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Niedergelassener
Inhaltsverzeichnis
Seite 4 Vorwort
Seite 8 Allgemeines
Seite 8 Die Kantone
Seite 9 Definition Aufenthalter und Niedergelassener
Seite 9 Bewilligung
Seite 14 Sozialversicherung
Seite 15 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Seite 17 Ergänzungsleistungen für Aufenthalter (EL)
Seite 18 Invalidenversicherung (IV)
Seite 20 Personalvorsorgeeinrichtung (BVG)
Seite 21 Gebunden Vorsorge Säule 3 a
Seite 23 Unfallversicherung (UVG)
Seite 24 Krankenversicherung (KVG) für Niedergelassene
Seite 27 Krankentagegeld (KTG)
Seite 28 Arbeitslosenversicherung (ALV)
Seite 31 Kinderzulage
Seite 32 Steuern niedergelassene Grenzgänger
Seite 32 Steuern Aufenthalter mit B - Bewilligung
Seite 34 Steuern Aufenthalter mit C - Bewilligung
Seite 39 Besonderheiten
Seite 41 Zollvorschriften
Seite 42 Beendigung der Arbeitnehmertätigkeit
Seite 44 Einbürgerung / Heirat / Wählen / Ausweis
Seite 47 Wegbeschreibung / Anfahrtsskizze
Die Broschüre wurde mit größter Sorgfalt unter Einbezug moderner Technik erstellt. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.
Grenzg änger I N F O e V und Aufenthalter I N F O e V
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Vorwort
Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um doch mit dem wichtigsten Handelspartner zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht. Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der Sozialsysteme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der EU / EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe, ab dem 01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU- / EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu gibt dieser Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben.
Dieses Buch richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und vielleicht auch dort zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu finden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich unbedingt persönlich vor Ort beraten zu lassen.
Wer nicht Staatsangehöriger eines EU- / EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine Möglichkeiten informieren.
Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 15 Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern, der seitdem ständig aktualisiert wurde. Der Autor Rolf Eichin
Wichtig:
− Die Belange der Grenzgänger in die Schweiz sind in Arial geschrieben. − Die Belange der Aufenthalter in der Schweiz sind in Arial kursiv geschrieben.
− Die Belange der Grenzgänger als Selbstständige sind in Comic Sans MS geschrieben. − Die Belange der Aufenthalter als Selbstständige sind in Comic Sans MS kursiv geschrieben.
Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden grundsätzlich nicht unterschieden, sondern jeweils in der einen oder anderen Form verwendet. Sie sind somit als gleichwertig zu b etrachten. Fragen und Probleme sind stets an die Vereine zu richten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweise, Fehler oder aktuelle Änderungen bitten die Vereine um Mitteilung. Die Vereine
Grenzgänger I•N•F•O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 Aufenthalter I•N•F•O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562 Die Vereine Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V. für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz wurden gegründet, weil keine Anlaufstellen bestanden, die zentral über die Probleme des Arbeitens in der Schweiz beraten und informiert haben.
Dank der vernetzten Arbeit mit anderen Organisationen, eines engagierten Teams und der Kontakte zu Steuerberatern, Rechtsanwälten und Versicherungsfachleuten konnten die Vereine erheblich von deren Kompetenz und jahrelanger Erfahrung profitieren.
Die Vereine leisten jährlich über 15.000 Beratungen - telefonisch, schriftlich, per E-mail oder persönlich. Die Beratung, die Hilfe und Unterstützung sind kostenlos, von einer Vereinsmitgliedschaft nicht abhängig und verpflichten den Interessenten in keiner Weise. Somit sind sie auf Spenden, Gönner und Fördermitglieder angewiesen. Die Vereine sind weder versicherungsberatend, noch rentenberatend oder steuerberatend tätig. Auch arbeiten die Vereine nicht gemeinnützig.
Versicherungsfragen werden weitergeleitet an „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.“ und dort bearbeitet.
