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I. Der Sozialstaat
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 1
Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2
Diese Artikel des Grundgesetzes implizieren, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat ist, der Sozialpolitik betreiben muss, das heißt er muss für sozial Gerechtigkeit und Sicherheit der Bürger sorgen. Doch was versteht man eigentlich als Sozialstaat? „Sozialstaat bezeichnet die Gesamtheit staatlicher Einrichtungen,
Steuerungsmaßnahmen und Normen innerhalb eines demokratischen Systems, mittels derer Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen einer kapitalistischmarktwirtschaftlichen Ökonomie aktiv innerhalb dieser selbst politisch bearbeitet werden.“ 3
Als die wichtigsten Ziele des Sozialstaates können die Beseitigung von Armut, die Schaffung von Chancengleichheit, Krankheit und Arbeitslosigkeit, die soziale Finanzierung der Lasten bei Krankheit und Pflege genannt werden. Die Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit ist als die bedeutendste Zielsetzung des Sozialstaates anzuführen. Allerdings ist ihre Ausgestaltung von der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Entwicklung abhängig. 4 Doch gerade dieses Bestreben nach der Erfüllung dieser Grundsätze der Sozialpolitik scheinen inzwischen ins Wanken gekommen zu sein. So ist in Deutschland seit Jahren die Rede von einer Krise des Sozialstaates.
1 Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
2 Artikel 28, Absatz 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
3 Vgl. http://www.bpb.de/wissen/07999977165127913070062348477902,0,0,Sozialstaat.html. 4 Vgl. http://www.bpb.de/wissen/07999977165127913070062348477902,0,0,Sozialstaat.html.
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Viele Faktoren spielen bei dieser Verschlechterung eine Rolle, wie beispielsweise der fortschreitende Globalisierungsprozess und die damit verbunden notwendige Anpassung der Bundesrepublik an neue weltweite Standards, sowie die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit. Darüber hinaus vollzieht sich in Deutschland ein demographischer Wandel, der durch die geringe Geburtenrate und der längeren Lebenszeit älterer Menschen hervorgerufen wurde. Die Sozialversicherungen sind mit diesem Wandel überfordert und konfrontieren die Bevölkerung mit Beitragserhöhungen und Leistungsminimierungen. 5 Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich eine Diskussion über den Umbau des Sozialstaates entfaltet. Reagiert wurde darauf mit einer großen Anzahl an Reformvorschlägen, neuen Gesetzen und Eingriffen in die Sozialpolitik. Es ist allerdings fraglich, ob die gewünschte Effizienz dieser Neuerungen erreicht wird. „ Es ist zwar nicht möglich, ein dominantes oder gar einziges Strukturmuster aufzuzeigen, dafür handelt es sich bei der Sozialpolitik um ein zu vielschichtiges Politikfeld mit je unterschiedlichen Zielsetzungen, Adressaten, Instrumenten, Funktionen, Wirkungen und Institutionen.“ 6
Allerdings ist unumstritten, dass eine Umbruch von Statten gehen muss, der durch Reformen eingeleitet wird. Nur durch diese Innovationen ist der Staat in der Lage, sich an die neuen ökonomischen und sozialen Bedingungen anzupassen. 7 Um sich ein kleines Bild zu verschaffen, wie diese Reformen umgesetzt wurden, wird im Folgenden näher auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung eingegangen. Dabei werden Grundmerkmale und bereits umgesetzte Konzepte dargestellt.
5 Vgl. http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/butterwegge.html. 6 Bäcker, Gerhard/ Naegele, Gerhard/ Bispinck, Reinhard/ Hofemann, Klaus/ Neubauer, Jennifer.
„Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band I:Grundlagen, Arbeit, Einkommen und
Finanzierung.“ S. 77.
7 Bäcker, Gerhard/ Naegele, Gerhard/ Bispinck, Reinhard/ Hofemann, Klaus/ Neubauer, Jennifer.
„Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band I:Grundlagen, Arbeit, Einkommen und
Finanzierung.“ Vgl. S.77-80.
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II. Krankenversicherung
1. Grundmerkmale der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland, das von Bismarck im Jahre 1883 eingeführt wurde. Als weitere Säulen dieses System sind die Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und seit 1995 die
Pflegeversicherung anzuführen. 8 In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen. Zum einen die Gesetzliche und zum anderen die Private Krankenversicherung.
