiert wurden, darunter auch einer Familie, die seit 1925 in Bursa lebt. Nationalisten verteilten
101 siehe Constanze Letsch, Die Republik als Fetisch, 13.07.2007. Perlentaucher
http://www.perlentaucher.de/artikel/4006.html.
102 Mob tries to lynch two over T-shirt, 6. Juni 2007, Turkish Daily News, http://www.turkishdailynews.
com.tr/article.php?enewsid=75060&mailtofriend=1Ö; http://www.freemuse.org/sw19771.asp
103 Orhan Miroğlu, in Birikim Dezember 2007, S. 33.
104 Siehe Güzeldere, Ekrem Eddy, Was there, is there, will there be a Kurdish plan?, in Turkish Policy
Quarterly, Summer 2008.
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türkische Fahnen und wer dann diese nicht aufhängte, wurde angegriffen. Ähnliche Nachrichten wurden auch aus Muğla und Ayvalık gemeldet, wo auch ein Verein der Türken mit afrikanischen Wurzeln beschädigt wurde. 105
Gareth Jenkins kommentierte am 29. Oktober 2007 kommentierte diese Situation wie folgt:
“nationalist anger inside Turkey not only shows no sign of abating but appears to be
becoming ever more aggressive. Unless some way can be found to defuse the tensions,
there is now a real danger of ethnic clashes and racist violence.” 106
Der Spiegel schließt sich dieser Einschätzung an:
„Das Misstrauen zwischen Türken und Kurden wächst, eine friedliche Lösung des
Konfliktes ist in weite Ferne gerückt. […] Selbst ein Bürgerkrieg sei dann nicht mehr
ausgeschlossen.“ 107
3.2. 2. Szenario: Akzeptierter Pluralismus
Im zweiten Szenarium sind die oben beschriebenen Ausschreitungen und rassistischen Übergriffe Stationen auf dem Weg zu einer demokratischen Gesellschaft, die den real existierenden Pluralismus akzeptiert, anerkennt und offen lebt. Dafür spricht das tägliche nicht nur Neben- sondern auch Miteinander von Türken und Kurden vor allem in der Westtürkei, wo mittlerweile etwa die Hälfte der Kurden leben. Bis auf einzelne Übergriffe, kam es nie zu einem wirklichen gewalttätigen Gegeneinander von Türken und Kurden und dies in einem Land, in dem seit 1984 militärische Auseinandersetzungen und Terrorismus zum Alltag gehören:
“Despite almost two decades of armed conflict and thousands of casualties, open tensions
in society between Turks and Kurds remain, under the circumstances, minimal.
Foreigners are startled by the discovery that a significant portion of Turkey's political and
business elite is of Kurdish origin, including three of the country's nine presidents--
something unthinkable for Kosovars or Chechens.” 108
105 Timur Soykan, Tepkide ölçü kaçıyor (In der Reaktion geht das Maß verloren), Radikal, 28.10. 2007,
http://www.radikal.com.tr/haber.php?haberno=237118 (besucht am 20. April 2008).
106 Gareth Jenkins, Ethnic Tensions in Turkey Continuing to Escalate, 29. Oktober 2007,
http://www.jamestown.org/edm/article.php?article_id=2372540 (besucht am 20. April 2008).
107 Maximilian Popp, Kurden in Istanbul - „Dann explodiert der Hass“, Spiegel Online,
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,514169,00.html, 29. Oktober 2007.
108 The Kurdish Question in Turkish Politics, By Svante E. Cornell, Source: Orbis, Winter2001, Vol. 45
Issue 1, p31, 16p, http://www.cacianalyst.org/Publications/Cornell_Orbis.htm
32
Gemischte Familien von Türken und Kurden, sowohl unter Sunniten als auch unter Aleviten und sogar über konfessionelle Grenzen hinweg, sind keine Seltenheit. 109 Kurden sind in allen Bereichen des öffentlichen Lebens vertreten, auch wenn sie das so offen nur selten sagen (können), ist dies der Bevölkerung bekannt. Eine große Mehrheit der Türken hat damit keinerlei Probleme. Auch im täglichen Leben ist der kurdische Gemüsehändler, Schreiner oder Fernsehantennen-Installateur in Ankara, Istanbul oder Izmir eine Selbstverständlichkeit.
Als im Frühjahr 2002 landesweit Studierende für das Wahlfach kurdisch an Universitäten eingetreten sind und sich mit diesem Anliegen an Rektoren wandten, waren darunter ca. 50 Prozent türkische Studierende, die dafür wie ihre kurdischen Kommilitonen in der Regel exmatrikuliert wurden. 110
Mit der Öffnung des politischen Systems in den 1990er Jahren, hat auch gesellschaftlich ein Wandel begonnen. Gerade in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Initiativen gestartet, die sich für eine pluralistische Gesellschaft einsetzen und in denen Türken und Kurden (und andere ethnische Gruppen 111 ) zusammen arbeiten und diesen pluralistischen Ansatz in ihrer Arbeit auch betonen. Eine Entwicklung, die es bis auf eine kurze Zeit in den späten 1960er Jahren unter der Türkischen Arbeiterpartei, so nie gab. Einige Beispiele dafür sind die NGOs DurDe (Sag nein zum Nationalismus), Genç Siviller (Junge Zivilisten), Benim hala umudum var (Ich habe immer noch Hoffnung) 112 , die sog. Kurdische Initiative für eine friedliche Lösung, neugegründete Zeitungen wie Birgün und Taraf (erst 2008 gegründet) 113 , die dem Thema mehr Raum und auch bekannten Kurden Platz einräumen und Monatszeitschriften wie Birikim und Express, die das Thema in jeder Ausgabe behandeln.
Die Konferenz „Die Türkei sucht ihren Frieden“ am 13. und 14. Januar 2007 in Ankara war der Kurdenfrage gewidmet. Gültekin Yücesan, der seinen Schwager als Soldat im Jahre 1985 im Krieg verloren hat, sagte:
„Die Menschen am Schwarzmeer möchten nicht, dass Muslime Muslime umbringen,
Türken Kurden ermorden. Die Menschen am Schwarzmeer sind nicht Feinde der Kurden
109 Laut einer Befragung aus dem Jahre 2003, waren 3 Prozent der zwischen 1989 und 1998 geschlossenen
Ehen türkisch-kurdisch: http://arsiv.sabah.com.tr/2007/06/18/haber,7051D7366BCC4DC39D7
F0479393F5EFF.html.
110 Siehe Radikal vom 17. März 2002 mit einer Auflistung von Fällen an verschiedenen Universitäten.
http://www.radikal.com.tr/haber.php?haberno=32174.