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Der Werdegang der Vereine
1991 Gründung des Grenzgänger I•N•F•O Vereins, 1992 Broschüre: „Ich bin Grenzgänger in der Schweiz“, 1993 Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell, 1994 Zusammenarbeit mit Steuerberatern, 1995 Eintragung im Vereinsregister, 1996 Nettolohnberechnung computergestützt, 1997 1000. Mitglied, 1998 Erste Webseite im Internet http://www.grenzgaenger.de, 1998 Broschüre: „Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter“, 1999 Differenzkindergeld, 1999 Broschüre: „60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz“, 2000 Broschüre: „Ich bin Aufenthalter in der Schweiz“, 2001 Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell für Aufenthalter, 2001 Gründung Aufenthalter I•N•F•O Verein, 2001 http://www.aufenthalter.ch, 2001 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Riesterrente auch für Grenzgänger, 2001 Broschüre „Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner“, 2002 Broschüre: „60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz“, 2002 Broschüre „Ich suche einen Job in der Schweiz“, 2002 Enge Zusammenarbeit mit Behörden zur Einführung der bilateralen Verträge, 2003 Zusammenarbeit mit CH - Stellenbüros sowie den EURES-Beratern, 2003 Computergestützte Vorsorgeberatung, 2004 Zusammenarbeit „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.“, 2004 Broschüre „Versicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz“, 2004 http://www.sachversichert.ch, 2004 http://www.krankenversichert.ch, 2004 http://www.geldberatung.ch, 2004 Broschüre „Ich bin Selbstständig und Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz“ , 2005 Broschüre: „Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz nach Deutschland“, 2005 Broschüre: „Ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz“, 2005 Broschüre: „Immobilienerwerb durch Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz, 2005 http://www.verein.biz , 2005 http://www.lohnabzuege.ch, 2005 http://www.schweizjob.ch, 2005 http://www.kurzaufenthalter.ch, 2005 Expertenforum im Internet, 2005 Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell EU für Aufenthalter, 2005 Broschüre: „Ich bin Niedergelassener in der Schweiz“, 2006 http://www.niedergelassener.ch, 2006 http://www.60tageregelung.de, 2006 http://www.grenzgaengeranders.de, 2006 http://www.pensions-kassen.de, 2007 Schutz der Marken Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V. durch das Europäische Markenamt 2007 http://www.3tesaeule.de, 2007 http://www.grenzgaengerimmobilien.de, 2007 http://www.3tesaeule.ch, 2007 http://www.grenzgaengerrente.de
Expertenforum: Fragen Sie uns, wir antworten noch am gleichen Arbeitstag, schnell und kompetent, unter: http://www.verein.biz/formular_anfrage.htm Mitgliedsbeitrag und Gönnerbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 18 pro Jahr. Der Mitgliedsantrag steht im Internet zum Download bereit unter http://www.verein.biz/wirueberuns.htm Ein Gönnerbeitrag ist möglich unter:
Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 00, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Grenzgänger I•N•F•O e. V. oder Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 01, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Aufenthalter I•N•F•O e. V. Mitgliedsbeiträge sowie Gönnerbeiträge können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz Deutschland als Werbungskosten angesetzt werden: Werbungskosten sind auch „Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.“
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Beratungskosten
Die Vereine sind berechtigt, Beratungen gegen Berechnung eines Honorars zu leisten; dies geschieht nach vorheriger Anzeige.
Datenschutz
Es wird dem Interessenten mitgeteilt und er willigt ein, dass personenbezogene Daten gespeichert werden, deren Löschung er jederzeit beantragen kann. Ebenso stimmt er einer Kontaktaufnahme - persönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch - und der Betreuung durch die Aktiv-Mitglieder bzw. Berater des Vereins zu, bzw. der Kontaktaufnahme durch „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V“.
Haftung
Die Umsetzung der Ergebnisse aus den hier vorliegenden Informationen und den persönlichen Beratungen liegen außerhalb des Einflussbereiches des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und des Aufenthalter I•N•F•O e. V., weshalb hierfür auch keine Haftung übernommen werden kann. Dies gilt sowohl für die Inhalte der veröffentlichten eigenen Broschüren und Websites als auch für die empfohlenen Broschüren und Websites. Gleiches gilt für die Beratungen persönlicher, elektronischer, schriftlicher oder telefonischer Art. Für die Inhalte und die Richtigkeit der in der Broschüre genannten Websites, Zeitungen, Zeitschriften, Adressen, Hotels, Pensionen, der Bahn-, Bus-, und Verkehrsverbindungen, einschließlich der hier genannten Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail- und Websiteadressen sowie der Wohn-und Geschäftsadressen etc., kann keine Haftung übernommen werden.
