Inhalt
1. EINLEITUNG. 3
2. MINNE ODER REHT 4
3. LAUDINES MINNE. 5
3.1. DIE VERLETZUNG DES HOFES DURCH DEN MORD AN ASKALON UND LAUDINES
VERLUST 5
3.2. LAUDINES PFLICHTEN ALS KÖNIGIN 7
3.3. LAUDINES MINNEKONZEPT - MINNE ALS RECHTSTERMINUS 11
3.4. DIE ERNEUTE VERLETZUNG DES HOFES DURCH IWEINS FRISTVERSÄUMNIS 17
3.5. WIEDERHERSTELLEN DER ORDNUNG DURCH MINNE 18
4. SCHLUSS. 20
5. LITERATUR 21
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1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Minne der Königin Laudine in Hartmann von Aues Iwein. Sie geht der Fragestellung nach, welche Motivation Laudine zur Eheschließung mit dem Ritter Iwein hat und welches Minnekonzept dieser zugrunde liegt.
Anfänglich hatte diese Arbeit zum Ziel, die Minnebeziehung zwischen Iwein und Laudine und deren divergierende Minnekonzepte darzustellen. Diese Themenstellung erwies sich jedoch als zu weit gefasst und dem Rahmen einer solchen Arbeit nicht angemessen. Deshalb möchte ich mich im Folgenden auf eine detaillierte Analyse der Minne Laudines und ihre Motivation zur Ehe mit Iwein beschränken. Hierzu werde ich auch Aspekte von Iweins Minne zur Verdeutlichung heranziehen, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass ich keine ausführliche Darstellung seines Minnekonzeptes beabsichtige. Zum Verständnis von Laudines Handeln muss auch die Rolle und das Wirken der Zofe Lunete berücksichtigt werden, welches ich ebenfalls in angemessenem Umfang darstellen möchte, wobei jedoch auch in Lunetes Fall an anderer Stelle eine ausführlichere Darstellung lohnen würde.
Zur Darstellung der Minne Laudines werde ich zunächst in einem kurzen Exkurs den Begriff der Minne in der höfischen Gesellschaft, unter Bezug auf Werner Röcke 1 , darstellen. Im Anschluss daran folgt die detaillierte Analyse des Textes Hartmann von Aues, zu welcher ich die Szenen am Königshof Laudines und die darin enthaltenen Gespräche der Königin mit Lunete und Iwein heranziehen möchte. Im Weiteren werden auch die Aufkündigung des Minneverhältnisses durch Lunete nach Iweins Fristversäumnis sowie der Schluss des Textes mit der „Wiedervereinigung“ Laudines und Iweins in die Analyse miteinbezogen. Die restlichen Szenen enthalten keine wesentlichen Punkte zur Beantwortung meiner Fragestellung und werden deshalb aus meiner Analyse ausgeklammert.
1 Röcke, Werner (1978): Feudale Anarchie und Landesherrschaft.
3
2. Minne oder reht
Der Begriff Minne ruft bei einem neuzeitlichen Leser höfischer Texte wohl in erster Linie das Bild einer „Liebesbeziehung“ zwischen Mann und Frau hervor. Im Folgenden soll jedoch erläutert werden, dass diese moderne Sichtweise nicht auf Texte der höfischen Kultur angewandt werden kann und dass sich hinter Minne vor allem ein Dienst-und Abhängigkeitsverhältnis verbirgt.