111 Ein Beispiel dafür ist die NGO „Nor Zartonk“, die ursprünglich von Istanbuler Armeniern gegründet
wurde, aber mittlerweile auch Türken und Kurden als Mitglieder hat und sich in der kurdischen Frage
engagiertö http://www.norzartonk.org/.
112 Die Internetseiten der NGOs: http://www.durde.org/, http://www.gencsiviller.net/.
113 Internetseiten der Zeitungen: http://www.birgun.net/, http://www.taraf.com.tr/.
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und der Angehörigen der Inhaftierten. Aber die Regierenden haben eine solche
Atmosphäre geschaffen, dass in unseren Städten kurdische Arbeiter ermordet und
Angehörige der Inhaftierten gelyncht werden.“ 114
Die letzten Jahre haben auch auf höchster staatlicher Ebene zu Tabubrüchen geführt und zum Eingeständnis von Fehlern in der Vergangenheit führt. Dies tat als erster Ministerpräsident Erdoğan im August 2005 in der Stadt Diyarbakır als er von Fehlern des Staates im Umgang mit Kurden sprach: „Das kurdische Problem geht uns alle an und mich im Besonderen.“ 115 Ebenfalls im Sommer 2005 sprach Erdoğan von der Über-Identität Türke, die das Dach sei unter dem sich Unter-Identitäten anderer ethnischer Gruppen ausdrücken können.
Viele Kommentatoren haben auch das Wahlergebnis 2007 als einen Sieg gegen den Nationalismus gedeutet, die Parteien, die auf einen aggressiven Nationalismus gesetzt haben, sind bei 20 (CHP) und 14 Prozent (MHP) gelandet, bei einem eindeutigen Sieg der AKP (47%). In der Initiative für unabhängige linke Kandidaten haben verschiedene ethnische Gruppen zusammen gearbeitet, in der Erklärung der Initiative wird ausdrücklich die friedliche Lösung der Kurdenfrage als einer der zentralen Punkte genannt. 116
Die im Parlament vertretenen Oppositionsparteien haben zwar im Wahlkampf versucht, sich mit nationalistischen Aussagen zu überbieten, gerade aber bei der CHP haben sich in letzter Zeit auch wieder andere Stimmen bemerkbar gemacht. Im Vorfeld des 32. Parteikongresses in Ankara vom 26.-27. April 2008 betonten zwei Gegenkandidaten in ihren Kandidaturen die Wichtigkeit des EU-Prozesses und die Lösung der Kurdenfrage. Dies zeigt, dass es auch in der CHP Abgeordnete gibt, die für eine andere Herangehensweise an das Thema plädieren. Der Abgeordnete aus Samsun Haluk Koç sagte:
„Wir müssen sicherstellen, dass sich die Distanz zwischen der CHP und der Bevölkerung
der Region aufhebt, dass Mauern überwunden werden. Alle Staatsbürger der Republik
Türkei, die gegen den Terror sind und auf der Seite der Einheit des Landes, müssen ihre
eigenen Identitäten, Sprachen und Kulturen frei leben können.“ 117
Der Parteikongress zeigte aber auch, dass es keinem der Gegenkandidaten gelang, überhaupt die nötige Anzahl an Unterschriften zu bekommen, um zur Wahl antreten zu können. Deniz
114 Mehmet Şahin; Bericht über die Konferenz in Ankara am 13. und 14. Januar 2007; http://www.pen-
kurd.org/almani/mehmed-sahin/bericht-ueber-die-konferenz-in-ankara-2007.html:
115 Two Steps Forward, One Step Back, qantara, http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-
476/_nr-881/_p-1/i.html?PHPSESSID=5 , 19.11.2007.
116 Die Initiative für gemeinsame linke Kandidaten: http://www.ortakaday.net/.
117 Zihni Erdem, CHP muhalefetinden AB ve Kürtlere sıcak mesaj (Warme Botschaft der CHP Opposition
an die EU und Kurden), http://www.radikal.com.tr/haber.php?haberno=253985, 25. April 2008.
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Baykal wich in seiner Rede nicht vom Stil des vergangenen Jahres ab, Today’s Zaman nannte ihn „Baykal, ‘xenophobic’ leader of the opposition.“ 118
Aber auch aus der Armee hört man andere Töne als noch in den 1980er und 90er Jahren. Interessanterweise ausschließlich von pensionierten Generälen, aktive Soldaten vertreten offiziell noch die Ideologie des einheitlichen Zentralstaates. Der Journalist Fikret Bila hat Interviews mit 10 Generälen geführt, die in den 1980er und 1990er Jahren in Kurdistan tätig waren. Kein einziger bestreitet mehr die Existenz von Kurden, wie es das Militär nach dem 1980er Putsch tat. Der Anführer des Putsches Kenan Evren bezeichnet das Verbot der kurdischen Sprache offen als Fehler: „Die sollen ihre Sprache sprechen, ihre Kultur leben, aber Bildung auf kurdisch geht nicht.“ Die Einschränkung ist interessant, da er für die Beamten in den kurdischen Gebieten auch vorschlägt: „Die Beamten, die im Südosten arbeiten müssen auch Kurdisch können.“ 119 Für diese Aussage hätte er sich in den 1980er Jahren sicher selbst verhaftet und wegen Separatismus zu einer jahrelangen Haftstrafe verurteilt. Kenan Evren ging damit von allen Generälen am weitesten, alle haben immer noch große Bedenken mit der politischen Anerkennung einer anderen Gruppe außer Türken und alle sind strikt gegen Bildungsangebote in kurdisch. Aber vergleicht man diesen Diskurs mit den Aussagen von Generälen in den 1980er Jahren, bedeutet auch diese vorsichtige Öffnung einen bedeutenden Wandel. Kenan Evren stellte auch einen Zusammenhang zwischen demokratischen Rechten als Maßnahme gegen Sezession her: „Sie sagen, wenn wir die Wahlhürde senken, werden die Kurden die Unabhängigkeit ausrufen. Werden sie nicht. Wenn die gleichen Rechte erteilt werden, warum sollten sie für eine Abspaltung eintreten? 120
Welches Szenario eintritt hängt entscheidend von der Frage ab, ob es zu einem Verständnis-und Mentalitätswechsel unter Türken kommt was das Verhältnis zu Kurden und anderen nicht-türkischen Gruppen betrifft und wie diese in einem demokratischen Staat unter Gewahrung kultureller, bürgerlicher aber auch politischer Rechte friedlich zusammen leben können. Dieser Wandel der Einstellung gegenüber Kurden ist unabdingbar, damit sich rechtliche Veränderungen gesellschaftlich durchsetzen können.
118 Fatma Disli, Baykal, ‘xenophobic’ leader of the opposition, http://www.todayszaman.com/tz-web/yazarDetay.do?haberno=140247, 28. April 2008.
