Inhaltsverzeichnis
Schuld Moral und Verantwortung bei Hannah Arendt der Fall Adolf Eichmann 3
Vorbemerkung: Der Eichmann-Prozess 1961 62 in Israel 4
Die Banalität des Bösen oder: die Abwesenheit von Gewissen 7
Größenwahn und Wichtigtuerei ein verhinderter Beamter 9
Die Frage nach Schuld Verantwortung und Moral 9
Das Verschwinden von Verantwortung und Schuldbewusstsein 10
Die Fähigkeit zu Urteilen als Indiz für moralisches Verantwortungsbewusstsein 11
Eichmann und seine verantwortungsvolle Aufgabe im Sinne der Juden 12
Schlussbemerkung 16
Literaturverzeichnis 18
2 NA
Schuld, Moral und Verantwortung bei Hannah Arendt – der Fall Adolf Eichmann
Hannah Arendt, jüdische Schriftstellerin und Philosophin, löste mit ihrem Bericht über den Eichmann-Prozess, der in den Jahren 1961 und 1962 in Jerusalem geführt wurde, eine Welle an Protesten und Kontroversen aus. Anhand ihrer eigenen Beobachtung des Prozesses sowie umfangreicher Studien des Prozessmaterials zeichnete sie das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann vor dem Israelischen Gericht nach und beschäftigte sich dabei vor allem mit der Frage nach Schuldhaftigkeit, Moral und Verantwortung des modernen, aufgeklärten Menschen – nicht nur in Bezug auf Eichmanns Person, sondern auch auf die Allgemeinheit und auf die Juden, insbesondere jüdische Funktionäre, selbst. Ihre Kritik liegt unter anderem darin begründet, dass sie Möglichkeiten des Widerstands, des Entziehens von Mithilfe, sah und deshalb die allgemein gern verwendete Floskel ‚ich habe das so nicht gewollt’ als bloße Loslösung von Verantwortung betrachtete. Hannah Arendt spricht in diesem Zusammenhang vom passiven Widerstand (dem ‚Nicht- Kooperieren’ oder auch ‚Nicht-Reagieren’) als Option, sich der Beteiligung an den Judenmorden zu entziehen und damit auch den NS-Machthabern die Basis für ein weiteres Vorgehen zu entreißen. Sie hielt die Möglichkeit, ’einfach nicht zu reagieren’ für eine womöglich noch wirksamere Methode als die des mehr oder weniger offenen Widerstands und warf gerade den Juden, insbesondere denen, die auch unter den Nationalsozialisten noch über so etwas wie Privilegien verfügten, vor, diese Möglichkeit nicht wahrgenommen zu haben.
Die Öffentlichkeit dagegen warf Arendt den Verrat am jüdischen Volk vor, da sie gerade auch auf die Rolle jüdischer Funktionäre einging, welche zugunsten des eigenen Überlebens mit den NS-Machthabern kooperierten und letztendlich doch damit nur die Vernichtung ihres eigenen Volkes ermöglichten. Hannah Arendt war jedoch bemüht, ein objektives Bild des Prozesses wiederzugeben, was bedeutete, dass sie parteilos beobachtete und auch das von der Anklage stark polemisierte Bild Eichmanns als ‚blutrünstige Bestie, welche höchste Machtbefugnisse innehatte’, zu verifizieren suchte. Diese Tatsache trug sicherlich dazu bei, dass sie von der Öffentlichkeit, die noch stark von den Erlebnissen und Nachwehen der NS- Zeit geprägt war, missverstanden wurde. Selbst wenn Hans Mommsen Arendts Bericht – hinsichtlich der Stichhaltigkeit der Argumente sowie der historischen Detailgenauigkeit – als kritikwürdig erachtet, so kann Arendts Essay über die ‚Banalität des Bösen’ dennoch als ein umfangreich recherchierter Prozessbericht gesehen werden, der ihre Frage nach der Schuldhaftigkeit und moralischen Verantwortung Eichmanns und darüber hinaus jedes Einzelnen zu ergründen sucht. Inwiefern ist ein ‚einfacher’ Mensch, den man weder als
3
ausgemachten Sadisten noch als blutrünstige Bestie bezeichnen kann, dazu in der Lage, sich in den totalitären Machtmechanismus einzufügen und damit ‚auf höheren Befehl’ Teil eines Vernichtungsapparates zu werden – ohne dass sich sein Gewissen gegen die Unrechtmäßigkeit der Angelegenheit regt? Wie kann er unfähig sein, ein Unterfangen, das von Anfang an auf die Vernichtung des jüdischen Volkes angelegt war, als solches zu erkennen? Dies sind Fragen, die im Folgenden als Leitfäden in der Auseinandersetzung mit der Person Eichmann dienen.
