Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. Am angegebenen Ort Abg. Abgeordnete(r) Abs. Absatz AG Arbeitsgemeinschaft Art. Artikel BrandV Brandenburgische Landesverfassung BRB Brandenburg bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise DDR Deutsche Demokratische Republik Ds. Drucksache ebd. ebenda ggf. gegebenenfalls inkl. inklusive PlPr. Plenarprotokoll resp. respektive S. Seite(n) SBZ Sowjetische Besatzungszone SMAD Sowjetische Militäradministration UA Unterausschuß VA Verfasssungsausschuß VE Verfassungsentwurf vgl. vergleiche z. B. Zum Beispiel zzgl. zuzüglich
2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
1.1 Entwicklung der Forschungsfrage 5
1.2 Literatur- und Forschungsstand 6
2. Die Transformation der Parteien 9
2.1 Definition und Funktionen von Parteien 9
2.2 Die Parteiensysteme der Bundesrepublik und der DDR 10
2.2.1 Die Entwicklung und die Struktur des Parteiensystems in der Bundesrepublik 10
2.2.2 Das Parteiensystem der DDR 11
2.3 Die Transformation des Parteiensystems der DDR in der Wendezeit 11
2.4 Das Parteiensystem im Land Brandenburg 13
3. Erste Phase: Die Vorentwürfe der Verfassung Brandenburgs 14
3.1 Pro und Contra des Fortbestandes der Länder nach 1952 14
3.2 Der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches der DDR 17
3.2.1 Genese und Struktur des Zentralen Runden Tisches 17
3.2.2 Legitimation und Selbstverständnis des Zentralen Runden Tisches 18
3.2.3 Die Entstehung des Verfassungsentwurfes des Zentralen Runden Tisches 18
3.2.4 Inhaltliche Darstellung des Verfassungsentwurfes 21
3.2.5 Fortwirkung in der Verfassung von Brandenburg 22
3.3 Der Referentenentwurf des Koordinierungsausschusses 23
3.3.1 Genese des Referentenentwurfes 23
3.3.2 Die Kritik der PDS am Entwurf des Koordinierungsausschusses 24
3.3.3 Struktur des Entwurfes des Koordinierungsausschusses 25
3.3.4 Bedeutung für die Verfassungsgebung 26
3.4 Der Entwurf der Regierungsbevollmächtigten 26
3.4.1 Genese und Struktur des Entwurfes 26
3.4.2 Struktur des Verfassungsentwurfes 27
3.4.3 Bedeutung für die Verfassungsgebung in Brandenburg 28
4. Zweite Phase der Entstehung der Verfassung 29
4.1. Landtagswahl und Regierungsbildung 29
4.1.1 Konstituierung des Landtages Brandenburgs 29
4.1.2 Regierungsbildung im Land Brandenburg 30
4.2 Gesetzliche Grundlagen 31
4.2.1 Das „Gesetzes über die vorläufige Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Landtages“ 31
4.2.2 Das Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung 35
4.2.3 Bildung und Zusammensetzung des Verfassungsausschusses 39
4.3 Die Arbeiten des Verfassungsausschusses bis zum 31. Mai 1991 40
4.3.1 Die Arbeit des Plenums 40
4.3.2 Die Entscheidung für eine Vollverfassung 42
4.3.3 Die Atmosphäre im Verfassungsausschuß 43
4.4 Der Einfluß der Parteien auf den Inhalt des Verfassungsentwurfes 44
5. Reaktionen und Stellungnahmen zum Verfassungsenwurf 50
5.1 Zuschriften zum Verfassungsentwurf 51
5.2 Stellungnahme der Landesregierung 54
5.3 Positionsbildung innerhalb der Parteien 56
5.4 Die abschließenden Arbeiten des Verfassungsausschusses 58
5.4.1 Die weitere Arbeit im Plenum 58
5.4.2 Die weiteren Arbeiten in den Unterausschüssen 59
6. Dritte Phase der Entstehung der Verfassung 61
6.1 Einsetzung des parlamentarischen Verfassungsausschusses 61
3
6.2 Einbringung des Entwurfes in den Landtag 62
6.2.1 Erste Lesung im Landtag am 19. Dezember 1991 62
6.2.2 Die Diskussion zwischen den Parteien in den Ausschüssen des Landtages 66
6.2.3 Zusammenfassung der Diskussion zwischen den Parteien 78
6.2.4 Die Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen 81
6.2.5 Das Eckpunkte-Papier der CDU-Fraktion 82
6.3 Die Zweite Lesung im Landtag 84
6.3.1 Die Landtagsdebatte 84
6.3.2 Die weitere Arbeit des Verfassungsauschusses 86
6.4 Dritte Lesung im Landtag 89
7. Vierte Phase: Die Verabschiedung der Verfassung 92
7.1 Schlußabstimmung im Landtag am 14. April 1992 92
7.2 Gesetzliche Grundlagen für den Volksentscheid 93
7.3 Parteipolitische Kontroversen und Volksentscheid 96
8. Zusammenfassung und Ergebnisse 98
9. Quellenverzeichnis 100
9.1 Materialien des Zentralen Runden Tisches der DDR 100
9.1.1 Sitzungsprotokolle 100
9.1.2 Dokumente 100
9.2 Landtagsdrucksachen 101
9 3Plenarprotokolle 101
9 4Ausschußprotokolle 102
9.5 Protokolle des Verfassungsausschuß I 102
9.5.1 Unterausschuß I 103
9.5.2 Unterausschuß II 103
9.6 Materialien des Verfassungsausschuß II 103
9.7 Materialien der Fraktionen und des Landtages 104
9.7.1 CDU 104
9.7.2 SPD 104
9.7.3 PDS 105
9.7.4 Bündnis 90 106
9.8 Gutachten und Stellungnahmen 106
9.9 Sonstiges 106
9 9 1Verfassungsentwürfe 106
9.9.2 Zuschriften 107
9.9.3 Mitglieder der Verfassungsausschüsse 108
9.9.4 Gesetzestexte 108
9.9.5Entstehung des Gesetzes für die Volksabstimmung 108
9.9.6 Protokolle des Koalitionsausschusses / Material Koalitionsfraktionen 108
9.9.7 Bezirksverwaltungsbehörde 109
9.9.8 Sonstiges 109
10. Literaturverzeichnis 109
4
1. Einleitung
Als im Herbst 1989 die Menschen in der damaligen DDR mit dem Ruf „Wir sind das Volk“ auf die Straßen gingen und sich dieser während der Jahreswende 1989/90 in „Wir sind ein Volk“ wandelte, wurde nicht nur deutlich, daß sich die Ostdeutschen zur Deutschen Einheit bekannten, sondern auch zur Staats- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Bereits während der Übergangsphase und dem schrittweisen Aufbau des Landes Brandenburg 1 wurde zunächst vom Koordinierungsausschuß und darauf aufbauend von den Regierungsbevollmächtigten ein Verfassungsentwurf erarbeitet, welcher – neben dem Entwurf des Zentralen Runden Tisches – eine wesentliche Grundlage für die spätere Verfassung bildete. Mit dem Beitritt der fünf neu ent-standenen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 wurde die Einheit staatsrechtlich vollzogen und zugleich erfolgte eine grundlegende Determinierung des Inhaltes der zu schaffenden Landesverfassungen. Der Artikel 28 Grundgesetz schreibt den Länderverfassungen vor, daß die innere Ordnung des Landes den Grundsätzen des demokratischen, republikanischen und sozialen Rechtsstaates zu entsprechen hat 2 . Die Verankerung von demokratischen Verfassungsprinzipien in der Brandenburgischen Landesverfassung leitet sich nicht nur aus dieser konstitutionell begründeten Verpflichtung ab, sondern auch aus der Rechtsnegierung von Mitbestimmung, individuellen Bürgerrechten und einem förderalen Staatsaufbau in der DDR.
Nach einer langwierigen und intensiven Diskussion, welche in den Verfassungsausschüssen des Landtages, in der Öffentlichkeit und in der Literatur geführt wurde, konnte im April 1992 durch den Landtag eine Verfassung verabschiedet werden, welche die Impulse der friedlichen Revolution in der DDR aufnahm, den durch das Grundgesetz vorgegebenen Rahmen weiterentwickelte, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigte und die aktuellen Verfassungsdebatten integrierte. Neben der Zustimmung von über Zweidritteln der Abgeordneten des Landtages erfolgte eine weitere Legitimierung der Verfassung mittels eines Volksentscheides. Dieser gesamte Prozeß wurde durch die Parteien im Land Brandenburg nicht unerheblich beeinflußt und dies ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
1 Vgl. hierzu u. a. Berlit, 1994a, S. 37ff.; Linde, 1991, S. 282ff.
2 Vgl. hierzu Dreier, 1998, S. 475ff.; Magiera, 1991, S. 141ff.; v. Mutius/Friedrich, 1991, S. 247ff.; Nierhaus,
1996, S. 787ff.
5
1.1 Entwicklung der Forschungsfrage
Mit der vorliegenden Arbeit wird auf einer deskriptiv-analytischen Ebene versucht, die beiden nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Funktionsbereiche der Verfassung waren besonders strittig und was führte zur Aufweichung des anfänglich bestehenden Konsenses zwischen den Parteien?
