Inhaltsverzeichnis
0. Abstract 3
1. Einleitung 3
2. Bürgerschaft 5
3. Der Wandel des Bürgerbegriffs und der Bürgerschaft unter den Bedingungen der Globalisierung 7
4. Demokratieverständnisse 10
4. 1 Die liberale Position 10
4. 2 Die republikanische Positionen. 11
4. 3 Deliberative Demokratie 11
5. Bürgerschaft und Demokratie in der Europäischen Union 13
5.1 Gibt es einen europäischen Demos mit einer gemeinsamen Identität? 13
5.2 Die Unionsbürgerschaft. 16
5.3 Bürgerrechte in der Europäischen Union 17
5.3.1 Binnenmarktbezogene Wirtschaftsrechte - der europäische „Wirtschaftsbürger“ 17
5. 3. 2 Das europäische Wahlrecht. 18
5. 3. 3 Die europäische Grundrechtscharta. 20
5. 3. 4 Die weitere Entwicklung der europäischen Bürgerrechte - Die europäische Verfassung
und der Vertrag von Lissabon. 21
6. Fazit. 22
7. Literaturverzeichnis 24
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0. Abstract
Democracy and Citizenship are linked together. These two terms are deeply interdependent. That means the kind of democracy determines the entity of citizenship. The democratic deficit of the European Union has been discussed in academic but also in non-academic literature. One of the main reasons for this lack of democracy at the european level results from the source of democracy which is seen in the sovereign people. If there is no european people, democracy can not exist. In order to discuss this question how democracy on the european level can look like, three different models and understandings of democracy are presentet: liberal democracy, republican and deliberative democracy. In the same run, this paper wants to give proposals how citizenship in Europe can look like. Therefore, the author analyses the sources and the devolpement of civil rights and european citizenship. As a result of the following presented academic discussion, one can suggest that deliberative democracy and a european citizenship below the national level is the most likely scenario.
1. Einleitung
Bürgerschaft und Demokratie sind zwei Seiten der selben Medaille. Ohne Demokratie kann es keine Bürgerschaft geben, denn Demokratie ist einerseits auf eine Bürgergesellschaft angewiesen, andererseits aber auch gleichzeitig Voraussetzung für deren Entwicklung (Kleger 1997: 303). Was aber bedeutet Demokratie und Bürgerschaft? Je nach Operationalisierung des Begriffs „Demokratie“ ändert sich auch der der Bürgerschaft. Also bestimmt das Wesen der „Demokratie“ die Ausprägung von Bürgerschaft. Die Frage nach der Beziehung zwischen Demokratie und Bürgerschaft wird auch in der aktuellen europäischen Integrationsforschung diskutiert. Der Zusammenhang beider Begriffe gibt Aufschluss über den Stand der Demokratie und damit auch über die Entwicklung einer europäischen Bürgerschaft. Ergänzend dazu stellt sich die Frage nach einer europäischen demokratischen Identität. Diese ist besonders wichtig, um der EU eine größere Legitimität und Akzeptanz zu verschaffen. Reziprok dazu kann eine gemeinsame europäische politische Identität beitragen, das Demokratiedefizit zu verringern und der europäischen Bürgerschaft neue Impulse geben. Es ist allerdings gar nicht so leicht diese drei Begriffe „Demokratie“, „Bürgerschaft“ und „demokratische Identität“ analytisch zu trennen. Zu allem Überfluss sind in dieser Auseinandersetzung auch Begriffe wie „Nationalität“, „Demos“ oder
