Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 01
2. Kommentiertes Literaturverzeichnis 03
2.1 S. 03 Burkhard Hirsch
Terrorbek ämpfung und Bürgerrechte
2.2 S. 05 Christian Calliess
Die Europäisierung der Staatsaufgabe unter den
Rahmenbedingungen des freiheitlichen Rechtsstaates
2.3 S. 07 Wolfgang Wagner
Europ äisierung der Polizeiarbeit ohne Europäisierung von
Grundrechtsschutz und parlamentarischer Kontrolle?
2.4 S. 09 Martin Kahl
Die Anti-Terrorismuspolitik der EU und der Schutz der Außengrenzen
2.5 S. 11 Wolfgang S. Heinz, Jan-Michael Arend
Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte -
Entwicklungen 2003/2004
2.6 S. 13 Oliver Lepsius
Das Verhältnis von Sicherheit und Freiheitsrechten in der
Bundesrepublik Deutschland nach dem 11. September 2001
2.7 S. 14 Günter Erbel
Die öffentliche Sicherheit im Schatten des Terrorismus
2.8 S. 15 Hendrik Meyer
Terror und innere Sicherheit: Wandel und Kontinuität staatlicher
Terrorismusbek ämpfung
2.9 S. 17 Erhard Denninger
Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum
Terrorismusbek ämpfungsgesetz
2.10 Cordelia Koch 18
Freiheitsbeschr änkung in Raten? Biometrische Merkmale und das
Terrorismusbek ämpfungsgesetz
3. Zusammenfassung S 19
1. Einleitung
Unsere Sicherheit ist in der heutigen Zeit durch besondere Gefahrenquellen bedroht. Gemeint sind dabei vor allem gefährliche Krankheiten, Seuchen und ökologische Fehlentwicklungen. Eine besonders große Gefahr stellen insbesondere Gewalttaten von Extremisten und Terroristen dar, auf die nun unter dem Aspekt der Sicherheit und Freiheit in dieser Arbeit eingegangen wird.
Sicherheit und Freiheit galten schon immer als existentielle menschliche Grundbedürfnisse, die häufig einem Spannungsverhältnis unterliegen. Sie werden einerseits als Gegensätze und andererseits als gegenseitige Bedingung verstanden. Denn je größer die Variable Sicherheit, desto kleiner die Variable Freiheit. Zwischen Freiheit und Sicherheit besteht also ein untrennbarer Zusammenhang, weil Freiheitsrechte nur dann etwas wert sind, wenn Sicherheit herrscht. Sicherheit ist in einem Staat aber immer mit Kosten verbunden, wenn Sicherheitsbehörden mit neuen Befugnissen in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen, wie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Rasterfahndung, um so terroristische Anschläge präventiv zu verhindern.
Der erforderliche konsequente und nur durch Staatenkooperation erfolgsversprechende Kampf gegen den Terrorismus ist auch zur Aufgabe der Europäischen Union geworden. In ihrer „Ersten Säule“ verfolgt sie die Politik auf supranationaler Ebene mit entsprechenden Kompetenzen. Im Bereich der „Dritten Säule“ bietet der Rat der Justiz-und Innenminister ein Forum für gemeinsame Entscheidungen, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Mit der polizeilich - justiziellen Zusammenarbeit soll so ein unionsweiter „Raum der der Freiheit, Sicherheit und des Rechts“ geschaffen werden mit dem Schwerpunkt Sicherheit. Der Europäischen Union gelang es im Jahr 2002, sich auf eine gemeinsame Terrorismusdefinition in einem Rahmenbeschluss zu einigen. Durch die verheerenden terroristischen Anschläge in den USA und Madrid hat die Europäische Union (EU) eine umfassende Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung beschlossen. Gemeint ist damit die Zusammenarbeit der jeweiligen nationalen Nachrichtendienste, von Europol und Eurojust. Allerdings ist der Datenaustausch in menschen- und grundrechtlicher Perspektive problematisch, weil er keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt und nicht eindeutig zweckgebunden ist. Des Weiteren erhielten die Sicherheitsinstitutionen der EU und ihre Mitgliedstaaten neue Anforderungen an die Instrumente, die folgende drei Bereiche zur
Terrorismusbekämpfung beinhalten: Prävention, Krisenmanagement und Strafverfolgung.
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Hierbei kommt es wiederum zu einem Spannungsverhältnis der Verfassungswerte Freiheit und Sicherheit, denn der internationale islamische Terrorismus zeigt neue Bedrohungsstrukturen auf und erschwert die Arbeit der Polizei und Nachrichtendienste. Schließlich hat es die Polizei nicht mehr mit einer sichtbaren, situativ und personell individuellen und zeitlich abschätzbaren Gefahr zu tun, sondern mit einer unabsehbar großen Zahl einzelner, unsichtbarer und unbekannter Risikoquellen, die unauffällig in unvorhersehbarer Weise aktiv werden. Die Auswahl des geeigneten Mittels zur Abwehr von Gefahren wird daher erschwert und verschiebt durch die Erkenntnisdefizite die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Sicherheit nach Außen und im Inneren eines Staates zu garantieren ist jedoch immer noch Aufgabe staatlicher Instanzen. In dieser annotierten Bibliographie werden Autoren vorgestellt, die zum einen Befürworter und zum anderen Gegner der heutigen Sicherheitspolitik Deutschlands und der EU hinsichtlich des internationalen Terrorismus sind. Es handelt sich dabei um Vertreter unterschiedlicher Positionen aus Politik, Jurisprudenz und Sozialwissenschaften. Diese Autoren beschäftigen sich mit grundsätzlichen Fragen des Spannungsverhältnisses von Sicherheit und Freiheit und den Auswirkungen der Terrorismusbekämpfung auf die Bürgerrechte. Betrachtet werden unter anderem: Stand, Perspektiven und Probleme der Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, Geeignetheit und Erforderlichkeit.
