Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Herrschaft 3
2.1 Wortherkunft 3
2.2 Ausprägungen der Herrschaft 3
2.2.1 Lehnsherrschaft 3
2.2.2 Grundherrschaft 5
2.2.3 Stadtherrschaft 6
2.3 Herrscherbild 7
2.3.1 Reichskrone 8
3. Die Herrschaft in „Tristan“ 10
3.1 Exkurs König Artus 10
3.2 Marke 10
3.3 Tristan 13
4. Fazit 16
5. Literaturverzeichnis 17
1
1. Einleitung
Nach der Auffassung des Germanisten Christoph Huber steht in Gottfried von Straßburgs „Tristan“ die Passion im Mittelpunkt, nicht die Herrschaft 1 . Jedoch erfährt man darin auch eine Menge über die Ansicht des Autors im Hinblick auf die mittelalterliche Herrschaft. Der „Tristanstoff fordert schon in seiner frühen höfischen Gestalt die geheiligten Ordnungen von Vasallität, Ehe und Religion, die historisch die Grundlagen mittelalterlicher Herrschaft bestimmen, heraus“ 2 .
Die beiden männlichen Protagonisten des Werkes sind nicht nur in eine Minnebeziehung zu Isolde verwickelt, sie sind beide auch Herrscher eines eigenen Reiches. Auch wenn diese Herrscherrollen nur eine untergeordnete Funktion haben, ist es dennoch interessant, wie sie diese jeweils ausüben.
In dieser Arbeit wird zunächst der Begriff der Herrschaft genauer betrachtet. Dabei werden die Wortherkunft und die Bedeutung im Mittelhochdeutschen erläutert. Danach werden die verschiedenen Arten der Herrschaft untersucht. Dazu gehören die Lehnsherrschaft, die Haus-oder Grundherrschaft sowie die Stadtherrschaft. Schließlich werden das Idealbild eines Herrschers sowie seine Symbole dargestellt. Auf der Beschreibung der Reichskrone liegt dabei ein besonderes Augenmerk.
Im nächsten Teil dieser Arbeit wird untersucht, ob die beiden männlichen Hauptfiguren der Lektüre, Tristan und Marke, diesem Idealbild entsprechen. Durch das ganze Werk hindurch wird geprüft, ob und in wie weit ihr Handeln und Benehmen dem Verhalten eines idealen Herrscher entspricht. Gegebenenfalls wird dies mit Zitaten belegt beziehungsweise widerlegt. Da Marke in der Forschung oft mit König Artus verglichen wird, informiert ein kurzer Exkurs über Artus, das Idealbild des mittelalterlichen Königs schlechthin. Letztendlich werden im Fazit noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse betont.
1 Vgl. Huber, Christoph: Gottfried von Straßburg: Tristan, Berlin 2000, S. 9.
2 Ebenda, S. 15.
2
2. Herrschaft
2.1 Wortherkunft
Der Begriff „Herrschaft“ leitet sich von dem mittelhochdeutschen Wort „hērschaft“ ab, das aus dem neunten Jahrhundert stammt und das auf das althochdeutsche Wort „hērschaf“ zurückgeht.
Man verstand darunter zunächst ein Ehrenamt oder eine Würde. Der Ausdruck stand aber von Beginn an in enger Verbindung zu dem mittelhochdeutschen Wort „hērre“ (Herr). Später erhielt „hērschaft“ dann seine endgültige Bedeutung, wie wir sie auch unter dem heutigen Begriff verstehen.
2.2 Ausprägungen der Herrschaft
Im Mittelalter existieren verschiedene Arten der Herrschaft, die man in unterschiedlichen Hierarchiestufen wieder findet 3 . Zur oberen Ebene ist vor allem die Lehnsherrschaft zu zählen, auf der unteren Ebene der Herrschaftsbeziehungen sind die Haus- und Grundherrschaft sowie die Stadtherrschaft zu finden.
