II
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
Glossar VI
1 Einleitung 1
1.1 Einführung in das Thema 1
1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung der Arbeit 2
2 Der Integrationskurs Prinzip des Förderns und Forderns 3
2.1 Deutsche Integrationspolitik in Geschichte und Gegenwart 3
2.2 Struktur Ablauf und Ziele des Integrationskurses 4
2.3 Berechtigung zur Teilnahme 7
2.4 Verpflichtung zur Teilnahme 8
2.5 Folgen Konsequenzen und Sanktionen 10
3 Integration im Landkreis Darmstadt-Dieburg 11
3.1 Migranten im Landkreis 11
3.2 Das Integrationsbüro als Begleiter im Prozess des Zusammenfügens und
Zusammenwachsens 12
3.3 Hindernisse und Probleme auf dem Weg zu gelungener Integration 14
3.4 Ergebnisse einer Befragung und Stichprobenuntersuchung bei kooperierenden
Kursträgern 15
3.4.1 Auswertung der Befragung 16
3.4.2 Auswertung der Stichprobenuntersuchung 17
3.5 Resümee der Integrationsbemühungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg 20
III
4 Analyse des Schwierigkeitsgrades des Abschlusstests als einer der
möglichen Misserfolgsursachen 20
4.1 „Zertifikat Deutsch“ als abschließende Sprachprüfung – Gestaltung und Ablauf 20
4.2 Auswertung der Ergebnisse der als Übung durchgeführten B1-Prüfung 22
4.3 Resümee der Analyse 28
5 Verbesserungsvorschläge 29
5.1 Handlungsempfehlungen aus dem Evaluationsgutachten und deren Umsetzung 29
5.2 Eigene auf den durchgeführten Analysen basierende Verbesserungsvorschläge 31
5.3 Darüber hinausgehende Verbesserungsvorschläge 32
6 Fazit 33
Literaturverzeichnis 35
Anlagen VIII
Anlage I Beispielrechnung der Trägerfinanzierung VIII
Anlage II Fragebogen – Kursträger IX
Anlage III Integrationskursteilnehmer – Erfassungsbogen XI
Anlage IV Kontinentübersicht der zur Analyse herangezogenen Kursteilnehmer XII
Anlage V Zuordnung nationaler Bildungsabschlüsse zur ISCED 97 XIII
IV
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht der häufigsten Kursabbruchsursachen 19
Abbildung 2: Abhängigkeit der Prüfungsergebnisse von ausgewählten Merkmalen 24
Abbildung 3: Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile Zertifikat Deutsch 25
Tabelle 1: Testergebnis und Kurseinstufung 5
Tabelle 2: Übersicht der befragten Kursträger 16
Tabelle 3: Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung 18
Tabelle 4: Bewertungskriterien 27
Tabelle 5: Bewertungsvorgaben 28
V
Abkürzungsverzeichnis
ALG II Arbeitslosengeld II
AufenthG Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die
Integration von Ausländern im Bundesgebiet)
AufenthV Aufenthaltsverordnung
AuslRÄndG Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi-
schen Union
AZR Ausländerzentralregister
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BMI Bundesministerium des Innern
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
BVFG Bundesvertriebenengesetz (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen
und Flüchtlinge)
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FreizügG/EU Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit der Unionsbürger
GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
GG Grundgesetz
HVwVfG Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz
IntV Integrationskursverordnung (Verordnung über die Durchführung von Integrati-
onskursen für Ausländer und Spätaussiedler)
ISCED International Standard Classification of Education
ÖSD Österreichisches Sprachdiplom
Pkt. Punkt(e)
SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung
SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
StAG Staatsangehörigkeitsgesetz
telc The European Language Certificate
(Standardisiertes Europäisches Sprachzertifikat)
UE Unterrichtseinheit (= 45 Minuten)
VHS Volkshochschule
WBT Weiterbildungs-Testssysteme GmbH
ZuwG Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und
Ausländern)
VI
Glossar 1
Altzuwanderer (Bestandsausländer)
Menschen, die vor dem 01.01.2005 in die BRD eingewandert sind.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter und zweckgebundener Aufenthaltstitel. Sie wird zum Zwecke der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit sowie aus völkerrechtlichen humanitären, politischen oder familiären Gründen erteilt.
Ausländer
Mit dem Begriff „Ausländer“ werden im Sinne des § 1 AufenthG die in Deutschland lebenden Personen bezeichnet, die keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Spätaussiedlerbeschei- nigung besitzen.
Aussiedler (Spätaussiedler)
Deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der UdSSR und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.
