SwenKlingelh öfer(2008)
„KommunalpolitischesEngagementalsSprungbrettindieLandespolitik“
Gliederung
1. EINLEITUNG 3
2. NORMATIVE AUFGABEN VON PARTEIEN 3
3. REKRUTIERUNGSFUNKTION DEUTSCHER PARTEIEN 4
4. DIE LANDESREGIERUNGEN HESSENS IM KONTEXT 6
4a. Statistische Erhebung der Hessischen Landtagsabgeordneten und deren
kommunalpolitischen Vorpositionen 6
4b. Explorative Untersuchung: Experteninterviews 8
4c. Zusammenfassung der Experteninterviews 10
4d. Interpretation der Ergebnisse im Kontext der Forschungsfrage 11
5. KONKLUSION 12
6. LITERATURVERZEICHNIS 14
7. ANHANG: ÜBERSICHT KABINETT HESSEN 15
2
Den Parteien kommen in der Bundesrepublik Deutschland aus rechtswissenschaftlicher, aber besonders politologischer Sicht gewichtige Aufgaben zu. Insbesondere die Rekrutierungsmechanismen von Parteien, sprich die Rekrutierung von Personal für Ämter und Mandate auf Kommunaler-, Landes- und Bundesebene sind nicht nur rechtlich als Aufgabe fixiert, sondern stellen ebenso eine wichtige und bedeutende Funktion von Parteien in der Bundesrepublik Deutschland dar.
Die grundsätzliche Frage dieser Arbeit ist, inwiefern ein politisches Engagement auf kommunaler Ebene, durch ein Mandat, als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter bzw. Stadtverordnete oder Stadtverordneter bzw. Amt wie Stadträtin oder Stadtrat, Beigeordnete oder Beigeordneter, Bürgermeisterin oder Bürgermeister, sowie Landrätin oder Landrat mit einem späteren Amt in einer Landesregierung zusammenspielt. Dazu wird sich diese Ausarbeitung auf das Bundesland Hessen konzentrieren. Die Auswahl von Hessen als Untersuchungsgegenstand hat dabei den Hintergrund die Fälle überschaubar zu halten, denn über 1.500 Landtagsmandate und über 600 Bundestagsmandate in der Bundesrepublik sowie, 16 Landesregierungen und eine Bundesregierung und eine Vielzahl mehr an kommunalen Mandaten würde den Rahmen dieser Arbeit, gerade in einem weiten Untersuchungszeitraum, um ein vielfaches sprengen. Außerdem spielt die regionale Nähe, sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf die Mitglieder des Hessischen Landtags durch den Autor eine weitere Rolle für diese Einengung der Untersuchung.
Es wird also untersucht, wer war bzw. ist in Hessen Minister für ein oder mehrere Ressorts und wer von diesen hat mindestens ein kommunalpolitisches Mandat oder Amt vor seiner Berufung in das Kabinett ausgeübt. Der zeitliche Horizont beträgt hierbei die Hessischen Landesregierungen ab 1946, also der Zeitpunkt der ersten freien Wahlen im Bundesland Hessen, bis zur geschäftsführenden Landesregierung des Ministerpräsidenten Roland Koch, 2008. Da die Datenlage schwierig ist und ein solcher Gegenstand noch nicht in diesem Kontext untersucht wurde, bedient sich diese Ausarbeitung auch dem Werkzeug der Experteninterviews.
2. Normative Aufgaben von Parteien
Zunächst sollte man wissen, welchen Stellenwert den Parteien in einem politischen System zukommt. Dies kann anhand des rechtlichen Rahmens erfasst werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden Parteien nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Gesetz über
3
Grundgesetzes unterworfen, sondern auch einem eigenen Gesetz.
