Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:...................................................................................................................... 2
Einleitung : 3
Standsicherheitsnachweise : 4
Unterfangungssysteme 5
Die konventionelle Unterfangung 5
Die Düsenstrahl-, Injektions- oder Frostkörperunterfangung 6
Die Düsenstrahlunterfangung: 6
Unterfangung mittels Injektion: 7
Unterfangung mittels Frostkörperinjektion: 7
Die Unterfangung mit Pfählen 8
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Einleitung
Bei Unterfangungen werden Fundamentlasten eines flach gegründeten Bauwerks auf eine tiefere Ebene eingeleitet, wozu eine tiefer liegende Gründung erstellt werden muss, hierbei handelt es sich um die Unterfangung.
Grafik 1 Unterfangung mit überschnittenen Bohrpfählen (Frahm 2007) Folgende Gründe können eine Unterfangung notwendig machen:
• Lasterhöhung am bestehenden Gebäude
• Fehlerhaft Gründung z.B. eine setzungsempfindliche Schicht wurde nicht erkannt
• Neugründung z.B. durch einen Neubau wird die Gründungsebene tiefer gelegt
Die Rechtliche Grundlage und die Notwendigkeit von Unterfangungsarbeiten wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen siehe § 909 BGB: "Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.„ Dies hat zur FOLGE das durch Nachbarbebauungen von Baustellen durch Unterfangung zu sichern sind. [1]
Eine wichtige Rolle bei der Planung von Unterfangungsarbeiten spielen die Voruntersuchungen von Bauwerk und Baugrund, sprich das Baugrundgutachten und die Planunterlagen des Bestandes. Diese bilden die Grundlage für weiteres
Vorgehen und je sorgfältiger und detaillierter diese vorhanden sind desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine gutes gelingen der Unterfangung gegeben. Normativ sind Unterfangungsarbeiten in folgender DIN Norm geregelt: DIN 4123 -Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen. Diese regelt auch die Notwendigkeit und die Anwendung
Erdstatischer Berechnungen bei Unterfangungsarbeiten. So ist z.B. geregelt das wenn man nach den Regeln (d.h. Rahmenbedingungen, Abstände, Grundwasser, Boden etc…) der DIN 4123 vor geht, das dann die Zwischenbauzustände nicht statisch nachgewiesen werden müssen. Sofern Grundbruch/ Gleiten im Lastfall 2 nachgewiesen worden sind oder die Bodenpressung 30 % höher angenommen wurde. Für den Endzustand sind allerdings folgende statische Nachweise unbedingt zu führen.
Standsicherheitsnachweise:
Für die äußere Standsicherheit
- Kippsicherheit, Bodenpressungen
- Grundbruchsicherheit
- Gleitsicherheit
- Nachweis der tiefen Gleitfuge (falls rückverankert)
- Geländebruchnachweis
- Setzungen
Für die innere Standsicherheit
- Nachweis des Betons nach DIN 1045
- Thermische Nachweise bei Frostkörpern.
Für Unterfangungsarbeiten gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Innovativen Verfahren zur Herstellung. Spezialisten sind hier in der Regel die Unternehmen die meistens auch Patente auf ihre Verfahren und Produkte besitzen. Nachfolgend werden einige grundlegende Systeme erläutert.
Arbeit zitieren:
Dipl. -Ing. Michael Frahm, 2007, Unterfangungen in der Geotechnik und im Spezialtiefbau, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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