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2. Annotierte Literatur Burkhard Hirsch 1 2.1
Terrorbekämpfung und Bürgerrechte
Hirsch, Burkhard: Terrorbekämpfung und Bürgerrechte, in: Müller, E.; Schneider, P.(Hrsg.): Die Europäische Union im Kampf gegen den Terrorismus : Sicherheit vs. Freiheit?, Band 180, Baden - Baden, 2006, S. 43 - 58.
In diesem Aufsatz befasst sich Burkhard Hirsch mit den Auswirkungen der Terrorismusbekämpfung verschiedener Länder auf die Bürgerrechte. Er weist darauf hin, dass es Selbstmordattentate und terroristische Anschläge auf amerikanische Einrichtungen schon immer gegeben und das der 11. September 2001 sich vor allem durch die hohe Opferzahl und die erhöhte Präsenz der Medien hervorgehoben hat. Auch Anti - Terrorismusgesetze sind nichts neues, denn dem Anti - Terrorismusgesetz von 1976 folgte unter anderem das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 und die von Otto Schily entworfenen Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2003. Hirsch kritisiert die neuen Terrorismusbekämpfungsgesetze stark, da sie sehr in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Auch die mangelnde Kritik der Bürger verdeutlicht er in seinem Aufsatz. Der Bürger erkennt zwar, dass er den Zuwachs an Sicherheit mit seiner Freiheitsgarantie bezahlen soll, jedoch glauben die Bürger, dass es sie schon nicht treffen wird, denn sie sind ja keine Terroristen. In einer Gesellschaft ohne Freiheiten bleibt aber niemand frei. Dies verdeutlicht Hirsch an Maßnahmen wie der verdachtsunabhängigen polizeilichen Kontrolle, biometrische Ausweispapiere, anlasslose Videoüberwachung öffentlicher Räume und leichtere Abschiebungen von Ausländern. Diese beispiellose Aufrüstung erfolgt weltweit und die Europäische Union steht da nicht zurück, denn sie nimmt sich das Recht, Bankkonten Terrorismusverdächtiger Personen zu beschlagnahmen. Sie verlangt die Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweispapiere und die Speicherung von Internetverbindungen aller Bürger ohne Ausnahme und ohne Anlass.
1 Burkhard Hirsch war Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Aus Protest gegen die Einführung des so
genannten „Großen Lauschangriffs“ trat er von seinem Posten als innenpolitischer Sprecher zurück und blieb
bis 2000 Vizepräsident der Deutsch - Israelischen Gesellschaft.
(http://www.politik-fuer-die-freiheit.de/webcom/show_page.php/_c-201/_nr-1/i.html - Zugriff: 15.07.2008)
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Für Hirsch kennzeichnet es die Richtung, in der traditionelle und schwer erkämpfte Bürgerrechte ohne große Umstände eingeschränkt oder sogar beseitigt werden. In Großbritannien kann zum Beispiel der Innenminister ohne gerichtliche oder parlamentarische Kontrolle die Überwachung der Telekommunikation oder des Briefverkehrs einer Person anordnen. Dagegen kann man auch nur vorgehen wenn man es selbst gemerkt hat. Auch die Erschießung eines Brasilianers in der Londoner U-Bahn schien gerechtfertigt, denn der Polizei wurde erlaubt, bei ernsthaftem Verdacht auf einen Selbstmordanschlag den betreffenden notfalls zu töten. In Italien kann der Ministerpräsident präventive Abhörmaßnahmen ohne konkreten Verdacht genehmigen und in Frankreich haben die Untersuchungsrichter die Möglichkeit ohne große Umstände Durchsuchungen, Lauschaktionen und Verhaftungen anzuordnen. Außerdem können sie verdächtige Personen bis zu vier Tage ohne Haftbefehl vernehmen. Auch in Deutschland gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Aus diesem Grund werden Bürger heimlich beobachtet, denen man zutraut, dass sie ein Verbrechen begehen werden. Aber auch rechtstreues Verhalten ist verdächtig, schließlich gibt es auch „Schläfer“. Der Staat setzt dabei auf Überwachung und Kontrolle. Der Autor dieses Aufsatzes weist aber auch auf den Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit hin. Denn es gibt Bürger, die gegen eine Ausweitung der Kompetenzen von Polizei und Gerichten sind, und Bürger die gern an Fahndungspannen erinnern und sich für mehr Handlungsspielräume einsetzen. Burkhard Hirsch stellt fest, dass unser Staat an die Grenze der innenpolitischen Aufrüstung gestoßen ist, bei deren Überschreitung unser Staat zum Präventiv- und Überwachungsstaat wird. Die Ausdehnung dieser staatlichen Macht bezeichnet er nicht als Stärke, sondern als innere Schwäche und von Misstrauen geprägt. Der Autor plädiert dafür, völlig unspektakuläre Möglichkeiten ins Visier zu nehmen. Die Verbesserung der innereuropäischen polizeilichen Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, gemeinsame europäische Schulungseinrichtungen für leitende Polizeibeamte und eine drastische Verstärkung der polizeilichen Verbindungsbeamten zu außereuropäischen Ländern. Auch politische Anstrengungen sind seiner Meinung nach ausschlaggebend. Dabei soll die immer weiter fortschreitende politische, ökonomische und intellektuelle Entfremdung der islamischen und der westlichen Welt aufgehalten und überwunden werden.
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Arbeit zitieren:
Ralf Schönbach, 2008, Terrorismusbekämpfung in Deutschland und Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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