Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungsverzeichnis II
1 Einleitung. 1
2 Minderheiten als Gegenstand der staatlichen Wirtschaftspolitik in
Brandenburg -Preußen. 1
3 Judenpolitik in Brandenburg-Preußen 3
3.1 Das „Revidierte General-Privilegium und Reglement“ von 1750 5
3.2 Das „Preußische Judenedikt“ von 1812. 6
4 Der wirtschaftliche Aufstieg ausgewählter jüdischer Familien im Vergleich. 7
4.1 Familie Itzig in Berlin 8
4.2 Familie Rothschild in Frankfurt am Main 11
5 Schlussfolgerungen 13
Literaturverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zahl der Juden in Berlin und Frankfurt am Main und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung……………………………………………………… 8
Abbildung 2: Ausgewählter Teil des Stammbaumes der Familie Itzig…………..…… 9
Abbildung 3: Soziale Schichtung der Juden in Berlin und Preußen in den Jahren 1750 und 1849…………………………..……………………... 11
Abbildung 4: Ausgewählter Teil des Stammbaumes der Familie Rothschild……………………………………………………………....…. 12
Der wirtschaftliche Aufstieg der Juden in Brandenburg-Preußen 1
1 Einleitung
Brandenburg-Preußen gilt oft als mustergültiges Land in Bezug auf die religiöse Freiheit. Für die jüdische Minderheit waren jedoch auch dort Überdrückung, Vertreibung und Verfolgung bitterer Alltag. Dennoch hat gerade im preußischen Staat die jüdische Bevölkerung ausgehend von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende der Weimarer Republik eine außergewöhnlich erfolgreiche Phase des wirtschaftlichen und kulturellen Aufstiegs erlebt. Gegenstand dieser Arbeit ist zunächst die allgemeine Darstellung der staatlichen Wirtschaftspolitik in Brandenburg-Preußen, unter besonderer Berücksichtigung der Minderheiten und deren Bedeutung. Anschließend wird genauer auf die Judenpolitik eingegangen. Dabei markierten insbesondere das „Revidierte General-Privilegium und Reglement“ von 1750 und das „Preußische Judenedikt“ von 1812 wesentliche Wendepunkte der Judenpolitik und werden aus diesem Grund tiefer gehend erläutert.
Um die Erfolge des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Aufstiegs der jüdischen Bevölkerung in Brandenburg-Preußen zu verdeutlichen, werden zuletzt die Familie Itzig in Berlin und die Familie Rothschild in Frankfurt am Main miteinander verglichen und Schlussfolgerungen für ihre Erfolge gezogen.
2 Minderheiten als Gegenstand der staatlichen Wirtschaftspolitik in Brandenburg-Preußen 1
Grundvoraussetzung der brandenburgisch-preußischen Wirtschaftspolitik im 18. Jahrhundert war die Maßgabe, dass die Wirtschaft in erster Linie Mittel für die Verfolgung politischer Großmachtziele war. Von dieser Funktion der Wirtschaft her bestimmten sich auch die Ziele der preußischen Wirtschaftspolitik dieser Zeit. Es hatte sich zwar die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine schnelle und effektive Geldzirkulation die Wirtschaft belebt, der Weg der Geldbeschaffung wurde jedoch noch immer in der Erhebung direkter und indirekter Abgaben, statt in der Förderung von Handel und Industrie gesehen.
1 Vgl. Jersch-Wenzel, S. (1978), S. 113-119.
Der wirtschaftliche Aufstieg der Juden in Brandenburg-Preußen 2
Die Aufrechterhaltung von Armee und Verwaltung erforderten einen derartigen finanziellen Aufwand, dass für die Wirtschaft neben dem Arbeitskräfteentzug auch kaum eine Möglichkeit zur Kapitalbildung blieb. Vor allem Zölle, Lizenzen und Akzisen (Verbrauchssteuer) behinderten die Schaffung einer aktiven Handelsbilanz, deren Erreichung als Hauptziels einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik betrachtet wurde. Dennoch unternahm Preußen zahlreiche Anstrengungen, die
Wirtschaftsentwicklung im merkantilistischen Sinne zu beschleunigen. Die Vorbilder der preußischen Kameralisten waren dabei England und Frankreich. Eine entscheidende Rolle spielte in diesen Ländern jedoch die Kolonialpolitik und deren wirtschaftliche Bedeutung. Dem Bürgertum erschlossen sich zahlreiche neue Rohstoff- und Absatzmärkte, was wiederum Voraussetzung für die Vergrößerung der zirkulierenden Geldmenge war.