Broschüren
Die Broschüren wurden mit größter Sorgfalt und unter Einbezug moderner Technik erstellt. Sie gehen vertieft auf besondere Fragen ein, die sich bei einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz - oder bei einem Wohnsitzwechsel in die Schweiz (mit oder ohne Arbeitsaufnahme) - stellen können. Gesetzliche oder sonstige Änderungen werden schnellstmöglich übernommen. Die Angaben sollen aber lediglich Informationen der allgemeinen Art darstellen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen innerhalb der Personengruppe Grenzgänger, Aufenthalter oder sonstiger Einrichtungen abgestimmt sind. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.
Weitere Broschüren und Homepages
Ich bin Grenzgänger in der Schweiz Ich bin Aufenthalter in der Schweiz Ich bin Selbstständig und Grenzgänger in der Schweiz Ich bin Selbstständig und Aufenthalter in der Schweiz Ich bin Niedergelassener in der Schweiz ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz
Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz nach Deutschland Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter Ich suche einen Job in der Schweiz
60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz Immobilienerwerb durch Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz Versicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz Ergänzung Grenzgänger-Broschüre zur Broschüre Aufenthalter Schweiz
http://www.aufenthalter.ch http://www.niedergelassener.ch http://www.kurzaufenthalter.ch http://www.grenzgaengeranders.de http://www.geldberatung.ch http://www.pensions-kassen.de http://www.grenzgaengerimmobilien.de
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Unsere Dienstleistungen
Persönliche Beratungsgespräche •
z. B. Bewilligung, Sozialversicherung, Umzug und Zoll, Krankenversicherung, Quellensteuer, Kindergeld elektronische Nettolohnberechnung für Grenzgänger und Aufenthalter •
günstige Versicherungsprämien durch Gruppen- oder Kollektivverträge über •
RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.
im Jahr 1993 Erfindung des D - CH Krankenversicherungsmodell für Grenzgänger http://www.krankenversichert.de •
Günstige Versicherungsprämien für schweizerische Sach- und Personenversicherungen (Kfz, Hausrat-, Haftpflicht-, •
Rechtsschutzversicherung) in der Schweiz. http://www.sachversichert.ch Empfehlung Schweizer Jobvermittler • 14 verschiedene Broschüren •
16 Homepages mit verschiedenen Themen und für unterschiedliche Probleme •
100 MegaBite Formulare, I·N·F·O Blätter, Merkblätter, E-Formulare, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzestexte, •
Broschüren, Kommentare etc. auf unserer Homepage zum download http://www.verein.biz Expertenforum im Internet - Fragen und Antworten http://www.verein.biz/formular_anfrage.htm •
Regelmäßige Newsletter per E-Mail •
Individuelle Vorsorgeberechnung • Vorsorgeberatung • Steuerberaterempfehlungen •
Schweizer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht •
Vier Beratungsstandorte: Zentrale Lörrach-Brombach bei Basel, Freiburg, Karlsruhe, CH Kreuzlingen -Bodensee- •
täglich bis 19 Uhr zu erreichen •
Wissen und Know how seit 1985 •
Grenzgänger INFO und Aufenthalter INFO sind eingetragene Marken beim Europäischen Markenamt •
Immobilien für Grenzgänger im Grossraum Basel •
Quellennachweis:
Länderinformationsschrift Schweiz, Bundesverwaltungsamt Köln, Deutschland, Eidgenössische Finanzverwaltung, Bern, Schweiz, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern, Schweiz, Eigenössische Zollverwaltung, Bern, Schweiz, Bundesamt für Sozialversicherung, Bern, Schweiz, Bundesamt für Gesundheit, Bern, Schweiz, Bundesamt für Privatversicherungen, Bern, Schweiz, Fachschriften Chambre de Commerce Allemagne - Suisse, Zürich, Schweiz, Basler Volkswirtschaftsbund, Basel, Schweiz, Bundesamt für Migration, Bern, Schweiz Bundesamt für Ausländerfragen, Bern, Schweiz, Bundesamt für Landestopographie, Bern, Schweiz, Bundesamt für Statistik, Bern, Schweiz,
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern, Schweiz, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Bern, Schweiz, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern, Schweiz, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bern, Schweiz, Saldo Verbrauchermagazin, Zürich, Schweiz, Fachschriften der Regio Basiliensis, Basel, Schweiz, Kanton Basel-Stadt, Schweiz, Kanton Basel-Land, Schweiz, Kanton Zürich, Schweiz Kanton St. Gallen, Schweiz Kanton Thurgau, Schweiz Kanton Aargau, Schweiz Kanton Schaffhausen, Schweiz
