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Pensionskasse
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Seite 4
1. Grenzgänger
Seite 7
1.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge in einer Pensionskasse
Seite 7
1.2. Betrachtung aus dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit
Seite 9
1.2.1. Schweizer Altersvorsorgesystem - keine Vergleichbarkeit
Seite 9
1.2.2.Ungleichbehandlung im Kontext des § 3 Nr. 63 EstG.
Seite 11
1.2.3. Rechtliche Bedenken
Seite 12
2. Entfallen der Grenzgängereigenschaft
Seite 13
2.1. Zuweisung des Besteuerungsrechtes
Seite 14
2.2. Besteuerung der Einmalauszahlung in der Schweiz
Seite 15
3. Fazit
Seite 16
Wegbeschreibung / Anfahrtsskizze
Seite 18
Die Broschüren wurden mit grösster Sorgfalt unter Einbezug moderner Technik erstellt. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.
Grenzg änger I N F O e V und Aufenthalter I N F O e V
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Vorwort
Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben. Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz. Jegliche Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung ist ohne schriftliche Einwilligung des Autors ausdrücklich verboten und wird ebenso wie die urheberrechtliche Verletzung strafrechtlich weiterverfolgt. Zitate sind nur mit Quellenhinweis zulässig.
Die Ausarbeitung erfolgte unter bestem Wissen und Gewissen; Haftungen sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Konstanz, den 23. Dezember 2007 StB Dipl.-Kfm. G. Miessl
Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden grundsätzlich nicht unterschieden, sondern jeweils in der einen oder anderen Form verwendet. Sie sind somit als gleichwertig zu betrachten.
Fragen und Probleme sind stets an die Vereine zu richten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweise, Fehler oder aktuelle Änderungen bitten die Vereine um Mitteilung.
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Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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Die Vereine
Grenzgänger I•N•F•O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221. Aufenthalter I•N•F•O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562.
Die Vereine Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V. für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz wurden gegründet, weil keine Anlaufstellen bestanden, die zentral über die Probleme des Arbeitens in der Schweiz beraten und informiert haben.
Dank der vernetzten Arbeit mit anderen Organisationen, eines engagierten Teams und der Kontakte zu Steuerberatern, Rechtsanwälten und Versicherungsfachleuten konnten die Vereine erheblich von deren Kompetenz und jahrelanger Erfahrung profitieren.
Die Vereine leisten jährlich über 15.000 Beratungen - telefonisch, schriftlich, per E-mail oder persönlich. Die Beratung, die Hilfe und Unterstützung sind kostenlos, von einer Vereinsmitgliedschaft nicht abhängig und verpflichten den Interessenten in keiner Weise. Somit sind die Vereine auf Spenden, Gönner und Fördermitglieder angewiesen.
Die Vereine sind weder versicherungsberatend, noch rentenberatend oder steuerberatend tätig. Auch arbeiten die Vereine nicht gemeinnützig.
Versicherungsfragen werden weitergeleitet an „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.“ und dort bearbeitet.
Mitgliedsbeitrag und Gönnerbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 18 pro Jahr. Einmalige Aufnahmegebühr EUR 10. Der Mitgliedsantrag steht im Internet zum Download bereit: http://www.verein.biz/wirueberuns.htm
Ein Gönnerbeitrag ist möglich:
Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 00, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Grenzgänger I•N•F•O e. V. oder
Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 01, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Aufenthalter I•N•F•O e. V.
Mitgliedsbeiträge sowie Gönnerbeiträge können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz Deutsch-land als Werbungskosten angesetzt werden: Werbungskosten sind auch „Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.“
Beratungskosten
Die Vereine sind berechtigt, Beratungen gegen Berechnung eines Honorars zu leisten; dies geschieht nach vorheriger Anzeige.
Datenschutz
Es wird dem Interessenten mitgeteilt und er willigt ein, dass personenbezogene Daten gespeichert werden, deren Löschung er jederzeit beantragen kann. Die Vereine Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V. sowie „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.“ verpflichten sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer Form aufbewahrt. Zugleich werden sämtlichen Angaben nur mit ausdrücklichem Einverständnis an Drittpersonen weitergeleitet. Ebenso stimmt der Interessent einer Kontaktaufnahme - persönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch - und der Betreuung durch die Aktiv-Mitglieder bzw. Berater der Vereine zu, bzw. der Kontaktaufnahme durch „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V“.
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Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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Haftung
Die Umsetzung der Ergebnisse aus den hier vorliegenden Informationen und den persönlichen Beratungen liegen außerhalb des Einflussbereiches des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und des Aufenthalter I•N•F•O e. V., weshalb hierfür auch keine Haftung übernommen werden kann. Dies gilt sowohl für die Inhalte der veröffentlichten eigenen Broschüren und Websites als auch für die empfohlenen Broschüren und Websites. Gleiches gilt für die Beratungen persönlicher, elektronischer, schriftlicher oder telefonischer Art. Für die Inhalte und die Richtigkeit der in der Broschüre genannten Websites, Zeitungen, Zeitschriften, Adressen, Hotels, Pensionen, der Bahn-, Bus-, und Verkehrsverbindungen, einschließlich der hier genannten Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail- und Websiteadressen sowie der Wohn- und Geschäftsadressen etc., kann keine Haftung übernommen werden.
Broschüren
Die Broschüren wurden mit größter Sorgfalt und unter Einbezug moderner Technik erstellt. Sie gehen vertieft auf besondere Fragen ein, die sich bei einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz - oder bei einem Wohnsitzwechsel in die Schweiz (mit oder ohne Arbeitsaufnahme) - stellen können. Gesetzliche oder sonstige Änderungen werden schnellstmöglich übernommen. Die Angaben sollen aber lediglich Informationen der allgemeinen Art darstellen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen innerhalb der Personengruppe Grenzgänger, Aufenthalter oder sonstiger Einrichtungen abgestimmt sind. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.
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Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse Ergänzung Grenzgänger-Broschüre zur Broschüre Aufenthalter Schweiz
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http://www.grenzgaenger-besteuerung-deutschland-schweiz.de http://www.grenzgaenger.de http://www.aufenthalter.ch
Lörracher Strasse 50 c
79541 Lörrach - Brombach Telefon 07621 5083 Telefax 07621 5085
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Arbeit zitieren:
Gerold Miessl, Rolf Eichin, 2008, Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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