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„Volkssouveränität“ zu beachten und in den europäischen, transnationalen Kontext zu stellen. Diese Überlappung und Verstrickung von Begriffen macht es so schwierig eine konkrete Fragestellung zu formulieren. Letztendlich ließen sich mehrere interessante Fragen stellen und es ist schwer dieses Thema im Rahmen dieser Arbeit ausreichend zu behandeln. Eins lässt sich jedoch ohne Zweifel feststellen: Das Demokratiedefizit der EU ist Ursprung einer mangelnden Akzeptanz seitens ihrer „Bürger“. Daher muss die Frage beantwortet werden, wie diese Akzeptanz verbessert werden kann. Dabei helfen kann mit Sicherheit eine gemeinsame Identität. Außerdem stellt sich die Frage: Wie kann Demokratie jenseits des Nationalstaates funktionieren? Wenn man unterstellt, dass Demokratie und Bürgerschaft eng zusammenhängen, ergibt sich eine weitere Frage, nämlich die nach einer transnationalen, europäischen Bürgerschaft. Also sind es im ganzen drei, da aber die letzte sogleich mit Beantwortung der zweiten Frage mitbeantwortet werden kann, bleibt es bei zwei Fragen. Findet man Möglichkeiten Demokratie in Europa jenseits des Nationalstaates zu entwickeln, wird damit auch das Demokratiedefizit entschärft und damit gleichzeitig auch die Akzeptanz und Legitimität der EU erhöht. Somit sind wir wieder zu einer Frage zurückgekehrt: Wie kann Demokratie in der EU jenseits des Nationalstaates aussehen? Zunächst ist es wichtig, zu definieren, was unter Bürgerschaft zu verstehen ist. Anschließend muss gezeigt werden, in welchem Maße Bürgerschaft von dem jeweiligen Demokratieverständnis abhängt. Um dies tun zu können, wird in dieser Arbeit zunächst eine allgemeine Definition von Bürgerschaft gegeben. Anschließend sollen die verschiedenen Modelle in der demokratietheoretischen Debatte nachgezeichnet werden, um schließlich zu zeigen, welche Konsequenzen aus einem unterschiedlichen Demokratieverständnis für das Konzept der Bürgerschaft entstehen. Je nach Art des Bürgerbegriffs können auch unterschiedliche Bedingungen an ein solches geknüpft werden. Im Anschluss wird erörtert, welche Folgen und Konsequenzen die europäische Integration im Rahmen der EU für die Bürgerschaft und Demokratie hat. Einerseits ist zu diskutieren, inwieweit es eine europäische Bürgerschaft gibt. Andererseits muss der Frage nachgegangen werden, wie Demokratie jenseits des Nationalstaates (in der Europäischen Union) organisiert werden kann. Damit verbunden ist natürlich auch die Suche nach dem europäischen Demos. Woraus besteht der europäische Demos? Gibt es ihn überhaupt und inwieweit bildet er die Grundlage für eine europäische Bürgerschaft? Claudia Wiesner fragt in der Einleitung ihres Buches „Bürgerschaft und Demokratie in der EU“ danach, welche Schlussfolgerungen sich aus der Entwicklung von Bürgerschaft in der EU für die Demokratisierung der EU und die zukünftige Demokratiequalität der EU ziehen lassen (Wiesner 2007: 15). Ähnlich wird im Rahmen dieser Arbeit verfahren.
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2. Bürgerschaft
Die Begriffe Bürger und Bürgerschaft haben sich im Laufe der Zeit verändert. „Bürger“ hat im Unterschied zur französischen Übersetzungen zweierlei Bedeutungen. „Bürger“ bezeichnet die französischen Begriffe „citoyen“ und „bouregois“. Einmal bezeichnet er das Mitglied einer bürgerlichen Gesellschaft, was dem französischen „citoyen“ entspricht. Andererseits ist ein Bürger ein nicht-adeliger Städtebewohner, der von einem gewissen Gewerbe lebt - das ist der bourgeois. Einerseits bezeichnet „Bürger“ im Deutschen also den Angehörigen einer Schicht, aber auch das Mitglied eines Gemeinwesens, den Staatsbürger (Kocka 2008: 3). Diese unterschiedlichen Bedeutungen haben ihren Ursprung in der europäischen Geschichte. Kocka unterscheidet zwischen drei Bedeutungen und Entwicklungsphasen. Die erste Entwicklungsphase ist die des Bürgers des späten und frühen Mittelalters bis ca. 1800. Die zweite Phase geht vom 18. Jahrhundert bis ins 19. Jhd. und geht direkt in die dritte Entwicklungsphase über. In der ersten Entwicklungsphase war der Bürger ein städtischer Angehöriger des dritten Standes. Ihre bürgerliche Rechtsstellung berechtigte die Bürger dazu selbständig Handel zu betreiben und einem eigenem Gewerbe nachzugehen. Darüber hinaus waren sie dazu berechtigt an der städtischen