2. Welchen Einfluß hatten die Parteien auf die Funktionsbereiche der Verfassung respektive konnten sich die Parteien mit ihrer eigenen Programmatik durchsetzen? Die Arbeit ist zum einen chronologisch aufgebaut, um damit den Ablauf der Verfassungsentstehung zu verdeutlichen, und zum anderen liegt den einzelnen Kapiteln eine funktionale Struktur zugrunde, um die strittigsten Punkten zwischen den Parteien während des Entstehungsprozesses herausarbeiten zu können. Im anschließenden Kapitel folgt ein knapper Überblick zu den Aufgaben und Funktionen von Parteien sowie zur Entwicklung des Parteiensystems in der Bundesrepublik und der DDR. Anschließend wird die Transformation der DDR-Parteien im Verlauf der Wende und die regionale Entwicklung des Parteissystems im Land Brandenburg erläutert. Im darauffolgenden Kapitel wird mit der Analyse der Vorläufer der brandenburgischen Verfassung begonnen. In diesem Zusammenhang ist zum einen der vom Zentralen Runden Tisch der DDR ausgearbeitete Entwurf zu nennen und zum anderen die vom Koordinierungsausschuß respektive den Regierungsbevollmächtigten erstellten Entwürfe. Zusammen bildeten diese die Grundlage für die spätere Verfassung, obwohl deren Bestimmungen bereits in der Anfangsphase Kontroversen zwischen den Parteien auslösten. Mit der Konstituierung des Landtages im November 1990 und der Einberufung eines außerparlamentarischen Verfassungsausschusses wurde die zweite Phase des Verfassungsprozesses eingeleitet. Diese Phase war anfangs vom Konsens zwischen den Parteien gekennzeichnet, welcher zum Ende der Ausschußarbeit immer geringer wurde. Von Anfang an wurde eine breite Einbeziehung der Bevölkerung angestrebt, welche durch die öffentliche Debatte des vorgelegten Entwurfes auch erzielt werden konnte. Die von der Bevölkerung und anderen Institutionen gemachten Vorschläge wurden in den Entwurf eingearbeitet und dem Landtag vorgelegt. Damit war die dritte Phase abgeschlossen und mit der nun beginnenden parlamentarischen Phase wurde der noch bestehende Rest-Konsens zwischen den Parteien aufgegeben und die unterschiedliche Programmatik trat immer deutlicher in den Vorder-grund. Nach der Arbeit eines parlamentarischen Verfassungsausschusses und drei Lesungen im Landtag konnte im Frühjahr 1992 die Erarbeitung der Verfassung abgeschlossen werden. Den Abschluß des gesamten Prozesses bildete der Volksentscheid vom 14. Juni 1992.
6
1.2 Literatur- und Forschungsstand
Im folgenden wird kurz dargelegt, welche Quellen respektive Literatur zu dem Thema der Arbeit
gesichtet, ausgewertet und in den einzelnen Kapiteln verwendet wurden. Obwohl während des
Arbeitsprozesses eine Vielzahl von Literaturtiteln herangezogen wurde, bildet die genannte Li-teratur nur einen exemplarischen Ausschnitt des vorhandenen Materials, denn ein vollständiger
Bericht zum Literaturstand würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die verwendeten Quellen
stammen zum einen aus der vom Landtag Brandenburg erstellten Dokumentation zur Verfas-
sungsgebung 3 und zum anderen hat auch der Autor selbst intensiv in den Archiven der Parteien
recherchiert. Nur SPD 4 , PDS 5 und Bündnis 90 6 genehmigten dem Verfasser eine Recherche in
ihren Beständen, die FDP verwies auf die 30jährige Sperrfrist für die vorhandenen Materialien
und bei der CDU war – trotz mehrfacher Nachfrage – kein kompetenter Ansprechpartner zu fin-
den 7 . Weiterhin konnten durch den Autor die im Brandenburgischen Landeshauptarchiv vorhan-
denen Bestände gesichtet werden 8 .
Als erstes muß festgestellt werden, daß bei den Recherchen kein Titel gefunden wurde, welcher
sich explizit mit der Fragestellung der Arbeit befaßt, und somit bildet das gewählte Thema ein
Novum. Diese Feststellung muß allerdings dahingehend relativiert werden, daß sich einige Auto-ren im Rahmen ihrer Untersuchungen partiell mit der Rolle der Parteien im Entstehungsprozeß
beschäftigt haben. Die wichtigste Arbeit stellt das von Helmut Simon, Dietrich Franke und Mi-
chael Sachs herausgegebene „Handbuch der Verfassung des Landes Brandenburg“ dar und in
seinen vier Hauptteilen werden – neben allgemeinen Grundlagen 9 – die Teile Grundrechte und
Staatsziele 10 , Staatsorganisation 11 und Sonderaspekte der Verfassung 12 analysiert und zugleich
3 Vgl. Dokumentation zur Verfassung des Landes Brandenburg, herausgegeben vom Landtag Brandenburg, 5
Bände, 1992
4 Die Landtagsfraktion der SPD genehmigte dem Autor, die bei der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn archivierten Materialien der Fraktion einzusehen.
5 Die Landtagsfraktion der PDS stellte dem Autor eine umfangreiche Materialsammlung zur Verfügung, und zugleich konnte der Verfasser im Archiv des Landesverbandes der PDS recherchieren.
6 Sämtliche Unterlagen vom Bündnis 90 werden beim Brandenburgischen Landeshauptarchiv aufbewahrt und
konnten dort vom Autor eingesehen werden.
7 Das über die CDU verwendete Material wurde aus anderen Quellen zusammengetragen. So wurde in den Unterlagen der PDS respektive SPD einiges durch den Autor gefunden.
8 Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv werden die vom Landtag gesammelten Materialien archiviert.
9 Unter dem Punkt allgemeine Grundlagen werden die Rahmenbedingungen der Verfassungsentstehung, die wesentlichen Strukturmerkmale und die bundesstaatliche Rechts- und Verfassungsgebung behandelt. Vgl. Berlit,
1994a, S. 37ff.
10 Das Kapitel Grundrechte und Staatsziele behandelt die Themen Staatsziele, Grundrechte, Bildung, Jugend und Sport, Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Natur und Umwelt, Eigentum, Wirtschaft, Arbeit und soziale Sicherung sowie die Rechte der Sorben. Vgl. Simon, 1994, S. 85ff.
11 In diesem Kapitel werden die Punkte Landtag, Gesetzgebung, Landesregierung, Verwaltungsorganisation (inkl. Kommunaler Selbstverwaltung), Finanzwesen, Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtspflege behandelt. Vgl. Schulze, 1994, S. 181ff.; Lieber, 1994, S. 201ff.; Jahn, Helga, 1994, S. 213ff.; Lötler, 1994, S. 231ff.; Jahn, Ulrich, 1994, S. 239ff.; Fricke, 1994, S. 253ff.; Franke, 1994d, S. 275; Postier/Lieber, 1994, S. 289ff.
12 Die Sonderaspekte der Verfassung betrafen die Informationsverfassung, die politischen Gestaltungsrechte und Volksabstimmungen sowie die Rechte der Länder beim Abschluß von völkerrechtlichen Verträgen. Vgl. Seidel,
1994, S. 305ff.
7
gibt dieses Handbuch einen Überblick zur Verfassung. Im Rahmen dieser Arbeit war vor allem das Kapitel zum Entstehungsprozeß von Interesse 13 .
Aus rechtlicher Perspektive ist das zweibändige Werk von Steffen Iwers mit dem Titel „Entstehung, Bindungen und Ziele der materiellen Bestimmungen der Landesverfassung Brandenburg“ 14 hervorzuheben. Im ersten Abschnitt beschäftigt sich Iwers mit der Verfassungsgebung in Brandenburg. Dieser Abschnitt wurde zu einem kleinen Teil auch in der vorliegenden Arbeit berücksichtigt 15 . Iwers beschreibt chronologisch den Entstehungsprozeß der Verfassung. Die Rolle der Parteien findet bei ihm nur insoweit Berücksichtigung, wie sie für den Entstehungsprozeß relevant sind, denn der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der verfassungsrechtlichen Analyse 16 .
Von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung wurde ein von Werner Künzel verfaßter Überblick zur Geschichte der Brandenburger Landesverfassung veröffentlicht 17 . Beginnend mit der Verfassung von 1947 gibt die Arbeit eine chronologische Übersicht zur Entstehung, wobei sich im Anhang eine Dokumentation der Verfassung befindet.