Flüchtlinge
Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, oder die sich als Staa- tenlose aus der begründeten Furcht vor solchen Ereignissen außerhalb des Landes befinden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
Geduldete
Personen deren Abschiebung lediglich ausgesetzt ist, weil eine Rückführung in die Herkunfts- staaten nicht möglich ist. Sie halten sich nicht rechtmäßig in Deutschland auf. Die Duldung wird grundsätzlich nur für einen kurzen Zeitraum (drei Monate) erteilt.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) Der GER ist ein System, das (fremd-) sprachlich-kommunikative Kompetenzen beschreib- und messbar macht. So werden sprachliche Fähigkeiten transparent und vergleichbar - unabhängig vom Notensystem des einzelnen europäischen Landes. Grundlage des GER ist eine sechsstufige Skala. Jede Stufe ist mit genauen Angaben zu den jeweiligen Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) verbunden. Die Skala des GER reicht von A1 (erste Sprachversuche) bis C2 (beinahe muttersprachliches Niveau).
Integration
Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine um- fassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht wer- den.
1 Die Erklärungen wurden weitestgehend dem Integrations-Lexikon des BAMF (http://www.integration-in- deutschland.de/nn_282922/SubSites/Integration/DE/04__Service/Lexikon/lexikon-node.html?__nnn=true) ent-
nommen und von der Autorin gekürzt.
VII
Migrant (Person mit Migrationshintergrund)
Unter dem Begriff sind:
• Ausländer mit eigener Migrationserfahrung
• Deutsche mit eigener Migrationserfahrung (z. B. Spätaussiedler)
• Eingebürgerte mit eigener Migrationserfahrung (z. B. zugewanderte Ausländer)
• Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung (z. B. in Deutschland geborene Ausländer)
• Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung, wenn es sich um in Deutschland geborene Ausländer handelt, die eingebürgert wurden
• Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung, bei denen mindestens ein Elternteil Spät- aussiedler, Eingebürgert oder Ausländer ist zu verstehen.
Migration
Jeder längerfristige Wechsel des Lebensumfeldes einer Person, einer Gruppe oder einer Gesell- schaft im geographischen und sozialen Raum.
Migrationserstberatungsstelle
Die Migrationserstberatungsstelle berät und begleitet erwachsene Zugewanderte, vor allem die- jenigen, die neu zugewandert sind. Neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis
27 Jahre werden dagegen durch Jugendmigrationsdienste beraten und begleitet.
Neuzuwanderer
Menschen, die nach dem 31.12.2004 nach Deutschland zugewandert sind.
Niederlassungserlaubnis
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zeitlich und räumlich grundsätzlich unbeschränkt ist und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Optionskommunen
Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte), die bei der Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II auf eine rein kommunale Verantwortung setzen. Sprachniveau B1
Kursteilnehmer, die das Sprachniveau B1 erreicht haben, können das Wichtigste verstehen, wenn einfache Sprache verwendet wird und es um vertraute Themen (Arbeit, Schule, etc.) geht. Sie können außerdem einfach und zusammenhängend über vertraute Themen sprechen, über Erfahrungen, Ereignisse, Träume und Wünsche berichten und kurze Erklärungen geben.
Zertifikat Deutsch
Kursteilnehmer, die im Abschlusstest des Integrationskurses die erforderliche Punktzahl errei- chen, erhalten das Zertifikat Deutsch. Es bestätigt, dass das Ziel des Integrationskurses erreicht wurde (Sprachniveau B1). Erreichen die Kursteilnehmer die nötige Punktzahl nicht, bekommen sie eine Bescheinigung über die erreichte Punktzahl.
Zuwanderungsgesetz
Das Zuwanderungsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderungen in weiteren Gesetzen. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Gleichzeitig werden erstmals Maßnahmen zur Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer gesetzlich verankert.
1
1 Einleitung
1.1 Einführung in das Thema
„In die Fremde flog der Falke
Die Menschheitsgeschichte wurde schon seit jeher sehr stark durch Wanderbewegungen geformt. Es wird geschätzt, dass weltweit über vierzig Millionen Flüchtlinge und Menschen in flüchtlings- ähnlicher Situation leben. 3 Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern, die besonders stark durch Zuwanderung geprägt sind. Über achtzehn Prozent ihrer Bevölkerung weist einen Migrationshintergrund vor, rund neun Prozent von ihnen besitzt keine deutsche Staatsbürger- schaft. 4 Es leben hier also über fünfzehn Millionen Menschen aus mannigfaltigen Kulturkreisen, die unter einem „Dach“ mit den Einheimischen ihre Existenz aufbauen und erhalten möchten. Beg- riffe wie Migration und Integration treten als gesamtgesellschaftlich bedeutsame Themen immer öfter in den Medien mit unterschiedlichen Interpretationen auf. In einer solchen multikulturellen Gesellschaft sind gemeinsame Strukturen und Leitlinien, die das gemeinschaftliche interkulturelle Zusammenleben und -wirken ermöglichen und regeln, unabdingbar.