Lörracher Strasse 50 c
79541 Lörrach - Brombach Telefon 07621 5083 Telefax 07621 5085
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• Allgemeines
Anteil der Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
Landessprache der Schweizer Bevölkerung
20,5 % der Bevölkerung 4,1 % der Bevölkerung 0,7 % der Bevölkerung Kantone
Rh. Al Appenzell I. Rh. BL Basel-Land BS Basel-Stadt BE Bern FR Freiburg GE Genf GL Glarus GR Graubünden JU Jura LU Luzern NE Neuenburg ___________________________________________________________________________________________________________ © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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Definition Aufenthalter und Niedergelassener
Aufenthalter gültig für Arbeitnehmer und Selbstständige
Der Begriff „Aufenthalter“ wird wie folgt definiert: „Aufenthalter sind Staatsangehörige, die im Gebiet der anderen Vertragspartei wohnen und dort einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen, aber nicht dessen Staatsangehörigkeit tragen.“ Niedergelassener
Hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Schweizer Bürger, mit Ausnahme der Bürgerrechte.
Was ändert sich bei der Niederlassungsbewilligung für Arbeitnehmer
Steuern in der Schweiz, ordentliche Veranlagung. •
Aufenthaltsbewilligung C ist unbefristet, wird aber alle 5 Jahre überprüft. • Kantonswechsel möglich. •
Säule 3 a Steuerlich zu berücksichtigen. •
Anspruch auf Ergänzungsleistungen. •
auf dem Arbeitsmarkt den Schweizern grundsätzlich gleichgestellt, Handels- und Gewerbefreiheit, mit Ausnahme • des Stimm- und Wahlrechts.
Was kann weiterhin in der Heimat bestehen bleiben?
Altersvorsorge (freiwillig) •
Berufsunfähigkeitsversicherung • Private Unfallversicherung • Immobilien •
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung • Girokonto • Geldanlagen •
Bewilligung
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B für EU / EFTA Bürger
Die Verlängerung erfolgt automatisch. Bei Aufenthaltern wird eine Niederlassungsbewilligung C erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei der ersten Verlängerung kann die Bewilligung aber auch auf ein Jahr beschränkt werden, wenn seit über 12 Monaten eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit besteht.
Stellen- und Kantonswechsel für Niedergelassene auch als Selbstständige
Für den Aufenthalter ist ein Stellen- und Kantonswechsel in der gesamten Schweiz erlaubt. Nur eine Meldepflicht muss beachtet werden.
Kurzaufenthaltsbewilligung L bis 4 Monate, auch 120-Tage-Bewilligung
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Jahresbewilligung L 4 bis 12 Monate (violetter Ausweis) auch als Selbstständige
Jahresbewilligung B (grauer Ausweis) auch als Selbstständige
Niederlassungsbewilligung C (grüner Ausweis) auch als Selbstständige
Grenzgängerbewilligung (brauner Ausweis) auch als Selbstständige
Dienstleistungserbringer auch als Selbstständige
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Arbeit zitieren:
Rolf Eichin, 2008, Ich bin Niedergelassener in der Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Ich bin selbstständig und Aufenthalter in der Schweiz
Wohnen und Arbeiten in der Sch...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Fachbuch, 100 Seiten
Ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz
Wohnen und Arbeiten in der Sch...
BWL - Personal und Organisation
Fachbuch, 51 Seiten
60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz
Wohnen und Arbeiten in der Sch...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Fachbuch, 29 Seiten
Steuerliche Konsequenzen der Verlagerung des Wohnsitzes in das Ausland...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Studienarbeit, 20 Seiten
Steuerliche Aspekte der Wohnsitzverlagerung natürlicher Personen - Ein...
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Studienarbeit, 41 Seiten
Vergleich der Steuer- und Abgabenbelastung zwischen der Schweiz und De...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 43 Seiten
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