Die meisten Arbeiten zur Verfassungsgebung in den neuen Bundesländern vergleichen die unterschiedlichsten Aspekte miteinander. In allen Arbeiten bildet der Entstehungsprozeß der Länderverfassungen den Ausgangspunkt der Betrachtungen, jedoch erfolgt meistens eine Analyse aus juristischer Perspektive. Riepe 18 vergleicht in seiner Arbeit die sozialen Grundrechte miteinander und für Kanther 19 bilden die vom Grundgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen den Schwerpunkt seiner Analyse. Fischer 20 beschäftigt sich dagegen in seiner Arbeit mit den Staatszielbestimmungen in den Verfassungen der neuen Länder und der Entstehungsprozeß findet nur eine sehr geringe Berücksichtigung. Markus Vette gibt seine „Erfahrungen und Schlußfolgerungen“ aus seiner parlamentarischen Tätigkeit wieder, wobei er die Arbeit des Verfassungsausschusses mit der des Stolpe-Untersuchungsausschusses vergleicht 21 . In diesem Zusammenhang muß auch die Arbeit von Sampels erwähnt werden, welcher sich mit den plebiszitären Elementen in den neuen Länderverfassungen befaßt 22 . Mit einzelnen Aspekten der Verfassungsgebung und den Verfassungsbestimmungen beschäftigen sich Neumann und Tillmanns in der von ihnen herausgegebenen Aufsatzsammlung 23 , wobei dem Vergleich der Staatszielbestimmungen in den einzel-
13Vgl. Berlit, 1994a, S. 37ff. und Franke/Kneifel-Haverkamp, 1994b, S. 57ff.
14 Vgl. Iwers, 1998.
15 Vgl. Iwers, 1998, S. 3 – 187.
16 Vgl. den 2. Band bei Iwers, 1998, S. 285ff.
17 Vgl. Künzel, 1994.
18 Vgl. Riepe, 1996.
19 Vgl. Kanther, 1993.
20 Vgl. Fischer, 1994.
21 Vgl. Vette, 1996.
22 Vgl. Sampels, 1998.
23 Vgl. Neumann/Tillmanns, 1997.
8
nen Länderverfassungen ein breiter Raum eingeräumt wird.
Vor allem in der juristischen Fachliteratur wurde der Prozeß der Verfassungerarbeitung kritisch begleitet. Hierzu sind die Aufsätze von Häberle hervorzuheben, welcher den gesamten Prozeß der Verfassungsentwicklung dokumentiert hat 24 .
2. Die Transformation der Parteien
Der Einfluß der Parteien auf die Verfassungsgebung in Brandenburg steht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Bevor damit begonnen wird, erfolgt in einem ersten Abschnitt dieses Kapitels die Erläuterung des Parteienbegriffs sowie die Darstellung der Funktionen von Parteien im demokratischen Verfassungsstaat. Den zweiten Teil bilden die Entwicklung und die Struktur der Parteiensysteme in der Bundesrepublik und der DDR, bevor in einem dritten Punkt ein möglicher Ansatz für den Transformationsprozeß des Parteiensystems der DDR in das der Bundesrepublik vorgestellt wird. Ein kurzer Überblick zu den Parteien im Land Brandenburg bildet den Abschluß des Kapitels.
2.1 Definition und Funktionen von Parteien
Seit Jahren wird die Wahrnehmung der Parteien, wie bei kaum einer anderen Institution des politischen Systems, „durch ein so hohes Maß an Missdeutung, Überhöhung oder Verachtung geprägt“ 25 . Vom Anspruch, daß die Partei immer Recht hat (wie z.B. in der DDR) bis zur Verteufelung als „bestgehaßte Erscheinung unseres öffentlichen Lebens“ 26 , „lassen sich alle nur erdenklichen (Vor-)Urteile über die Funktionen und das Selbstverständnis von Parteien finden“ 27 . Trotz dieser Urteile nehmen die Parteien eine zentrale Position als Vermittler zwischen dem politischen und gesellschaftlichen Teilsystem ein. Die Parteien sind, im Gegensatz zu den anderen Vermittlern im politischen System (z.B. den Medien und Interessengruppen) in der Lage, ihre Interessen und Ziele direkt in diesem umzusetzen. Die genannten Punkte kommen in der Legaldefinition von Parteien im Parteiengesetz zum Ausdruck 28 : „Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbe-
24Vgl. Häberle, 1993, S. 69ff., Häberle, 1994, S. 149ff. und Häberle, 1995, S. 355ff.
25 Zitiert nach Schreyer/Schwarzmeier, 2000, S. 122
26 So das Urteil von Hans Liermann, 1932/1933; hier zitiert nach Schreyer/Schwarzmeier, 2000, S. 122
27 Zitiert nach Schreyer/Schwarzmeier, 2000, S. 122
28 Vgl. § 2, Abs. 1, S. 1 des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz), i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I, S. 149), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 1999 (BGBl. I, S. 146)
9
sondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.“
Damit die Parteien ihre Rolle als Vermittler zwischen dem politischen System und der Gesellschaft wahrnehmen können, müssen diese bestimmte Funktionen ausüben, welche im einzelnen sind:
a) Personalrekrutierung: Auswahl von Personen zur Besetzung politischer Ämter,
b) Interessenvertretung: Interessenselektion, Interessenaggregation, Interessenartikulation,
c) Programmfunktion: Integration verschiedener Interessen zu einem Gesamtprogramm,
d) Partizipation: Bereitstellung konventioneller Verbindungen zwischen Bürgern und politischem System und
e) Legitimation und Integration: Verankerung der politischen Ordnung im Bewußtsein der Bürger und der gesellschaftlichen Kräfte. 29
Im nachfolgenden Kapitel werden kurz die Phasen der Entstehung des Parteiensystems der Bundesrepublik und der DDR erläutert.
2.2 Die Parteiensysteme der Bundesrepublik und der DDR
2.2.1 Die Entwicklung und die Struktur des Parteiensystems in der Bundesrepublik Bis zum Einzug der Partei „Die Grünen“ 1983 in den Bundestag wurde die Parteienlandschaft der Bundesrepublik im wesentlichen von drei Parteien geprägt: der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Christlich Demokratischen Union (CDU), der Christlich-Sozialen Union (CSU) und der Freien Demokratischen Partei (FDP). Dabei läßt sich die Entwicklung des Parteiensystems bis 1990 in drei Phasen unterteilen 30 : Die erste Phase zeichnet sich durch eine Dominanz der Unionsparteien aus, und die CDU/CSU konnte bis zum Ende der Großen Koalition im Jahre 1969 den Bundeskanzler stellen. Mit dem Verlust des (potentiellen) Koalitionspartners FDP waren die Unionsparteien gezwungen, mit der SPD eine Große Koalition zu bilden (1966-1969). Die SPD hatte seit 1953 bei jeder Bundestagswahl Stimmengewinne 31 verzeichnen können, so daß sie 1972 erstmals die Wahlen gewinnen und bis zum Jahre 1982 den Bundeskanzler stellen konnte. In dieser zweiten Phase kann damit ein Übergewicht der SPD festgestellt werden. Mit einer Umorientierung der FDP hin zur CDU und einem konstruktiven Mißtrauensvotum gegen Helmut Schmidt begann im Jahre 1982 eine erneute Dominanz der Unionsparteien unter der Führung von Helmut Kohl, welche bis zum Regierungswechsel 1998 andauerte. Zusammenge-
29Vgl. und zitiert nach Schreyer/Schwarzmeier, 2000, S. 125.
30 Vgl. Jesse, 1997a, S. 70ff.
31 Vgl. Daten bei Jesse, 1997a, S. 71.
10
faßt läßt sich sagen, daß durch den Einzug der Grünen in den Bundestag die „ausschlaggebende, mehrheitsbildende Rolle“ 32 der FDP abgeschwächt worden ist und „das Parteiensystem konnte dadurch besser austariert werden“ 33 .
2.2.2 Das Parteiensystem der DDR
Im Gegensatz zu den demokratischen Verfassungsstaaten bedurften die Herrschenden in der DDR keiner demokratischen Mitbestimmung durch das Volk 34 , denn der Führungsanspruch der SED wurde in der DDR-Verfassung von 1968 im Artikel 1 festgelegt: „... Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.“ An der „Suprematie der SED“ 35 wurde kaum gezweifelt. Neben der SED existierten Blockparteien 36 und Massenorganisationen 37 , welche sich als „Transmissionsriemen“ 38 der SED verstanden. Nach Hermann Weber hatten die Blockparteien die folgenden Funktionen zu erfüllen 39 :
a) eine Alibifunktion: „Verschleierung der kommunistischen Einparteienherrschaft und Vortäuschung demokratischer Verhältnisse“,
b) eine gesamtdeutsche Funktion: „Kontakte zum Westen“,
c) eine Transmissionsfunktion: „Verbreitung der Vorstellungen der SED in anderen Bevölkerungsgruppen“ und
d) eine Integrationsfunktion: „jenen Bürgern eine Heimstatt zu bieten, die der Politik der SED skeptisch gegenüber standen“ 40 .
Bei politischen Entscheidungen waren die Blockparteien ausgenommen, trugen diese jedoch mit. Gleichzeitig konnte die SED mit den Blockparteien ihr nicht nahestehende Bevölkerungsgruppen ansprechen und nach außen wurde der Anschein eines Mehrparteiensystems 41 aufrechterhalten. Zu den Transformationsprozessen innerhalb der Blockparteien 42 und der SED 43 /PDS 44 wird an
32 Hier zitiert nach Jesse, 1997a, S. 74.
33 Zitiert nach Jesse, 1997a, S. 74f.
34 In der DDR fanden regelmäßig Wahlen zur Volkskammer und den Kommunalparlamenten statt, jedoch erfolgte hierdurch keine Änderungen am politischen System.
35 Zitiert nach Mampel, 1982, S. 100; hier zitiert nach Jesse, 1997b, S. 90
36 Als Blockparteien wären zu nennen: die Christlich Demokratisch Union (CDU), die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD), der Demokratische Bauernverband Deutschlands (DBD).