Bei der Formel „minne oder reht“ handelt es sich um eine Rechtsformel der höfischen Gesellschaft, die
„zwei mögliche Formen der Rechtsfindung [unterscheidet], die beide demselben Ziel dienen: entgegen dem gewalttätigen Rechtsmittel der Selbsthilfe durch Fehde einen friedlichen Rechts-und Interessenausgleich zu ermöglichen.“ 2
Das reht bezeichnet hierbei eine Entscheidung, beispielsweise in einem territorialen Konflikt, aufgrund des Gewohnheitsrechts oder anderer festgelegter juristischer Richtlinien. Minne bezieht sich in diesem Zusammenhang auf eine „gütliche Einigung der Kontrahenten“ und zählt damit auf die Bereitschaft der Beteiligten, aus vrîem muot heraus eine für beide akzeptable Lösung des Konfliktes zu finden. 3 Der Begriff der Minne kann also nicht nur auf eine Beziehung zwischen Mann und Frau, sondern auch auf die Beziehung zwischen, beispielsweise, Grafschaften angewandt werden. Sowohl die Minne zwischen Mann und Frau, als auch die Minne als Rechtsterminus dienen durch das ihr eigene Moment der „gütlichen Einigung“ in beiden Fällen zur Gewaltenregulierung, da der Mann in seinem gewalttätigen Wesen reguliert wird. 4 Die Begriffe truiwe, êre und dienest sind zentral und verweisen sowohl auf ein Dienst- als auch auf ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Minnepartnern. 5 Aufgrund dieser Tatsache lässt sich die Rolle der Minne dahingehend erweitern, dass durch sie überhaupt erst das Zustandekommen einer Gesellschaft möglich wird, da die „selbstständigen Subjekte“ (also etwa die einzelnen Grafschaften) in einem feudal-anarchischen Herrschaftssystem an sich nichts verbindet. 6 Durch Minne kommt es also zur Vergesellschaftung, welche ein friedliches Miteinander möglich macht und dauerhaft garantiert.
2 Röcke, S. 101
3 Vgl. ebd., S. 101
4 Die Gewalttätigkeit des Ritters zeigt sich im Iwein in der Notwendigkeit, auf aventiure zu gehen, um immer mehr êre anzusammeln und diese wiederholt unter Beweis zu stellen (vgl. hierzu Gaweins Überzeugung, Iwein müsse nach seiner Hochzeit unbedingt wieder auf aventiure, um seine êre nicht zu gefährden, V. 2854-2884)
5 Vgl. hierzu Bumke, S. 507ff „Der Dienstgedanke“
6 Röcke, S. 101
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Neben der Minne als Rechtsinstrument gibt es auch die Minne zwischen Mann und Frau, welche ein Verhältnis zwischen zwei (meist) standesgleichen Charakteren darstellt, in welchem der Mann der Frau dienest tut. Ein höfischer Ritter ist durch seinen Stand in gewissem Sinne zur Minne verpflichtet, da er zum einen durch den Status seiner Minnedame und zum anderen durch seinen dienest an ihr êre in der Gesellschaft erwirbt.
In Hartmann von Aues Iwein kommt es zum Konflikt zwischen dem Ritter Iwein und der Königin Laudine, da Iwein ihren Mann, den Landesherr- und verteidiger, erschlagen hat. Wie dieser Konflikt durch Minne friedlich gelöst wird, möchte ich in den folgenden Kapiteln anhand Laudines Minne zu Iwein darstellen.
3. Laudines Minne
Laudines Minnebeziehung zu Iwein entsteht, da sie sich in ihrer Rolle als Herrscherin gezwungen sieht, aus der Not eine Tugend zu machen und den Mörder ihres Mannes zu heiraten, der dadurch zur Landesverteidigung verpflichtet wird. Wie sich Laudines Minne zu Iwein entwickelt und welche Kriterien ihre Wahl bestimmen, möchte ich in den folgenden Kapiteln aufzeigen.
3.1. Die Verletzung des Hofes durch den Mord an Askalon und Laudi-
nes Verlust
Der Text steigt mit verschiedenen aventiure-Erzählungen der Artusritter ein, unter anderem kommt auch die missglückte Brunnenaventiure des Ritters Kalogrenant zur Sprache, bei welcher er unterlag, was einen Verlust an Ehre für den gesamten Hof nach sich zieht (V. 756-772). Der Ritter Iwein beschließt, diesen Ehrverlust wieder auszugleichen und plant, ebenfalls diese Brunnenaventiure zu bestreiten (V. 805-809). Im Verlauf des Gespräches kommt der König hinzu und beschließt ebenfalls, Kalogrenants êre wieder herzustellen, indem er mit einem Heer die Brunnenaventiure bestreite (V. 898-903). Der Ritter Iwein möchte sich jedoch hervortun und reitet auf eigene Faust heimlich los, um die aventiure alleine zu kämpfen und somit seine persönliche Ehre aufzubessern (V. 908-944).