119 Fikret Bila, Komutanlar Cephesi, 2007, S. 12.
120 Evren, Kenan, in der Tageszeitung Sabah, 28. Februar 2007.
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4. Abwertung, Rassismus, psychologische Kriegsführung
Der Widerstand gegen eine Verbesserung der rechtlichen Situation von Kurden speist sich auch aus einer generellen Abwertung der Kurden und Zuschreibung bestimmter negativer Eigenschaften. Im kollektiven Unterbewusstsein der Nicht-Kurden, dominieren negative Wahrnehmungen von Kurden. Diese erschweren es psychologisch, Kurden als gleichwertige Staatsbürger anzusehen mit einer entwickelten Kultur und Sprache. Hinzu kommt, dass in der militärischen Konfrontation das Freund-Feind-Denken, die Instrumentalisierung bestimmter Ereignisse und Kriegspropaganda eine wichtige Rolle spielen.
4.1. Sprichwörter - Kollektives Gedächtnis
Zum kollektiven Gedächtnis gehören in jeder Kultur Sprichwörter, die von Generation zu Generation weiter gegeben werden. Im Türkischen kommen in zahlreichen Sprichwörtern bestimmte Ethnien, Religionen oder Volksgruppen mit einer negativen Konnotation vor. Kurden kommen z.B. in den folgenden Sprichwörtern vor:
„Acemi Nalbant Kürt eşeğinde öğrenir (usta olur).” Der Anfängerschmied wird
Meister am Esel des Kurden.
„Çingene çalar, Kürt oynar.“ Der Zigeuner macht Musik, der Kurde tanzt. -Dieses Sprichwort verwendet man zur Beschreibung einer unübersichtlichen
und chaotischen Situation.
„Eşeğe Kürt demişler, eşek kırk gün yem yememiş.“ Zum Esel hat man Kurde
gesagt! Er hat daraufhin vierzig Tage kein Futter gefressen.
In diesen Sprichwörtern, kommen die Kurden als Gruppe vor, die abgewertet wird, geleugnet werden sie nicht. Die Leugnung der Kurden ist ein eher neues Element und geht einher mit der Gründung der Republik Türkei.
4.2. Staatliche Abwertung
In den 1920er Jahren begann der Prozess, aus einem Vielvölkerimperium einen Nationalstaat zu schaffen, der offiziell nur aus Türken und Sunniten besteht. Gülnur Elçik gibt in seinem Artikel einige Beispiele für Diskriminierungen gegen Kurden aus den 1920er Jahren, z.B. im Rahmen der Kampagne „Bürger sprich Türkisch“ die Erteilung von Geldstrafen für Personen,
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die öffentlich kurdisch gesprochen haben. 121 Gleichzeitig begann staatlicherseits die „wissenschaftliche“ Beschäftigung mit Kurden, die 1936 in der Erkenntnis mündete, dass Kurden Bergtürken seien, wie es bei einer Veranstaltung des Innenministeriums erklärt wurde. 122 Bis 1936 waren bereits Hunderte von Dorfnamen geändert, Kurdistan als Wort und kurdische Publikationen verboten und kurdische Werke aus Bibliotheken verbannt.
Wie weit die offizielle Sicht auf Kurden noch 1971 absurde Definitionen verbreitete, zeigt das Wörterbuch der Türkischen Sprache der Türkischen Sprachbehörde für den Begriff „Kurde“: „Name für eine Gemeinschaft oder Mitglieder dieser Gemeinschaft, die von der Rasse her
türkisch sind, ihre Sprachen geändert und ein kaputtes persisch sprechen und in der
Türkei dem Irak und dem Iran leben.“ 123
Die staatliche Sichtweise wird im Bildungssystem von der Grundschule bis zur Universität vertreten. Die Türkei wird als homogen dargestellt, andere ethnische Gruppen kommen nicht vor. Der Journalist und Autor Mustafa Akyol schildert seine Schulzeit mit Bezug auf Kurden so:
„The Kurds and other groups are never mentioned, and when you finish your education,
you simply know nothing about them. [...] Ah, sorry, actually the term “Kurd” exists in
Turkish textbooks at least only once: You are told about the Kürt Teali Cemiyeti (Society
for the Advancement of Kurdistan), which, supposedly, collaborated with our enemies
during the War of Liberation. So, when you graduate from high school, the only image
you have in mind about Kurds is that they are a shadowy group of “traitors.” 124
Somit sind Generationen von Schülern mit kollektiven Vorurteilen aufgewachsen. 125 Diese Schüler sind nie mit einer anderen Sichtweise in Verbindung gekommen, für die Weitergabe der Staatsideologie ein ideales Umfeld.
Im offiziellen Verständnis des Militärs bedeutet vollwertiger Staatsbürger Türke. Exemplarisch hierzu die Wortwahl einer Presseerklärung, die als Reaktion auf das Verbrennen der türkischen Fahne durch zwei Kinder am 22. März 2005 auf der Internetseite des Generalstabs veröffentlicht wurde. Die Presseerklärung ist mit „Über die Türkische Fahne“ betitelt.
121 Elcik, Gülnur, Dogu Mitingleri ve DDKO’lar (Die Osttreffen und die DDKO), S. 25.
122 Ayşe Hür, Kürtlük üzerine çeşitlemeler (Variationen über das Kurdentum), Radikal,
http://www.radikal.com.tr/ek_haber.php?ek=r2&haberno=5635, 12. März 2006 (besucht am 18. Mai
2008).
123 Ibid.
124 Mustafa Akyol, Why most 'educated' Turks are hopelessly illiberal?, 17. Mai 2008,
http://www.turkishdailynews.com.tr/article.php?enewsid=104720 (besucht am 17. Mai 2008).
125 siehe Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der
Sozialpsychologie, 2005, S.61.
37
„Große Türkische Nation, […] Die türkische Nation hat in ihrer langen Geschichte gute
und schlechte Tage gesehen, neben zahllosen Siegen auch Verrat erlebt. Aber nie wurde
sie im eigenen Land von eigenen angeblichen Landsleuten (Staatsbürgern) mit einer
solchen Niederträchtigkeit konfrontiert.“ 126
Hamza Aktan kommentierte dies mit „Angebliche Hysterien“, die auch durch solche Äußerungen geschürt werden. 127 Kurden werden kollektiv zu „angeblichen Staatsbürgern“.
4.3. Alltäglicher Rassismus
Neben diesen staatlichen Abwertungen, gibt es auch den alltäglichen Rassismus gegen Kurden, den Kıvanç Esen 128 z.B. an Aussagen wie folgender ausmacht: „Nein ich bin kein Rassist, aber ich bin diese Taschendiebstähle, Vergewaltigungen leid. Warum sind das immer Kurden, die so etwas machen?“ Den Kurden werden bestimmte schlechte Eigenschaften zugeschrieben, weswegen man etwas gegen sie hat.