37 Als Massenorganisationen wären zu nennen: der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ) und der Kulturbund (KB).
38 Vgl. Jesse, 1997b, S. 91
39 Vgl. und zitiert nach Weber, 1996, S. 8
40 Die vierte Funktion stammt von Eckhard Jesse. Vgl. Jesse, 1997b, S. 99f.
41 Weber spricht von einem „sozialistischen Mehrparteiensystem“, vgl. ders., 1996, S. 8
42 Vgl. hierzu u.a. Jäger, 1998a, S. 216ff.
43 Vgl. u.a. Herbst, 1997
44 Vgl. u.a. Moreau/Lang, 1996
11
dieser Stelle auf die einschlägige Literatur verwiesen.
2.3 Die Transformation des Parteiensystems der DDR in der Wendezeit
Im Zuge der friedlichen Revolution im Jahre 1989 entstanden in der DDR eine Vielzahl von Bürgerbewegungen und politischen Vereinigungen, welche Wert darauf legten, nicht als politische Parteien verstanden zu werden 45 . Mit der Gründung des „Neuen Forums“ am 10. September 1989 wurde der „entscheidende Durchbruch zur Schaffung einer Gegenöffentlichkeit innerhalb der DDR“ 46 geschaffen. Knapp vier Wochen 47 später gründete sich in Schwante die Sozialdemokratische Partei der DDR (SDP) neu 48 . Mit der Freien Demokratischen Partei (FDP) konstituierte sich in der DDR eine vierte liberale Partei, neben der LDPD 49 , der NDPD 50 und der Deutschen Forumpartei 51 . Bereits am 24. November 1989 hatte sich die Grüne Partei der DDR gegründet, jedoch war ihr nur ein relativ kurzes politisches Leben beschehrt 52 . Zwischen dem Zusammenbruch des SED-Regimes und der Wiedervereinigung auf der einen Seite und der Neugründung von Parteien/politischen Vereinigungen bis hin zu einem gesamtdeutschen Parteiensystem läßt sich ein Zusammenhang herstellen, welcher im folgenden aufgezeigt wird 53 : Die erste Phase beginnt mir der friedlichen Revolution im Herbst 1989 und reicht bis zur Einrichtung des Zentralen Runden Tisches (ZRT) am 7. Dezember 1989. Die grundlegende Konfliktlinie bestand dabei zwischen dem SED-Regime und den Oppositionsbewegungen. Die SED räumte fluchtartig ihre Machtpositionen und der Zentrale Runde Tisch versuchte mit seiner Konsensstrategie das entstandene Machtvakuum zu kompensieren. In dieser zweiten Phase wurde die Konfliktlinie Regime vs. Opposition undeutlicher und „die Konfrontation zwischen Bürgerbewegungen und Blockparteien war bereits aufgebrochen“ 54 . In der Zeit des Wahlkampfes zur Volkskammerwahl am 18. März 1990 bis zur Währungsunion am 1. Juli 1990 setzten sich neue Parteienkonstellationen durch, welche die dritte Phase kennzeichnen. Vor allem die „Allianz für Deutschland“ 55 bestimmte das weitere Tempo auf dem Weg zur Einheit, wobei die Konfliktlinie
45 Die Parteien hatten in der DDR-Bevölkerung keinen guten Ruf und diese Bewegung verfolgte zunächst einen neuen Politikansatz direkter Mitbestimmung durch das Volk.
46 Zitiert nach Barrios, 1991, S. 139.
47 Die Gründung erfolgte – zum Ärger der SED – am 7. Oktober 1989, dem 40. Jahrestag der DDR.
48 Vgl. hierzu u.a. Grof, 1996; Jäger 1998b, S. 252ff. und Walter, 1999, S. 407ff.
49 Zur Geschichte der LDPD vgl. u. a. Jäger, 1998a, S. 232ff.
50 Zur Geschichte der NDPD vgl. u. a. Jäger, 1998a, S. 246ff.
51 Die Deutsche Forumpartei (DFP) war weniger eine Neugründung einer Partei, sondern vielmehr eine „Abspaltung“ oder „Ausgründung“ aus dem Neuen Forum, vgl. hierzu Jäger, 1998b, S. 286ff.
52 Die Vereinigung mit den West-Grünen erfolgte bereits am 3. Dezember 1990. Vgl. Jäger, 1998b, S. 291ff.
53 In dieser Arbeit wird vor allem der Aufsatz von Barrios, 1991, S. 139ff. als Grundlage benutzt. Zum gleichen Thema u.a. Ammer, 1990, S. 376ff.; Jesse, 1995, S. 223ff.; Niedermayer, 2001, S. 77ff.; Patzelt/Algasinger,
1996, S. 237ff.; Schmid, 1992a, S. 39ff.; Tessmer, 1991, S. 139ff.; Volkens/Klinge-mann, 1992, S. 189ff.
54 Zitiert nach Barrios, 1991, S. 155.
55 Die „Allianz für Deutschland“ war ein Zusammenschluß der christlich-konservativen Strömungen aus der CDU, dem Demokratischen Aufbruch (DA) und der Deutschen Sozialen Union (DSU).
12
Opposition vs. Regime bei der Frage nach der deutschen Einheit und der Geschwindigkeit des Einigungsprozesses abgelöst wurde. Die vierte Phase beginnt mit der Währungsunion und reicht bis zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23. In dieser Zeit verstärkten sich die Konzentrationstendenzen im Parteiensystem, vor allem im Hinblick auf die ersten gesamtdeutschen Wahlen im Dezember 1990. Der Demokratische Aufbruch (DA), einige Teile der DBD und die DSU fusionierten mit der CDU, welche im Oktober 1990 ihren Vereinigungsparteitag durchführte. Der West-FDP schlossen sich die vier liberalen Parteien, LDP 56 , DFP, NDPD und die Ost-FDP an.
2.4 Das Parteiensystem im Land Brandenburg
Nach der Wende wurden die bundespolitisch bedeutendsten Parteien (SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS) in den ersten Brandenburger Landtag gewählt. Die unter Manfred Stolpe (SPD) gebildete Ampelkoalition bestand bis zur Landtagswahl im September 1994. In dieser Zeit konnten die FDP und Bündnis 90 einige politische Akzente im Rahmen der Koalition – auch im Zusammenhang mit der Verfassungsdiskussion – setzen. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag wurde ihnen das gleiche Schicksal wie in den anderen ostdeutschen Landtagen zuteil: sie versanken in der Bedeutungslosigkeit, denn sie „gelten im Osten als Westpartei und haben keine Klientel bei der Wählerschaft, die mit ihnen durch dick und dünn ginge“ 57 . In der zweiten Legislaturperiode (1994 – 1999) konnte die SPD mit absoluter Mehrheit regieren. Die CDU war vor allem mit sich selbst beschäftigt und sie war die „Skandalnudel unter den märkischen Parteien“ 58 . Bereits bei der Verfassungsdiskussion zeigte sich die innere Zerrissenheit der CDU, die sich bis 1998/99 nicht ändern sollte. Die Parteiführung profilierte sich weniger durch politische Initiativen, sondern machte hauptsächlich durch innerparteilichen Streit und Intrigen von sich reden 59 . Mit dem Engagement von Jörg Schönbohm ab Herbst 1998 setzte ein Stimmungsumschwung ein, mit dem die CDU Brandenburg sich stabilisieren konnte und gleichzeitig auch die Regierungsbeteiligung nach der nächsten Landtagswahl ermöglicht wurde. Nach der dritten Landtagswahl im September 1999 stand die SPD vor der Entscheidung, eine Koalition mit der CDU oder PDS eingehen zu können. Sie entschied sich für die Große Koalition, was zum Rückzug von Regine Hildebrandt, neben Manfred Stolpe die populärste Politikerin in Brandenburg, führte. Neben den beiden großen Parteien etablierte sich die PDS als dritte Kraft. In der ersten Legislaturperiode schien die PDS im Landtag wie „die heimliche Reserve Stolpes“ 60 .
56 Die LDPD hatte sich zwischenzeitlich wieder ihren ursprünglichen Namen LDP gegeben.
57 Vgl. Dittberner, 2001, S. 10f.
58 Vgl. Dittberner, 2001, S. 7.
59 Vgl. Schmock-Bathe, 2001, S. 65.
60 Vgl. Dittberner, 2001, S. 9
13
Die CDU verlor seit der Bildung des Landesverbandes Brandenburg 1990 kontinuierlich an Mitgliedern. Waren 1990 noch über 17.000 Mitglieder registriert, so verringerte sich diese Zahl bis zum Jahre 2000 auf 7.600 61 . Im Gegensatz dazu konnte die SPD ihre Mitgliederbasis leicht ausbauen: von ca. 6900 im Jahre 1990 auf 7.500 Ende 2001 62 . Das Bündnis 90/Die Grünen kann in Brandenburg nur auf eine sehr schwache Mitgliederzahl zurückgreifen (465 Mitglieder), während die FDP auf 3000 Mitglieder verweisen kann. Die Mitgliederstärkste Partei in Brandenburg ist die PDS mit 36.000 Mitgliedern, welche sich seit der Wende als starke Opposition profilieren konnte. 63
Mit der Entwicklung des Parteiensystems und den bisherigen Landesregierungen im Land Brandenburg ist der einleitende Teil der Arbeit abgeschlossen. Im folgenden Kapitel beginnt die Darstellung der Vorentwürfe zur Verfassung Brandenburgs.
