Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Hintergründe der Entstehung und Vorbilder 4
3. Der Volksstückbegriff bei Brecht 5
3.1. Die Realismusdebatte der 30er und Brechts theoretische Schriften 5
3.2. Volkstümlichkeit und Realismus 6
3.3. Anmerkungen zum Volksstück 8
3.4. Weitere theoretische Anmerkungen Brechts zur Gattung Volksstück 9
4. Figurenanalyse 10
4.1. Puntila 11
4.2. Matti 12
4.3. Eva 13
4.4. Attachè 13
4.5. Übriges Personal 14
5. Darstellung klassischer Abhängigkeiten 14
5.1. Hegels Dialektik von Herr und Knecht 14
5.2. Die zwei Seelen des Herrn Puntila 15
5.3. Die Überlegenheit des Dieners 16
5.4. Die Umsetzung des Herr-Knecht Verhältnisses in der Sprache 17
6. Volkstümliche und lehrhafte Elemente im Puntila Matti 18
7. Komische Elemente im Puntila Matti 19
8. Vergleich mit der Volksstücktradition 21
9. Resümee 23
10. Literaturverzeichnis 25
2
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Gattung „Volksstück“ und Brechts einzigem von ihm so bezeichneten Werk „Herr Puntila und sein Knecht Matti“, welches 1940 im finnischen Exil entstand.
Brechts Intention, das Volksstück von seinen alten Fesseln zu befreien und eine Neubegründung unter Verwendung der Revueform und einer neuen gestischen Sprache, adressiert an ein Großstadtpublikum, zu wagen, soll hier anhand seiner theoretischen Schriften verdeutlicht werden. Weiters sollen die wichtigsten Elemente Brechts Theatertheorie in Bezug auf sein Volksstück „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ herausgearbeitet und vorhandene Forschungsergebnisse vermittelt werden. Das Stück wird auf inhaltliche und formale Aspekte analysiert, besonderes Augenmerk wird hier auf das zentrale Motiv des Herr-Knecht-Verhältnisses gelenkt. Eine Analyse der komischen Mittel, die Brecht im „Puntila/Matti“ verwendet, sowie ein Vergleich mit der Volksstücktradition bilden den Abschluss der Arbeit.
Alles in allem soll durch diese Ausarbeitung ein Gesamteindruck dessen vermittelt werden, wie Brecht sich in der damaligen Zeit das Volksstück als Gattung dachte und wie er versuchte, seine Theorie in Verbindung mit seinem gesellschaftskritischen, realistischen Ansatz und seinem epischen Formprinzip im „Puntila/Matti“ umzusetzen.
3
2. Hintergründe der Entstehung und Vorbilder
Brechts erste Niederschrift des Volksstückes im finnischen Exil 1940 basiert auf drei literarischen Vorgaben, an welchen er selbst unbeteiligt war. Brecht hielt sich zu dieser Zeit auf dem Gut Märlebeck in Südfinnland, welches die Schriftstellerin Hella Wuolijoki besaß, auf, und erhielt von ihr den Stoff zum neuen Stück. 1 Seine Gastgeberin hatte bis dato die wahre Geschichte des tavastländischen Großbauern Roope Juntula, die sich 1926 auf Wuolijokis Gut zugetragen hatte, in der unveröffentlichten Erzählung „Der finnische Bacchus“ verarbeitet. Diese Begebenheit bildete den ersten Keim des „Puntila“-Stoffes 2 ; Brecht hat sie später inhaltlich modifiziert und in Szene 3 „Puntila verlobt sich mit den Frühaufsteherinnen“ eingebaut. Die finnische Gutsbesitzerin unternahm Jahre später den Versuch einer dramatischen Bearbeitung und brachte 1936 eine Bühnenfassung und 1939 ein Filmskript mit dem Titel „Sahanpuruprinsessa“ (dt.: „Die Sägemehlprinzessin“) 3 , heraus. Brecht kritisiert Wuolijokis „Konversationskomödie“ 4 wegen seines steifen klassischen Baus, nimmt eine neuere Bühnenbearbeitung in Zusammenarbeit mit der Finnin in Angriff und beschreibt am 27.8.1940 im „Arbeitsjournal“ seine Aufgabe:
„[…] was ich zu tun habe, ist, den zugrunde liegenden Schwank herauszuarbeiten, die psychologisierenden Gespräche niederzureißen und Platz für Erzählungen aus dem finnischen Volksleben oder für Meinungen zu gewinnen, den Gegensatz ‚Herr’ und ’Knecht’ szenisch zu gestalten und dem Thema seine Poesie und Komik zurückzugeben.“ 5
In Brechts Bearbeitung der Vorlage werden unter Einbezug seiner Theoreme und epischen Prinzipien Neuerungen wie z.B. eine lockere Szenenfolge statt klassischer Akteinteilung vorgenommen. In seinen weiteren deutschen Fassungen des „Puntila/Matti“ distanziert sich Brecht immer mehr von den Texten der finnischen Schrift-
1 Vgl.Gerd Müller: Das Volksstück von Raimund bis Kroetz. Die Gattung in Einzelanalysen. München: Oldenbourg 1979. S. 107.