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen
Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung
ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 21, Abs. 1) Die deutschen Parteien werden durch das Grundgesetz also zu einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben. Genaueres über die Aufgaben, die Organisation und die Regeln zur Finanzierung gibt das PartG an:
„(1) 1 Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 2 Sie erfüllen mit ihrer
freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des
Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm
verbürgte öffentliche Aufgabe.“ (PartG, § 1 Verfassungsrechtliche
Stellung und Aufgaben der Parteien, Abs. 1)
Parteien in der Bundesrepublik sind also ein „verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil“ der deutschen Demokratie 1 . Ihnen kommt damit eine gewichtige Aufgabe zu, denn sie treten als Vermittler zwischen Gesellschaft und Staat auf. Dies Artikuliert sich nicht nur in der Aufgabe, „die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben [zu] fördern“, oder „auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß [zu] nehmen“ (PartG, § 1, Abs. 2). Das Parteiengesetz schreibt den Parteien auch die Aufgabe zu „sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden [zu] beteiligen“ (ebd.). Von besonderem Interesse in dieser Ausarbeitung ist die Frage nach der Rekrutierung von „politischem Personal“.
3. Rekrutierungsfunktion deutscher Parteien
Die Aufgabe des politischen Systems besteht aus der „Formulierung und Durchsetzung kollektiver Ziele, die allgemeinverbindliche Entscheidungen erfordern“, sowie die Bindung der „Politik an das Recht“ (Kevenhörster, 2008, S. 111). Ferner, kann man drei grundlegende Funktionen für Parteien identifizieren: Die Repräsentation gesellschaftlicher Interessen, die Rekrutierung politischen Personals und die politische Planung. In dieser Ausarbeitung geht es hauptsächlich um die Rekrutierungsfunktion der Parteien, da es hierbei von Interesse
1 An dieser Stelle sei erwähnt, dass das deutsche Parteiengesetz das „weitestgehende und ausführlichste“ (von
Alemann, 2003, S. 88) in der Europäischen Union ist. 4
Engagement auf landespolitischer Ebene nach sich zieht und in wie fern eine Selektion innerhalb der Parteien stattfindet.
Grundsätzlich kann man die Karriere im politischen Sektor am Faktor „Dauer der aktiven Zugehörigkeit“ festmachen. Der „kontinuierliche innerparteiliche Aufstieg, überwiegend begonnen in lokalen Vorstandspositionen, [stellt] eine nahezu unabdingbare Voraussetzung zur Erlangung nationaler Führungsposition“ dar (Herzog, 1990, S. 36). REBENSTORF unterstützt diese Ansicht und stellt fest, dass die einflussreichsten Mandatsträger „in aller Regel langjährige, erfahrene Parteimitglieder“ sind (Rebenstorf, 1995, S. 161). Die Rekrutierung von Personal für Ämter und Mandate geschieht also in erster Linie auf Grund der Dauer der aktiven Zugehörigkeit zu einer Partei, was auch als Senioritätsprinzip 2 bezeichnet wird. Als Vorbedingung sieht KEVENHÖRSTER jedoch die politische Sozialisation, da dort die „entscheidenden Führungsqualifikationen, überlagert durch Wertorientierungen und Verhaltensmuster des späteren Lebenszyklus […] erworben werden“ (Kevenhörster, 2008, S. 111).
Hinzu kommt die Notwendigkeit von Partizipationsmöglichkeiten in den Parteien für neue und potentielle Mitglieder: Parteien stellen durch Neben- und Unterorganisationen, sowie Schüler-, Studenten- und generell Nachwuchsorganisationen, sowie Parteistiftungen 3 Beteiligungsmöglichkeiten für die neuen Mitglieder zur Verfügung. Hinzu kommen verschiedene soziale Gruppen oder Berufsgruppen, die in der Organisationsstruktur der Parteien institutionalisiert sind 4 . Parteien bieten also ein breites Spektrum an politischen Partizipationsmöglichkeiten, welches sie als Ressource für die anschließende Rekrutierung von Personal nutzen.