Selbstbestimmung mitzuwirken und städtische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Bürgerrecht erlangte man entweder durch Geburt oder es wurde nach Antrag verliehen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt waren. Als der Feudalismus unterging wandelte sich auch der Begriff des Bürgers im alten Sinn. Bürger waren von nun an die durch die Industrialisierung und Kapitalisierung aufstrebenden Berufsgruppen. Diese Bourgoisie und das Besitz- und Wirtschaftsbürgertum entwickelte sich entgegen den alten Regeln der Zünfte und das alte Stadtbürgertum. Diese aufsteigende Schicht der Besitzenden bildete nun das Besitz- und Bildungsbürgertum (Kocka 2008: 4). Der dritte Entwurf ist das eines Konzepts der bürgerlichen Gesellschaft. Die bürgerliche Gesellschaft verfolgt die Idee einer Gesellschaft freier mündiger Bürger (citoyen), die ihre Verhältnisse selbständig ohne Obrigkeit individuell und gemeinsam zugleich regeln. Philosophische Ideengeber waren vor allem die liberalen Denker des 19. Jahrhunderts wie Adam Smith, John Locke, Montesquieu oder Immanuel Kant. Dieses Konzept der bürgerlichen Gesellschaft impliziert zugleich eine Wandlung des Begriffs vom bourgeoise zum citoyen (Kocka 2008: 5). Während im Englischem oder im Französischem die Begriffe citizenship und citoyenneté eine aktivere Bürgerschaft meinen, impliziert der deutsche Begriff vorwiegend einen rechtlichen Status (vgl. Balibar 2003: 62f.). Aus diesem Grund verwendet Wiesner (2006) den Begriff Bürgerschaft in Anlehnung an die Definitionen von Marshall und Tilly. Beide Autoren verstehen Bürgerschaft als formalisierte aber auch praktische Beziehung einer polity und ihren
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Angehörigen. Bürgerschaft beinhaltet mehrere unterschiedliche Aspekte. Zum einen die Bedingungen für Bürgerschaft, der rechtliche Aspekt im Sinne von Rechten und Pflichten und andererseits die aktive Ausgestaltung von Bürgerschaft (Wiesner 2006: 23). Benhabib (1998: 234) hebt hervor, dass zwischen Zugehörigkeit zu einer Nation und zwischen Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft unterschieden muss. Bürgerschaft (citizenship) bedeutet nämlich die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft und nicht Nationalität. Diese beiden Begriffe müssen also analytisch unterschieden werden. Auch Painter (2008: 8) macht deutlich, dass, obwohl dies gewöhnlich der Fall ist und war, die Mitgliedschaft in einer polity nicht unbedingt die in einer nationalstaatlichen, sondern auch die in einer trans- oder supranationalen Gemeinschaft sein kann. In den Augen von Olsen (2008: 43) besteht Bürgerschaft aus Mitgliedschaft, Identität, Rechten und Teilhabe. Ähnliche soziologische Komponenten nennt auch Benhabib (1998: 234) als Bestnadteile von Bürgerschaft 1 . Dabei sind diese Dimensionen analytisch getrennt und müssen nicht im gleichen Maße ausgeprägt sein. Teilhabe z.B. ist lediglich eine potentielle Komponente von Bürgerschaft. Mitgliedschaft bedeutet die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft und ist daher mit den Begriffen Inklusion und Exklusion eng verbunden. Identität wirft die Frage nach dem Wesen des Kollektivs auf. Zudem knüpft sie an die Komponente der Mitgliedschaft an indem sie die Grenzen verschiedener politischer Einheiten definiert. Dabei kommt es wesentlich auf die Unterscheidungsmerkmale dieser Einheiten an. Die rechtliche Dimension von Bürgerschaft betrifft Aspekte des rechtlichen Status´. Die Frage nach der Art von Rechten bleibt zunächst unbeantwortet und hängt davon ab, wer diese inne hat und wie diese aussehen. Teilhabe hingegen ist in erster Linie eine mögliche Dimension von Bürgerschaft, die in zwei Formen erkennbar ist. Einerseits durch freiwillige Teilhabe, andererseits aber auch durch Pflichten, welche der Bürgerstatus mit sich bringt (Olsen 2008: 44).