Ein sehr prägnantes Beispiel für diese Argumentation lieferte die Journalistin Mine Kırıkkanat in der Zeitung Vatan am 7. Dezember 2005:
„Es gibt in die Stadt ziehende Clans, Ehrenverbrechen, jugendliche Raubbanden,
Parkplatz-Mafia. Leute, die illegal Strom und Wasser anzapfen und uns dafür zahlen
lassen, die ihre Kinder in den Gassen zu Verbrechensmaschinen machen und die
anschließend in den Vorstädten „Es lebe Apo“ rufend Läden überfallen. Der Staat hat
immer noch gegenüber das Problem des Bevölkerungswachstums des „loyalen“ Kurden.
Er nimmt aus unseren Taschen „Sozialhilfe“ für diese Unzivilisierten von 20 bis 50 YTL
pro Kind, die diese mit zwei bis drei Frauen 10 bis 20 Kinder haben.“
Esen sieht darin auch einen Rassismus der „weißen Türken“ mit einer Klassen- und Kulturkomponente. 129 Ende 2007 schrieb der Cumhuriyet-Journalist Hikmet Çetinkaya über den zentralen Stadtteil Konak in Izmir, der seiner Meinung nach von niveaulosen Kurden aus Mardin in Beschlag genommen wurde und somit seine Attraktivität verloren habe. 130 Einer dieser negativen Einflüsse, ist die angeblich hohe Kriminalitätsrate der Kurden und ihre
126 Presseerklärung des Generalstabs, 22. März 2005
http://www.tsk.mil.tr/10_ARSIV/10_1_Basin_Yayin_Faaliyetleri/10_1_Basin_Aciklamalari/2005/BA_
01.html
127 Hamza Aktan, Sözde Histeriler, Bianet, http://www.bianet.org/bianet/kategori/toplum/57320/sozde-
vatandaslar-sozde-histeriler, 26. März 2005.
128 Kivanc Esen, 2000’li yillar Türkiye’si yeni irkciligina dair bir analiz denemesi (Der Versuch einer
Analyse des neuen Rassimus’ in der Türkei der 2000er Jahre), Birikim Dezember 2007, S. 49-59.
129 Ibid, S. 52.
130 Antwort von Mithat Sancar auf den Artikel Çetinkayas: „Izmir Konak Belediye Meclisi’nde Meclis
Üyelerinin Çoğunluğu Mardinli" (Im Bezirksrat von Izmir Konak ist die Mehrheit aus Mardin), Mithat
Sancar BirGün 7. Dezember 2007 http://www.durde.org/index.php?option=com_
content&task=view&id=82&Itemid=46 (besucht am 25. Mai 2008).
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Mafiaaktivitäten, die sie auch zur Unterstützung von Terrororganisationen nutzen. Die Zeitung Akşam hat dazu eine Befragung unter Mafiosi gemacht, die diesen Trend bestätigen. Unter der Überschrift „Hinter der PKK steht die kurdische Mafia“ kann man lesen: „Während Mafia Gruppen aus der Schwarzmeerregion schwächer werden, beginnen
kurdische Mafia Gruppen die Plätze einzunehmen, die diese frei machen. […] Laut
Polizeidirektor Adil Serdar Sacan, der 1998 das Büro Organisierte Verbrechen innerhalb
der Polizeibehörde Istanbul für den Kampf gegen die Mafia und Banden gegründet hatte,
hat die Stärkung der kurdischen Mafia der PKK genutzt.“ 131
Diese Sichtweise argumentiert nicht gegen Kurden auf Grund ihrer ethnischen Herkunft und a priori, sondern richtet sich gegen Eigenschaften und Verhaltensweisen, die Kurden zugeschrieben werden.
4.4. Neue rassistische Bewegungen
Neben dem staatlichen und alltäglichen Rassismus, gibt es vor allem seit 2005 ein neues Phänomen. Die starke Zunahme von rassistischen Internetseiten, die teilweise zu ebenfalls neu gegründeten rassistischen Vereinen gehören.
Zentrale historische Figur des türkischen Rassismus war Nihal Atsiz, der seine Sichtweise in den 1940er Jahre wiederholt publiziert hatte: „Die türkische Nation kennt seit 200 Jahren die Kurden als verräterisch und unverschämt und hat sie dementsprechend behandelt.“ 132 Auf Atsiz berufen sich weiterhin viele rassistische Vereine, die an der Rassenlehre der deutschen Nationalsozialisten angelegt, die Türken als arisch und andere Völker als Untermenschen bezeichnen. Die Besonderheit der neuen Vereine ist, dass sich der Rassismus zwar nicht ausschließlich, aber doch größtenteils gegen Kurden richtet. „In den 2000er Jahren ist in der Türkei ein bis dato unbekannter neuer Rassismus in
Erscheinung getreten. Der Existenzgrund dieses Rassismus ist fast ausschließlich auf die
Kurdenfeindschaft zurückzuführen.“ 133
Die bekannteste Publikation dieser neuen Bewegung ist die Zeitschrift „Türk Solu“ (Türkische Linke). Der Internetauftritt ist voll von anti-kurdischer Propaganda. Auf der Hauptseite ist eine Türkeikarte abgebildet die sich von Diyarbakır im Südosten farblich auf die ganze Türkei ausbreitet. Darüber steht „Es gibt kein kurdisches Problem, sondern eine
131 PKK'nın arkasında 'Kürt mafyası' var (Hinter der PKK steht die Kurdische Mafia),
http://www.aksam.com.tr/arsiv/aksam/2005/04/03/gundem/gundem1.html (besucht am 25. Mai 2008).
132 Vor allem 1941 hat er sich in einem Brief an seinen Sohn gegen Kurden und Armenier ausgesprochen.
Mehrere Beispiele auf der Internetseite: www.nihalatsiz.org.
133 Kıvanç Esen, 2000’li yıllar Türkiye’si yeni ırkçılığına dair bir analiz denemesi (Der Versuch einer
Analyse des neuen Rassimus’ in der Türkei der 2000er Jahre), Birikim, Dezember 2007, S. 59.