Allgemein betrachtet, sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern“ 9 . Diese Regelung ist im §1 des Sozialgesetzbuches V konstatiert. 10
1.1. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Für die Gesetzliche Krankenversicherung wird im Sozialgesetzbuch V geregelt, dass eine Versicherungspflicht gegeben ist. Diese bezieht sich auf abhängig Beschäftigte unter einer gewissen Einkommensgrenze, Studenten, Bezieher von
Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld, Rente, etc) und Bezieher von Erziehungsgeld. Im Gegensatz dazu können der GKV Beamte, Selbstständige, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger beitreten. 11
Um die Anliegen der verschiedenen Mitgliedergruppen zu gewährleisten, ist die gesetzliche Krankenversicherung untergliedert. Insofern nehmen die Aufgaben der GKV die Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die im Verband der Angestellten- Krankenkassen
8 Vgl. http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/krankenversicherung/geschichte.html.
9 Sozialgesetzbuch V, §1.
10 Sozialgesetzbuch V, §1.
11 Bäcker, Gerhard/ Naegele, Gerhard/ Bispinck, Reinhard/ Hofemann, Klaus/ Neubauer, Jennifer.
„Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band II: Gesundheit, Familie, Alter und soziale
Dienste.“ Vgl. S.126.
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(VdAK) bzw. dem Arbeiter- Ersatzkassen- Verband (AEV) zusammengeschlossenen Kassen und die Knappschaft wahr.
Darüber hinaus beruht die Gesetzliche Krankenversicherung auf verschiedenen Kernprinzipien und zwar dem Solidar-, dem Bedarfsdeckungs-, und dem
Um diese Leistungen anbieten zu können, müssen die Krankenkassen auch die finanziellen Mittel dazu haben. Ihre Beiträge erhalten sie je zur Hälfte von den
12 Bäcker, Gerhard/ Naegele, Gerhard/ Bispinck, Reinhard/ Hofemann, Klaus/ Neubauer, Jennifer.
„Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band II: Gesundheit, Familie, Alter und soziale
Dienste.“ Vgl. S.125.
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Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Höhe der Beiträge wird in der Regel mit einem Prozentsatz des beitragspflichtigen
Arbeitsentgelts erhoben. Im Jahr 2006 lag der Beitragssatz bei 13,6%. Man muss jedoch beachten, dass sie prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet werden, solange eine Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird. Die Krankenkassen müssen versuchen, mit diesen finanziellen Mitteln ihre Ausgaben abzudecken. Reicht das Geld jedoch nicht aus, sind sie in der Lage, den Beitragssatz zu erhöhen.
Seit dem 1. Juli 2005 wurden die Arbeitgeber entlastet, indem die Beitragssätze um 0,9% gesenkt, für die Versicherten aber ein Zusatzbeitrag von 0,9% erhoben wurde. Allgemein ist noch zum Beitragssatz der GKV zu sagen, dass dieser nicht risiko-, sondern einkommensabhängig ist. Außerdem existiert keine Umlagefinanzierung, d.h. dass es für die höheren Kosten der älteren Bevölkerung keine Rückstellungen gibt. 13
1.2. Die Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung stellt in der Bundesrepublik Deutschland eine Art der Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren. 14 Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rechtsgrundlagen in einem Vertrag bei einem privatrechtlichem Versicherungsunternehmen fixiert und sind somit nicht im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Zu ihren Mitgliedern zählen sich Angestellte und Arbeiter mit monatlichem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeldsgrenze (2008= jährlich 48.150€), Selbstständige und Künstler unter Berücksichtigung ihres Einkommens und Beamte. 15
13 Bäcker, Gerhard/ Naegele, Gerhard/ Bispinck, Reinhard/ Hofemann, Klaus/ Neubauer, Jennifer.
„Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band II: Gesundheit, Familie, Alter und soziale
Dienste.“ Vgl. S. 139-140. 14 Vgl.
http://www.bmg.bund.de/cln_042/nn_1168258/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff
-Private-Krankenversicherung.html?__nnn=true. 15 Vgl.
http://www.bmg.bund.de/cln_042/nn_1168258/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff
-Private-Krankenversicherung.html?__nnn=true.
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Arbeit zitieren:
Manuela Schauer, 2008, Sozialer Umbau: Kranken- und Arbeitslosenversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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