Ein wichtiges Element der Herrschaft ist der im Mittelalter vorherrschende Ordogedanke der Feudalgesellschaft. Er stellt die Grundlage für das System der Über- und Unterordnung dar, der neben dem „religiösen Postulat der Gleichheit aller Menschen vor Gott“ 4 jedoch ebenfalls als göttlicher Wille angesehen und daher akzeptiert wurde.
Ebenso gehört aber auch das Idealbild des gerechten Herrschers (rex iustus) mit allen seinen Charaktereigenschaften und Pflichten zum Verständnis der mittelalterlichen Herrschaft.
3 Borth, Wilhelm / Grütter, Werner: Zeit und Menschen. Neue Ausgabe G. Band 1. Geschichtliche Grundlagen Europas. Von der griechisch-römischen Antike bis zum Zeitalter des Absolutismus, Paderborn 1985, S. 82f.
4 Weddige, Hilkert: Einführung in die germanistische Mediävistik, 6., durchgesehene Aufl., München 2006, S.
155.
3
2.2.1 Lehnsherrschaft
Die Lehnsherrschaft ist die Grundlage der abendländischen Staats- und Gesellschaftsordnung im Mittelalter. Weit überwiegend handelte es sich bei den Lehen um die Vergabe von Ländereien. Ein Lehen konnte jedoch auch ein Amt oder ein bestimmtes Recht sein. Die Landleihe selbst jedoch wurde bereits in der spätrömischen Zeit praktiziert und wurde im Mittelalter um das germanische Prinzip der beiderseitigen Gefolgschaftstreue ergänzt 5 . Das mittelalterliche System der Lehnsvergabe entwickelte sich nach Meinung des Historikers Heinrich Mitteis jedoch nicht als Bestandteil des Staatssystems, sondern „unterhalb des Staates als Ausdruck adligen Machtstrebens“ 6 . Die großen Lehnsherren, die Kronvasallen, schufen sich durch die Verteilung von Lehen bald eine große Lehnsgefolgschaft, die zur Auflösung der „staatlichen Gewalt in eine Summe von Vertragsverhältnissen“ 7 hätte führen können. Daher wurde das Lehnswesen in die Reichsverfassung integriert und der König wurde an die Spitze der Lehnspyramide gesetzt.
Hier waren also nicht nur Bauern und adlige Grundherrn, sondern auch der Adel und der König vertraglich miteinander verbunden. Auch der König selbst war nun Lehnsherr und hatte sowohl Bauern als auch Adlige, an die er Lehen vergab. Wurde Land als Lehen vergeben, verliehen es die Adligen zum großen Teil weiter, während die Bauern das Land selbst bewirtschafteten.
Das Lehnsverhältnis war auf Lebenszeit angelegt. Es konnte nur durch den Tod des Lehnsherrn oder des Vasallen beendet werden. Die Lehen fielen in diesem Fall an den Herrn oder an dessen Rechtsnachfolger zurück. Die so genannte Belehnung musste in einem formellen Rechtsakt neu begründet werden 8 . Seit König Konrad II. zeichnete sich allerdings die Tendenz zur Erblichkeit der Lehen ab 9 .
Grundsätzlich stellt das Lehnswesen einen Vertrag auf Gegenseitigkeit zwischen Lehnsherr und Lehnsmann dar. Der Lehnsherr verpflichtet sich zum Schutz des Lehnsmannes. Außer der Verteidigung im Kriegsfall hat ihn der Lehnsherr auch vor ungerechtfertigter Pfändung,
5 Barth, Reinhard: Mittelalter, In: Wissen auf einen Blick, Köln 2007, S.66.
6 Vgl. ebenda.
7 Ebenda.
8 Vgl. Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd.1: Stammesverband, Gefolgschaft, Lehnswesen, Grundherrschaft. 2. verb. Aufl., Berlin / Köln / Stuttgart 1990, S. 75.
9 Vgl. Weddige, Hilkert: Einführung in die germanistische Mediävistik, 6., durchgesehene Aufl., München 2006, S. 165.
4
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Maike Doll, 2007, Tristan und Marke als Herrscher in Gottfried von Straßburgs „Tristan“, Munich, GRIN Publishing GmbH
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