3. Erste Phase: Die Vorentwürfe der Verfassung Brandenburgs
Bereits im Dezember 1989 begann der Zentrale Runde Tisch der DDR eine Verfassung auszuarbeiten. Dabei hatte der Entwurf des ZRT einen nicht unerheblichen Einfluß auf die Verfassungsdiskussion im Land Brandenburg, weswegen der Arbeit des ZRT ein zentraler Stellenwert in diesem Kapitel eingeräumt wird. In einem ersten Teil werden die Genese und die Struktur des ZRT erläutert, bevor auf die Legitimation und das Selbstverständnis desselben eingegangen wird. Der zweite Teil ist dem Verfassungsentwurf des ZRT gewidmet, wobei die Entstehung, eine inhaltliche Darstellung und die Fortwirkung in der Verfassung Brandenburgs erklärt werden. Die Entwürfe des Koordinierungsausschusses und der Regierungsbevollmächtigten bilden den zweiten Schwerpunkt dieses Kapitels. Die Genese und der Inhalt der Entwürfe werden getrennt erläutert, zudem wird die Bedeutung für die Verfassung Brandenburgs dargestellt. Bevor jedoch die Verfassungsentwürfe für das Land Brandenburg im einzelnen betrachte werden, muß zu Beginn dieses Kapitels die Frage diskutiert werden, inwieweit von einem Fortbe-stand der bis 1952 existierenden Ländern in der DDR ausgegangen werden kann. In diesem Zuammenhang stellt sich die Frage, ob die in den Jahren 1946/47 entstandenen Landesverfassungen weiterbestanden.
61 Vgl. Mitgliederstatistik der CDU Brandenburg, o.J.
62 Vgl. Mitgliederentwicklung der SPD, 2002 und Reuter, 2000, S. 292.
63 Vgl. sämtliche Daten Reuter, 2000, S. 292.
14
3.1 Pro und Contra des Fortbestandes der Länder nach 1952
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden durch die SMAD in der SBZ die alten Länder Sachsen und Brandenburg 64 wiederbegründet. Die Länder Thüringen 65 , Sachsen-Anhalt 66 und Meck-lenburg-Vorpommern 67 entstanden durch Zusammenlegung von verschiedenen Provinzen zu einem homogenen Gebiet 68 . In der Verfassung der DDR von 1949 wurde in Artikel 1, Absatz 1 die föderative Struktur erwähnt: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Repulik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf.“ 69 Bis zum Jahre 1952 wurden die Zuständigkeiten der Länder schrittweise ausgehölt 70 . Mit dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ 71 wurden diese de facto abgeschafft, jedoch erfolgte keine explizite Erwähnung, daß die Länder auch aufgelöst sind 72 . Die neu geschaffene Bezirksstruktur 73 basierte auf einer territorialen Neugliederung der Länder („vierzehn seelenlose Verwaltungsbezirke“ 74 ) und im Zuge des Wiedervereinigungsprozesses wurden die Bezirke wieder zu den alten Ländern „zusammengefaßt“ 75 .
Bereits in den Jahren 1946/47 gaben sich die Länder eine Landesverfassung 76 , um deren Fortgeltung während des Wiedervereinigungsprozesses eine intensive Diskussion ausbrach. Einige Au-toren 77 vertreten in der Literatur die Meinung, daß die Länderverfassungen von 1946/47, trotz der de facto Auflösung der Länder, weitergalten. Mampel gibt hierfür eine einfache Begründung: „Denn die Länder sind 1952 nicht de jure, sondern nur de facto beseitigt worden.“ 78 An dieser These ist richtig, daß die Länder nach § 1, Absatz 1 des o.g. Gesetzes lediglich eine Neugliederung ihres Gebietes in Kreise vorzunehmen hatten, welche wiederum zu Bezirken zusammengefaßt wurden 79 . Auch die Verfassungsentwürfe nach der Wende für die Länder von Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen vom Fortbestand der Länder de jure aus 80 . Im Gegensatz hierzu führt Kilian an, daß die Länder und damit ihre Verfassungen in den neugeschaffenen Bezirken nicht
64 Ein Drittel der Provinz Brandenburg wurde unter polnische Verwaltung gestellt. Vgl. Kilian, 1995, S. 56.
65 Einschließlich des ehemaligen preußischen Regierungsbezirkes Erfurt.
66 Das Land Sachsen-Anhalt wurde durch die SMAD neu geschaffen.
67 Dem Land Mecklenburg wurde die preußische Provinz Pommern zugeschlagen. Vgl. Kilian, 1995, S. 56
68 Vgl. hierzu u. a. Blaschke, 1990, S. 39ff.; Kilian, 1995, S. 56ff.
69 Vgl. Verfassung der DDR von 1949
70 Vgl. hierzu Mielke, 1995.
71 DDR-Gesetzblatt I, 1952, S. 613.
72 Vgl. hierzu u. a. Kremser, 1995, S. 929.
73 Jedes Land, außer Sachsen-Anhalt, wurde in drei Bezirke aufgeteilt. Berlin bildete als Hauptstadt der DDR einen eigenen Bezirk.
74 Vgl. Kremser, 1993, S. 537.
75 Dabei kam es aber zu einigen territorialen Veränderungen. Vgl. hierzu Mampel, 1990, S. 1393f.
76 Die Verfassungen des Landes Thüringen vom 20. Dezember 1946, der Provinz Sachsen-Anhalt vom 10. Januar
1947, des Mecklenburg vom 15. Januar 1947, für die Mark Brandenburg vom 6. Februar 1947 und für das Land Sachsen vom 28. Februar 1947.
77 Vgl. u. a. Mampel, 1990, S. 919ff. und 1377ff.; Renck, 1997, S. 81ff.
78 Zitiert nach Mampel, 1990, S. 1394.
79 Vgl. § 2, Abs. 1 des o. g. Gesetzes.
80 Vgl. Mampel, 1990, S. 1394.
15
fortlebten, denn „als bloße Verwaltungsterritorien des Einheitsstaates ohne jede Selbstverwaltungsbefugnis wurden diese zentralistisch gesteuert“ 81 .
Die in der Literatur herrschende Meinung geht vom Untergang der Länder aus, jedoch ist der Zeitpunkt umstritten: mit der Einführung der Bezirksstruktur 1952, mit der Abschaffung der Länderkammer im Jahre 1958 82 oder mit der neuen Verfassung im Jahre 1968. Nach Kilian spricht vieles für das Jahr 1952: Zum einen bestand „keine faktische Möglichkeit eigener politischer Willensbildung mehr“ und „spätestens mit der Aufhebung der föderalen Verfassung von 1949 im Jahre 1968 waren die Länder nach dem Willen des Verfassungsgebers zumindest auch de jure beseitigt“ 83 . Die Länder wurden im Jahre 1990 somit wiederbegründet und nicht wiederbelebt. Desweiteren spricht für die Untergangsthese, daß das Ländereinführungsgesetz 84 als Verfassungsgesetz konzipiert und in dessen § 25, Absatz 2 das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ außer Kraft gesetzt wurde. Mit der Titulierung als „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ wird der Schluß nahegelegt, „daß der Verfassungsgesetzgeber der nachsozialistischen DDR von der Konstituierung neuer Länder und nicht bloß von einer verfassungsrechtlichen Neuordnung der einstigen SBZ-Länder ausging“ 85 . Bernet geht sogar davon aus, daß die Länder in der SBZ/DDR ohnehin zu keiner Zeit eine eigene Staatsqualität besaßen 86 .
Das Ländereinführungsgesetz 87 sah vor, daß die neuen Länder zum 14. Oktober 1990 neu gebildet werden. Durch den Einigungsvertrag wurde dieses Gesetz, noch vor seinem Inkrafttreten, überholt, denn in der Anlage II, Kapitel II, Abschnitt II des Vertrages wurde der Termin der Länderneugründung auf den 3. Oktober 1990 vorverlegt 88 . Die Länderneugründung erfolgte somit am Tag der Wiedervereinigung, lediglich die Wahlen zu den Landtagen erfolgte am 14. Oktober 1990.
Eng verknüpft mit der Frage des Weiterbestandes der Länder ist der Fortbestand der Länderverfassungen von 1946/47. Nach herrschender Meinung sind, wie oben dargestellt, die Länder neubegründet worden. Die Verfassungen der alten DDR-Länder wurden somit weder geändert noch einer Totalrevision unterzogen, sondern „die neugeschaffenen Länder haben vielmehr in einer Art normativen 'Urknalls' neues originäres Verfassungsrecht gesetzt“ 89 . Bei der Erarbeitung der
81 Vgl. und zitiert nach Kilian, 1995, S. 186.
82 Vgl. Gesetz über die Auflösung der Länderkammer der DDR vom 8. Dezember 1958.
83 Vgl. Kilian, 1995, S. 62, Rn. 10.
84 Vgl. Gesetzblatt der DDR I, 1990, S. 955ff.
85 Zitiert nach Kremser, 1995, S. 929.
86 Hier zitiert nach Kremser, 1995, S. 929.
87 Vgl. § 1, Absatz 1, Satz 1 des Ländereinführungsgesetzes.
88 Vgl. hierzu Schnapauff, 1990, S. 1255 und Degenhart, 1993, S. 628.
89 Vgl. und zitiert nach Linck, 1991, S. 732.
16
Verfassung für Brandenburg wurde im Vorfeld festgestellt, daß die Verfassung von 1947 „rein faktisch nicht mehr existiert“ habe. Zudem kann die alte Verfassung nicht als Grundlage genutzt werden, „denn sie entspräche nicht mehr den Anforderungen des modernen Lebens“, jedoch wurde der „Inhalt der alten Verfassung reflektiert“ 90 .