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kurdische Invasion“. Darunter befindet sich ebenfalls auf der Hauptseite die feste Rubrik „Wo es Kurden gibt, gibt es Probleme“. In dem Artikel wird die türkisch-kurdische Bruderschaft als PKK-Propaganda bezeichnet, die dazu dient, eine eigenständige kurdische Identität auszubilden. Kurde zu sein und Separatist zu sein, ist in diesem Verständnis identisch. Bekannt wurde die Zeitschrift im Sommer 2005 durch den Aufruf, nicht bei Kurden einzukaufen. 134
Die dreimonatig erscheinende Zeitschrift Ileri 135 , die auf der gleichen Internetseite beworben wird, hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 10.000. Die Ausgabe Oktober-Dezember 2007 hat auf dem Titelbild einen Sticker „Ich kaufe beim Türken. Mein Geld geht nicht zur PKK“. Fast alle Artikel beschäftigen sich mit einem Aspekt der Kurden, mal sind sie Scharia-Anhänger, dann Kollaborateure der Amerikaner, ein Artikel spricht ihnen eine Sprache ab, die nur von kurdischen Instituten erfunden wurde. Neben Kurden sind viele weitere Gruppen zu Feinden der Türken erklärt, darunter die AKP, Armenier (oft wird von einer armenischkurdischen Zusammenarbeit gesprochen), aber auch die nationalistische MHP, die ihnen nicht nationalistisch genug ist.
Die bisher umfassendste Studie dieser neuen Bewegungen hat Kıvanç Esen im Dezember 2007 in der Monatszeitschrift Birikim 136 veröffentlicht. Esen hat vor allem drei Organisationen untersucht, die sich in den letzten Jahren gegründet haben und ihre Aktivitäten schnell ausgeweitet haben. Dazu zählen „Türkçü Toplumcu Budun Derneği (TTBD), Türk Intikam Birliği Teşkilatı/Türkiye Atatürkçüler Birliği Teşkilatı und Türkische Nazigruppen.
Der Türkçü Toplumcu Budun Derneği (Verein der Türkistisch-Kollektivistischen Nation) wurde 2000 von Cenk Tozkoparan in Izmir gegründet und ist vor allem seit 2004 laut Esen „innerhalb der neuen rassistischen Gruppen die aktivste Formation.“ 137 Er zeichnet sich durch starke Propaganda über das Internet und die eigene Zeitschrift „Kam“ aus. Die Aktion, die am bekanntesten wurde, war eine Kampagne in Izmir zur „Kontrolle des kurdischen
134 Internetseite Türk Solu: www.turksolu.org.
135 Internetseite „Ileri“: http://ileri.turksolu.org/.
136 Internetseite: http://www.birikimdergisi.com/birikim/default.aspx (Seiten besucht am 25. Mai 2008).
137 Kıvanç Esen, 2000’li yıllar Türkiye’si yeni ırkçılığına dair bir analiz denemesi (Der Versuch einer
Analyse des neuen Rassimus’ in der Türkei der 2000er Jahre), Birikim Dezember 2007, S. 53.
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Bevölkerungswachstums“. Der Verein der „Modernen Juristen“ hat daraufhin TTBD verklagt, ein Urteil steht noch aus. 138 Am 3. November 2007 wurden auf der Internetseite zahlreiche Texte mit gegen Kurden gerichteten Inhalten veröffentlicht. „Das Recht, nicht mit Kurden zusammen leben zu wollen.“
Bei der Türk Intikam Birliği (Türkische Rache-Union) wird nicht ganz klar, wann sie genau gegründet wurde. Seit wenigstens 2005 im Internet aktiv und über etwa 15 verschiedene Seiten zu erreichen. Beeinflusst von den 1930er Jahren und rassistischer Staatspolitik, die sie verteidigen und stark beeinflusst von Nihal Atsız. Als Hauptfeinde der Türken sind Kurden ausgemacht. In einer blinkenden Box auf der Hauptseite steht „für eine Türkei ohne Kurden“. In dem darunter stehenden Text werden dann eigentlich alle ethnischen Gruppen der Türkei als Feinde der Türken bezeichnet und interessanterweise auch Deutsche, Portugiesen, Japaner, Chinesen etc. als äußere Feinde bezeichnet. Ebenfalls stark angegriffen werden Sympathisanten von Fethullah Gülen und Islamisten. 139
In engem Bezug zum Nationalsozialismus sind die Türkischen Nazi Gruppen ebenfalls eine jüngere Entwicklung. Zu diesen Gruppen zählen Türk Nazileri, Nasyonal Sosyalist Türk Hareketi (Nasatuha), Türkische Jugend (Türk Gençliği). Nach Eigendarstellung wurden die Türk Nazileri 2004 von 17 Personen gegründet, bis 2006 hatte die Gruppe 150 Mitglieder. Klare Bezugspunkte zur Nazizeit und nazistischen Organisationen in der Türkei in den 20er und 30er Jahren, Übernahme eines biologischen Rassismus. Akzeptieren als Türken nur anatolische, zypriotische und Balkantürken, d.h. Mongolen, Kirgisen, Turkmenen, die sich mit anderen asiatischen Völkern gemischt haben, zählen nicht als Türken. Um der kurdischen „Gefahr“ Herr zu werden, schlagen sie einen 5 Punkte-Plan vor:
1) Kurden im Westen weder Arbeit noch Wohnung geben
2) Nicht bei kurdischen Händlern einkaufen
3) Nicht mit Kurden heiraten
4) Keine Sendungen ausstrahlen die Kurden oder Menschen aus dem Osten zur Basis haben
5) Keine kurdischen Kulturprodukte benutzen und keine kurdische Musik hören.
Bei anderen Veröffentlichungen finden sich weitere Details, wie, dass man nicht „Lahmacun“ (türkische Pizza) essen soll, da dies als kurdisches Essen gilt. 140
138 Ismail Saymaz, Buduncular 1.5 yıl sonra mahkemede (Nach 1,5 Jahren stehen die Buduncus vor
Gericht), Radikal, http://www.radikal.com.tr/haber.php?haberno=243950, 9. Januar 2008.
139 Internetseite www.turkintikambirligiteskilati.tr.cx (besucht am 2. Juni 2008).
140 Internetseite: http://turknaziler.blogcu.com/.
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Die Selbstbezeichnung der „Nasyonal Sosyalist Türk Hareketi“ (Nationalsozialistische Türkische Bewegung) ist Nazi. Ziel ist der Aufbau einer türkischen nationalsozialistischen Bewegung. Die Anfang 2005 gegründet, hat sie sich zur bekanntesten Gruppe dieser Richtung entwickelt. Eine der Forderungen ist eine zwangsweise Geburtenkontrolle bei Kurden. Die Türkei wird als türkisch-sunnitischer Staat von weißen Türken definiert, die sich nur aus anatolischen, zyprischen und Balkantürken zusammensetzen können. 141
Der Verein „Türkische Jugend“ (im Original deutsch) wurde 2005 gegründet und ist durch ein Interview im Jahre 2006 mit der Wochenzeitschrift Aktüel bekannt geworden. 142 Zu den „traditionellen“ Feinden zählen Juden und Zigeuner, aber auch dort vor allem Kurden. Auch sehen sie die Fethullah Gülen Anhänger als große Gefahr.