Mit dem neuen am 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Ver- such unternommen, klare Organisationsgefüge im Hinblick auf die Integrationsförderung zu kre- ieren. Bereits 27 Monate später beschloss das Bundeskabinett erneut eine Reform des Zuwande- rungsgesetzes. 5 Durch die beiden Reformwerke wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte 6 gesetzlich geregelt. Die Migrationsberatung sowie die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache mit Hilfe der angebotenen Integrationskurse wurden zu zentralen Elementen der neuen Integrationspolitik erklärt. Die Integrationskurse haben eine besonders starke Stellung übernommen und werden als Schlüssel zur gelungenen Integration bezeichnet. Mit dem Bestehen der Prüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) sollen Erfolgsaussichten im gesellschaftlichen und berufli- chen Leben der Migranten 7 verbessert werden.
Schnell hat sich jedoch herausgestellt, dass die schöne politische Illusion nicht die angestrebten Wirkungen mit sich bringt. Die im Jahr 2006 durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass nur etwa die Hälfte der Kursabsolventen die begehrte Stufe „der selbstständigen Sprachverwen- dung“ erreichte. Diese Ergebnisse führten zu wesentlichen Reformen auf dem Gebiet „Sprachför- derung“. Das hoch gesetzte Ziel – Niveau B1 – blieb jedoch weiterhin unverändert.
2 Volkslied der Tscherkessen „Scheich Schamil“, zitiert nach Kelek, S. 23.
3 Minas – Atlas über Migration, Integration und Asyl, S. 71.
4 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, S. 32.
5 Ausländerrecht, Migrations- und Flüchtlingsrecht , S. 21.
6 Ausländer, Spätaussiedler, Unionsbürger.
7 Aus Lesbarkeitsgründen wird auf die Ausschreibung der weiblichen Form verzichtet.
2
1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung der Arbeit
Die Diplomarbeit gibt zunächst einen Überblick über die Entwicklung und die Struktur des Integra- tionskurses nach dem Zuwanderungsgesetz. Sie stellt die Problematik der hohen Durchfallquote bei der Abschlussprüfung dar, die sich nicht nur auf die Kursteilnehmenden selbst, sondern auch auf die Kursträger und alle Akteure der Integrationspolitik negativ und vor allem demotivierend aus- wirkt.
Es wird konkret auf die Integrationsbemühungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingegangen. Anhand einer eigenen empirischen Untersuchung in Form einer Befragung der hier tätigen Kurs- träger wird verdeutlicht, wie schwierig die allseitige Bestrebung nach dem gesetzlich bestimmten Ziel ist. Um einen Vergleich mit den deutschlandweiten Ergebnissen der Evaluation der Integrati- onskurse zu bieten, wird auch mit Hilfe einer Stichprobenuntersuchung bei den angesprochenen Sprachschulen die Durchfallquote bei der B1-Prüfung im Darmstadt-Dieburger Raum eruiert.
Anhand der in dem Evaluationsgutachten dargestellten Ergebnisse, ergänzt um Erkenntnisse aus eigener Primärerhebung, wird im weiteren Verlauf der Arbeit versucht, die Ursachen des Misser- folges herauszufinden. Schwerpunktmäßig wird hier auf den Abschlusstest Bezug genommen. Da- für werden die Ergebnisse von zwei mit unterschiedlich starken Kursgruppen als Übung durchge- führten B1-Tests ausgewertet, um Aussagen über den Schwierigkeitsgrad der Prüfungsfragen tref- fen zu können, aber auch um die Aufgaben ausfindig zu machen, die den Teilnehmern die meisten Schwierigkeiten bereiten. Es wird hierbei besonders auf die Zusammenhänge der Prüfungsergeb- nisse mit ausgewählten Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Bildung oder Länge des Aufenthalts in Deutschland geachtet. Im Anschluss daran werden eigene Ideen und Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Integrationspolitik und besonders auf die Struktur und den Aufbau der Integrations- kurse und der Abschlussprüfung vorgestellt.