In den nachfolgenden Kapiteln wird der Entstehungsprozeß des Verfassungsentwurfes des ZRT, des Referentenentwurfes des Korrdinierungsausschusses und der daraufbasierende Entwurf der Regierungsbevollmächtigten untersucht. Bereits bei diesen Verfassungsentwürfen zeigt sich ein partieller Einfluß der Parteien. Außerdem bilden die genannten Entwürfe, wie in den einzelnen Abschnitt zu zeigen sein wird, eine entscheidende Grundlage für die Verfassungserarbeitung im Land Brandenburg.
3.2 Der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches der DDR
3.2.1 Genese und Struktur des Zentralen Runden Tisches
Bereits im Oktober 1989 erfolgte das Treffen einer „Kontaktgruppe“ mit den politischen Gruppierungen 91 : Initiative Frieden und Menschenrechte 92 , dem Neuen Forum 93 , Demokratie Jetzt 94 , dem Demokratischen Aufbruch 95 , der Sozialdemokratischen Partei 96 , der Grünen Partei 97 und der Vereinigten Linken 98 . Diese Kontaktgruppe tagte in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang Dezember 1989 wöchentlich unter teilweise konspirativen Bedingungen und in diesen Beratungen wurde über konkrete Formen eines Dialoges mit der SED bzw. mit der Regierung der DDR beraten. Der Versuch, mit dem Berliner Oberbürgermeister Erhard Krack in einen Dialog einzutreten, scheiterten 99 . Aufgrund dieser negativen Erfahrung entschloß sich die Kontaktgruppe in ihrer „Gemeinsamen Erklärung“ vom 10. November 1989, einen Runden Tisch als Dialog-Forum auf Republikebene 100 ins Leben zu rufen. Die Kirchen 101 übernahmen die Vermittlung zwischen dem
90 Vgl. Protokoll der Sondersitzung des Arbeitsausschusses der Bezirksverwaltungsbehörde Frankfurt/Oder, 1990, S. 4. Diese Aussagen erfolgten im Zusammenhang mit der Diskussion zum Entwurf der Verfassung des Landes Brandenburg von Lutz Niebel. Quelle: Quelle: „Archiv der sozialen Demokratie“ bei der Friedrich Ebert Stiftung, Box 3/BBAA000362; Vgl. hierzu auch Kapitel 3.4.1, S. 25f. dieser Arbeit.
91 Vgl. Thaysen, 1990a, S. 78
92 Zur Entstehung vgl. Templin / Weißhuhn, 1992, S. 148ff.
93 Zur Entstehung vgl. Schulz, 1992, S. 11ff.
94 Zur Entstehung vgl. Wielgohs / Müller-Enbergs, 1992, S. 105ff.
95 Zur Entstehung vgl. Neubert, 1997, S. 838f.
96 Die Sozialdemokratische Partei benutzte bei ihrer Gründung noch die Abkürzung SDP. Zur Entstehung vgl. Neubert, 1997, S. 835
97 Zur Entstehung vgl. Kühnel / Sallmon-Metzner, 1992, S. 166ff.
98 Zur Entstehung vgl. Wielgohs, 1992, S. 283
99 Vgl. hierzu Thaysen, 1990a, S. 78f.
100 In Dresden und Leipzig bestanden zu dieser Zeit bereits lokale Runde Tische. Vgl. Izeki, 1999, S. 40
101 Bei den Kirchen handelte es sich um die Evangelische Kirche in der DDR, die Berliner Bischofskonferenz und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR. Die Vertreter dieser drei Kirchen bildeten auch die Moderatoren des Runden Tisches. Vgl. Izeki, 1999, S. 40f.
17
„Demokratischen Block“ und der Kontaktgruppe und bereiteten zugleich den Runden Tisch vor 102 . Vertreter der großen Kirchen konnten als Moderatoren gewonnen werden: Ms. Dr. Karl-Heinz Ducke (Katholische Kirche), Pastor Martin Lange (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) und Oberkirchenrat Martin Ziegler (Evangelische Kirche).
Um die Parität zwischen den politischen Konkurrenten zu erreichen, erhielten die „alten“ Parteien drei Sitze, den „neuen“ Parteien konnten aber nur jeweils zwei Sitze 103 zugesprochen werden; dies ergab eine exakte Stimmgleichheit von 19:19 104 , welche bis zur letzten Sitzung beibehalten wurde. „Damit war das Tableau der Kräfteformationen für die bevorstehenden Auseinandersetzungen auf der politisch-institutionellen Ebene fixiert: Jene später vielzitierten '16 Parteien und neuen Gruppierungen' waren beisammen, die der Freiheit den Weg bahnen beziehungsweise räumen sollten.“ 105
3.2.2 Legitimation und Selbstverständnis des Zentralen Runden Tisches
Obwohl 16 Parteien und Gruppierungen am Runden Tisch vertreten waren, stellte sich nahezu von Anfang an die Frage, welche Legitimation diese Vertreter hatten und inwieweit diese repräsentativ waren. Martin Lange, einer der Moderatoren des Zentralen Runden Tisches 106 , bezeichnete ihn in seiner letzten Sitzung als „außergewöhnliches Gremium“ 107 , aber was war an diesem Gremium „außergewöhnlich“? Thaysen charakterisiert den Zentralen Runden Tisch „als Einrichtung des Überganges zu einer neuen Gesellschafts- und Staatsform“ 108 . Nach Wolfgang Ullmann war der ZRT eine „Plattform des politischen Diskurses“ und „kein Repräsentationsorgan“ 109 . Die Aufgabe des Runden Tisches war es, dem Staat DDR zur Handlungsfähigkeit zu verhelfen. Auf-grund dieses Selbstverständnisses ergaben sich eine Reihe von Legitimationsproblemen: „Die Teilnehmer waren lediglich Vetreter der Parteien beziehungsweise der neu gegründeten Gruppierungen und nicht der gewählten Vetreter der Bevölkerung. Der Runde Tisch legitimierte sich erstens durch das Legitimationsdefizit der Volkskammer und der Regierung. Seine Legitimation ergab sich zweitens aus der Effizienz, mit der er seine Ziele verfolgte.“ 110
102 Die offizielle Einladung zur Konstituierenden Sitzung des Runden Tisches wurde am 30. November 1989 durch die Kirchen versandt.
103 Nur dem „Neuen Forum“, als größte unter den neuen Gruppierungen, wurden drei Sitze zugesprochen.
104 Vgl. Thaysen, 1990a, S. 79 und die Grafik auf S. 80 des Aufsatzes
105 Zitiert nach Thaysen, 1990a, S. 86.
106 Aufgrund der Vielzahl von Runden Tischen wurde der zunächst in Berlin-Mitte, später in Berlin-Niederschönhausen tagenden Runde Tisch als Zentraler Runder Tisch bezeichnet.
107 Vgl. und zitiert nach Thaysen, 1990a, S. 71.
108 Vgl. und zitiert nach Thaysen, 1990a, S. 71.
109 Zitiert nach Semtner, 1992, S. 137; hier zitiert nach Izeki, 1999, S. 37.
110 Zitiert nach Izeki, 1999, S. 38.
18
3.2.3 Die Entstehung des Verfassungsentwurfes des Zentralen Runden Tisches
Als dringlichste Aufgabe stellte sich an den Runden Tisch die Erarbeitung einer neuen Verfassung für die DDR. Bereits in seiner konstituierenden Sitzung gab der ZRT eine „Erklärung zum Entwurf einer neuen Verfassung“ ab:
1. Die Teilnehmer des Runden Tisches stimmen überein, sofort mit der Erarbeitung des Entwurfs einer neuen Verfassung zu beginnen.
2. Sie berufen dafür eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die umgehend mit der Arbeit beginnt und nach Notwendigkeit weitere Bürgerinnen und Bürger einbezieht.
3. Die Teilnehmer des Runden Tisches haben Übereinstimmung darüber, daß die Bestätigung dieser neuen Verfassung nach Neuwahlen zur Volkskammer in einem Volksentscheid 1990 erfolgt.
4. ...