Vorbemerkung: Der Eichmann-Prozess 1961/62 in Israel
Der Prozess gegen Eichmann kann nicht in allen Punkten als fair bezeichnet werden: gegen bestehendes Recht wurde Adolf Eichmann im Mai 1960 aus seinem Unterschlupf in Argentinien entführt und nach Haifa ausgeliefert, bevor er am 11. April 1961 vor Gericht kam. Die Entführung Eichmanns war völkerrechtswidrig und hatte doch kaum diplomatische Konsequenzen. „Israel beanspruchte im Namen der Opfer die Zuständigkeit“ 1 – dieser
Anspruch wurde trotz der Erwägungen, Eichmann vor einen internationalen Gerichtshof zu bringen, von internationaler Seite aufgrund Israels besonderer Position toleriert. Arendt wurde von der Wochenzeitschrift „The New Yorker“ als Prozessbeobachterin nach Jerusalem geschickt. Wie Mommsen berichtet 2 , hatte Arendt ursprünglich vor, einen Artikel
für die Zeitung zu verfassen, doch daraus wurden fünf Berichte, die sie 1963 zu dem Buch „Eichmann in Jerusalem“ ausweitete. Arendt stellte der Interpretation der ‚Endlösung’ ihre eigene Ansicht entgegen 3 , um problematische Positionen der Anklage zu entlarven und eine
möglichst objektive Sicht auf den Fall zu gewinnen.
Die Situation während des Eichmann-Prozesses im Hinblick auf die Strafverfolgung der NS- Funktionäre war prekär: Antonia Grunenberg argumentiert, dass
„in Deutschland…zu jener Zeit die Verfolgung der Verantwortlichen des
Massenmords nur sehr schleppend [voranging]“ 4 .
Folglich waren auch die Prozesse durch einen Wirrwarr an Schuldzu- und Abweisung und Verteidigung der eigenen Vergangenheit von Seiten der Angeklagten gekennzeichnet. Für die Anklage in Jerusalem stand zudem auch nicht ein Einzelner vor Gericht – nein, die 1 Arendt, Hannah. Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht über die Banalität des Bösen. München: Piper Verlag 2006. 9.
2 Mommsen in ebda. 10.
3 Mommsen in ebda. 10.
4 Grunenberg, Antonia. Arendt, Freiburg: Herder 2003. 91.
4
„Geschichte des Antisemitismus“ 5 wurde in der Person Eichmann angeklagt. Arendt konzentrierte sich während ihrer Beobachtung des Prozesses auf die Fragen:
„Wie sieht jemand aus, der den Massenmord organisiert hat? Wie stellt er sich und die Tat dar? Wie spricht er? Wie verhält er sich gegenüber Richtern und Staatsanwalt?“ 6
Dies sind Fragen, die neben den eingangs erwähnten als Leitfaden der Analyse dienen können. Es soll im Folgenden um die Frage von Schuld und Verantwortung gehen, welche Arendt wiederholt diskutiert und zwar sowohl in Bezug auf Eichmann als auch auf die gesamtdeutsche Bevölkerung sowie die jüdischen Funktionäre.
Die Person Eichmann: ein Bürokrat und Untertan erster Klasse Mittelpunkt innerhalb der Darstellung der Anklage ist Adolf Eichmann, ein
„subalterner Bürokrat, der mit eigenen wenigen Ausnahmen keine Initiative entfaltet hatte und dem der diabolische Charakter und ideologische Fanatismus, den man ihm unterstellte, gänzlich abgingen“ 7 .
Die Anklage verwies gerne auf Eichmanns angeblich sadistischen Charakter, doch die psychologischen Untersuchungen konnten ihm keinen Hang zum Sadismus, keinen Antisemitismus und auch keine Geisteskrankheit nachweisen: Eichmann schien grundlegend gesund. Darüber hinaus war auch die Behauptung der Anklage, er habe oberste Befugnisse gehabt und diese auch ausgespielt, schlichtweg unangemessen: Eichmann hatte ein Amt mit äußerst geringen Befugnissen inne und er hatte infolgedessen wenige Initiativen ergriffen, weder zugunsten noch gegen die Juden – in den meisten Fällen erledigte er obrigkeitshörig das, was ihm aufgetragen wurde.
Arendt fällt darüber hinaus diese eklatante Kluft zwischen der „Monstrosität der Massenmorde“ 8 und der „Seichtheit des Täters“ 9 auf. Grunenberg verweist auf die Tatsache, dass Arendt Eichmann als einen eigentlich denkunfähigen, der deutschen Sprache nicht mächtigen Mann bezeichnet – im Prinzip ein Prototyp des in Heinrich Manns Roman charakterisierten Untertanen Diederich Hessling, der ‚nach unten tritt und nach oben buckelt’. Eichmann repräsentiert den
„durchschnittlichen Tätertypus in der Zeit der totalen Herrschaft (…) bereit zum Morden, wann immer es befohlen wird“ 10 .
5 Arendt 2006. 91.
6 Ebda. 92.
7 Ebda. 11.
8 Arendt 2006. 92.
9 Ebda. 92.
10 Ebda. 92.
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Saskia Kutscheidt, 2008, Über Schuld und Verantwortung bei Hannah Arendt - Der Fall Adolf Eichmann, Munich, GRIN Publishing GmbH
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