Weniger organisiert, aber doch auch ein Anzeichen für die Stimmungslage ist die Internet-Kontaktplattform „Facebook“. 143 Unter dem Schlagwort „Kürt“ sind Anfang Mai 2008 218 Gruppen gelistet, einige davon mit eindeutigem Titel: „der beste Kurde ist ein toter Kurde“, „die kurdische Invasion“, „keine Kurden bei der Tee-Ernte einstellen“, „Stopp dem kurdischen Bevölkerungszuwachs auf den Prinzeninseln“ etc., es gibt auch Seiten zur türkisch-kurdischen Freundschaft, aber zahlenmäßig überwiegen die anti-kurdischen.
All diese Vereine 144 sind Teil einer neuen rassistischen Bewegung, die das Feindbild Kurden teilen und die Türkei und Türken von diesen inneren Feinden „retten“ wollen. Sie können als direktes Produkt des Demokratisierungsprozesses gesehen werden, der auch Nicht-Türken vormals nicht vorhandene Rechte erteilt. Die Angst des extrem nationalistischen und rassistischen Bevölkerungsteils artikuliert sich in diesen Vereinen, die den Status Quo verteidigen. Noch ist die Mitgliedschaft in diesen Vereinen gering, einige der Publikationen erreichen aber schon einige Tausend Personen. Gerade in der Verbindung zu neuen
141 http://turknaziler.blogcu.com; www.nasotuha.tr.cx (konnte nicht aufgerufen werden, vielleicht vom
Provider mynet abgestellt); www.nasotuha.sitemynet.com (so wie nasotuha eine Nachricht vom
provider).
142 Yalniz, Murat, Liseli Türk Naziler (Türkische Nazi-Gymnasiasten), Aktüel, Ausgabe 29, 2006.
143 www.facebook.com.
144 Weitere Seiten mit ähnlichem Inhalt: Rassistische Webseiten: http://www.ibneyiz.biz/ (wörtlich, „Wir
sind schwul“, in der die PKK diffamiert wird, aber auch kurdische Politiker und ausländische Politiker,
die sich kritisch mit der Türkei beschäftigen). www.ttbd.org (30.4. ging nicht, auch am 10.5. nicht)
www.turkiyeataturkculerbirligitr.cx (30.4. ging nicht, auch am 10.5.); www.kod68s.tr.cx (Sammlung
der Zeitschirften-Titelbilder des Vereins Türkiye Atatürkcüler Birligi Teskilati); www.nsth.cjb.net (im
Aufbau (oder Umbau)); www.orkun.com.tr (Sammlung rechter Zeitschriften); www.turan.tc;
Rassistische Seite, die das Türkentum über alles stellt. Gibt die Zeitschrift Bozkurt (Grauer Wolf)
heraus.; www.nihalatsiz.org Seite zu Ehren des türkischen Rassisten Nihal Atsiz (Seiten aufgerufen am
25. Mai 2008).
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nationalistischen Gruppen, kommen diese Gedanken in weitere Kreise, vor allem an der türkischen Westküste (z.B. in den Städten Izmir und Mersin) sind diese Vereine organisiert und bei Demonstrationen aktiv. Ein staatliches soweit möglich juristisches und vor allem zivilgesellschaftliches Vorgehen gegen diese Strömungen ist wünschenswert, wenn nicht nötig, um eine vermehrte Aktivität zu unterbinden.
4.5. Kriegerische Auseinandersetzung und Konfliktverläufe
Die Türkei erlebt eine innenpolitisch turbulente Zeit, vom Kopftuchstreit zur zivilen Verfassung, der Rolle des Militärs und den Rechten nicht-muslimischer Minderheiten, von Feudalstrukturen zu Ehrenmorden. Auch wenn die Auseinandersetzungen über diese Fragen oft sehr heftig geführt werden, beinhalten sie keine militärische Komponente. Dies ist einzig bei der Kurdenfrage der Fall, wo seit 1984 mit einigen Unterbrechungen terroristische Aktivitäten und militärische Operationen mit weit reichenden Folgen für die Zivilbevölkerung, die Sozialstrukturen, die wirtschaftliche Entwicklung, die Landflucht etc. den Konflikt entscheidend prägen. Vor allem während militärischer Operationen oder nach Terroranschlägen werden andere Aspekte der Kurdenfrage verdrängt, es wird unmöglich, über zivile Lösungen zu sprechen.
Kempf und Lück sprechen von einem „destruktiven Konfliktverlauf“, wenn eine Verarmung der Kommunikation zwischen den Konfliktparteien eintritt. Gesellschaftlich bedeutet dies in der Türkei nicht die Konfliktparteien Armee und PKK, sondern Türken und Kurden. Zwischen Armee und PKK kann man über mögliche Kontakte sowieso nur spekulieren, da beide Seiten dies kategorisch verneinen. Durch die Verschärfung des Konfliktes werden die Möglichkeiten reduziert, alternative, nicht militärische, Wege der Konfliktlösung zu gehen.
„In dieser Situation gewinnen Gruppenmitglieder an Einfluss, die sich im Kampf
hervortun, Kompromissbereitschaft und Vermittlungsversuche werden hingegen als
Verrat abgewehrt.“ 145
Im politischen Diskurs würde ich Kampf mit Auseinandersetzung ersetzen. Dies gilt für Politiker und NGO-Vertreter, die sich für politische Lösungen einsetzen genauso wie für Mitglieder der Armee, die neben dem militärischen Vorgehen auch eine politische und soziale Lösung anmahnen. Diese werden schnell als Verräter dargestellt, die sich für die Ziele der
145 Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der Sozialpsychologie,
2005, S. 90.