5. Die Teilnehmer des Runden Tisches nehmen das Angebot zur Mitwirkung an einem entsprechenden Volkskammerausschuß zur Kenntnis und bestimmen eigenständig ihre Mitarbeit.“ 111
In der Diskussion unterbreitete der Vertreter der SDP, Herr Gutzeit, den Vorschlag, „daß die Opposition einen Vertreter benennt, der das koordiniert und vielleicht hierbei den in der Volkskammer vertretenen Parteien auch einen benennt ... .“ 112 Als Vertreter der „neuen“ Gruppierungen wurde Gerd Poppe (IFM) bestimmt, während die „alten“ Parteien von Michael Koplanski (DBD) vertreten wurden. Die konstituierende Sitzung der AG „Neue Verfassung“ fand wenige Tage nach der Beschlußfassung durch den ZRT statt 113 . Alle Teilnehmer des ZRT waren sich einig darüber, „daß sich die neue Ordnung nicht auf die Verfassung der DDR aus dem Jahre 1974 stützen kann und die erkämpften Freiheiten und Rechte der Bürger ebenso wie demokratische Strukturen im Staatsaufbau verfassungsrechtlich zu kodifizieren sind“ 114 . Damit wurde deutlich, daß der ZRT eine neue Verfassung verabschieden wollte. Für die historisch bedeutungsvolle Erstellung einer neuen Verfassung wurde vom ZRT die bereits erwähnte AG „Neue Verfassung“ gebildet. Diese paritätisch aus 16 Parteien 115 und Gruppierungen zusammengesetzte AG trat regelmäßig an einem Tag der Woche zusammen 116 und sie repräsentierte nach der Volkskammerwahl am 18.
111 Vgl. Protokoll der 1. Sitzung des ZRT vom 7. Dezember 1989, S. 50.
112 Vgl. Protokoll der 1. Sitzung des ZRT vom 7. Dezember 1989, S. 50.
113 Vgl. Protokoll der 2. Sitzung des ZRT vom 18. Dezember 1989, S. 152.
114 Zitiert nach Fischer, 1990.
115 Dabei handelte es sich um die folgenden Parteien und Gruppierungen: Demokratische Bauernpartei (DBD), Unabhängiger Frauenbund (UFV), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Vereinigte Linke (VL), Bund Freier Demokraten (BFD), Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS), Demokratie Jetzt (DJ), Demokratischer Aufbruch (DA), Christlich Demokratische Union (CDU), Bauernverband e.V. der DDR, Grüne Liga (GL), Domowina, Initiative für Frieden und Menschenrechte (IFM), Neues Forum (NF), Grüne Partei (GP); vgl. Riepe, 1996, S. 30.
116 Insgesamt waren ca. 30 Mitarbeiter von den Parteien, Gruppierungen und Organisationen an den Beratungen
19
März 1990 ca. 90 Prozent der in der Volkskammer vertretenen Parteien 117 . Zur Erarbeitung der Verfassung studierte die AG historische Verfassungsdokumente und Verfassungen europäischer Staaten. Zudem bildete die AG eine Redaktionsgruppe und vier Unterarbeitsgruppen, welche der Einteilung der Verfassung in ihre Hauptabschnitte entsprechen sollte 118 :
1. Grundrechte oder Menschenrechte,
2. Willensbildung,
3. Eigentums- und Wirtschaftsordnung und
4. Staatsorganisation.
Entgegen der ursprünglichen Planung sollten die Wahlen zur Volkskammer am 6. Mai 1990 stattfinden und der Volksentscheid zur Verfassung am 17. Juni 1990. Aufgrund des Druckes durch das Volk 119 wurde der Wahltermin auf den 18. März 1990 vorverlegt, was in der Konsequenz dazuführte, daß die Verfassung nicht fertiggestellt werden konnte. Der ZRT diskutierte in seiner letzten Sitzung am 12. März 1990 unter Punkt 7 der Tagesordnung nur „Gesichtspunkte für eine neue Verfassung“ 120 . Somit ist die verbreitete Meinung, daß der ZRT der DDR eine neue Verfassung erarbeitet hat, obsolet 121 . Lediglich die Unterarbeitsgruppen „Grundrechte“ und „Staatsorganisation“ konnten in der letzten Sitzung des ZRT eine schriftliche Tischvorlage einbringen. Bei den anderen beiden Unterarbeitsgruppen erfolgte ein mündlicher Vortrag durch ein Mitglied der jeweiligen Gruppe. Nach der Diskussion des Zwischenergebnisses beschloß das Gremium einstimmig 122 , „daß die vorgelegten Teile des Verfassungsentwurfs von der Arbeitsgruppe zu einem Gesamtentwurf bearbeitet werden sollen“ 123 .
Am 4. April 1990 schloß die Redaktionsgruppe die Arbeit am Entwurf ab und am selben Tag wurde dieser durch die Mitglieder der AG „Neue Verfassung“ mittels ihrer Unterschriften bestätigt. Für Schöneburg war die Erarbeitung der Verfassung eine „Sternstunde deutscher Verfassungsgeschichte“: „Der volksouveräne Widerstand gegen eine verkrustete politische Macht gebar Verfassungsentwürfe, die vom Volk nun per Eigenentscheidung in den Rang geltenden
beteiligt; vgl. Protokoll der 16. Sitzung des ZRT vom 12. März 1990, S. 1096. Zudem wurden etwa 20 Experten hinzugezogen, darunter u.a. Helmut Simon, Axel Azzola, Alexander von Brünneck, Hans-Peter Schneider, Ulrich K. Preuß und Bernhard Schlink als westdeutsche Berater, vgl. Protokoll der 16. Sitzung des ZRT vom 12. März 1990, S. 1096 und Riepe, 1996, S. 30.
117 Vgl. Fischer, 1990, S. 416
118 Vgl. Protokoll der 16. Sitzung des ZRT vom 12. März 1990, S. 1096
119 Der von der Bevölkerung indirekt ausgeübte Druck äußerte sich darin, daß sich bei den Demonstrationen der bisherige Ruf „Wir sind das Volk“ in „Wir sind ein Volk“ änderte.
120 Vgl. Protokoll der 16. Sitzung des ZRT vom 12. März 1990, S. 1096ff. Nach Information von Gerd Poppe an den ZRT waren rund 2/3 fertiggestellt. Vgl. Protokoll der 16. Sitzung des ZRT vom 12. März 1990, S. 1096.
121 Rogner schlägt deshalb vor, den Entwurf als „Verfassungsentwurf der Arbeitsgruppe Neue Verfassung der DDR des Zentralen Runden Tisches der DDR“ zu bezeichnen; Vgl. Rogner, 1993, S. 47.
122 Vgl. Rogner, 1993, S. 48.
123 Zitiert nach Fischer, 1990, S. 416f.
20
Rechts erhoben werden sollte.“ 124 Heftige Kritik äußert Rollecke 125 : Er vertrat die Ansicht, daß der Entwurf auf Umwegen für „eine Revision des Grundgesetz genutzt werden“ soll. Die westdeutschen Berater müssen einen erheblichen Einfluß auf den Entwurf gehabt haben, so Rollecke, denn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes „wird ziemlich einseitig“ 126 und die „progressiven“ Entscheidungen wurden vor allem berücksichtigt. „Schon deshalb ist er als Dis-kussionsgrundlage kaum geeignet. Eine Verfassung muß – auch in den Grundrechten – parteipolitisch neutral sein, ... . Das ist der Verfassungsentwurf des Runden Tisches eindeutig nicht.“ 127
3.2.4 Inhaltliche Darstellung des Verfassungsentwurfes
Der verabschiedete Verfassungsentwurf orientierte sich im wesentlichen an der Gliederung des Grundgesetzes. Die Präambel wurde von Christa Wolf formuliert, und in dieser wird „nicht eine verfassungsgebende Gewalt des Volkes reklamiert, sondern bescheidener erklärt“ 128 , daß „sich die Bürgerinnen und Bürger der Deutschen Demokratischen Repulik diese Verfassung“ 129 geben. Eine Parallele zum Grundgesetz ist die Stellung der Grundrechte am Anfang der Verfassung. Der Artikel 1, Absatz 1 ist fast identisch; jedoch erweitert der Verfassungsentwurf des ZRT die Wür-denorm mittels einer Konkretisierung: „Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher.“ 130 Weiterhin enthält der Grundrechtskatalog einige Elemente, welche im Grundgesetz nicht enthalten sind: das Recht auf Würde im Sterben 131 , das Recht der Frauen auf „selbstbestimmte Schwangerschaft“ 132 und ein Recht auf Achtung und Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatheit 133 . „Im Streit über die Konzeption der verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes bekennt sich der Entwurf zum anthropozentrischen Umweltschutz, hinsichtlich der Frage Staatszielbestimmungen oder subjektives Recht versucht er eine Kombination beider Elemente.“ 134 Beim Staatsaufbau wurde das föderale Prinzip wieder eingeführt, jedoch mußte noch offen gelassen werden, welche Länder wieder gebildet werden. Die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern auf dem Gebiet der Gesetzgebungskompetenz 135 wurden abweichend vom Grundge-
124Zitiertnach Schöneburg, in: PDS-LL-Fraktion (Hrsg.): Beiträge zur Verfassungsdiskussion im Land Brandenburg, o.J., S. 6.
125 Vgl. Rollecke, 1991, 367ff.
126 Zitiert nach Rollecke, 1991, S. 368.
127 Ebd., S. 369
128 Zitiert nach Preuß, 1990, S. 222
129 Vgl. Präambel des Entwurfes
130 Vgl. Art. 1, Absatz 2 des Entwurfes
131 Vgl. Art. 4, Abs. 1. Dies ist jedoch kein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
132 Vgl. Art. 4, Abs. 3. Dabei wird das Schutzbedürfnis des Staates für das ungeborene Leben anerkannt, jedoch beschränkt sich dies auf soziale Hilfen.