2 Vgl. Hans Peter Neureuter: Herr Puntila und sein Knecht Matti. In: Brecht Handbuch. Hrsg. von Jan Knopf. Bd. 1: Stücke. Stuttgart: Metzler 2001. S. 440.
3 Vgl. Hans Peter Neureuter (Hrsg.): Brechts Puntila. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1987. (= suhrkamp taschenbuch. 2064.) S. 22ff.
4 Bertolt Brecht: Arbeitsjournal. Hrsg. von Werner Hecht. Bd 1: 1938 bis 1942. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1973. S. 164.
5 Ebda.
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stellerin, deren schriftliche Quellen für ihn lediglich als „Rohstoff“ für sein Volksstück dienen sollen, und vereinnahmt die Urheberschaft für sich.
So wird Hella Wuolijoki in den späteren Textausgaben nicht mehr als Mitautorin genannt, die Erzählungen und der Stückentwurf der Finnin werden lediglich am Rande erwähnt. 6
Weitere Vorbilder und Einflüsse auf das Stück sind lediglich Vermutungen und können nur unter Vorbehalt genannt werden. Jahn Knopf (1980) erkennt beispielsweise einen Bezug zu Strindbergs „Fräulein Julie“ in einigen Szenen, weiters werden Diderots Roman „Jacques le Fatalist es son Maître“ (1796) und Jaroslav Hašeks „Die Abenteuer des braven Soldaten Schweijk während des Weltkrieges“ (1920 – 23) als Quellen genannt. Der Einfluss von Charles Chaplins Film „City Lights“ von 1931 sowie Karl Zuckmayers Lustspiel „Der Fröhliche Weinberg“ (1925) wird von der Forschung trotz einiger Anhaltspunkte weitgehend ausgeschlossen. 7 All diese Vorlagen können auch als Wegbereiter des Herr-Knecht-Verhältnisses gesehen werden, das Brecht als Grundthema für sein Stück wählt.
3. Der Volksstückbegriff bei Brecht
3.1. Die Realismusdebatte der 30er und Brechts theoretische Schriften
Brechts „Puntila/Matti“ trägt als einzige seiner Produktionen den Untertitel „Volksstück“. Hans Poser erkannte die Problematik des Terminus und Brechts Definition, obwohl man bis dato in der Literatur nur eine geringe Auseinandersetzung mit dieser Gattungsbezeichnung Brechts beobachten konnte. 8 Wenngleich Brecht nur den „Puntila/Matti“ als Volksstück bezeichnete, kann er trotzdem zu den bedeutenden Vertretern dieses Genres gezählt werden, da er mit seinen theoretischen Schriften „Volkstümlichkeit und Realismus“ (1938) und „Anmerkungen zum Volksstück“ (1940)
6 Vgl. Jan Knopf: Brecht Handbuch. Theater. Eine Ästhetik der Widersprüche. Stuttgart: Metzler 1980. S.215f. 7 Vgl. Ebda,, S. 216f.
8 Vgl. Hans Poser: Brechts „Herr Puntila und sein Knecht Matti“. Dialektik zwischen Volksstück und Lehrstück. In: Theater und Gesellschaft. Das Volksstück im 19. und 20. Jahrhundert. Hrsg. von Jürgen Hein. Düsseldorf: Bertelsmann 1973. (= Literatur in der Gesellschaft 12.) S. 187.
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versuchte, die Gattung in eine bestimmte Richtung zu weisen. 9 Aufgrund dessen gilt Brecht aus heutiger Sicht auch als „Erneuerer des Volksstücks“ in den 40er Jahren.