Die Diplomarbeit soll besonders darüber Aufschluss geben, wie schwierig die Erfüllung der An- forderungen der Politik für die in Deutschland lebenden Migranten ist. Es sollen mögliche Ursa- chen für die „roten“ Zahlen der B1-Prüfungen aufgezeigt sowie Perspektiven zur Verbesserung der Ergebnisse entwickelt werden.
3
2 Der Integrationskurs – Prinzip des Förderns und Forderns
2.1 Deutsche Integrationspolitik in Geschichte und Gegenwart
Lange Zeit weigerte sich die deutsche Regierung die Bundesrepublik als Einwanderungsland anzu- sehen. Obwohl die Eingliederung der hier lebenden Migranten schon in den 60er Jahren als wichti- ge staatliche Aufgabe angesehen wurde, spielte sie lange Zeit nur eine sekundäre Rolle. Der Beg- riff der „Eingliederung“ wurde als Unterstützung des Wirkens der Zugewanderten am deutschen Arbeitsmarkt und als Bewältigung der mit der deutschen Bevölkerung entstehenden Konflikte ver- standen und hatte mit der heutzutage betriebenen Integrationspolitik noch nicht viele Gemeinsam- keiten. Zur Förderung der Anpassung der Migranten an die einheimische Gesellschaft gab es schon damals unterschiedliche staatlich geförderte Maßnahmen wie Deutschkurse oder qualifizierende sowie schulische Bildungsangebote. Das ab 1965 für die Koordination der Angebote zuständige Bundesarbeitsministerium stellte im Jahr 1973 fünfzehn Millionen DM für die staatlichen Pro- gramme bereit. Ziel war jedoch nur, die „vorhandenen“ Ausländer in die deutsche Gesellschaft einzugliedern. Seit der Anordnung des Anwerbestopps im Jahr 1973 nahm Deutschland eine deut- lich abweisende Haltung gegenüber Neuzuwanderern ein. Bis zu diesem Zeitpunkt fanden rund vier Millionen Ausländer in Deutschland ihre Unterkunft und wollten ihre Familienangehörigen bei sich haben. Erst in den 90er Jahren erfolgte allmählich ein Umbruch in der politischen Einstellung. Die bis dato „groß angelegte(n) Programme zur Förderung einer Rückkehr“ 8 der ehemaligen Gast- arbeiter in ihre Heimatländer wurden in Eingliederungsmaßnahmen wie z. B. Sprachunterricht für Spätaussiedler umgewandelt. Die Versäumnisse der mangelhaften Integrationspolitik in der „Gast- arbeiterphase“ waren jedoch zu groß, um sie innerhalb eines Jahrzehntes mit immer noch nicht ausreichenden Eingliederungsansätzen beseitigen zu können.
Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 wurde erstmals ein staatliches Integrationsprogramm für Neuzuwanderer vorgelegt, das nicht nur für Spätaussiedler gedacht war. Der Bund hat ausdrücklich Verantwortung für die Integrationsaufgabe übernommen, indem die Kompetenzen auf diesem Gebiet dem Bundesministerium des Innern 9 sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 10 gesetzlich übertragen wurden. Auch der Aufgabenbereich und in die- sem Zusammenhang auch die Bezeichnung der ehemaligen „Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen“ bedurften einer Reformierung. Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist nun die „Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration“ 11 , für alle Personen mit Migra- tionshintergrund als hauptamtlich tätige Staatsministerin zuständig. Die Integration wurde sinnge- mäß als eine „gesamtwirtschaftliche Aufgabe“ definiert und nahm eine hohe Stellung in der Politik ein. 12 Im Vergleich zu anderen Nachbarnländern wie Frankreich oder Niederlande kam die deut-
8 Baringhorst u. a.: Staat und Integration: Forschungsperspektiven zur politischen Intervention in Integrationsprozesse von MigrantInnen. In: Politische Steuerung von Integrationsprozessen, S. 13.
9 Durch § 45 AufenthG wird das BMI berechtigt und verpflichtet ein bundesweites Integrationsprogramm unter Betei- ligung der Länder, Kommunen und weiterer Akteure der Integrationspolitik zu entwickeln.
10 § 75 AufenthG regelt die Aufgaben des Bundesamtes, zu denen u. a. die Entwicklung der Struktur und Lerninhalte des Integrationskurses gehören.
11 Das Gesetz verwendet nur die weibliche Form, stellt aber in Abs. 1 klar, dass auch ein Mann das Amt wahrnehmen kann.
12 Storr, § 92 AufenthG Rn. 2-4.
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Dipl. Verwaltungswirtin Monika Kehr, 2008, Das Niveau B1 – Die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung als unerreichbares Ziel der Migrantinnen und Migranten in Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
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