Welche Rechte haben Bürger in einer solchen politischen Gemeinschaft? Welche Art von Rechten und Pflichten konstituieren Bürgerschaft? Bürgerrechte bestehen zu einem wesentlichen Teil vor allem aus politischen Privilegien und sozialen Rechten. Politische Rechte beinhalten wesentliche Elemente der Selbstbestimmung wie das Recht politische Ämter zu bekleiden, Meinungs- und Redefreiheit, Pressefreiheit, das Recht politischen Vereinigungen beizutreten und diese zu gründen sowie freie kulturelle und zivilgesellschaftliche Institutionen. Die sozialen Rechte wurden durch das politische Engagement gesellschaftlicher Gruppen, wie Arbeitervereinigungen, Gewerkschaften, der Frauebewegung und anderen Bewegungen, über einen längeren Zeitraum erkämpft. Zu diesen sozialen Rechten gehört das Recht Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Kammern zu
1 Diese drei Komponenten sind: kollektive Identität, Privilegien aus politische Mitgliedschaft und soziale Rechte.
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gründen oder ihnen beizutreten, Gesundheitsrechte, Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Kinderschutz sowie Unterstützung von Bildung (Benhabib 1998: 236). In Form einer so genannten „Bürgertias“ (Kleger 1995: 38) werden die relevanten Elemente eines Staatsbürgers deutlich. Innerhalb der Bürgertrias ist der Staatsbürger sowohl als Wirtschaftsbürger, Sozialbürger und als Mitglied einer politischen Gemeinschaft zu verstehen. Durch die Erlangung der politischen Rechte und Privilegien wird man erst Mitglied einer politischen Gemeinschaft. Erst durch die Verleihung politischer Rechte an ihre Mitglieder wird eine politische Einheit erst zu einer solchen. Politische Rechte sind als die höchste Bürgerrechte anzusehen, weil diese die Abgrenzung zu anderen am deutlichsten macht (Benhabib 1998: 237).
3. Der Wandel des Bürgerbegriffs und der Bürgerschaft unter den Bedingungen der Globalisierung
Internationale Migration hat dazu geführt, dass die Grenzen des Staates und der politischen Gemeinschaft nicht mehr übereinstimmen (Zurbuchen 2007: 117). Im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaft muss einerseits zwischen der Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft die mit bürgerlichen, sozialen und politischen Rechten verbunden ist und der Nationalität unterschieden werden. Nationalität bedeutet die Zugehörigkeit zu einer ethnisch-kulturellen Gemeinschaft (Zurbuchen 2007: 118). Genau diese politische Gemeinschaft, die Funkion des Bürgers in ihr und das Demokratieverständnis sind die zentralen Begriffe, die sich gegenseitig bestimmen. Dabei ist es schwierig den Einstieg zu finden. Versteht man die politische Gemeinschaft im Sinne eines demos, so hat gleichzeitig die Art dieser Gemeinschaft eine Implementation für die Demokratie. Im Deutschen wird mit Staatsbürgerschaft sowohl die Mitgliedschaft in der politischen Gemeinschaft als auch als Synonym für Nationalität verwendet (Zurbuchen 2007 118f.). Früher bedeutete Nationalität die Zugehörigkeit zu einem Staat, während Bürgerschaft eine rechtliche Stellung innerhalb der Gesellschaft darstellte. Heute fallen Staatsbürgerschaft und Nationalität häufig zusammen. Auf Grund internationaler Migration ist es aber dazu gekommen, dass innerhalb einer Gesellschaft Inländer und Ausländer unterschiedliche Rechte genießen. Inländer sind im Besitz der vollen bürgerlichen Rechte, während Ausländer auf politische Rechte verzichten müssen. Als Bedingung auch die vollen politischen Rechte zugesprochen zu bekommen gilt die Nationalität (Zurbuchen 2007:119). In diesem Zusammenhang bleibt hervorzuheben, dass eine politische Gemeinschaft einer demokratischen Bürgerschaft theoretisch eine freiwillige
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Arbeit zitieren:
Daniel Schneider, 2008, Demokratie und Bürgerschaften in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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