Die Entstehung des Stücks genau zu einem Zeitpunkt, an dem Brecht sich intensiv mit den Terminus „Volksstück“ bzw. „Volkskunst“ auseinander setzt, ist sicherlich nicht zufällig gewählt. Brecht befand sich Mitte der 30er Jahre mit anderen sozialistischen Autoren in der sogenannten „Realismusdebatte“ und war gezwungen, unter dem Druck des Stalinismus und der Doktrin vom „sozialistischen Realismus“ seine Arbeit zu verteidigen. In der Emigration wurden intensive Diskussionen über Realismus in Zusammenhang mit den Begriffen „Volk“, „Volkskunst“ u.a. geführt. 10 Brechts Aufsatz „Volkstümlichkeit und Realismus“, welchen er 1938 als Beitrag in der von ihm mitherausgegebenen Exilzeitschrift „Das Wort“ schrieb, gibt seine Ansichten in der Expressionismusdebatte detailliert wieder. Da Brechts Aufsatz in entscheidenden Punkten (Verteidigung des Agitpropkunst, Definition des Volks als kämpfendes Proletariat) den seit 1934 geltenden Richtlinien des sowjetischen Sozialistischen Realismus widersprach – insbesondere der geforderten Einfachheit - wurde er von der Moskauer Redaktion unterdrückt und erst 1958 in der Zeitschrift „Sinn und Form“ veröffentlicht. 11
3.2. „Volkstümlichkeit und Realismus“
In seinem Essay von 1938 reflektiert Brecht zuerst die Distanz des im Exil lebenden Autors zum Volk. Er betont die Notwendigkeit besonderer Bemühungen, „um heute volkstümlich schreiben zu können“. 12 Das Volk, das er als „breite, arbeitende Masse“ beschreibt, wolle „wirklichkeitsgetreue Abbildungen des Lebens“, und diese „müssen […] unbedingt für diese verständlich und ergiebig, also volkstümlich sein.“ 13 Ein besonderes Augenmerk legt er auf die Definition des Begriffes „volkstümlich“ und betont hier die vielen Fälschungen, die mit diesem Begriff vorgenommen wurden. Er sei „zu einem geschichtslosen, statischen, entwicklungslosen gestempelt“ 14 worden.
9 Vgl. Thomas Schmitz: Das Volksstück. Stuttgart: Metzler 1990. (= Sammlung Metzler. 257.) S. 55f. 10 Vgl. Müller, a.a.O., S. 108.
11 Vgl. Neureuter, Brechts Puntila, S. 119.
12 Bertolt Brecht: Schriften zum Theater. Bd. 4. 1933-1947. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1963. S. 150. 13 Ebda, S. 151.
14 Ebda, S. 153.
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Brecht richtet sich gegen einen irrationalen Begriff der Volkstümlichkeit und befreit ihn inhaltlich von den Fesseln eines starren und unhistorischen Traditionalismus 15 :
„Volkstümlich heißt: den breiten Massen verständlich/ ihre Ausdrucksform aufnehmend und bereichernd/ ihren Standpunkt einnehmend und befestigend, den fortschrittlichsten Teil des Volkes so vertretend, dass er die Führung übernehmen kann, also auch den andern Teilen des Volkes verständlich/ anknüpfend an die Traditionen, sie weiterführend/ dem zur Führung strebenden Teil des Volkes die Errungenschaften des jetzt führenden Teils übermittelnd.“ 16
Diese konkreten Anforderungen an eine volkstümliche Kunst verbindet Brecht gleichzeitig mit der Forderung nach „Realismus“. Er reinigt auch diesen Begriff von seiner traditionellen Verwendung und setzt ihn fast synonym zur „Volkstümlichkeit“:
„Realistisch heißt: den gesellschaftlichen Kausalkomplex aufdeckend/ die herrschenden Gesichtspunkte als die Gesichtspunkte der Herrschenden entlarvend/ vom Standpunkt der Klasse aus schreibend, welche für die dringendsten Schwierigkeiten, in denen die menschliche Gesellschaft steckt, die breitesten Lösungen bereit hält/ das Moment der Entwicklung betonend/ konkret und das Abstrahieren ermöglichend.“ 17
Brecht befreit den Begriff „Volkstümlichkeit“ inhaltlich, aber gleichzeitig verbindet er ihn mit der Marxistischen Aufteilung des Volkes in verschiedene Teile. Das „Volk“ charakterisiert er als revolutionäres, kämpfendes Proletariat und führt so die Begriffe „Volk“ und „Proletariat“ zusammen. Er betrachtet den einen Teil des Volkes als einen fortschrittlichen, in der kognitiven Entwicklung überlegenen, der an der Spitze des Volkes steht und die führende Rolle übernommen hat. 18 Das „Volk“ bei Brecht solle in
seiner literarischen Rezeption auf keinen Fall unterschätzt werden: „Man braucht nie Angst zu haben, mit kühnen, ungewohnten Dingen vor das Proletariat zu treten, wenn sie nur mit der Wirklichkeit zu tun haben.“ 19
In seinem Aufsatz führt Brecht abschließend als Beispiel für eine volkstümliche und zugleich realistische Kunst die Agitpropkunst der sowjetischen Frühzeit (1920er-Jahre) an. Diese „[…] war eine Fundgrube neuartiger künstlerischer Mittel und Aus-
15 Vgl.Müller, a.a.O., S. 108f.
16 Brecht, Schriften zum Theater 4, S. 153.
17 Ebda, S. 155.
18 Vgl. Müller, a.a.O., S. 109.
19 Brecht, Schriften zum Theater 4, S. 158.
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Michaela Nocker, 2008, Die Volksstückhaftigkeit von Bertolt Brechts "Herr Puntila und sein Knecht Matti", Munich, GRIN Publishing GmbH
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