Zur Erreichung eines weiteren Zieles des Merkantilismus, dem Überschuss der Ausfuhr gegenüber der Einfuhr, war der Staat gewillt dem handeltreibenden Bürgertum durch Schutzzölle und andere Maßnahmen die Möglichkeit des gesicherten Handels und der Entwicklung neuer Produktionsformen zu geben. In den deutschen Territorien fehlte im Vergleich zu England und Frankreich jedoch nicht nur der zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet zentralisierte Staat und die Teilnahme an den kolonialen Erwerbungen, sondern auch das kapitalkräftige Bürgertum. So war der Merkantilismus in Brandenburg-Preußen nicht aus der ökonomischen Entwicklung heraus entstanden. Es wurde vielmehr versucht, die ökonomische Entwicklung nach merkantilistischen Lehren zu leiten. In dem feudal-ständischen Staat sollten so, ohne Veränderung der gesellschaftlichen Grundlagen, kapitalistische Produktions- und Vertriebsformen durchgesetzt werden. Die Ausdehnung der Warenproduktion und der Anstieg des Handels sollten durch den Zustrom ausländischer qualifizierter Arbeitskräfte jeder Art erreicht werden, da die Stadtbevölkerung bisher durch das starre Zunftwesen und den drohenden Militärdienst und die Landbevölkerung durch die Leibeigenschaft an einer Umorientierung des Wirtschaftsverhaltens gehindert worden war. Von dem „Import eines Ersatzbürgertums“ erwarteten die Herrscher Brandenburg-Preußens sich nun profitorientierte und für Neuerungen offene Arbeitskräfte. Zugleich war man nicht gewillt, durch möglichst geringe Reglementierungen und Mitspracherecht ein selbstbewusstes Bürgertum zu etablieren. Zuletzt verfolgte man
Der wirtschaftliche Aufstieg der Juden in Brandenburg-Preußen 3
mit der „Peuplierungspolitik“ das Ziel zusätzliche Steuerzahler zu gewinnen, was besonders bei den Juden deutlich wurde.
3 Judenpolitik in Brandenburg-Preußen
Die neuere Geschichte der Juden in Brandenburg-Preußen beginnt 1671, als der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620-1688, reg. 1640-1688) beschloss, 50 wohlhabende jüdische Familien aus Wien aufzunehmen, die dort vertrieben wurden. Ziel war es, gemeinsam mit den französischen Hugenotten, die vom Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) entvölkerten Landstriche zu besiedeln. Der Kurfürst schätzte die Juden vorrangig als Kaufleute, Händler und Geldverleiher und erhoffte sich zum einen loyale Untertanen und zum anderen Geldgeber, um dem Land zu einem wirtschaftlichen Aufschwung zu verhelfen. 2 Bedingung für die Aufnahme war ein Mindestvermögen von 10.000 Talern. Garantiert wurde dafür gegen Zahlung eines jährlichen Schutzgeldes ein Recht auf Niederlassung und Handel für 20 Jahre. Die Nichtaufnahme von Juden in die Zünfte und Innungen verstand sich in der damaligen Zeit von selbst. Ihnen wurde ausschließlich der Handel als wirtschaftliches Betätigungsfeld zugewiesen, dort allerdings ohne weitere Einschränkungen. Ausdrücklich verboten waren ihnen hingegen die Unterhaltung einer Synagoge und das damit verbundene öffentliche Abhalten eines Gottesdienstes. 3 Friedrich I. (1657-1713, reg. 1688-1713), Nachfolger des Großen Kurfürsten und erster preußischer König, schränkte die Rechte der Juden erheblich ein, verlängerte aber ihre Schutzbriefe gegen eine Gebühr von 20.000 Talern. 4 Angelegenheiten von und in Bezug auf Juden wurden von der Regierung in einer besonderen Abteilung, der Judenkommission, behandelt und verwaltet. Fortan war die preußische Bürokratie mit Judengesetzen beschäftigt. Viermal innerhalb eines halben Jahrhunderts erließ die Regierung nun ein neues Judenreglement (Judengesetz). So
2 Vgl. Homann, U. (2000), http://www.ursulahomann.de/JudenInBrandenburg/komplett.html, 15.04.2007.
3 Vgl. Jersch-Wenzel, S. (1978), S. 36ff.
4 Vgl. Homann, U. (2000), http://www.ursulahomann.de/JudenInBrandenburg/komplett.html, 15.04.2007.
Arbeit zitieren:
Marlene Haupt, 2007, Der wirtschaftliche Aufstieg der Juden in Brandenburg-Preußen, München, GRIN Verlag GmbH
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