43
Terroristen einsetzen. Friedliche kurdische Forderungen werden mit Terrorismus gleichgesetzt:
„Those Kurds who attempt to raise the issue peacefully or seek state recognition of their
identity are portrayed as traitors, separatists, or terrorists. When all Kurdish political
activism is automatically identified with the PKK, terrorism, and separatism, dialogue
within society becomes impossible.“ 146
Die Polarisierung in Freunde und Feinde hilft, um bei militärischem Vorgehen, die als außerordentlich wichtig erachtete Unterstützung der Bevölkerung zu sichern. Feinden gegenüber werden keine sozialen Gefühle entgegengebracht. 147 „In seiner Funktion für die Legitimation von Gewaltanwendung oder -androhung wird
das Feindbild durch ein positives Selbstbild der Akteure spiegelbildlich ergänzt.“ 148
Beide Aspekte spielen in der Berichterstattung der Medien und der Kommunikationspolitik
des Militärs eine wichtige Rolle. Die Türkischen Soldaten werden als Helden überhöht 149, die
PKK-Kämpfer dagegen in der Berichterstattung entmenschlicht. So erklären sich die
Reaktionen staatlicherseits auf die Entführung von acht Soldaten durch die PKK in der Nacht
von 20. auf 21. Oktober 2007. Der türkische Justizminister Mehmet Ali Şahin kommentierte:
„Es hat mich sehr gestört, dass der Eindruck entstanden ist, dass ein türkischer Soldat mit
ein paar Räubern mitgeht. So wurde der Propaganda der Terrororganisation der Boden
bereitet. Was der Türkei Ehre mache, seien Soldaten, die beim Schutze ihres Landes
wenn nötig jederzeit das Märtyrertum ins Auge fassen.“
Die später wieder freigelassenen Soldaten wurden in der Öffentlichkeit als Feiglinge bezeichnet. Mehrere Regierungsmitglieder und Oppositionspolitiker äußerten ihr Bedauern über die Freilassung, was zu kontroversen Diskussion führte, ob denn tote Soldaten besser seien als freigelassene. 150
Laut Laswell sind die psychologischen Widerstände gegen den Krieg in modernen Gesellschaften so groß, dass jedem Krieg der Anschein gegeben werden muss, ein Verteidigungskrieg zu sein. Um dies zu erreichen, ist ein massiver Aufwand an Propaganda
146 Turkey’s Kurdish Question, Carnegie Commission on Preventing Deadly Conflict, Carnegie
Corporation of New York, Henri J. Barkey and Graham E. Fuller 1998,
http://wwics.si.edu/subsites/ccpdc/pubs/kur/kurfr.htm, S. 118f.
147 Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der Sozialpsychologie,
2005, S. 55.
148 Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der Sozialpsychologie,
2005, S. 55.
149 Ein Beispiel, die Überschrift der Hürriyet vom 3. Mai 2008: Unsere Helden-Soldaten zerstören die
Organisation (=PKK), http://arama.hurriyet.com.tr/arsivnews.aspx?id=8847012 (besucht am 3. Mai
2008).
150 Kai Strittmatter , Wenn Soldaten keine Märtyrer sein wollen, Süddeutsche Zeitung, 08.11.2007,
http://www.sueddeutsche.de/,tt8m1/ausland/artikel/284/141975/ (besucht am 16. Mai 2008).
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erforderlich, deren Ziel es ist, den Kriegswillen der eigenen Soldaten und der eigenen Zivilbevölkerung zu stärken und ihre Identifikation mit den Kriegszielen herzustellen. 151
„Ziel der Kriegspropaganda ist es, die Bevölkerung zur Identifikation mit dem Krieg zu
bewegen und sie dazu zu bringen, das „nationale Interesse“ zu ihrer eigenen Sache zu
machen, für die sie bereit sind, Leid und Entbehrungen auf sich zu nehmen und - wenn es
denn sein muss - auch selbst an den Gewaltmaßnahmen teilzuhaben.“ 152
Nach 24 Jahren kriegerischer Auseinandersetzungen mit ca. 37.000 Toten, Ausnahmezuständen in kurdischen Städten, Terroranschlägen in der Westtürkei, ist die Gesellschaft trotz allgemein hoher Zustimmung zum Militär und militärischen Aktionen, mit der Zeit kriegsmüder müder geworden. Die mediale Vorbereitung militärischer Aktionen und ihre anschließende Begleitung und Nachbehandlung spielen deshalb eine wichtige Rolle. Beispielhaft dafür ist die letzte groß angelegte grenzüberschreitende Aktion in den Nordirak, die sog. „Sonnen-Operation“ (Güneş Harekatı), die von 21. bis 29. Februar 2008 dauerte. 153 Dies war die 25. Bodenoffensive seit 1983 in den Nordirak, an der schätzungsweise 10.000 Soldaten beteiligt waren. Die Aktion konnte im Fernsehen quasi zeitgleich mitverfolgt werden, die Sondersendungen dazu erreichten Rekordergebnisse. Die militärische Fragwürdigkeit der grenzüberschreitenden Aktionen wurde nicht erwähnt oder herunter gespielt, dafür die getroffenen Ziele, die getöteten Terroristen und den sich daraus ergebenden Sicherheitsgewinn für die Zukunft betont. 154
Ein Bestandteil der psychologischen Kriegsführung ist die Spaltung der „gegnerischen“ Bevölkerung. In den kurdischen Gebieten wird dies besonders deutlich durch das Dorfschützersystem, bei dem Dörfer vom Militär mit Waffen ausgestattet werden und vom Staat ein regelmäßiges Gehalt beziehen, um ihre Dörfer vor der PKK zu verteidigen und im Notfall gegen sie zu kämpfen. Die kurdischen Dörfer kommen in die Zange zwischen PKK und Staat und müssen sich entscheiden oder aber in Städte ziehen. Neutral bleiben, ist keine Alternative. Die Wahl zwischen PKK-Unterstützung oder den Staat zu unterstützen, geht durch die Gesellschaft, aber manchmal auch durch Familien, wenn die im Dorf Gebliebenen
151 Siehe Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der
Sozialpsychologie, 2005, S. 67.
152 Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der Sozialpsychologie,
2005, S. 71.
153 Presseerklärung des Generalstabes, 29. Februar 2008,
http://www.tsk.mil.tr/10_ARSIV/10_1_Basin_Yayin_Faaliyetleri/10_1_Basin_Aciklamalari/2008/BA_
25.html 29 Şubat 2008,. Siehe auch Türkei beendet Bodenoffensive im Nordirak, heute.de,
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/8/0,3672,7163720,00.html, 29.02. 2008.
154 Siehe, Kempf, Wilhelm / Lück, Helmut: Begriff und Probleme des Friedens - Beiträge der
Sozialpsychologie, 2005, S. 69.
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Dorfschützer sind und ein anderer Teil des Dorfes in den Bergen ist. Diese Situation schafft ein zusätzliches psychologisches Problem für die ansässige Bevölkerung. Diese Zerrissenheit spielt auch seit Jahren bei Auseinandersetzungen zwischen Armee und PKK eine Rolle, da in der Armee auch zahlreiche Kurden aus den kurdischen Gebieten dienen. Neben dem Kostenfaktor wird diese Vorgehensweise auch dafür kritisiert, zur Zunahme der Kriminalität beigetragen zu haben, da viele Dorfschützer ihre vom Staat erhaltenen Waffen, für persönliche Abrechnungen oder zur Bereicherung durch Erpressung benutzt haben. Eine Abschaffung dieses Systems ist mittlerweile sehr schwer, da 70.000 Personen direkt vom Staat bezahlt werden, für die alternative Arbeitsplätze geschaffen werden müssten. Auch die Entwaffnung der Dorfmilizen hat sich in der Praxis als äußerst schwer erwiesen.
