1. Reformbedarf der Europäischen Union. 3
2. Wahrnehmung des Vertrages von Lissabon durch die Fraktionen des 16. Deutschen
Bundestages. 4
2.1 Theoretische Grundlagen der Verfassungsdebatte. 4
2.2 Risiko und Chance 6
2.3 Wahrnehmung des Vertrags von Lissabon durch die Fraktionen des 16. Deutschen
Bundestages als Risiko oder als Chance 7
2.3.1. Der Vertrag von Lissabon als Risiko 8
2.3.2. Der Vertrag von Lissabon als Chance. 9
3. Unterschiedliche Wahrnehmung der gleichen Tatsachen 13
Bibliographie : 14
2
1. Reformbedarf der Europäischen Union
Sämtliche Parteien des Deutschen Bundestages eint die Einsicht in eine Reform der institutionellen Grundlagen der Europäischen Union. Dieser breite Konsens findet allerdings dann sein Ende, wenn es um die konkrete Ausgestaltung, die konkrete Richtung dieser Reform geht. Als der Vertrag über eine Verfassung für Europa 2005 an den Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheiterte, wurde nach einer kurzen Reflexionsphase mit dem Vertrag von Lissabon ein zweiter Anlauf zur Ratifizierung aller EU-Staaten unternommen. In Deutschland wurde dieser Vertrag im Mai/April 2008 durch Bundesrat und Bundestag ratifiziert. Einzig die Fraktion der Linkspartei lehnt den Vertrag von Lissabon nach wie vor ab, trotz ihrer Einsicht in den Reformbedarf der EU. Hier stellt sich die Frage, wieso der Vertrag von Lissabon, der die EU ja gerade reformieren sollte, von den einen geradezu begrüßt, von den anderen dagegen rigoros abgelehnt wird. Genau darauf sucht diese Seminararbeit eine Antwort.
Im Folgenden soll also der Frage nachgegangen werden, wie die einzelnen Fraktionen des 16. Bundestages den Vertrag von Lissabon wahrnehmen. Analyse-Objekt hierfür sind Reden einzelner Parlamentarier vor dem Plenum des Bundestages. Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden jegliche sonstige Äußerungen der Fraktionen wie Anträge, Gesetzesinitiativen, Pressemitteilungen etc. Lediglich zur Bestimmung der verfassungstheoretischen Grundorientierung der Parteien wird auf parteipolitische Grundlagen-Papiere zurückgegriffen. Obwohl Argumente, die in den Reden für oder gegen den Vertrag von Lissabon in Stellung gebracht werden, natürlich zentral für die Analyse sind, geht es hier nicht um eine Diskurs-oder Argumentationsanalyse wie sie beispielsweise Toulmin mit seinem claim-data-warrant-Schema vorschlägt. 1 Vielmehr steht hier der gesamte Vorgang vor der Argumentation im Fokus. Erst wenn etwas als Chance oder Risiko wahrgenommen wurde, erfolgt die Argumentation dafür oder dagegen. Diskursanalyse setzt in diesem Fall zu spät an. Es geht also auch nicht um die Qualität oder Effektivität der vorgebrachten Argumente. Die Argumente, die für oder gegen den Vertrag von Lissabon auftauchen, dienen lediglich als Beleg für vorhergehende Konstruktion von Risiko bzw. Chance. Zwei Begriffe, die noch einer genaueren Definition bedürfen. Dementsprechend spielt es aber auch keine Rolle, ob man mehr oder schlagkräftigere Argumente für eine der beiden Positionen finden könnte. Ausschlaggebend sind lediglich die Argumente, die von den Fraktionen selbst vorgebracht werden.
1 Toulmin, Stephen: The Uses of Argument, New York: Cambrigde University Press, 1958.
3
Genauso wenig geht es um eine Analyse des Vertragstextes selbst. Wenn zwei Fraktionen in einem Punkt zu unterschiedlichen Wahrnehmungen kommen macht es für die Zwecke dieser Arbeit keinen Sinn, in dem Vertragstext eine objektiv richtige Auslegung zu suchen. Es reicht schon festzustellen, dass der gleiche Text unterschiedlich wahrgenommen wird. Ziel dieser Arbeit ist es also festzustellen, wie die Fraktionen des 16. Deutschen Bundestages den Vertrag von Lissabon unterschiedlich wahrnehmen.
2. Wahrnehmung des Vertrages von Lissabon durch die Fraktionen des 16. Deutschen
Bundestages
Zunächst scheint es angebracht, dieser Arbeit im Rahmen der generellen Verfassungsdebatte ein theoretisches Fundament zu geben. Im zweiten Schritt werden dann die Begriffe Risiko und Chance geklärt. Im Anschluss daran erfolgt schließlich die Analyse der Bundestagsreden.