Durch die Partizipationsmöglichkeiten binden die Parteien ihre Mitglieder an sich, wohingegen die Mitglieder durch die Partizipationsmöglichkeiten von Informationen profitieren. Ferner geben Funktionen und Posten innerhalb der Parteistruktur, denen, die einmal in das Parteileben eingestiegen sind, vielfältige Möglichkeiten, sich mit den politischen Institutionen und Mechanismen vertraut zu machen und die eigene Neigung und
2 Am Beispiel des Hessischen Landtags erkennt man, dass die größte Altersgruppe zwischen 51 und 60 Jahren
ist (49 von 110 Abgeordneten; Lebensalter- und Geschlechtsstatistik des Hessischen Landtags, 2008). Dies
untermauert das Senioritätsprinzip.
3 Z.B. die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) oder die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).
4 Zum Beispiel die Jugendorganisationen der Parteien, wie die Jungsozialisten (Jusos), Junge Union (JU), Junge
Liberale (Julis), Grüne Jugend (GJ). Daneben existieren formale und informelle Netzwerke mit (sozialen)
Gruppen wie die Arbeiterwohlfahrt oder Berufsgruppen wie den Gewerkschaften oder parteigebundene bzw.
parteinahe Betriebsgruppen. 5
beschriebene Senioritätsprinzip führt an dieser Stelle zu einer Selektion der Kandidaten für Ämter und Mandate, stellt aber keine notwendige Bedingung dar 5 .
4. Die Landesregierungen Hessens im Kontext
Seit den ersten freien Wahlen einer Hessischen Landesregierung 1946 gab es bis heute 20 Kabinette in Hessen. Angefangen mit dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Christian Stock, über die turbulente Zeit mit Holger Börner (SPD) und die medial nicht weniger spektakuläre, derzeit geschäftsführende Regierung mit Roland Koch (CDU).
Unter der Fragestellung, ob eine kommunalpolitische Vorposition mit einem Ministerposten zusammenhängt, lohnt sich zunächst ein deskriptiver Blick auf die bisherigen Regierungen und eventuelle kommunalpolitische Ämter oder Mandate. Doch zuvor einige Worte zur Datenlage und den damit verbundenen Ergebnissen, die im Folgenden aufgezeigt werden: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nicht jede Ministerin und jeder Minister das eigene kommunalpolitische Engagement angegeben hat. Es wurde in Quellen wie dem Internet, persönlichen Internetseiten von (ehemaligen) Ministerinnen und Ministern und Publikationen des Hessischen Landtags recherchiert. Die Entscheidung über die Veröffentlichung einer kommunalpolitischen Position obliegt aber den (ehemaligen) Ministerinnen und Ministern.
4a. Statistische Erhebung der Hessischen Landtagsabgeordneten und deren
kommunalpolitischen Vorpositionen
20 der insgesamt 89 bisherigen Ministerinnen und Minister (vgl. Anhang 1) in der hessischen Landesregierung haben kein kommunalpolitisches Amt oder Mandat vor ihrer Ernennung als Ministerin oder Minister ausgeübt oder es zumindest nicht angegeben 6 . Damit haben gerade mal ein Fünftel (siehe Tabelle 1, 22,2%) aller Ministerinnen und Minister keine kommunalpolitische Funktion vor ihrer Berufung inne gehabt. Eine große Mehrheit von
5 Sog. Quereinsteiger gibt es immer wieder. Soll heißen: Auch sehr junge und neue Parteimitglieder können
durchaus für Mandate und Ämter aufgestellt werden. Z.B: Anna Lührmann MdB aus dem Main-Taunus-Kreis,
die mit 19 Jahren (nach gerade einmal vier Jahren Mitgliedschaft bei B90/Die Grünen) in den Deutschen
Bundestag einzog. An dieser Stelle wäre es auch sicherlich interessant, zu untersuchen, ob die Quereinsteiger
häufiger bei „kleinen“ Parteien vorkommen, als bei „großen“ Parteien.
6 Bzw. es war nicht zu ermitteln.
6
Arbeit zitieren:
Swen Klingelhöfer, 2008, Kommunalpolitisches Engagement als Sprungbrett in die Landespolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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