5. Fazit
Die Kurdenfrage hat viele Dimensionen. In dieser Arbeit wurde bewusst nur auf zwei größere Komplexe eingegangen. Die kurdische Seite, kurdischer Nationalismus, die Rolle der PKK, aber auch wirtschaftliche Fragen, Investitionen, das GAP (Südostanatolien-Projekt), die Entwicklungen im Nordirak und deren Auswirkungen auf die Kurden der Türkei, wurden bewusst ausgeblendet.
Mit den Ergebnissen dieser Arbeit wurde deutlich, dass internationale Organisationen und Abkommen wichtige Faktoren bei der Demokratisierung der Türkei sind. Reformen in Bezug auf Menschenrechte wurden vor allem durch den EU-Annäherungsprozess umgesetzt, der Maßstab waren dabei UN-Resolutionen, die EMRK und EU-Standards. So eindeutig es ist, die positive Wirkung im Demokratisierungsprozess festzumachen, so schwierig ist es, vorher zu sagen, ob der Demokratisierungsprozess in Hinblick auf die Kurdenfrage zu einer friedlichen Lösung und letztendlich einer friedlichen Gesellschaft führen wird, in der verschiedene ethnische, religiöse, konfessionelle, linguistische Gruppen ihre Identitäten frei leben und pflegen können in einer veränderten Republik Türkei.
Um dies zu erreichen, reichen Gesetze und Reformpakete nicht aus. Es bedarf dazu parallel Anstrengungen, die Idee einer multikulturellen Gesellschaft und die Gleichwertigkeit verschiedener Identitäten bei der Mehrheit als akzeptabel zu verankern. Geschieht dies nicht, werden Reformen in Bezug auf Minderheiten (z.B. Kurden und Christen) zu einer Polarisierung der Gesellschaft führen und Teile der Armee, der Bürokratie und der türkischen Bevölkerung versuchen, den Status Quo, wenn nötig mit Gewalt, wiederherzustellen.
46
Dies kann auf verschiedenen Ebenen verhindert werden. Parteien, die für eine Demokratisierung eintreten, sollten sich für veränderte Lehrpläne einsetzen, um in Schulen und Universitäten ein anderes Bild der Türkei und der in ihr lebenden Völker zu vermitteln. Eine neue Verfassung könnte hierbei auch eine wichtige Funktion haben, offiziell ein verändertes Staatsverständnis zu vermitteln. Die Wortwahl hat mehr als eine symbolische Bedeutung, deshalb sollten reformorientierte Parteien darauf achten, wie sie von der Bevölkerung sprechen. Die Sprache der Politik muss frei von Nationalismus und Diskriminierung sein. Die AKP hat dies begonnen und auch gegen harte Kritik wenigstens teilweise weitergeführt (Beispiel Türkei-Identität anstatt türkischer Identität). Gegen die verstärkt auftretenden rassistischen Vereine und Internetseiten muss auch polizeilich und gerichtlich vorgegangen werden. Es kann nicht sein, dass die Beleidigung und Verunglimpfung von nicht-türkischen Ethnien straffrei möglich ist. Diese Gruppen handeln heute so selbstbewusst, weil sie auch die Bürokratie und Polizei hinter sich wähnen, der Staat müsste hier deutlich machen, dass dies nicht so ist.
Die liberal-demokratischen Vereine und Stiftungen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass türkisch-kurdische Initiativen auf gleicher Augenhöhe funktionieren können. Viele Organisationen, auch Partnerschaften zwischen südostanatolischen und westanatolischen Initiativen oder Verwaltungen haben trotz gehörigen Widerstandes seitens der Bürokratie stattgefunden und Kooperationen gestartet oder ausgeweitet. Viele ethnische Türken haben in diesem Prozess gezeigt, dass ein Dialog und ein Umdenken möglich sind. Die positive Rolle, die Privatuniversitäten (vor allem Bilgi und Sabanci in Istanbul) bei heiklen Themen in den vergangenen Jahren gespielt haben, sollte auch in staatlichen Universitäten möglich sein. Der Widerstand seitens großer Teile der Armee, einem Teil der Medien, kemalistischen und nationalistischen Parteien (hier vor allem CHP und MHP), Vereinen und Medien wird bei jedem Schritt zu spüren sein. Es gibt auch keine Möglichkeit, diesen Widerständen aus dem Weg zu gehen. Beispiele wie Spanien zeigen aber, dass eine Veränderung gegen diese Widerstände möglich ist und eine Demokratisierung auch nicht von Terroraktionen und polizeilich-militärischen Operationen aufgehalten werden muss.
Dies Problemstellung bestand schon vor zehn Jahren, wie ein Bericht der Carnegie Corporation aus dem Jahr 1998 zeigt:
“the state has created for itself one of the single biggest obstacles to future dialogue: the
formation of public opinion that finds the concept of ‘‘Kurdish identity’’ absurd, unnecessary,
and subversive, and that all who talk about Kurdish rights are terrorists and enemies of the
47
nation. [...] Because of the hard-nosed attitude of state officials, the role of other civil society
institutions becomes even more crucial in delimiting the parameters of the Kurdish problem
and its resolution. 155
Noch einmal zehn Jahre warten, ist keine Lösung und auch nicht kostenfrei zu haben: „the costs of continuity in the Kurdish question have been, and will be, enormous.” 156
Da für eine bleibende Lösung neben veränderten Gesetzen auch ein Mentalitätswechsel erforderlich ist, sind Prognosen äußert schwierig. Die Kurdenfrage ist hier aufs Engste mit dem Machtkampf verknüpft, der seit Jahren zwischen AKP oder neuen Eliten und den alten Eliten aus Bürokratie, Kemalisten und Armee ausgetragen wird. In den letzten Jahren wurden zwar die Parameter in Richtung neuer Eliten verschoben, aber eine Garantie, dass dies auch in Zukunft so sein wird, ist es nicht. Die Entwicklungen der letzten Wochen zeigen gerade, dass die alten Eliten sich noch keineswegs geschlagen gegeben haben. Der EU-Annäherungsprozess spielt in diesem Machtkampf eine entscheidende Rolle, sollte es den alten Eliten gelingen, diesen zu unterbrechen oder gar zu beenden, würde dies auch eine Lösung der Kurdenfrage wieder für längere Zeit auf Eis legen.
155 Turkey’s Kurdish Question, Carnegie Commission on Preventing Deadly Conflict, Carnegie
Corporation of New York Henri J. Barkey and Graham E. Fuller; 1998,
http://wwics.si.edu/subsites/ccpdc/pubs/kur/kurfr.htm.
156 Fuat Keyman ve A. Içduygu in Citizenship in a Global World: European Questions and Turkish
Experiences, (eds: F. Keyman & A. Içduygu). Routledge: London, Global Governance Series,
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