2.1 Theoretische Grundlagen der Verfassungsdebatte
Die Europäische Union ist im gesamten internationalen Staatensystem ein einzigartiges Gebilde supranationaler Ordnung. Mit der Idee, einer derartigen Ordnung nun eine eigene Verfassung zu geben, taucht nun allerdings auch das Problem der verfassungstheoretischen Legitimation auf. Wodurch kann eine europäische Verfassung legitimiert werden? Als Referenzpunkt bleibt auf Grund der Einzigartigkeit des Vorgangs nur ein Vergleich mit der Legitimation nationalen Verfassungen. Somit ergeben sich zwei Möglichkeiten der verfassungstheoretischen Legitimation einer Europäischen Verfassung. Nach Grimm zum einen in der Legitimation durch ein verfassungsgebendes Volk. 2 Eine Verfassung braucht nach dieser Sichtweise „einen Akt…den das Staatsvolk setzt.“ 3 Das muss nun nicht zwangsläufig auf direkte Art durch Abstimmung sein, auch eine Willensäußerung durch demokratische, parlamentarische Repräsentationsorgane ist denkbar. 4 Beide Möglichkeiten kommen jedoch an einem Problem nicht vorbei: Sowohl für eine direkte als auch für eine repräsentative Willensäußerung ist europäischer Pluralismus bezüglich Meinungsäußerung und -bildung notwendig. Es bedarf europäischer Parteien, Verbände, Bürgerbewegungen und Medien, die im heutigen Europa einfach nicht ausreichend vorhanden sind. 5 Und schon alleine die Sprachbarriere verhindert das Zustandekommen einer europäischen Gesellschaft. 6 Eine Europäische Verfassung braucht nach Grimm also ganz
2 Grimm, Dieter: Braucht Europa eine Verfassung? Vortrag gehalten in der Carl Friedrich von Siemens Stiftung
am 19. Januar 1994.
3 ebd. S. 31.
4 ebd. S. 36.
5 ebd. S. 39.
6 ebd. S. 41.
4
einfach ein europäisches Volk. Dieses europäische Volk, diese europäische Gesellschaft, ist aber nicht vorhanden. 7 Und ohne diese Rückbindung gibt es auch keine „demokratische Substanz“ 8 die eine Verfassung auf diesem Weg legitimieren könnte. Folgt man dieser Argumentation, so gibt es im gegenwärtigen Europa also derzeit keinen Weg zu einer demokratischen Europäischen Verfassung. 9
Gegen diese Argumentationslinie stellen sich Kleger, Karulewski und Munke. 10 Ihrer Auffassung nach gibt es noch einen weiteren Weg, wie eine Europäische Verfassung Legitimität erhalten könnte. Bei Grimm liegt das verfassungsqualifizierende Merkmal in der Äußerung des Volkswillens, also in der Zustimmung durch Willensakt. 11 Nur durch den Willensakt des Volkes erlangt eine Staatsverfassung Legitimität. Auch Kleger u.a. kommen zu dem Ergebnis, dass es kein europäisches Volk, keine europäische Gesellschaft gibt. 12 Auf diesem Weg kann es also auch hier keine Europäische Verfassung geben. Kleger u.a. legen aber nun ihren Fokus auf Herrschaftsausübung als verfassungsqualifizierendes Merkmal. 13 Eine Verfassung dient dem Zweck, Herrschaft zu beschränken und zu ordnen. Legitimität erhält die Verfassung durch ihre Funktion der Machtbegrenzung. Wo also Macht ist, wie in jedem Staat, ist eine Verfassung legitim. Anders als bei Grimm ist hier keine homogene Gesellschaft nötig.
Zudem stellen Kleger u.a. die Prämisse in Frage, nur ein Staat könne eine Verfassung haben, was die EU zwangsläufig auf die Entwicklung zu einem Europäischen Staat festlegen würde. Die Staatszentriertheit der Verfassung ist ihrer Ansicht nach lediglich historisch begründet und keineswegs Notwendigkeit. 14 Die EU hat bereits jetzt genug hoheitsrechtliche Aufgaben der Nationalstaaten übernommen um dem verfassungsqualifizierenden Merkmal der Machtausübung zu genügen ohne selbst ein Staat zu sein. 15 Somit ist, dieser Argumentation folgend, der Weg frei für eine Europäische Verfassung der EU. Ob bewusst oder unbewusst, alle Parteien des Deutschen Bundestages vertreten mehr oder weniger deutlich diesen Standpunkt um ihrer Forderung nach einer Europäischen Verfassung eine kohärente, verfassungstheoretische Legitimationsbasis zu geben. So sieht die CDU etwa
7 ebd. S. 45.
8 ebd. S. 38.
9 ebd. S. 47.
10 Kleger, Heinz/Karolewski, Pawel/Munke, Matthias: Europäische Verfassung. Zum Stand der europäischen
Demokratie im Zuge der Osterweiterung, Münster/Hamburg/London: LIT Verlag, 2002.
11 ebd. S. 279.
12 ebd. S. 278.
13 ebd. S. 279.
14 ebd. S. 279.
15 ebd. S. 287.
5
Arbeit zitieren:
Wolfgang Dietl, 2008, Der Vertrag von Lissabon - Wahrnehmung durch die Fraktionen des 16. Deutschen Bundestages als Risiko oder als Chance, München, GRIN Verlag GmbH
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