Durch das Begießen des magischen Brunnens muss sich Iwein im Kampf dem Herrscher des Königreiches, Askalon, stellen (V. 999-1007). Iwein verfolgt seinen Kontrahenten bis zu dessen Burg, wo der tötlich verwundete Askalon stirbt und Iwein zwischen zwei Fallgattern gefangen ist (vgl. V. 1126). Durch diese Tat hat Iwein dem Land
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dessen Herrscher und Verteidiger genommen, worauf er an Askalons Hof als Mörder gesucht wird, der mit seinem eigenen Leben für diese Verletzung des Hofes zahlen soll:
(Lunete zu Iwein) „ouwê, rîter, ouwê! / daz ir her komen sît / daz ist iuwer jungestiu zît. / ir habet mînen herrn erslagen. / man mac sô jæmerlîchez clagen / an mîner lieben vrouwen / und an dem gesinde schouwen, / und sô grimmeclîchen zorn, / daz ir den lîp hânt verlorn.“, V. 1156-1164.
Jedoch hat er Glück und kann sich mit Hilfe der Zofe Lunete und deren magischem Ring, welcher ihn unsichtbar macht, vor seinen Feinden versteckt halten und die Lage am Hof beobachten (vgl. V. 1202-1210). Lunete hilft Iwein, weil sie ihm zugetan ist, da er sich ihr gegenüber bei einem früheren Treffen höfisch verhalten hat und weil sie über seine noble Abstammung als Sohn des Königs Urjên bescheid weiß (vgl. V. 1181-1200).
Durch den Tod Askalons erhält dessen Ehefrau, Königin Laudine, die Verantwortung für das Land. Jedoch ist sie als Frau nicht in der Lage, den Brunnen selbst zu verteidigen und ihr Land zu schützen. 7 Sie repräsentiert zum einen ihre persönliche Situation, aber auch die missliche Lage des Hofes durch ihr Verhalten unmittelbar nach dem Tode Askalons. Zunächst fällt sie in tiefe Trauer um ihren König:
„von jâmer sî vürder brach / ir hâr und diu cleider. / ezn dorfte nie wîbe leider / ze dirre werlte geschehen: / wand sî muose tôten sehen / einen den liebsten mann / den wîp ze liebe ie gewan. / ezn möhte nimmer dehein wîp / gelegen an ir selber lîp / von clage selhe swære, / der niht ernest wære. / ez erzeicten ir gebærde / ir herzen beswærde / an dem lîbe und an der stimme. / von ir jâmers grimme / sô viel sî dicke in unmacht: / der liehte tac wart ir ein naht. / sô sî wider ûf gesach / und weder gehôrte noch ensprach, / sone sparten ir die hende / daz hâr noch daz gebende.“, V. 1310-1330,
„ir jâmer was sô veste / daz sî sich roufte und zebrach.“, V. 1476f. Diese Selbstkasteiung Laudines durch das Ausreißen ihrer Haare und das Zerreißen der Kleider verdeutlicht zum einen, wie bereits erwähnt, die Lage des Hofes, der nun keinen Herrscher und Beschützer mehr besitzt und schwer verletzt wurde. Die Formulierung, dass sie „den liebsten mann“ verloren hat „den wîp ze liebe ie gewan“ lässt zum anderen auf ein intaktes Eheverhältnis zwischen Laudine und Askalon schließen, um welches sie ebenfalls trauert. 8 Dieses intakte Verhältnis zeigt sich auch in Laudines Äußerung:
„ouwê wie bistû mir benomen? / ichn weiz war umbe ode wie. / der tôt möhte an mir wol hie / büezen swaz er ie getete, / und gewerte mich einer bete, / daz er mich lieze varn mit dir. / waz sol ich, swenne ich dîn enbir? / waz sol ich unsælic wîp? / ouwê daz ich ie wart geborn! / ouwê
7 Siehe auch Wiegand, S. 56
8 Ebd., S. 55
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Arbeit zitieren:
Vera Meister, 2007, ich wil iuch gerne: welt ir mich?, München, GRIN Verlag GmbH
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