133 Vgl. Art. 8 des Entwurfes
134 Zitiert nach Preuß, 1990, S. 223
135 Vgl. Art. 95ff. des Entwurfes
21
setz geregelt.
3.2.5 Fortwirkung in der Verfassung von Brandenburg
Der vom ZRT vorgelegte Verfassungsentwurf bildete eine wesentliche Grundlage für die weitere Verfassungsdiskussion im Land Brandenburg. In diesem Kapitel werden nur einige wenige essentielle Punkte herausgegriffen 136 .
Als erstes Beispiel ist an dieser Stelle das Recht auf soziale Sicherung zu nennen. In Artikel 45 BrandV wurde dieses Recht fast wortgleich übernommen 137 . Ein weiteres Beispiel stellt die Formulierung des Oppositionsartikels dar 138 . Die Aufnahme von Beauftragten 139 geht auch auf die Anregung des Runden Tisches zurück, jedoch wurde in Brandenburg lediglich ein Datenschutzbeauftragter berufen. Weiterhin wurden am Verfassungsentwurf des ZRT übernommen: dem Verbot der Diskrimierung wegen der sexuellen Orientierung 140 , dem Recht auf Achtung der Würde im Sterben 141 und die Schutzbedürftigkeit anderer aud Dauer angelegter Lebensgemeinschaften 142 . Desweiteren geht auf den ZRT zurück: das Recht auf politische Mitgestaltung 143 und die Regelung von Offenlegungsansprüchen in bezug auf persönliche Daten 144 . Im Verlaufe der Diskussion sind einige Formulierungen aus den unterschiedlichen Verfassungsentwürfen gestrichen bzw. verändert worden. Als erstes ist dabei der Satz „Jeder schuldet jedem die Anerkennung als Gleicher“ 145 , weiterhin die Genehmigungspflichtkeit der Veräußerung von Grund und Boden an Ausländer 146 und das Verursacherprinzip bei Umweltschäden 147 . Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Schutzes des ungeborenen Lebens bestanden Differenzen zwischen den Parteien in den Ausschüssen. Letztlich wurde – auf Wunsch der CDU-Fraktion – der entsprechende Passus aus dem Entwurf gestrichen 148 .
136 Zur Rezeption des Verfassungsentwurfes des ZRT in der Verfassung Brandenburgs und in den anderen Landesverfassungen bei Rogner, 1993, S. 160ff. und Franke/Kneiffel-Haverkamp, 1994b, S. 61f.
137 Vgl. hierzu Art. 45 BrandV und Rogner, 1993, S. 167
138 Vgl. Art. 51, Abs. 2 VE Runder Tisch und Art. 55, Abs. 2, BrandV
139 Der Runde Tisch hatte einen Bürgerbeauftragten sowie Beauftragte für den Strafvollzug, für die Gleichstellung von Frauen und für Ausländer. Vgl. Rogner, 1993, S. 174
140 Vgl. hierzu Art. 12, Abs. 2 BrandV und VE Runder Tisch Art. 1, Abs. 2
141 Vgl. hierzu Art. 8, Abs. 1 BrandV und VE Runder Tisch Art. 4, Abs. 1
142 Vgl. hierzu Art. 26, Abs. 2 BrandV und VE Runder Tisch Art. 22, Abs. 2
143 Vgl. hierzu Art. 21, Abs. 1 BrandV und VE Runder Tisch Art. 21, Abs. 1
144 Vgl. hierzu Art. 11, Abs. 1 BrandV und VE Runder Tisch Art. 8, Abs. 2
145 Im Januar 1992 wurde diese Bestimmung aus dem Entwurf gestrichen. Vgl. Rogner, 1993, S. 163; vgl. Art. 13, Abs. 2 des Entwurfes vom 31. Mai 1991
146 Vgl. hierzu Art. 43, Abs. 1, S. 3 des Entwurfes vom 31. Mai 1991 und Art. 32, Abs. 1 des VE ZRT
147 Vgl. hierzu Art. 42, Abs. 6, S. 2 des Entwurfes vom 31. Mai 1991 und Art. 33 des VE Runder Tisch
148 Vgl. Kapitel 6.3.2, S. 93 dieser Arbeit
22
3.3 Der Referentenentwurf des Koordinierungsausschusses
3.3.1 Genese des Referentenentwurfes
Zwischen den Bezirken Cottbus, Potsdam und Frankfurt/Oder war ein Koordinierungsausschuß gebildet worden, welcher sich im Frühjahr 1990 an die Bezirksverwaltungsbehörde 149 Potsdam mit der Absicht wandte, innerhalb kürzester Zeit einen Entwurf für eine Verfassung für das künftige Land Brandenburg zu erarbeiten. Der „Sinn und Zweck dieses Auftrages war die Erstellung eines Dokumentes, welches als Grundlage für eine öffentliche Diskussion dienen sollte“ 150 . Dieser Entwurf wurde am 16. Mai 1990 durch die Bezirksverwaltungsbehörden Frankfurt/Oder und Potsdam publiziert 151 ; jedoch nicht im Bezirk Cottbus 152 .
Nach der Veröffentlichung bis zur Sitzung des Arbeitsausschusses im August 1990 waren etwa 120 Zuschriften eingegangen 153 . Der Schwerpunkt der geäußerten Vorschläge lag im Bereich der Grundrechte. Das Grundkonzept des Organisationsstatutes des Landes ist mehrheitlich anerkannt worden 154 . Weiterhin konnte festgestellt werden, daß sehr viele Zuschriften die Forderung enthielten, „die Landesverfassung durch Volksentscheid und nicht durch Abstimmung im Landtag in Kraft zu setzen. In die Artikel 87-90 sollte das dreistufige plebiszitäre System – Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid – eingegliedert werden“ 155 .
In einer Kurzinformation sind die Positionen der Parteien und gesellschaftlichen Gruppierungen dargelegt: Das Bündnis 90 befürwortet eine „stärkere Berücksichtigung des Datenschutzes“ und eine „klare Definition: wer ist Bürger“. Aus der Perspektive der PDS sind Fragen „Gleichgeschlechtlich Liebender“, „Fragen der Landwirtschaft im Land Brandenburg“ und des „Kündigungsschutzes“ nicht berücksichtigt worden. Die Standpunkte der CDU, der FDP und der SPD sind in dieser Kurzinformation nicht wiedergegeben 156 .
Bei der Sitzung des Arbeitsausschusses stellte die Vertreterin der PDS, Frau Tack, einen Verfassungsentwurf der PDS vor. Dieser wurde von einer Kommission 157 beim Landesvorstand der
149
„Aufgrund
des zentralistischen Verwaltungsaufbaus in der ehemaligen DDR waren diese Bezirke ebenso wie die Kreise, Städte und Gemeinden lediglich verwaltende und ausführende Organe ohne weitergehende eigene Befugnisse und ohne das Recht auf Selbstverwaltung.“ zitiert nach Linde, 1991, S. 282
150 Vgl. und zitiert nach Bezirksverwaltungsbehörde Frankfurt/Oder, Protokoll der Sondersitzung des Arbeitsausschusses, 31. August 1990, S. 3; Quelle: „Archiv der sozialen Demokratie“ bei der Friedrich Ebert Stiftung, Box 3/BBAA000362
151 Vgl. ebd, S. 4
152 „Die Nichtveröffentlichung in Cottbus sei auf die Eigentumsverhältnisse der Tageszeitung zurückzuführen.“ vgl. und zitiert Kretschmer, ebd., S. 5
153 Bis zur Veröffentlichung im September 1990 waren insgesamt 500 Zuschriften eingegangen. Vgl. Vorwort zum II. Entwurf der Verfassung vom September 1990, II. Entwurf, 1990, S. 2; auch: Deselears, 1997, S. 37
154 Vgl. ebd., S. 3
155 Vgl. Zusammenfassung der Zuschriften zum II. Verfassungsentwurf (Stand: 30. Oktober 1990), Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Rep. 1000 LT, Nr. 425.
156 Vgl. und zitiert nach Kurzinformation Arbeitsausschuß, 1990, S. 1; Quelle: „Archiv der sozialen Demokratie“ bei der Friedrich Ebert Stiftung, Box 3/BBAA000362
157 Der Titel der Kommission lautete: „Kommission der Regionalen Entwicklung“.
23
Quote paper:
Wolfram Thienel, 2002, Der Einfluß der Parteien auf die Entstehung der Verfassung des Landes Brandenburg, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 25 Pages
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 35 Pages
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 15 Pages
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 25 Pages
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 20 Pages
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Termpaper, 14 Pages
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Script, 46 Pages
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 39 Pages
Wolfram Thienel has published the text Der Einfluß der Parteien auf die Entstehung der Verfassung des Landes Brandenburg
Wolfram Thienel has uploaded a new text
Mitteleuropa vom Spätmittelalt...
Gerhard Ammerer, Elke Schlenkrich, Sabine Veits-Falk, Alfred Stefan Weiß
0 comments